In Deutschland gibt es drei ge­set­zes­kon­for­me Be­wer­tungs­ver­fah­ren für Immobilien. Geregelt sind diese in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV). Darüber hinaus gibt es Abwandlung davon sowie Be­rech­nungs­me­tho­den, die vor allem für den internationalen Vergleich und ausländische Investoren von Belang sind.

Frau will Immobilie bewerten lassen
Zur Wertermittlung sind in Deutschland drei Be­wer­tungs­ver­fah­ren gesetzeskonform.

Unsere Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter können alle genannten Be­wer­tungs­ver­fah­ren für Immobilien fachkundig und richtig anwenden. Rufen Sie uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch gerne unter der Telefonnummer 0800 – 90 90 282 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland regelt die Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) die Grundsätze zur Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken.
  • Drei Be­wer­tungs­ver­fah­ren sind gesetzeskonform und werden vor Gericht und von Behörden anerkannt: Er­trags­wert­ver­fah­ren, Sach­wert­ver­fah­ren, Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren.
  • Darüber hinaus gibt es weitere (internationale) Be­wer­tungs­ver­fah­ren, die sich je nach Immobilientyp und Be­wer­tungs­an­lass eignen.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Welches Be­wer­tungs­ver­fah­ren ist das richtige für meine Immobilie?

Je nach Bewertungszweck bieten sich un­ter­schied­li­che Be­wer­tungs­mo­del­le zur Ermittlung des Immobilienwerts an.

Für selbstbewohnte Häuser sowie industriell genutzte Gebäude eignet sich das Sach­wert­ver­fah­ren sehr gut. Der Wert von Ei­gen­tums­woh­nun­gen wird bevorzugt mittels des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens ermittelt. Das Er­trags­wert­ver­fah­ren liefert bei gewerblich genutzten Immobilien und vermieteten Wohnungen die genauesten Ergebnisse.

Experten-Tipp: Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­stän­di­ger wendet grundsätzlich mindestens zwei der drei Be­wer­tungs­me­tho­den an, um ein verlässliches und aus­sa­ge­kräf­ti­ges Ergebnis zu ermitteln und gleicht die berechneten Werte miteinander ab. Die Wahl der Verfahren hängt dabei immer von der Immobilie ab, die Sie bewerten lassen. Beispiel: Vermieten Sie Ihre Immobilie nicht, kommt das Er­trags­wert­ver­fah­ren nicht in Frage.

Ge­set­zes­kon­for­me Verfahren zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung

Es gibt klare gesetzliche Vorschriften dazu, auf welche Art und Weise ein Gutachter eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung vornehmen darf. Laut der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) sind insgesamt drei normierte Be­wer­tungs­me­tho­den für Immobilien in Deutschland zugelassen. Die Rechts­vor­schrift gewährleistet eine rechts­ver­bind­li­che Ver­gleich­bar­keit der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.

Gesetzeskonforme Immobilienbewertungsverfahren
Die drei ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren in Deutschland in der Übersicht.

Ge­set­zes­kon­for­me Verfahren zur Ge­bäu­de­wert­ermitt­lung

Mit einer Ge­bäu­de­wert­ermitt­lung wird der aktuelle Verkehrswert einer Immobilie zu einem Stichtag bestimmt. Um eine plausible und ge­set­zes­kon­for­me Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung durchzuführen, sind umfassende bautechnische, be­triebs­wirt­schaft­li­che und juristische Sachkenntnisse nötig. Kostenlose Online-Wert­ermitt­lun­gen helfen Ihnen daher nicht weiter, wenn Sie eine realistische und seriöse Einschätzung benötigen – erst recht nicht, wenn Sie das Gutachten für einen Prozess oder als Nachweis gegenüber einer Behörde benötigen.

Die ImmoWertV unterscheidet drei Verfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes:

  • Sach­wert­ver­fah­ren: Die Wertermittlung erfolgt anhand des Wie­der­be­schaf­fungs­wer­tes des Objektes, unter Be­rück­sich­ti­gung der Abnutzung sowie anderer wertmindernder Faktoren.
  • Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren: Der Wert der Immobilie wird mit Hilfe sogenannter Ver­gleichs­grund­stü­cke ermittelt.
  • Er­trags­wert­ver­fah­ren: Der Wert eines Gebäudes wird auf Basis des abgeworfenen Ertrages bestimmt.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Das Sach­wert­ver­fah­ren

Mit dem Sach­wert­ver­fah­ren bewertet der Experte eine Immobilie mit Fokus auf ihren materiellen Wert. Der Sachwert bezieht sich demnach auf die Bausubstanz. Der Sachwert wird auf Basis der folgenden drei Komponenten errechnet:

  • Bodenrichtwert (Grundstückswert),
  • Her­stel­lungs­kos­ten der Immobilie und
  • Her­stel­lungs­kos­ten der Außenanlagen (zum Beispiel Wege, Garagen).

