Vermietete Wohnung verkaufen: Was es beim Wohnungsverkauf mit Mietern zu beachten gilt
Sie möchten oder müssen Ihre Wohnung verkaufen, obwohl sie Mieter bewohnen? Eine vermietete Wohnung zu verkaufen ist machbar, aber es gilt einiges zu beachten – vor allem, da in Deutschland ein starker Mieterschutz besteht. Wie Sie Ihre vermietete Eigentumswohnung dennoch verkaufen können, welche rechtlichen Grundlagen gelten und was es zum Ablauf zu wissen gibt, erfahren Sie hier.
Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen möchten, gilt es einiges zu beachten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Verkauf vermietete Wohnung: Das Wichtigste in Kürze
- 2. Darum kann es sinnvoll sein, eine vermietete Wohnung zu verkaufen
- 3. An wen lässt sich eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen?
- 4. Verkaufspreis für eine vermietete Wohnung festlegen
- 5. Wohnung verkaufen mit Mietern: Gesetzeslage
- 6. Die richtige Vermarktung beim Wohnungsverkauf mit Mietern
- 7. Das passiert nach dem Verkauf einer vermieteten Wohnung
- 8. Vermietete Wohnung verkaufen: Checkliste
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9. Häufige Fragen zum Thema vermietete Wohnung verkaufen
- 9.1 Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?
- 9.2 Wann ist ein guter Zeitpunkt, um eine vermietete Wohnung zu verkaufen?
- 9.3 Was ist beim Verkauf einer vermieteten Wohnung zu beachten?
- 9.4 Wie verkaufe ich eine vermietete Wohnung?
- 9.5 Wertminderung Mieter: Erzielen vermietete Wohnungen niedrigere Verkaufspreise?
- 9.6 Kann ich meinen Mietern kündigen, wenn ich die Wohnung verkaufen will?
- 10. Vermietete Wohnung verkaufen: Jetzt können Sie loslegen
Verkauf vermietete Wohnung: Das Wichtigste in Kürze
- Der Verkauf einer vermieteten Wohnung ist möglich, gestaltet sich aber häufig schwieriger als ein Wohnungsverkauf ohne Mieter.
- Zielgruppe für den Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung sind hauptsächlich die aktuellen Mieter oder Kapitalanleger.
- Den Mietern der Wohnung steht gesetzlich ein Vorkaufsrecht zu, es sei denn, die Wohnung wird an Familienangehörige des Eigentümers verkauft oder dieser zieht selbst in die Wohnung ein.
- Als Verkäufer einer vermieteten Wohnung können Sie das bestehende Mietverhältnis nur unter bestimmten Voraussetzungen beenden. Stimmen beide Parteien (Mieter und Eigentümer) zu, kann ein Mietaufhebungsvertrag sinnvoll sein.
- Eine Bewertung durch Immobiliensachverständige ist für die Preisfindung essenziell und hilft bei der Ermittlung des Wohnungswertes.
Darum kann es sinnvoll sein, eine vermietete Wohnung zu verkaufen
Ein Wohnungsverkauf ist ein umfangreiches Unterfangen. Wenn es sich dabei noch um eine vermietete Wohnung handelt, kommen umso mehr Aufgaben auf Sie als Verkäufer zu. Doch wenn Sie zeitnah Geldmittel benötigen, ist der Wohnungsverkauf – auch mit Mietern – eine lukrative Möglichkeit, gebundenes Eigenkapital freizusetzen. Vor allem, wenn Ihre Wohnung schon steuerlich abgeschrieben wurde oder nicht mehr in Ihr Portfolio passt, können Sie den Verkauf in Erwägung ziehen. Die angemessene Bewertung einer vermieteten Wohnung ist jedoch eine komplizierte Angelegenheit. Deshalb ist es ratsam, eine Immobilienbewertung durch einen Experten in Auftrag zu geben. Um den genauen Wohnungswert zu ermitteln und herauszufinden, welche Entscheidung die richtige für Sie ist, hilft ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten.
An wen lässt sich eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen?
Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen möchten, können Sie sich an drei mögliche Zielgruppen wenden:
- Personen, die in die Wohnung selbst einmal einziehen möchten (kann problematisch werden)
- Kapitalanleger, die mit der Wohnung eine Rendite erwirtschaften möchten
- und die Mieter der Wohnung selbst
Mieter
Wenn Ihre Mieter selbst die Wohnung kaufen möchten, dann ist der Verkauf der vermieteten Wohnung für Sie ein Leichtes und Sie können sich um die Preisfindung, das Aufsetzen eines Kaufvertrages und dessen Inhalt kümmern. Allgemein ist es immer eine gute Idee, dass Sie zuerst Ihre Mieter einweihen, bevor Sie den Wohnungsverkauf öffentlich machen. Denn das spart unangenehme Überraschungen für beide Seiten und im Idealfall zeigen Ihre Mieter Kaufinteresse.
Kapitalanleger
Die Mieteinnahmen von Wohnungen fallen im Gegensatz zu denen von Häusern meist höher aus und so sind selbst vermietete Eigentumswohnungen für Kapitalanleger sehr attraktive Objekte. Das gilt vor allem dann, wenn die darin lebenden Mieter zuverlässig sowie solvent sind und das Objekt noch für lange Zeit bewohnen möchten.
Eigennutzer
Bei Eigennutzern, die selbst in die Wohnung einziehen möchten, müssen Sie beim Verkauf einer vermieteten Wohnung mit einer erheblichen Wertminderung und eventuell auch zusätzlichen Kosten rechnen. Aber eines nach dem anderen:
- Eventuell müssen Sie Ihre Mieter mit einer Zahlung davon überzeugen, frühzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen. Mehr dazu weiter unten unter Mietaufhebungsvertrag.
- Möchten Sie das nicht, dann werden Sie einen Verkaufspreis ansetzen müssen, der bis zu 30 % unter dem Marktwert liegt, damit das Angebot für den künftigen Eigentümer dennoch attraktiv ist.
Vor allem für Kapitalanleger ist der Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung eine gute Investition.
Verkaufspreis für eine vermietete Wohnung festlegen
Veräußern Sie eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage, sollten Sie auf einige Dinge achten, wenn Sie die Wohnung vermarkten und mit potenziellen Käufern in Kontakt treten. Einerseits müssen Sie den Datenschutz einhalten, andererseits benötigen Kapitalanleger einige Kennzahlen, um die Rentabilität des Wohnobjekts und damit auch einen angemessenen Kaufpreis abschätzen zu können.
Miethöhe
Kernkriterium für Kapitalanleger ist der aktuelle Mietzins. Dieser sollte möglichst dem derzeitigen Mietniveau der Lage entsprechen oder darüber liegen. Teilen Sie Kaufinteressenten folgende Details zum Mietzins mit:
- Höhe der monatlichen Netto-Kaltmiete,
- monatlicher Nebenkostenabschlag,
- Zeitpunkt der letzten Mietzinsanpassung.
Aufmerksame Kaufinteressenten möchten wissen, wie viele Personen in der Wohnung leben und ob die Nebenkosten dem aktuellen Verbrauch und den Betriebskosten entsprechend vernünftig kalkuliert sind, oder ob regelmäßig Rück- oder Nachzahlungen erfolgen.
Das Datum der jüngsten Mieterhöhung ist relevant, weil eine erneute Erhöhung nur unter Einhaltung der Mietpreisbremse beziehungsweise Kappungsgrenze erfolgen darf. Prinzipiell sind Mieter vor Mieterhöhungen bei Eigentümerwechsel geschützt. Ausnahmen sind Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete.
Renditeplan
Kapitalanleger unterscheiden zwischen Brutto- und Netto-Mietrendite. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu, wie Sie die Mietrendite von Immobilien berechnen können.
