Ein Haus mit Wohnrecht zu verkaufen ist zwar komplexer, aber keineswegs unmöglich. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie als Eigentümer wissen müssen, um Ihr Haus mit bestehendem Wohnrecht an den Mann oder die Frau oder das Unternehmen zu bringen. Wir klären die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen, zeigen Ihnen, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie berechnen, und geben Ihnen wertvolle Tipps, um den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wohnrecht (korrekter: Wohnungsrecht) ist das Recht, eine Immobilie zu nutzen, ohne deren Eigentümer zu sein.
- Ein Hausverkauf mit Wohnrecht ist grundsätzlich möglich. Das Wohnrecht bleibt trotz des Verkaufs bestehen, ist also auch für den neuen Eigentümer verbindlich.
- Allerdings sinkt der Wert einer Immobilie deutlich, wenn ein lebenslanges oder befristetes Wohnungsrecht besteht. Dies erschwert die Käuferakquise, da die Zielgruppe begrenzt ist und der Wertverlust durch das Wohnrecht potenziell hoch ist.
- Der Wert des Wohnrechts wird über den Barwert berechnet, basierend auf der voraussichtlichen Dauer des Wohnrechts (Alter des Berechtigten) und der möglichen Jahreskaltmiete. Dieser Betrag wird vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen.
- Um ein Haus mit Wohnrecht zu verkaufen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, etwa den Verkauf an spezielle Käuferzielgruppen (Bank, Teilverkauf-Anbieter) oder die Auflösung des Wohnrechts. Empfehlenswert ist in jedem Fall, sich von erfahrenen Experten beraten zu lassen.
Haus verkaufen mit Wohnrecht: Ein Überblick
Ein Haus mit Wohnrecht zu verkaufen bedeutet, dass eine Person dazu berechtigt ist, das Haus zu bewohnen, ohne Eigentümer oder Mieter zu sein; zugleich kann der neue Eigentümer die Immobilie erst dann selbst nutzen, wenn das Wohnrecht erlischt. Dies passiert nach einer festgelegten Frist, häufig nach dem Ableben des Wohnberechtigten.
Für Senioren erscheint ein Hausverkauf mit lebenslangem Wohnrecht häufig interessant, da sie trotz des Verkaufs ihres Hauses dort wohnen bleiben dürfen und gleichzeitig ihren finanziellen Spielraum erweitern. Da der Käufer die Immobilie jedoch nicht unmittelbar selbst nutzen kann, kommt ein Hauskauf mit Wohnrecht nur für sehr wenige Kaufinteressenten in Frage. Die Suche nach einem geeigneten Käufer kann sich daher hinziehen. Außerdem sinkt der Wert der Immobilie deutlich, wenn ein befristetes oder lebenslanges Wohnrecht besteht.

Was bedeutet ein Wohnrecht beim Hausverkauf?
Das Wohnrecht oder, wie es korrekt heißen muss, Wohnungsrecht ist das Recht „ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen“ (§1093 BGB). Der Berechtigte darf auch Familienmitglieder, Hausangestellte oder Pflegekräfte aufnehmen. Es kann sowohl ein lebenslanges oder zeitlich befristetes Wohnungsrecht eingeräumt werden. Es ist jedoch nicht übertragbar, darf also nicht verkauft, verschenkt oder vererbt werden.
Gut zu wissen: Die Begriffe Wohnrecht und Wohnungsrecht werden häufig vermischt. Wenn vom „Wohnrecht“ die Rede ist, wird meist das „Wohnungsrecht“ gemeint, also das Recht, eine Immobilie allein zu nutzen. Dagegen handelt es sich beim sogenannten Wohnrecht juristisch gesehen lediglich um das Recht der Mitbenutzung einer Immobilie. Da sich im Sprachgebrauch der Begriff „Wohnrecht“ etabliert hat, nutzen wir ihn auch in diesem Artikel; streng genommen ist der juristische Begriff „Wohnungsrecht“ gemeint.