Das Sach­wert­ver­fah­ren als objektive Methode zur Ermittlung des Substanzwertes einer Immobilie kommt hauptsächlich bei eigengenutzten Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern sowie bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen zum Einsatz. Es ist zudem das einzige Verfahren, das sich für die Wertermittlung industriell genutzter Objekte wie Bahnhöfe und In­dus­trie­im­mo­bi­li­en eignet.

Nachteilig für eine exakte Wertermittlung wirkt sich die fehlende Datenbasis für moderne Häusertypen wie beispielsweise Passivhäuser aus. Zudem lässt sich mit der Methode das Marktgeschehen nur schwer abbilden. Trotz Markt­an­pas­sungs­fak­tor werden laut Experten oft unrealistische, nicht den tatsächlich erzielbaren Preisen entsprechende Werte ermittelt. Das Sach­wert­ver­fah­ren wird häufig als stützendes Verfahren genutzt, um den Ertrags- oder Vergleichswert abzusichern.

Die international verbreitete Costs Method entspricht in etwa dem Sach­wert­ver­fah­ren und wird unter anderem bei Immobilien mit gemeinnütziger Nutzungsart (zum Beispiel Theater oder Museen) angewandt.

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Mithilfe des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens nimmt der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter die Bewertung auf Basis realisierter Verkaufspreise vor. Diese bei vergleichbaren Objekten erzielten Verkaufspreise dienen als Vergleichswerte für das Er­mitt­lungs­ver­fah­ren. Diese präziseste Methode, um den Wert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln, bietet sich zur Bestimmung des Verkehrswertes von Ei­gen­tums­woh­nun­gen an und bildet das Marktgeschehen verglichen mit den anderen beiden Methoden am realistischsten ab.

Das Grundprinzip des Marktes ist leicht nachvollziehbar: Der Wert einer Immobilie richtet sich unter Be­rück­sich­ti­gung der Her­stel­lungs­kos­ten danach, wie viel Geld andere Käufer bereit sind, dafür auszugeben. Der Wert eines hochwertigen Gebäudes wird gemindert, wenn sich kein Käufer findet, der einen entsprechend der Baukosten angemessenen Preis zahlen will. Umgekehrt kann ein Haus, für das eine hohe Nachfrage besteht, einen Preis erzielen, der die Her­stel­lungs­kos­ten übersteigt. Diesen Zusammenhang bildet das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren am besten ab.

Bei der Methode wird eine hinreichend große Anzahl von Objekten, die viele Über­ein­stim­mun­gen aufweisen, miteinander verglichen. Ein ausgewiesener Spezialist nutzt dafür eine anonymisierte Kauf­preis­samm­lung der Gut­ach­ter­aus­schüs­se. Er benötigt Fachkompetenz und ausreichend Erfahrung, um die Vergleichswerte und ihre Relevanz angemessen einschätzen und so den Immobilienwert ermitteln zu können.

Eigentümer schätzen den Wert ihrer Immobilie häufig zu hoch ein, weil sie die preislichen Auswirkungen der Lage und Bausubstanz überbewerten. Positiv auf den Wert wirken sich besonders Investitionen aus, die die Rest­nut­zungs­dau­er des Objektes verlängern (zum Beispiel energetische Sanierungen wie eine Fassadendämmung). Aus­stat­tungs­de­tails (Fließen, Bodenbeläge usw.) haben hingegen einen eher geringen Einfluss auf den Preis.

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren ist eine zuverlässige und leicht nach­voll­zieh­ba­re Methode, bei der der Immobilienwert optimal mit dem Marktniveau abgeglichen wird. Es stößt allerdings an seine Grenzen, wenn Ver­gleichs­pa­ra­me­ter fehlen und besonders komplexe oder au­ßer­ge­wöhn­li­che Gebäude bewertet werden sollen. International ist die Comparison Method mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gleichzusetzen.

