Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren wenden Immobilien-Sachverständige an, um den Verkehrswert einer Immobilie realistisch auf Basis von Ver­gleichs­wer­ten berechnen zu können. Anhand von konkreten Beispielen für das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren erklären wir Ihnen, welche Parameter für diese Methode relevant sind und welche Daten dafür grundsätzlich nötig sind.

Vergleichbare Häuser
Nur vergleichbare Immobilien eignen sich für das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien ist eine präzise Methode, um den Verkehrswert einer Immobilie zu bestimmen.
  • Der Vergleichswert basiert auf realen Kaufpreisen.
  • Vor allem der Verkehrswert von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern in Großstädten lässt sich mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren berechnen.
  • Bei komplexen Gebäuden oder wenn Ver­gleichs­pa­ra­me­ter fehlen, stößt das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren an seine Grenzen. In solchen Fällen eignen sich das Ertragswert- und das Sach­wert­ver­fah­ren besser.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren?

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gilt nach Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung § 15 ImmoWertV als präzise Methode bei der Wertermittlung von Grundstücken und selbst genutzten Immobilien. Weil das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien auf konkreten Werten realer Käufe basiert, kann es das Marktgeschehen besonders gut abbilden. Es kommt bei der Ermittlung des Verkehrswertes (also des Marktwertes) zum Einsatz.

Grundsätzlich sind für dieses Verfahren die Angaben und Werte der Gut­ach­ter­aus­schüs­se besonders wichtig: Dabei handelt es sich um bereits erzielte Werte für verschiedene Arten von Immobilien, welche die Gut­ach­ter­aus­schüs­se kategorisch geordnet zur Verfügung stellen.

Weitere zulässige Methoden zur Wertermittlung von Immobilien sind das Sach­wert­ver­fah­ren und das Er­trags­wert­ver­fah­ren. Informieren Sie sich darüber direkt in unseren Ratgebern.

Wichtig: Grundsätzlich ist davon abzuraten, das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien selbst anzuwenden. Denn nur Fachleute verfügen über die entsprechende Erfahrung und Marktkenntnis, die eine realistische Wertermittlung ermöglichen. Deshalb sollten Sie bestenfalls einen erfahrenen Sach­ver­stän­di­gen mit der Wertermittlung Ihrer Immobilie beauftragen.

Direktes Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Das direkte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren ist für die Bewertung einer Immobilie grundsätzlich optimal, wenn die Kaufpreise vergleichbarer Objekte vorliegen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Immobilien, die ähnliche Merkmale aufweisen, unter anderem hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung oder Zustand. Im Rahmen dieser Methode kann zum Beispiel der Wert eines kürzlich verkauften Nach­bar­grund­stücks, das vergleichbare Eigenschaften aufweist, bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung herangezogen werden.

Mietobjekt wurde mit Vergleichswertverfahren bewertet
Beim direkten Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren bietet der erzielte Kaufpreis einer kürzlich verkauften Nach­barim­mo­bi­lie – also zum Beispiel (fast) jeder Wohnung im gleichen Gebäude – optimale Orientierung.

Indirektes Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Das indirekte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren kommt zur Anwendung, wenn es keine direkten Vergleichswerte gibt. Dann müssen Sachverständige den Wert der Immobilie anhand von Verkäufen aus der Vergangenheit bestimmen. Dafür fordern Sachverständige Datensätze zu den örtlichen Verkäufen aus den letzten Jahren bei den entsprechenden Gut­ach­ter­aus­schüs­sen an. Die Gut­ach­ter­aus­schüs­se verlangen für aktuelle Werte Gebühren zwischen 300 und 1.000 Euro.

Zusätzliche Quellen, die Immobilien-Sachverständige als Vergleichswerte nutzen, sind:

  • eigene Datensammlungen
  • Marktberichte
  • Fach­zeit­schrif­ten
  • aktuelle Angebote vergleichbarer Objekte
  • kommerzielle Datenbanken
  • Ergebnisse aus Bieterverfahren

Aus diesen Datensätzen stellt der Sachverständige anschließend eine Ver­gleichs­grup­peaus Objekten zusammen, die der zu bewertenden Immobilie ähneln, und ermitteln entsprechende Werte.

Anschließend müssen Sachverständige noch individuelle Anpassungen vornehmen, wenn die Immobilie wert­be­ein­flus­sen­de Merkmale aufweist, die sich von denen der Ver­gleichs­ob­jek­te unterscheiden.