Herausforderungen beim Verkauf eines Hauses mit Wohnrecht
Es ist wichtig, dass Sie sich der Herausforderungen bewusst sind, die ein Hausverkauf mit lebenslangem Wohnrecht mit sich bringen kann:
- Eingeschränkte Käuferzielgruppe: Nicht viele Kaufinteressenten wollen eine Immobilie mit Wohnrecht erwerben, die sie für lange Zeit nicht selbst nutzen können. Die Suche nach einem Käufer für Ihr Haus kann sich also hinziehen. Mehr zur passenden Käuferzielgruppe erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
- Reduzierter Marktwert der Immobilie: Ein Wohnrecht ist eine rechtlich bindende Belastung, die den Wert der Immobilie erheblich mindert. Da der Käufer das Haus nicht nutzen kann, drückt er den Verkaufspreis. Der Wertverlust hängt dabei von Faktoren wie der Dauer des Wohnrechts und dem Alter des Wohnberechtigten ab. Je länger das Wohnrecht voraussichtlich besteht, desto stärker fällt die Wertminderung aus. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass das Haus oft nur zu einem Bruchteil seines ursprünglichen Marktwerts verkauft werden kann.
- Schwierigkeit der Finanzierung durch Käufer: Für Käufer gestaltet sich die Finanzierung einer Immobilie mit Wohnrecht kompliziert. Banken betrachten Immobilien mit Wohnrecht als weniger wertvoll und begrenzen die Höhe des Darlehens. Zudem sehen viele Kreditgeber das Wohnrecht als Risiko, da die Nutzung der Immobilie eingeschränkt ist und eine Wiederverwertung bei Zahlungsausfällen schwieriger wird. Käufer müssen oft höhere Eigenkapitalanteile aufbringen. Dies schränkt die Zielgruppe weiter ein.
- Emotionale Aspekte: Wie geht der Käufer mit dem Wohnberechtigten um? Gerade, wenn es sich um enge Angehörige oder ältere Personen, die auf das Wohnrecht angewiesen sind, handelt, stellt sich die Frage, wie deren Interessen gewahrt werden können, ohne den Verkaufsprozess zu behindern. Eine offene und respektvolle Kommunikation ist essenziell, um Spannungen zu vermeiden. Emotional belastend kann es bei persönlicher Beziehung zudem sein, Lösungen wie die Aufhebung des Wohnrechts oder eine Ablösevereinbarung zu verhandeln.
Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
Möglichkeiten: Wie verkaufe ich ein Haus mit Wohnrecht?
Um ein Haus mit Wohnrecht zu verkaufen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir im Folgenden näher beleuchten.
Verkauf mit bestehendem Wohnrecht
Sie können ein Haus auch dann verkaufen, wenn ein Wohnrecht auf Lebenszeit besteht und bestehen bleiben soll. Wichtig ist, dass Sie sich der Herausforderungen bewusst sind, passende Käufergruppen gezielt ansprechen und im Verkaufsprozess transparent vorgehen.
Vorteile und Nachteile
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, ohne am bestehendem Wohnrecht zu rütteln, kann das durchaus Vorteile haben: Sie müssen keine Einigung mit dem Wohnberechtigten über eine Ablösung erzielen. Haben Sie bereits spezielle Kaufinteressenten in Aussicht, wie Investoren oder Familienmitglieder, die das Wohnrecht akzeptieren, sollte dem Hausverkauf trotz Wohnrecht nichts entgegenstehen. Ein Vorteil ist auch, dass der rechtliche Rahmen eines solchen Immobilienverkaufs sowohl für Käufer als auch Wohnberechtigte transparent ist, da das Wohnungsrecht im Grundbuch verankert ist.
Allerdings sollten Sie sich auch der Nachteile bewusst sein: Das bestehende Wohnrecht senkt den Marktwert der Immobilie, da es die Nutzung durch den Käufer einschränkt. Somit ergibt sich ein geringerer Verkaufspreis als Sie mit der gleichen Immobilie ohne bestehendes Wohnrecht erzielen könnten. Die Käuferzielgruppe ist stark eingeschränkt: Nicht jeder Käufer ist bereit, eine Immobilie mit Wohnrecht zu erwerben, die er lange Zeit nicht selbst nutzen kann. Kaufinteressenten werden durch die Verpflichtungen gegenüber dem Wohnberechtigten abgeschreckt.
Umso wichtiger ist daher, dass Sie die passenden Käufer ansprechen, um ein Haus trotz Wohnungsrecht zu verkaufen.
Käuferzielgruppe: Investoren, Familienangehörige
Für spezielle Käufergruppen kann der Kauf eines Hauses mit Wohnrecht durchaus interessant sein:
- Investoren: Ein Hauskauf mit Wohnrecht ist reizvoll für Kapitalanleger, die langfristig vom Wertzuwachs der Immobilie profitieren möchten, ohne selbst darin zu wohnen.