Gewerbeimmobilie mit hohem Ertragswert
Das Er­trags­wert­ver­fah­ren eignet sich insbesondere dafür, den Verkehrswert von Mietobjekten zu berechnen.

Das Er­trags­wert­ver­fah­ren

Mit dem Er­trags­wert­ver­fah­ren bewertet ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger das Objekt gemessen an den Erträgen, die es als Mietobjekt einbringt.

Das Er­trags­wert­ver­fah­ren wird angewendet, wenn es der vorrangige Nutzungszweck einer Immobilie ist, Gewinn zu erwirtschaften. Objekte mit Mietvertrag (vor allem Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser) und eine Vielzahl von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en werden über das Er­trags­wert­ver­fah­ren bewertet, da hier andere Regeln als für selbstgenutzte Immobilien gelten. Bei vermieteten Gebäuden stellt sich dem Investor die zentrale Frage, welcher Ertrag sich über einen langen Zeitraum erzielen lässt.

Das Er­trags­wert­ver­fah­ren ist eine praxisnahe Be­rech­nungs­me­tho­de, die auf den realen Zahlen der Vermietung basiert. Allerdings ist der Ertragswert wesentlich vom Lie­gen­schafts­zins abhängig und für dessen Berechnung müssen ausreichend viele Daten vorliegen. Bei stark steigenden Mietpreisen ist es zudem möglich, dass der tatsächliche über dem errechneten Ertragswert liegt, da der Rohertrag lediglich die Vergangenheit abbilden kann.

Be­wer­tungs­ver­fah­ren für Ren­di­teim­mo­bi­li­en

Für Ren­di­teim­mo­bi­li­en, die der Kapitalanlage dienen und einen Gewinn erwirtschaften sollen, werden zusätzlich zu einem ge­set­zes­kon­for­men deutschen Be­wer­tungs­ver­fah­ren häufig eine oder mehrere international verbreitete Verfahren zu Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung angewandt. Diese kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn internationale Investoren involviert sind oder deutsche Investoren ein Auge auf Immobilien im Ausland geworfen haben. Beschränkt sich das Interesse an der Ren­di­teim­mo­bi­lie auf Käufer aus Deutschland, werden auch „Ableger“ der internationalen Be­wer­tungs­ver­fah­ren für Immobilien angewandt, die auf deutsche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Eine sehr häufig angewandte internationale Be­wer­tungs­me­tho­de für Immobilien ist die Discounted-Cashflow-Methode in verschiedenen Ausprägungen. Eine gern gesehene Alternative stellt für ausländische Investoren die Investment Method – eine Art Er­trags­wert­ver­fah­ren ohne Bodenwert dar. Bei verpachteten Objekten und Grundstücken wie Ackerland, Hotels oder Restaurants erfolgt eine gerechte Wertermittlung üblicherweise mit dem Pacht­wert­ver­fah­ren.

Gastronomiebetrieb - Pachtwertverfahren stellt Wert fest
Der Wert eines Gas­tro­no­mie­be­triebs wird mittels Pacht­wert­ver­fah­ren festgestellt.

Darüber hinaus wenden Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Deutschland je nach Anwendungsfall die vollständige Finanzplanung oder das Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren an, bei dem der Marktwert von den Ent­wick­lungs­kos­ten und dem pro­gnos­ti­zier­ten Verkaufswert abhängt. Bei der Bewertung von Immobilien-Portfolios genügt oftmals die Zeilenbewertung.

Alle diese Be­wer­tungs­ver­fah­ren eigenen sich unter individuellen Voraussetzungen zur Wertermittlung von Immobilien, die Rendite in Form von Miete oder Pacht einbringen sollen. Sie haben zwar eine Aussagekraft für (ausländische) Investoren, allerdings nicht vor deutschen Gerichten.

In­vest­ment­ver­fah­ren

Das In­vest­ment­ver­fah­ren, international als Investment Method bekannt, ist mit dem Er­trags­wert­ver­fah­ren verwandt. Dabei wird eine unendlich lange Er­trags­fä­hig­keit unterstellt, es gibt also keine Rest­nut­zungs­dau­er. Dadurch muss kein Bodenwert ermittelt werden. Angewandt wird die Investment Method bei vermieteten Immobilien. Sie kommt verstärkt in Großbritannien zur Anwendung bzw. wird von britischen Investoren gewünscht.