Oberflächliche Renditeberechnungen lassen oft einige Punkte außer Acht. Um einen guten Überblick über das Potenzial Ihrer Wohnung zu erhalten, ist es jedoch wichtig, die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:
- Steuern (meist abhängig vom eigenen Einkommen),
- unerwartete, kostspielige Reparaturen,
- Leerstand oder wirtschaftliche Schäden durch Mietnomaden,
- Vermarktungskosten für die Neuvermietung,
- Inflation,
- demografische Bevölkerungsentwicklung in der Region,
- Wertsteigerung der Immobilie,
- Mieterhöhungen.
Expertentipp: Berechnen Sie unterschiedliche Szenarien, um eine Vorstellung zu erhalten, wie viele Jahre Sie die Wohnung mindestens noch vermieten müssen, um ein Plus durch Mietrendite zu erreichen.
Beim Wohnungsverkauf mit Mietern ist die Mietrendite eine entscheidende Kennzahl.
Mietbedingungen
Fast genauso wichtig wie der Mietzins sind die Mietkonditionen. Kapitalanleger schätzen langjährige, ordentliche Mieter, über die keine Beschwerden vorliegen, die pünktlich bezahlen und Mieterhöhungen klaglos akzeptieren. Folgende Bedingungen und Eckdaten im Mietvertrag sind besonders relevant:
- Mietdauer (Beginn des Mietvertrags, befristete oder unbefristete Dauer),
- Kündigungsfrist (sofern diese großzügiger als die gesetzliche ist),
- spezielle Vereinbarungen zum Mietzins (zum Beispiel eine Mietpreisgarantie für x Jahre, Staffelmiete, Indexmiete),
- eine gültige und genau formulierte Regelung, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen,
- besondere Klauseln wie ein Vorkaufsrecht oder eine Befreiung des Mieters von der Grundsteuer.
Je mehr der Mietvertrag vom Branchenstandard abweicht und je mehr mieterfreundliche Sonderbedingungen enthalten sind, desto uninteressanter wird das Mietobjekt für Kapitalanleger. Denn als neuer Vermieter ist der Käufer verpflichtet, bestehende Mietverträge zu übernehmen (§ 566 BGB „Kauf bricht nicht Miete“).
Hinsichtlich der Betriebskosten gilt: Alle Betriebskosten, die ein Mieter faktisch über mehrere Jahre hinweg bezahlt hat, darf der neue Eigentümer unabhängig von der Formulierung im Mietvertrag weiterhin auf ihn umlegen.
Wohnung verkaufen mit Mietern: Gesetzeslage
Kündigung aufgrund von Eigenbedarf, die Planung und Durchführung von Besichtigungen der vermieteten Eigentumswohnung und Rechte von Mietern: Beim Wohnungsverkauf mit Mietern gilt es vieles zu beachten und vor allem die Gesetzeslage genau zu kennen. Wir geben Ihnen das nötige Know-how mit auf den Weg.
Vorkaufsrecht für den Mieter
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung in Deutschland besteht grundsätzlich ein Vorkaufsrecht für den Mieter (§ 577 BGB). Dieses Recht tritt in Kraft, wenn die vermietete Wohnung in ein Eigentumsobjekt umgewandelt wird und an einen Dritten verkauft werden soll. Das Vorkaufsrecht ermöglicht es dem Mieter, die Wohnung unter denselben Bedingungen zu kaufen, zu denen sie an einen Dritten verkauft werden soll.
Der Mieter muss über den Verkauf und die Konditionen informiert werden, um sein Vorkaufsrecht ausüben zu können. Versäumen Sie als Vermieter es, den Mieter über sein Vorkaufsrecht zu informieren, müssen Sie mit Schadensersatzleistungen rechnen.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise wenn die Wohnung an Familienangehörige des Eigentümers verkauft wird oder dieser selbst in die Wohnung einzieht. In solchen Fällen besteht kein Vorkaufsrecht für den Mieter.
Besichtigungen
Sollte Ihr Mieter nicht an einem Kauf interessiert sein, gilt es, besonders achtsam zu sein. Denn Ihr Mieter könnte Ihnen beim Verkauf, und vor allem bei den Hausbesichtigungen, Steine in den Weg legen und die Vorzüge des starken Mieterschutzes in Deutschland bis zum Maximum ausreizen.
