Egal ob es um technologische Geräte, Fahrzeuge, Immobilien oder andere Investitionen geht – die Bestimmung der Nutzungsdauer ist von großer Bedeutung. Sie ermöglicht es uns, den Zeitraum zu bestimmen, über den ein bestimmtes Gut effektiv genutzt werden kann, bevor es ausgetauscht, erneuert oder ersetzt werden muss. Was die Nutzungsdauer von Immobilien genau beschreibt und wie diese erhöht werden kann, das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Renovierungsbedürftiges Haus
Die Nutzungsdauer der Immobilie ist abgelaufen – aufwändige Sanierungen sind notwendig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nutzungsdauer einer Immobilie beschreibt, wie lange eine Immobilie wirtschaftlich genutzt werden kann, bevor Sanierungen und Mo­der­ni­sie­run­gen notwendig sind.
  • Durch entsprechende Modernisierungs- und Sa­nie­rungs­maß­nah­men kann die Nutzungsdauer eines Gebäudes erhöht werden, unterlassene In­stand­hal­tun­gen führen zu einer Verkürzung.
  • Wandelnde Markt­an­for­de­run­gen im Bereich von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en führen zu einer schnellen wirt­schaft­li­chen Alterung, wodurch eine Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er gefordert werden kann. Erforderlich hierfür ist ein Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten eines zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was beschreibt die Nutzungsdauer von Immobilien?

Die Nutzungsdauer von Immobilien bezieht sich auf den Zeitraum, über den eine Immobilie wirtschaftlich genutzt werden kann, bevor sie veraltet oder abgenutzt ist und wesentliche Reparaturen oder Mo­der­ni­sie­run­gen fällig sind. Sie gibt an, wie lange eine Immobilie voraussichtlich Erträge generieren beziehungsweise ihren beabsichtigten Zweck erfüllen kann. Die Nutzungsdauer (ND) wird in Jahren angegeben und kann je nach Art der Immobilie stark variieren.

Bei Wohnimmobilien wird üblicherweise ein langer Zeitraum angesetzt, da Wohnhäuser unter normalen Umständen über Jahrzehnte hinweg bewohnbar bleiben. Industriell genutzte Pro­duk­ti­ons­flä­chen sind kaum zu vergleichen mit einem Einfamilienhaus. Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en wie Bürogebäude, Ein­zel­han­dels­flä­chen oder Lagerhallen haben ebenfalls eine längere Nutzungsdauer, die meist zwischen 20 und 50 Jahren liegt.

Achtung! Es ist wichtig zu beachten, dass die (wirtschaftliche) Nutzungsdauer nicht mit der rechtlichen Lebensdauer einer Immobilie gleichgesetzt werden sollte. Die rechtliche Lebensdauer kann von Land zu Land unterschiedlich sein und bezeichnet den Zeitraum, für den eine Immobilie rechtlich als baulich sicher gilt oder für den sie rechtlich verpflichtend genutzt werden kann.

Die Bestimmung der Nutzungsdauer von Immobilien ist sowohl für Eigentümer als auch für Investoren von Bedeutung, da sie bei der langfristigen Planung, der Wertermittlung und der Ren­ta­bi­li­täts­ana­ly­se von Im­mo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen eine Rolle spielt. Die Nutzungsdauer hängt von verschiedenen Aspekten ab, wie

  • der Bauart des Gebäudes,
  • der Art und Intensität der Nutzung,
  • der Qualität der verwendeten Materialien,
  • den klimatischen Bedingungen und
  • den Um­ge­bungs­be­din­gun­gen.

Technische Nutzungsdauer von Immobilien

Die Berechnung der Wirt­schaft­lich­keit von ge­bäu­de­tech­ni­schen Anlagen wird in der Richt­li­ni­en­rei­he VDI 2067 behandelt. Sie gilt für alle Gebäudearten. Die technische Nutzungsdauer beschreibt dabei den Zeitraum, in dem sich das Gebäude sub­stanz­tech­nisch abnutzt. Meist fallen technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer zusammen.

Wirtschaftliche Ge­samt­nut­zungs­dau­er von Immobilien

Unter der wirt­schaft­li­chen Ge­samt­nut­zungs­dau­er von Immobilien versteht man die Zeitspanne von der Fertigstellung einer baulichen Anlage bis zum Verlust ihrer wirt­schaft­li­chen Nutzbarkeit. In anderen Worten: Die wirtschaftliche Ge­samt­nut­zungs­dau­er umfasst die gesamte Lebensdauer einer Immobilie.

