Um den Grundstückswert genau zu ermitteln, gibt es un­ter­schied­li­che Möglichkeiten. Häufig nutzen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter entweder das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren oder die Wertermittlung mithilfe von Bo­den­richt­wer­ten. Wann Sie eine Grund­stücks­be­wer­tung benötigen und wie ein Gutachter den Wert Ihres Grundstücks ermittelt, erfahren Sie im Folgenden.

Grundstücke mit ermitteltem Grundstückswert
Den Verkehrswert Ihres Baugrundstücks ermittelt ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der von einem Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen ermittelte Grundstückswert gibt den Verkehrswert Ihres bebauten Grundstücks an.
  • Der Grundstückswert umfasst gemäß Be­wer­tungs­ge­setz (§ 78 BewG) den Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen.
  • Ein unbebautes Grundstück wird anders bewertet als ein bebautes.
  • Den Grund­stücks­preis berechnen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter entweder mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren oder mithilfe von sogenannten Bo­den­richt­wer­ten.
  • Mit einer transparenten und ge­set­zes­kon­for­men Grund­stücks­be­wer­tung durch zertifizierte Gutachter erfahren Sie den Marktwert für Ihr Grundstück. So haben Sie eine bessere Verhandlungs- und Ent­schei­dungs­grund­la­ge für Kauf oder Verkauf.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist der Grundstückswert?

Definition: Der Grundstückswert ergibt sich aus der Grund­stücks­wert­ermitt­lung gemäß § 78 BewG. Diese setzt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und dem Wert der Außenanlagen zusammen. Das Ergebnis wird in der Fachsprache als Verkehrswert des Baugrundstücks bezeichnet. Um­gangs­sprach­lich ist dieser Wert des bebauten Grundstücks als Marktwert geläufig.

Sie benötigen eine kompetente und anerkannte Grund­stücks­be­wer­tung? Setzen Sie auf zertifizierte Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge und sprechen Sie uns an!

Diese Faktoren wirken sich auf den Grundstückswert aus

Jedes Grundstück hat un­ter­schied­li­che Eigenschaften: Manche sind größer, andere kleiner; manche sind besser erschlossen, andere schlechter. Um den Grundstückswert zu ermitteln, spielen vor allem die folgenden Eigenschaften eine entscheidende Rolle:

  • Makrolage: In welcher Region oder Stadt befindet sich das Grundstück?
    Die Makrolage gibt an, wo der Standort des Grundstücks ist, also die Region oder Stadt. So haben Grundstücke in eng besiedelten Städten wie München meist einen höheren Wert als solche in dünn besiedelten Regionen. Wichtige Aspekte sind hierbei zum Beispiel die Infrastruktur oder die Kaufkraft der Region oder Stadt, die sich wiederum auf Angebot und Nachfrage auswirken.
  • Mikrolage: Wie ist das unmittelbare Umfeld des Grundstücks?
    Zur Mikrolage zählt die direkte Nachbarschaft Ihres Grundstücks. Ein Grundstück, das in Flughafennähe liegt, ist viel größeren Lärmbelastungen ausgesetzt als eines, das weit davon entfernt ist Grenzbebauung, Luft­ver­schmut­zung, Image oder die Entfernungen zu Schulen, Supermärkten, ärztlicher Versorgung und anderen Einrichtungen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Manche Grundstücke innerhalb der Nachbarschaft können sehr viel wertvoller sein als der Durchschnitt der zu beurteilenden Wohngegend: so zum Beispiel Eckgrundstücke in eng bebauten Innenstädten.
  • Grund­stücks­grö­ße herausfinden: Wie groß ist das Grundstück?
    Bei der Grund­stücks­grö­ße geht es um die Gesamtfläche, die Ihr Grundstück hat. Eine zu­sam­men­hän­gen­de, größere Fläche erzielt grundsätzlich einen höheren Grundstückswert als eine kleinere. Das gilt allerdings nicht für den Qua­drat­me­ter­preis – kleinere Flächen sind, auf den Quadratmeter gerechnet, meist teurer als große. Die genaue Grund­stücks­grö­ße finden Sie im Grundbuchauszug, im Lageplan oder in der Flurkarte.
  • Grund­stücks­zu­schnitt/Lageplan: Welche Maße hat Ihr Grundstück?
    Grundsätzlich gilt: Je ungünstiger der Zuschnitt eines Grundstücks, desto geringer der Grundstückswert. Der Grund: Je schwieriger der Zuschnitt ist, desto mehr Schwierigkeiten wird ein potenzieller Käufer beispielsweise haben, die Wohn- oder Brut­to­grund­flä­che gewinnbringend zu vermieten. Knifflig gestalten sich für die Berechnung des Grund­stücks­wer­tes Splitterflächen.
  • Bebauung des Grundstücks
    Selbst­ver­ständ­lich hat die momentane Bebauung maßgeblichen Einfluss auf den Wert des Grundstücks. Darüber hinaus ist für den Grundstückswert entscheidend, welche Be­bau­ungs­mög­lich­kei­ten es gibt. Je größer diese sind, desto mehr Freiheit bietet das Grundstück einem potenziellen Käufer. Daher sind Grundstücke ohne bauliche Einschränkungen oder eingetragene Grund­dienst­bar­kei­ten prinzipiell mehr wert. Welche Bebaubarkeit gegeben ist, verrät der Bebauungsplan. Zudem kann es Be­bau­ungs­vor­schrif­ten geben, zum Beispiel verbindliche Verpflichtungen gegenüber der Baubehörde (sogenannte Baulasten). Erkundigen Sie sich bei den Baubehörden und fordern Sie einen aktuellen Grundbuchauszug an – sonst werden Sie den realistischen Verkehrswert des Grundstücks nicht erfahren, sondern allenfalls eine ungenaue Schätzung. Wir verraten Ihnen in einem weiteren Ratgeber, wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern.