Der Vermieter ist allerdings berechtigt, den Interessenten bei einem Verkauf der vermieteten Wohnung die Räumlichkeiten vorzuführen. Dieser Anspruch wird aus § 242 BGB „Leistung nach Treu und Glauben“ hergeleitet. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt sind drei Besichtigungstermine pro Monat zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten zumutbar.
Die Durchführung von Besichtigungsterminen ohne Zustimmung des Mieters ist nicht möglich. Etwaige Klauseln im Mietvertrag, die dem Vermieter eine Besichtigung ohne Vorankündigung oder berechtigten Anlass einräumen, sind wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 BGB) unwirksam.
Verweigert der Mieter im Zuge des Verkaufs der vermieteten Wohnung die Besichtigungstermine, können Sie beim Amtsgericht eine Klage auf Duldung einreichen. Der Mieter ist dann zwar verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. In der Praxis ist es allerdings schwierig, einen entstandenen Schaden zu beziffern und nachzuweisen.
Risiko: Kündigung wegen Eigenbedarf
Sie können wegen Eigenbedarf kündigen, wenn Sie selbst oder Familienangehörige in Ihrer Eigentumswohnung anstelle der bestehenden Mieter wohnen wollen. Die Wohnung muss dann aber auch tatsächlich drei Jahre nach dem Auszug des ehemaligen Mieters selbst bewohnt werden oder von Ihren Angehörigen. So regelt es zumindest § 573 BGB. In gut begründeten Ausnahmefällen ist die Frist deutlich kürzer.
Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt (ein hohes Alter, eine Behinderung oder eine Schwangerschaft des Mieters). Diese Möglichkeit sollte also immer die Ausnahme bleiben. Denn Gerichte prüfen Eigenbedarfskündigungen genau und Mieter können auch Jahre später noch Schadensersatz beziehungsweise einen erneuten Einzug verlangen.
Ist die Eigenbedarfskündigung rechtmäßig, steht den aktuellen Mietern ein Umzug bevor.
Mietaufhebungsvertrag als Alternative
Zielführender ist ein Mietaufhebungsvertrag, der dem Mieter bei Auszug innerhalb eines festgelegten Zeitraums und unter definierten Mitwirkungspflichten eine Abfindung – Auszugsprämie genannt – zuspricht. Der Mieter kann sowohl einzelnen Klauseln als auch dem Mietaufhebungsvertrag als solchem vor dem Abschluss jederzeit widersprechen. Nach der Unterschrift sind die Vereinbarungen jedoch bindend.
Gut zu wissen: Kündigungsfristen
Bei einer plausiblen Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt gemeinhin eine Kündigungsfrist, deren Länge davon abhängt, wie lange der Mieter die Wohnung schon bewohnt. Der Kündigungsschutz verlängert sich für Mieter deutlich, wenn die Wohnung während ihrer Mietzeit in Wohnungseigentum umgewandelt wurde.
Dann gilt ein Kündigungsschutz von drei Jahren. Per Landesverordnung können die Fristen sogar auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Während dieses Zeitraums ist nur eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters wegen Fehlverhaltens möglich – etwa, wenn keine Miete bezahlt oder die Wohnung widerrechtlich gewerblich genutzt wird und zum Beispiel vom Mieter als Ferienwohnung vermietet wird.
Die richtige Vermarktung beim Wohnungsverkauf mit Mietern
Die Vermarktung einer vermieteten Wohnung kann über verschiedene Kanäle erfolgen, wie zum Beispiel Online-Plattformen, Zeitungen oder Aushänge. Beim Verkauf einer Mietwohnung stehen Sie grundsätzlich vor der Wahl, den Prozess entweder mit der Unterstützung eines Maklers oder in Eigenregie anzugehen.
