Die Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks bilden eine entscheidende Komponente im Rahmen jedes Bauprojekts und repräsentieren die finanziellen Aufwendungen für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur. Zu den Anschlusskosten für ein Grundstück zählen Straßenbau, Stromversorgung, Wasser- und Ab­was­ser­ver­sor­gung, Gasleitungen sowie moderne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze. Die sorgfältige Planung und Umsetzung dieser Er­schlie­ßungs­maß­nah­men sind von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für die Bebaubarkeit eines Grundstücks schaffen und somit einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesamtkosten eines Bauprojekts ausüben. Bauherren sollten sich intensiv mit den Er­schlie­ßungs­kos­ten aus­ein­an­der­set­zen, um einen reibungslosen Ablauf der Bauphase sicherzustellen.

Der Straßenanschluss zählt zu den Erschließungskosten
Er­schlie­ßungs­kos­ten wie der Straßenbau sind unumgänglich und sollten in jedes Bauprojekt miteinberechnet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Er­schlie­ßungs­kos­ten sind Teil der Baunebenkosten und unterliegen regionalen Schwankungen.
  • Die Erschließung umfasst den Anschluss des Grundstücks und seiner Gebäude an folgende öffentliche Netze: Straßen, Strom, Was­ser­ver­sor­gung, Ab­was­ser­ent­sor­gung, Gas sowie Telefon- und In­ter­net­in­fra­struk­tur.
  • Eine sorgfältige Planung im Vorhinein ist erforderlich und hilft, unerwartete Kosten zu vermeiden sowie eine reibungslose Umsetzung der Er­schlie­ßungs­maß­nah­men sicherzustellen.
  • Durch­schnitt­lich liegen die Er­schlie­ßungs­kos­ten zwischen 15.000 Euro bis 25.000 Euro.
  • Im Regelfall ist die öffentliche Erschließung eines Grundstücks Voraussetzung, um eine Baugenehmigung zu erhalten, weshalb es auch wichtig ist, sie frühzeitig zu organisieren.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was sind Er­schlie­ßungs­kos­ten?

Er­schlie­ßungs­kos­ten bilden im Allgemeinen die finanziellen Aufwendungen, die für die Entwicklung und Bereitstellung der in­fra­struk­tu­rel­len Grundlagen eines Grundstücks erforderlich sind. Dies umfasst die Anlage von Straßen, die Verlegung von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser und Gas, sowie die Einrichtung moderner Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons- und In­ter­net­in­fra­struk­tur. Die Er­schlie­ßungs­kos­ten sind somit essenziell für die Nutzung und Bebauung eines Grundstücks und werden als fester Bestandteil der Baunebenkosten betrachtet.

Bei der Erschließung eines Grundstücks unterscheidet man zwischen der öffentlichen und privaten / inneren Erschließung:

  • Die öffentliche Erschließung bezieht sich auf die in­fra­struk­tu­rel­len Maßnahmen, die von öffentlichen Stellen durchgeführt werden, um ein Grundstück an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen. Sie erstreckt sich bis zur äußersten Grenze des Grundstücks und bildet die Schnittstelle zwischen dem privaten Grundstück und der öffentlichen Infrastruktur.
  • Die private Erschließung bezieht sich auf die in­fra­struk­tu­rel­len Maßnahmen, die innerhalb der Grenzen eines Grundstücks durchgeführt werden, um eine angemessene Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz zu gewährleisten. Dieser Teil der Erschließung erstreckt sich von der Grund­stücks­gren­ze bis zu den einzelnen Gebäuden oder Hauptstrukturen auf dem Grundstück.

Die Bezahlung erfolgt in beiden Fällen durch den Bauherrn, obwohl die Erschließungen von der Gemeinde beauftragt und koordiniert werden.

Achtung: Er­schlie­ßungs­kos­ten gelten prinzipiell als An­schaf­fungs­kos­ten und können von Privatpersonen in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Er­schlie­ßungs­kos­ten vs. Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge: Was ist der Unterschied?

Er­schlie­ßungs­kos­ten sind die Gesamtkosten, die für die Entwicklung eines Grundstücks notwendig sind, wie zum Beispiel der Bau von Straßen oder die Verlegung von Leitungen. Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge sind Geldbeträge, die von den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern an die Gemeinde gezahlt werden, um einen Teil der öffentlichen Er­schlie­ßungs­kos­ten für Straßen, Grünanlagen oder Lärm­schutz­maß­nah­men zu decken. Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge sind eine einmalige Gegenleistung für deren erstmalige endgültige Herstellung.

