Die Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der letzte offizielle Schritt, um den Erwerb einer Immobilie unter Dach und Fach zu bringen. Aber wer erstellt diesen für Sie, was muss er enthalten und worauf sollten Sie gezielt achten? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Kaufvertrag für Ihr Haus.

Modernes Einfamilienhaus aus Holz mit Garten
Wenn Sie ein Haus (ver)kaufen, ist ein Kaufvertrag unumgänglich.

Kaufvertrag für Ihr Haus: Das Wichtigste in Kürze

  • Käufer und Verkäufer einigen sich auf die Ver­trags­be­din­gun­gen, die vom Notar überprüft und beurkundet werden.
  • Ein Kaufvertrag für ein Haus ist unerlässlich für die rechtswirksame Ei­gen­tums­über­tra­gung. Er muss immer notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.
  • Wichtige Bestandteile des Kaufvertrags sind die Anschrift der Immobilie, Namen der Parteien, Kaufpreis, Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten, Ne­ben­kos­ten­ver­tei­lung und besondere Vereinbarungen.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Der Weg zum Kaufvertrag für ein Haus

Hier erfahren Sie, was Sie im Laufe des Kaufprozesses erwartet und was Sie unbedingt beachten sollten, wenn es um den Kaufvertrag für Ihr Haus geht.

Wer erstellt den Kaufvertrag für ein Haus?

Nachdem sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben, bespricht der Notar alle wichtigen Aspekte des Kaufvertrags vor der Unterzeichnung. Da ein Kaufvertrag für Immobilien nur mit notarieller Beurkundung rechtsgültig ist, wird er immer von einem Notar aufgesetzt. Dies ist auch dann notwendig, wenn bereits ein beurkundeter Vorvertrag für Ihr Haus existiert.

Der Notar nimmt eine Rolle als neutraler Mittler zwischen Käufer und Verkäufer ein. Außerdem ist es seine Aufgabe, beide Parteien über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen der Transaktion aufzuklären.

Gut zu wissen: Ein Notar ist lediglich dafür zuständig, den Vertrag auf seine juristische Richtigkeit hin zu überprüfen. Faktoren wie die Kre­dit­wür­dig­keit des Käufers oder der Zustand der Immobilie werden von ihm somit nicht überprüft.

Diese Unterlagen müssen für die Erstellung des Kaufvertrags vorliegen

Für die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags müssen dem Notar einige persönliche Unterlagen vorliegen: Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen einen gültigen Licht­bild­aus­weis und ihre Steuer-ID vorweisen.

  • Hat der Käufer eine Baufinanzierung aufgenommen, sollte er dem Notar eine Fi­nan­zie­rungs­be­stä­ti­gung der Bank vorlegen.
  • Im Falle einer Finanzierung mit Grundschuld benötigt der Notar das Grund­schuld­for­mu­lar. Erst wenn dieses beurkundet ist, wird der Kredit an den Käufer ausgezahlt.
  • Ist die Immobilie noch nicht vollständig finanziert, müssen die entsprechenden Dar­le­hens­un­ter­la­gen vorgelegt werden. Sollte der Käufer die bestehenden Schulden nicht übernehmen wollen, kontaktiert der Notar nach der Beurkundung die jeweilige Bank.

Vorsicht: Ein Dar­le­hens­ver­trag für die Finanzierung sollte erst unterzeichnet werden, wenn der Kaufvertrag für die Immobilie unterschrieben wurde. Für den Termin mit dem Notar reicht eine einfache Fi­nan­zie­rungs­be­stä­ti­gung der Bank vollkommen.

In 8 Schritten zum Hauskauf: Vertrag erstellen, überprüfen und unterschreiben

Der Weg zum neuen Haus dauert oft mehrere Wochen. Wir haben in dieser kurzen Übersicht die wichtigsten 8 Schritte für Sie zusammengefasst:

  1. Käufer und Verkäufer einigen sich auf den Verkaufspreis eines Hauses.
  2. Der Käufer lässt dem Verkäufer eine schriftliche Fi­nan­zie­rungs­zu­sa­ge seiner Bank zukommen.
  3. Es wird ein Standardvertrag erstellt, in den Käufer und Verkäufer ihre Extrawünsche einfügen.
  4. Käufer und Verkäufer erhalten den Entwurf und können diesen ein letztes Mal überprüfen. Ist der Vertrag für beide Parteien in Ordnung, wird ein Termin mit dem Notar arrangiert.
  5. Der Haus-Kaufvertrag wird beim Notartermin beurkundet und unterzeichnet.
  6. Der Käufer bekommt vom Finanzamt den Grund­er­werb­steu­er­be­scheid, den er schnellst­mög­lich bezahlen muss. Sollte ein Makler beteiligt sein, wird dieser ebenfalls innerhalb weniger Tage nach der Unterzeichnung bezahlt. Anschließend wird der Verkaufspreis des Hauses an den Verkäufer bezahlt.
  7. Der Notar leitet die Ei­gen­tums­über­schrei­bung im Grundbuch in die Wege.
  8. Das Haus hat nun offiziell einen neuen Eigentümer und kann übergeben werden.