    Achtung: Für ein unbebautes Grundstück wird praktisch nur der Bodenwert ermittelt.

Wo erfahre ich, ob mein Grundstück Bauland ist? Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder eine Anfrage bei der Baubehörde gibt Ihnen die Antwort.

Gut erschlossene Grundstücke.
Eine gute Erschließung wirkt sich wertsteigernd auf die Grund­stücks­be­wer­tung aus.
  • Er­schlie­ßungs­grad: Wie gut ist das Grundstück erschlossen?
    Ein Grundstück, das an Strom-, Wasser- und Ab­was­ser­lei­tun­gen angeschlossen ist, ist mehr wert als eines, welches nur über ein angrenzendes Grundstück Zugang dazu hat. Auch die Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist entscheidend. Ist beispielsweise ein Wegerecht eingeräumt, das den Zugang über ein anliegendes Grundstück ermöglicht, kann das den Grundstückswert steigern, welches davon profitiert, und den Wert des Grundstücks senken, welches das Wegerecht einräumt. Gleiches gilt für ein eingetragenes Leitungsrecht. Häufig sind Grund­stücks­ei­gen­tü­mer dazu verpflichtet, diese Rechte zu gewähren.
  • Bo­den­be­schaf­fen­heit und Altlasten: Welche Eigenschaften hat der Boden?
    Die Beschaffenheit des Bodens wirkt sich auf den Grundstückswert aus, denn ein verunreinigter Boden voller Ablagerungen und Abfälle hat eine schlechtere Qualität als einer, bei dem es keine Altlasten gibt. Je nachdem, welche Bodenqualität vorliegt, bietet ein Grundstück un­ter­schied­li­che Ver­wen­dungs­mög­lich­kei­ten. Dies kann sich bei der Schätzung des Grund­stücks­werts wertsteigernd oder -mindernd auswirken.
Kuchendiagramm zeigt die Faktoren, die den Grundstückswert beeinflussen
Unser Kuchendiagramm zeigt die Faktoren, die den Grundstückswert beeinflussen.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

So wird der Grundstückswert ermittelt

Die Berechnung des Grund­stücks­wer­tes ist komplex. Eine präzise Wertermittlung des Grundstücks ist wesentlich, um den Marktwert realistisch einschätzen zu können. Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter berechnen ihn im Rahmen der verschiedenen ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren. Bevorzugt wird das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren, das als Standard für die Wertermittlung von Grundstücken gilt. Insbesondere wenn der Verkehrswert eines unbebauten Grundstücks berechnet werden soll, genießt das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren Priorität. Auch der Verkehrswert eines Baugrundstücks wird primär anhand von Ver­gleichs­wer­ten ermittelt.

Mangelt es an ausreichenden Vergleichsdaten erfolgt die Wertermittlung des Grundstücks mit Hilfe der Bodenrichtwerte.

Für die Grund­stücks­be­wer­tung von Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern im Eigentum hat sich alternativ das Sach­wert­ver­fah­ren bewährt. Vermietete oder verpachtete Grundstücke werden nach dem Er­trags­wert­ver­fah­ren oder einer Abwandlung davon bewertet.

