Wer eine Immobilie oder ein Grundstück zu einem angemessenen Preis (ver)kaufen möchte, wendet sich im Idealfall an einen zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen. Denn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­stän­di­ger für Immobilien hat einerseits die nötigen Markt- sowie Sachkenntnisse, um den aktuellen Wert von Haus und Grundstück zu bestimmen. Andererseits sind seine Gutachten nicht nur bloßer Richtwert, sondern werden von Behörden, Banken und vor Gericht anerkannt.

Taschenrechner, Meterstab, Verkehrswertgutachten
Meterstab und Taschenrechner gehören zu den Utensilien, die ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger zur Erstellung eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens benötigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sach­ver­stän­di­ger für Immobilien darf Gutachten anfertigen, die von Behörden und vor Gericht anerkannt werden.
  • Dazu ist es erforderlich, dass der Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt worden ist.
  • Zu seinen Aufgaben gehört die persönliche Objektbegehung, die Durchsicht aller Dokumente und die akkurate Wertermittlung nach ge­set­zes­kon­for­men Verfahren.
  • Das Honorar ist frei verhandelbar; üblicherweise liegen die Kosten für einen zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen bei rund 160 Euro pro Stunde.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was macht ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger?

Ein Sach­ver­stän­di­ger für Immobilien ermittelt den Wert von Grundstücken und Immobilien. Im ersten Schritt begutachtet der Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge das Objekt persönlich. Anhand von Unterlagen wie der Baubeschreibung, dem Grundriss und dem aktuellen Grundbuchauszug erfährt er mehr über die Immobilie. Mit der Mischung aus Informationen aus Dokumenten und eigenen Eindrücken bestimmt der Sachverständige den Wert der Immobilie, indem er das richtige Be­wer­tungs­ver­fah­ren anwendet. Die Berechnung erfolgt je nach Gebäudetyp meist mittels Er­trags­wert­ver­fah­ren oder Sach­wert­ver­fah­ren. Ideal ist das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren, das sich an kürzlich gezahlten Kaufpreisen orientiert.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Was unterscheidet Gutachter von Sach­ver­stän­di­gen für Immobilien?

Den Terminus „Sach­ver­stän­di­ger“ hört man üblicherweise bei Gericht und im Umfeld von Behörden. Diese Institutionen berufen sich meist auf einen Ge­set­zes­wort­laut und verwenden daher vornehmlich die Bezeichnung Sach­ver­stän­di­ger – denn dies ist rechtlich gesehen der korrekte Ausdruck.

Müssen Sie wegen einer Immobilie vor Gericht ziehen, benötigen Sie also ein Gutachten eines zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen. Wurde das Gutachten sogar durch ein Gericht angeordnet, handelt es sich ausnahmslos um ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten (auch Vollgutachten genannt).

Alle Gutachter der Heid Immobilien GmbH sind vielfach zertifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilien.

Ein Gutachter wird hingegen vorwiegend bei Rechts­strei­tig­kei­ten zwischen Privatpersonen eingesetzt. Daher hat sich im privaten Bereich auch die Bezeichnung des Gutachters eingebürgert. Wenn es sich um die Bewertung einer privaten Angelegenheit handelt, wird daher von einem Gutachter ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt.

Der Unterschied zwischen einem Sach­ver­stän­di­gen und einem Gutachter liegt also nur in der Verwendung der Begriffe. Im Grunde werden beide Bezeichnungen außerhalb von Gericht und Behörden synonym verwendet. Die Bezeichnungen „Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter“ und „Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger“ sind in Deutschland jedoch nicht geschützt. Mit anderen Worten: Achten Sie auf die Qualifikation und nicht die Bezeichnung der betreffenden Person, denn jeder kann sich so nennen.

Manchmal tauchen auch Bezeichnungen wie Woh­nungs­gut­ach­ter oder Hausgutachter auf – diese Begriffe sind ebenfalls nicht bindend und sagen lediglich aus, auf welche Immobilien sich der Sachverständige spezialisiert hat.

Heid verfügt über ein deutsch­land­wei­tes Netzwerk an Sach­ver­stän­di­gen für Immobilien und Grundstücke. Von der Bewertung einer Wohnung über ein Baugrundstück, Ackerland oder eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie können wir Ihnen die komplette Bandbreite an Gutachten für sämtliche Immobilienarten anbieten.

Welche Sachverständige für Immobilien gibt es?