- Unternehmen: Es gibt Immobilienfirmen, die sich auf den Ankauf von Häusern und Wohnungen mit Wohnrecht spezialisiert haben. Im erweiterten Sinn gehören auch Teilverkauf-Anbieter zum Kreis der Interessenten.
- Familienangehörige: Häufig sind Kinder oder andere Verwandte bereit, das Wohnrecht eines Angehörigen zu akzeptieren, wenn sie die Immobilie später selbst nutzen möchten.
- Sozial orientierte Käufer: Personen, die Empathie für die Situation des Wohnberechtigten haben, könnten ebenfalls Interesse zeigen.
Tipp: Eine Möglichkeit ist es, Ihr Haus mit Wohnrecht auf Lebenszeit an eine Bank (oder Stiftung) zu verkaufen. Das ist einfacher als die langwierige Suche nach einem geeigneten Käufer. Außerdem ist eine Bank liquide und ein vertrauenswürdiger Vertragspartner.
Beim Hausverkauf mit Wohnrecht an eine Bank handelt es sich um keinen klassischen Verkauf, sondern um eine sogenannte Immobilienverrentung: Die Bank berechnet den Verkehrswert Ihrer Immobilie mit Abzug des Wohnrechts und stellt Ihnen einen Kredit aus. Diesen erhalten Sie entweder als Einmalauszahlung oder in Raten. Nach dem Tod des Wohnberechtigten kann die Bank das Haus verkaufen.
Tipps zur Käuferakquise
Mit der richtigen Strategie können Sie die passende Zielgruppe erreichen und Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen, auch wenn ein Wohnrecht besteht.
- Professionelle Immobilienbewertung: Lassen Sie den Wert der Immobilie mit dem bestehenden Wohnrecht berechnen, um einen realistischen Verkaufspreis anzusetzen. Die geprüften Gutachter von Heid unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Ihr Haus.
- Zielgerichtete Vermarktung: Setzen Sie auf Plattformen, die Investoren oder Kapitalanleger ansprechen. Präsentieren Sie das Wohnrecht als festen Bestandteil des Verkaufs.
- Makler mit Expertise: Arbeiten Sie mit einem Makler zusammen, der Erfahrung mit dem Verkauf von Immobilien mit Wohnrecht hat und über ein geeignetes Netzwerk verfügt.
- Transparente Kommunikation: Informieren Sie potenzielle Käufer frühzeitig über die Bedingungen des Wohnrechts (Dauer, Rechte des Berechtigten), um Vertrauen zu schaffen.
- Attraktive Konditionen: Bieten Sie zusätzliche Anreize, wie einen reduzierten Kaufpreis oder Flexibilität bei Zahlungsmodalitäten, um das Angebot interessanter zu machen.
Aufhebung oder Ablösung des Wohnrechts
Um Ihre Immobilie ohne Einschränkungen zu verkaufen, können Sie die Aufhebung oder Ablösung des Wohnrechts anstreben. Dieser Prozess setzt jedoch eine einvernehmliche Lösung mit dem Wohnberechtigten voraus. Beide Parteien müssen sich darauf einigen, das Wohnrecht gegen eine finanzielle Entschädigung oder andere Gegenleistungen aufzuheben.
Berechnung der Entschädigung: Barwert des Wohnrechts
Wenn Sie sich auf eine Entschädigung geeinigt haben, wird die Höhe der Entschädigung auf Basis des Barwerts des Wohnrechts berechnet. Dieser Wert ergibt sich aus der voraussichtlichen Dauer des Wohnrechts, dem Alter des Berechtigten und der durchschnittlichen Lebenserwartung, kombiniert mit dem aktuellen Wert der Immobilie. Oft wird hierbei ein versicherungsmathematisches Verfahren herangezogen, um die Entschädigung fair und nachvollziehbar zu ermitteln. In unserem Ratgeber zur Berechnung des Leibrentenbarwertfaktors erfahren Sie mehr darüber.
Notarielle Einigung und Grundbuchänderung
Im nächsten Schritt geht es für Sie zum Notariat. Denn um die Aufhebung rechtlich bindend zu machen, ist eine notarielle Einigung erforderlich. Der Notar erstellt einen entsprechenden Vertrag, der die genauen Bedingungen der Ablösung festhält. Anschließend wird das Wohnrecht durch eine Grundbuchänderung gelöscht. Erst nach diesem Schritt ist die Immobilie frei von Belastungen und kann ohne Einschränkungen verkauft werden.
Eine solche Aufhebung beziehungsweise Löschung des Wohnrechts macht den Verkaufsprozess für Eigentümer oft einfacher und eröffnet neue Käuferzielgruppen.
Verkauf innerhalb der Familie
Insbesondere wenn Senioren über den Verkauf ihres Eigenheims nachdenken, aber zugleich darin weiterwohnen möchten, bietet sich der Verkauf einer Immobilie innerhalb der Familie an.
Besonderheiten und steuerliche Vorteile des Hausverkaufs mit Wohnrecht an Kinder oder Enkel
Ein Haus mit Wohnrecht auf Lebenszeit an die Kinder oder Enkel zu verkaufen, kann eine attraktive Option sein. Emotional fällt ein solcher Verkauf leichter, schließlich bleibt das geliebte Haus in der Familie und das Thema Wohnrecht lässt sich unter engen Verwandten einfacher regeln als mit einem Fremden. Da der Immobilienkauf notariell beurkundet wird, sind die neuen Besitzverhältnisse klar geregelt. So können Sie beispielsweise Konflikte unter den Erben nach Ihrem Tod vermeiden.
Davon abgesehen ergeben sich verschiedene finanzielle beziehungsweise steuerliche Vorteile: Wenn Sie Ihr Haus an Ihren Sohn, Ihre Tochter oder Ihr Enkelkind verkaufen, entfällt gemäß § 3 Grunderwerbssteuergesetz die Grunderwerbsteuer. Bei einem Verkauf sparen Sie außerdem die Schenkungssteuer sowie Erbschaftssteuer auf Immobilien. Indem Sie sich von Ihrem (Enkel-)Kind ein Wohnrecht einräumen lassen, wird der Verkaufspreis dadurch automatisch gedrückt. Somit sinken auch die Kosten des Käufers für Notar und Grundbuchamt. Somit spart auch Ihr Abkömmling reichlich Geld beim Hauskauf. Sie selbst erhalten durch den Verkauf neuen finanziellen Spielraum. Bei einer Schenkung einer Immobilie an die Kinder oder Enkel wäre dies nicht der Fall.

Wichtig: Auch wenn Sie sich entscheiden, Ihr Haus mit Wohnrecht innerhalb der Familie zu verkaufen, ist eine professionelle Berechnung des Verkehrswerts zu empfehlen. Mit einem seriösen Verkehrswertgutachten erhalten Sie eine verlässliche und objektive Aussage darüber, welcher Verkaufspreis angemessen ist. So lassen sich von vornherein Konflikte zwischen Ihnen und Ihren Angehörigen vermeiden. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Indem Sie den Marktwert Ihres Hauses kennen, laufen Sie auch nicht Gefahr, es zu günstig zu verkaufen. Denn wird eine Immobilie innerhalb der Familie weit unter ihrem Wert verkauft, könnte das Finanzamt das als getarnte Schenkung bewerten – für die daraufhin eine Besteuerung anfällt.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie sind Ihnen die geprüften Experten der Heid Immobilienbewertung gerne behilflich. Vereinbaren Sie gleich eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.
Alternativen zum Hausverkauf innerhalb der Familie
Sie sind unsicher, ob der Verkauf Ihres Hauses mit Wohnrecht das Richtige für Sie ist? Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr über gängige Alternativen wie den Nießbrauch oder die Schenkung einer Immobilie an die Kinder. In jedem Fall sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten lassen, welcher Weg der für Sie sinnvollste und finanziell günstigste ist.
Wie wird der Wert einer Immobilie mit Wohnrecht berechnet?
Der Wert einer Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht wird durch eine spezielle Berechnung ermittelt, bei der der sogenannte Barwert des Wohnrechts eine zentrale Rolle spielt. Dieser basiert auf der voraussichtlichen Dauer des Wohnrechts, die sich aus dem Alter und der statistischen Lebenserwartung des Wohnberechtigten ergibt. Zusätzlich fließen Faktoren wie der aktuelle Immobilienwert, die jährlichen Wohnkosten und der Lebenshaltungskostenindex ein. Je länger das Wohnrecht besteht, desto stärker reduziert sich der Marktwert der Immobilie. Diese Berechnung ermöglicht es, einen realistischen Verkaufspreis festzulegen, der sowohl für den Eigentümer als auch für potenzielle Käufer nachvollziehbar ist. Um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, ist ein Kurzgutachten meist ausreichend.
