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Schenkung eines Grundstücks: Das sollten Sie wissen

Grundstücksbesitzer müssen sich früher oder später überlegen, was mit ihrem bebauten oder unbebauten Grundstück nach ihrem Lebensende passieren soll. Viele entschließen sich dazu, ihr Grundstück nicht zu vererben, sondern zu verschenken. Doch was ist mit einer Grundstücksschenkung genau gemeint? Welche Vorteile bringt es, ein Grundstück zu überschreiben? Mit welchen Kosten ist ein verschenktes Grundstück verbunden? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Schenkung eines Grundstücks wissen sollten.

Grundstück

Wir erläutern Ihnen die Wertermittlung rund um die Schenkung eines Grundstücks.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie ein Grundstück überschreiben, nehmen Sie die Erbfolge vorweg.
  • Es steht Ihnen frei, ein Grundstück mit Auflagen zu verschenken.
  • Voraussetzung für die Grundstücksschenkung ist ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag.
  • Bei der Schenkung eines Grundstücks profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen.
  • Verschenken Sie ein Grundstück, kommen folgende Kosten auf Sie oder den Beschenkten zu: Notarkosten, Grundbucheintrag, Schenkungssteuer und Verkehrswertgutachten.

Vorteile einer Grundstücksschenkung

Die Schenkung eines Grundstücks kann eine sinnvolle Alternative zur Vererbung sein. Als Grundstücksbesitzer sollten Sie die Entscheidung für eine Schenkung jedoch wohlüberlegt treffen. Wir haben die wichtigsten Vorteile einer Grundstücksschenkung für Sie aufgelistet, damit Ihnen die Entscheidung, wie Sie Ihren Nachlass regeln, leichter fällt.

Sie entscheiden, wer das Grundstück erhält

Liegenschaften - d. h. sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke - haben meistens einen emotionalen Wert. So wurde etwa jahrelang dafür gespart und viel Zeit sowie Energie investiert. Falls es sich nicht nur um ein Grundstück per se, sondern auch um ein Eigenheim handelt, wird die Liegenschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit mit vielen schönen Erinnerungen verbunden. Aus diesen und anderen persönlichen Gründen soll die Liegenschaft in der Familie bleiben. Kommt ein bestimmtes Familienmitglied als künftiger Eigentümer in Frage? Mit der Schenkung eines Grundstücks können Sie den Erben selbst bestimmen. Wenn Sie Ihr Grundstück einem Kind überschreiben, vermeiden Sie Erbstreitigkeiten.

Gut zu wissen: Im Rahmen einer Grundstücksschenkung können Sie nicht nur den Erben Ihrer Wahl festlegen, sondern auch gesetzliche Erben gezielt ausschließen. So lässt sich der Anteil Ihres Nachlasses so weit reduzieren, dass ein bestimmter Erbe nach Ihrem Ableben nur mehr den gesetzlichen Pflichtteil erhält. Erfahren Sie bei uns mehr darüber, wie man ein Haus an sein Kind verschenkt.

Grundstückseigentum für Ihre Kinder

Angesichts der stetig steigenden Grundstückspreise ist es für die meisten jungen Menschen heute nicht mehr möglich, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Mit einer Grundstücksschenkung können Sie als Eltern Ihren Kindern den Immobilienbesitz oder zumindest Grundstückseigentum ermöglichen - und das noch dazu ohne Erbschaftssteuer.

Selbst wenn Sie Ihren Kindern “nur” ein unbebautes Grundstück vermachen, schaffen Sie eine optimale Grundlage für den späteren Hausbau. Denn obwohl auch die Errichtung einer Immobilie mit hohen Kosten verbunden ist, entfällt zumindest der Grundstückskauf.

Grundstücksschenkung aus steuerlichen Gründen

Wenn Sie den Beschenkten mit Ihrem Grundstück so wenig wie möglich finanziell belasten möchten, kann eine Schenkung ebenfalls sinnvoll sein. Einerseits entfällt die Erbschaftssteuer und andererseits profitiert der Beschenkte von gesetzlich festgelegten Steuerfreibeträgen, die sich auf die Höhe der Schenkungssteuer auswirken.

Je nachdem, ob bzw. in welcher Höhe der Verkehrswert des Grundstücks, d. h. der Grundstückspreis laut derzeitiger Marktsituation, den jeweiligen Steuerfreibetrag übersteigt, muss entweder keine oder nur eine reduzierte Schenkungssteuer auf Immobilien und Grundstücke bezahlt werden.

Hier gilt: Wenn der Verkehrswert des Grundstücks unter dem jeweiligen Steuerfreibetrag liegt, fällt keine Schenkungssteuer an. Ansonsten muss nur jener Betrag, der den Freibetrag überschreitet, bezahlt werden. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad gibt es diese Steuerfreibeträge in unterschiedlicher Höhe:

Steuerliche Freibeträge, um die Schenkungssteuer zu vermeiden

Dank steuerlicher Freibeträge fällt für die Schenkung eines Grundstücks eine geringere oder keine Schenkungssteuer an.

