Grund­stücks­be­sit­zer müssen sich früher oder später überlegen, was mit ihrem bebauten oder unbebauten Grundstück nach ihrem Lebensende passieren soll. Viele entschließen sich dazu, ihr Grundstück nicht zu vererben, sondern zu verschenken. Doch was ist mit einer Grund­stücks­schen­kung genau gemeint? Welche Vorteile bringt es, ein Grundstück zu überschreiben? Mit welchen Kosten ist ein verschenktes Grundstück verbunden? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Schenkung eines Grundstücks wissen sollten.

Grundstück
Wir erläutern Ihnen die Wertermittlung rund um die Schenkung eines Grundstücks.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie ein Grundstück überschreiben, nehmen Sie die Erbfolge vorweg.
  • Es steht Ihnen frei, ein Grundstück mit Auflagen zu verschenken.
  • Voraussetzung für die Grund­stücks­schen­kung ist ein notariell beurkundeter Schen­kungs­ver­trag.
  • Bei der Schenkung eines Grundstücks profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen.
  • Verschenken Sie ein Grundstück, kommen folgende Kosten auf Sie oder den Beschenkten zu: Notarkosten, Grund­buch­ein­trag, Schen­kungs­steu­er und Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Vorteile einer Grund­stücks­schen­kung

Die Schenkung eines Grundstücks kann eine sinnvolle Alternative zur Vererbung sein. Als Grund­stücks­be­sit­zer sollten Sie die Entscheidung für eine Schenkung jedoch wohlüberlegt treffen. Wir haben die wichtigsten Vorteile einer Grund­stücks­schen­kung für Sie aufgelistet, damit Ihnen die Entscheidung, wie Sie Ihren Nachlass regeln, leichter fällt.

Sie entscheiden, wer das Grundstück erhält

Liegenschaften – d. h. sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke – haben meistens einen emotionalen Wert. So wurde etwa jahrelang dafür gespart und viel Zeit sowie Energie investiert. Falls es sich nicht nur um ein Grundstück per se, sondern auch um ein Eigenheim handelt, wird die Liegenschaft mit hoher Wahr­schein­lich­keit mit vielen schönen Erinnerungen verbunden. Aus diesen und anderen persönlichen Gründen soll die Liegenschaft in der Familie bleiben. Kommt ein bestimmtes Fa­mi­li­en­mit­glied als künftiger Eigentümer in Frage? Mit der Schenkung eines Grundstücks können Sie den Erben selbst bestimmen. Wenn Sie Ihr Grundstück einem Kind überschreiben, vermeiden Sie Erb­strei­tig­kei­ten.

Gut zu wissen: Im Rahmen einer Grund­stücks­schen­kung können Sie nicht nur den Erben Ihrer Wahl festlegen, sondern auch gesetzliche Erben gezielt ausschließen. So lässt sich der Anteil Ihres Nachlasses so weit reduzieren, dass ein bestimmter Erbe nach Ihrem Ableben nur mehr den gesetzlichen Pflichtteil erhält. Erfahren Sie bei uns mehr darüber, wie Sie Ihr Haus an Kinder verschenken.

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Grund­stücks­ei­gen­tum für Ihre Kinder

Angesichts der stetig steigenden Grund­stücks­prei­se ist es für die meisten jungen Menschen heute nicht mehr möglich, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Mit einer Grund­stücks­schen­kung können Sie als Eltern Ihren Kindern den Im­mo­bi­li­en­be­sitz oder zumindest Grund­stücks­ei­gen­tum ermöglichen – und das noch dazu ohne Erb­schafts­steu­er.

Selbst wenn Sie Ihren Kindern “nur” ein unbebautes Grundstück vermachen, schaffen Sie eine optimale Grundlage für den späteren Hausbau. Denn obwohl auch die Errichtung einer Immobilie mit hohen Kosten verbunden ist, entfällt zumindest der Grundstückskauf.