Einfach ausgedrückt sind Er­schlie­ßungs­kos­ten die tatsächlichen Ausgaben, während Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge die finanzielle Beteiligung der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer an den öffentlichen Kosten sind.

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Welche Arten von Er­schlie­ßungs­kos­ten gibt es?

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sowohl die öffentliche als auch private Infrastruktur betreffen. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Kosten maßgeblich durch das Bauprojekt, die geografische Lage sowie andere Ein­fluss­fak­to­ren bestimmt wird.

Wege- und Straßenbau

Abhängig von der Lage und den Er­schlie­ßungs­be­din­gun­gen Ihres Grundstücks können zusätzliche Er­schlie­ßungs­kos­ten für den Straßenbau anfallen. Die genaue Höhe dieser Kosten unterliegt oft den Vorschriften und Regelungen der örtlichen Gemeinde. Ungefähr können Sie zwischen 3.000 Euro und 15.000 Euro einberechnen.

Neben dem Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Straßennetz fließt auch das Anlegen von Wegen von der Straße zum Grundstück in die Er­schlie­ßungs­kos­ten ein. Von den Er­schlie­ßungs­kos­ten ausgenommen sind in der Regel Ortsdurchfahren, Brücken, Tunnel und Unterführungen sowie die dazugehörigen Rampen.

Gut zu wissen im Falle eines Grund­stücks­kaufs: Wenn Sie ein Grundstück in einem Neubaugebiet erwerben, ist der Löwenanteil der Er­schlie­ßungs­kos­ten, also Straßenbau und Stra­ßen­be­leuch­tung, meist bereits im Kaufpreis enthalten. Bauträger oder Gemeinde gehen bei solchen Projekten häufig in Vorleistung und legen die Kosten später auf die Baugrundstücke um. Als Bauherr müssen Sie oft nur noch die letzten Meter vom Anschlussort (zum Beispiel: Grund­stücks­gren­ze oder zentraler Verteilerpunkt) bis zum eigenen Gebäude selbst bezahlen. Gerade ländliche Kommunen locken neue Siedler damit, die Er­schlie­ßungs­kos­ten größtenteils oder gar komplett zu übernehmen.

Die Kommune trägt gemäß Baugesetzbuch (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB) mindestens zehn Prozent der Er­schlie­ßungs­kos­ten für Ihr Grundstück. Der Umfang der Er­schlie­ßungs­kos­ten ist im § 128 BauGB geregelt.

Achten Sie beim Kauf von Rohbau- oder Bau­erwar­tungs­land bei den Angaben zu den Bodenwerten auf das Kürzel „ebp“ (er­schlie­ßungs­bei­trags­pflich­tig) – damit werden er­schlie­ßungs­pflich­ti­ge Grundstücke gekennzeichnet, bei denen hohe Kosten auf Sie zukommen.

Wasser und Abwasser

Ein Anschluss an das Was­ser­ver­sor­gungs­netz ist unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben. Die Er­schlie­ßungs­kos­ten für Wasser und Abwasser belaufen sich, abhängig von der Entfernung zur nächsten Anschlussstelle an den Kanal, auf etwa 2.000 bis 5.000 Euro.

Die Kosten für den Anschluss an die Kanalisation sind meistens bereits in den Was­ser­ver­sor­gungs­kos­ten enthalten, teilweise werden sie einzeln ausgewiesen. In ländlichen Gebieten kann es vorkommen, dass die Gemeinde auf die Einbindung Ihres Grundstücks in das örtliche Abwassersystem verzichtet. In solchen Fällen erfolgt die Installation einer individuellen Kläranlage oder eines Abwassertanks, der regelmäßig von Fachleuten geleert wird. Die Er­schlie­ßungs­kos­ten für diese Maßnahmen belaufen sich auf mindestens 3.000 Euro, wobei die laufenden Ent­lee­rungs­kos­ten nicht vergessen werden dürfen.

Gut zu wissen: Sickergruben genügen heutigen Ansprüchen nicht mehr. Diese sind lediglich für Regenwasser zugelassen, können einen Tank oder eine Kläranlage zur Entwässerung aber nicht ersetzen.

Strom

Ein Anschluss an das Stromnetz ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind je nach regionalem Stromversorger und Bauvorhaben unterschiedlich. In etwa lässt sich mit Ausgaben von 2.000 Euro bis 3.000 Euro kalkulieren.

Vor der eigentlichen Erschließung des Stroms wird meistens bereits für die Bauphase ein Bau­stro­m­an­schluss benötigt. Dieser provisorische Anschluss muss zusätzlich bezahlt werden, dabei fallen An­schluss­ge­büh­ren an, gegebenenfalls auch die Miete des benötigten Bau­strom­ver­tei­lers.