Da sich der Zeitraum tatsächlich kaum abschätzen lässt, wurden Ori­en­tie­rungs­wer­te für bestimmte Gebäudearten festgelegt (Anlage 1 ImmoWertV). Diese werden in der Regel deutlich überschritten.

Art der baulichen Anlage Ge­samt­nut­zungs­dau­er des Gebäudes
Freistehende Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, Doppel- und Reihenhäuser 80 Jahre
Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser 80 Jahre
Wohnhäuser mit Mischnutzung 80 Jahre
Geschäftshäuser 60 Jahre
Bürogebäude, Banken 60 Jahre
Einzelgaragen 60 Jahre
Kindergärten, Schulen 50 Jahre
Wohnheime, Alten- und Pflegeheime 50 Jahre
Kauf- und Warenhäuser 50 Jahre
Gemeindezentren, Saalbauten, Ver­an­stal­tungs­ge­bäu­de 40 Jahre
Krankenhäuser, Tageskliniken 40 Jahre
Be­her­ber­gungs­stät­ten, Ver­pfle­gungs­ein­rich­tun­gen 40 Jahre
Sporthallen, Freizeitbäder, Heilbäder 40 Jahre
Tief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk 40 Jahre
Betriebs- und Werkstätten, Pro­duk­ti­ons­ge­bäu­de 40 Jahre
Lager- und Versandgebäude 40 Jahre
Ver­brau­cher­märk­te, Autohäuser 30 Jahre
Land­wirt­schaft­li­che Betriebsgebäude 30 Jahre

Tabelle Ge­samt­nut­zungs­dau­er – Liste der anzusetzenden wirt­schaft­li­chen Ge­samt­nut­zungs­dau­er

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Wirtschaftliche Rest­nut­zungs­dau­er von Immobilien

Die wirtschaftliche Rest­nut­zungs­dau­er von Immobilien bezieht sich auf den Zeitraum, für den eine Immobilie bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich rentabel genutzt werden kann.

Die Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden bestimmt sich als Differenz zwischen der wirt­schaft­li­chen Ge­samt­nut­zungs­dau­er und dem am Be­wer­tungs­stich­tag vorliegenden Gebäudealter (§ 4 ImmoWertV). Erfolgen während der Nutzungsdauer Mo­der­ni­sie­run­gen oder Renovierungen, so haben diese Maßnahmen wiederum Einfluss auf die Rest­nut­zungs­dau­er mit einer zeitlichen Streckung. Unterlassene In­stand­hal­tun­gen verkürzen die wirtschaftliche Rest­nut­zungs­dau­er.

Rest­nut­zungs­dau­er ≠ Ge­samt­nut­zungs­dau­er – Alter

Im Allgemeinen wird von einer gleichmäßigen, linearen Al­ters­wert­min­de­rung bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung ausgegangen.

Gebäudeabriss durch Bagger
Der Gebäudeabriss markiert das Ende der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Nutzungsdauer erhöhen – Mo­der­ni­sie­run­gen

Um die Nutzungsdauer einer Immobilie zu erhöhen, spielen Mo­der­ni­sie­run­gen eine entscheidende Rolle, einschließlich energetischer Sanierungen. Es ist wichtig, regelmäßige War­tungs­maß­nah­men durchzuführen, um die Funktionalität der technischen Bestandteile wie der Heizungsanlage, dem Abwassersystem und von elektrischen Leitungen zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten das Dach und der Sockel regelmäßig kontrolliert werden, um eine gute Wärmebilanz zu erhalten.

Durch die Kombination von Mo­der­ni­sie­run­gen, regelmäßiger Wartung und Kontrolle der wichtigen Komponenten einer Immobilie kann die Nutzungsdauer erheblich verlängert werden. Dies ermöglicht nicht nur den langfristigen Werterhalt der Immobilie, sondern trägt auch zur Verbesserung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz und Wohnqualität bei.

BelWertV

Gemäß § 12 Abs. 2 BelWertV wird die Rest­nut­zungs­dau­er, die für die Be­lei­hungs­wert­ermitt­lung verwendet wird, definiert. Demnach ist allein auf die wirtschaftliche Rest­nut­zungs­dau­er abzustellen.