Hinzu kommt, dass die steuerlichen Freibeträge nicht nur einmalig, sondern alle zehn Jahre ausgeschöpft werden können. Wenn Sie also mit der Schenkung Ihres Grundstücks frühzeitig beginnen, können Sie den jeweiligen Freibetrag mehrfach nutzen. Davon abgesehen gibt es legale Wege, die 10-Jahres-Frist zu umgehen.

Beispiel: Schenkung eines Grundstücks an ein Kind

Sie möchten Ihr bebautes oder unbebautes Grundstück an Ihr Kind verschenken. Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt 600.000 €. In diesem Fall muss Ihr Kind nicht eine Schenkungssteuer auf den Gesamtwert von 600.000 € bezahlen, sondern von 200.000 €. Denn der Verkehrswert des Grundstücks übersteigt den steuerlichen Freibetrag für Kinder (400.000 €) um 200.000 €. Falls aber beispielsweise der Verkehrswert des Grundstücks bei 350.000 € liegt, muss Ihr Kind keine Schenkungssteuer zahlen.

Beachten Sie: Der Beschenkte gilt nach erfolgreichem Abschluss der Schenkung als rechtmäßiger Grundstückseigentümer. Obwohl die Schenkungssteuer größtenteils oder komplett wegfällt, ist der Beschenkte jedoch für alle mit dem Grundstück verbundenen Verpflichtungen verantwortlich (zum Beispiel Grundsteuer, Instandhaltungskosten, gegebenenfalls Pflicht zur energetischen Sanierung etc.).

Schenkung eines Grundstücks mit oder ohne Auflagen?

Wenn Sie Ihr Grundstück verschenken möchten, müssen Sie sich an einen Notar wenden. Dieser setzt den erforderlichen Schenkungsvertrag auf und beglaubigt ihn. Außerdem leitet der Notar nach der erfolgten Schenkung die Eintragung des neuen Grundstückseigentümers ins Grundbuch in die Wege. Bereits vor dem Termin mit dem Notar sollten Sie sich allerdings darüber Gedanken machen, ob Sie Ihr Grundstück mit oder ohne Auflagen verschenken möchten.

Grundstücksschenkung ohne Auflagen

Wenn Sie sich für die Schenkung ohne Auflagen entscheiden, kann die beschenkte Person frei über das Grundstück verfügen. Das “unbelastete Grundstück” muss in diesem Fall nicht zwingend im Besitz des Beschenkten bleiben. Er kann genauso gut beschließen, das Grundstück zu verschenken oder zu verkaufen.

Grundstück überschreiben mit Auflagen

Sie können die Schenkung Ihres Grundstücks auch an bestimmte Bedingungen knüpfen und sich somit Rechte auf das Grundstück nach der Schenkung sichern. In diesem Fall spricht man von einer Schenkung mit Auflagen. Folgende Auflagen sind bei einer Grundstücksschenkung möglich:

  • Nießbrauch: Wenn Sie sich ein Nießbrauchsrecht einräumen, dürfen Sie das Grundstück auch weiterhin - in der Regel bis zu Ihrem Lebensende - nutzen und gegebenenfalls von dem damit verbundenen Gewinn profitieren (z. B. Mieteinnahmen aus einer Immobilie).
  • Lebenslanges Wohnrecht: Wenn Sie ein bebautes Grundstück verschenken, können Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Sie können das Grundstück also weiterhin für Wohnzwecke in Anspruch nehmen.
  • Kostenübernahme: Sie können von der beschenkten Person verlangen, dass sie bestimmte Kosten in Zusammenhang mit dem Grundstück übernimmt (z. B. für die Instandhaltung).
  • Pflegeverpflichtung: Eine Grundstücksschenkung kann auch an die Bedingung geknüpft werden, dass sich die beschenkte Person um die spätere Pflege des Schenkenden kümmert. Hier muss natürlich vorab mit dem Beschenkten besprochen werden, ob er überhaupt bereit oder im Stande dazu ist.
  • Rückforderungsrecht: Als Schenkender können Sie sich auch ein Rückforderungsrecht einräumen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schenkung daher widerrufen werden:
Gründe für die Rückforderung einer Schenkung

Die Schenkung eines Grundstücks kann unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.

Wie viel kostet die Schenkung eines Grundstücks?

Die Höhe der Schenkungssteuer ist immer vom Verkehrswert des Grundstücks abhängig. Diesen können Sie vom Finanzamt oder von einem Immobiliensachverständigen ermitteln lassen.

Seit der Novellierung der Bewertung ab 1.1.2023 ist jedoch von einer steuerlichen Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken seitens des Finanzamtes abzuraten. Denn das vom Finanzamt durchgeführte Massenbewertungsverfahren ergibt meist deutlich höhere Verkehrswerte und somit eine größere Steuerlast. Allerdings besteht die Möglichkeit, mittels eines Gutachtens einen niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG nachzuweisen und somit weniger Steuern bezahlen zu müssen.