Tipp: Die Ver­tei­ler­struk­tur während der Bauphase sollte gut organisiert sein. Sie sollten genügend Unterverteiler an allen notwendigen Stellen einplanen. Das sorgt für eine schnellere und einfachere Arbeit der Handwerker, so sparen Sie Ar­beits­zeit­kos­ten. Zusätzlich ist es sinnvoll, sowohl den Stromanschluss als auch den temporären Bau­stro­m­an­schluss frühzeitig zu beantragen, da der lokale En­er­gie­ver­sor­ger die Installation oftmals erst mehrere Wochen oder Monate nach der Anmeldung durchführt.

Gas

Bei einem Gasanschluss setzen sich die Kosten aus dem Bau­kos­ten­zu­schuss und den Anschlusskosten zusammen. Beim Bau­kos­ten­zu­schuss handelt es sich um eine einmalige Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes. Die Anschlusskosten für Ihr Grundstück betreffen den direkten Anschluss und sind von der Entfernung des Hauses an die Ver­sor­gungs­lei­tung abhängig. Wenn Sie das Grundstück erst vor kurzem erworben haben und dieses sich in einem Neubaugebiet befindet, kann es sein, dass die Anschlüsse für Gas bereits verlegt wurden. Die Kosten für einen Gasanschluss belaufen sich auf 2.000 Euro bis 3.000 Euro.

Fernwärme

Als Alternative zur Heizung mit Gas kann auch Fernwärme für angenehme Temperaturen in Ihrem Zuhause sorgen. Jedoch ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz oftmals nur in größeren Städten oder In­dus­trie­ge­bie­ten möglich. Für einen Neubau können für den Fern­wär­me­an­schluss zwischen 7.000 Euro und 12.000 Euro einkalkuliert werden.

Telefon und Internet

Neben dem Te­le­fon­an­schluss gehört auch der In­ter­net­an­schluss zur standardmäßigen Ausrüstung für einen Neubau. Sollten Sie besonders schnelles Internet benötigen, kann auch ein Glas­fa­ser­an­schluss gelegt werden. Dieser ist kostspieliger als ein normaler In­ter­net­an­schluss und nicht in jeder Gemeinde möglich. Für einen regulären Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­schluss ohne Extrawünsche rechnen Sie mit Aufwendungen bis maximal 1.000 Euro.

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten im Neubaugebiet liegen somit im günstigsten Fall bei 10.000 Euro, können aber mit Fernwärme bis auf rund 36.000 Euro ansteigen.

Bei­spiel­rech­nung Er­schlie­ßungs­kos­ten im Neubaugebiet

Generell wird zwischen Er­schlie­ßungs­kos­ten im Neubaugebiet und Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen im Rahmen einer Modernisierung unterschieden. Bei letzterer kommen die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer im Schnitt für 75 Prozent der Er­schlie­ßungs­kos­ten auf, bei einem Straßenneubau eher für 90 Prozent.

Die meisten Bauprojekte, die von Er­schlie­ßungs­kos­ten betroffen sind, werden in Bayern und Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Bei unseren Beispielen, um die Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück zu berechnen, richten wir uns daher nach diesen beiden Bundesländern.

Baugrundstück erschließen: Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW

Für unsere fiktive Bei­spiel­rech­nung planen Sie den Neubau eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses (140 Quadratmeter) in NRW. Das Grundstück haben Sie bereits gekauft, es liegt am Rand einer größeren Stadt im Neubaugebiet. Sie sitzen gerade mit Ihrem Architekten zusammen und sehen sich gemeinsam mit ihm die Baunebenkosten an. Dabei gehen Sie auch gezielt auf die Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW ein, um unerwartete Aufwendungen zu vermeiden. Ein Architekt unterstützt Sie professionell bei der Einschätzung Ihrer Bauneben- und Er­schlie­ßungs­kos­ten für Ihr Grundstück.

Anschluss Kalkulierte Kosten
Wasser- und Abwasser 4.000 Euro
Strom 2.300 Euro
Gas 2.600 Euro
Telefon- und Internet 800 Euro
Gesamt 9.700 Euro

Die Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge in NRW werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Die Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge für den Straßenbau werden mit dem geplanten Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KAG-ÄR NRW) zum 1.1.2024 de facto abgeschafft. Seit April 2023 gilt für NRW eine Ver­jäh­rungs­frist von 20 Jahren ab Vorteilslage.

Hinweis: Unter Vorteilslage versteht man den Zeitpunkt, ab dem ein Grundstück aufgrund von Er­schlie­ßungs­maß­nah­men einen konkreten Wertzuwachs erfährt.