Vermietete Wohnung verkaufen: Mit oder ohne Makler
Beim Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung ohne Makler haben Sie freie Hand bei der Auswahl der Kaufinteressenten, der Durchführung der Besichtigungstermine und der Preisverhandlung. Darüber hinaus müssen Sie keinen Vermittler finanziell am Verkauf Anteil haben lassen. Der Verzicht auf einen Makler spart zwar auf kurze Sicht Geld, bedeutet für Sie hingegen …
- mehr Einarbeitung,
- mehr Vorbereitung,
- das selbstständige Erstellen eines aussagekräftigen Exposés und
- mehr Stress sowie einen höheren Zeitaufwand
Unterstützung sollten Sie sich im Vorfeld jedoch unbedingt durch eine Immobilienverkaufsberatung holen. Denn so können Sie Ihren Verkaufspreis gegenüber skeptischen Käufern durch ein Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten schnell und einfach legitimieren.
Nutzen Sie unsere persönliche Beratung
Wir unterstützen Sie gern mit unserer Expertise bei der Bewertung Ihrer Immobilie.
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Angaben im Exposé
Achten Sie im Exposé darauf, dass Kaufinteressenten einerseits die Informationen erhalten, die sie benötigen. Andererseits sind Sie verpflichtet, die Privatsphäre Ihres Mieters zu schützen. Sie dürfen also durchaus das Viertel oder die Straße angeben, sollten aber im öffentlich einsehbaren Inserat
- auf die exakte Lage der Wohnung (Hauptstraße 2, 1. OG links) verzichten,
- keine Angaben zur Zahlungsmoral des Mieters oder dessen konkretem Energieverbrauch machen,
- keine persönlichen Gegenstände auf den Fotos präsentieren,
- auffällige Merkmale der Außenansicht (zum Beispiel eine bunte Markise) mit deren Hilfe die Wohnung leicht zu identifizieren ist, retuschieren.
Für das Fotografieren der bewohnten Räumlichkeiten benötigen Sie das Einverständnis Ihres Mieters. Kaufinteressenten dürfen im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung keine Fotos machen – es sei denn der Mieter erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.
Expertentipp: Achten Sie auf die Formulierung zum Status der Wohnung. Immobilienanzeigenportale lassen Ihnen die Wahl zwischen „frei“, „frei nach Vereinbarung“ und „vermietet“. Vermarkten Sie eine noch vermietete Wohnung nicht als „frei“, solange der Mieter keine wirksame Kündigung eingereicht hat. Hat der Mieter eine Mietaufhebungsvereinbarung unterzeichnet, können Sie den Status „frei nach Vereinbarung“ wählen.
Das passiert nach dem Verkauf einer vermieteten Wohnung
Haben Sie Ihre vermietete Wohnung erfolgreich verkauft, kann der Vermieter nicht frei schalten und walten, sondern muss sich dem starken Mieterschutz fügen. Diese Konsequenzen hat ein Eigentümerwechsel für Sie als ehemaligen Eigentümer, den neuen Eigentümer und den Mieter:
Der Verkauf einer vermieteten Wohnung wird mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages rechtsgültig.
Kaufvertrag für eine vermietete Wohnung
Bei einem Kaufvertrag für eine vermietete Wohnung sind ein paar potenzielle Fallstricke zu berücksichtigen. Dabei gibt es zwei Vertragskonstellationen:
- Die Wohnung war bislang vermietet, der Mieter zieht aus, der Käufer zieht ein.
- Der Käufer übernimmt als Kapitalanleger das Mietverhältnis.
Falls der Mieter über den Verkauf Ihrer Wohnung hinaus Mieter bleibt, sollten Sie im Kaufvertrag festhalten, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, beziehungsweise in welchem Zustand der Mieter sie bei seinem Einzug übernommen hat.
Ungültige Klauseln
Vermieter können sich nicht auf jede Klausel berufen, nur weil diese im Mietvertrag steht. Enthalten Klauseln das Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber vorsieht, sind sie schlicht ungültig. Werden Mieter mit einer Vertragsbedingung unangemessen benachteiligt, ist die entsprechende Klausel wirkungslos. Klauseln zum Besichtigungsrecht sind solche Streichkandidaten, ebenso wie die Befristung des Mietverhältnisses.