Grund­stücks­schen­kung aus steuerlichen Gründen

Wenn Sie den Beschenkten mit Ihrem Grundstück so wenig wie möglich finanziell belasten möchten, kann eine Schenkung ebenfalls sinnvoll sein. Einerseits entfällt die Erb­schafts­steu­er und andererseits profitiert der Beschenkte von gesetzlich festgelegten Steu­er­frei­be­trä­gen, die sich auf die Höhe der Schen­kungs­steu­er auswirken.

Je nachdem, ob bzw. in welcher Höhe der Verkehrswert des Grundstücks, d. h. der Grund­stücks­preis laut derzeitiger Marktsituation, den jeweiligen Steu­er­frei­be­trag übersteigt, muss entweder keine oder nur eine reduzierte Schen­kungs­steu­er auf Immobilien und Grundstücke bezahlt werden.

Hier gilt: Wenn der Verkehrswert des Grundstücks unter dem jeweiligen Steu­er­frei­be­trag liegt, fällt keine Schen­kungs­steu­er an. Ansonsten muss nur jener Betrag, der den Freibetrag überschreitet, bezahlt werden. Abhängig vom Ver­wandt­schafts­grad gibt es diese Steu­er­frei­be­trä­ge in un­ter­schied­li­cher Höhe:

Steuerliche Freibeträge, um die Schenkungssteuer zu vermeiden
Dank steuerlicher Freibeträge fällt für die Schenkung eines Grundstücks eine geringere oder keine Schen­kungs­steu­er an.

Hinzu kommt, dass die steuerlichen Freibeträge nicht nur einmalig, sondern alle zehn Jahre ausgeschöpft werden können. Wenn Sie also mit der Schenkung Ihres Grundstücks frühzeitig beginnen, können Sie den jeweiligen Freibetrag mehrfach nutzen. Davon abgesehen gibt es legale Wege, die 10-Jahres-Frist zu umgehen.

Beispiel: Schenkung eines Grundstücks an ein Kind

Sie möchten Ihr bebautes oder unbebautes Grundstück an Ihr Kind verschenken. Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt 600.000 €. In diesem Fall muss Ihr Kind nicht eine Schen­kungs­steu­er auf den Gesamtwert von 600.000 € bezahlen, sondern von 200.000 €. Denn der Verkehrswert des Grundstücks übersteigt den steuerlichen Freibetrag für Kinder (400.000 €) um 200.000 €. Falls aber beispielsweise der Verkehrswert des Grundstücks bei 350.000 € liegt, muss Ihr Kind keine Schen­kungs­steu­er zahlen.

Beachten Sie: Der Beschenkte gilt nach erfolgreichem Abschluss der Schenkung als rechtmäßiger Grund­stücks­ei­gen­tü­mer. Obwohl die Schen­kungs­steu­er größtenteils oder komplett wegfällt, ist der Beschenkte jedoch für alle mit dem Grundstück verbundenen Verpflichtungen verantwortlich (zum Beispiel Grundsteuer, In­stand­hal­tungs­kos­ten, gegebenenfalls Pflicht zur energetischen Sanierung etc.).

Schenkung eines Grundstücks mit oder ohne Auflagen?

Wenn Sie Ihr Grundstück verschenken möchten, müssen Sie sich an einen Notar wenden. Dieser setzt den erforderlichen Schen­kungs­ver­trag auf und beglaubigt ihn. Außerdem leitet der Notar nach der erfolgten Schenkung die Eintragung des neuen Grund­stücks­ei­gen­tü­mers ins Grundbuch in die Wege. Bereits vor dem Termin mit dem Notar sollten Sie sich allerdings darüber Gedanken machen, ob Sie Ihr Grundstück mit oder ohne Auflagen verschenken möchten.

Grund­stücks­schen­kung ohne Auflagen

Wenn Sie sich für die Schenkung ohne Auflagen entscheiden, kann die beschenkte Person frei über das Grundstück verfügen. Das “unbelastete Grundstück” muss in diesem Fall nicht zwingend im Besitz des Beschenkten bleiben. Er kann genauso gut beschließen, das Grundstück zu verschenken oder zu verkaufen.