Baugrundstück erschließen: Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern

Eine befreundete Familie plant gleichzeitig den Neubau eines vergleichbaren Objekts in einem Dorf in Bayern. Sie werfen einen Blick auf deren Kalkulation der Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern.

Anschluss Kalkulierte Kosten
Straßennetz 4.000 Euro
Wasser- und Abwasser 2.500 Euro
Strom 2.000 Euro
Gas 2.000 Euro
Telefon- und Internet 500 Euro
Gesamt 11.400 Euro

Hinweis: In den Bei­spiel­be­rech­nun­gen handelt es sich um eine fiktive Kalkulation. Der erfundene Neubau in NRW soll am Stadtrand errichtet werden, der in Bayern in einem Dorf – das beeinflusst die Kalkulation maßgeblich. Wäre der Neubau anstatt in einem Dorf in der Münchner Innenstadt geplant, sähe die Kalkulation anders aus.

Die Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge in Bayern werden, so wie in ganz Deutschland, von den Gemeinden festgelegt. Entweder ergeben sich die vom Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zu zahlenden Er­schlie­ßungs­kos­ten aus Verträgen oder werden über Er­schlie­ßungs­bei­trags­be­schei­de erhoben. Die Beitragspflicht entsteht für erschlossene Grundstücke satzungsbedingt automatisch, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Kommunen sind per Gesetz zur Erhebung von Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen verpflichtet, müssen laut Bayerischem Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern selbst nur 10 Prozent der Er­schlie­ßungs­kos­ten tragen. Darüber hinaus haben die Gemeinden einen großzügigen Er­mes­sens­spiel­raum bei der Gestaltung des Straßen- oder Lei­tungs­ver­laufs.

Die Ver­jäh­rungs­frist liegt in Bayern bei 20 Jahren ab Vorteilslage. Zusätzlich gilt seit 2021 der Zusatz, dass Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge in Bayern nicht mehr erhoben werden dürfen, wenn seit dem Start der erstmaligen technischen Herstellung der Er­schlie­ßungs­an­la­ge 25 Jahre vergangen sind.

Warum gibt es Unterschiede in der Höhe der Er­schlie­ßungs­kos­ten zwischen NRW und Bayern?

In dicht besiedelten Gebieten besteht oftmals eine höhere Nachfrage nach Infrastruktur, was zu höheren Kosten führen kann. Auch die Baubestimmungen und vor­ge­schrie­be­nen Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge in NRW können anders als die Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge in Bayern sein, was sich ebenso auf die Kosten auswirkt. Zusätzlich spielt die wirtschaftliche Situation einer Region in die Berechnung mit ein, da sie die Preise für Arbeitskräfte und Materialien beeinflusst.

Es ist nicht pauschal möglich, Aussagen zu den Unterschieden in den Er­schlie­ßungs­kos­ten zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen zu treffen. Es können erhebliche Unterschiede selbst innerhalb desselben Bundeslands auftreten. Auskünfte zu Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen erhalten Sie direkt von der entsprechenden Gemeinde.

FAQ – Die häufigsten Fragen zu Er­schlie­ßungs­kos­ten

In diesem Abschnitt werden häufig gestellte Fragen zu Er­schlie­ßungs­kos­ten beantwortet.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Anschlusskosten für ein Grundstück?

Wie hoch die Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen:

  • Umfang der Erschließung (Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Internet/Telefon, Gas etc.)
  • Entfernung des Grundstücks zu An­schluss­punk­ten
  • Grund­stücks­grö­ße
  • Material und Arbeitszeit
  • Ver­tei­lungs­schlüs­sel und Höhe der Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge der Gemeinde (Kommune)
  • Bauliche Art und Nutzung des Grundstücks

Gibt es regionale Unterschiede bei den Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück?

Ja, die Kosten können stark von Region zu Region variieren. Un­ter­schied­li­che Bauvorschriften, verschiedene Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge, topografische Bedingungen und In­fra­struk­tur­stan­dards können zu regionalen Unterschieden bei den Er­schlie­ßungs­kos­ten führen.

Wie hoch sind die Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks pro m²?

Die Berechnung der Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks pro m² gestaltet sich aufgrund der individuellen Ge­büh­ren­struk­tu­ren der Gemeinden als knifflig. Bei der Kalkulation spielen die Grund­flä­chen­zahl (GRZ) und die Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) eine entscheidende Rolle.

