Der Lie­gen­schafts­zins ist eine feste Rechengröße in der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung. Doch was steckt eigentlich dahinter, wozu braucht man ihn und wie kann man den Lie­gen­schafts­zins­satz berechnen? Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen erhalten Sie hier.

Modernes Haus
Für jedes Haus kann der Lie­gen­schafts­zins berechnet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Lie­gen­schafts­zins gibt eine rechnerische Einschätzung dazu, wie sich Immobilienwerte zukünftig entwickeln werden. Deshalb ist er besonders wichtig, um die Potenziale und Risiken einer Immobilie zu bewerten.
  • Insbesondere spielt er für die Wertermittlung mittels Er­trags­wert­ver­fah­ren eine wichtige Rolle.
  • Für die Berechnung des Lie­gen­schafts­zin­ses gibt es eine feste Formel:
    Lie­gen­schafts­zins = (Jah­res­rein­ertrag x 100) ÷ Kaufpreis der Immobilie
  • Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Lie­gen­schafts­zins­satz, desto wertstabiler die Immobilie.
  • Den Lie­gen­schafts­zins­satz ermitteln die Gut­ach­ter­aus­schüs­se individuell für jede Stadt oder Gemeinde.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist der Lie­gen­schafts­zins und was sagt er aus?

Der Lie­gen­schafts­zins beschreibt das künftig zu erwartende Verhältnis zwischen Einnahmen und Kaufpreis. Es handelt sich also um eine Rechengröße, die angibt, wie hoch eine Immobilie auf Basis ihres Verkehrswertes verzinst wird, also welche langfristige Wertigkeit sie vermutlich hat. Der Lie­gen­schafts­zins zählt zu den wichtigen Kennzahlen bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung. Er wird bei verschiedenen Verfahren zur Wertermittlung eines Objekts herangezogen und ver­sinn­bild­licht die zukünftigen Wert-Erwartungen.

Was ist eine Liegenschaft?

Als Liegenschaft bezeichnet man unbeweglichen Besitz, also ein bebautes oder unbebautes Grundstück. Ziel ist meist die Erwirtschaftung von Erträgen (beispielswiese in Form von Mieteinnahmen).

Wie kann man den Lie­gen­schafts­zins berechnen?

Die Höhe des Lie­gen­schafts­zin­ses eines bestimmten Objekts ist direkt erfassbar. Allerdings ist das Verfahren sehr kompliziert, wenn man einen präzisen Zinssatz ermitteln möchte. In diesem Fall sollten Sie die Berechnung lieber einem Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung überlassen.

Formel, um den Lie­gen­schafts­zins­satz zu berechnen

Die empirische Ermittlung des Lie­gen­schafts­zins­sat­zes obliegt in Deutschland den örtlichen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Er wird immer rückwirkend anhand abgelaufener Transaktionen auf dem Immobilienmarkt erfasst. Das heißt, die von den Ausschüssen ermittelten Werte basieren auf echten Käufen und Verkäufen. Die regelmäßige Ver­öf­fent­li­chung der Lie­gen­schafts­zins­sät­ze übernimmt der Gut­ach­ter­aus­schuss ebenso. Auch Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge, die ein Eigentümer damit beauftragt, eine Wertermittlung durchzuführen, wenden sich üblicherweise an den Ausschuss.

Benötigen Sie unter Zeitdruck eine grobe Schätzung des Lie­gen­schafts­zins­sat­zes Ihrer individuellen Immobilie, gibt es eine vereinfachte Möglichkeit, um die Höhe zu überschlagen. Dabei wird sowohl der Bodenwert als auch die angenommene Rest­nut­zungs­dau­er der Liegenschaft ausgeklammert. Übrig bleibt diese Formel:

Lie­gen­schafts­zins = Jah­res­rein­ertrag x 100 ÷ Kaufpreis der Immobilie

Wichtig: Hinter dem Jah­res­rein­ertrag verbirgt sich die jährlich zu erzielende Miete des Objekts abzüglich eines Teils der Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten. Dieser Teil ist nicht auf den Mieter umlegbar (zum Beispiel In­stand­hal­tungs­kos­ten, Ver­wal­tungs­kos­ten).

Lie­gen­schafts­zins: Beispiel-Rechnungen

Sie möchten eine Mietwohnung erwerben, um nachhaltig Rendite zu erhalten. Sie können jedoch nicht einschätzen, wie riskant ein solches Immobilien-Investment bei zwei vergleichbaren Wohnungen wäre, die Sie ins Auge gefasst haben. Deshalb lassen Sie einen Experten für Sie das Risiko wie folgt bewerten:

Berechnung des Lie­gen­schafts­zin­ses für Wohnung A

Der Jah­res­rein­ertrag der Mietwohnung A läge bei 15.000 Euro. Als Kaufpreis für die Immobilie sind 450.000 Euro angesetzt. Um nun den Lie­gen­schafts­zins zu berechnen, teilt der Sachverständige den Jah­res­rein­ertrag durch den Kaufpreis. Das Ergebnis ist ein Lie­gen­schafts­zins­satz in Höhe von 3,33 Prozent.