Wichtig: Damit die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung nicht angefochten werden kann, muss der An­pas­sungs­fak­tor (also die individuellen Zu- und Abschläge) unter 35% liegen. Andernfalls sind die Ver­gleichs­ob­jek­te nicht zulässig für das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren der jeweiligen Immobilie.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Wann kommt das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien zum Einsatz?

Grundsätzlich ist das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für alle Immobilienarten geeignet, sofern genug Informationen zu entsprechenden Im­mo­bi­li­en­käu­fen oder -verkäufen vergleichbarer Objekte vorliegen.

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren kommt insbesondere bei zwei Arten von Anlässen zum Einsatz:

Vor allem bei den folgenden Immobilienarten eignet sich das Verfahren besonders gut:

  • Grundstücke,
  • Dop­pel­haus­hälf­ten,
  • Reihenhäuser und
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen

können Sie realistisch anhand dieses Verfahrens von einem Sach­ver­stän­di­gen bewerten lassen.

Ein plausibler Vergleichswert für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser kann nur berechnet werden, wenn genügend solche Immobilien in ähnlicher Lage, Größe, Ausstattung und Zustand verkauft werden. In Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart oder Düsseldorf ist das kein Problem. Doch schon für Uni­ver­si­täts­städ­te zwischen 100.000 und 150.000 Einwohnern wie Erlangen, Göttingen, Jena, Trier oder Würzburg liegen meist nicht genügend aktuelle Vergleichswerte vor.

Für den Verkauf von bezugsfertigen Ein­fa­mi­li­en­häu­sern in einem Neubaugebiet eignet sich der Vergleichswert somit gut als Verkehrswert. Für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser in Kleinstädten mit wenig Bewegung im Immobilienmarkt führt hingegen das Sach­wert­ver­fah­ren zu besseren Ergebnissen.

Welche Kriterien spielen beim Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien eine Rolle?

Um mittels des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens den realistischen Wert einer Immobilie berechnen zu können, müssen Sachverständige zahlreiche Kriterien heranziehen und mehrere ähnliche Objekte anhand dieser Parameter miteinander vergleichen.

Vergleichswert von Grundstücken ermitteln
Wie viel sind die Nach­bar­grund­stü­cke wert?

Bewertung eines unbebauten Grundstücks

Bei Grundstücken spielen die folgenden Ver­gleichs­fak­to­ren eine wichtige Rolle:

  • Er­schlie­ßungs­grad:
    Gibt es eine Anbindung an öffentliche Straßen, an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz? Liegen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­lei­tun­gen vor?
  • Bo­den­be­schaf­fen­heit:
    Kann der Boden Lasten aus einem Bauwerk aufnehmen? Gibt es Altlasten aus früherer Nutzung?
  • Bodenschätze:
    Kann etwas abgebaut werden?
  • Mikrolage:
    Wie hoch sind Lärmbelästigung und Luftemissionen?
  • Bau- und pla­nungs­recht­li­che Einschränkungen:
    Ist die Baufreiheit in irgendeiner Form eingeschränkt?
  • Nut­zungs­be­schrän­kun­gen:
    Sind in Abteilung II des Grundbuchs Verbote bezüglich der Nutzung des Grundstücks eingetragen? Informieren Sie sich in unserem Ratgeber über Grund­dienst­bar­kei­ten, wie man eine Grundschuld löscht und einen Grundbuchauszug anfordert.

Bewertung eines Gebäudes

Bei Gebäuden kommen ergänzend zu den Grund­stücks­kri­te­ri­en noch die folgenden Aspekte hinzu:

  • Art und Größe des Gebäudes:
    Handelt es sich um eine Wohn- oder Ge­wer­be­im­mo­bi­lie? Wie groß ist sie?
  • Bauweise:
    Ist das Gebäude in Massiv- oder Holzbauweise gebaut? Handelt es sich um ein besonders en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Haus?
  • Aus­stat­tungs­qua­li­tät:
    Wie hochwertig ist die Immobilie ausgestattet?
  • Rest­nut­zungs­dau­er:
    Wie lange lässt die Immobilie sich bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung noch nutzen?
  • Gesetzliche Verbote oder Beschränkungen der freien Verfügung:
    Steht die Immobilie beispielsweise unter Denkmalschutz? Gibt es Grund­dienst­bar­kei­ten?
  • Art und Verwendung der Nach­bar­schafts­lie­gen­schaf­ten:
    Was zeichnet das direkte Umfeld der zu bewertenden Immobilie aus?
  • (im Fall von Mietobjekten) der Ertrag durch die Vermietung:
    Wie hoch sind die Einnahmen durch Mieten?

