Vergleichswertrichtlinie: Das müssen Sie seit 2022 wissen
Wer sich bei der Immobilienbewertung nach an die alte Vergleichswertrichtlinie hält, ist nicht auf dem neuesten Stand – denn 2022 trat eine neue Verordnung in Kraft. Was sich dadurch für Sachverständige und Gutachter verändert hat, verrät unser Artikel.
Die Wertermittlung auf Basis ähnlicher bereits verkaufter Immobilien wird in der Vergleichswertrichtlinie festgelegt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Von 2014 bis 2021 wurde die Wertermittlung im Vergleichswertverfahren durch die Vergleichswertrichtlinie geregelt.
- Anfang 2022 hat die novellierte ImmoWertV die alte Vergleichswertrichtlinie ersetzt.
- Zwecke sind mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie eine ständig aktualisierte Anpassung an Marktgegebenheiten.
Was ist die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)?
Die Vergleichswertrichtlinie, kurz VW-RL, wurde am 11. April 2014 veröffentlicht. Sie bildete bis Ende 2021 die Grundlage für die Wertermittlung von Immobilien nach dem Vergleichswertverfahren. Dieses Verfahren zielt darauf ab, den Wert einer Immobilie zu bestimmen, indem es ähnliche, bereits verkaufte Immobilien als Referenz heranzieht. Die VW-RL setzte dabei klare Vorgaben zur Erstellung dieser Vergleichsgutachten, um möglichst genaue und marktgerechte Wertermittlung von Immobilien zu gewährleisten.
Die bisherige Vergleichswertrichtlinie wurde jedoch zum 1. Januar 2022 durch die novellierte Fassung der Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV, abgelöst. Diese neue Verordnung bündelt die vormals separaten Richtlinien und sorgt so für einheitliche Regelungen bei der Wertermittlung. Die ImmoWertV erhöht damit die Transparenz und Nachvollziehbarkeit und stellt sicher, dass Bewertungsverfahren den aktuellen Marktgegebenheiten entsprechen.
Für Eigentümer:innen, Käufer:innen und Fachleute im Bereich der Immobilienbewertung ist es daher essentiell, sich mit den Neuerungen der ImmoWertV vertraut zu machen, um weiterhin präzise und marktgerechte Immobilienbewertungen sicherzustellen.
Infografik zur gültigen Richtlinie für die korrekte Anwendung des Vergleichswertverfahrens.
Die Vergleichswertrichtlinie seit 2022
Mit Inkrafttreten der novellierten ImmoWertV im Jahr 2022 ist die zuvor gültige Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) gegenstandslos geworden. Fachleute im Bereich der Immobilienbewertung stützen sich nun also nicht mehr auf die Vergleichswertrichtlinie – auch wenn inhaltliche Änderungen nicht stattfanden. Ziel der Novelle war in erster Linie die deutschlandweite Vereinheitlichung der Richtlinien zur Immobilienwertermittlung.
Die ImmoWertV und ihre Bestandteile werden zudem fortlaufend aktualisiert, um sicherzustellen, dass die Verordnung stets den gegenwärtigen Marktbedingungen gerecht wird. Auch aus diesem Grunde sollten Fachleute nur die ImmoWertV als Grundlage verwenden, selbst wenn die Grundsätze der Wertermittlung denen der VW-RL gleichen.
Häufige Fragen zur Vergleichswertrichtlinie
In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Thema Vergleichswertrichtlinie.
Sind die Anlagen der Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) noch gültig?
Da die alte Vergleichswertrichtlinie nicht mehr gültig ist, betrifft diese auch ihre Anlagen. Viele Punkte aus diesen Anlagen sind nun allerdings in der ImmoWertV zu finden. So wurden die Umrechnungskoeffizienten in der VW-RL in Anlage 2 behandelt, während sie in der ImmoWertV unter § 19 ImmoWertV in Abschnitt 3 „Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten“ aufgeführt sind. Dass Inhalte mitunter nicht mehr einem bestimmten Wertermittlungsverfahren als Anlage zugeordnet sind, sondern im Hauptteil der Verordnung stehen, unterstreicht den Anspruch der ImmoWertV zur Vereinheitlichung der Richtlinien.
Wurde der Bodenrichtwert auch in die ImmoWertV aufgenommen?
Ja, der Bodenrichtwert als erforderliche Größe in Vergleichswertverfahren wird in § 13 Bodenrichtwert und Bodenrichtwertgrundstück der ImmoWertV geregelt.
Welche weiteren Wertermittlungsrichtlinien gibt es?
Bevor die novellierte ImmoWertV 2022 in Kraft trat, waren neben der Ertragswertrichtlinie weitere Wertermittlungsrichtlinien relevant:
- Sachwertrichtlinie: Bewertung basierend auf dem Sachwert der Immobilie.
- Ertragswertrichtlinie: Nutzung des Ertragswertverfahren zur Wertermittlung.
- Bodenwertrichtlinie: Bestimmungen über die Ermittlung des Bodenwerts.
- Wertermittlungsrichtline: WertR 2006 als Basis für materielle Vorgaben zur Wertermittlung.
All diese Richtlinien wurden durch die novellierte ImmoWertV seit dem 1. Januar 2022 gegenstandslos. Sie sind also nicht mehr als Quelle oder Anleitung zur Wertermittlung von Immobilien geeignet.
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