Sie möchten eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewerten und verkaufen? Oder sich lediglich über die Her­an­ge­hens­wei­se informieren? Wir erklären Ihnen, welche Verfahren bei der Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en zum Einsatz kommen und wodurch der Wert beeinflusst wird. Lesen Sie, wann Sie welches Gutachten für die Wertermittlung Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie benötigen. Oder verschaffen Sie sich mit unserem Er­trags­wert­rech­ner einen ersten groben Überblick zum Wert Ihres gewerblichen Objekts.

Moderne Gewerbeimmobilie mit Büro und Produktion.
Moderne Ge­wer­be­im­mo­bi­lie mit Büro und Produktion.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en werden in sechs Kategorien unterteilt: Büro-, Freizeit-, Handels-, Logistik-, Produktions- und Spe­zi­al­ge­wer­be­im­mo­bi­li­en.
  • Die Wertermittlung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en erfolgt für die Bilanz von Unternehmen mit Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen. Andere Anlässe sind der Kauf oder Verkauf sowie die Aufnahme eines Darlehens.
  • Bei der Bewertung der meisten Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en kommt das Er­trags­wert­ver­fah­ren zum Einsatz.
  • In vielen Fällen ist ein Wertgutachten von professionellen Sach­ver­stän­di­gen erforderlich. Benötigen Sie einen zuverlässigen Verkehrswert Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie, sollten Sie einen Gutachter einschalten. Möchten Sie dagegen nur eine grobe Erst­ein­schät­zung, steht Ihnen unser Er­trags­wert­rech­ner zur Verfügung.
  • Faktoren, die bei der Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en eine tragende Rolle spielen, sind unter anderem Baujahr, Zustand, Ausstattung, Lage, (Vorgaben zur) Nutzungsart, Nutzungsdauer, Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit und die Mietsituation.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wann sollten Sie Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewerten lassen?

Eine Wertermittlung Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie durch einen Gutachter kommt hauptsächlich in diesen Fällen in Betracht:

  • Bilanzierung von Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen: Das Finanzamt verlangt eine sachkundige und neutrale Bewertung Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie für die Abgabe der Bilanz.
  • Kauf: Als Investor verlassen Sie sich nicht einzig auf ein schönes Kaufprospekt und die Ren­di­te­ver­spre­chun­gen des Verkäufers oder Vermittlers, sondern legen Wert auf eine fundierte Bewertung der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie.
  • Verkauf: Als Eigentümer möchten Sie die Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zu einem markt­wert­ge­rech­ten Preis verkaufen und benötigen dazu eine zuverlässige und aktuelle sowie ge­set­zes­kon­for­me Wertermittlung zu fairen Konditionen.
  • Erbe oder Scheidung: Sie haben eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie geerbt und müssen Miterben ausbezahlen? Dann benötigen Sie ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines professionellen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen. Gleiches gilt für den Zu­ge­winn­aus­gleich bei einer Scheidung.
  • Aufnahme eines Darlehens: Sie möchten anbauen, umbauen, renovieren oder modernisieren und benötigen Fremdkapital? Lassen Sie Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewerten – und reichen Sie unser Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten bei der Bank ein.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Verschiedene Be­wer­tungs­an­läs­se erfordern verschiedene Gutachten. Unsere Tabelle zeigt Ihnen, welches Wertgutachten das richtige für die Bewertung Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ist:

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten Für Kauf- und Verkaufspreis, Erbe und Scheidung.
Hinweis: Wird das Gutachten für eine juristische Aus­ein­an­der­set­zung vor Gericht benötigt oder zur Vorlage bei der Finanzbehörde, muss es sich um ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines vereidigten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen handeln.
Bi­lan­zie­rungs­gut­ach­ten Für die Erstellung der Bilanz zur Einreichung beim Finanzamt.
Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten Für Kreditgeber.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie akkurat und gesetzeskonform ermitteln lassen wollen. Wir beraten Sie unverbindlich in einem kostenlosen Erstgespräch. Auf Wunsch fertigen unsere öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter ein Wertgutachten für Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie an. Darüber hinaus lohnt sich eine Investment-Kaufberatung, wenn Sie darüber nachdenken, ein Gewerbeobjekt als Kapitalanlage zu erwerben.