SchönheitsreparaturenÂ
Schönheitsreparaturen sind ein häufiger Streitpunkt beim Auszug eines Mieters. Der Gesetzgeber sieht den Vermieter in der Pflicht: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“ (§ 535 BGB). Es ist also Aufgabe des Vermieters, übliche Gebrauchsspuren zu beseitigen – sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Formulierungen von Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt, da diese den Mieter unangemessen benachteiligen. Ungültig sind unter anderem
- Renovierungen nach starren Fristen,
- die Pflicht zur Renovierung bei Auszug, wenn der Zustand der Wohnung dies nicht erfordert,
- der Einzug in eine unrenovierte Wohnung ohne einen Ausgleich,
- Entschädigungszahlungen für Abnutzung unabhängig vom Zustand,
- Instandsetzungen (zum Beispiel Lackieren des Fußbodens, Außenanstrich für Fenster und Türen),
- die Pflicht, Schönheitsreparaturen von professionellen Dienstleistern ausführen zu lassen.
Generell gilt: Mieter müssen eine Wohnung niemals in einem besseren Zustand übergeben als sie diese bei ihrem Einzug vorgefunden haben.
Nebenkostenabrechnung
Wechselt der Eigentümer innerhalb des Abrechnungszeitraums, erfolgt die Neben- und Betriebskostenabrechnung prinzipiell über den neuen Eigentümer. Die Hausverwaltung verschickt die Nebenkostenabrechnung nur an denjenigen, der zum Ende des abgelaufenen Kalenderjahres beziehungsweise der abgelaufenen Abrechnungsperiode als Eigentümer eingetragen ist.
Der neue Eigentümer muss die Nebenkosten auch dann abrechnen, wenn er nicht alle Vorauszahlungen empfangen hat. Stellt der Mieter Rückzahlungsansprüche aus der Nebenkostenabrechnung, die vor dem Eigentümerwechsel zu erstellen waren, muss der Mieter sich an den vorherigen Eigentümer wenden.
Zieht der Mieter vor dem Verkauf der Wohnung, aber innerhalb der Abrechnungsperiode aus, sollte der Verkäufer im Kaufvertrag festhalten, dass der Käufer zur Weiterleitung der Neben- und Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr, in dem der Eigentümerwechsel stattfindet, verpflichtet ist. Nur so kann der Verkäufer eine saubere finale Nebenkostenabrechnung mit dem ehemaligen Mieter gewährleisten.
Des Weiteren sollten Käufer und Verkäufer die Zählerstände zur Übergabe gemeinsam festhalten und der Hausverwaltung melden oder eine Zwischenablesung durchführen lassen.
Kaution
Beendet der Mieter das Mietverhältnis vor dem Eigentümerwechsel, erhält er seine Kaution, abhängig von etwaigen Betriebskostennachzahlungen sowie dem Zustand der Wohnung, vom bisherigen Eigentümer zurück.
Eine gesetzliche Frist zur Rückgabe der Kaution einschließlich Mietsparbuch und gegebenenfalls Bürgschaftsurkunde sieht die Legislative nicht vor. Die Rechtsprechung hält sechs Monate für akzeptabel, in denen der Vermieter etwaige Ansprüche gegen den Mieter prüfen kann. Steht die Hausgeldabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen Teil der Kaution vorübergehend länger einbehalten. Angemessen ist ein Betrag in Höhe von drei monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen. Höhere Reserven sind erlaubt, wenn nach der letzten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung fällig war.
Expertentipp: Sobald Sie als Vermieter die Kaution vorbehaltlos zurückzahlen, können Sie hinterher keine Ansprüche gegenüber Ihres ehemaligen Mieters wegen erkennbarer Mängel geltend machen.
Besteht das Mietverhältnis über den Eigentümerwechsel hinaus fort, haftet der Käufer der Wohnung für die Kaution. Bei einem Auszug des Mieters ist der neue Eigentümer für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich. Ob er diese vom Verkäufer bekommen hat oder nicht, ist unerheblich. Diesbezügliche Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer, die von der gesetzlichen Regelung abweichen – oder konkret, was mit der Kaution geschieht, sollten im Kaufvertrag festgehalten werden.