Da der Begriff „Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger“ beziehungsweise „Sach­ver­stän­di­ger Immobilien“ ebenso wie „Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter“ nicht geschützt ist, gibt es un­ter­schied­li­che Qua­li­fi­zie­run­gen. Lassen Sie sich die Zertifikate des Sach­ver­stän­di­gen zeigen und achten Sie auf deren Gültigkeit. Man unterscheidet:

  • freie Sachverständige: Freie Gutachter müssen keine Qualifikationen nachweisen. Sie sind nicht als Sachverständige vor Gericht zugelassen. Ihre Expertise hat auch keine Relevanz gegenüber Behörden. Die Bezeichnung „freier Sach­ver­stän­di­ger“ ist irreführend.
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Solche Experten werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und ernannt. Die „öffentliche Bestellung“ erlaubt es den Sach­ver­stän­di­gen, auf ihrem jeweiligen Sachgebiet Gutachten zu erstellen, Beratungen, Prüftätigkeiten und Überwachungen sowie schieds­rich­ter­ähn­li­che und schieds­ge­richt­li­che Aufgaben auszuüben. Das Gutachten eines vereidigten Sach­ver­stän­di­gen für Immobilien wird offiziell anerkannt und ist vor Gericht zugelassen.
  • staatlich anerkannte Sachverständige für Immobilien: Hierbei handelt es sich um öffentlich bestellte Gutachter und Sachverständige, die demnach über ein IHK-Zertifikat verfügen. Zusätzlich sind sie aber auch für die Landesbehörden zuständig. Das heißt: Solche Experten dürfen auch Gutachten für öffentliche Behörden und Institutionen erstellen, da sie über die nötigen Sach- und Marktkenntnisse verfügen. Sie werden beispielsweise vor einer Zwangs­ver­stei­ge­rung direkt vom Gericht beauftragt. Nachgewiesen werden jene Kenntnisse durch eine umfangreiche Prüfung bei der jeweiligen Kammer.
  • ver­bands­an­er­kann­te Sachverständige: Sachverständige zur Grund­stücks­wert­ermitt­lung werden von den einzelnen Verbänden nach deren eigenen Anforderungen benannt. Ein all­ge­mein­gül­ti­ges System der Voraussetzungen zur Benennung von solchen Gutachtern besteht nicht.

Ein Sach­ver­stän­di­ger für Immobilien oder andere Fachbereiche muss nicht unbedingt ein Mensch sein. Auch Behörden können als Sachverständige fungieren. Beispiele für diese Behörden sind die Bundesanstalt für Ma­te­ri­al­for­schung und -prüfung, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das Bun­des­ge­sund­heits­amt, das Umweltbundesamt oder das Deutsches Patent- und Markenamt.

Wann benötigen Sie einen Sach­ver­stän­di­gen für Immobilien?

Ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger ermittelt in den meisten Fällen den Verkehrswert von Grundstücken und Gebäuden. Er kommt zum Einsatz bei

  • juristischen Aus­ein­an­der­set­zun­gen als Folge einer Erbschaft, Vormundschaft oder Scheidung,
  • Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich einer Immobilie (Tipp: Fordern Sie ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten an, bevor Sie ein Haus überschreiben, zum Beispiel im Rahmen einer Schenkung mit Nießbrauch),
  • Streitigkeiten in einem Ver­si­che­rungs­fall (zum Beispiel bei Gebäudeschäden nach Katastrophen),
  • Streitigkeiten wegen Baumängeln / Bauschäden (Zu­satz­aus­bil­dung zum Bau­sach­ver­stän­di­gen nötig),
  • Enteignung oder Ent­schä­di­gungs­ver­fah­ren,
  • einer Zwangs­ver­stei­ge­rung
  • der Überführung von Betriebs- in Privatvermögen
  • oder für Gutachten größerer Objekte wie einem Mehr­fa­mi­li­en­haus oder Bürokomplex, zum Beispiel zur Bilanzierung.

Welche Kosten verursacht ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger?

Ein guter, qualifizierter Sach­ver­stän­di­ger für Immobilien kostet Sie in der Regel deutlich weniger als er Ihr Vermögen schützt. Insbesondere bei Recht­strei­tig­kei­ten und in steuerlichen Angelegenheiten kann Ihnen ein ge­set­zes­kon­for­mes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten viel Ärger ersparen. Beauftragen Sie den Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen besser vor Abgabe der Steuererklärung beziehungsweise vor dem Gerichtstermin, bevor Sie zeitraubend Einspruch einlegen müssen und dann eine schwerere Ausgangslage haben.

Der Stundenlohn für einen vereidigten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen ist frei verhandelbar. Er liegt im Schnitt bei 160 Euro (netto). Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erhalten Sie bei Heid ab 2.790 Euro. Sie profitieren in den meisten Fällen – je nach Absprache – von einer Fest­preis­ga­ran­tie ohne versteckte Kosten. Detaillierte Informationen zur erhalten Sie in unserem Beitrag zu den Kosten für einen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter oder im kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie!