Die Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) ist ein wichtiger Ori­en­tie­rungs­punkt für den Hausbau. Die GFZ soll die Bebauungsdichte innerhalb eines Baugebietes begrenzen und legt fest, wie viel Wohnfläche Ihr Haus maximal haben darf. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich genau hinter der Ge­schoss­flä­chen­zahl verbirgt und wie die GFZ-Berechnung aussieht.

Baustelle im Grünen
Die zulässige Ge­schoss­flä­chen­zahl für Ihr Grundstück finden Sie im Bebauungsplan.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff der Ge­schoss­flä­chen­zahl im pla­nungs­recht­li­chen Sinne wird im § 20 der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauNVO) beschrieben.
  • Die Ge­schoss­flä­chen­zahl beschreibt das Verhältnis zwischen der zulässigen Geschossfläche und der Grund­stücks­flä­che.
  • Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) = maximal zulässige Geschossfläche / Grund­stücks­flä­che
  • Zur Ge­schoss­flä­chen­zahl gehören die Flächen aller Vollgeschosse.
  • Balkone, Dachgeschosse, Garagen, Keller und Terrassen gehören nicht zur Geschossfläche.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Definition: Was ist die Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ)?

Die Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Baurecht und wird in § 20 Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauNVO) definiert. Die GFZ gibt das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen eines Gebäudes zur Fläche des Baugrunds an. Sie dient als Maß für die bauliche Ausnutzung eines Grundstücks. Anders ausgedrückt definiert die Ge­schoss­flä­chen­zahl die höchstzulässige Immobiliengröße in Quadratmetern – und zwar über alle Vollgeschosse verteilt .

Die Ge­schoss­flä­chen­zahl wird als Dezimalzahl dargestellt und von der Gemeinde festgelegt. Die Kennzahl ist im Bebauungsplan zu finden. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Bebauungsdichte und beeinflusst unter anderem die Größe und Höhe eines Gebäudes. Die genauen Vorgaben zur Ge­schoss­flä­chen­zahl (sog. gebietstypische GFZ) können je nach Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften variieren.

Achtung! Die Geschossfläche ist nicht mit der Wohnfläche gleichzusetzen. Bei der Geschossfläche geht es um die Außenmaße des Gebäudes, die Wände an sich zählen nicht zur Wohnfläche.

Was ist die Geschossfläche? Was besagt die GFZ?

Neben der Baumassenzahl und der Grund­flä­chen­zahl (GRZ) ist die Ge­schoss­flä­chen­zahl eines der wichtigsten Steue­rungs­in­stru­men­te für die städtebauliche Planung. Im Klartext: Mit der GFZ steuern die Behörden die Bebauungsdichte und können so sicherstellen, dass es im Großen und Ganzen eine einheitliche Bebauung gibt. Zu hohe Häuser können verhindert werden, die unter anderem die Licht­ver­hält­nis­se auf den Nach­bar­grund­stü­cken entscheidend beeinflussen.

Doch was gibt die Ge­schoss­flä­chen­zahl an? Nehmen wir als Beispiel eine Ge­schoss­flä­chen­zahl von 0,4 an. Ist für ein Grundstück eine Ge­schoss­flä­chen­zahl von 0,4 festgelegt, darf die Summe der Grundflächen aller Vollgeschosse maximal 40 Prozent der Grund­stücks­flä­che betragen. Besitzen Sie ein Grundstück mit 1.000 Quadratmetern darf die Summe aller Vollgeschosse und solcher, die auf ihre Anzahl angerechnet werden, maximal 400 Quadratmeter betragen (= Geschossfläche).

Ebenso ist die Ge­schoss­flä­chen­zahl für die Preisbildung von Immobilien und Grundstücken entscheidend. Dies gilt insbesondere dann, wenn der potenzielle Käufer ein Gebäude abreißen oder erweitern möchte. Je größer die GFZ ist, desto größer dürfen Anbauten oder Neubauten ausfallen – und das wirkt sich logischerweise auf den Preis aus.

Sommerhütte
Platz für Erholung: Wochenendhäuser mit viel Garten und Luft zum nächsten Nach­bar­grund­stück.

So wird die Geschossfläche berechnet

Die Summe der Grundflächen aller Geschosse einer Immobilie wird als Brut­to­grund­flä­che (BGF) bezeichnet. Im Gegensatz zur Geschossfläche (GF) umfasst die Brut­to­grund­flä­che sämtliche Geschosse, einschließlich nicht als Vollgeschosse geltende Dachgeschosse, unterirdische Flächen sowie Flächen unter Treppenhäusern. Um dies auszugleichen, wird bei neugebauten Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern ein Um­rech­nungs­fak­tor von 0,8 angewandt, bei älteren Gebäuden kann dieser Koeffizient bis auf 0,65-0,7 sinken.

