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Sachverständiger Immobilien: Das macht ein Immobiliensachverständiger

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück zu einem angemessenen Preis (ver)kaufen möchte, wendet sich im Idealfall an einen zertifizierten Immobiliensachverständigen. Denn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilien hat einerseits die nötigen Markt- sowie Sachkenntnisse, um den aktuellen Wert von Haus und Grundstück zu bestimmen. Andererseits sind seine Gutachten nicht nur bloßer Richtwert, sondern werden von Behörden, Banken und vor Gericht anerkannt.

Taschenrechner, Meterstab, Verkehrswertgutachten

Meterstab und Taschenrechner gehören zu den Utensilien, die ein Immobiliensachverständiger zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sachverständiger für Immobilien darf Gutachten anfertigen, die von Behörden und vor Gericht anerkannt werden.
  • Dazu ist es erforderlich, dass der Immobiliensachverständige zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt worden ist.
  • Zu seinen Aufgaben gehört die persönliche Objektbegehung, die Durchsicht aller Dokumente und die akkurate Wertermittlung nach gesetzeskonformen Verfahren.
  • Das Honorar ist frei verhandelbar; üblicherweise liegen die Kosten für einen zertifizierten Immobiliensachverständigen bei rund 160 Euro pro Stunde.

Was macht ein Immobiliensachverständiger?

Ein Sachverständiger für Immobilien ermittelt den Wert von Grundstücken und Immobilien. Im ersten Schritt begutachtet der Immobiliensachverständige das Objekt persönlich. Anhand von Unterlagen wie der Baubeschreibung, dem Grundriss und dem aktuellen Grundbuchauszug erfährt er mehr über die Immobilie. Mit der Mischung aus Informationen aus Dokumenten und eigenen Eindrücken bestimmt der Sachverständige den Wert der Immobilie, indem er das richtige Bewertungsverfahren anwendet. Die Berechnung erfolgt je nach Gebäudetyp meist mittels Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren. Ideal ist das Vergleichswertverfahren, das sich an kürzlich gezahlten Kaufpreisen orientiert.

Was unterscheidet Gutachter von Sachverständigen für Immobilien?

Den Terminus „Sachverständiger“ hört man üblicherweise bei Gericht und im Umfeld von Behörden. Diese Institutionen berufen sich meist auf einen Gesetzeswortlaut und verwenden daher vornehmlich die Bezeichnung Sachverständiger – denn dies ist rechtlich gesehen der korrekte Ausdruck.

Müssen Sie wegen einer Immobilie vor Gericht ziehen, benötigen Sie also ein Gutachten eines zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständigen. Wurde das Gutachten sogar durch ein Gericht angeordnet, handelt es sich ausnahmslos um ein Verkehrswertgutachten (auch Vollgutachten genannt).

Alle Gutachter der Heid Immobilien GmbH sind vielfach zertifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilien.

Ein Gutachter wird hingegen vorwiegend bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen eingesetzt. Daher hat sich im privaten Bereich auch die Bezeichnung des Gutachters eingebürgert. Wenn es sich um die Bewertung einer privaten Angelegenheit handelt, wird daher von einem Gutachter ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt.

Der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Gutachter liegt also nur in der Verwendung der Begriffe. Im Grunde werden beide Bezeichnungen außerhalb von Gericht und Behörden synonym verwendet. Die Bezeichnungen „Immobiliengutachter“ und „Immobiliensachverständiger“ sind in Deutschland jedoch nicht geschützt. Mit anderen Worten: Achten Sie auf die Qualifikation und nicht die Bezeichnung der betreffenden Person, denn jeder kann sich so nennen.

Manchmal tauchen auch Bezeichnungen wie Wohnungsgutachter oder Hausgutachter auf – diese Begriffe sind ebenfalls nicht bindend und sagen lediglich aus, auf welche Immobilien sich der Sachverständige spezialisiert hat.

Heid verfügt über ein deutschlandweites Netzwerk an Sachverständigen für Immobilien und Grundstücke. Von der Bewertung einer Wohnung über ein Baugrundstück, Ackerland oder eine Gewerbeimmobilie können wir Ihnen die komplette Bandbreite an Gutachten für sämtliche Immobilienarten anbieten.

Welche Sachverständige für Immobilien gibt es?