So wird der Vergleichswert berechnet

Anhand einer Bei­spiel­rech­nung zeigen wir Ihnen, wie der Verkehrswert einer Immobilie anhand des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens ermittelt wird.

Für eine Wohnung mit den nachfolgenden Merkmalen soll der Verkehrswert berechnet werden:

  • Größe: 62 m²
  • Baujahr: 1999
  • Geschosslage: 1. OG
  • Ausstattung: mittel
  • Zustand: baujahrtypisch
  • Vermietung: vermietet
  • Garage: nicht vorhanden

Nachdem ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger entsprechende Vergleichswerte beim Gut­ach­ter­aus­schuss einholt, erstellt er eine entsprechende Ver­gleichs­grup­pe aus Objekten in gleichwertiger Lage und ermittelt mittels Um­rech­nungs­ko­ef­fi­zi­en­ten einen durch­schnitt­li­chen Wert von 2.000 €/. Diesen multipliziert er anschließend mit der Grundfläche von 62 m²:

2.000 €/m 2

×

62 m 2

=

124.000 €

Kaufpreis der Ver­gleichs­im­mo­bi­lie

÷

Fläche der Ver­gleichs­im­mo­bi­lie


Fläche
(Ihre Immobilie)


vorläufiger Immobilienwert

Um nun den endgültigen Immobilienwert zu ermitteln, muss der Sachverständige noch die individuellen Merkmale der Immobilie berücksichtigen und die Werte entsprechend anpassen:

Vorläufiger Immobilienwert

+/–

Zu-/Abschläge

=

Endgültiger Immobilienwert

Weil noch Reparaturen in der Wohnung anfallen, müssen diese noch vom vorläufigen Immobilienwert abgeschlagen werden. Weil die Merkmale der Immobilie diejenigen der Ver­gleichs­ob­jek­te nicht übertreffen, können in diesem Fall keine Zuschläge einkalkuliert werden. Die Höhe der Reparaturkosten beläuft sich auf 5.000 €, demnach ergibt sich ein endgültiger Verkehrswert von 119.000 €:

124.000 €

5.000 €

=

119.000 €

So wird der Vergleichswert berechnet.
So funktioniert das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren.

Angebot und Nachfrage beeinflussen die Vergleichswerte

Der Wert einer privaten Immobilie lässt sich grundsätzlich anhand des Kaufinteresses bestimmen. Im Rahmen des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens kommt es nicht nur auf die Baukosten, sondern vor allem darauf an, welche Summe potenzielle Käufer bereit sind, für Ihre Immobilie auszugeben.

Beispiel: Eine hochwertige Immobilie kann einen geringeren Wert erzielen, wenn kein Käufer bereit ist, den geforderten Kaufpreis zu bezahlen. Andererseits ist es auch nicht unüblich, dass eine Immobilie aufgrund reger Nachfrage für eine Summe veräußert wird, welche die Her­stel­lungs­kos­ten weit übertreffen.

Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren: Vor- und Nachteile

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gilt als eine besonders präzise und zuverlässige Methode bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung. Dennoch ergeben sich bei diesem Vorgehen auch Nachteile.

Vorteile des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens

  • einfachste und zuverlässigste Methode
    Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren ist eine besonders zuverlässige und vom Markt bevorzugte Methode für die Ermittlung des Grundstücks- oder Im­mo­bi­li­en­wer­tes und wird von Sach­ver­stän­di­gen routinemäßig eingesetzt.
  • ideal bei Standardgütern in Großstädten
    Insbesondere bei privatem Wohneigentum (vor allem Wohnungen zwischen 30 und 110 m²) und unbebauten Grundstücken in Großstädten eignet sich das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren, weil ausreichend Transaktionen für solche Standardgüter vorliegen.
  • bildet Marktniveau realistisch ab
    Weil das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren auf realen Kaufpreisen beruht, bildet es das aktuelle Marktgeschehen besonders authentisch ab. Dadurch ist das Verfahren äußerst plausibel und nachvollziehbar.