15.000 Euro

÷

450.000 Euro

=

3,33 %

Jah­res­rein­ertrag (netto)


Kaufpreis


Lie­gen­schafts­zins

Berechnung des Lie­gen­schafts­zin­ses für Wohnung B

Der Jah­res­rein­ertrag von Mietwohnung B läge ebenfalls bei 15.000 Euro. Als Kaufpreis sind für diese Immobilie jedoch 600.000 Euro angesetzt. Berechnet man den Lie­gen­schafts­zins gemäß dem Be­rech­nungs­ver­fah­ren, ergibt sich ein Lie­gen­schafts­zins­satz in Höhe von 2,5 Prozent.

15.000 Euro

÷

600.000 Euro

=

2,5 %

Jah­res­rein­ertrag (netto)


Kaufpreis


Lie­gen­schafts­zins

Für Sie hieße das: Der Erwerb von Wohnung B wäre in diesem Fall vorerst die sinnvollere Wahl, weil der Lie­gen­schafts­zins niedriger ist und die Immobilie damit wertstabiler für die Zukunft. Mehr zu Immobilien als Kapitalanlage, erfahren Sie im verlinkten Beitrag.

Nichts­des­to­trotz muss ein professioneller Gutachter im Fall einer fundierten Immobilien-Investment-Kaufberatung weitaus mehr Faktoren berücksichtigen als nur den Lie­gen­schafts­zins und ein deutlich komplexeres Rechenverfahren anwenden, um letztendlich präzise zu bestimmen, welche Kapitalanlage aus Beton die sinnvollere für Sie wäre.

Lie­gen­schafts­zins Rechner

Um den Lie­gen­schafts­zins grob zu berechnen, benötigen Sie nur wenige Daten. Geben Sie den Jah­res­rein­ertrag und den Kaufpreis Ihrer Immobilie ein und unser Rechner ermittelt sofort und kostenlos, wie hoch der Lie­gen­schafts­zins für Ihre Immobilie ist.

Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Jah­res­rein­ertrag eingeben.
Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Kaufpreis eingeben.

Wann benötige ich den Lie­gen­schafts­zins?

Den Lie­gen­schafts­zins benötigen Sie in zwei Fällen:

  • bei der Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie und
  • um das Risiko eines Immobilien-Investments einzuschätzen.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Der Lie­gen­schafts­zins bei der Ermittlung des Verkehrswertes

Durch die Vermietung eines auf der Liegenschaft (also dem Grundstück) befindlichen Gebäudes lassen sich Erträge erwirtschaften. Deshalb wird der Lie­gen­schafts­zins vor allem dann gebraucht, wenn der Immobilienwert unter Einsatz des Er­trags­wert­ver­fah­rens ermittelt werden soll. Hier übernimmt der Lie­gen­schafts­zins die Funktion des Ver­viel­fäl­ti­gers.

In jedem Fall – unabhängig vom konkreten Be­wer­tungs­ver­fah­ren – werden die Lie­gen­schafts­zin­sen bei der Bestimmung des aktuellen Verkehrswertes einer Immobilie benötigt. So ist es auch in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (§ 21 Abs. 2 ImmoWertV) nachzulesen: „Lie­gen­schafts­zins­sät­ze sind Ka­pi­ta­li­sie­rungs­zins­sät­ze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden.“

Als Faustformel gilt: Je höher der Lie­gen­schafts­zins ausfällt, desto geringer der Verkehrswert.

Der Lie­gen­schafts­zins als Prognose für Investment-Renditen

Doch nicht nur für Im­mo­bi­li­en­käu­fer und -verkäufer spielt der Lie­gen­schafts­zins eine wichtige Rolle: Auch für Immobilien-Investoren ist er eine wichtige Rechengröße. Der Lie­gen­schafts­zins gibt nämlich an, wie sicher oder riskant ein Immobilien-Investment ist.

Mit dem Lie­gen­schafts­zins liegt für Investoren ein Richtwert vor, mit dem sich die marktübliche Ren­di­te­er­war­tung eingrenzen lässt. Fällt der Zinssatz besonders niedrig aus, deutet dies auf eine hohe Wert­be­stän­dig­keit der Immobilie hin. Dies bedeutet gleichzeitig ein minimales Risiko, etwa in Gestalt potenzieller Mietausfälle.

