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Grundbuchauszug anfordern: So beantragen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen Sie den Grundbuchauszug. Auch für die Grundsteuererklärung kann ein aktueller Grundbuchauszug nützlich sein. Wie Sie den Grundbuchauszug beim Amtsgericht anfordern und welche Kosten dabei auf Sie zukommen, erfahren Sie im Folgenden.

Paar fordert Grundbuchauszug an

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie und wo beantrage ich einen Grundbuchauszug erfolgreich? Um den Grundbuchauszug anzufordern, haben Sie vier Möglichkeiten: schriftlich, online, vor Ort beim Grundbuchamt im Amtsgericht oder über einen Notar.
  • Der schnellste Weg ist über den Notar. Dieser kann den elektronischen Grundbuchauszug innerhalb von Minuten einsehen.
  • Privatpersonen warten hingegen zirka zwei Wochen, bis sie einen aktuellen Grundbuchauszug auf Papier erhalten.
  • Wer darf den Grundbuchauszug beantragen? Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, um den Grundbuchauszug anfordern zu können.
  • Die Kosten für die Beantragung sind davon abhängig, ob Sie einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Grundbuchauszug benötigen und über welchen Kanal Sie den Grundbuchauszug anfordern. Ab 10 Euro geht es los.

Was im Grundbuchauszug steht und wofür Sie ihn brauchen

Ein Grundbuchauszug ist die Abschrift der Eintragungen eines Grundstücks aus dem Grundbuch. Sämtliche Grundstücke in Deutschland sind im sogenannten Grundbuch erfasst. Dabei hat jedes Grundstück eine eigene Seite, die auch als Grundbuchblatt bezeichnet wird. Diese einzelnen Blätter werden nach Bezirken in Bändern geordnet. Gemeinsam bilden sie das Grundbuch. Möchten Sie Einsicht in den Grundbucheintrag einer bestimmten Immobilie erhalten, müssen Sie kostenpflichtig einen sogenannten Grundbuchauszug anfordern: eine (beglaubigte oder unbeglaubigte) Abschrift des jeweiligen Eintrags.

Was steht im Grundbuchauszug?

Im Grundbuchblatt sind alle rechtlichen Informationen zum jeweiligen Grundstück erfasst. Dazu gehören Informationen darüber,

  • wer der rechtmäßige Eigentümer ist,
  • ob es besondere Verfügungsbeschränkungen
  • oder Belastungen der Immobilie gibt.
Grundbuchauszug Abteilung 1

In der ersten Abteilung des Grundbuchauszugs sind die Eigentümer des Grundstücks vermerkt.

Wofür benötige ich einen aktuellen Grundbuchauszug?

Ein aktueller Grundbuchauszug sorgt für Transparenz im Immobilienverkehr und schützt die Beteiligten vor unliebsamen Überraschungen, indem er eine klare und aktuelle Übersicht über die rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie bietet.

Konkret relevant wird ein aktueller Grundbuchauszug in folgenden Fällen:

  1. Kauf/Verkauf: Wird eine Immobilie verkauft, stellt der Grundbuchauszug den Eigentumsstatus klar und zeigt auf, welche Belastungen auf das Grundstück eingetragen sind.
  2. Finanzierung: Banken verlangen einen aktuellen Grundbuchauszug, um die Eigentumsverhältnisse zu prüfen, bevor sie eine Hypothek oder einen Immobilienkredit gewähren.
  3. Bauprojekte: Wer eine Baugenehmigung beantragt, muss möglicherweise auch einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern. Somit weist der Antragsteller gegenüber der Baubehörde nach, Eigentümer des Grundstücks zu sein.
  4. Erbschaftsangelegenheiten: Im Rahmen einer Erbschaft kann ein Grundbuchauszug erforderlich sein, um die Eigentumsverhältnisse zu überblicken und das Grundstückseigentum offiziell an die Erben zu übertragen.
  5. Rechtliche Streitigkeiten: Bei juristischen Auseinandersetzungen rund um Grundstücke und Immobilien dient der Grundbuchauszug als Beweismittel. Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, hat klar die besseren Karten als derjenige, der nur gemäß Vertrag der Eigentümer ist.
  6. Lasten und Beschränkungen: Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über bestehende Lasten (zum Beispiel Grundschuld oder Reallast) sowie Beschränkungen (zum Beispiel Erbbaurecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht oder Wohnrecht). Diese können für potenzielle Käufer oder Investoren interessant sein, da sie das Grundstück meist unattraktiv machen.
  7. Wertermittlung: Um den Wert Ihres Grundstücks beziehungsweise Ihrer Immobilie präzise zu ermitteln, benötigen Immobiliensachverständige einen aktuellen Grundbuchauszug.