So berechnen Sie Wert des Wohnrechts
Sie können den Wert des Wohnrechts mit der folgenden Formel berechnen:
Jahreskaltmiete x Kapitalwertfaktor = Wert Wohnrecht
Um die Jahreskaltmiete (Jahresmiete ohne Nebenkosten) zu ermitteln, nehmen Sie am besten den offiziellen Mietpreisspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde zu Hilfe. Manche Städte bieten online auch praktische Berechnungsprogramme an, mit denen Sie schnell den Mietpreis Ihrer Immobilie herausfinden können.
Für den Kapitalwertfaktor, der sich aus Ihrer statistischen Lebenserwartung ergibt, konsultieren Sie die Tabelle des Bundesfinanzministeriums, die regelmäßig aktualisiert wird: Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2024 [PDF].
Haben Sie den Wert des Wohnrechts mithilfe der obigen Formel ermittelt, ziehen Sie ihn vom Verkehrswert Ihrer Immobilie ab – nun wissen Sie, wie viel Ihre Immobilie mit Wohnrecht wert ist. Damit können Sie einen realistischen Verkaufspreis festlegen.
Beispielrechnung: Bewertung des Wohnrechts auf Lebenszeit
Gabriele ist 70 Jahre alt und möchte ihr Haus mit Wohnrecht verkaufen. Das Haus hat einen Verkehrswert von 500.000 Euro. Die monatliche Nettokaltmiete beträgt 1.200 Euro, was jährlich 14.400 Euro ergibt. Der Kapitalwertfaktor laut Tabelle liegt bei 11,099. Das Wohnrecht hat somit einen Wert von 159.825,60 Euro (14.400 Euro x 11,099). Dadurch sinkt der Gesamtwert der Immobilie auf 340.174,40 Euro.
Rechner: Wert Ihres Hauses mit Wohnrecht bestimmen
Mit unserem Rechner ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie mit Wohnrecht ganz einfach.
Der Verkehrswert Ihres Hauses ist Ihnen nicht bekannt? Unsere zertifizierten Experten unterstützen Sie gerne dabei, den genauen Wert Ihrer Immobilie mit Wohnrecht zu bestimmen.
Rechtliche und steuerliche Aspekte beim Hausverkauf mit Wohnrecht
Für einen Hausverkauf mit Wohnrecht benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Wichtig ist außerdem, dass Sie sich vorab mit den steuerlichen Auswirkungen eines solchen Immobilienverkaufs vertraut machen.
Erforderliche Unterlagen beim Hausverkauf mit Wohnrecht
Um den Verkaufsprozess rechtlich korrekt und transparent abzuwickeln, sollten Sie frühzeitig insbesondere die folgenden Unterlagen zusammenstellen:
- Aktueller Grundbuchauszug, der das eingetragene Wohnrecht bestätigt.
- Wohnrechtsvertrag, in dem die genauen Bedingungen des Wohnrechts (z. B. Dauer und Umfang) festgelegt sind.
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Katasterplan, der die genaue Lage und Größe der Immobilie zeigt.
- Alle Unterlagen, die für den Nachweis von Modernisierungen oder Instandhaltungen relevant sind.
- Hilfreich, insbesondere beim Verkauf an Fremde, ist ein aktuelles Verkehrswertgutachten der Immobilie als Grundlage für den Verkaufspreis.
Unsere Checkliste Unterlagen Hausverkauf (PDF) liefert Ihnen eine ausführliche Übersicht über alle Unterlagen, die Sie für einen Immobilienverkauf benötigen.
Steuerliche Auswirkungen für Verkäufer und Käufer
Beim Verkauf eines Hauses mit Wohnrecht spielen steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer.
Ein für den Verkäufer positiver Faktor: der Kapitalwert der Immobilie wird steuerlich vorteilhaft berechnet, da das Wohnrecht den Verkaufswert der Immobilie mindert und somit auch potenzielle Steuerbelastungen reduziert.
Bei einem Hausverkauf mit Wohnrecht auf Lebenszeit kann dieser in einigen Fällen steuerlich als Schenkung betrachtet werden, insbesondere wenn der Kaufpreis unterhalb des Verkehrswerts der Immobilie liegt. In solchen Fällen greift die Schenkungssteuer, wobei der Freibetrag für enge Verwandte – wie Kinder, Enkel oder Ehepartner – genutzt werden kann. Dagegen entfällt die Einkommensteuer, da das Wohnrecht steuerrechtlich als Vorteil für den Wohnberechtigten gilt. Dieser Vorteil wird jedoch nicht als einkommensteuerpflichtig eingestuft.