Grundsätzlich gilt demnach: Je niedriger der Lie­gen­schafts­zins­satz, desto wertstabiler die Immobilie. Ein höherer Lie­gen­schafts­zins deutet auf ein größeres Anlagerisiko hin.

Bodenwert und Bodenrichtwert beim Lie­gen­schafts­zins

Bei der Ermittlung des Lie­gen­schafts­zin­ses kann sowohl der Bodenwert als auch der Bodenrichtwert herangezogen werden. Grundsätzlich gelten für bebaute Wohngrundstücke Werte zwischen 2,5 Prozent (Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser) bis 4,5 Prozent (Mietshäuser ab 7 Wohnungen). Je nach Höhe des Bodenwertes beziehungsweise Bo­den­richt­wer­tes wird der für die Gebäudeart typische Lie­gen­schafts­zins­satz bei Wohnimmobilien um Prozentpunkte gesenkt. Über die genaue Berechnung des Lie­gen­schafts­zins­sat­zes in Abhängigkeit von Boden(richt)werten gibt das Be­wer­tungs­ge­setz in § 256 BewG Auskunft.

Welche Werte sind beim Lie­gen­schafts­zins üblich? – Tabelle

Um zu beurteilen, ob ein Lie­gen­schafts­zins als hoch oder niedrig einzuschätzen ist, kommt es immer auf die Art der Immobilie an. Die folgenden Zinssatzspannen sind laut dem Im­mo­bi­li­en­ver­band IVD bei einem ausgeglichenen Immobilienmarkt üblich (Stand: Januar 2023):

Art der Immobilie durch­schnitt­li­che Zinsspanne
Villa, großes Einfamilienhaus 1,0 – 3,5 %
Freistehendes Einfamilienhaus 1,5 – 4,0 %
Ei­gen­tums­woh­nung 1,5 – 4,5 %
Mehr­fa­mi­li­en­haus 2,5 – 5,5 %
Büroimmobilie und Geschäftshaus 4,0 – 8,0 %
Lager- und Pro­duk­ti­ons­hal­len 4,5 – 8,5 %
In­dus­trie­ob­jek­te 6,5 – 9,5 %
Sport- und Freizeitanlage (z. B. Golfplatz) 6,5 – 9,5 %
Klinik-, Pfle­ge­im­mo­bi­li­en und So­zi­al­im­mo­bi­li­en 6,0 – 8,0 %
Hotels 5,0 – 8,5 %

Übrigens: Fehlen derartige Vergleichswerte gelten die gesetzlich festgelegten Lie­gen­schafts­zins­sät­ze aus dem Be­wer­tungs­ge­setz (§ 188 Abs. 2 S. 2 BewG):

  • 3,5 Prozent für Miet­wohn­grund­stü­cke
  • 4,5 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke (gewerblichen Anteil bis zu 50 Prozent)
  • 5,0 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke (gewerblichen Anteil mehr als 50 Prozent)
  • 6,0 Prozent für Ge­schäfts­grund­stü­cke

Sie sehen: Der Lie­gen­schafts­zins ist bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en deutlich höher als für Wohngebäude.

Welche Faktoren beeinflussen den Lie­gen­schafts­zins?

Welchen prozentualen Wert der Zinssatz letztlich annimmt, ist von drei wesentlichen Ein­fluss­fak­to­ren abhängig:

  1. der Lage und Ver­kehrs­an­bin­dung des betreffenden Grundstücks,
  2. der Gebäudeart (z. B. Mehr­fa­mi­li­en­haus, Bürogebäude) inklusive Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten sowie
  3. der wirt­schaft­li­chen Rest­nut­zungs­dau­er (kurz: RND).

Vor allem die (Makro-)Lage der Immobilie bestimmt die Höhe des Lie­gen­schafts­zins­sat­zes. Erwartungsgemäß fallen die Lie­gen­schafts­zin­sen in deutschen Metropolen wie Düsseldorf im Durchschnitt niedriger aus als etwa im ländlichen Raum von Brandenburg. Der Grund: Eine Immobilie in der kauf­kraft­star­ken Rheinstadt wird gegenwärtig als wertbeständiger angesehen als etwa ein Objekt im bran­den­bur­gi­schen Wittenberge, das mit ökonomischen und demografischen Schrump­fungs­pro­zes­sen kämpft.

