Von ·

Sachwertrichtlinie: Das gilt seit 2022!

Die Sachwertrichtlinie (SW-RL) war bis zum Beginn des Jahres 2022 maßgeblich für die Wertermittlung von Immobilien nach dem Sachwertverfahren. Mit Inkrafttreten einer gesetzlichen Novelle haben sich jedoch signifikante Änderungen ergeben, die Sachverständige und Gutachter kennen müssen.

Zwei Gutachter bewerten die Bausubstanz einer Immobilie anhand von Dokumenten

Die Bewertung der Bausubstanz zur Ermittlung des Immobilienwerts wird in der Sachwertrichtlinie geregelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Von 2012 bis Ende 2021 wurde die korrekte Anwendung des Sachwertverfahrens in der Sachwertrichtlinie festgelegt.
  • Die novellierte ImmoWertV ersetzt die bisherige Richtlinie seit dem 1. Januar 2022.
  • Die anzusetzenden Normalherstellungskosten werden dort in Anlage 4 aufgelistet.

Was ist die Sachwertrichtlinie (SW-RL)?

Die Sachwertrichtlinie (SW-RL) stellte bis zum Jahr 2021 eine essenzielle Grundlage für die Immobilienbewertung nach dem Sachwertverfahren geht. Dadurch war sie insbesondere für Sachverständige und Gutachter eine essenzielle Richtlinie. Der Fokus des Verfahrens liegt insbesondere auf der Bewertung der Bausubstanz.

Durch das Inkrafttreten der novellierten Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV am 1. Januar 2022 wurde die SW-RL abgelöst. So hat der Gesetzgeber einerseits in bisherigen Richtlinien nicht berücksichtigte Aspekte aufgenommen und andererseits eine bundesweit einheitliche Richtlinie für verschiedene Verfahren zur Immobilienbewertung geschaffen.

Die alte Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 5. September 2012 ist damit seit dem 1. Januar 2022 gegenstandslos.

Schaubild zur Gültigkeit von Sachwertrichtlinie und ImmoWertV

Infografik zur gültigen Richtlinie für die korrekte Anwendung des Sachwertverfahrens.

Sachwertrichtlinie & Normalherstellungskosten

Im Sachwertverfahren werden die Herstellungskosten genutzt, um den Wert baulicher Anlagen (exklusive Außenanlagen) zu bestimmen. Dabei orientierte man sich laut der bis 2021 gültigen Sachwertrichtlinie an den Kosten, die für die Errichtung eines Neubaus, der in Nutzung und Qualität dem Bewertungsobjekt entspricht, am Stichtag der Wertermittlung – unter Einsatz moderner und wirtschaftlicher Bauweisen – anfallen würden. In der bis 2021 gültigen Sachwertrichtlinie wurden die Normalherstellungskosten in der Anlage 1 (NHK 2010) geregelt.

Als erforderliche Daten für die Wertermittlung werden die Normalherstellungskosten auch in der novellierten ImmoWertV berücksichtigt. Hier finden sich die NHK 2010 in Anlage 4 (zu § 12 Absatz 5 Satz 3). Seit dem 1. Januar 2022 sind daher diese Regelungen zu den Normalherstellungskosten gültig.

Wichtig: Der Bundesrat hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die NHK 2010 bis spätestens 2024 zu überarbeiten. In seiner Entschließung aus dem Juni 2021 legte er fest, dass die NHK 2010 „an die aktuellen Verhältnisse anzupassen sind“.

Häufige Fragen zur Sachwertrichtlinie

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen rund um die Sachwertrichtlinie.

Ist die alte Sachwertrichtlinie seit 2022 auch noch gültig?

Die Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 5. September 2012 wurde durch die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene novellierte ImmoWertV ersetzt. Somit ist die alte Sachwertrichtlinie nicht mehr gültig.

Wie werden besondere Bauteile und besondere Betriebseinrichtungen gemäß Sachwertrichtlinie behandelt?

In der alten Sachwertrichtlinie wurden besondere, bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile wie zum Beispiel Dachgauben, Balkone und Vordächer, in Nr. 4.1.1.7 geregelt. Hier hieß es: „Soweit diese Bauteile erheblich vom Üblichen abweichen, ist ggf. ihr Werteinfluss als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.“

Seit Januar 2022 werden diese nun in ImmoWertV § 36 geregelt. In Absatz 2 heißt es hier: „Von den Normalherstellungskosten nicht erfasste werthaltige einzelne Bauteile sind durch marktübliche Zuschläge bei den durchschnittlichen Herstellungskosten zu berücksichtigen.“

Welche weiteren Wertermittlungsrichtlinien gibt es?

Vor dem Inkrafttreten der novellierten der ImmoWertV 2022 am 1. Januar waren neben der Sachwertrichtlinie weitere Wertermittlungsrichtlinien relevant:

Seit dem 1. Januar 2022 sind diese Richtlinien durch die novellierte ImmoWertV jedoch gegenstandslos. Sie sollen also nicht mehr als Quelle oder Anleitung zur Wertermittlung von Immobilien genutzt werden.

Wertermittlungsgutachten für Ihre Immobilie von Heid

Sie haben weitere Fragen zur Wertermittlung oder benötigen professionelle Unterstützung bei der Bewertung Ihrer Immobilie? Unsere Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung erstellen für Sie gerichtsfeste und realistische Gutachten mit dem passenden Ermittlungsverfahren.

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0800 - 90 90 282 an, um sich Ihre kostenlose Erstberatung zu sichern.

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

IMMOBILIEN­BEWERTUNG

Ich habe den Datenschutz gelesen und verstanden.

Ich möchte den Newsletter abonnieren.

Das könnte Sie auch interessieren
Instandhaltungsrücklage – Höhe, Berechnung, Verwendung
Die Instandhaltungsrücklage ist eine nicht zu unterschätzende Kennziffer beim Kauf einer Eigentumswohnung. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, wofür die Instandhaltungsrücklage verwendet werden darf und wofür nicht. Außerdem gehen wir auf die notwendige Höhe der Rücklagen für Eigentumswohnungen ein, erklären, wie die Instandhaltungsrücklage berechnet wird und inwiefern sie steuerlich relevant sind.
zum Artikel ->

Heid Immobilien GmbH

Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure



Immobiliengutachter

Kompetente Experten vor Ort, die den Markt präzise einschätzen können, erzielen höhere Verkaufspreise.
Zusätzlich profitieren Sie von unseren schlanken und effizienten Prozessabläufen. Die hieraus resultierenden Preisvorteile geben wir gerne an unsere Kunden weiter.

Wertermittlung Kosten

Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!


Jetzt kostenlos beraten lassen   Kontakt

 

©2019 Heid-Immobilienbewertung.de. All rights reserved. | Magazin | Leistungen | Ratgeber | Impressum | AGB | Datenschutz | Kontakt

Ausgezeichnet.org
Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren (Datenschutz)