Um den Wert Ihrer Immobilie ermitteln zu lassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ob Sie sich zum Beispiel für ein einfaches Kurzgutachten oder ein umfassendes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten entscheiden, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation und dem jeweiligen Anlass ab. Erfahren Sie, welche Wertgutachten für Immobilien es gibt, wann sich welche Gutachtenform lohnt und mit welchen Kosten Sie kalkulieren sollten.

Wertgutachten für Immobilien
Mit dem Wertgutachten eines Sach­ver­stän­di­gen können Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell bestimmen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Möchten Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln, kommt entweder ein Vollgutachten (auch Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten genannt) oder ein Kurzgutachten in Frage.
  • Das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ist rechtsgültig, das heißt, Sie können es vor Gericht und auf Behörden verwenden. Zudem enthält es ausführliche Erläuterungen zur Wertermittlung. Daher ist es auch unter dem Begriff Vollgutachten für Immobilien in aller Munde.
  • Das Kurzgutachten ist hingegen kompakter und eignet sich insbesondere für private Angelegenheiten.
  • Die Kosten für ein Wertgutachten für ein Haus hängen immer von der Art des Gutachtens, den Merkmalen der Immobilie und dem zu erwartenden Aufwand ab. Generell ist das Kurzgutachten kostengünstiger als das Vollgutachten, ist aber vor Gericht nicht gültig.
  • Weitere Gutachten im Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken sind das Miet­wert­gut­ach­ten, das Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten und das Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten.
  • Es muss aber nicht immer ein Gutachten sein: Je nach Anliegen kann auch die Plau­si­bi­li­sie­rung eines bestehenden Gutachtens ausreichen – oder eine gutachterliche Stellungnahme.

Was ist ein Wertgutachten für Immobilien?

Bei einem Wertgutachten handelt es sich um eine kos­ten­pflich­ti­ge Bewertung Ihrer Immobilie durch einen geprüften Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter. Um den Verkehrswert – also den aktuellen Marktwert – Ihrer Immobilie realistisch bestimmen zu lassen, sollten Sie immer einen zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen beauftragen. Der Gutachter wird Ihr Haus oder Ihre Wohnung unter verschiedenen Gesichtspunkten gemäß der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (kurz: ImmoWertV) einschätzen.

Wann benötige ich ein Wertgutachten?

Ob ein Wertgutachten für Ihre Immobilie tatsächlich notwendig ist, hängt vor allem davon ab, aus welchem Anlass Sie den Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln möchten. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick darüber, in welchen Situationen die Dienste eines Gutachters sinnvoll und in welchen Fällen sie sogar unerlässlich sind.

Anlass Gutachten sinnvoll Gutachten notwendig
Beleihung x
Be­triebs­ver­mö­gen entnehmen x
Be­triebs­ver­mö­gen ermitteln x
Erbschaft x
Erb­schafts­aus­ein­an­der­set­zung x
Erb­schafts­steu­er anfechten x
Immobilienkauf x
Im­mo­bi­li­en­ver­kauf x
Rest­nut­zungs­dau­er senken x
Schenkung x
Scheidung (einvernehmlich) x
Scheidung mit Rechtsstreit x
Zwangs­ver­stei­ge­rung x

Tipp: Lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch von den zertifizierten und öffentlich bestellten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH beraten. So können Sie sicher sein, ein präzises und anerkanntes Wertgutachten für Ihr Haus zu erhalten.

Welches Wertgutachten für eine Immobilie brauche ich für welchen Zweck?

Wertgutachten können in verschiedenen Situationen eingesetzt werden. Je nach Anlass empfiehlt sich die Erstellung eines bestimmten Wertgutachtens. Mit einem Vollgutachten für Ihre Immobilie sind Sie in den meisten Fällen bestens versorgt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Wertgutachten für Immobilien vor. Weiterführende Informationen finden Sie in den verlinkten Beiträgen unseres Ratgebers.

