Mit dem Sach­wert­ver­fah­ren bestimmen Sachverständige den Wert von Immobilien – und zwar konkret den Sachwert. Der Fokus der Wertermittlung liegt dabei auf der Bausubstanz. Wie genau die Berechnung beim Sach­wert­ver­fah­ren funktioniert, erklären wir Ihnen im Folgenden anhand von Beispielen.

außergewöhnliche Wohnimmobilie
Au­ßer­ge­wöhn­li­che selbstbewohnte Immobilien ohne adäquate Ver­gleichs­ob­jek­te sind prädestiniert für das Sach­wert­ver­fah­ren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Sach­wert­ver­fah­ren ermitteln Sachverständige den Sachwert von Immobilien.
  • Unter allen normierten Verfahren gilt das Sach­wert­ver­fah­ren für Immobilien als das komplizierteste.
  • Das Sach­wert­ver­fah­ren bezieht sich auf die Her­stel­lungs­kos­ten, angepasst an den Baupreisindex.
  • Die Gesamtformel zur Berechnung des Sachwerts einer Immobilie lautet: Sachwert = (Bodenwert + Gebäudesachwert) × Markt­an­pas­sungs­fak­tor.
  • Ein­fa­mi­li­en­häu­ser oder kommunale Gebäude ohne Ge­winn­erzie­lungs­ab­sicht (wie Schulen) sind prädestiniert für die Anwendung des Sach­wert­ver­fah­rens.
  • Da das Sach­wert­ver­fah­ren entscheidend auf Markt- und Sachkenntnis beruht, sollten Sie immer einen zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen mit einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten beauftragen. Andernfalls riskieren Sie Fehler bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie, die für Sie von entscheidendem Nachteil sein können.
  • Die Begriffe Sachgutachten und Sach­wert­gut­ach­ten sind zwar nicht gebräuchlich. Gemeint ist damit ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, in dem der Sachwert der Immobilie ermittelt wird.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist der Sachwert?

Der Sachwert einer Immobilie bezieht sich auf die Bewertung der physischen und dauerhaften Bestandteile der Immobilie. Dies umfasst das Grundstück, auf dem die Immobilie steht, sowie alle darauf errichteten Gebäude und festen Einrichtungen.

Um den Gebäudesachwert zu ermitteln, werden die Re­gel­her­stel­lungs­kos­ten pro Quadratmeter Brut­to­grund­flä­che des Gebäudes berechnet und mit dieser Fläche multipliziert. Davon abgezogen wird die Al­ters­wert­min­de­rung, um den aktuellen Sachwert des Gebäudes zu bestimmen.

Der Sachwert einer Immobilie wird bestimmt durch die Kosten eines vergleichbaren Neubaus zum Be­wer­tungs­stich­tag. Er setzt sich zusammen aus Bodenwert, Wert der Außenanlagen und Gebäudewert, und unterscheidet sich vom Verkehrs- oder Marktwert der Immobilie.

Was ist das Sach­wert­ver­fah­ren für Immobilien?

Das Sach­wert­ver­fah­ren ist ein normiertes Verfahren, um den Verkehrswert (Marktwert) oder Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln. Es bezieht sich auf die Her­stel­lungs­kos­ten des Gebäudes, angepasst auf den Baupreisindex und die Marktsituation.

Die gesetzlichen Grundlagen zum Sach­wert­ver­fah­ren stehen in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (§§ 35 – 39 ImmoWertV). Neben der ImmoWertV gibt es noch die Sach­wert­richt­li­nie, die bei der Ermittlung des Sachwertes berücksichtigt werden muss.

Das folgende Video führt Ihnen grafisch vor Augen, wie das Sach­wert­ver­fah­ren funktioniert:

Was ist ein Sach­wert­gut­ach­ten?

Ein Sach­wert­gut­ach­ten, vereinzelt auch als Sachgutachten betitelt, gibt es eigentlich nicht. Gemeint ist ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, bei dem der Sachwert der Immobilie gemäß Sach­wert­ver­fah­ren ermittelt wird.

Wann und wie wird der Sachwert einer Immobilie ermittelt?

Nach Möglichkeit wird das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren angewandt, um den Gebäudesachwert zu ermitteln. Doch häufig sind passende Ver­gleichs­ob­jek­te rar. Der Gesetzgeber akzeptiert zwei weitere Verfahren: Sachwert- und Er­trags­wert­ver­fah­ren. Alle drei Verfahren zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Her­an­ge­hens­wei­se. Das Sach­wert­ver­fah­ren gilt als das an­spruchs­volls­te.

Das Sach­wert­ver­fah­ren wenden Sachverständige insbesondere bei den folgenden Immobilienarten an:

Bahnhofsgebäude
Der Wert von Bahn­hofs­ge­bäu­den wird – zumindest an ländlichen Haltepunkten – nach dem Sach­wert­ver­fah­ren ermittelt.

Berechnung: So wird der Sachwert ermittelt

Den Sachwert einer Immobilie ermitteln Sachverständige grundsätzlich in fünf Schritten.

Schritt 1: Bodenwert berechnen

Zunächst kommt es bei der Anwendung des Sach­wert­ver­fah­rens darauf an, den Bodenwert zu ermitteln. Dabei handelt es sich um den Wert, den der Boden unabhängig vom darauf befindlichen Gebäude hat.

Formel

Grund­stücks­flä­che x Bodenrichtwert pro m2 = Bodenwert

Grafik zur Berechnung des Bodenwerts

Erläuterung

Den Bodenwert einer Immobilie ermitteln Sachverständige, indem sie die Grundfläche der zu bewertenden Immobilie mit dem sogenannten Bodenrichtwert multiplizieren: einem amtlichen regionalen Durch­schnitts­wert, den Gut­ach­ter­aus­schüs­se auf Basis von Ver­gleichs­wer­ten ermitteln.

Der Bodenrichtwert gibt also an, wie viel der Boden wert ist – gemessen an den in der Region üblichen Preisen. Bodenrichtwerte entnehmen Sie dem Bo­den­richt­wert­in­for­ma­ti­ons­sys­tem für Deutschland, kurz: BORIS-D.

Beispiel

Nehmen wir an, Sie besitzen ein 300 m2 großes Grundstück, dessen Sachwert Sie ermitteln lassen möchten. Der Sachverständige ermittelt erst einmal den Bodenwert, indem er den Bodenrichtwert der Region mit Ihrer Grund­stücks­flä­che multipliziert. Demnach ergibt sich ein Bodenwert in Höhe von 45.000 €:

300 m2 × 150 € = 45.000 €
Grund­stücks­flä­che × Bodenrichtwert pro m2 = Bodenwert

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Schritt 2: Gebäude-Her­stel­lungs­kos­ten berechnen

Im nächsten Schritt ermittelt der Sachverständige, wie hoch die Gebäude-Her­stel­lungs­kos­ten Ihrer Immobilie sind. Dafür multipliziert man die Regel-Her­stel­lungs­kos­ten pro m 2 mit der Brut­to­grund­flä­che.

Formel

Regel-Her­stel­lungs­kos­ten pro m2 x Brut­to­grund­flä­che = Ge­bäu­de­her­stel­lungs­kos­ten

Grafik zu Gebäudeherstellungskosten

Erläuterung

Regel-Her­stel­lungs­kos­ten meinen nicht die tatsächlichen, sondern die gewöhnlichen Her­stel­lungs­kos­ten pro Quadratmeter. Gutachter ermitteln sie nach Grundstücks- und Gebäudeart. Ihre Höhe kann also je nach Immobilie unterschiedlich ausfallen. Sie beziehen sich übrigens auch auf die Außenanlagen, also zum Beispiel Anbauten wie Garagen oder Schuppen.

