Der Verkehrswert einer Immobilie ist gleichbedeutend mit dem Marktwert. Um herauszufinden, wie hoch er ist, ziehen Sie einen Sach­ver­stän­di­gen zu Rate, der den aktuellen Verkehrswert ermittelt. Im Folgenden informieren wir Sie über alle entscheidenden Angaben zum Verkehrswert wie die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Verfahren sowie Faktoren, die den Verkehrswert einer Immobilie beeinflussen. Wir legen verständlich dar, wann Sie einen Sach­ver­stän­di­gen für die Ver­kehrs­wert­ermitt­lung hinzuziehen sollten und warum es keine gute Idee ist, den Verkehrswert selbst zu berechnen.

Haus unter der Lupe
Wenn er den Verkehrswert berechnet, nimmt ein Sach­ver­stän­di­ger Ihr Haus gründlich unter die Lupe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkehrswert gibt an, wie viel ein Haus zum Zeitpunkt der Beurteilung wert ist. Er gibt also den aktuellen Marktwert einer Immobilie an.
  • Den Verkehrswert benötigen Sie, wenn eine Immobilie ihren Eigentümer wechselt. Mögliche Anlässe sind Kauf, Verkauf, Scheidung, Erbschaft, Zwangs­ver­stei­ge­rung, Un­ter­neh­mens­be­wer­tung oder eine steuerliche Wertermittlung durch das Finanzamt.
  • Um den Verkehrswert einer Immobilie möglichst genau zu ermitteln, gibt es drei normierte Verfahren, von denen ein Sach­ver­stän­di­ger das geeignete anwendet und ein zweites zur Absicherung durchführt.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Definition: Was bedeutet Verkehrswert?

Der Verkehrswert von einem Haus oder einer Wohnung ist der Wert, den die Immobilie zu dem Zeitpunkt hat, an dem ihr Wert erfasst wird (Wert­ermitt­lungs­stich­tag). Der Verkehrswert hat praktisch die gleiche Bedeutung wie der Marktwert – wie er im Volksmund genannt wird. Die Definition von Verkehrswert findet sich im Baugesetzbuch (§ 194 BauGB):

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Ge­schäfts­ver­kehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Dabei orientiert sich der Verkehrswert am Zustand der Wohnung beziehungsweise des Hauses und basiert neben der aktuellen Marktlage auf verschiedenen Grund­stücks­merk­ma­len wie

Persönliche Verhältnisse spielen bei der Ermittlung des Verkehrswertes keine Rolle.

Der Verkehrswert orientiert sich am Immobilienmarkt. Daher ist er kein fixer, sondern ein variabler Wert, der auf den Wert­ermitt­lungs­stich­tag Bezug nimmt.

Mit einem Verkehrswert, den ein zertifizierter Sach­ver­stän­di­ger in einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ermittelt hat, haben Sie eine marktnahe und realistische Kennzahl für einen angemessenen Kaufpreis.

Miethaus mit Wohnungen
Die Lage des Hauses spielt bei der Berechnung des Verkehrswerts ebenso eine Rolle wie die Lage und Fläche der Wohnung.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Wann brauche ich den Verkehrswert für ein Haus?

Den Verkehrswert Ihrer Immobilie, egal ob Wohnung oder Haus, benötigen Sie, wenn der Eigentümer wechselt. Klas­si­scher­wei­se findet das beim Immobilienkauf oder -verkauf statt. In diesen Fällen genügt ein Kurzgutachten, sofern der Grund für die Berechnung des Verkehrswerts eine private Angelegenheit bleibt.

Es gibt aber auch Anlässe, bei denen der Verkehrswert von einem zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen im Rahmen eines be­hör­den­kon­for­men und gerichtsfesten Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens ermittelt wird:

  • Scheidung: Kommt es zur Scheidung mit Haus oder Wohnung, muss das Paar regeln, wie das gemeinsame Vermögen aufzuteilen ist. Den Verkehrswert für Haus oder Wohnung benötigen die (ehemals) Verheirateten, um festzustellen, wie viel die gemeinsame Immobilie wert ist und um gegebenenfalls die Höhe der Nut­zungs­ent­schä­di­gung zu ermitteln, falls einer der Beteiligten darin wohnen bleibt.
  • Erbschafts- oder Schen­kungs­steu­er auf Immobilien: Kommt es bei einer Immobilie zur Schenkung oder Erbschaft, verlangt das Finanzamt eine sogenannte Schenkungs- beziehungsweise Erb­schafts­steu­er auf Immobilien. Um die Höhe der Steuer festlegen zu können, lässt das Finanzamt den Grundbesitzwert der Immobilie ermitteln, ohne Lage-, Ausstattungs- oder Zu­stands­ge­ge­ben­hei­ten zu berücksichtigen. Deshalb kann der Wert deutlich höher ausfallen als angemessen – und damit auch die darauf basierende Steuer. Mit einem qualifizierten Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten können Sie die Rechengrundlage des Finanzamtes anfechten und möglicherweise eine niedrigere Steuerzahlung erzielen.
  • Übertragung von Be­triebs­ver­mö­gen in Privatvermögen: Möchten Sie Ihren Betrieb aufgeben und in Privatvermögen überführen, hängt vom Verkehrswert der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ab, wie hoch die Steuerzahlungen ausfallen.
  • gerichtliche Aus­ein­an­der­set­zun­gen: Kommt es beispielweise zu einer Zwangs­ver­stei­ge­rung, sieht das Gesetz vor, den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln. Ein Gutachter bestimmt den Verkehrswert dann im Auftrag des Gerichts.
Anlässe für die Verkehrswertermittlung
Häufige Anlässe zur Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien.