Die Zu­kunfts­aus­sich­ten der Stadt oder Gemeinde sind – einschließlich der zu erwartenden Angebot-Nachfrage-Situation – für den langfristigen Wert einer Immobilie von enormer Bedeutung. Selbst­ver­ständ­lich nimmt auch die Mikrolage des Objekts wesentlichen Einfluss auf dessen Wert: Befindet sich die Liegenschaft in einem angesehenen Stadtteil? Wie gut ist sie beispielsweise an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen? Gibt es Ärzte und Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten in der Nähe? Oder ist das Grundstück zwischen einer Bundesstraße und brachliegenden Bahnanlagen eingekesselt?

Je mehr Faktoren bei der Berechnung des Lie­gen­schafts­zin­ses berücksichtigt werden, desto exakter das Ergebnis.

Wichtig: Entscheidend ist für eine präzise Ermittlung des Lie­gen­schafts­zin­ses die Gewichtung der verschiedenen Faktoren. Diese sollte nur ein Fachmann übernehmen, weil es dafür einer umfassenden Markt- und Sachkenntnis bedarf.

Wo kann ich den Lie­gen­schafts­zins meiner Kommune einsehen?

Den Lie­gen­schafts­zins einer Kommune können Sie meist nicht direkt einsehen. Es ist eher selten der Fall, dass Sie den für Ihre Kommune gültigen Lie­gen­schafts­zins auf der Website Ihrer Stadtverwaltung finden können. Gegen ein Entgelt können Sie hingegen den gültigen Lie­gen­schafts­zins einer Kommune direkt beim Gut­ach­ter­aus­schuss erfragen.

Tipp: Beauftragen Sie einen professionellen Gutachter mit einer Wertermittlung Ihrer Immobilie, berechnet dieser den präzisen individuellen Lie­gen­schafts­zins Ihrer Immobilie.

Warum ist der Lie­gen­schafts­zins­satz relativ stabil?

Zinsen sind vereinfacht gesehen eine „Belobigung“ für das Verleihen von Geld an ein Finanzinstitut. Wenn ein Kunde Geld bei einer Bank einlagert, hat er Anspruch darauf. Nun ist der Lie­gen­schafts­zins­satz aber nicht mit einem normalen Zinssatz zu vergleichen – auch deshalb nicht, weil die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt nur marginal vom Kapitalmarkt abhängen.

So wird der Verkehrswert von Immobilien maßgeblich durch den Sachwert des Objekts (gebäudebezogene Faktoren) bestimmt. Das heißt im Umkehrschluss: Der Lie­gen­schafts­zins zeigt sich gegenüber den Schwankungen auf dem Kapitalmarkt recht unbeeindruckt.

Welche Rolle spielt der Lie­gen­schafts­zins für das Er­trags­wert­ver­fah­ren?

Der Lie­gen­schafts­zins­satz kommt im Rahmen des Er­trags­wert­ver­fah­rens mehrfach ins Spiel, so zum Beispiel bei der Ermittlung der Verzinsung des Bodenwertes. Auch bei dem bereits erwähnten Faktor Rest­nut­zungs­dau­er des Gebäudes nimmt der Zinssatz eine wichtige Rolle ein. Dahinter steht die schlichte Erkenntnis, dass die Nutzbarkeit einer baulichen Anlage endlich ist. Die Aufgabe besteht also darin abzuschätzen, wie lang das Gebäude noch wirtschaftlich (!) genutzt werden kann. Die Rest­nut­zungs­dau­er ergibt sich aus der üblichen Ge­samt­nut­zungs­dau­er minus dem Alter des Gebäudes. Eine Sanierung – beispielsweise in Form einer energetischen Maßnahme – verlängert das Zeitfenster einer Nutzung.

Wertstabile Immobilie
Der Lie­gen­schafts­zins spielt für das Er­trags­wert­ver­fah­ren eine wichtige Rolle.

Die Wert­be­stän­dig­keit Ihrer Immobilie ermitteln lassen

Der Lie­gen­schafts­zins ist ein wichtiger Indikator, um festzustellen, wie wertstabil ein Immobilien-Investment ist. Allerdings ist seine Berechnung sehr komplex und aufwendig, wenn das Ergebnis präzise und aussagekräftig sein soll.

Möchten Sie erfahren, welche Wertigkeit eine Immobilie, für die Sie sich interessieren oder die Sie möglicherweise auch besitzen, langfristig gesehen hat, sollten Sie einen Fachmann aufsuchen: Denn ein solcher kann nicht nur genau ermitteln, wie hoch die Wert­be­stän­dig­keit ist, sondern Sie auch umfassend dazu beraten, welches Investment, das für Sie sinnvollste ist. Die Experten der Heid Immobilien GmbH stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite: ob im Rahmen

Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung: Kontaktieren Sie uns dafür einfach unter der Rufnummer 0800 – 90 90 282 oder nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular.

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