Gut zu wissen: Ein Grundstück muss grundsätzlich nicht weniger wert sein als eine Immobilie, die darauf steht. Dies wäre gegeben, wenn ein potenzieller Käufer die Immobilie nach Kauf abreißen würde. Der Bodenwert ergibt sich dann aus dem Immobilienwert abzüglich der Abrisskosten.

Bodenrichtwert, Bodenwert und Grundstückswert
Bodenrichtwert, Bodenwert und Grundstückswert – wo ist der Unterschied?

Grundstückswert ermitteln mit Hilfe des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gilt nach der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (§ 14 Abs. 1 ImmoWertV) bei der Wertermittlung von Grundstücken grundsätzlich als Standard und liefert präzise Ergebnisse. Die Berechnung basiert auf realen Kaufpreisen bereits abgewickelter Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fe einer Stadt oder Region für vergleichbare Grundstücke. Das heißt, die Ver­gleichs­ob­jek­te müssen über ähnliche Eigenschaften verfügen wie das Grundstück, das Sie bewerten möchten. Gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Merkmalen, müssen professionelle Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge bei der Berechnung des Grundstückwerts Zu- und Abschläge berücksichtigen.

Wichtig: Diese Art der Berechnung ist deutlich komplizierter, aber viel genauer als die ausschließliche Berechnung mittels der Bodenrichtwerte. Denn beim Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren finden viele verschiedene Faktoren Be­rück­sich­ti­gung, die sich wertmindernd oder wertsteigernd auf den Grundstückswert auswirken.

Formeln zur Berechnung des Grund­stücks­werts mit Hilfe des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens

Wenn Sie den Grundstückswert ermitteln lassen und das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren zum Einsatz kommt, erfolgt die Berechnung in drei grundlegenden Schritten:

  1. Bodenwert ermitteln:
    • (Kaufpreis der Ver­gleichs­grund­stü­cke ÷ Fläche der Ver­gleichs­grund­stü­cke) × Fläche des zu bewertenden Grundstücks = vorläufiger Grundstückswert
  2. Wert von Gebäude und Außenanlagen ergänzen:
    • Bodenwert + Gebäude-Sachwert + Wert der Außenanlagen = vorläufiger Grundstückswert
  3. Zu- und Abschläge berücksichtigen:
    • Vorläufiger Grundstückswert +/– Zu- und Abschläge = endgültiger Grundstückswert

In der Praxis sind die Schritte etwas kleinteiliger, wie Sie im folgenden Beispiel sehen werden. Um Sie im Rahmen dieses Beitrags nicht mit Zahlen und Rechenwegen zu erschlagen, haben wir die einzelnen Schritte verknappt, indem wir teils mit fiktiven Werten ohne Aufschlüsselung arbeiten. In unseren Wertgutachten können Sie die Berechnungen, die zum Grundstückswert führen, detailliert nachvollziehen.

Bei­spiel­rech­nung zur Ermittlung des Grund­stücks­werts mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Das Grundstück, dessen Wert Sie von einem Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen berechnen lassen, hat die folgenden Merkmale:

  • Grund­stücks­flä­che: 200 m²
  • sehr gute Bo­den­be­schaf­fen­heit und Tragfähigkeit
  • erschlossenes Grundstück mit Wohngebäude (Gebäude-Sachwert: 200.000 €)
  • Geräteschuppen und Garage als Außenanlagen (Wert: 15.000 €)
Schritt 1: Vergleichswerte einholen

Der von Ihnen beauftragte Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge holt die Vergleichswerte ähnlicher Grundstücke ein, die in den vergangenen Jahren verkauft wurden, und ermittelt einen durch­schnitt­li­chen Wert von 908,12 €/m².

Schritt 2: Bodenwert ermitteln

Diesen Wert multipliziert er anschließend mit der Grundfläche von 200 m² und ermittelt einen vorläufigen Grundstückswert in Höhe von 181.624 €.

Schritt 3: Gebäude-Sachwert addieren

Nun ermittelt der Sachverständige den Wert des Wohngebäudes. Dies geschieht bei einem Mietshaus mit Hilfe des Er­trags­wert­ver­fah­rens, bei einer selbstbewohnten Immobilie mittels Sach­wert­ver­fah­ren. Die daraus resultierenden 200.000 € fügt er dem Bodenwert hinzu und erhält 381.624 €.