Die Brut­to­grund­flä­che meint die Summe aller nutzbaren Grundflächen einer Immobilie. Haben Sie beispielsweise ein Haus mit mehreren Stockwerken, einem Dachboden oder Keller, hat jede Ebene eine eigene Grundfläche. Addieren Sie diese Ebenen, erhalten Sie die Brut­to­grund­flä­che Ihrer Immobilie.

Beispiel

Nehmen wir an, Ihre Immobilie hat eine Brut­to­grund­flä­che von 200 m 2 und der Gutachter ermittelt Regel-Her­stel­lungs­kos­ten von 1.200 € pro m 2. In diesem Fall belaufen sich die Ge­bäu­de­her­stel­lungs­kos­ten auf 240.000 €:

1.200 € × 200 m2 = 240.000 €
Regel-Her­stel­lungs­kos­ten pro m2 × Brut­to­grund­flä­che = Ge­bäu­de­her­stel­lungs­kos­ten
Gebäude wird errichtet
Die Gebäude-Her­stel­lungs­kos­ten sind maßgeblich zur Berechnung des Sachwerts einer Immobilie.

Schritt 3: Gebäude-Sachwert berechnen

Sind die Her­stel­lungs­kos­ten der Immobilie bekannt, kann der Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge den Gebäude-Sachwert ermitteln. Um zu erfahren, wie viel die Bausubstanz tatsächlich wert ist, muss er die Wertminderung des Gebäudes durch Verschleiß, Abnutzung und andere Al­te­rungs­vor­gän­ge berücksichtigen.

Formel

Gebäude-Her­stel­lungs­kos­ten – Al­ters­wert­min­de­rung = Gebäude-Sachwert

Grafik zum Gebäude-Sachwert

Erläuterung

Wie hoch die Al­ters­wert­min­de­rung ausfällt, hängt von der individuellen Immobilie ab sowie von der Rest­nut­zungs­dau­er. Bei einer Ge­samt­nut­zungs­dau­er von 80 Jahren beträgt die Al­ters­wert­min­de­rung beispielsweise 1,25% pro Jahr.

Um den genauen Wertverlust durch Al­ters­wert­min­de­rung zu bestimmen, werden die Her­stel­lungs­kos­ten der Immobilie im Rahmen eines Sach­wert­gut­ach­tens prozentual gemäß dem Faktor der Al­ters­wert­min­de­rung verringert:

Bei Gebäude-Her­stel­lungs­kos­ten in Höhe von 240.000 € entsprechen 3.000 € einer Wertminderung von 1,25 % pro Jahr. Innerhalb von 10 Jahren nimmt der Wert um 30.000 € ab.

Beispiel

Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Höhe der Al­ters­wert­min­de­rung Ihrer Immobilie bei 30.000 € liegt, ergibt sich ein Gebäude-Sachwert von 210.000 €:

240.000 € 30.000 € = 210.000 €
Gebäude-Her­stel­lungs­kos­ten Al­ters­wert­min­de­rung = Gebäude-Sachwert

Schritt 4: Vorläufigen Sachwert berechnen

Nun kann der vorläufige Sachwert der Immobilie berechnet werden. Dafür addiert man den Gebäude-Sachwert mit dem Bodenwert der Immobilie.

Formel

Gebäude-Sachwert + Bodenwert = vorläufiger Sachwert

Grafik zum vorläufigen Sachwert

Beispiel

In unserem Sach­wert­ver­fah­ren-Beispiel ergibt sich ein vorläufiger Sachwert in Höhe von 255.000 €:

210.000 € + 45.000 € = 255.000 €
Gebäude-Sachwert + Bodenwert = vorläufiger Sachwert

Schritt 5: Endgültigen Sachwert ermitteln

Um nun den endgültigen Sachwert der Immobilie zu berechnen, müssen Sachverständige noch Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren berücksichtigen. Zunächst wird der ermittelte Sachwert mit dem Sachwertfaktor multipliziert. Anschließend wird das Ergebnis mit dem Regionalfaktor multipliziert. Mit diesen Rechengrößen passt der Experte den Sachwert an die Marktsituation an.

