Parkhäuser etablieren sich als Assetklasse für institutionelle und teils private Investoren. Attraktiv ist für Anleger vor allem das Rendite-Risiko-Verhältnis. Als sichere Sache gelten Parkhäuser, die langfristig an routinierte Betreiber verpachtet sind. Da das öffentliche Parken am Straßenrand immer mehr eingeschränkt beziehungsweise kostenpflichtig wird, sind insbesondere Parkhäuser in der Innenstadt, an Krankenhäusern, Einkaufszentren, Flughäfen und Bahnhöfen lukrativ.

Parkhaus
Die Routenführung spielt für den Wert eines Parkhauses eine Rolle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Parkhäuser sind Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en, konkret: Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en.
  • Ein Wertgutachten für ein Parkhaus wird im Rahmen von Kauf/Verkauf (ganz oder von Anteilen) erstellt, sowie zur Bilanzierung oder zur Beleihung.
  • Da bei Parkhäusern ein Pachtmodell vorherrscht, erfolgt die Bewertung der Park­haus­im­mo­bi­lie meist per Pacht­wert­ver­fah­ren.
  • Zu den wichtigsten Be­wer­tungs­fak­to­ren zählen Lage, Erreich- und Sichtbarkeit, kommunale Verkehrspolitik, Anzahl der Parkplätze und Nut­zer­freund­lich­keit.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Darauf kommt es bei der Bewertung von Park­haus­im­mo­bi­li­en an 1

Auf den Wert eines Parkhauses nehmen zahlreiche Faktoren Einfluss. Diese sind:

  • Betreiber & Eigentümer
  • Stand­ort­fak­to­ren
  • Planungs- und Baurecht
  • ob­jekt­spe­zi­fi­sche Faktoren
  • be­triebs­wirt­schaft­li­che Rah­men­be­din­gun­gen

Betreiber und Eigentümer

Betreiber sind meist pri­vat­wirt­schaft­li­che Unternehmen – oft europaweit agierend -, die sich auf die Park­raum­be­wirt­schaf­tung spezialisiert haben. Daneben sind kommunale Gesellschaften und private Einzelbetreiber am Markt vertreten. Auch Kliniken betreiben zugehörige Parkhäuser.

Inzwischen sind auch Investmentfonds als Eigentümer oder zumindest mit Beteiligungen in das Geschäft mit der Park­raum­be­wirt­schaf­tung eingestiegen. Unternehmen wie Ellwanger&Geiger, Bouwfonds, Primevest Capital Partners oder Catella haben eigene Parkhausfonds aufgelegt. Die Geldbeschaffung für eine solche Investition ist leichter geworden. Waren Kredite für Parkhaus-Projekte vor zehn Jahren noch schwierig zu bekommen, ist die Finanzierung per Geld von der Bank bis zur Höhe des Be­lei­hungs­wer­tes inzwischen Usus.

Tipp: Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH nehmen auch die Bewertung von Immobilien-Portfolios vor.

Stand­ort­fak­to­ren für Parkhäuser

Zu den wichtigsten Stand­ort­fak­to­ren für Parkhäuser zählt neben der Lage die Erreichbarkeit sowie die Sichtbarkeit. Auch die kommunale Verkehrspolitik ist ein Wertfaktor, der bei einem Parkhaus-Investment nicht unterschätzt werden sollte.

Lage

Lage ist wie bei vielen Immobilienarten das alles entscheidende Kriterium für ein Parkhaus. Egal wie schlecht beleuchtet, wie eng die Parkplätze und die Auffahrten und wie langsam die Schranken öffnen – wenn der Standort stimmt, avancieren auch veraltete Parkhäuser zur Cash Cow.

  • City-Parkhäuser sind perfekt positioniert, wenn die Fußgängerzone sich innerhalb von 250 Metern befindet.
  • Parkhäuser in Büro- und Ein­zel­han­dels­la­gen sowie an Einkaufszentren sind tagsüber exzellent ausgelastet.
  • Mit Gastronomie und Kultur (Kino, Theater) im unmittelbaren Umfeld ist für eine hohe Auslastung in den Abend- und Nachtstunden gesorgt.
  • Sichere Standorte für hohe Auslastung und ebensolche Parkgebühren: Bahnhöfe, Flughäfen, Krankenhäuser.
Parkhaus
Wie für fast alle Immobilien gilt auch für Parkhäuser: Lage und Erreichbarkeit sind für den Erfolg & Wert entscheidend.

