Was passiert eigentlich mit brachliegenden Fabriken oder Militärflächen? Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Um­nut­zungs­mög­lich­kei­ten es für sogenannte Kon­ver­si­ons­flä­chen gibt und wo die Her­aus­for­de­run­gen liegen. Außerdem beleuchten wir, wie der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Kon­ver­si­ons­flä­chen geregelt ist.

PV-Anlage auf Freifläche
Eine mögliche Nutzung von Kon­ver­si­ons­flä­chen ist der Bau von Photovoltaik-Anlagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kon­ver­si­ons­flä­chen sind brachliegende Flächen, die durch eine Nut­zungs­än­de­rung wieder in den Wirtschafts- oder Naturkreislauf eingegliedert werden sollen. Das können zum Beispiel ehemalige Militärflächen, Industrieareale oder Berg­bau­fol­ge­land­schaf­ten sein.
  • Auf Kon­ver­si­ons­flä­chen ist eine bauliche Umnutzung oder eine Renaturierung möglich.
  • Häufig sind Kon­ver­si­ons­flä­chen mit einem wirt­schaft­li­chen Risiko verbunden. Durch die ursprüngliche Nutzung entsteht ein hoher Sa­nie­rungs­auf­wand, beispielsweise aufgrund von Rück­bau­maß­nah­men oder Bo­den­ver­un­rei­ni­gun­gen. Künftige Nut­zungs­mög­lich­kei­ten sind daher nur schwer abzuschätzen.
  • Insbesondere stark belastete Kon­ver­si­ons­flä­chen eignen sich für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Im EEG ist geregelt, welche Anforderungen die Areale für solch eine Nutzung erfüllen müssen.
  • Die Bewertung von Kon­ver­si­ons­flä­chen ist äußerst komplex. Daher ist eine Wertermittlung durch erfahrene und professionelle Gutachter unerlässlich.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Kon­ver­si­ons­flä­che – einfach erklärt

Der Begriff Konversion steht in der Stadtplanung für eine Umnutzung oder Nut­zungs­än­de­rung . Kon­ver­si­ons­flä­chen sind demnach brachliegende Flächen, die in der Vergangenheit anderweitig genutzt wurden als heute. Durch eine Konversion sollen derartige Grundstücke wieder in den Wirtschafts- oder Naturkreislauf eingegliedert werden.

Typische Beispiele für Kon­ver­si­ons­flä­chen sind:

  • Ehemalige Militärflächen
  • Industrie- und Gewerbeareale
  • Geschlossene Güterbahnhöfe oder Flugplätze
  • Fol­ge­land­schaf­ten des Bergbaus
Gelände einer stillgelegten Fabrik
Kon­ver­si­ons­flä­chen sind zum Beispiel ehemalige Fabriken.

Was sind Nut­zungs­mög­lich­kei­ten von Kon­ver­si­ons­flä­chen?

Für Kon­ver­si­ons­flä­chen ist auf der einen Seite eine bauliche beziehungsweise freiräumliche Umnutzung möglich. Das kann zum Beispiel die Umwandlung in Gewerbe- und Wohnfläche sein oder bei Flächen mit starker Belastung die Bebauung mit PV-Anlagen. Zudem können Kon­ver­si­ons­flä­chen einer Renaturierung unterzogen – also naturnahe Lebensräume wieder aufgebaut – werden.

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Wo liegen Her­aus­for­de­run­gen bei der Umnutzung von Kon­ver­si­ons­flä­chen?

Nicht selten stellt die Umnutzung von Kon­ver­si­ons­flä­chen ein wirt­schaft­li­ches Risiko dar. Grund dafür sind technische, rechtliche und planerische Aspekte. Der Prozess ist aufgrund von komplexen Ver­fah­rens­schrit­ten oft langwierig . Dazu kommt, dass teilweise bereits im Vorfeld aufwendige Gutachten oder sogar De­kon­ta­mi­na­tio­nen nötig sind.