So erfolgt die Wertermittlung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

„Wie viel ist meine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie wert?“, fragen sich viele Eigentümer – zum Beispiel bei Leerstand oder einem Kaufangebot. Wir erklären Ihnen, wie Gutachter den Wert von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en ermitteln und welche Verfahren zum Einsatz kommen.

Wie bewerten Gutachter eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie?

Bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Gewerbe wird in den meisten Fällen das Er­trags­wert­ver­fah­ren verwendet, da mit den Objekten eine Ge­winn­erzie­lungs­ab­sicht einhergeht. Schauen wir uns kurz und knapp an, wie ein Gutachter den Ertragswert einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie berechnet.

  1. Im ersten Schritt berechnet er den Reinertrag des Grundstücks. Dazu ermittelt er den Rohertrag (marktübliche Jahresmiete) und zieht die Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten ab.
  2. Im zweiten Schritt multipliziert er den Bodenwert mit dem Lie­gen­schafts­zins, um die Bo­den­wert­ver­zin­sung zu erhalten.
  3. Den Gebäude-Reinertrag der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie erhält der Gutachter, indem er die Bo­den­wert­ver­zin­sung vom Reinertrag des Grundstücks abzieht.
  4. Im vierten Schritt wird der Gebäude-Ertragswert ermittelt. Dazu wird der Gebäude-Reinertrag mit dem Vervielfältiger multipliziert. Der Vervielfältiger ergibt sich aus Rest­nut­zungs­dau­er und Lie­gen­schafts­zins­satz und kann im Be­wer­tungs­ge­setz (Anlage 21 BewG) nachgeschlagen werden. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufpreisfaktor, der auch als Vervielfältiger bezeichnet werden kann.
  5. Im fünften Schritt ergibt sich der vorläufige Ertragswert. Dazu werden Gebäude-Ertragswert und Bodenwert addiert.
  6. Gegebenenfalls finden abschließend noch ob­jekt­spe­zi­fi­sche Zu- oder Abschläge Anwendung. Hier fließen beispielsweise Baumängel, Altlasten oder grund­stücks­be­zo­ge­ne Rechte in die Wertermittlung der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ein.

Bei­spiel­rech­nung für ein (fiktives) Gewerbeobjekt mit 800 Quadratmetern:

Rohertrag – Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten = Reinertrag 32.000 € – 4.000 € = 28.000 €
Bodenwert x Lie­gen­schafts­zins = Bo­den­wert­ver­zin­sung 160.000 € x 6 % = 9.600 €
Reinertrag – Bo­den­wert­ver­zin­sung = Gebäude-Reinertrag 28.000 € – 9.600 € = 18.400 €
Gebäude-Reinertrag x Vervielfältiger = Gebäude-Ertragswert 18.400 € x 12 = 220.800 €
Gebäude-Ertragswert + Bodenwert = vorläufiger Ertragswert 220.800 € + 160.000 € = 380.800 €
+/– Ob­jekt­spe­zi­fi­sche Zu- oder Abschläge
= endgültiger Ertragswert
380.800 € – 30.000 €
= 350.800 €

Experten-Tipp: Unsere Fallstudie zeigt, wie Sie mit einem Wertgutachten für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en bares Geld sparen. Der Mieter eines Gewerbeobjekts erhält mit dem Gutachten eine solide Ent­schei­dungs­grund­la­ge, ob er die Kaufoption anlässlich des Verkaufs annehmen oder ablehnen soll. Lesen Sie die gesamte Case Study „Ent­schei­dungs­grund­la­ge Kaufoption“!

Rechner: Wert von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en berechnen

Mit unserem kostenlosen Er­trags­wert­rech­ner erhalten Sie eine grobe Erst­ein­schät­zung über den Wert Ihres Gewerbeobjekts. Dennoch kann er eine Wertermittlung der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie durch einen ausgebildeten und erfahrenen Gutachter nicht ersetzen. Nur mit einem fundierten Wertgutachten bekommen Sie aussagekräftige Zahlen, die der aktuellen Marktlage entsprechen und die bei Behörden oder vor Gericht Bestand haben. Egal, zu welchem Zweck Sie Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewerten lassen möchten – es ist empfehlenswert, einen zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen einzubeziehen.