Erreichbarkeit und Sichtbarkeit

Erreichbarkeit ist ein K.O.-Kriterium für ein Parkhaus. Die tollste Lage nützt dem Betreiber wenig, wenn der Autofahrer die Einfahrt nicht findet oder diese aufgrund ungünstiger Positionierung nur auf Umwegen erreicht. Einfahrten gehören an Hauptstraßen. Zufahrten über Seitenstraßen stellen eine Hürde dar.

Sichtbarkeit ist ebenfalls zwingend notwendig: Das bedeutet, das Parkhaus muss ausgeschildert sein. Eine Einbindung ins städtische Parkleitsystem ist längst kein Vorteil mehr – sondern eine fehlende Integration ein gravierender Nachteil. Idealerweise erfolgt die Einbindung ins Parkleitsystem mit variabler Anzeige, wie viele Parkplätze noch frei sind – auf LEDs, per App und Realtime im Internet.

Kommunale Verkehrspolitik

Existieren genügend kostenlose oder günstige Parkplätze in den Straßen, wird kaum ein Autofahrer ein Parkhaus ansteuern. Viele Städte bessern ihre Stadtkasse inzwischen durch Parkautomaten auf. Das Parkraumkonzept der Kommune ist die Ausgangsbasis für den wirt­schaft­li­chen Erfolg eines Parkhauses. Kommunen ist daran gelegen, den Parksuchverkehr auf ein Minimum zu reduzieren. Sprich: Autofahrer sollen klar erkennen können, wo sie wie lange und zu welchem Preis parken dürfen. Kommunen, in denen Parken auf öffentlichen Stellplätzen oder am Straßenrand noch kostenlos ist, leiden unter höherem Ver­kehrs­auf­kom­men durch Fahrer auf Parkplatzsuche – und unter geringeren Einnahmen.

Auswirkungen auf Parkhäuser hat zudem das Planungs- und Baurecht. Garagen und Stellplätze sind gemäß Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (§ 12 BauNVO) in allen Baugebieten zugelassen. Deren bauliche Anforderungen sind von der Mindestbreite der Zufahrt über die Anzahl an Frau­en­park­plät­zen bis hin zu Brand­schutz­de­tails in der Garagen- und Stell­platz­ver­ord­nung geregelt. Diese Verordnung unterscheidet sich pro Bundesland.

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Ob­jekt­spe­zi­fi­sche Be­wer­tungs­fak­to­ren für Parkimmobilien

Zu den spezifischen Faktoren, die Einfluss auf den Wert von Parkhäusern nehmen, gehören:

  • Objektart
  • Bausubstanz
  • Objekt- und Parkplatzgröße
  • Nut­zer­freund­lich­keit

Was sonst noch alles in die Wertermittlung einbezogen wird, erfahren Sie nachfolgend oder in unserem Parkhaus-Mustergutachten.

Parkhaus vs. Tiefgarage

Der Betrieb von Tiefgaragen ist teurer (Belüftung, Beleuchtung) und riskanter als der von oberirdischen Parkhäusern. Kostensteigernd wirken sich die Belüftung und die Beleuchtung aus. Im Gegensatz zu Parkhäusern, die nicht vollends von Mauerwerk umschlossen sind, müssen Tiefgaragen wesentlich länger belichtet und belüftet werden. Darüber hinaus erschwert das Thema Grundwasser die Nutzung und erfordert oft höhere Aufwände beim Bau. Noch dazu steht es um die Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit schlecht. Während auf dem obersten Parkdeck eines offenen Parkhauses zum Beispiel ein „Sommerstrand“ mit Gastronomie eingerichtet werden kann, ist bei Tiefgaragen üblicherweise keine Umnutzung möglich.

Tiefgarage
Tiefgaragen sind für Betreiber riskanter als Parkhäuser.

Bausubstanz

Die Bausubstanz von Parkhäusern und Tiefgaragen birgt Risiken: Gerade Bauten aus den 1960er- und 1970er-Jahren sind von Be­ton­ar­mie­run­gen und Korrosion betroffen. Feuchtigkeit und Streusalz sind mögliche Scha­dens­fak­to­ren. Eine gute Bo­den­be­schich­tung soll das Eindringen von Wasser und das im Winter darin befindliche Tausalz in die Bausubstanz abwehren. Eine Bewertung von Park­haus­im­mo­bi­li­en sollte nach Möglichkeit mit einer akribischen Untersuchung der Bausubstanz einhergehen. Das schließt einerseits die Suche nach Rissen und Fugen zwischen Bauteilen ein, andererseits sogar Probebohrungen. Im Prinzip geht die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung eines Parkhauses mit einer technischen Due Diligence Hand in Hand.

