Sie lassen sich scheiden, haben eine Immobilie geerbt oder wollen aus einem anderen Grund wissen, wie viel Ihr Haus wert ist? Zertifizierte Gutachter nehmen eine sorgfältige und anerkannte Wertermittlung für alle Arten von Immobilien vor. Was eine Wertermittlung von Immobilien per Definition ist, wann Sie eine benötigen, wie Experten bei der Wertberechnung von Ihrem Haus vorgehen und welche Kriterien bei der Bewertung eine Rolle spielen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Wertberechnung von Immobilien.

Wertermittlung für Haus mit Terrasse
Unsere Sach­ver­stän­di­gen nehmen die Wertermittlung für Ihr Haus vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wertermittlung von Immobilien erfolgt in Deutschland gesetzeskonform mittels Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren, Er­trags­wert­ver­fah­ren oder Sach­wert­ver­fah­ren.
  • Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­stän­di­ger nimmt die Immobilie persönlich in Augenschein und prüft die Unterlagen.
  • Er berechnet den Wert von Ihrem Haus oder einer anderen Immobilie (Wohnung, Büro, Praxis, Laden etc.) und nimmt Zu- oder Abschläge für die Lage, die Ausstattung oder den Zustand vor.
  • Das Ergebnis der Wertberechnung Ihrer Immobilie ist der Verkehrswert.
  • Der Eigentümer oder Kaufinteressent erhält die Wertermittlung der Immobilie schriftlich in Form eines Gutachtens.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Definition: Wertermittlung von Immobilien

Bei der Wertermittlung für Immobilien handelt es sich um die fachgerechte und sachkundige Bewertung einer Immobilie beziehungsweise eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Dabei wird in Deutschland stets eines von drei ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren angewandt. Bei der Wertermittlung für Ihr Haus kommt entweder das Ertragswert-, das Sachwert- oder das bevorzugte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren zum Einsatz.

Mit welchen Verfahren erfolgt die Wertermittlung von Immobilien?

Prinzipiell sind in Deutschland drei Methoden für die Wertermittlung von Immobilien zugelassen. Die Wahl des Verfahrens hängt von der Art der Immobilie ab.

Bewertungsverfahren zur Wertermittlung von Immobilien
Be­wer­tungs­ver­fah­ren zur Wertermittlung von Immobilien im direkten Vergleich.

Wann erfolgt eine Wertermittlung für Immobilien?

Ein Sach­ver­stän­di­ger nimmt eine Wertberechnung für Ihre Immobilie vor, wenn eines der folgenden Szenarien eintrifft:

  • Beleihung: Die Bank wird auf jeden Fall eine Wertberechnung für Ihr Haus vornehmen, bevor Sie Ihnen eine Kre­dit­fi­nan­zie­rung oder eine Umschuldung zusagt.
  • Bilanzierung: Das Finanzamt verlangt von Firmen in regelmäßigen Abständen, dass ein Sach­ver­stän­di­ger eine Wertermittlung des Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gens vornimmt.
  • Erbschaft: Um Erb­schafts­steu­er zu umgehen oder zumindest zu senken, empfiehlt sich ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Hilfreich ist dies in jedem Fall auch, wenn mehrere Erben an der Immobilie beteiligt sind. Sei es, damit die Er­ben­ge­mein­schaft vor dem Hausverkauf dessen Wert kennt oder wenn ein Erbe das Haus behält und seine Geschwister auszahlt.
  • Schenkung: Dabei geht es um primär um die Schen­kungs­steu­er, aber auch um den Ausgleich für nicht bedachte Kinder oder den Partner.
  • Scheidung: Lassen Sie die Wertberechnung für Ihr Haus nicht vom Anwalt der Gegenseite vornehmen, sondern schalten Sie einen neutralen Sach­ver­stän­di­gen ein!
  • Zwangs­ver­stei­ge­rung: Das Voll­stre­ckungs­ge­richt setzt den Verkehrswert fest und greift dabei meist auf das Gutachten eines Sach­ver­stän­di­gen zurück.