Vollgutachten

Sie sind in der Regel darauf angewiesen, den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln zu lassen, wenn es sich vor allem um nicht einvernehmliche, gerichtlich auszutragende Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zun­gen handelt, wie beispielsweise bei einer Scheidung mit Haus oder einer Erb­schafts­aus­ein­an­der­set­zung.

Das offiziell erstellte Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten können Sie bei Gericht einreichen oder auf der Behörde vorlegen und ist deshalb auch bei Zwangs­ver­stei­ge­run­gen oder Schenkungen zu empfehlen.

Das Vollgutachten (= Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) enthält nach­voll­zieh­ba­re Ausführungen und Erklärungen zur Wertermittlung der Immobilie. In der Regel ist das ausführliche Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines Sach­ver­stän­di­gen zirka 60 bis 120 Seiten lang und benötigt ungefähr zwei bis vier Wochen zur Erstellung. Dieses Vollgutachten kostet für ein Haus ab 2.790 €.

Zur Erstellung des Wertgutachtens können je nach Zweck drei un­ter­schied­li­che, in Deutschland anerkannte Be­wer­tungs­ver­fah­ren dienen:

Bauplan Verkehrswertgutachten
Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten beinhaltet diverse Anlagen wie zum Beispiel die Baupläne der Immobilie.

Kurzgutachten

Möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie für au­ßer­ge­richt­li­che Einigungen zu privaten Zwecken ermitteln lassen – etwa Im­mo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen wie Kauf, Verkauf oder Wertausgleich –, ist das Kurzgutachten eine kos­ten­güns­ti­ge­re Alternative. Dieses erhalten Sie ab 1.690 €.

Ein Kurzgutachten, je nach Anbieter auch als Wertindikation benannt, ist hinsichtlich der Ob­jekt­be­schrei­bung und der Be­rech­nungs­er­läu­te­rung deutlich kürzer und weniger umfassend als ein ausführliches Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Dennoch finden auch bei einem Kurzgutachten eine Ob­jekt­be­sich­ti­gung und die Überprüfung der Unterlagen statt. Was diesem Wertgutachten für ein Haus fehlt, ist der Methodikteil. Des Weiteren wird bei einem Kurzgutachten im Gegensatz zu einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ohne Hinweise keine Prüfung des Alt­las­ten­ver­dachts­ka­tas­ters sowie der Baulasten vorgenommen.

Ein Kurzgutachten kann nicht vor Gericht verwendet werden und ist eher als fundierte Wert­ein­schät­zung eines Sach­ver­stän­di­gen zu betrachten. Hinsichtlich des Verkehrswertes unterscheiden sich beide Gutachten nicht.

Tipp: Sachverständige der Heid Immobilien GmbH stecken viel Arbeit in ein Kurzgutachten, sodass Sie nicht selten bis zu 45 nützliche Seiten statt der sonst üblichen 10 bis 15 Seiten erhalten.

Gutachterliche Stellungnahme

Noch kürzer und günstiger ist eine gutachterliche Stellungnahme. In dieser beantwortet der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in freier Form und Länge eine konkrete Fragestellung zu einer Immobilie. Das Dokument kann je nach Auftrag bis zirka 5 Seiten lang sein und ist ab 500 € zu erhalten.

Gutachterliche Stellungnahmen gehen oft auch in Richtung Überprüfung eines bestehenden Gutachtens oder beziehen sich auf einen unklaren oder zweifelhaften Aspekt eines bestehenden Gutachtens. Um die angewandte Methodik eines Gutachtens – und damit auch die Nach­voll­zieh­bar­keit des Ergebnisses – zu untersuchen, bieten Sachverständige die Plau­si­bi­li­sie­rung von Gutachten an.

Miet­wert­gut­ach­ten

Ein Miet­wert­gut­ach­ten gibt Auskunft über die Höhe des realistischen und vertretbaren Mietwerts für Ihre Immobilie. Ein solches Gutachten benötigen Sie als Vermieter beispielsweise zur Durchsetzung einer Mieterhöhung. Es kommt aber auch für die Miet- oder Wohn­wert­ermitt­lung im Falle einer Scheidung zum Einsatz.