Parkplätze

Die Größe des Parkhauses ist weniger relevant als seine Lage und Frequenzbringer. Bei größeren Häusern sind die Betriebskosten (Parksysteme, Wärter) pro Stellplatz höher. Effizient lassen sich Parkhäuser ab 200 Stellplätzen betreiben. Für die Wirt­schaft­lich­keit entscheidend ist, auf wie viele Parkplätze die Kosten für Parkhaustechnik, Ab­fer­ti­gungs­an­la­gen und deren Wartung/Reparatur sowie einen Parkhauswärter umgelegt werden können.

Erfahrene Parkhaus-Gutachter empfehlen eine Stell­platz­brei­te von 2,60 m. Neue Fahrzeuge sind in der Regel breiter als Modelle von vor zehn Jahren. Deren Fahrer werden über 2,30 m enge Stellplätze fluchen und sich künftig nach Möglichkeit ein anderes Parkhaus suchen. Nehmen wir den VW Golf als Beispiel: Der Golf I ist 3,7 m lang, 1,61 m breit und 1,39 m hoch. Er passt problemlos in einen schmalen Parkplatz. Doch schon der Fahrer eines Nach­fol­ge­mo­dells tut sich beim Einparken schwer. Der Golf VII misst 4,26 m Länge, 1,8 m Breite und 1,44 m Höhe. Dementsprechend müssen Wendekreise und die Höhe von Parkhäusern und Einfahrten (Steigung und „Aufsetzen“ berücksichtigen) großzügiger konzipiert werden.

Nut­zer­freund­lich­keit von Parkhäusern

Parksysteme beziehungsweise Park­ab­fer­ti­gungs­an­la­gen sind für den erfolgreichen Betrieb des Parkhauses mitentscheidend – wenn auch weit weniger als die Lage: Abrechnung und Bezahlsysteme (Kassenautomat, App, …), Schrankenanlage, Software und Steuerung, Ein- und Aus­fahrt­kon­trol­le (zum Beispiel via Kenn­zei­chen­er­ken­nung). Moderne Parkhaustechnik kann 250.000 Euro (netto) kosten.

Zur Verbesserung der Nut­zer­freund­lich­keit tragen laut ADAC-Au­to­fah­rer­be­fra­gung (festgehalten im Leitfaden „Be­nut­zer­freund­li­che Parkhäuser“, 2013) bei:

  • Leitsystem (einerseits zu freien Parkplätzen, andererseits für Fußgänger)
  • gute Ausleuchtung, helle Böden
  • Vi­deo­über­wa­chung
  • große Stellplätze, die deutlich gekennzeichnet sind
  • leichte Befahrbarkeit
  • markierte Gehwege
  • Erreichbarkeit des Parkwächters
  • Be­zahl­mög­lich­kei­ten (z. B. bargeldlos)

Wichtigste Kriterien aus Nutzersicht sind für Parkhäuser günstige Preise, die Lage und breite Stellplätze. Auf einen Parkwächter vor Ort sowie auf diverse Fahr­bahn­mar­kie­run­gen hingegen legen die wenigsten Kraft­fahr­zeug­hal­ter wert.

Parkhaus-Kriterien (Infografik)
Auf diese elf Gegebenheiten legen Autofahrer im Parkhaus wert.

Be­triebs­wirt­schaft­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für Parkhäuser

Deutschland hat europaweit mit die niedrigsten Parktarife. Die be­triebs­wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Park­haus­be­trei­ber dürften sich somit mittelfristig verbessern.

Erlösstruktur des Parkens

Das Verhältnis von Dauerparkern zu Kurzzeitparkern wirkt sich auf die Erlösstruktur aus. Dauerparker mieten ihren Stellplatz langfristig – und zu niedrigeren Konditionen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag in Bezug auf die Auslastung des Parkhauses. Finanziell lukrativer sind jedoch Kurzzeitparker, die den Großteil des Umsatzes generieren. In den Niederlanden wird längst im 20-Minuten-Takt abgerechnet. Ein Stellplatz mit einer jährlichen Belegungsquote von unter 700 Stunden gilt als unrentabel. Erst ab 1.500 Stunden gilt ein Stellplatz als „gut“.

Vergleichen wir die Einnahmen durch Dauer- und Kurzzeitparker im Isarparkhaus in München:

Dauerparker bezahlen 180 Euro pro Monat. Das ergibt bei voller Auslastung 2.160 Euro pro Jahr für den Stellplatz.

Kurzparker bezahlen pro Stunde 2,80 Euro. Kalkulieren wir realistisch, dass der Stellplatz vier Mal am Tag für eine Stunde belegt wird. Er spült also täglich 11,20 Euro in die Parkhauskasse. Wir gehen von 350 Tagen aus, in denen der Stellplatz pro Jahr belegt werden kann und erhalten 3.920 Euro.