Darüber hinaus kann es überaus steuersparend sein, einen niedrigeren Wert für Ihre Immobilie nachzuweisen als das Finanzamt ansetzt. Je nach Ausgangslage und Zweck der Dokumentation der steuerlichen Wertermittlung für das Finanzamt bieten sich un­ter­schied­li­che Gutachtenformen an; populär ist das Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten um eine höhere Abschreibung geltend zu machen.

Vor einem Kauf oder Verkauf ist ein Gutachten keineswegs verpflichtend, aber für beide Seiten sinnvoll. In den meisten Fällen beauftragt der Eigentümer oder der Kaufinteressent den Sach­ver­stän­di­gen mit der Wertermittlung der Immobilie. Es kann aber auch sein, dass eine Behörde oder ein Gericht den Auftrag zur Wertermittlung für ein Haus oder Grundstück erteilt. Welche Form der Wertermittlung Sie für Ihre Immobilie benötigen, verraten wir Ihnen in unserer Wertgutachten-Übersicht. Oder rufen Sie uns unter 0800 – 90 90 282 einfach für ein kostenloses Erstgespräch an!

Diese Kriterien sind für die Wertberechnung einer Immobilie relevant

Als wichtigster Faktor gilt bei der Wertermittlung von einem Haus die Lage. Das gilt auch für die meisten anderen Grundstücke und Immobilien. Auskunft über den Wert der Lage gibt der Bodenwert. Dieser wird durch einen Sach­ver­stän­di­gen ermittelt. Als grobe Orientierung können Sie die ver­öf­fent­lich­ten Bodenrichtwerte heranziehen – aber eben wirklich nur grob.

Weitere Faktoren, die bei der Wertermittlung von Haus, Wohnung und anderen Immobilien eine Rolle spielen, sind:

Übrigens: Wenn Sie wissen wollen, wie der Wert von unbebauten Grundstücken berechnet wird, lesen Sie unseren Ratgeber „Grundstückswert ermitteln“.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Vorteile einer Wertermittlung von Immobilien bei Heid

Zwar können gute Makler anhand der lokalen Angebotspreise den groben Kaufpreis einer Immobilie einschätzen, doch mit der Wertermittlung Ihres Hauses durch einen zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen gehen Sie auf Nummer sicher. Sie erhalten ein unabhängiges Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, das Sie Behörden vorlegen können und das vor Gericht anerkannt wird. Die Methodik der Berechnung wird transparent dargelegt und die Marktsituation miteinbezogen.

Unsere Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ermitteln den aktuellen Wert Ihrer Immobilie schlüssig, zweckmäßig und im Einklang mit den gültigen Vorgaben des Gesetzgebers. Weitere Vorteile einer Wertermittlung Ihrer Immobilie durch die Sach­ver­stän­di­gen bei Heid sind:

  • Wir sind nicht von einer Er­folgs­pro­vi­si­on abhängig.
  • Wir machen Ihnen ein Fest­preis­an­ge­bot ohne versteckte Kosten.
  • Unsere Gutachter sind vielfach zertifiziert sowie öffentlich bestellt und vereidigt.
  • Wir arbeiten gründlich. Jedes Gutachten wird durch einen zweiten Sach­ver­stän­di­gen sowie ein stützendes Verfahren abgesichert.
  • Sie erhalten zeitnah ein wasserdichtes Gutachten.
  • Sollte das Finanzamt tatsächlich einmal Rückfragen oder Dis­kus­si­ons­be­darf haben, stehen wir Rede und Antwort und bekräftigen unsere Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lung gegenüber der Behörde. Diese Nachbetreuung ist für Sie kostenfrei.

Melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0800 – 90 90 282 bei uns oder schicken Sie unser Kontaktformular ab. In Kürze sprechen Sie mit einem unserer Gutachter. Das unverbindliche Erstgespräch ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Sie und die Wertermittlung Ihrer Immobilie!