Die Grunderwerbsteuer ist hingegen für den Käufer relevant und muss in der Regel auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie gezahlt werden, unabhängig davon, ob ein Wohnrecht besteht. Hier bietet das Wohnrecht lediglich innerhalb der Familie einen Vorteil.
Was die laufenden Kosten betrifft, bleibt die Grundsteuer häufig eine Verpflichtung des Wohnberechtigten. Dies gilt ebenso für die Zahlung der Nebenkosten, etwa für Müllabfuhr, Versicherungen oder Instandhaltungen, sofern dies im Wohnrechtsvertrag festgelegt ist.
Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Auswirkungen sollten Sie sich vor dem Immobilienverkauf von einem Steuerberater oder anderen Fachleuten beraten lassen, um alle Aspekte korrekt zu berücksichtigen und sowohl steuerliche Vorteile zu nutzen als auch Risiken zu vermeiden. Auch eine Verkaufsberatung durch die Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung schafft Klarheit.
Tipps für einen erfolgreichen Hausverkauf mit Wohnrecht
Um Ihre Immobilie mit Wohnungsrecht erfolgreich zu verkaufen, sollten Sie sich gründlich vorbereiten. Ein zentraler Punkt ist eine fundierte Standort- und Marktanalyse, um den Wert der Immobilie realistisch zu ermitteln, einschließlich der Berechnung des Wohnrechts. Eine Beratung durch Experten wie Immobiliengutachter, Steuerberater oder Rechtsanwälte kann Ihnen dabei helfen, potenzielle Hürden frühzeitig zu erkennen und den Verkaufsprozess optimal zu gestalten.
Gegenüber potenziellen Käufern sollten Sie von Anfang an mit offenen Karten spielen unddiese über das bestehende Wohnrecht (Dauer, Umfang und rechtliche Bedingungen) informieren. Damit schaffen Sie Vertrauen und vermeiden spätere Missverständnisse. Käufer sollten genau wissen, welche Rechte und Pflichten das Wohnrecht mit sich bringt.
Auch sollten Sie einen erfahrenen Immobilienmakler einbinden, der bereits Erfahrungen mit Immobilien in Sonderfällen wie Wohnrechten hat, denn dieser verfügt über das nötige Fachwissen und die richtigen Kontakte, um passende Käufer zu finden. Ein Makler weiß, wie die Immobilie und das Wohnrecht in den richtigen Märkten beworben werden, um gezielt Investoren oder andere Interessenten anzusprechen. Heid Immobilien erstellt nicht nur anerkannte Gutachten, sondern unterstützt Sie auf Wunsch auch beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Häufige Fragen zum Hausverkauf mit Wohnrecht
In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Hausverkauf mit Wohnrecht.
Wie wirkt sich ein Wohnrecht auf den Kaufpreis einer Immobilie aus?
unmittelbar selbst nutzen. Somit fällt der Verkaufspreis für ein Haus mit Wohnrecht deutlich niedriger aus als es bei einem Verkauf ohne Wohnrecht der Fall wäre.
Wie viel ist ein Haus mit Wohnrecht wert?
Der Wert eines Hauses mit Wohnrecht wird ermittelt, indem der Barwert des Wohnrechts vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen wird. Der Barwert ergibt sich aus den jährlichen Wohnkosten (z. B. Nettokaltmiete) multipliziert mit einem Kapitalwertfaktor, der auf der Lebenserwartung des Wohnberechtigten basiert. Ein professionelles Gutachten hilft, den realistischen Marktwert festzulegen und den Verkaufsprozess erfolgreich zu gestalten.
Wie verkaufe ich ein Haus mit Wohnungsrecht?
Ein Haus mit Wohnungsrecht kann verkauft werden, indem das Wohnungsrecht bestehen bleibt oder durch eine Ablösevereinbarung mit dem Berechtigten aufgehoben wird. Ein bestehendes Wohnrecht reduziert den Marktwert der Immobilie erheblich. Daher sollten Sie gezielt Käufer wie Investoren oder Familienangehörige ansprechen. Unterstützung durch einen erfahrenen Immobilienmakler und rechtliche Beratung sorgen für einen reibungslosen Verkaufsprozess.