Formel

Vorläufiger Sachwert × Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren = endgültiger Sachwert

Abschließend können besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le den Sachwert der Immobilie noch beeinflussen.

Wir haben den Ablauf des Sach­wert­ver­fah­rens für Immobilien in der nachfolgenden Infografik zusammengefasst.

Ablauf des Sachwertverfahrens
Infografik zum Ablauf des Sach­wert­ver­fah­rens.

Vor- und Nachteile des Sach­wert­ver­fah­rens

Jedes Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren hat seine Vor- und Nachteile, so auch das Sach­wert­ver­fah­ren:

Vorteile des Sach­wert­ver­fah­rens

  • Geeignet für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, ländliche Regionen, kommunale Gebäude und au­ßer­ge­wöhn­li­che Immobilien
    Weil der Schwerpunkt des Sach­wert­ver­fah­rens vor allem auf der Bewertung der eigentlichen Bausubstanz liegt und weniger auf dem Vergleich mit ähnlichen Objekten, ist es besonders gut für Immobilien geeignet, bei denen Ver­gleichs­ob­jek­te fehlen und keine Ge­winn­erzie­lungs­ab­sicht erfolgt.
  • Substanzwert im Fokus
    Insbesondere bei aufwendigen Re­no­vie­rungs­ar­bei­ten erzielt das Sach­wert­ver­fah­ren vorteilhafte und genaue Ergebnisse für Eigentümer, weil es die an einer Immobilie erbrachten Aufwände genau berücksichtigt.
  • Orientierung an aktuellen Her­stel­lungs­prei­sen
    Beim Sach­wert­ver­fah­ren ermitteln Sachverständige die Her­stel­lungs­kos­ten der Bausubstanz anhand aktueller Preisniveaus, wodurch es eine Anpassung des Immobilienwerts an die jeweilige Marktsituation ermöglicht.

Nachteile des Sach­wert­ver­fah­rens

  • Nicht für Ei­gen­tums­woh­nun­gen geeignet
    Das Sach­wert­ver­fah­ren eignet sich nicht für Ei­gen­tums­woh­nun­gen. Bei selbstgenutzten Wohnungen müssen sehr viele ob­jekt­spe­zi­fi­sche Merkmale wie die Lage im Haus berücksichtigt werden.
  • Mietpreise kaum berücksichtigt:
    Das Marktgeschehen wird durch das Sach­wert­ver­fah­ren nicht adäquat berücksichtigt. Stark steigende Mietpreise fließen über einen erhöhten Markt­an­pas­sungs­fak­tor in die Gleichung ein.

Ein Tipp: Um die Nachteile eines einzelnen Verfahrens auszugleichen und den Wert einer Immobilie möglichst valide und realistisch zu bestimmen, wenden seriöse Sachverständige zur endgültigen Bestimmung des Immobilienwerts mindestens zwei Verfahren an. Durch das stützende Be­wer­tungs­ver­fah­ren können fehlerhafte Parameter identifiziert und korrigiert werden. Die genaue Wahl der Verfahren hängt dabei immer von der Immobilie und ihren Besonderheiten ab.

Kann ich den Sachwert selbst berechnen?

Grundsätzlich ist Laien davon abzuraten, den Sachwert einer Immobilie selbst zu ermitteln. Denn selbst kleinste Abweichungen und Fehler bei der Berechnung können zu starken Abweichungen führen. Möchten Sie sichergehen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung akkurat, aussagekräftig und realistisch sind, sollten Sie einen versierten und erfahrenen Experten mit der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung beauftragen. Dieser erstellt ein fundiertes Sach­wert­gut­ach­ten für Sie. Für offizielle Zwecke wie einen Nachweis gegenüber dem Finanzamt benötigen Sie ohnehin ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter.