Mit 60 – 80 Seiten ist ein Miet­wert­gut­ach­ten häufig umfangreicher und aufwändiger als ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Die Preise für ein solches Gutachten variieren je nach Art und Umfang des Auftrags, beginnen aber in der Regel bei 3.090 €.

Wenn Sie ein Miet­wert­gut­ach­ten benötigen, welches auch vor Gericht Bestand hat, sollten Sie unbedingt einen zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen mit der Erstellung beauftragen.

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten

Müssen Sie Ihre Immobilie als Sicherheit für einen Kredit hinterlegen, benötigen Sie ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten, welches den Banken als Be­rech­nungs­grund­la­ge dient.

Damit die Gültigkeit des Gutachtens von kurzfristigen Schwankungen und Spekulationen nicht beeinflusst wird, ermittelt der Gutachter den langfristigen Beleihungswert einer Immobilie. Beim Beleihungswert handelt es sich also anders als beim Verkehrswert nicht um einen punktuellen Marktwert.

Zertifizierte Sachverständige verlangen für die Erstellung eines 50 – 60-seitigen Be­lei­hungs­wert­gut­ach­tens ungefähr 160 € / Stunde.

Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten

Ein Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten oder auch Bau­sub­stanz­gut­ach­ten gibt Auskunft darüber, wie viele Jahre Ihre Immobilie noch wirtschaftlich sinnvoll genutzt – sprich vermietet oder verpachtet – werden kann. Eine Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er kann die Abschreibung für Abnutzung (AfA) beschleunigen und erhöhen, weshalb die Berechnung der Rest­nut­zungs­dau­er sinnvoll sein kann.

Um die wirtschaftliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilien herabsetzen zu lassen, müssen Sie dem Finanzamt ein von einem zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen erstelltes Bau­sub­stanz­gut­ach­ten vorlegen. Dieses umfasst meist 20 – 30 Seiten und kostet zirka 1.590 €.

Anlässe

Dauer

Umfang

Gerichtlich anerkannt

Kosten


Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten




Erbschaft, Scheidung, Un­ter­neh­mens­be­wer­tung, Zwangs­ver­stei­ge­rung

2 – 4 Wochen

60 – 120 Seiten

ja

ab 2.790 €

Kurzgutachten

Kauf & Verkauf

1 – 2 Wochen

30 – 45 Seiten

selten

ab 1.690 €


Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten


Kreditvergabe

3 – 4 Wochen

50 – 60 Seiten

nicht relevant

ab 2.790 €


Miet­wert­gut­ach­ten




Mieterhöhung

2 – 4 Wochen

60 – 80 Seiten

ja (nicht als Beweis)

ab 3.090 €

Restnutzungs-dauergutachten

Afa-Verkürzung

2 – 3 Wochen

20 – 30 Seiten

ja

ab 1.590 €

Plau­si­bi­li­sie­rung

Überprüfung bestehender Gutachten

1 – 2 Wochen

individuell

ja

ca. 160 € / Stunde


Gutachterliche Stellungnahme




Klärung eines Details

1 – 2 Wochen

individuell

ja

ca. 160 € / Stunde

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Welche Unterlagen benötige ich für ein Immobilien-Wertgutachten?

Wenn Sie einen Sach­ver­stän­di­gen mit einem Wertgutachten für Ihre Immobilie beauftragen, sollten Sie im Vorhinein bereits erfragen, welche Unterlagen der Gutachter von Ihnen für die Wertermittlung benötigt und diese zusammenstellen. Dazu gehören zum Beispiel:

Je nach Art der Immobilie:

Tipp: Entscheiden Sie sich für ein Wertgutachten der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung, erhalten Sie von uns eine Checkliste mit allen erforderlichen Unterlagen für Ihr Wertgutachten kostenlos zugesendet. Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen, können wir diese auch für Sie beantragen.