Grundbuchauszug für die Grundsteuererklärung

Für die Grundsteuererklärung in Deutschland kann es erforderlich sein, bestimmte Informationen aus dem Grundbuch bereitzustellen, insbesondere wenn es um die Identifikation und die Eigenschaften des Grundstücks geht. Der Grundbuchauszug enthält wichtige Details wie die Flurstücksnummer, die Größe des Grundstücks, die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen, die für die Grundsteuererklärung relevant sein können.

Allerdings ist es selten notwendig, einen aktuellen Grundbuchauszug bei der Finanzbehörde einzureichen. Oftmals reichen bereits vorhandene Unterlagen aus, die die benötigten Informationen enthalten, wie zum Beispiel:

  • Der Einheitswertbescheid, der vom Finanzamt ausgestellt wird und für ältere Grundstücke relevant ist.
  • Die Kaufvertragsunterlagen, die ebenfalls relevante Informationen über das Grundstück enthalten können.
  • Frühere Grundsteuerbescheide, die Informationen über die Grundstücksbewertung enthalten.

Grundbuchauszug anfordern – so klappt es

Im Folgenden erfahren Sie alles, was wichtig ist, um erfolgreich einen Grundbuchauszug zu beantragen.

Wer darf den Grundbuchauszug anfordern?

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register, das heißt: Nicht jeder darf einen beliebigen Grundbucheintrag einsehen, denn der Eintrag enthält sehr sensible Informationen, beispielsweise zu Schulden oder Belastungen eines Grundstücks. Deshalb gilt: Einen Auszug aus dem Grundbuch darf nur einfordern, wer ein berechtigtes Interesse hat.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie, wenn

  • Sie der Grundstückseigentümer sind.
  • Sie Rechteinhaber des jeweiligen Grundstücks sind (zum Beispiel beim Wegerecht).
  • Sie Erbe sind und die geerbte Immobilie annehmen möchten.
  • Sie der Käufer einer Immobilie sind.
  • Sie als Mieter sichergehen wollen, dass der Vermieter auch der Eigentümer ist.
  • eine Bank sich informieren will, um zu entscheiden, ob sie einen Kredit vergibt (auch bei Umschuldung).
  • ein Immobiliengutachter beziehungsweise Sachverständiger den Grundbuchauszug für seinen Kunden anfordert.
  • Sie Besitzer einer gültigen Vollmacht durch eine berechtigte Person sind.

Übrigens: Gerichte, Behörden, Notare und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können das Grundbuch uneingeschränkt einsehen.

Frau bei Notar, um Grundbuchauszug anzufordern

Unter anderem können Notare das Grundbuch elektronisch uneingeschränkt einsehen.

Wo bekomme ich den Grundbuchauszug?

Grundsätzlich führen in Deutschland die Amtsgerichte das Grundbuch. Einen aktuellen Grundbuchauszug beantragen Sie also beim Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Grundstück liegt. Konkret fordern Sie den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt innerhalb des verantwortlichen Amtsgerichts an.

Wie bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?

Den Antrag selbst können Sie bei einem Notar, mündlich vor Ort, online über einen Dienstleister oder schriftlich stellen.