Schritt 4: Wert der Außenanlagen addieren

Im vorletzten Schritt addiert der Sachverständige den Sachwert von Garage und Geräteschuppen im derzeitigen Zustand (15.000 €) und erhält einen vorläufigen Grundstückswert von 396.624 €.

Schritt 5: Zu- und Abschläge berücksichtigen

Abschließend lässt der Sachverständige ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le in seine Bewertung einfließen. Beispielsweise kann sich eine über­durch­schnitt­lich hohe oder niedrige Miete (Overrent/Underrent) auf die Grund­stücks­be­wer­tung auswirken. Nachdem er aufgrund der individuellen Eigenschaften des Grundstücks sowie der aktuellen Marktlage noch Zu- und Abschläge einberechnet hat, ergibt sich der endgültige Grundstückwert.

Grundstücke mit verschiedenen Grundstückswerten
Mittels Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren lässt sich der Grundstückswert präziser ermitteln als mit der reinen Nutzung der Bodenrichtwerte.

Grundstückswert ermitteln mit Hilfe des Bodenrichtwerts

Eine andere Möglichkeit den Bodenwert zu ermitteln, besteht darin, die sogenannten Bodenrichtwerte heranzuziehen. Das Ergebnis ist immer vorläufig, denn Sachverständige müssen abschließend noch Zu- und Abschläge berücksichtigen, um einen realistischen Grundstückswert zu ermitteln.

Wer Bodenrichtwerte einsehen möchte, muss diese beim örtlichen Gut­ach­ter­aus­schuss einfordern und dafür häufig ein Entgelt zahlen. Weiterführende Informationen mit Bo­den­richt­wert­zo­nen und Bo­den­richt­wert­kar­ten erhalten Sie über die Bo­den­richt­wert­in­for­ma­ti­ons­sys­te­me (BORIS) der Bundesländer. Wie der Verkehrswert eines Grundstücks auf Basis des Bodenrichtwerts ermittelt wird, erklären wir im Ratgeber „Bodenwert ermitteln“.

Tipp: Die Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter der Heid Immobilien GmbH übernehmen diese Aufgabe im Rahmen einer Grund­stücks­be­wer­tung gerne für Sie. Die Kosten für die Bodenrichtwerte müssen Sie nicht extra bezahlen, sie sind im Preis inklusive. Kontaktieren Sie uns für ein Gutachten, um Ihren aktuellen Grundstückswert zu erfahren.

Grundstückswert-Rechner: Was ist mein Grundstück wert?

Nutzen Sie unseren Grundstückswert-Rechner, um den Wert Ihres Grundstücks bequem und einfach abschätzen möchten. Basierend auf wichtigen Faktoren wie Grund­stücks­grö­ße und Bodenrichtwert erhalten Sie in wenigen Sekunden eine erste Einschätzung des Marktwertes. Bedenken Sie, dass dieser Rechner nur eine grobe Orientierung bietet. Um einen ge­recht­fer­tig­ten, realistischen Grund­stücks­preis zu berechnen, fordern Sie ein Gutachten durch einen zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen an.

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Wann benötige ich den Grundstückswert?

Der Grundstückswert spielt in den folgenden Fällen eine wichtige Rolle:

Grundstückswert ermitteln für Verkauf

„Was ist mein Grundstück eigentlich wert?“, fragen Sie sich sicherlich, wenn Sie einen Verkauf in Erwägung ziehen. Lassen Sie den Grundstückswert von einem Fachmann ermitteln. Denn dieser kann aufgrund von Sachkompetenz, Erfahrung und lokaler Marktkenntnis eine verlässliche Schätzung abgeben, welchen Preis Sie mit Ihrem Grundstück erzielen können.

Tipp: Bei der Heid Immobilien GmbH haben Sie nicht nur die Möglichkeit, ein passendes Wertgutachten in Auftrag zu geben: Wir bieten Ihnen auf Wunsch auch eine professionelle Im­mo­bi­li­en­ver­kaufs­be­ra­tung an. Die Erstberatung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Erfahren Sie, welcher Verkaufspreis gerechtfertigt ist!

Grundstück bewerten bei ernsthaftem Kaufinteresse

Interessieren Sie sich dafür, ein Grundstück zu kaufen, ist es sinnvoll, seinen Wert erst einmal im Rahmen eines Kurzgutachtens ermitteln zu lassen. Das bietet Ihnen drei wichtige Vorteile:

  1. Sie erhalten eine fachlich fundierte und anerkannte Schätzung, wie viel das Grundstück tatsächlich wert ist.
  2. Sie erfahren, wie Sie das Grundstück gewinnbringend nutzen können.
  3. Sie verfügen über eine nützliche Ver­hand­lungs­grund­la­ge, welche Sie in Ihrem Sinne nutzen können.

Lassen Sie den Verkehrswert für ein Baugrundstück ebenso wie für Rohbauland, Bau­erwar­tungs­land oder Ackerland von einem zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen überprüfen!

Baugrundstück
Der Verkehrswert eines Baugrundstücks ist höher als der Grundstückswert von Flächen ohne Baugenehmigung.

Grund­stücks­be­wer­tung bei Scheidung

Wenn Sie sich scheiden lassen und Sie regeln müssen, was mit einem gemeinsamen Grundstück im Rahmen des Zu­ge­winn­aus­gleichs geschieht, sollten Sie einen vereidigten und öffentlich bestellten Sach­ver­stän­di­gen für Immobilien engagieren. Denn dieser kann Sie nicht nur optimal beraten, wenn Sie sich einig sind, das Grundstück verkaufen zu wollen. Sind Sie und Ihr Schei­dungs­part­ner sich aktuell uneinig, benötigen Sie im Fall einer gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zung ein gerichtsfestes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, das Ihnen ein öffentlich bestellter Gutachter erstellen kann.

Grundstückswert ermitteln bei Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten

Bei der Erbschaft kommt es darauf an, ob Sie alleiniger Erbe oder Teil einer Er­ben­ge­mein­schaft sind.

Als alleiniger Erbe können Sie entscheiden, ob Sie das Grundstück verkaufen oder behalten möchten. Unabhängig davon müssen Sie Erb­schafts­steu­er an das Finanzamt zahlen. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Grundstückswert ab. Weil das Finanzamt die Erb­schafts­steu­er auf Immobilien meist zu hoch ansetzt, lohnt es sich, einen professionellen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter zu beauftragen, der den Verkehrswert bei der Erbschaft präzise ermittelt und Ihnen so eine deutliche Steuerersparnis ermöglichen kann.

Im Falle der Er­ben­ge­mein­schaft gestaltet sich die Situation ähnlich wie im Fall der Scheidung: Hier kommt es darauf an, ob die Erben sich einig darüber sind, was mit dem Grundstück geschehen soll oder nicht. Kommt es zum Rechtsstreit, benötigen Sie das gerichtsfeste Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines vereidigten und öffentlich-bestellten Sach­ver­stän­di­gen.

Lesetipp: Erfahren Sie, wie Sie ein geerbtes Haus verkaufen und welche Stolpersteine im Weg liegen!

Grundstück bewerten für Schenkung

Bei einer Schenkung müssen Sie Schen­kungs­steu­er an das Finanzamt zahlen. Auch hier ist der ermittelte Grundstückswert bzw. Bodenwert die Grundlage der Berechnung. Damit die Schen­kungs­steu­er so gering wie möglich ausfällt, lohnt es sich einen öffentlich bestellten und vereidigten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter mit einer Grund­stücks­be­wer­tung zu beauftragen. Denn Sie benötigen ein von Behörden akzeptiertes und gerichtsfestes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, das Ihnen weder ein freier Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter noch ein Im­mo­bi­li­en­mak­ler ausstellen kann.

Expertentipp: Welche Möglichkeiten Sie haben, bei einer Schenkung Steuern zu sparen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Schen­kungs­steu­er auf Immobilien: 4 Spartipps für Ihre Schenkung“.

Grund­stücks­preis berechnen bei Zwangs­ver­stei­ge­rung

Bei einer Zwangs­ver­stei­ge­rung setzt das Amtsgericht den Grundstückswert fest. Bei der Versteigerung dient der ermittelte Bodenwert als Be­mes­sungs­grund­la­ge für das Startgebot. Meist liegt dieser jedoch unter dem tatsächlichen Bodenwert, weshalb in diesem Fall ein rechtskräftiges Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eine sinnvolle Investition sein kann.

Grundstückswert ermitteln für Beleihung eines Grundstücks

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten und der Bank ein Grundstück als Kre­dit­si­cher­heit bieten, berechnet das Kreditinstitut den Beleihungswert Ihres Grundstücks. Auf dieser Basis entscheidet sie über die Kre­dit­kon­di­tio­nen, die Sie Ihnen bietet – auch bei einer Umschuldung. Wenn Sie den Grundstückswert im Rahmen eines Be­lei­hungs­wert­gut­ach­tens ermitteln lassen, verschaffen Sie sich eine optimale Ver­hand­lungs­grund­la­ge für die Gespräche mit dem Kreditinstitut Ihrer Wahl.

Wichtig: Wir raten Ihnen davon ab, eine Grund­stücks­be­wer­tung eigenständig vorzunehmen. Denn selbst kleinste Rechenfehler können sich entscheidend auf das Ergebnis auswirken. Zudem sollten Zu- und Abschläge ausschließlich auf Basis von Marktkenntnis und Erfahrung einberechnet werden.

Wie viel ist mein Grundstück wert?

Grund­stücks­wert­rech­ner finden Sie im Internet reichlich. Aussagekräftig sind sie nicht. Sie stellen eine grobe Schätzung dar, können eine Wertermittlung durch einen zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen jedoch nicht ersetzen. Zumal unbedingt unterschieden werden muss, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt. Den realen Verkehrswert für Ihr Baugrundstück können Ihnen die wenigsten Grund­stücks­mak­ler nennen, da diese sich an Angebotspreisen und nicht an der Kauf­preis­samm­lung der Gut­ach­ter­aus­schüs­se orientieren.

Die Pro­jekt­ent­wick­ler der Immonowa UG haben die durch­schnitt­li­chen Grund­stücks­prei­se von Bayern bis Schleswig-Holstein ermittelt und auf aktuelle-grund­stuecks­prei­se.de publiziert. Datengrundlage sind Kaufpreise von rund 80.000 Grundstücken in den vergangenen 12 Monaten, die Mehrheit davon ohne Baugenehmigung. Das sind regionale Anhaltspunkte – der Marktwert Ihres Grundstücks kann weit darüber oder darunter liegen.

Generell gilt: Je mehr Fläche ein Grundstück hat, desto geringer ist der Qua­drat­me­ter­preis. Der durch­schnitt­li­che Verkehrswert für ein Baugrundstück liegt weit über dem von Grundstücken ohne Baugenehmigung. Voll erschlossene Grundstücke sind im Schnitt ebenfalls weitaus wertvoller und dementsprechend teurer als unerschlossene.

Darüber hinaus unterscheidet sich der Grund­stücks­preis nach Lage. Im Schnitt sind Hamburg, Berlin und Bayern die teuersten Pflaster für den Grundstückskauf, während die Verkehrswerte für Baugrundstücke in weiten Teilen Sachsen-Anhalts und Thüringen vergleichsweise niedrig sind.

Wenn Sie den tatsächlichen Marktwert für ein Grundstück erfahren möchten, behördenkonform geschätzt und gerichtsfest belegt, beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter für die Wertermittlung des Grundstücks.

Lassen Sie den Grundstückswert ermitteln

Generell gilt: Je mehr Fläche ein Grundstück hat, desto geringer ist der Qua­drat­me­ter­preis. Der durch­schnitt­li­che Verkehrswert für ein Baugrundstück liegt weit über dem von Grundstücken ohne Baugenehmigung. Voll erschlossene Grundstücke sind im Schnitt ebenfalls weitaus wertvoller und dementsprechend teurer als unerschlossene.

Wenn Sie einen Grundstückswert valide ermitteln lassen wollen, empfiehlt es sich, einen zertifizierten und öffentlich bestellten Sach­ver­stän­di­gen aus der Region mit fundierter Marktkenntnis für die Bewertung zu beauftragen. Nur mit einer rechtskonformen und genauen Grund­stücks­wert­ermitt­lung erhalten Sie einen anerkannten Verkehrswert.

Ein entsprechendes Gutachten bietet Ihnen eine wertvolle Ver­hand­lungs­grund­la­ge, beispielsweise beim Kauf oder Verkauf.

Gut zu wissen: Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH ermitteln den Bodenwert stets mittels zweier un­ter­schied­li­cher Verfahren, um einen möglichst präzisen Marktwert des Grundstücks zu erzielen.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter der Heid Immobilien GmbH überzeugen nicht nur mit verschiedenen Zer­ti­fi­zie­run­gen von TÜV, DEKRA, IHK und weiteren.

Wir sichern Ihnen auch eine Fest­preis­ga­ran­tie zu. Das heißt: Unsere Preise sind verbindlich und transparent, es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Daran halten wir uns auch, wenn der Aufwand für uns höher sein sollte als ursprünglich angenommen. Dabei gehen wir grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip vor. Das heißt, dass wir die Berechnungen immer von einem weiteren Experten prüfen lassen, um Ihnen ein verlässliches und solides Ergebnis zu liefern.

Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung! Wir freuen uns auf Sie!