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Welche Verfahren sind bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Gewerbe möglich?

Da mit Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en eine Gewinnerzielung angestrebt wird, ermitteln Gutachter üblicherweise den Ertragswert oder eine Abwandlung davon. Wichtig ist, dass die Wertermittlung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en nach ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren gemäß Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) erfolgen muss, sofern die Bewertung behörden- und gerichtsfest sein soll.

Neben dem Er­trags­wert­ver­fah­ren werden auch andere Methoden zur Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en angewandt:

  • Das vom Gesetzgeber legitimierte Er­trags­wert­ver­fah­ren kommt zum Einsatz, wenn die Immobilie Rendite abwirft und eine Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit vorliegt. Für die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Gewerbe ist das die gängigste Methode.
  • Ist die Pacht entscheidend für die Renditeprognose, wird die Bewertung der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie nach Pacht­wert­ver­fah­ren bevorzugt. Dies trifft auf die meisten Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en zu.
  • Das Sach­wert­ver­fah­ren findet Anwendung, wenn es sich um eine Spe­zi­al­im­mo­bi­lie handelt, deren bauliche Voraussetzungen der nächste gewerbliche Mieter nicht übernehmen kann. Beispiel: Chemielabor. Die Bedingungen sind so speziell, dass ein Nachmieter mit anderem Un­ter­neh­mens­zweck mit der vorhandenen Infrastruktur nicht viel anfangen kann.
  • Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren ist stets die bevorzugte Art der Wertermittlung, wenn genügend aktuelle, regionale Transaktionen für Immobilien mit vergleichbaren Parametern vorhanden sind. Dies ist bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en äußerst selten – allenfalls bei Büros.
  • Ein Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Methode) eignet sich, wenn Kapitalgeber, Investoren oder Käufer aus dem Ausland eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewerten lassen möchten.

Welche Faktoren beeinflussen die Wertermittlung einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie?

Die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Bereich Gewerbe ist an verschiedene Faktoren geknüpft:

  • Den größten Einfluss hat die Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit. Sie bestimmt, welches Verfahren für die Bewertung der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie eingesetzt wird.
  • Damit einher geht die Art der gewerblichen Nutzung. Insbesondere bei Immobilien mit gemischter Nutzung (Wohnen + Gewerbe) kann die – meist in der Tei­lungs­er­klä­rung enthaltene – Ge­mein­schafts­ord­nung vorsehen, dass der gewerbliche Teil der Immobilie zum Beispiel nur für Gastronomie, nicht jedoch für ein Ladengeschäft genutzt werden darf. Das mindert die Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit.
  • Die Lage beeinflusst den Immobilienwert ebenfalls. Liegt eine Ein­zel­han­dels­im­mo­bi­lie in der Fußgängerzone einer Großstadt, wirkt sich das wertsteigernd aus. Für eine Produktions- oder Lo­gis­tik­im­mo­bi­lie wiederum schlagen eine gute Ver­kehrs­an­bin­dung, Infrastruktur und Platz für einen Ausbau positiv zu Buche.
  • Der Zustand eines gewerblichen Objekts kann sich auf dessen Wert auswirken. Haben Sie eine energetische Sanierung vorgenommen, steigt der Wert. Gibt es Bauschäden, die aufwendig ausgebessert werden müssen, ist das Gegenteil der Fall.
  • Hinzu kommen Faktoren wie die Länge der Mietverträge (je länger, desto besser), etwaiger Leerstand (Wertabzug) sowie die Rest­nut­zungs­dau­er des Gebäudes.

Jede Ge­wer­be­im­mo­bi­lie hat individuelle Eigenschaften, die den Wert positiv oder negativ beeinflussen. Erfahrene Gutachter beziehen all diese Faktoren in die Bewertung ein und bestimmen so einen zuverlässigen Verkehrswert.

Ing. André Heid M.Sc.

Was macht die Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en so schwierig?