Für einen schriftlichen Antrag sind die folgenden Angaben erforderlich:

  • Grundbuchbezirk
  • Blattnummer
  • Straße und Hausnummer der Immobilie

Möchten Sie den Grundbuchauszug vor Ort bei der Grundbucheinsichtsstelle Ihres Amtsgerichts anfordern, sollten Sie auch Ihren Personalausweis und Ihre Meldebescheinigung mitbringen.

Wichtig: Sind Sie nicht der Eigentümer der einzusehenden Immobilie, müssen Sie der Einsichtsstelle Ihr berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug belegen. Das können Sie beispielsweise mithilfe eines Miet- oder Kaufvertrags oder eines Erbscheins tun. Das Grundbuchamt entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, ob es die Einsicht in das Grundbuch gewährt. Deshalb ist nicht ausgeschlossen, dass Sie neben dem Vorkaufvertrag zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers vorlegen müssen.

Notare können den Grundbuchauszug elektronisch anfordern. Schließlich benötigen Notare zur sicheren notariellen Beurkundung von Grundstückstransaktionen einen aktuellen Grundbuchauszug. Ihn über den Notar anzufordern ist sinnvoll, wenn dieser ohnehin gerade in einer Immobilienangelegenheit für Sie tätig ist.

Elektronischer Grundbuchauszug: Kann ich den Grundbuchauszug online anfordern?

Lediglich Notariate, Gerichte, Behörden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können das Grundbuch elektronisch einsehen. Man spricht hierbei vom sogenannten automatisierten Abrufverfahren. Dieses ist kostenpflichtig: Dabei wird

  • eine einmalige Anmeldegebühr von 50 Euro für die jeweilige Stelle fällig
  • sowie 8 Euro pro Blatt aus dem Grundbuch

Zudem ist die Teilnahme am elektronischen Verfahren an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Welche das sind, erklären die entsprechenden Landesportale auf ihren Websites.

Mann beantragt Grundbuchauszug elektronisch

Den Grundbuchauszug können Sie als Privatperson nicht online beantragen.

Beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug?

Je nachdem, zu welchem Zweck Sie den Auszug nutzen möchten, benötigen Sie einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug.

Bei einem beglaubigten Grundbuchauszug bestätigt das Amt, dass es sich um keine Fälschung handelt. Einen solchen müssen Sie beantragen, wenn:

  • Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten: Denn nur mit dem entsprechenden Grundbuchauszug können Sie belegen, dass Sie tatsächlich der Eigentümer der Immobilie sind.
  • Sie einen Kredit nehmen möchten und die Bank dafür den Beleihungswert Ihrer Immobilie ermittelt.

Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ist dagegen ausreichend für persönliche Zwecke, also beispielsweise, wenn Sie als Mieter herausfinden wollen, ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer der von Ihnen gemieteten Immobilie ist.

Wie hoch sind die Kosten für den Grundbuchauszug?

Die Kosten für einen amtlichen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Beantragen Sie den Grundbuchauszug online, kommen noch Servicegebühren (zirka 25 Euro) des Anbieters hinzu.

Wo haben Sie den Grundbuchauszug beantragt?

Kosten unbeglaubigter Grundbuchauszug

Kosten beglaubigter Grundbuchauszug

Grundbuchamt/Amtsgericht

10 Euro

20 Euro

Notar

10 Euro

15 Euro

Online per Dienstleister

zirka 35 Euro

zirka 50 Euro

Wichtig: Eine Änderung des Grundbucheintrags ist vorgeschrieben, wenn die Immobilie verkauft wurde und sich der Eigentümer geändert hat. In diesem Fall müssen Sie einen Notar einbinden, wobei Kosten in Höhe von zirka 1,5 – 2 Prozent des Immobilienwertes für die Änderung anfallen. Weitere Informationen zu den Notarkosten beim Haus- und Wohnungskauf erfahren Sie im verlinkten Ratgeber.

Kann ich einen Grundbuchauszug kostenlos erhalten?

Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten ist nicht möglich, denn die Kosten dafür sind im Gerichts- und Notarkostengesetz klar festgelegt.