Da der Begriff „Immobiliensachverständiger“ beziehungsweise „Sachverständiger Immobilien“ ebenso wie „Immobiliengutachter“ nicht geschützt ist, gibt es unterschiedliche Qualifizierungen. Lassen Sie sich die Zertifikate des Sachverständigen zeigen und achten Sie auf deren Gültigkeit. Man unterscheidet:

  • freie Sachverständige: Freie Gutachter müssen keine Qualifikationen nachweisen. Sie sind nicht als Sachverständige vor Gericht zugelassen. Ihre Expertise hat auch keine Relevanz gegenüber Behörden. Die Bezeichnung „freier Sachverständiger“ ist irreführend.
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Solche Experten werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und ernannt. Die „öffentliche Bestellung“ erlaubt es den Sachverständigen, auf ihrem jeweiligen Sachgebiet Gutachten zu erstellen, Beratungen, Prüftätigkeiten und Überwachungen sowie schiedsrichterähnliche und schiedsgerichtliche Aufgaben auszuüben. Das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen für Immobilien wird offiziell anerkannt und ist vor Gericht zugelassen.
  • staatlich anerkannte Sachverständige für Immobilien: Hierbei handelt es sich um öffentlich bestellte Gutachter und Sachverständige, die demnach über ein IHK-Zertifikat verfügen. Zusätzlich sind sie aber auch für die Landesbehörden zuständig. Das heißt: Solche Experten dürfen auch Gutachten für öffentliche Behörden und Institutionen erstellen, da sie über die nötigen Sach- und Marktkenntnisse verfügen. Sie werden beispielsweise vor einer Zwangsversteigerung direkt vom Gericht beauftragt. Nachgewiesen werden jene Kenntnisse durch eine umfangreiche Prüfung bei der jeweiligen Kammer.
  • verbandsanerkannte Sachverständige: Sachverständige zur Grundstückswertermittlung werden von den einzelnen Verbänden nach deren eigenen Anforderungen benannt. Ein allgemeingültiges System der Voraussetzungen zur Benennung von solchen Gutachtern besteht nicht.

Ein Sachverständiger für Immobilien oder andere Fachbereiche muss nicht unbedingt ein Mensch sein. Auch Behörden können als Sachverständige fungieren. Beispiele für diese Behörden sind die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das Bundesgesundheitsamt, das Umweltbundesamt oder das Deutsches Patent- und Markenamt.

Wann benötigen Sie einen Sachverständigen für Immobilien?

Ein Immobiliensachverständiger ermittelt in den meisten Fällen den Verkehrswert von Grundstücken und Gebäuden. Er kommt zum Einsatz bei

  • juristischen Auseinandersetzungen als Folge einer Erbschaft, Vormundschaft oder Scheidung,
  • Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich einer Immobilie (Tipp: Fordern Sie ein Verkehrswertgutachten an, bevor Sie ein Haus überschreiben, zum Beispiel im Rahmen einer Schenkung mit Nießbrauch),
  • Streitigkeiten in einem Versicherungsfall (zum Beispiel bei Gebäudeschäden nach Katastrophen),
  • Streitigkeiten wegen Baumängeln / Bauschäden (Zusatzausbildung zum Bausachverständigen nötig),
  • Enteignung oder Entschädigungsverfahren,
  • einer Zwangsversteigerung
  • der Überführung von Betriebs- in Privatvermögen
  • oder für Gutachten größerer Objekte wie einem Mehrfamilienhaus oder Bürokomplex, zum Beispiel zur Bilanzierung.

Welche Kosten verursacht ein Immobiliensachverständiger?

Ein guter, qualifizierter Sachverständiger für Immobilien kostet Sie in der Regel deutlich weniger als er Ihr Vermögen schützt. Insbesondere bei Rechtstreitigkeiten und in steuerlichen Angelegenheiten kann Ihnen ein gesetzeskonformes Verkehrswertgutachten viel Ärger ersparen. Beauftragen Sie den Immobiliensachverständigen besser vor Abgabe der Steuererklärung beziehungsweise vor dem Gerichtstermin, bevor Sie zeitraubend Einspruch einlegen müssen und dann eine schwerere Ausgangslage haben.

Der Stundenlohn für einen vereidigten Immobiliensachverständigen ist frei verhandelbar. Er liegt im Schnitt bei 160 Euro (netto). Ein Verkehrswertgutachten erhalten Sie bei Heid ab 2.690 Euro. Sie profitieren in den meisten Fällen – je nach Absprache – von einer Festpreisgarantie ohne versteckte Kosten. Detaillierte Informationen zur Kostentransparenz erläutern wir in diesem Beitrag oder im kostenlosen Erstgespräch. Rufen Sie uns dazu unter der Telefonnummer 0800 - 90 90 282 an oder schicken Sie das Kontaktformular ab. Wir freuen uns auf Sie!

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

IMMOBILIEN­BEWERTUNG

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Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!


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