Zahlung der Miete
Der Mieter ist erst zur Zahlung der Miete an den neuen Eigentümer verpflichtet, wenn dieser rechtlich wasserdicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Zwischen der Übergabe der Wohnung vom Verkäufer an den Käufer per Datum des Kaufvertrags und der Umschreibung im Grundbuch vergehen oft Wochen. Daher sollte der Kaufvertrag einen Passus enthalten, mit dem sich der Verkäufer verpflichtet, Mietzahlungen an seinen Nachfolger weiterzureichen.
Vermietete Wohnung verkaufen: Checkliste
Wir fassen die wichtigsten Punkte noch einmal kurz zusammen. Daran sollten Sie – je nach Mietsituation – denken, wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen:
- Mieter informieren und ihm gegebenenfalls eine Mietaufhebungsvereinbarung anbieten.
- Für den Immobilienverkauf benötigte Unterlagen zusammenstellen.
- Grundschuld löschen.
- Nachbarn verständigen.
- Zielgruppe (Kapitalanleger oder Selbstnutzer) definieren, Exposé erstellen, realistischen Angebotspreis festlegen und Wohnung inserieren – oder einen Makler hinzuziehen.
- Besichtigungstermine mit Kaufinteressenten und dem Mieter vereinbaren und durchführen.
- Kaufpreisverhandlungen führen und Kaufvertragsdetails klären.
- Mieter über Verkauf informieren.
- Eigentümerversammlung beziehungsweise Hausverwaltung über Verkauf und Käufer informieren.
- Notartermin vereinbaren, wahrnehmen und Kaufvertrag unterzeichnen.
- Kaufpreis erhalten und dem Notar den Geldeingang bestätigen.
- Vorfälligkeitsentschädigung und Makler bezahlen.
- Relevante Unterlagen, Dokumente (zum Beispiel Energieausweis, Teilungserklärung, Mietvertrag und Kaution) und gegebenenfalls Schlüssel an den Käufer übergeben.
- Finale Betriebskosten mit dem Mieter abrechnen.
- Veräußerungsgewinn zwecks Spekulationssteuer in der Steuererklärung angeben.
Je nachdem, ob Sie bestimmte Fristen einhalten, ob der Mieter in der Wohnung bleibt oder vor dem Eigentümerwechsel auszieht, treffen manche Punkte nicht zu. Unsere Checkliste zum Download hilft Ihnen dabei, den Überblick über alle wichtigen Schritte zu behalten und den Verkauf Ihrer vermieteten Eigentumswohnung sicher über die Bühne zu bringen.
Unsere Checkliste unterstützt Sie nicht nur beim Hausverkauf, sondern dient auch als Orientierung, wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen möchten.
Häufige Fragen zum Thema vermietete Wohnung verkaufen
In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen rund um das Thema Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung.
Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?
Ja, Sie können eine vermietete Wohnung verkaufen. Dabei ist es ratsam, die Mieter über den geplanten Kauf zu informieren. Im besten Fall haben sie selbst Kaufinteresse und wenn nicht, kann man immer noch an Anleger verkaufen oder die Mieter mit einer Zahlung oder Eigenbedarfskündigung zum Auszug bewegen. Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten sollen, hilft Ihnen unser ausführlicher Ratgeber bei der Entscheidungsfindung.
Wann ist ein guter Zeitpunkt, um eine vermietete Wohnung zu verkaufen?
Bei vermieteten Wohnungen bietet es sich an, zehn Jahre zu warten, weil danach die Veräußerung steuerfrei ist. Davon abgesehen kommt es darauf an, ob Sie nach einem Kapitalanleger oder einem Selbstnutzer suchen.