Ein wichtiges Kriterium für die Genauigkeit der Investment Method ist, dass die aktuell geforderte und bezahlte Miete den Entwicklungen des Mietmarktes entspricht. Das bedeutet, die Miete sollte nicht deutlich über oder unter dem durch­schnitt­li­chen Mietpreis für vergleichbare Objekte mit ähnlicher Ausstattung, Bauart, Größe, Lage und Zustand liegen. Liegt die Miete deutlich unter oder über der Marktmiete, gibt es mit der „Term & Revision“- sowie der „Hardcore & Top Slice“-Methode zwei Varianten, um diesen Effekt zu berücksichtigen.

Mehrfamilienhäuser
Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser und die Wohnungen darin sind ein interessantes Investment für Kapitalanleger.

Bei der „Term & Revision“-Methode wird die vertraglich vereinbarte Miete über die Ver­trags­rest­lauf­zeit kapitalisiert (Term). In diesem Modell wird angenommen, dass die Miete anschließend an die Markt­kon­di­tio­nen angepasst wird (Revision). Diese Marktmiete wird dann in der Berechnung ab dem An­pas­sungs­zeit­punkt unendlich lange eingenommen.

Dagegen kalkuliert die „Hardcore & Top Slice“-Methode mit einer Jahresmiete in fester Höhe über die unendliche Nutzungsdauer (Hardcore). Liegt die vertraglich vereinbarte Miete über dieser „Hardcore“-Miete (overrented property), wird über die Ver­trags­lauf­zeit ein Zuschlag in Form eines kapitalisierten Dif­fe­renz­be­trags (Top Slice) angesetzt.

Berechnet wird der Marktwert über das internationale In­vest­ment­ver­fah­ren anhand eines geschätzten, marktkonformen Jah­res­roh­ertra­ges. Von diesem werden die nicht umlegbaren Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten abgezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung ist der Jah­res­rein­ertrag. Dieser wird mit einem bestimmten Faktor abzüglich der Er­werbs­ne­ben­kos­ten multipliziert.

Die Formel zur Berechnung des Marktwertes mit Hilfe der Investment Method lautet demnach:

Jah­res­rein­ertrag = Jahresrohertrag – Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten

Marktwert = Jah­res­rein­ertrag x Faktor (- Er­werbs­ne­ben­kos­ten)

Das Knifflige an der Investment Method ist der Faktor. Dieser ist abhängig von den spezifischen Markt­ge­ge­ben­hei­ten. Eine Rolle spielen dabei der Ren­ten­bar­wert­fak­tor, der Dis­kon­tie­rungs­fak­tor und der Ka­pi­ta­li­sie­rungs­zins­satz, in dem das Risiko von Mietausfall eingepreist ist.

Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren

Das Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren zieht zur Festlegung des Marktwertes die Ent­wick­lungs­kos­ten der Immobilie von ihrem vermutlichen Verkaufswert ab. Unter den Ent­wick­lungs­kos­ten sind hauptsächlich Baukosten, Nebenkosten, Ausgaben zur Finanzierung und Modernisierung zusammengefasst. Außerdem wird ein Gewinn samt eines Wagnis-Zuschlags einkalkuliert.

Die Formel zur Wertermittlung im Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren lautet demnach:

Marktwert = pro­gnos­ti­zier­ter Verkaufswert – Ent­wick­lungs­kos­ten – Gewinn

Der Vorteil des Re­si­du­al­wert­ver­fah­rens sind die detaillierten, ob­jekt­spe­zi­fi­schen Kostenansätze. Der Nachteil ist die hohe Feh­ler­an­fäl­lig­keit, da das Ergebnis die Differenz aus zwei großen Werten darstellt, von denen der größere nur geschätzt ist.

Das Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren (Residual Method) dient vor allem der An­kaufs­wert­prü­fung bei zu entwickelnden Gebäuden und Grundstücken, aber auch der Bo­den­wert­ab­lei­tung.

Gebäude wird entwickelt
Das Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren dient vor allem der An­kaufs­wert­prü­fung bei zu entwickelnden Gebäuden.

Zeilenbewertung

Es gibt verschiedene Methodiken zur Wertermittlung des Portfolios. Die Zeilenbewertung wird für die Bewertung von Portfolios angewandt, wenn aufgrund der Menge an Objekten im Portfolio nicht jeder Immobilienwert vollumfassend im Rahmen einer individuellen Wertermittlung berücksichtigt werden kann.