Kurzparken ist für Parkhaus-Betreiber also um ein Vielfaches attraktiver, praktisch doppelt so lukrativ wie die dauerhafte Stell­platz­ver­mie­tung. Allerdings garantiert niemand dem Betreiber, dass der Stellplatz – insbesondere ungünstig zu erreichende Eckstellplätze – ausreichend belegt wird, um dieses Ergebnis einzuspielen.

Ver­trags­ge­stal­tung

Eigentümer und Betreiber des Parkhauses arbeiten üblicherweise auf Basis eines Pachtvertrags zusammen. Der Betreiber trägt das un­ter­neh­me­ri­sche Risiko, die Höhe der Pacht ist fest vereinbart. Fest bedeutet allerdings nicht, dass der Pachtzins jahrelang auf gleichem Niveau bleibt. Verbreitet ist eine Indexpacht – also definierte Anpassungen der Pacht zu bestimmten Zeitpunkten. In der Praxis liegt die Gewinnmarge von Parkhaus-Betreibern mit Festpachtmodell bis über zehn Prozent des Umsatzes.

Teilen sich Betreiber und Eigentümer das wirtschaftliche Risiko, schließen sie meist einen Um­satz­pacht­ver­trag ab. Die Höhe der Pacht richtet sich folglich nach dem Umsatz.

Bei einem Management-Vertrag hingegen trägt der Eigentümer das Risiko und tätigt Investitionen. Er beschäftigt den Betreiber als Dienstleister. Dieses Modell bietet Investoren jedoch kaum Anreize – zumal zudem Gewerbesteuer anfällt.

Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung von Parkhäusern

Aus welchem Anlass wird ein Parkhaus bewertet? Welche Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren wenden Sachverständige an? Welche be­wer­tungs­re­le­van­ten Faktoren gibt es noch?

Anlässe zur Bewertung von Parkhäusern

Die Ver­kehrs­wert­ermitt­lung von Parkhäusern erfolgt bei Kauf oder Verkauf sowie beim Einstieg von Investoren. Spezialisierte Gutachter erstellen ein gerichtsfestes und be­hör­den­kon­for­mes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten.

Die Be­lei­hungs­wert­ermitt­lung erfolgt vor Aufnahme eines Kredits für den Kauf, An-, Aus-, Neu- oder Umbau sowie Sanierung/Modernisierung. Die Bank beauftragt einen Sach­ver­stän­di­gen mit der Anfertigung eines Be­lei­hungs­wert­gut­ach­tens.

Für die Bilanzierung erstellen öffentlich bestellte Sachverständige wie die Gutachter der Heid Immobilien GmbH ein Bi­lan­zie­rungs­gut­ach­ten.

Be­wer­tungs­ver­fah­ren für Parkhäuser

Die Bewertung von Parkhäusern aus un­ter­neh­me­ri­scher Sicht wird von den International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgegeben. Übrigens gelten diese Be­wer­tungs­maß­stä­be auch für Parkplätze, Tiefgaragen und Garagen als Anlageobjekte.

Sach­wert­ver­fah­ren

Liegen Eigentum und Betrieb des Parkhauses in den gleichen Händen, findet der International Accounting Standard IAS 16 Anwendung, also die internationalen Vorschriften für die Bilanzierung von Sachvermögen. Der Sachwert wird dann durch die Anschaffungs- und Her­stel­lungs­kos­ten ermittelt, von denen Abschreibungen und (außerplanmäßige) Wertminderungen abgezogen werden.

In den meisten Praxisfällen ist der Betreiber eines Parkhauses allerdings nicht gleichzeitig der Eigentümer. Dem Eigentümer geht es um Miet- oder Pachteinnahmen sowie um die Wertsteigerung seiner Anlageimmobilie. Daher gelten IAS 40. Zulässig ist die Bewertung mittels Sach­wert­ver­fah­ren oder Fair Value Gutachten. In der Wert­ermitt­lungs­pra­xis dient das Sach­wert­ver­fah­ren bei Parkhäusern lediglich zur Plau­si­bi­li­sie­rung des Ertragswerts. Da sich die Bewertung von ren­di­te­ori­en­tier­ten Immobilien allerdings an den Erlösen orientieren sollte, sind zwei andere Verfahren zur Wertermittlung von Parkhäusern sinnvoller.

Kassenautomat-Wegweiser
Wegweiser zum Kassenautomat im Parkhaus.