Nachteile des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens

  • mangelnde Ver­gleichs­ob­jek­te
    Liegen nicht ausreichend oder keine Vergleichsdaten vor, stößt das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren an seine Grenzen. Es sollten 30 bis 50 vergleichbare Objekte vorliegen, die innerhalb von zwei Jahren verkauft wurden.
  • kann selten angewendet werden
    Insbesondere bei Gebäuden, die einzigartige Merkmale aufweisen, lässt sich das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren mangels Ver­gleichs­ob­jek­te nur schwer anwenden.
  • kaum Ge­stal­tungs­spiel­raum
    Der Gutachter hat wenige Möglichkeiten, die Parameter entscheidend zu beeinflussen.
  • fehleranfällig
    Bewegen sich die Preise zu schnell oder werden ältere Daten einbezogen, ist der Vergleichswert nicht aktuell und somit ungenau.
  • teure Gebühren
    Die Gut­ach­ter­aus­schüs­se verlangen für die Bereitstellung aktueller Vergleichswerte zwischen 300 und 1.000 Euro. Diese Gebühren muss der Sachverständige an den Kunden weiterreichen.

Hinweis: Um die Nachteile des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens auszuloten und den Immobilienwert verlässlich zu ermitteln, sichern unsere Sach­ver­stän­di­gen das Ver­gleichs­wert­gut­ach­ten mit einem zweiten ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren ab.

Vergleichswertverfahren (Infografik)
Die wichtigsten Informationen zum Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren in einer Grafik.

Häufige Fragen zum Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren. Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an uns!

Wie ist das Vorgehen beim Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren?

Die Bewertung einer Immobilie mittels Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren erfolgt grundsätzlich in fünf Schritten:

  1. Informationen über das zu bewertende Objekt einholen
  2. Daten über ähnliche Objekte sammeln und Ver­gleichs­grup­pe zusammenstellen
  3. Daten analysieren und abweichende Merkmale berücksichtigen
  4. Vorläufigen Vergleichswert ermitteln
  5. Individuelle Anpassungen vornehmen (Zu- und Abschläge durch besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le; Marktanpassung etc.) und endgültigen Vergleichswert ermitteln

Was ist der Unterschied zwischen dem direkten und dem indirekten Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren?

Das direkte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren wird angewendet, wenn direkte Vergleichswerte von Immobilien mit ähnlichen Eigenschaften in vergleichbarer Lage in der Region vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird das indirekte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren angewendet. Hierbei werden Verkaufsdaten aus der Vergangenheit zur Bewertung einer Immobilie herangezogen.

Was sind wert­be­ein­flus­sen­de Merkmale beim Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren?

Unter wert­be­ein­flus­sen­den Merkmalen versteht man Eigenschaften einer Immobilie, die im Rahmen eines Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens maßgeblichen Einfluss auf ihren Verkehrswert haben. Dies sind unter anderem Kriterien wie Größe, Lage, Ausstattung, Baujahr und Zustand des Gebäudes.

Wer führt Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren durch?

Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren sollten vorzugsweise von Immobilien-Sach­ver­stän­di­gen durchgeführt werden. Diese arbeiten bei der In­for­ma­ti­ons­be­schaf­fung und Datenerhebung im Rahmen von Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren häufig mit Gut­ach­ter­aus­schüs­sen zusammen. Von einer eigenständigen Wertermittlung durch Privatpersonen ist grundsätzlich abzuraten, da diese in der Regel nicht über die erforderlichen Fach- und Marktkenntnisse verfügen.

Vergleichswert ermitteln lassen

Mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren können sie marktorientiert den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimmen lassen und herausfinden, wie viel Ihr Wohneigentum eigentlich wert ist. Für die Berechnung sind einige Parameter sowie mindestens 30 vergleichbare Objekte, die in der jüngeren Vergangenheit im gleichen Ort den Eigentümer gewechselt haben, nötig.

Sie möchten den Verkehrswert Ihrer Immobilie professionell bestimmen lassen? Dann benötigen Sie ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder ein Kurzgutachten. Dabei unterstützen wir Sie sehr gerne und beraten Sie im Rahmen eines Erstgesprächs kostenlos. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular, rufen Sie unter 0800 – 90 90 282 an oder kontaktieren Sie eine unserer bundesweiten Niederlassungen.

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