Lesetipp: Weitere Informationen zum kompletten Hauskauf-Prozess finden Sie in unserem Hauskauf-Ratgeber!

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Inhalte des Kaufvertrags

Wir erläutern Ihnen in diesem Abschnitt, was alles in einen Hauskauf-Vertrag gehört, und stellen Ihnen überdies eine Checkliste und eine Vorlage zur Verfügung.

Das muss in den Kaufvertrag für ein Haus: Muster & Checkliste

Natürlich können die Inhalte eines Kaufvertrags je nach Abmachung zwischen Käufer und Verkäufer variieren. Es gibt jedoch einige Basisangaben, die in keinem Kaufvertrag für Immobilien fehlen dürfen. In unserer Checkliste finden Sie die wichtigsten Inhalte, die im Kaufvertrag Ihres Hauses keinesfalls fehlen dürfen.

  • Anschrift, Lage und Beschreibung der Immobilie
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Kaufpreis und Zahlungstermin der Immobilie
  • Details zur Abwicklung der Zahlung (Bankverbindung, Zahlungsplan etc.)
  • Aufteilung der Nebenkosten (Makler- oder Notarkosten)
  • Besondere Vereinbarungen (Übernahme von Möbeln etc.)
  • Zeitpunkt der Schlüs­sel­über­ga­be

Je nach Vereinbarung können beim Verkaufsvertrag für ein Haus neben diesen Basisinhalten noch weitere Angaben gefragt sein. Diese werden von einem Notar ausformuliert und hinzugefügt.

Darstellung der Inhaltspunkte eines Kaufvertrages für ein Haus
Ein Kaufvertrag muss einige inhaltliche Punkte abdecken, damit er rechtlich gültig ist.

Checkliste für den Haus-Kaufvertrag downloaden

Damit Sie nichts vergessen, wenn Sie den Kaufvertrag für Ihr Haus aufsetzen, stellen wir Ihnen eine Checkliste zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Kaufvertrag Haus: Muster als Download

Sie möchten den Entwurf für den Haus-Kaufvertrag selbst erstellen? Dann laden Sie als Vorlage unseren Muster-Kaufvertrag für ein Haus herunter und sichern Sie sich eine gute Grundlage für Ihren Immobilienkauf.

Kaufvertrag für Immobilien: Rechtliche Bedeutung

Wie Sie bereits wissen, werden alle wichtigen Vereinbarungen zur Ei­gen­tums­über­ga­be im Kaufvertrag einer Immobilie notiert. Dazu zählen Informationen zu Kaufgegenstand, Kaufpreis, Rechts- und Sach­män­gel­an­sprü­chen und weiteren Faktoren. Das bildet die Basis für eine möglichst reibungslose Abwicklung der Ei­gen­tums­über­ga­be.

Braucht es beim Verkauf einer Immobilie immer einen Kaufvertrag oder gibt es auch Fälle, in denen es ohne geht? Die Antwort auf diese Frage ist klar: Ohne einen den gesetzlich festgelegten Vorgaben entsprechenden Kaufvertrag ist der Verkauf einer Immobilie in Deutschland nicht rechtskräftig.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass der Immobilienkauf in Deutschland nur mit einem von beiden Parteien un­ter­schrie­be­nen, notariell beurkundeten Vertrag gültig ist. Ein nicht beurkundeter Vertrag ist diesem Gesetz zufolge nicht rechtswirksam.

Achtung: Auch mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, die außerhalb des Vertrags getroffen wurden, sind ohne Notar nichtig – es zählt einzig und allein das, was im Kaufvertrag für die Immobilie steht.

Zwei Personen geben sich die Hand, auf dem Tisch liegt ein Vertrag und eine Füllfeder
Ein Kaufvertrag für Immobilien ist keine reine Formalität, sondern eine wichtige rechtliche Absicherung für beide Parteien und die wichtigste Grund­vor­aus­set­zung für die Ei­gen­tums­über­ga­be einer Immobilie.

Der Vertrag für den Hauskauf steht – wie geht es weiter?

Nach dem Vorgespräch mit dem Notar, in dem alle Rah­men­be­din­gun­gen und Vereinbarungen geklärt wurden, erstellt dieser den Kaufvertrag für das Haus. Dieser wird mindestens 14 Tage vor der Beurkundung zur Überprüfung an beide Parteien geschickt.

Wenn es von beiden Seiten keine Einwände gibt, kann der letzte Notartermin zur Unterzeichnung des Haus-Kaufvertrags stattfinden.