Der Sa­nie­rungs­auf­wand ist nur schwer einschätzbar und schon frühzeitig entstehen hohe Kosten , zum Beispiel für Erschließungs- oder Umbaumaßnahmen. Das alles führt dazu, dass zu Beginn kaum abzuschätzen ist, welche zukünftige Nutzung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Aus der ursprünglichen Nutzung der Kon­ver­si­ons­flä­che – beispielsweise für industrielle oder militärische Zwecke – entstehen Aufwände und Problematiken, die künftige Planungen erschweren und den Wert der Liegenschaft beeinflussen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Rück­bau­maß­nah­men von baulichen Anlagen
  • Dekontamination von Bo­den­ver­un­rei­ni­gun­gen oder Altlasten
  • Kampf­mit­tel­be­sei­ti­gung
  • Einschränkungen durch Suk­zes­si­ons­ve­ge­ta­ti­on
  • Anforderungen aus dem Denkmalschutz
  • Merkantiler Minderwert, vor allem bei sanierten Grundstücken
Warnschild vor kampfmittelbelastetem Gebiet
Der Sa­nie­rungs­auf­wand auf Kon­ver­si­ons­flä­chen ist groß – oft sind teure Rück­bau­maß­nah­men, Kampf­mit­tel­be­sei­ti­gun­gen oder De­kon­ta­mi­na­tio­nen nötig.

Häufig stoßen Kommunen die Umnutzung von Kon­ver­si­ons­flä­chen an. Zusätzlich ist es möglich, dass Investoren die Liegenschaften kaufen und eine Konversion vorantreiben. Problematisch sind dabei vor allem das Haftungsrisiko für Altlasten und der bürokratische Aufwand. Vor allem bei militärischen Anlagen fällt die Bürokratie ins Gewicht – hier sind oftmals sogar überregionale Verhandlungen erforderlich.

Alternative Nutzung von Kon­ver­si­ons­flä­chen durch Photovoltaik

Insbesondere auf stark belasteten Kon­ver­si­ons­flä­chen bietet sich eine Bebauung mit Photovoltaik-Frei­flä­chen­an­la­gen an. Wichtig dabei: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schränkt den Begriff der Kon­ver­si­ons­flä­che auf Flächen ein, die verkehrlich, wohnungsbaulich, wirtschaftlich oder militärisch genutzt wurden. Zudem ist es unter anderem von Bedeutung, dass die Vornutzung noch fortwirkt.

Für Strom aus PV-Frei­flä­chen­an­la­gen, die auf Kon­ver­si­ons­flä­chen gebaut sind, sieht das EEG in § 48 eine Vergütung vor. Im Vorfeld sollten Sie allerdings genau prüfen, ob Ihre Fläche die Anforderungen gemäß der Ge­set­zes­grund­la­ge erfüllt.

PV-Freiflächenanlage neben zwei Seen
Stark belastete Kon­ver­si­ons­flä­chen eignen sich für den Bau von Photovoltaik-Frei­flä­chen­an­la­gen.

So funktioniert die Bewertung von Kon­ver­si­ons­flä­chen

Die Wertermittlung von Kon­ver­si­ons­flä­chen ist höchst komplex und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Die Grundlage sollte ein möglichst konkretes Nutzungskonzept sein, das auf Absprachen zwischen dem Eigentümer oder Erwerber und der Kommune basiert. Je fort­ge­schrit­te­ner die Planungen, desto belastbarer kann der ermittelte Wert sein.

Soll eine Kon­ver­si­ons­flä­che beispielsweise verkauft werden, ist eine professionelle Bewertung des Grundstücks unerlässlich. In der Regel wenden Gutachter hierbei das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren an. Aufgrund der hohen Schwierigkeit sind eine umfassende Marktkenntnis und jahrelange Erfahrung unerlässlich.

Mit den mehrfach zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Gern beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch und besprechen Ihr Anliegen kostenlos. Daraufhin unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Wertermittlung. Nehmen Sie an, fertigen unsere erfahrenen Gutachter ein umfassendes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Ihre Kon­ver­si­ons­flä­che an.

Vereinbaren Sie gern einen Termin unter der Telefonnummer 0800 90 90 282 oder über das untenstehende Kontaktformular.

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