Ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ermittelt den Wert einer Immobilie. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder sich für eine neue interessieren, können Sie mithilfe eines Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ters herausfinden, wie viel das jeweilige Objekt wert ist. Was ein zertifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter genau macht und auf welche Qua­li­täts­merk­ma­le Sie bei der Auswahl des Wertermittlers achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Immobiliengutachter
Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter untersucht Objekt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff „Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter“ ist nicht geschützt.
  • Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter verfügen über un­ter­schied­li­che Qualifikationen und Zer­ti­fi­zie­run­gen.
  • Unabhängige, öffentlich bestellte, vereidigte und vielfach zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter und damit ein hohes Maß an Sachkompetenz finden Sie bei der Heid Immobilien GmbH.
  • Ein Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ter besichtigt die zu bewertende Immobilie vor Ort, überprüft sämtliche Dokumente und stellt Berechnungen nach ge­set­zes­kon­for­men Verfahren an.
  • Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines korrekt zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ters hat gegenüber Behörden und vor Gericht Bestand. Damit eignet es sich zum Beispiel für Erb­schafts­strei­tig­kei­ten oder eine Scheidung.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Welche Arten von Gutachtern für Immobilien gibt es?

Die Bezeichnungen „Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter“, „Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ter“, „Gutachter für Immobilien“ und ähnliche Begriffe sowie auch die Bezeichnung „Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger“ sind in Deutschland nicht geschützt. Mit anderen Worten: Jeder kann sich so nennen. Um einen qualifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter für Ihren Anlass zu finden, sollten Sie zwischen folgenden Bezeichnungen unterscheiden:

  • freie Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter oder -sach­ver­stän­di­ger: Diese Art Gutachter zeichnet sich insbesondere durch ihren Sachverstand zum Thema Immobilien aus. Sie haben aber keine bestimmte Qualifizierung und sind nicht vereidigt. Demnach haben ihre Gutachten vor Gericht oder bei Behörden keine Gültigkeit.
  • öffentlich bestellte und vereidigte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter und -sachverständige : Hierbei handelt es sich um Experten, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und ernannt werden. Ihre Bezeichnung ist gesetzlich geschützt und ihre Gutachten sind vor Gericht zugelassen.
  • staatlich anerkannte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter und -sachverständige: Sie verfügen ebenso über ein IHK-Zertifikat und werden von Landesbehörden beauftragt. Sie sind die einzige Gruppe, die auch Gutachten für öffentliche Behörden und Institutionen erstellen darf.
  • unabhängige Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter: Solange ein Gutachter nicht bei einer Bank, einem Makler oder einem Unternehmen, das mit Immobilien handelt, angestellt ist, darf er als unabhängiger Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter betrachtet werden. Die Heid Immobilien GmbH verfügt über dein deutsch­land­wei­tes Netzwerk an unabhängigen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tern.
  • zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter: Es gibt zahlreiche Spezialgebiete und dem­entspre­chen­de Zer­ti­fi­zie­run­gen für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter. Zu den wichtigsten Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­lun­gen gehören neben der IHK die Institutionen DEKRA und TÜV sowie HypZert. Auch anerkannt und respektiert sind Auszeichnungen von DIA und EIPOS.
Zertifizierungen für Immobiliensachverständige
Infografik: Zer­ti­fi­zie­run­gen für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter

Was ist ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter?

Ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ist ein Fachmann, der den Verkehrswert von Immobilien gemäß Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) bestimmt.

Was überprüft der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter genau?

Um den Wert einer Immobilie sachgerecht ermitteln zu können, braucht der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter selbst­ver­ständ­lich Anhaltspunkte. Üblicherweise nimmt ein Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ter das Gebäude und die wichtigsten Gebäudeteile persönlich in Augenschein. Darüber hinaus sind Lage, Grund­stücks­grö­ße, Wohnfläche, Alter und Zustand sowie die Art der Immobilie für die Bewertung entscheidend.

Lage

Die Lage eines Objekts ist für dessen Wert ein besonders wichtiger Aspekt. Ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter überprüft, in welcher Umgebung sich die Immobilie befindet: Besteht eine gute Infrastruktur (Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten, Kinderbetreuung, Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr etc.), steigt der Wert der Immobilie. Verkehrs- und damit häufig verbundenes Lärmaufkommen werden hier auch in die Bewertung miteinbezogen.

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist neben der Lage ein ebenso entscheidender Faktor für den Wert einer Immobilie. Je größer die zur Verfügung stehende Wohnfläche ist, desto teurer wird das Objekt.

Grund­stücks­grö­ße

Hier gilt wie bei der Wohnfläche – je größer das Grundstück, desto höher der Wert. Schließlich ist es hier einfacher, Anbauten o. Ä. zu realisieren.

Baualter

Eine jüngere Immobilie ist in der Regel teurer als eine ältere. Das liegt daran, dass sich beispielsweise die En­er­gie­stan­dards für Wohnimmobilien in den letzten Jahren deutlich verbessert haben. Neuere Immobilien verfügen – im Gegensatz zu älteren Objekten – meist über eine gute Dämmung und die Bausubstanz enthält keine Schadstoffe.

Art der Immobilie

Auch die Art der Immobilie spielt bei der Bewertung eine Rolle. So ist beispielsweise ein Reihenhaus in der Regel niedriger zu bewerten als ein Einfamilienhaus.

Baulicher Zustand

Ein Faktor, der den Preis deutlich in die Höhe wandern lässt, ist der allgemeine bauliche Zustand des Objekts. Ein neu gedecktes Dach, neue Fenster, Sanitäranlagen, Bodenbeläge sowie eine neuwertige Heizungsanlage und eine zeitgemäße Wärmedämmung lassen den Wert einer Immobilie steigen.