Ver­trags­un­ter­zeich­nung

Bevor der Kaufvertrag für das Haus offiziell unterschrieben wird, wird er noch ein letztes Mal gemeinsam durchgegangen. Der Notar liest dabei den Inhalt des Vertrags laut vor und beantwortet letzte Fragen. Sollten noch Änderungen oder Ergänzungen notwendig sein, werden diese sofort aufgenommen.

Dann stimmen Käufer und Verkäufer dem Vertrag zu und unterschreiben ihn. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags bildet den Abschluss des Termins. Ab diesem Zeitpunkt ist der Verkauf offiziell finalisiert.

Das passiert nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der Verkaufsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen. Damit der Ei­gen­tü­mer­wech­sel rechtskräftig wird, werden noch einige weitere Schritte unternommen:

  1. Der Notar veranlasst eine Auf­las­sungs­vor­mer­kung im Grundbuch. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Absicherung für den Käufer. Durch diese wird sichergestellt, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit nicht an einen Dritten weiterverkaufen kann.
  2. Nach der Auf­las­sungs­vor­mer­kung meldet der Notar den Kauf an das Finanzamt. Daraufhin wird der Bescheid über die zu bezahlende Grund­er­werb­steu­er vom Finanzamt an den Käufer übermittelt. Der Preis der Grund­er­werb­steu­er basiert auf dem jeweiligen Verkaufspreis des Hauses und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
  3. Sobald die Grund­er­werb­steu­er bezahlt ist, kann auch der Kaufpreis des Hauses an den Verkäufer übermittelt werden.
  4. Schließlich erfolgt die Ei­gen­tums­um­schrei­bung im Grundbuch, die nach Abschluss der Zah­lungs­vor­gän­ge vom Notar beantragt wird. Alle Rechte und Pflichten des Verkäufers gehen mit der Eintragung ins Grundbuch von diesem auf den Käufer über.
  5. Zuletzt fehlt nur noch die Schlüs­sel­über­ga­be und der Verkauf der Immobilie ist offiziell abgeschlossen.
Ein Immobilienmakler schüttelt einem jungen Paar die Hand
Mit der Schlüs­sel­über­ga­be ist der Kauf einer Immobilie abgeschlossen.

FAQs: Kaufvertrag Haus

Wer erstellt einen Haus-Kaufvertrag?

Ein Vertrag für einen Hauskauf kann grundsätzlich von Ihnen selbst, Ihrem Anwalt oder Ihrem Makler erstellt werden. Sie müssen ihn allerdings trotzdem von einem Notar prüfen, eventuell anpassen und definitiv beurkunden lassen, damit er rechtswirksam wird.

Muss ich einen Kaufvertrag immer notariell beglaubigen lassen?

Ja. Ein Kaufvertrag ohne Notar hat in Deutschland keine rechtliche Bindungswirkung (siehe § 311b des BGB). Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist eine Grund­vor­aus­set­zung für den Ei­gen­tü­mer­wech­sel einer Immobilie.

Kann ich ein Haus auch ohne Notar verkaufen?

Nein, ein Im­mo­bi­li­en­ge­schäft ohne notarielle Beurkundung ist nicht rechtsgültig. In Deutschland müssen Verträge, deren Inhalte weitreichende finanzielle Folgen haben können, laut § 311b des BGB notariell beurkundet werden.

Wer übernimmt die Kosten für den Kaufvertrag beim Notar?

Es existiert keine gesetzliche Vorgabe dafür, welche Partei die Kosten für den Notar übernehmen muss. Aber es ist üblich, dass der Käufer die Gebühren für Notar und Grundbuchamt bezahlt.

Wie viel kostet ein Kaufvertrag beim Notar?

Im Normalfall machen die Notarkosten einschließlich Grundbuchkosten zwischen 1,5 und 2 % des Kaufpreises aus. In unserem Notarkosten-Ratgeber erhalten Sie mehr Auskünfte darüber, welche Gebühren für welche Notartätigkeit rund um Immobilien anfallen.

Kann ich einen Kaufvertrag für eine Immobilie rückgängig machen?

Der Rücktritt von einem notariell beurkundeten Kaufvertrag ist prinzipiell nicht möglich. Auch nicht, wenn der Käufer nach dem Unterzeichnen des Vertrags eine Absage für die Finanzierung bekommen sollte. Nur in absoluten Ausnahmefällen (wie dem Käufer vorenthaltene Mängel oder nicht übertragbare Schulden) besteht die Möglichkeit eines Rücktritts.

Fazit: Ohne Kaufvertrag kein Im­mo­bi­li­en­ge­schäft

Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag für ein Haus ist keine reine Formalität. Ganz im Gegenteil handelt es sich dabei um die wohl wichtigste Grund­vor­aus­set­zung für den Verkauf eines Hauses, die beide Parteien rechtlich absichert und die Ei­gen­tums­über­ga­be erst möglich macht.

Wir unterstützen Sie gerne beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie, zum Beispiel mit einem Wertgutachten. Kontaktieren Sie uns jederzeit über das untenstehende Formular für eine kostenlose Erstberatung.