Im Gegensatz dazu ist die Wertermittlung durch einen Immobiliensachverständigen viel genauer. Der Sachverständige führt die Bewertung des Grundstücks vor Ort durch, um einen möglichst genauen Verkehrswert zu erhalten.

Gut zu wissen: Bei der Ausstellung des Schenkungsvertrags müssen Sie damit rechnen, dass der Notar ein Wertgutachten über den Verkehrswert Ihres Grundstücks verlangt. Denn nur mittels Gutachten können Sie nachweisen, dass der Grundstückswert unter dem jeweiligen Steuerfreibetrag liegt und die Steuerlast entsprechend gering für den Beschenkten ausfällt.

Häufige Fragen zur Schenkung eines Grundstücks

Nachfolgen haben wir alles Wissenswerte über die Schenkung eines Grundstücks für Sie zusammengetragen. So haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick:

Was ist die Schenkung eines Grundstücks?

Von einer Schenkung ist immer dann die Rede, wenn das eigene Vermögen noch zu Lebzeiten auf eine andere Person übertragen wird. Laut § 516 BGB handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung. Da eine Schenkung noch vor Ableben des Schenkenden erfolgt, spricht man in diesem Sinne auch von der vorweggenommenen Erbfolge. Der Schenkende entscheidet also selbst, wem er sein Vermögen überlassen möchte. Die vorweggenommene Erbfolge steht im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge, bei der das Vermögen unter den Angehörigen der verstorbenen Person aufgeteilt wird.

Wenn sich Grundstücksbesitzer dazu entschließen, die Übertragung ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks zu Lebzeiten selbst zu regeln, wird diese Schenkung gleich gehandhabt wie die Schenkung einer Immobilie. Die Voraussetzung für eine solche Schenkung mit sehr hohem Wert ist ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag. Dieser enthält alle Details des Schenkungsobjektes (z. B. Größe, Lage) und regelt sämtliche Rechte und Pflichten des Schenkenden sowie des Beschenkten.

Wann ist die Schenkung eines Grundstücks empfehlenswert?

Es gibt viele gute Gründe, die für die Grundstücksschenkung sprechen. Wer seinen Nachlass noch zu Lebzeiten regelt, kann Beschenkte finanziell entlasten, weil die Erbschaftssteuer entfällt. Zusätzlich ist die Schenkungssteuer entweder ebenfalls hinfällig oder zumindest nur in reduzierter Form zu bezahlen.

Was ist für die Schenkung erforderlich?

Um das Eigentumsrecht eines Grundstücks auf eine andere Person zu übertragen, sind eine Verkehrswertermittlung des Grundstücks und ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag erforderlich. Außerdem muss, aufgrund des Eigentümerwechsels, der Eintrag im Grundbuch geändert werden.

Kann man ein Grundstück mit Schulden verschenken?

Sie können ein Grundstück überschreiben, auf dem Schulden lasten. Der Beschenkte muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen, damit er ein noch nicht abbezahltes Grundstück als Geschenk annehmen darf. Wir haben Ihnen dazu in unserem Ratgeber „Schenkung einer Immobilie mit Schulden“ reichlich Informationen zusammengestellt.

Kann die Schenkung eines Grundstücks steuerfrei erfolgen?

Ja, wenn der Grundstückswert die gesetzlich festgelegten Steuerfreibeträge nicht überschreitet. Liegt der Wert beispielsweise nicht über 400.000 €, kann das Grundstück steuerfrei an die eigenen Kinder verschenkt werden. >> Weitere Spartipps zur Schenkungssteuer

Fazit zur Schenkung eines Grundstücks

Als Grundstückseigentümer stellen Sie sich früher oder später die Frage, was mit Ihrem bebauten oder unbebauten Grundstück nach Ihrem Tod passieren soll. Nicht selten zankt sich die Erbengemeinschaft um eine Immobilie oder verkauft das Familienheim unter Wert. Eine sinnvolle Alternative kann die Schenkung eines Grundstücks sein. Im Zuge dessen kann der Schenkende nicht nur selbst bestimmen, wer das Grundstück erhalten soll. Der Beschenkte profitiert auch von steuerlichen Vorteilen. Denn bei der Grundstücksschenkung fällt zum einen keine Erbschaftssteuer an. Zum anderen ist dank steuerlicher Freibeträge nur mit einer reduzierten oder keiner Schenkungssteuer zu rechnen.

Besitzen Sie ein Grundstück und denken Sie darüber nach, dieses noch zu Lebzeiten zu verschenken? Möchten Sie einen geringen gemeinen Wert Ihres Grundstücks nachweisen können, damit die Steuerlast möglichst niedrig ausfällt? Die versierten Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns mittels Formulars oder telefonisch unter 0800 - 90 90 282 für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch!

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

IMMOBILIEN­BEWERTUNG

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