Gewerblich genutzte Immobilien unterscheiden sich erheblich in ihrer Ausstattung, Größe und den Nut­zungs­mög­lich­kei­ten. Die Aufgabe der Gutachter besteht darin, die Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit realistisch einzuschätzen und potenzielle, rentable Nut­zungs­mög­lich­kei­ten aufzuzeigen. Dabei werden zahlreiche Faktoren berücksichtigt. Angefangen beim Planungsrecht und dem kommunalen Bebauungsplan bis hin zum Zustand des Objekts, der sich auf die Rest­nut­zungs­dau­er auswirkt. Sie sehen: Eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zu bewerten, erfordert viel Erfahrung und Expertise.

Bei der Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en spielen zudem steuerliche Rah­men­be­din­gun­gen eine Rolle. Fördern der Staat, das Land oder die Kommune die Ge­wer­be­im­mo­bi­lie direkt mit finanziellen Mitteln oder profitiert die Branche von steuerlichen Anreizen? Oder schreckt der Standort mit einem übermäßig hohen Hebesatz auf Grund- und Gewerbesteuer ab?

Gewerbeimmobilie wird kernsaniert und umgebaut
Diese Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ist in einem schlechten Zustand – das muss bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt werden.

Arten von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Fachleute unterscheiden sechs Typen von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en:

  • Büroimmobilien sind Arbeitsplatz, Pro­duk­ti­ons­stät­te und In­vest­ment­ob­jekt gleichzeitig. Sie haben im Vergleich zu anderen Objekttypen oft eine hohe Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit.
  • Frei­zeit­im­mo­bi­li­en sind Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en, die dem Frei­zeit­ver­gnü­gen dienen. Diese Assetklasse ist vom Fitnessstudio und Golfplatz über das Kino bis zum Vergnügungspark sehr heterogen. Die Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit ist meist stark eingeschränkt.
  • Han­dels­im­mo­bi­li­en: Diese Immobilienart umfasst alle Gebäude, die hauptsächlich dem Handel dienen. Dazu gehören Einkaufszentren, Bau- und Fach­han­dels­märk­te, Geschäfte des Einzelhandels vom Discounter bis zum Tante-Emma-Laden, Kaufhäuser und Outlet Center. Standort, Eigentümer und Aufteilung sind Un­ter­schei­dungs­merk­ma­le der Han­dels­im­mo­bi­li­en und haben Einfluss auf den Wert.
  • Lo­gis­tik­im­mo­bi­li­en werden als Lager, zur Kom­mis­sio­nie­rung und Distribution von Waren genutzt. Ein reibungsloser Ablauf, einschließlich der LKW-Beladung, ist ausschlaggebend für eine rentable Lo­gis­tik­im­mo­bi­lie. Automatisierung und Nachhaltigkeit sind Trends, die bei der Bewertung dieser Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en einbezogen werden.
  • In Pro­duk­ti­ons­im­mo­bi­li­en werden Waren hergestellt. Dabei handelt es sich um Güter des „nicht störenden“ verarbeitenden Gewerbes. Standorte der Schwerindustrie und andere Formen von Fer­ti­gungs­hal­len mit starker Emis­si­ons­be­las­tung fallen nicht unter den Begriff. Eine Pro­duk­ti­ons­im­mo­bi­lie vereint un­ter­schied­li­che Nutzungsarten unter einem Dach: Fertigung, Lagerung, Logistik und Büro.
  • Spe­zi­al­ge­wer­be­im­mo­bi­li­en sind für ein bestimmtes Gewerbe oder einen sehr speziellen Zweck errichtet worden. Oft erfordert der Betrieb einer Spe­zi­al­ge­wer­be­im­mo­bi­lie gewisse Si­cher­heits­an­for­de­run­gen. Geht der Betreiber insolvent, kann eigentlich nur ein Käufer oder Mieter der gleichen Branche sein Glück versuchen. Eine Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit ist nicht gegeben, beziehungsweise nur mit teuren Umbaumaßnahmen zu realisieren.
6 Arten von Gewerbeimmobilien (Infografik)
Die sechs Typen von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en auf einen Blick.

Spe­zi­al­ge­wer­be­im­mo­bi­li­en stellen Gutachter aufgrund ihrer Individualität vor eine besonders große Herausforderung. Die Auflistung verdeutlicht das Dilemma (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Viele Spe­zi­al­ge­wer­be­im­mo­bi­li­en werden parallel einem anderen Typ von Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zugeordnet. Ein Chemielabor ist beispielsweise gleichzeitig eine Pro­duk­ti­ons­stät­te; ein Campingplatz, Kino oder Theater sind Frei­zeit­im­mo­bi­li­en.

Tipp: Das Miet­aus­fall­wag­nis ist bei Spe­zi­al­ge­wer­be­im­mo­bi­li­en hoch und muss eingepreist werden. Lange Miet- und Pachtverträge sind zu empfehlen.

Häufige Fragen zur Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Wertermittlung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en.

Wie hoch ist der Kaufpreisfaktor bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en?

Der Kaufpreisfaktor ergibt sich aus dem Kaufpreis geteilt durch die jährliche Nettokaltmiete (ohne Neben- und Betriebskosten). Ein Ergebnis von 20 oder größer ist gut. In Berlin, Hamburg und München liegt der Kaufpreisfaktor für Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en meist über 30.

Welche Renditen lassen sich mit Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en erzielen?

Üblicherweise sind die Renditen für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en höher als bei Wohnraum. Sechs Prozent sind realistisch, bisweilen auch mehr. Lassen Sie sich nicht von Ren­di­te­ver­spre­chen aus dem Katalog blenden. Beauftragen Sie stattdessen einen unabhängigen Gutachter für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en mit der Erstellung einer Renditeprognose oder Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung. Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung nehmen auf Wunsch gerne eine akkurate Berechnung in Zusammenhang mit einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten vor.

Wie funktioniert die Abschreibung bei einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie?

Eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie kann vom Eigentümer üblicherweise über die gesamte Nutzungsdauer hin linear abgeschrieben werden. Die Abschreibung erstreckt sich nur auf das Gebäude, nicht auf das Grundstück, da dieses nicht an Wert verliert. Erfahren Sie mehr über steuerliche Abschreibungen von Immobilien.

Welche Wertsteigerung ist bei einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zu erwarten?

Die Preis­ent­wick­lung ist bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en stark vom Markt und dessen (konjunkturellen) Schwankungen abhängig. Sie variiert zudem je nach Immobilientyp. Während Logistik- und Lagerimmobilien aufgrund des E-Commerce-Booms weiterhin an Wert gewinnen, stehen Büroimmobilien durch veränderte Arbeitsmodelle vor Her­aus­for­de­run­gen. In urbanen Gebieten mit starker Wirt­schafts­kraft und guter Infrastruktur sind generell höhere Wert­stei­ge­run­gen zu erwarten als im ländlichen Raum.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewerten lassen möchte?

Um Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie präzise bewerten zu können, benötigen Gutachter einige Unterlagen. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören ein aktueller Grundbuchauszug, Baubeschreibung und -unterlagen, Informationen zu Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men, Energieausweis, Katasterauszug und weitere. Gerne informieren wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch, welche Dokumente in Ihrem Fall notwendig sind.

Wie läuft die Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en bei Heid ab?

Unsere Gutachter sichten die vorliegenden Unterlagen und führen verschiedene Analysen – unter Be­rück­sich­ti­gung der aktuellen Marktsituation – durch. Außerdem führen wir eine Vor-Ort-Besichtigung durch, bei der der Zustand Ihres Objekts umfassend dokumentiert wird. Die Bewertung Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip: Um Ihnen ein möglichst präzises Ergebnis zu liefern, wird die Wertermittlung zusätzlich von einem zweiten Gutachter geprüft.

Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewerten: Zuverlässige Wertermittlung mit Heid

Die zertifizierten Gutachter der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind mit der Bewertung einer Vielzahl von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en vertraut. Unsere Verkehrswert- und Bi­lan­zie­rungs­gut­ach­ten werden vom Finanzamt anerkannt und sind gerichtsfest. Bei unseren öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern liegt die Wertermittlung Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie in den besten Händen!

Ein weiterer Vorteil für Sie: Anstatt sich über eine horrende Stun­den­ab­rech­nung zu ärgern, genießen Sie bei uns eine Fest­preis­ga­ran­tie. Diese richtet sich nach der Auf­wands­ein­schät­zung, die aus dem Vorgespräch mit Ihnen hervorgeht. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung an oder schicken Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular ab. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!