Die Berechnung der maximal zulässigen Ge­samt­ge­schoss­flä­che erfolgt mit folgender Formel:

Maximal zulässige Ge­samt­ge­schoss­flä­che = Grund­stücks­grö­ße x Ge­schoss­flä­chen­zahl

Um die realisierbare Wohnfläche zu berechnen, multiplizieren Sie die Brut­to­grund­flä­che mit dem Um­rech­nungs­fak­tor:

Wohnfläche = Brut­to­grund­flä­che x Um­rech­nungs­fak­tor

Die zulässige Fläche für Vollgeschosse lässt sich mit folgender Formel ganz einfach berechnen:

Zulässige Fläche je Vollgeschoss = Zulässige Geschossfläche / Zulässige Geschosse

Die Ge­schoss­flä­chen­zahl berechnet sich wie folgt:

Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) = maximal zulässige Geschossfläche / Grund­stücks­flä­che

Achtung! Die Geschossfläche eines Vollgeschosses ergibt sich aus den Außenmaßen eines Gebäudes.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

GFZ-Bei­spiel­rech­nun­gen

Eine Bei­spiel­rech­nung soll der Ver­an­schau­li­chung dienen.

  • Grund­stücks­grö­ße = 1.200 Quadratmeter
  • Ge­schoss­flä­chen­zahl = 1,2
  • Grund­flä­chen­zahl = 0,6
  • Zulässige Anzahl an Vollgeschosse = 3

Beispiel 1 – Zulässige Geschossfläche berechnen

Ist das Grundstück 1.200 Quadratmeter groß und Sie wollen eine Immobilie in einem reinen Wohngebiet mit einer Ge­schoss­flä­chen­zahl von 1,2 bauen, dann beträgt die zulässige Ge­schoss­ge­samt­flä­che 1.440 Quadratmeter.

Maximal zulässige Ge­samt­ge­schoss­flä­che = Grund­stücks­grö­ße x Ge­schoss­flä­chen­zahl

1.200 x 1,2 = 1.440

Was das für Sie heißt? Die Stockwerke Ihres Neubaus dürfen insgesamt nicht mehr als 1.440 Quadratmeter groß sein.

Beispiel 2 – Wohnfläche berechnen

Ein Pro­jekt­ent­wick­ler kauft ein Grundstück mit 1.200 Quadratmetern Grund­stücks­flä­che. Die Ge­schoss­flä­chen­zahl beträgt 1,2.

Brut­to­grund­flä­che = Grund­stücks­grö­ße x Ge­schoss­flä­chen­zahl

1.200 x 1,2 = 1.440

Wohnfläche = Brut­to­grund­flä­che x Um­rech­nungs­fak­tor

1.440 x 0,8 = 1.152

Er kann 1.152 Quadratmeter Wohnfläche verkaufen. Er gibt einen Qua­drat­me­ter­preis für die Wohnfläche aus und kann sich so ausrechnen, wie viel Geld ihm das Projekt einbringt.

Geschossflächenzahl als grafisch veranschaulichtes Beispiel
Ge­schoss­flä­chen­zahl als grafisch ver­an­schau­lich­tes Beispiel.

Beispiel 3 – Zulässige Fläche je Vollgeschoss

Beträgt die ebenfalls im Bebauungsplan hinterlegte Grund­flä­chen­zahl zum Beispiel 0,6, ergibt sich, dass Sie nur 720 Quadratmeter der Fläche Ihres Grundstücks bebauen dürfen.

1.200 x 0,6 = 720

Ein einstöckiges Gebäude wäre dadurch ausgeschlossen, die Aufteilung der erlaubten Geschossfläche auf zwei oder drei Etagen möglich. Bauen Sie ein zweistöckiges Haus, ist die Aufteilung der Ge­samt­ge­schoss­flä­che auf zwei Ebenen mit jeweils 720 Quadratmetern möglich.

In unserem Beispiel sind laut Bebauungsplan drei Vollgeschosse möglich, das heißt:

Zulässige Fläche je Vollgeschoss = Zulässige Geschossfläche / Zulässige Geschosse

1.440 / 3 = 480

Sie können drei Vollgeschosse mit je 480 Quadratmetern oder zwei Vollgeschosse mit je 720 Quadratmetern bauen.

Beispiel 4 – Ge­schoss­flä­chen­zahl berechnen

Falls Sie an einem Bestandsgebäude interessiert sind, können Sie umgekehrt die GFZ berechnen. Dafür summieren Sie die Flächen aller Vollgeschosse und teilen anschließend die Summe durch die Grund­stücks­flä­che.

Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) = maximal zulässige Geschossfläche / Grund­stücks­flä­che

1.440 / 1.200 = 1,2

Das Ergebnis können Sie mit den Vorgaben des Bebauungsplans vergleichen. Ist der GFZ-Wert im Bebauungsplan höher als der von Ihnen errechnete, so wurde beim Bestandsgebäude die erlaubte Wohn­flä­chen­grö­ße nicht vollständig ausgeschöpft und Sie können es beispielsweise durch einen Anbau oder eine Aufstockung erweitern.

GFZ-Rechner: Zulässige Geschossfläche einfach berechnen

Sie möchten herausfinden, wie groß die maximal zulässige Geschossfläche auf Ihrem Grundstück ist? Unser GFZ-Rechner macht dies einfach und unkompliziert. Alles, was Sie benötigen, sind wenige Informationen: die Ge­schoss­flä­chen­zahl und die Größe Ihres Grundstücks.

Die Bedienung des GFZ-Rechners ist denkbar einfach. Verwenden Sie den Schieberegler, um die Ge­schoss­flä­chen­zahl im Bereich von 0,2 bis 3,0 einzustellen. Geben Sie die Größe Ihres Grundstücks in Quadratmetern ein. Unser Rechner ermittelt dann sofort und kostenlos, wie groß die maximal zulässige Ge­samt­ge­schoss­flä­che sein darf.

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m2
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Gebietstypische Ori­en­tie­rungs­wer­te für die GFZ nach § 17 BauNVO

Wie hoch die Ge­schoss­flä­chen­zahl tatsächlich ausfällt, hängt vom jeweiligen Baugebiet und der Gemeinde ab. In der folgenden Tabelle werden die Richtwerte für die Ge­schoss­flä­chen­zah­len in den jeweiligen Baugebieten nach § 17 BauNVO dargestellt:

Baugebiet Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ)
Wo­chen­end­haus­ge­bie­te 0,2
Klein­sied­lungs­ge­bie­te (WS) 0,4
Allgemeine Wohngebiete (WA) 1,2
Reine Wohngebiete (WR) 1,2
Fe­ri­en­haus­ge­bie­te 1,2
Dorfgebiete (MD) 1,2
Mischgebiete (MI) 1,2
Dörfliche Wohngebiete (MDW) 1,2
Besondere Wohngebiete (WB) 1,6
In­dus­trie­ge­bie­te (GI) 2,4
Gewerbegebiete (GE) 2,4
Andere Sondergebiete 2,4
Kerngebiete (MK) 3,0
Urbane Gebiete (MU) 3,0

Die Ge­schoss­flä­chen­zahl für Neubauten liegt meist bei ca. 1,0 bis 1,2. Bei Hochhäusern kann die Ge­schoss­flä­chen­zahl allerdings signifikant höher ausfallen. In In­dus­trie­ge­bie­ten wird generell eine dichtere Bebauung toleriert als in Wohngebieten.

Bungalow
Bei einem Bungalow gilt: Grund­flä­chen­zahl (GRZ) = Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ).

FAQ – Die häufigsten Fragen zur GFZ

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zur Ge­schoss­flä­chen­zahl.

Was zählt alles zur Ge­schoss­flä­chen­zahl?

Die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauNVO) legt in § 20 fest, welche Flächen eines Gebäudes in die Berechnung der Ge­schoss­flä­chen­zahl einfließen. Grundsätzlich umfasst die Ge­schoss­flä­chen­zahl nur die Flächen aller Vollgeschosse. Das bedeutet, Keller und Dachgeschoss werden in der Ge­schoss­flä­chen­zahl nicht berücksichtigt, außer, es handelt sich um Vollgeschosse.

Grundsätzlich nicht zur Ge­schoss­flä­chen­zahl zählen:

  • Balkone, Loggien und Terrassen
  • Garagen, Carports und Stellplätze
  • Andere Nebenanlagen

Gibt es einen Unterschied zwischen der Ge­schoss­flä­chen­zahl und der Grund­flä­chen­zahl?

Die Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) und die Grund­flä­chen­zahl (GRZ) sind zwei wesentliche Kennzahlen, die bei der Festlegung der Größe einer Immobilie eine Rolle spielen.

Beide Werte sind im Bebauungsplan festgelegt. Es existiert jedoch ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Kennzahlen:

  • Die Grund­flä­chen­zahl (GRZ) bezieht sich auf die gesamte bebaubare Fläche eines Grundstücks, einschließlich aller Nebenanlagen. Hierbei können gegebenenfalls Über­schrei­tun­gen um bis zu 50 Prozent zulässig sein.
  • Im Gegensatz dazu bezieht sich die Geschossfläche lediglich auf die Flächen aller Vollgeschosse.

Prinzipiell wirken sich beide Kennzahlen auf den Wert eines Grundstücks aus, denn je größer GFZ und GRZ sind, desto größer darf der Neubau ausfallen.

Darf die Ge­schoss­flä­chen­zahl überschritten werden?