Bei­spiel­rech­nung: Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks pro m²

Wenn ein Grundstück beispielsweise 700 Quadratmeter groß ist und mit einer Grund­flä­chen­zahl (GRZ) von 0,6 sowie einer Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) von 1,2 erschlossen werden soll, können Sie die groben Er­schlie­ßungs­kos­ten wie folgt berechnen:

Grund­stücks­flä­che x GRZ = Zulässige Grundfläche

700 x 0,6 = 420 m²

Grund­stücks­flä­che x GFZ = Zulässige Gesamt-Geschossfläche

700 x 1,2 = 840 m²

Laut dieser Berechnung ist die Bebauung auf höchstens 420 Quadratmeter Grundfläche mit einer maximalen Wohnfläche von 840 Quadratmeter beschränkt.

Da eine Wohnfläche von 840 Quadratmeter für unser fiktives Eigenheim zu viel wäre, gehen wir für unsere Bei­spiel­rech­nung von einer Wohnfläche auf insgesamt 300 Quadratmetern aus. Für das Abwasser liegen die Er­schlie­ßungs­kos­ten in dieser Region bei einem Durch­schnitts­wert von 8 Euro pro Quadratmeter. Multiplizieren Sie diesen mit der gewünschten Wohnfläche, erhalten Sie einen Wert von 2.400 Euro an Er­schlie­ßungs­kos­ten für Abwasser.

Nach diesem Beispiel errechnen Sie auch die Er­schlie­ßungs­kos­ten für Strom, Gas, Wasser etc.

An wen zahle ich die Er­schlie­ßungs­kos­ten?

Die öffentliche Erschließung läuft über die Gemeinde. Diese darf maximal 90 Prozent der Er­schlie­ßungs­kos­ten an den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer weitergeben. Für die Verteilung der Er­schlie­ßungs­kos­ten auf die einzelnen Eigentümer greifen die Gemeinden auf das Baugesetzbuch (BauGB) zurück. Grund­stücks­grö­ße und Breite des Grundstücks spielen ebenso eine Rolle wie der Ver­tei­lungs­schlüs­sel der Gemeinde.

Die Auf­trags­er­tei­lung für die private Erschließung Ihres Grundstücks liegt in Ihrer Verantwortung.

Tipp: Es besteht die Möglichkeit, dass Gemeinden einen signifikanten Anteil der Er­schlie­ßungs­kos­ten übernehmen, insbesondere dann, wenn das Ziel darin besteht, den Neubau von Häusern attraktiver zu gestalten.

Wann verjähren Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge?

Die Ver­jäh­rungs­fris­ten für Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge ist im KAG (Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz) des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Erkundigen Sie sich bereits vor Baustart über die Beiträge und Ver­jäh­rungs­fris­ten in Ihrer Region.

Wichtig: Die Verjährung bezieht sich nicht darauf, dass die Gemeinde keinen Anspruch mehr auf die prozentuale Erstattung der Er­schlie­ßungs­kos­ten durch die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer mehr hat, weil diese der Zah­lungs­auf­for­de­rung nicht nachkommen. Die Verjährung bezieht sich auf den Zeitraum der Ausstellung des Er­schlie­ßungs­bei­trags­be­scheids. Trödelt die Gemeinde und lässt mehrere Jahre zwischen Fertigstellung der Straße oder Kanalisation oder Stromleitung und dem Einfordern der Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge vergehen, müssen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer diese gegebenenfalls nicht mehr bezahlen.

Tipps für Ihren Hausbau

Beim Hausbau ist es entscheidend, sorgfältig und genau zu budgetieren. Wir haben Ihnen hier ein paar wichtige Punkte zusammengefasst, damit Sie Ihre Er­schlie­ßungs­kos­ten im Neubaugebiet einschätzen und möglichst gering halten können:

  • Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Kalkulation der Er­schlie­ßungs­kos­ten, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
  • Nutzen Sie För­der­mög­lich­kei­ten: Prüfen Sie mögliche Förderprogramme oder Zuschüsse, die Ihnen bei der Deckung der Er­schlie­ßungs­kos­ten helfen können.
  • Rechtliche Aspekte verstehen: Verstehen Sie die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen, und klären Sie, welche finanziellen Verpflichtungen auf Sie als Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zukommen.
  • Expertise einholen: Beauftragen Sie einen Experten, um fundierte Beratung und Unterstützung bei der Kostenschätzung zu erhalten. Ein Architekt kann Ihnen bei der Kalkulation der Er­schlie­ßungs­kos­ten helfen, oder auch Baubegleiter stehen Ihnen dabei zur Seite.

Eine Baubegleitung hilft Ihnen nicht nur dabei, alle Kostenstellen zu verstehen und zu kalkulieren, sondern sorgt auch für einen reibungslosen Ablauf der Bauphase. Kontaktieren Sie die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und informieren Sie sich kostenlos über unseren Leistungsumfang.