Wertgutachten für Immobilien Unterlagen
Welche Unterlagen Sie dem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter für das Wertgutachten weiterleiten müssen, sollten Sie am besten bereits im Vorhinein erfragen.

Welches Wertgutachten zählt vor Gericht?

Soll das Markt­wert­gut­ach­ten vor Gericht gültig sein oder von Finanzbehörden akzeptiert werden, muss es ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach dem Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) sein.

Ein solches Vollgutachten für Ihre Immobilie bewahrt Sie vor Fehl­ent­schei­dun­gen und ermöglicht Ihnen den Kauf Ihrer Immobilie zu einem marktkonformen Preis unter Be­rück­sich­ti­gung der anfallenden Investitionen und Schwachstellen des Gebäudes. Schalten Sie daher vor dem Kauf eines Hauses einen kompetenten und zuverlässigen Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ein.

Welches Wertgutachten brauche ich für Grundstücke?

Auch bei der Bewertung von Grundstücken ist der Verkehrswert entscheidend. Dieser kann je nach Grundstück und Anlass entweder in Form eines umfassenden Vollgutachten oder eines präzisen Kurzgutachtens ermittelt werden. Ist das Grundstück unbebaut, kann der Bodenwert zur Wertermittlung herangezogen werden.

Was kostet ein Wertgutachten für Immobilien?

Die Kosten für ein Wertgutachten hängen normalerweise von folgenden Kriterien ab:

  • Gebäudetyp
  • Größe
  • Lage
  • Zustand
  • Nutzungsart
  • Umfang des Gutachtens

Ein Vollgutachten kostet ab zirka 2.790 Euro, ein Kurzgutachten ist aufgrund des geringen Zeitaufwands ein paar Hundert Euro günstiger, hat aber keine Gültigkeit vor Gericht und Behörden.

Ihr Vorteil bei Heid: Besprechen Sie Ihr Anliegen und den Umfang des Gutachtens in einem kostenlosen Erstgespräch mit einem unserer Sach­ver­stän­di­gen und wir einigen uns auf einen Festpreis ohne Nachforderungen.

Was kostet das Wertgutachten für ein Grundstück?

Wertgutachten für ein unbebautes Grundstück kosten ähnlich viel wie Wertgutachten für ein Haus. Zwar entfällt die Prüfung von Bauplänen, eine Wohn­flä­chen­be­rech­nung und die persönliche Besichtigung der kompletten Räumlichkeiten (da nicht vorhanden). Dafür empfiehlt sich eine gründliche Prüfung der rechtlichen Aspekte (Status des Grundstücks im Flächennutzungs- und Bebauungsplan als Bau­erwar­tungs­land etc., eingetragene Grund­dienst­bar­kei­ten und andere Rechte) sowie das Stadium der Erschließung.

Ist ein Wertgutachten für eine Wohnung günstiger als für ein Haus?

Für das Wertgutachten für ein Haus und für eine Wohnung liegt preislich nur ein geringer Unterschied. Zwar sind Wohnungen oft deutlich weniger wert als Grundstücke mit (modernisierten) Häusern darauf. Allerdings muss der Gutachter bei Wohnungen häufig mehr Dokumente prüfen und in die Wertermittlung einbeziehen. Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung, Protokolle der Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen mit Informationen zum Hausgeld und zur In­stand­hal­tungs­rück­la­ge, Tei­lungs­er­klä­rung, sowie bei vermieteten Objekten den Mietvertrag.

Erziele ich beim Hausverkauf den im Wertgutachten ermittelten Verkaufspreis?

Mit einem sorgfältig erstellten Wertgutachten ermittelt ein Sach­ver­stän­di­ger den Verkehrswert einer Immobilie und berücksichtigt dabei Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren. Er kennt dank Zugang zu den lokalen Kauf­preis­samm­lun­gen der Gut­ach­ter­aus­schüs­se die aktuellen Trans­ak­ti­ons­prei­se in Ihrer Region. Je nachdem, welches Be­wer­tungs­ver­fah­ren der Sachverständige anwendet, kommt er auf ein anderes Ergebnis.