Vor allem Banken, Fonds­ge­sell­schaf­ten, Investoren, Unternehmen mit Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen und Wohn­bau­ge­sell­schaf­ten benötigen eine Zeilenbewertung für ihre Immobilien-Portfolios. Solange sich Immobilien im Bestand befinden, gibt es folgende Anlässe zur Port­fo­lio­be­wer­tung:

  • Bilanzierung: Abhängig von der Rechtsform muss ein Unternehmen einen Bilanzwert seines Bestandes ermitteln lassen. Dieser taucht als Sachvermögen in der Bilanz auf.
  • Finanzierung und Verbriefung: Für die Bank ist die Einschätzung von Chancen und Risiken der Immobilie als Sicherheit neben deren Bewertung entscheidend.
  • Um­struk­tu­rie­rung: Werden Immobilien abgestoßen oder neue Grundstücke erworben, ist eine Analyse des Gesamtbestandes und gegebenenfalls einzelner Objekte notwendig. Dies gilt auch dann, wenn der Im­mo­bi­li­en­be­stand den Eigentümer in Form eines direkten Verkaufs oder durch den Erwerb von Un­ter­neh­mens­an­tei­len wechselt.

Portfolio-Gutachten: Die Wertermittlung eines Immobilien-Portfolios durch einen Gutachter findet mit Hilfe der Zeilenbewertung und objektbezogenen Dokumenten ohne Besichtigungen statt.

Vorteil: Die Zeilenbewertung spart Zeit und Kosten, da nicht alle Assets (Objekte) des Immobilien-Portfolios ausführlich einzeln oder gar persönlich begutachtet werden. Stattdessen stehen die für die Wertermittlung relevanten Parameter (zum Beispiel Fläche, Baujahr, Mietzins) jedes Assets des Portfolios in den Spalten einer Tabelle. Jedes Objekt beansprucht eine Zeile dieser Tabelle, sodass der Sachverständige ohne großen Aufwand die benötigten Kennzahlen für die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung auf einen Blick sieht und zur Beurteilung nutzt.

Internationale Immobilienbewertungsverfahren für Renditeimmobilien
Vier international gebräuchliche Im­mo­bi­li­en­be­wer­tungs­ver­fah­ren im Vergleich.

Weitere Verfahren zur Bewertung von Immobilien

Es gibt noch drei weitere Verfahren, von denen Sie womöglich schon gehört haben. Wir stellen Ihnen diese ausführlicher in eigenen Rat­ge­ber­bei­trä­gen vor.

Substanz- und Li­qui­da­ti­ons­wert

Müssen die Immobilien und Grundstücke eines Unternehmens bewertet werden, kommt entweder das Liquidations- oder das Sub­stanz­wert­ver­fah­ren zum Tragen.

Wird die Unternehmung fortgeführt, kommt das Sub­stanz­wert­ver­fah­ren zum Einsatz. Der Substanzwert stellt die Summe aller zum Betrieb gehörigen Wirt­schafts­gü­ter dar und ist auch für Laien leicht nach­zu­voll­zie­hen.

Wird das Unternehmen hingegen (voraussichtlich) aufgelöst, erfolgt die Wertermittlung mit Hilfe des Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­rens.

Ein­heits­wert­ver­fah­ren

Zu guter Letzt möchten wir noch das Ein­heits­wert­ver­fah­ren erwähnen. Damit arbeitet das Finanzamt. Der so ermittelte Grundstücks- und Immobilienwert ist nach einer Neuregelung der Her­an­ge­hens­wei­se oftmals deutlich zu hoch. Das ist schlecht, wenn Sie ein Haus erben oder eine Immobilie geschenkt bekommen haben. Legen Sie der Steuererklärung besser direkt ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten bei anstatt auf den Ein­heits­wert­be­scheid zu warten und anschließend Einspruch einzulegen. Wir helfen Ihnen dabei, dem Fiskus einen geringeren Wert Ihrer Immobilie nachzuweisen, falls diese überbewertet wird.

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Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung wenden die richtigen Be­wer­tungs­ver­fah­ren für Ihre Immobilie zuverlässig an. Wir bewerten Ihr Grundstück gesetzeskonform und realistisch. Sichern Sie sich Ihre kostenlose Erstberatung.

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