Hinweis: Sobald Sie der Verkehrswert zur Vorlage bei einer Behörde wie dem Finanzamt benötigt wird oder in eine Ge­richts­ver­hand­lung einfließt, muss ein öffentlich bestellter und vereidigter Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger den Verkehrswert berechnen. Er wendet dafür das passende, ge­set­zes­kon­for­me Be­wer­tungs­ver­fah­ren an und erstellt ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten.

Wie wird der Verkehrswert berechnet?

Die Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) sieht verschiedene Verfahren vor, mit denen der Verkehrswert ermittelt werden kann. Welche Be­rech­nungs­me­tho­de zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie beziehungsweise ihrer Nutzung ab. Für Ren­di­teim­mo­bi­li­en wie Mietswohnungen wird der Verkehrswert mit Hilfe des Er­trags­wert­ver­fah­rens bestimmt. Für ein Haus oder eine Wohnung, in dem die Eigentümer selbst wohnen, gilt es hingegen, den Sachwert des Gebäudes beziehungsweise Grundstücks zu bestimmen.

Sofern möglich, wenden Sachverständige das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren an, da dieses auf aktuellen Kaufpreisen, die von den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen gesammelt werden, basiert und somit die besten Ergebnisse liefert. Allerdings ist dieses Verfahren mangels vergleichbarer Objekte in der Region für viele Immobilienarten selten anwendbar.

Idealerweise wendet der Sachverständige mindestens zwei Verfahren an, um den Verkehrswert möglichst genau zu ermitteln. Mit dem stützenden Verfahren merzt er Fehler aus, die durch falsch gesetzte Parameter in der Berechnung entstanden sein können.

Verkehrswertermittlung Haus
Bei der Ver­kehrs­wert­ermitt­lung gibt es drei normierte Verfahren.

Verkehrswert einer Immobilie berechnen: Kriterien

Möchten Sie den Verkehrswert einer Immobilie bestimmen lassen, muss Ihr Sach­ver­stän­di­ger bei der Ver­kehrs­wert­ermitt­lung nach folgenden Kriterien handeln:

  • objektbezogen: Der Verkehrswert orientiert sich immer an einer Wohnung, einem konkreten Gebäude oder Grundstück.
  • wertorientiert: Ziel ist die ge­set­zes­kon­for­me Ermittlung des aktuellen, validen Werts.
  • stich­tags­be­zo­gen: Der ermittelte Verkehrswert bezieht sich immer auf den Stichtag, an dem das Gutachten ausgestellt wird.
  • gewöhnlicher Ge­schäfts­ver­kehr: Beim Bewerten der Immobilie müssen sich Gutachter nicht nur an den Im­mo­bi­li­en­merk­ma­len orientieren, sondern auch am gewöhnlichen Ge­schäfts­ver­kehr. Gemeint sind damit die auf dem Markt üblichen Werte für vergleichbare Immobilien.
  • unabhängig von persönlichen Umständen: Bei der Ver­kehrs­wert­ermitt­lung spielen persönliche Umstände wie zum Beispiel das Verhältnis der Eigentümer zu den Nachbarn keine Rolle.

Je nachdem, welche Art von Immobilie berechnet wird, bilden un­ter­schied­li­che Kennzahlen wie zum Beispiel der Jah­res­rein­ertrag die Grundlage für die Berechnung des Verkehrswerts. Über Formeln und Kennziffern wie Lie­gen­schafts­zins oder Bodenrichtwerte werden dann Zwi­schen­er­geb­nis­se wie der Gebäudesachwert, die Bo­den­wert­ver­zin­sung oder der Ertragswert berechnet. In einem Vollgutachten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) wird die Methodik, wie der Verkehrswert konkret berechnet wird, nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Verkehrswert einer Immobilie ermitteln: Faktoren

Wichtige Punkte, die über den Verkehrswert eines Hauses bestimmen, sind unter anderem:

Diese Faktoren beeinflussen den Verkehrswert
Diese Faktoren beeinflussen den Verkehrswert.

Lassen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie professionell ermitteln

Den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln ist eine aufwändige Aufgabe, bei der umfassende Sach- und Marktkenntnis gefragt ist. Es ist nicht ratsam, den Verkehrswert selbst zu berechnen. Abgesehen davon, dass enormes Fachwissen notwendig ist, um den Verkehrswert einer Immobilie korrekt zu berechnen, fehlen Laien auch die benötigten Vergleichswerte. Aber selbst, wenn Sie den Verkehrswert selbst berechnen könnten, wird es Ihnen im Ernstfall nichts nützen. Weder Behörden noch Gerichte setzen sich mit der einem Verkehrswert auseinander, den eine Privatperson ohne nachweisliche Qualifizierung ermittelt hat. Deshalb lohnt es sich, das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten bei einem kompetenten und anerkannten Sach­ver­stän­di­gen anzufordern.

Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung überzeugen nicht nur mit verschiedensten Zer­ti­fi­zie­run­gen von TÜV, Dekra, IHK und weiteren. Wir sichern Ihnen auch eine Fest­preis­ga­ran­tie für die Wertermittlung zu. Das heißt: Nach einem kostenlosen Erstgespräch vereinbaren wir gemeinsam einen Fixpreis, in dessen Rahmen wir den Verkehrswert für Ihr Haus, Ihre Wohnung, Ihr Grundstück, Ihre industriell, kommunal oder gewerblich genutzte Immobilie ermitteln. Kontaktieren Sie uns einfach in einer unserer bundesweiten Niederlassungen, über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 – 90 90 282. Wir freuen uns auf Sie!