Um einen möglichst genauen Marktwert zu erhalten, wenden die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH stets zwei Verfahren an. Mit einem sogenannten stützenden Verfahren überprüft der Sachverständige, ob womöglich ein oder mehrere Parameter des geeigneten Be­wer­tungs­ver­fah­rens fehlerhaft gewählt worden sind. Ob Sie den ermittelten Verkehrswert von einem Käufer ausbezahlt bekommen, steht auf einem anderen Blatt. Mit einem passenden Wertgutachten haben Sie jedenfalls eine deutlich bessere Ver­hand­lungs­po­si­ti­on zur Durchsetzung berechtigter Kauf­preis­for­de­run­gen als ohne.

Wertgutachten für den Hausverkauf – oder reicht eine kostenlose Wertermittlung?

Im Internet gibt es mittlerweile viele einschlägige Portale, um eine kostenlose oder kostengünstige (zirka 60 Euro) Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung direkt online durchführen zu lassen. Dafür müssen Sie in der Regel alle nötigen Daten selbst in das System eingeben. Die Wertermittlung hängt also von der Genauigkeit der von Ihnen selbst eingetragenen Informationen ab. Um die Eingabe vorzunehmen, benötigen Sie mindestens 45 Minuten. Das Ergebnis erhalten Sie schon wenige Minuten nach dem Versenden.

Eine Frau führt eine Online-Wertermittlung am Laptop durch
Auch online gibt es mittlerweile einige seriöse Portale, über die Sie eine kostengünstige Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung durchführen lassen können.

Grundsätzlich gilt: Eine Online-Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist eine praktikable und unkomplizierte Möglichkeit, um eine ungefähre Wert­ein­schät­zung Ihrer Immobilie zu erhalten. Aber über ein umfassendes Fachwissen verfügt letztlich nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­stän­di­ger. Das heißt: Das Ergebnis, das Sie von solchen Plattformen erhalten, ist deutlich ungenauer als die Einschätzung eines Sach­ver­stän­di­gen, der sich individuell und fokussiert mit Ihrer Immobilie aus­ein­an­der­setzt.

Zudem ist ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter mit der Marktlage bestens vertraut und kann demnach auch eine präzise Markt­ein­schät­zung vornehmen, wodurch sich der Wert Ihrer Immobilie genauer bestimmen lässt. Vor Gericht hat eine kostenlose Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung – im Gegensatz zum Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten – keinen Bestand und auch Behörden erkennen diese nicht an.

Wer kann ein gültiges Wertgutachten für Immobilien ausstellen?

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, das Sie auch vor Gericht verwenden können, kann lediglich ein von der Industrie- und Handelskammer (IHK) öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­stän­di­ger oder ein staatlich anerkannter beziehungsweise zertifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ausstellen.

Eine von einem freien Gutachter angefertigte Bewertung einer Immobilie können Sie problemlos für den Kauf und Verkauf des Objekts nutzen. Das Dokument ist bei einer gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zung aber nicht gültig. Sind Sie auf die Rechts­gül­tig­keit eines Gutachtens angewiesen, seien Sie vorsichtig bei Angeboten von Sach­ver­stän­di­gen, die deutlich weniger als 160 Euro pro Stunde verlangen.

Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH überzeugen nicht nur mit verschiedensten Zer­ti­fi­zie­run­gen von DEKRA, EIPOS, HypZert, IHK und TÜV. Wir sichern Ihnen eine Fest­preis­ga­ran­tie zu. Das heißt: Nach einem kostenlosen Erstgespräch vereinbaren wir gemeinsam einen Fixpreis, in dessen Rahmen wir die Erstellung des Kurz- oder Vollgutachtens für Ihre Immobilie übernehmen. Wir freuen uns auf Sie!