Sach­wert­ver­fah­ren-Rechner

Einen groben Überblick liefert Ihnen unser Sach­wert­ver­fah­ren-Rechner. Er berücksichtigt allerdings weder Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren noch ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le und kann daher eine ordentliche Wertermittlung nicht ersetzen. Wenn Sie einen ersten Anhaltspunkt für den Sachwert Ihrer Immobilie erhalten möchten, können Sie diesen Rechner allerdings mit Zahlen füttern. Die Ge­samt­nut­zungs­dau­er unterscheidet sich je nach Gebäudetyp und kann Anlage 1 der ImmoWertV entnommen werden.

m2
Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Grund­stücks­flä­che eingeben.
€ / m2
Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Bodenrichtwert eingeben.
Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Gebäude-Her­stel­lungs­kos­ten eingeben.
Jahre
Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Alter der Immobilie eingeben.
Jahre
Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Ge­samt­nut­zungs­dau­er eingeben.

Sachwert Ihrer Immobilie ermitteln

Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH nehmen die Berechnung des Sachwerts Ihrer Immobilie gerne vor. Wir stellen sicher, dass Sie zeitnah eine verlässliche Auskunft zum Wert Ihrer Immobilie erhalten. Sie erhalten ein von Behörden und vor Gericht anerkanntes Sach­wert­gut­ach­ten bei voller Aufwands- und Kos­ten­trans­pa­renz.

Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder nehmen Sie unter der Telefonnummer 0800 – 90 90 282 Kontakt zu uns auf. Sichern Sie sich Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung für ein Sach­wert­gut­ach­ten mit einem Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen.

Wir freuen uns auf Sie!

Häufige Fragen zum Sach­wert­ver­fah­ren

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen einen kurzen und knappen Einblick in die Grundlagen und An­wen­dungs­be­rei­che des Sach­wert­ver­fah­rens geben.

Wann wird das Sach­wert­ver­fah­ren angewendet?

Bei einem Sach­wert­ver­fah­ren wird der Sachwert einer Immobilie ermittelt, mit denen keine Ge­winn­erzie­lungs­ab­sicht verfolgt wird und zu denen es kaum vergleichbare Immobilien gibt. Bei einem individuell gebauten Einfamilienhaus wird im Rahmen eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens daher üblicherweise der Sachwert ermittelt.

Wie ermittelt man den Sachwert einer Immobilie?

Der vorläufige Sachwert einer Immobilie ergibt sich aus dem Bodenwert des Grundstücks und den Her­stel­lungs­kos­ten des Gebäudes – abzüglich altersbedingter Wertminderungen. Dieser Wert wird anschließend mit Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren multipliziert, um den endgültigen Sachwert der Immobilie zu ermitteln.

Welche Faktoren haben Einfluss auf den Sachwert einer Immobilie?

Beim Sach­wert­ver­fah­ren steht die Bausubstanz der Immobilie im Vordergrund. Einfluss auf den Sachwert haben unter anderem:

  • Grundstück- und Gebäudeart
  • Größe und Lage des Grundstücks
  • Aktuelle Marktsituation
  • Brut­to­grund­flä­che und Ausstattung der Immobilie
  • Al­ters­wert­min­de­rung des Gebäudes (zum Beispiel durch Verschleiß, Abnutzung)
  • Rest­nut­zungs­dau­er des Gebäudes

Welche Kosten fallen bei einem Sach­wert­ver­fah­ren an?

Die Kosten eines Sach­wert­ver­fah­rens hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Komplexität der Immobilie. Bei einfachen Grundstücken und Wohngebäuden beginnen die Kosten für ein vollständiges Sach­wert­ver­fah­ren meist ab 2.790 €.