Discounted Cashflow

Zielführender ist eine Bewertung mittels einer Discounted-Cashflow-Methode. Die Besonderheiten einer Park­haus­im­mo­bi­lie werden damit besser erfasst und abgebildet. Der Be­trach­tungs­zeit­raum für die Wertermittlung wird gemäß der Wiener Fach­hoch­schul­do­zen­ten Birgit Trofer und Gerald Stocker in zwei Phasen gesplittet. Im zehnjährigen Detailprognose-Zeitraum werden die Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten von den Miet- oder Pachteinnahmen abgezogen. Der so ermittelte Ein­zah­lungs­über­schuss wird mit einem Dis­kon­tie­rungs­zins­satz auf den Wert­ermitt­lungs­stich­tag abgezinst. In der zweiten Phase wird mittels eines Ka­pi­ta­li­sie­rungs­zins­sat­zes ein fiktiver Erlös für die Rest­nut­zungs­dau­er des Parkhauses ermittelt.

Das in Deutschland angewandte Pacht­wert­ver­fah­ren ist für Parkhäuser, in denen der Betreiber eine Pacht an den Eigentümer entrichtet, die gängigste und korrekte Methode, um den Wert zu ermitteln. Dabei geht der Wertermittler nicht von den tatsächlichen, sondern von marktüblichen erzielbaren Pachterträgen aus.

Be­wer­tungs­re­le­van­te Größen

Zu den be­wer­tungs­re­le­van­ten Kennzahlen bei Parkhäusern gehören:

Zusammensetzung der Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten

Rund ein Drittel der Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten macht die Überwachung und Verwaltung des Parkhauses aus. Versicherungen, Abgaben, Gebühren und sonstige Kosten belaufen sich auf rund 15 Prozent der Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten. Instandhaltung, Reparatur und Wartung liegt bei Parkhäusern mit rund elf Prozent etwas niedriger als bei Tiefgaragen (knapp 14 %). Ähnlich sah die prozentuale Verteilung der Energiekosten vor dem Gas-Embargo der EU aus. Die direkten, objektbezogenen Betriebskosten nehmen bei Parkhäusern dementsprechend einen höheren Teil an den jährlichen Betriebskosten ein als bei Tiefgaragen.

Als Ver­wal­tungs­kos­ten werden ein bis maximal drei Prozent des Jah­res­roh­ertrags als angemessen betrachtet. Die In­stand­hal­tungs­kos­ten variieren je nach Anzahl und Größe der Stellplätze, Alter des Parkhauses sowie dessen Technik. Zwischen 60 und 300 Euro In­stand­hal­tungs­kos­ten gibt der Betreiber jährlich pro Stellplatz aus, der Eigentümer rund 50 bis 100 Euro. Das Miet­aus­fall­wag­nis für gewerblich genutzte Objekte wird üblicherweise mit vier Prozent des Rohertrags angesetzt. Da die Wahr­schein­lich­keit bei einem Parkhaus allerdings enorm gering ist, kann es im Einklang mit den aktuellen Daten der Gut­ach­ter­aus­schüs­se auf bis zu zwei Prozent reduziert werden.

Nutzungsdauer von Parkhäusern

Die Nutzungsdauer von Parkhäusern beträgt:

  • 40 Jahre gemäß Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (Anlage 1 ImmoWertV)
  • maximal 40 Jahre gemäß Be­lei­hungs­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (Anlage 2 BelWertV)
  • 30 Jahre gemäß Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Frankfurt (vgl. Az.: 9.1.95 – S 2196 A – 9 – St II/23)

Die Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit ist stark eingeschränkt, da Parkhäuser nicht ohne Weiteres in Büros, Geschäfte oder Wohnimmobilien umgebaut werden können.

Heid bewertet Ihr Parkhaus gesetzeskonform

Ob für das Finanzamt, den Ge­schäfts­be­richt, eine gerichtliche Aus­ein­an­der­set­zung, eine Kreditaufnahme oder den Kauf/Verkauf – die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind mit der Wertermittlung von Parkhäusern vertraut und erstellen das Gutachten für Ihre Zwecke zeitnah, marktgerecht und zum Festpreis!

Setzen Sie sich unter der Telefonnummer 0800 – 90 90 282 oder mittels Kontaktformular mit uns in Verbindung! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

1 Als Quelle für diesen Beitrag diente hauptsächlich der Fachartikel „Bewertung von Parkhäusern“ von Martin Eberhardt, Ina Königsberg-Brous und Klaus Wagner, erschienen in: Sven Bienert, Klaus Wagner (Hrsg.): „Bewertung von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en“, S. 617 – 636, 2. Auflage, 2018