Grundstück überschreiben mit Auflagen

Sie können die Schenkung Ihres Grundstücks auch an bestimmte Bedingungen knüpfen und sich somit Rechte auf das Grundstück nach der Schenkung sichern. In diesem Fall spricht man von einer Schenkung mit Auflagen. Folgende Auflagen sind bei einer Grund­stücks­schen­kung möglich:

  • Nießbrauch: Wenn Sie sich ein Nieß­brauchs­recht einräumen, dürfen Sie das Grundstück auch weiterhin – in der Regel bis zu Ihrem Lebensende – nutzen und gegebenenfalls von dem damit verbundenen Gewinn profitieren (z. B. Mieteinnahmen aus einer Immobilie).
  • Lebenslanges Wohnrecht: Wenn Sie ein bebautes Grundstück verschenken, können Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Sie können das Grundstück also weiterhin für Wohnzwecke in Anspruch nehmen.
  • Kostenübernahme: Sie können von der beschenkten Person verlangen, dass sie bestimmte Kosten in Zusammenhang mit dem Grundstück übernimmt (z. B. für die Instandhaltung).
  • Pfle­ge­ver­pflich­tung: Eine Grund­stücks­schen­kung kann auch an die Bedingung geknüpft werden, dass sich die beschenkte Person um die spätere Pflege des Schenkenden kümmert. Hier muss natürlich vorab mit dem Beschenkten besprochen werden, ob er überhaupt bereit oder im Stande dazu ist.
  • Rück­for­de­rungs­recht: Als Schenkender können Sie sich auch ein Rück­for­de­rungs­recht einräumen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schenkung daher widerrufen werden:
Gründe für die Rückforderung einer Schenkung
Die Schenkung eines Grundstücks kann unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.

Wie viel kostet die Schenkung eines Grundstücks?

Die Höhe der Schen­kungs­steu­er ist immer vom Verkehrswert des Grundstücks abhängig. Diesen können Sie vom Finanzamt oder von einem Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen ermitteln lassen.

Seit der Novellierung der Bewertung ab 1.1.2023 ist jedoch von einer steuerlichen Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken seitens des Finanzamtes abzuraten. Denn das vom Finanzamt durchgeführte Mas­sen­be­wer­tungs­ver­fah­ren ergibt meist deutlich höhere Verkehrswerte und somit eine größere Steuerlast. Allerdings besteht die Möglichkeit, mittels eines Gutachtens einen niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG nachzuweisen und somit weniger Steuern bezahlen zu müssen.

Im Gegensatz dazu ist die Wertermittlung durch einen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen viel genauer. Der Sachverständige führt die Bewertung des Grundstücks vor Ort durch, um einen möglichst genauen Verkehrswert zu erhalten.

Gut zu wissen: Bei der Ausstellung des Schen­kungs­ver­trags müssen Sie damit rechnen, dass der Notar ein Wertgutachten über den Verkehrswert Ihres Grundstücks verlangt. Denn nur mittels Gutachten können Sie nachweisen, dass der Grundstückswert unter dem jeweiligen Steu­er­frei­be­trag liegt und die Steuerlast entsprechend gering für den Beschenkten ausfällt.

Häufige Fragen zur Schenkung eines Grundstücks

Nachfolgen haben wir alles Wissenswerte über die Schenkung eines Grundstücks für Sie zu­sam­men­ge­tra­gen. So haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick:

Was ist die Schenkung eines Grundstücks?

Von einer Schenkung ist immer dann die Rede, wenn das eigene Vermögen noch zu Lebzeiten auf eine andere Person übertragen wird. Laut § 516 BGB handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung. Da eine Schenkung noch vor Ableben des Schenkenden erfolgt, spricht man in diesem Sinne auch von der vor­weg­ge­nom­me­nen Erbfolge. Der Schenkende entscheidet also selbst, wem er sein Vermögen überlassen möchte. Die vorweggenommene Erbfolge steht im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge, bei der das Vermögen unter den Angehörigen der verstorbenen Person aufgeteilt wird.