Expertentipp: In manchen Fällen können Sie auch bereits vorhandene Grundbuchauszüge verwenden. So akzeptieren Banken und Wertermittler normalerweise Grundbuchauszüge, die bis zu sechs Monate alt sind. Wer eine Immobilie kaufen möchte und dafür einen Kredit benötigt, kann beim aktuellen Eigentümer nachfragen, ob er eventuell einen entsprechenden Grundbuchauszug hat.

Wie lange dauert es, bis ich den Grundbuchauszug erhalte?

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag des Grundbuchauszugs beträgt bei einem schriftlichen Eintrag meist zwei Wochen nach Posteingang und -bearbeitung.

Expertentipp: Wenn Sie Ihr Anliegen beschleunigen möchten, lohnt sich ein persönlicher Antrag vor Ort. Eine noch kürzere Dauer gewährleistet ein Notar – denn dieser hat den aktuellen Grundbuchauszug in elektronischer Form innerhalb von Minuten.

Sobald Ihr Antrag geprüft und bewilligt wurde, sendet Ihnen das zuständige Amtsgericht den entsprechenden Grundbuchauszug per Post zu.

Wie sieht der Grundbuchauszug aus?

Nun haben wir Ihnen schon so viel darüber verraten, wie Sie den Grundbuchauszug beantragen. Es wird Zeit, dass wir Ihnen den Grundbuchauszug auch erklären. Wie ist er zu lesen?

Der Grundbucheintrag setzt sich aus dem Bestandsverzeichnis und drei sogenannten Abteilungen zusammen:

  • Im Bestandsverzeichnis stehen präzise Daten zum Grundstück, etwa Maße und Lage. Es ist demnach eine Art Steckbrief Ihres Grundstücks. Die hier hinterlegten Daten sind mit den im Vermessungs- und Katasteramt eingetragenen Informationen identisch.
  • In der ersten Abteilung des Grundbuchauszugs sind die Eigentümer des Grundstücks vermerkt. Gibt es mehrere Eigentümer, wie zum Beispiel bei Ehepaaren, sind auch prozentuale Anteile hinterlegt. Zudem werden Sie hier auf den Begriff „Auslassung“ stoßen: Damit ist gemeint, dass das Eigentum von einer Person auf eine andere übergegangen ist.
  • Die zweite Abteilung des Auszugs enthält Angaben zu den rechtlichen Beschränkungen, die für das Grundstück gelten: Dazu gehören Grunddienstbarkeiten, wie zum Beispiel das Leitungsrecht. Bei Grundstücken in Bayern finden Sie hier auch seit 1994 Angaben zu den Baulasten des jeweiligen Grundstücks.
  • In der dritten Abteilung des Grundbuchauszugs sind schließlich die Grundpfandrechte eingetragen. Dazu zählen Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, die auf der Immobilie lasten oder gelastet haben.
Das steht im Grundbuch (Infografik)

Grundbuchauszug erklärt: Das steht im Grundbuch.

Übrigens: Gelöschte Eintragungen sind auf dem Papier mit einem Rotstift unterstrichen. Bei dem elektronischen Grundbuchauszug, den Sie beim Notar erhalten, sind diese Kennzeichnungen schwarz.

Wichtig: Baulasten sind – mit Ausnahme der Bundesländer Bayern und Brandenburg – im Grundbuch nicht eingetragen. Sie können diese ausschließlich über das Baulastenverzeichnis der jeweiligen Kommune erfragen. Auch hierfür müssen Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen können.

Grundbuchauszug für die Immobilienbewertung

Der Grundbuchauszug ist für verschiedenste Zwecke rund um Immobilien erforderlich. Benötigen Sie kompetente und verlässliche Partner bei der Wertermittlung, Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns: Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, wie wir Sie optimal mit unseren Leistungen unterstützen können. Mit einer Vollmacht ausgestattet, kümmern wir uns auch um die Dokumentenbeschaffung. Sprich: Einen aktuellen Grundbuchauszug beantragt der Sachverständige für Sie. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0800 - 90 90 282 bei uns.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

IMMOBILIEN­BEWERTUNG

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