In Anlage 2 BelWertV werden Ge­samt­nut­zungs­dau­ern baulicher Anlagen aufgeführt. Wenn eine Immobilie kontinuierlich instandgehalten wird und keine bedeutenden Mo­der­ni­sie­run­gen durchgeführt wurden, wird die Rest­nut­zungs­dau­er durch das Baualter und die folgende Tabelle bestimmt.

Art des Gebäudes Nutzungsdauer
Wohnhäuser 80 Jahre
Geschäftshäuser und Bürohäuser 60 Jahre
Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, land­wirt­schaft­lich genutzte Objekte, Kliniken, Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen, Pflegeheime, Lager- und Lo­gis­tik­im­mo­bi­li­en, Pro­duk­ti­ons­im­mo­bi­li­en und Parkhäuser 40 Jahre
Frei­zeit­im­mo­bi­li­en, Selbst­be­die­nungs- und Fachmärkte, Ver­brau­cher­märk­te und Tankstellen 30 Jahre

Maximalsätze für die Nutzungsdauer (BelWertV)

Durch Subtraktion des Baualters von der Ge­samt­nut­zungs­dau­er wird die Rest­nut­zungs­dau­er rechnerisch ermittelt. Bauliche Maßnahmen wie Mo­der­ni­sie­run­gen können die Rest­nut­zungs­dau­er entsprechend verlängern und die Annahme eines fiktiven, späteren Baujahrs ermöglichen.

ImmoWertV

Bei der ab 01.01.2022 geltenden Anlage 1 zur ImmoWertV handelt es sich dagegen nicht mehr lediglich um Ori­en­tie­rungs­wer­te, über deren Anwendung sachverständig zu entscheiden ist, sondern um feste Modellansätze, die zwingend bei den aufgeführten Gebäudearten anzuwenden sind. Dies dient einer bundesweit einheitlichen Vorgehensweise und entspricht auch der Tatsache, dass individuelle Besonderheiten im Rahmen der Rest­nut­zungs­dau­er berücksichtigt werden.

Zur Ermittlung der Rest­nut­zungs­dau­er von Wohngebäuden bei Mo­der­ni­sie­run­gen werden in Anlage 2 der ImmoWertV Modellansätze vorgegeben. Grundlage ist eine Punkt­ras­ter­me­tho­de, wobei durch die Vergabe von Punkten, die Nutzungsdauer erhöht wird. Aus der ermittelten Mo­der­ni­sie­rungs­punkt­zahl lässt sich die Rest­nut­zungs­dau­er des Wohngebäudes mit Bezug auf die Ge­samt­nut­zungs­dau­er und das Alter des Gebäudes bestimmen.

Leere Diskothek
Revolution der Tanzflächen: Umbauten verkürzen die Nutzungsdauer von Discotheken.

Nutzungsdauer von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en

Wohnhäuser sind natürlich kaum zu vergleichen mit großen Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en und Bürogebäuden. Die Nutzungsdauer von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Art der Immobilie stark variieren.

Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en sind in der Regel auf bestimmte Zwecke zugeschnitten, wie beispielsweise Tankstellen, Gaststätten, Freizeitanlagen oder Lo­gis­tik­im­mo­bi­li­en. Ihre Nutzungsdauer wird von Faktoren wie technologischem Fortschritt, Veränderungen in den gesetzlichen Vorschriften und dem Bedarf der Nutzer beeinflusst. Während einige Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en über Jahrzehnte hinweg genutzt werden können, können andere aufgrund sich ändernder Anforderungen oder technologischer Entwicklungen möglicherweise nicht mehr effizient genutzt werden und müssen früher umgewidmet oder sogar abgerissen werden, weshalb dem Bodenwert dieser Grundstücke eine besonders hohe Bedeutung zukommt. Stetig wachsende Markt­an­for­de­run­gen im Bereich der Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en führen zu einer schnellen wirt­schaft­li­chen Alterung, sodass eine verkürzte Rest­nut­zungs­dau­er in Ansatz gebracht werden kann. 1

Häufige Fragen zur Nutzungsdauer bei Immobilien

In diesem Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Nutzungsdauer bei Immobilien.

Kann ich die Nutzungsdauer eines Gebäudes selbst festlegen?