Zielen Sie auf Kapitalanleger ab, sollte sich die Miete auf einem aktuellen Mietniveau befinden, da ansonsten die Wohnung zu günstig verkauft wird. Ein zuverlässiger Mieter, der die Wohnung pfleglich behandelt, pünktlich bezahlt und auch sonst nicht unangenehm auffällt, ist ein Pluspunkt. Möchten Sie an Selbstnutzer verkaufen, sollte die Wohnung leer stehen oder der Mieter bereits seine Kündigung eingereicht haben.
Bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, ist es besonders wichtig diese frühestens nach zwölf Jahren zu verkaufen, da sonst ein finanzieller Verlust entsteht.
Was ist beim Verkauf einer vermieteten Wohnung zu beachten?
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung sind vor allem die Rechte der Mieter und die aktuelle Gesetzeslage zum Thema in Deutschland zu beachten. Zudem ist auch der Käuferkreis eingeschränkt: Personen, die in die Wohnung selbst einmal einziehen möchten, sind eher irrelevant. Kapitalanleger, die mit der Wohnung eine Rendite erwirtschaften möchten, sind hingegen eine gute Wahl und auch die Mieter der Wohnung selbst können Interesse bezeugen.
Sind Sie nicht der alleinige Eigentümer der Wohnung, besprechen Sie Ihre Verkaufsabsichten als allererstes mit Ihren Miteigentümern. Spätestens wenn Sie Besichtigungen durchführen möchten, müssen Sie den Mieter ins Boot holen. Besser ist, Sie bereiten Ihn wesentlich früher darauf vor und bieten ihm die Wohnung direkt zum Kauf an. Haben Sie einen Käufer gefunden, benötigen Sie die Zustimmung des Hausverwalters. Da eine Immobilientransaktion nur durch eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar rechtlich gültig ist und zudem Ämter informiert werden müssen, ist der Termin beim Notar unausweichlich. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, einen Makler zu beauftragen und die Nachbarn über den avisierten Verkauf zu informieren.
Wie verkaufe ich eine vermietete Wohnung?
Sie verkaufen eine vermietete Wohnung am besten, wenn Sie die Mieter mit ins Boot holen und bei der Preisgestaltung auf ein unabhängiges Gutachten von einem Immobiliengutachter setzen. Mit einer sachkundigen Immobilienbewertung können Sie den Verkaufspreis vor allen Interessenten gut verargumentieren.
Wertminderung Mieter: Erzielen vermietete Wohnungen niedrigere Verkaufspreise?
Im Schnitt verringert sich der Quadratmeterpreis für vermietete Wohnungen um vier Prozent. Um trotzdem einen guten Preis beim Verkauf Ihrer Mietwohnung zu erhalten, sollte Ihr Inserat konkret auf Kapitalanleger abzielen und die Mietkonditionen sowie der Zustand der Wohnung attraktiv sein. Beachten Sie außerdem, dass Kapitalanleger zahlenorientiert und meist harte Verhandlungspartner sind.
Kann ich meinen Mietern kündigen, wenn ich die Wohnung verkaufen will?
Grundsätzlich ist der Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder der Wohnung kein Grund, den Mietern zu kündigen. Dies ist dem Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht, BGB; § 566“ zu entnehmen. Der Käufer tritt mit dem Kauf der Immobilie in das Mietverhältnis ein und löst damit den bisherigen Vermieter ab.
Vermietete Wohnung verkaufen: Jetzt können Sie loslegen
Nun kennen Sie die wichtigsten Optionen, die Gesetzeslage und die Rechte der Mieter und Sie können mit dem Verkauf Ihrer vermieteten Eigentumswohnung starten.
Grundlage ist dabei, wie bei jedem Immobilienverkauf, zuallererst einen fundierten Preis für das Objekt zu definieren, der der aktuellen Marktlage entspricht. Die Sachverständigen der Heid Immobilien GmbH ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens oder Kurzgutachtens und stehen Ihnen mit einer Immobilienverkaufsberatung unterstützend zur Seite, wenn Sie Ihre vermietete Eigentumswohnung verkaufen möchten.
Bei weiteren Fragen rund um den Verkauf vermieteter Wohnungen, wenden Sie sich gerne telefonisch unter 0800 - 90 90 282 an uns oder nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!