Früher galt die Ge­schoss­flä­chen­zahl gemäß der BauNVO als absolute Obergrenze beim Bau von Immobilien. Eine Genehmigung für Bauprojekte wurde nur erteilt, wenn diese Grenze nicht überschritten wurde.

Seit dem 23. Juni 2021 haben sich die Regeln geändert. Die in der BauNVO aufgeführten Ge­schoss­flä­chen­zah­len gelten nun lediglich als Ori­en­tie­rungs­wer­te. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, unter Be­rück­sich­ti­gung der bestehenden Situation abweichende und sogar höhere Ge­schoss­flä­chen­zah­len festzulegen. Die Abweichungen von der üblichen Ge­schoss­flä­chen­zahl werden im Bebauungsplan dargestellt und begründet.

Was ist ein Vollgeschoss? Definition

Ein Vollgeschoss ist eine Bezeichnung für eine vollständige Etage oder Ebene innerhalb eines Gebäudes. Es wird definiert durch die Höhe zwischen dem Boden einer Etage und der Decke der darüber liegenden Etage.

Die genaue Höhe eines Vollgeschosses kann je nach regionalen Bauvorschriften variieren. In den meisten Fällen liegt die Höhe eines Vollgeschosses zwischen 2,30 und 2,60 Metern, außerdem müssen die Vollgeschosse zwischen 1,20 und 1,60 Meter aus dem Boden ragen.

Was ist ein Staffelgeschoss?

Ein Staffelgeschoss bezeichnet eine zusätzliche, meist zurückgesetzte Geschossebene, die auf einem Gebäude errichtet wird. Es wird auch als Aufstockung oder Aufsatzgeschoss bezeichnet.

Es ist zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und rechtlichen Vorgaben für Staf­fel­ge­schos­se je nach Land, Region und örtlicher Baugesetzgebung unterschiedlich sein können. In einigen Fällen können bestimmte Genehmigungen oder Auflagen erforderlich sein, um ein Staffelgeschoss zu errichten.

Wie wird die Baumassenzahl (BMZ) berechnet?

Die Baumassenzahl (auch BMZ, Bebauungsdichte oder Baumassendichte genannt) ist ein Begriff aus der Stadtplanung und wird verwendet, um das Verhältnis zwischen der Baumasse eines Gebäudes und der Fläche des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht, auszudrücken.

Die genaue Berechnung der Baumassenzahl kann von Land zu Land oder von Stadt zu Stadt variieren, da verschiedene rechtliche und planerische Bestimmungen existieren. Im Allgemeinen wird die Baumassenzahl jedoch durch die folgende Formel berechnet:

Baumassenzahl = Gesamte Baumasse / Grund­stücks­flä­che

Die „Gesamte Baumasse“ bezieht sich auf das Volumen aller Gebäude, die auf einem bestimmten Grundstück vorhanden sind. Dieses Volumen kann entweder in Kubikmetern (m³) oder in Kubikfuß (ft³) gemessen werden, abhängig von den verwendeten Einheiten.

Eine höhere Baumassenzahl bedeutet normalerweise eine höhere Bebauungsdichte, während eine niedrigere Baumassenzahl auf eine geringere Bebauungsdichte hinweist.

Was ist die wertrelevante Ge­schoss­flä­chen­zahl (WGFZ)?

Die wertrelevante Ge­schoss­flä­chen­zahl (WGFZ) berücksichtigt nicht nur die Geschossfläche gemäß den Vorschriften des Baurechts, sondern auch Flächen, die für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden können. Dies umfasst beispielsweise nicht ausgebaute Dachgeschosse, die als Wä­sche­trock­nungs­be­reich genutzt werden, oder Kellerräume, die lediglich als Lagerfläche dienen. Durch die Einbeziehung dieser Flächen in die WGFZ wird ein umfassenderes Bild der Nutzbarkeit und des wirt­schaft­li­chen Potenzials einer Immobilie vermittelt.

Bedeutung der Ge­schoss­flä­chen­zahl für den Grundstückswert

Die Größe der Ge­schoss­flä­chen­zahl ist ein entscheidender Faktor bei der Grund­stücks­be­wer­tung. Mit zunehmender GFZ steigt die Wahr­schein­lich­keit, einen höheren Verkaufspreis beim Verkauf des Grundstücks zu erzielen. Umgekehrt bedeutet eine niedrigere Ge­schoss­flä­chen­zahl einen geringeren Wert des Grundstücks.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine fundierte Einschätzung für den Wert Ihres Grundstücks wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Experten verfügen über umfangreiche Kompetenz und Erfahrung. Zögern Sie nicht, eine Grund­stücks­be­wer­tung bei uns anzufordern. Kontaktieren Sie uns noch heute telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren, oder nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.