Ja, Sie können die Nutzungsdauer eines Gebäudes selbst festlegen, insbesondere wenn spezifische Umstände dies rechtfertigen. Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen von den Standardwerten abweichen und eine eigene Nutzungsdauer ansetzen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Beispielsweise können Mo­der­ni­sie­run­gen oder besondere bauliche Gegebenheiten eine längere Nutzungsdauer rechtfertigen. Es ist jedoch wichtig, dass die selbst festgelegte Nutzungsdauer gut dokumentiert und begründet wird, da sie von den steuerlichen und buch­hal­te­ri­schen Prüfungen akzeptiert werden muss.

Wie wird die Nutzungsdauer von Gebäuden nach dem Handelsrecht festgelegt?

Die Nutzungsdauer von Gebäuden nach han­dels­recht­li­chen Vorschriften wird in der Regel auf der Basis der wirt­schaft­li­chen Lebensdauer festgelegt. Han­dels­recht­lich relevant ist die Frage, wie lange ein Gebäude im Betrieb genutzt werden kann, bevor es technisch oder wirtschaftlich überholt ist. Die han­dels­recht­li­che Nutzungsdauer von Gebäuden wird oft nach bestimmten Richtwerten festgelegt, die je nach Art des Gebäudes variieren.

Wie verhält sich die Nutzungsdauer bei Einbauten in fremde Gebäude?

Die Nutzungsdauer bei Einbauten in fremde Gebäude unterscheidet sich von der des Gebäudes selbst. Einbauten wie Heizungsanlagen, Klimaanlagen oder spezielle technische Einrichtungen, die in einem fremden Gebäude installiert werden, haben eine eigene Nutzungsdauer, die in der Regel kürzer ist als die des Hauptgebäudes. Diese Einbauten werden unabhängig vom Gebäude abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei Einbauten in fremde Gebäude muss so genau wie möglich ermittelt werden, damit eine korrekte steuerliche und buchhalterische Erfassung möglich ist.

Wie wirkt sich eine Modernisierung auf die Nutzungsdauer einer Immobilie aus?

Eine Modernisierung kann die Nutzungsdauer einer Immobilie erheblich verlängern. Durch die Erneuerung von Bauteilen, den Austausch von veralteter Technik oder energetische Sanierungen wird die Immobilie auf den neuesten Stand gebracht. Dies steigert ihre Lebensdauer und ihren Wert. Die Immobilie kann dadurch länger wirtschaftlich genutzt werden, bevor erneute In­stand­hal­tungs­maß­nah­men erforderlich sind.

Wie unterscheidet sich die Nutzungsdauer eines Fertighauses von der eines Massivhauses?

Die Nutzungsdauer eines Fertighauses unterscheidet sich heutzutage kaum noch von der eines Massivhauses. Moderne Fertighäuser erreichen oft eine Lebensdauer von 70 bis 100 Jahren, während Massivhäuser 70 bis 120 Jahre halten können. Viel wichtiger als der Haustyp sind jedoch die Qualität der verwendeten Materialien und die Bauausführung. Mit guter Pflege und Mo­der­ni­sie­run­gen lässt sich die Nutzungsdauer beider Haustypen verlängern.

Nutzungsdauer verkürzen und Steuern sparen

Durch den Nachweis einer kürzeren Rest­nut­zungs­dau­er können Vermieter ihre Immobilien in einem deutlich kürzeren Zeitraum abschreiben und jährlich höhere Absetzungen für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend.

Wir von der Heid Immobilien GmbH unterstützen Sie gerne dabei, im Rahmen eines Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­tens eine kürzere verbleibende Nutzungsdauer nachzuweisen. Mit unserer umfassenden Kompetenz analysieren wir die spezifischen Merkmale Ihrer Immobilie und berücksichtigen relevante Faktoren, um eine realistische Einschätzung der Rest­nut­zungs­dau­er zu liefern.

Falls Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 90 90 282 oder über das nachfolgende Kontaktformular. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um von unseren Dienst­leis­tun­gen zu profitieren und Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

1 Vgl. Sven Bienert: „Grundlagen der Bewertung von Spezial- bzw. Son­der­im­mo­bi­li­en“, S. 11, in: Sven Bienert, Klaus Wagner: Bewertung von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en, 2. Auflage, 2018.