Wenn sich Grund­stücks­be­sit­zer dazu entschließen, die Übertragung ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks zu Lebzeiten selbst zu regeln, wird diese Schenkung gleich gehandhabt wie die Schenkung einer Immobilie. Die Voraussetzung für eine solche Schenkung mit sehr hohem Wert ist ein notariell beurkundeter Schen­kungs­ver­trag. Dieser enthält alle Details des Schen­kungs­ob­jek­tes (z. B. Größe, Lage) und regelt sämtliche Rechte und Pflichten des Schenkenden sowie des Beschenkten.

Wann ist die Schenkung eines Grundstücks empfehlenswert?

Es gibt viele gute Gründe, die für die Grund­stücks­schen­kung sprechen. Wer seinen Nachlass noch zu Lebzeiten regelt, kann Beschenkte finanziell entlasten, weil die Erb­schafts­steu­er entfällt. Zusätzlich ist die Schen­kungs­steu­er entweder ebenfalls hinfällig oder zumindest nur in reduzierter Form zu bezahlen.

Was ist für die Schenkung erforderlich?

Um das Eigentumsrecht eines Grundstücks auf eine andere Person zu übertragen, sind eine Ver­kehrs­wert­ermitt­lung des Grundstücks und ein notariell beurkundeter Schen­kungs­ver­trag erforderlich. Außerdem muss, aufgrund des Ei­gen­tü­mer­wech­sels, der Eintrag im Grundbuch geändert werden.

Werfen Sie einen Blick auf die Ver­kehrs­wert­ermitt­lung durch die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bei einer Schenkung.

Kann man ein Grundstück mit Schulden verschenken?

Sie können ein Grundstück überschreiben, auf dem Schulden lasten. Der Beschenkte muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen, damit er ein noch nicht abbezahltes Grundstück als Geschenk annehmen darf. Wir haben Ihnen dazu in unserem Ratgeber „Schenkung einer Immobilie mit Schulden“ reichlich Informationen zu­sam­men­ge­stellt.

Kann die Schenkung eines Grundstücks steuerfrei erfolgen?

Ja, wenn der Grundstückswert die gesetzlich festgelegten Steu­er­frei­be­trä­ge nicht überschreitet. Liegt der Wert beispielsweise nicht über 400.000 €, kann das Grundstück steuerfrei an die eigenen Kinder verschenkt werden. >> Weitere Spartipps zur Schen­kungs­steu­er

Fazit zur Schenkung eines Grundstücks

Als Grund­stücks­ei­gen­tü­mer stellen Sie sich früher oder später die Frage, was mit Ihrem bebauten oder unbebauten Grundstück nach Ihrem Tod passieren soll. Nicht selten zankt sich die Er­ben­ge­mein­schaft um eine Immobilie oder verkauft das Familienheim unter Wert. Eine sinnvolle Alternative kann die Schenkung eines Grundstücks sein. Im Zuge dessen kann der Schenkende nicht nur selbst bestimmen, wer das Grundstück erhalten soll. Der Beschenkte profitiert auch von steuerlichen Vorteilen. Denn bei der Grund­stücks­schen­kung fällt zum einen keine Erb­schafts­steu­er auf Immobilien an. Zum anderen ist dank steuerlicher Freibeträge nur mit einer reduzierten oder keiner Schen­kungs­steu­er zu rechnen.

Besitzen Sie ein Grundstück und denken Sie darüber nach, dieses noch zu Lebzeiten zu verschenken? Möchten Sie einen geringen gemeinen Wert Ihres Grundstücks nachweisen können, damit die Steuerlast möglichst niedrig ausfällt? Die versierten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns mittels Formulars oder telefonisch unter 0800 – 90 90 282 für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch!