Ackerland, Brachland, Grünland – in Deutschland gibt es zahlreiche un­ter­schied­li­che Arten von Grund­stücks­flä­chen. Wir erklären, worin die Unterschiede liegen und wie sich diese auf den Wert eines Grundstücks auswirken.

Strandgras
Strandgras ist eine von 14 land­wirt­schaft­li­chen Nutz­flä­chen­ar­ten in Deutschland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundstücke unterscheiden sich nicht nur aufgrund der Lage in ihrem Wert, sondern auch in ihrer Art.
  • Bauland zählt zu den wertvollsten Grund­stücks­flä­chen.
  • Ge­mein­be­darfs­flä­chen erzielen geringe Preise bei einer Transaktion.
  • Deutsche Behörden kennen 14 verschiedene land­wirt­schaft­li­che Nutzflächen , darunter Acker, Brachland und Grünland .

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Kategorien von Grundstücken

Beim Grundstückskauf oder Grund­stücks­ver­kauf spielt die Art und insbesondere die mögliche Bebauung eine maßgebliche Rolle für die Attraktivität des Grundstücks.

Ackerland

Ackerland macht in Deutschland rund 70 Prozent der land­wirt­schaft­li­chen Nutzflächen aus. Auf Ackerland werden Getreide, Hülsen- und Hackfrüchte (zum Beispiel Kartoffeln und Zuckerrüben), Handelsgewächse wie Raps, Futterpflanzen sowie Gar­ten­bau­er­zeug­nis­se angebaut.

Ackerland wird per Definition regelmäßig mit einem Pflug bearbeitet. Als Ackerland gelten Äcker – der Begriff bezieht sich auf den Erdboden, auf dem angebaut wird – und Felder. Nicht jedes Ackerland wird aktiv bebaut, es gibt auch stillgelegte oder brachliegende Flächen.

Durch Wohn­raum­knapp­heit, Verdichtung und einen Rückgang des land­wirt­schaft­li­chen Sektors wird Ackerland immer seltener als solches verkauft. Häufig sorgen städtebauliche Planungen dafür, dass Äcker in Bauland umgewidmet werden. Dadurch steigt der Preis pro Quadratmeter Ackerland oft um mehr als das Zehnfache und die Landwirte verdienen sich mit dem Verkauf ihrer Grundstücke als Bauland eine goldene Nase.

Ackerland wird gepflügt.
Ackerland wird gepflügt. Da Landwirte darauf anbauen, ist es wertvoller als Grünland.

Bau­erwar­tungs­land

Als Bau­erwar­tungs­land wird ein Grundstück bezeichnet, das nach derzeitigem Stand noch nicht bebaut werden darf. Im aktuellen Flä­chen­nut­zungs­plan ist das Grundstück allerdings schon zur Bebauung ausgewiesen. Ob aus dem Bau­erwar­tungs­land tatsächlich Bauland wird, hängt oft von kommunal(politisch)en Interessenlagen ab. Es kann passieren, dass das Bau­erwar­tungs­land bei der Aufnahme in den Bebauungsplan mit Einschränkungen versehen wird. Beispielsweise können Gemeinden die Grund­stücks­flä­che als Bauland für öffentliche Gebäude ausweisen. Das führt dazu, dass der Eigentümer sein Grundstück an die Gemeinde verkaufen muss. Wer Bau­erwar­tungs­land kauft, trägt ein erhebliches Risiko.

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Bauland

Sobald eine Grund­stücks­flä­che im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, darf sie bebaut werden. Fertigbauland und fertiges freies Bauland sind bereits voll erschlossen (Strom, Wasser, Abwasser, Te­le­fon­lei­tun­gen, Anbindung ans Straßennetz, gegebenenfalls Gasleitungen) und damit teurer als Rohbauland.

Beim Fertigbauland („freies Bauland“) sind alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau geklärt. Der Käufer muss lediglich einen Antrag für eine Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Zusätzlich zum Kaufpreis kommen beim Erwerb von Fertigbauland noch Er­schlie­ßungs­kos­ten für Strom, Wasser, Abwasser und Gas auf den Bauherrn zu. Er muss die Er­schlie­ßungs­kos­ten anteilig nach den örtlichen Vorschriften übernehmen.

Beim fertigen freien Bauland sind die Er­schlie­ßungs­kos­ten bereits enthalten.

Expertentipp: Es kann sein, dass eine Grund­stücks­flä­che durch die Lage als Baulücke zwischen bebauten Flächen automatisch den Status „Bauland“ erhält. Ein gültiger Bebauungsplan weist diese Flächen entsprechend aus. Oftmals ist dieses Lücken-Bauland noch nicht vollständig erschlossen und eventuell auch gar nicht bebaubar. Die Bau­auf­sichts­be­hör­de klärt die Bebaubarkeit per Bauvorbescheid.

Bebautes Grundstück

Bei einem bebauten Grundstück stehen bereits Gebäude auf dem Boden. Die Frage für Grund­stücks­käu­fer ist, ob die bestehenden Gebäude weiter genutzt werden können und welche Auflagen, Einschränkungen und Vorschriften gelten. Unter Umständen müssen bestehende Gebäude abgerissen werden. Dadurch entstehen Abrisskosten und möglicherweise auch Folgekosten für Bau­ge­neh­mi­gun­gen, die Erschließung des Grundstücks oder die Beseitigung von Altlasten.

Brachland

Als Brachland werden ehemalige land­wirt­schaft­li­che Nutzflächen bezeichnet, die momentan nicht genutzt werden. Die Nachfrage für Brachland und damit auch der zu erzielende Preis ist niedrig. Denn die Bodenqualität und damit auch der Bodenwert ist oftmals gering. Ein Acker, eine Weide oder eine Wiese liegt entweder aus wirt­schaft­li­chen Gründen brach, oder wird vorübergehend nicht genutzt, damit sich der ausgelaugte Boden erholen kann. Maue Erträge, die intensive Bewirtschaftung mit Monokulturen oder eine turnusgemäße Brache nach bestimmten Fruchtfolgen oder ein fehlender Nachfolger für den Landwirt in Rente sind die häufigsten Gründe, warum eine land­wirt­schaft­li­che Nutzfläche brachliegt. Je nach erlaubter Nutzung und nach Bodenqualität kann Brachland wieder für den Ackerbau, als Streuobstwiese oder Weidefläche dienen.

Soll die ungenutzte land­wirt­schaft­li­che Grund­stücks­flä­che bebaut werden, muss Brachland erst in mehreren Schritten zum Bauland umgewandelt werden. Zunächst muss das Brachland als Bau­erwar­tungs­land in den Flä­chen­nut­zungs­plan aufgenommen werden. Im Bebauungsplan wird es dann je nach Entscheidung des Gemeinderats unerschlossen als Rohbauland eingetragen. Sobald das Grundstück erschlossen ist (Strom, Wasser, Abwasser, Telefonleitung, Anbindung ans Straßennetz, gegebenenfalls Gas), handelt es sich um baureifes Land (Bauland).

Kinderspielplatz
Ge­mein­be­darfs­flä­che: Ein Spielplatz dient der Allgemeinheit und unterliegt keinem Streben nach Gewinn.

Ge­mein­be­darfs­flä­chen

Ein Grundstück, das im Flächennutzungs- und Bebauungsplan als Ge­mein­be­darfs­flä­che deklariert wird, ist nicht lukrativ und wird daher kaum private oder pri­vat­wirt­schaft­li­che Käufer finden. Ge­mein­be­darfs­flä­chen sind dauerhaft für öffentliche Zwecke reserviert. Sie sollen für die Allgemeinheit sein und von dieser genutzt werden. Auf einer Ge­mein­be­darfs­flä­che dürfen nur Anlagen und Gebäude gebaut werden, die kirchliche, kommunale, soziale oder sportliche Zwecke erfüllen. Ein Kindergarten oder ein Spielplatz darf auf einer Ge­mein­be­darfs­flä­che errichtet werden, ein Bürokomplex nicht. Die private Nutzung einer Ge­mein­be­darfs­flä­che ist ebenso wie Gewinnabsichten nicht vorgesehen.

Grünland

Grünland ist nicht nur die Heimat des kleinen Drachen Tabaluga, sondern auch ein Begriff aus dem Baurecht. Grünland zählt zu den land­wirt­schaft­li­chen Flächen und umfasst Wiesen und Weiden. Grünland wird als Weidefläche für Tiere, als Wiese zur Heuernte oder als Standort für beispielsweise Kraftwerke ge- und verkauft. Wer Grünland kauft, sollte auf die erlaubten Nut­zungs­mög­lich­kei­ten achten. Wer Grünland verkauft, sollte Details zur konkreten (erlaubten) Nutzung in der Ausschreibung angeben.

Land­wirt­schaft­li­che Nutzfläche

Die Lan­des­ver­wal­tungs­äm­ter in Deutschland unterscheiden 14 Arten von land­wirt­schaft­li­cher Nutzfläche (LN). Diese sind:

  • Ackerland
  • Betriebsfläche (= selbst­be­wirt­schaf­te­te Fläche land­wirt­schaft­li­cher Betriebe, also Eigen- und Pachtland)
  • Brachland
  • Gartenland
  • Grünland
  • Heide
  • Hofraum
  • Hop­fen­be­pflan­zung
  • Mischnutzung
  • Moor
  • Obst­baum­plan­ta­ge
  • Schilf
  • Strandhafer / Strandgräser
  • Weingarten

Insgesamt sind in Deutschland 48 Prozent der bundesweiten Fläche als land­wirt­schaft­li­che Nutzfläche eingetragen. In Europa nimmt die Ukraine mit 71,3 Prozent knapp vor Großbritannien (70,8 Prozent) die Spitzenposition ein. Österreich weist nur 32,9 Prozent LN aus, die Schweiz 38,2 Prozent. Den weltweit höchsten Anteil land­wirt­schaft­li­cher Nutzfläche an der Gesamtfläche des Landes hat Uruguay mit 82,6 Prozent. Am anderen Ende der Skala liegen Macau, Monaco und der Vatikan mit 0,0 Prozent.

Landwirtschaftliche Nutzflächen
Diese 14 land­wirt­schaft­li­chen Nutzflächen kennen deutsche Lan­des­ver­wal­tungs­äm­ter.

Worin unterscheiden sich Ackerland und Grünland von anderen land­wirt­schaft­li­chen Nutzflächen?

Ackerland ist meist teurer als Grünland, da für die Bewirtschaftung eine gute Bodenqualität nötig ist. Auf Ackerland werden Früchte, Gemüse, Getreide und Nutzpflanzen angebaut. Grünland besteht entweder aus einer Wiese, einer Weide oder beidem. Ackerland wird gepflügt und die angebauten Sorten geerntet. Grünland wird selten intensiv bewirtschaftet. Meist grasen dort Tiere auf der Weide, werden Obstbäume geerntet oder die Heuernte auf der Wiese eingebracht. Es kann aber auch vorkommen, dass der Boden von Grünland für den Nutzungszweck unerheblich ist, beispielsweise wenn darauf Windkraftwerke oder ein Solarpark errichtet wird. In Deutschland werden insgesamt 14 un­ter­schied­li­che land­wirt­schaft­li­che Nutzflächen unterschieden.

Wertermittlung von Grundstücken

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