Wer darf Gutachten für Immobilien erstellen?

Grundsätzlich darf Jeder Gutachten für Immobilien erstellen, da die Bezeichnung „Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter“ nicht geschützt ist. Offizielle Gutachten für Behörden und Gerichte darf aber nur ein zertifizierter, öffentlich bestellter und vereidigter sowie staatlich anerkannter Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger erstellen. Die Ausfertigungen eines freien Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ter ohne diese Qualifikationen können Sie weder beim Finanzamt einreichen, noch werden diese bei einem Prozess als Beweismittel anerkannt.

Was ist der Unterschied zwischen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter und Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger?

Als Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger wird ein öffentlich bestellter und vereidigter bzw. staatlich anerkannter Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ter bezeichnet. Der Begriff Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter schließt zusätzlich freie Gutachter mit ein. Da diese Be­rufs­be­zeich­nun­gen jedoch nicht geschützt sind, sollten Sie sich die Qua­li­fi­ka­ti­ons­nach­wei­se des Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ters zeigen lassen und auf deren Gültigkeit achten.

Was kostet ein zertifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter?

Der Preis für eine unabhängige Im­mo­bi­li­en­be­gut­ach­tung hängt immer von der Art des Gutachtens und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand ab. Das günstigste Gutachten startet bei etwa 1.690 Euro. Der Stundenlohn eines Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ters beträgt rund 160 Euro netto. Tipp: Vereinbaren Sie einen Festpreis für die Bewertung! Erfahren Sie mehr zu den Kosten für einen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Wie berechnet ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter den Wert einer Immobilie?

Je nach Art der Immobilie ist eines von drei Be­wer­tungs­ver­fah­ren maßgeblich, um den Verkehrswert zu ermitteln. Für Ren­di­teim­mo­bi­li­en wird der Ertragswert ermittelt, für komplexere Gebäude oder selbstbewohnte, individuelle Häuser der Sachwert und für alle anderen nach Möglichkeit der Vergleichswert. In jedem Fall benötigt der Gutachter eine Menge Dokumente zur Immobilie und schaut sich diese vor Ort selbst an.

Welche Arten von Gutachten kann ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter erstellen?

Je nachdem, zu welchem Zweck Sie eine Bewertung benötigen, erstellt der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter un­ter­schied­li­che Arten von Gutachten. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten vor:

  • Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten: Das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten wird auch Vollgutachten genannt. Ein solches ist gerichtsfest und kann demnach für das Finanzamt, gerichtliche Aus­ein­an­der­set­zun­gen, für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen etc. genutzt werden. Das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten wird von einem zertifizierten bzw. vereidigten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter erstellt und ist besonders umfangreich – was einen erhöhten Preis ab 2.790 Euro zur Folge hat.
  • Kurzgutachten: Ein Kurzgutachten wird nur dann erstellt, wenn es sich bei der gewünschten Bewertung um eine private Angelegenheit handelt. Beispiele dafür sind Kauf und Verkauf einer Immobilie, au­ßer­ge­richt­li­che Einigungen bei Scheidung oder Erbe und ähnliche Be­wer­tungs­an­läs­se. Ein Kurzgutachten ist weniger umfangreich als ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Inhaltlich steckt eigentlich dasselbe drin, aber der aufwändige Methodikteil, der für eine Akzeptanz durch Behörden und Gerichte notwendig ist, fehlt. Deshalb ist es mit ab 1.690 Euro auch nicht so kostspielig.
  • Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten: Ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten ist notwendig, wenn Sie einen Kredit aufnehmen und dafür eine Immobilie als Sicherheit angeben wollen. In diesem Fall findet der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter heraus, mit welchem Wert die Bank die Immobilie veräußern könnte. Je höher der Beleihungswert, desto sicherer ist die Kreditvergabe für die Bank.
  • Miet­wert­gut­ach­ten: Liegt kein Mietspiegel vor und fehlen Ver­gleichs­ob­jek­te, um eine Mieterhöhung durchzusetzen? Ein Miet­wert­gut­ach­ten zeigt auf, welche Miete gerechtfertigt ist.
  • Bau­scha­den­gut­ach­ten und Bau­män­gel­gut­ach­ten: Ein Bau­scha­den­gut­ach­ten benennt, ähnlich wie ein Bau­män­gel­gut­ach­ten, die Ursachen für Risse, Feuchtigkeit, Abplatzer, Ausblühungen und Rost.
  • Port­fo­lio­be­wer­tung: Mit einer Port­fo­lio­be­wer­tung erhalten Sie ein valides Dokument für die Bilanz und gleichzeitig eine Ri­si­ko­früh­erken­nung für Ihren Im­mo­bi­li­en­be­stand.
  • Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten: Mit einem Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten können Sie gegenüber dem Finanzamt eine höhere oder niedrigere Rest­nut­zungs­dau­er nachweisen – meist für eine verkürzte Abschreibedauer.

Die zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter von Heid unterstützen Sie bei Beauftragung eines Gutachtens außerdem auf Wunsch mit

Die zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter der Firma Heid kümmern sich von der Baubegleitung bis zur Bauabnahme um Ihr Bauprojekt. Wir stehen Ihnen bei Detailfragen mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Seite und finden die Angriffsflächen im gegnerischen Gutachten (Plau­si­bi­li­sie­rung).

Welche Unterlagen benötigt ein Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ter?

Je nach Art des Gutachtens sind verschiedene Unterlagen nötig, die Sie dem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter zur Verfügung stellen müssen. Sollten Sie nicht alle Dokumente haben, können wir diese mit einer Vollmacht von Ihnen bei den zuständigen Behörden anfordern.

Für ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten benötigt der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter folgende Unterlagen von Ihnen:

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