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Erbschaftssteuer umgehen: Tipps, Tricks & Wissenswertes

Wer eine Immobilie erbt, muss die Erbschaftssteuer entrichten. Die Höhe der Steuer hängt dabei vom Verkehrswert der Immobilie sowie von den verfügbaren Freibeträgen ab. Unter Umständen kann die Erbschaftssteuer aber nicht nur verringert, sondern komplett umgangen werden. Wie Sie legal die Erbschaftssteuer umgehen können und was Sie sonst zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie hier.

Erbschaftssteuer umgehen: das Wichtigste auf einen Blick

  • Wie viel darf man erben, ohne Erbschaftssteuer zu bezahlen? Wie viel man steuerfrei erben kann, hängt immer vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Dieses bestimmt den verfügbaren Freibetrag. Liegt dieser unterhalb des Verkehrswertes der zu vererbenden Immobilie, ist die Erbschaft steuerfrei.
  • Wer muss die Erbschaftssteuer bezahlen? Die Erbschaftssteuer muss immer von demjenigen bezahlt werden, der erbt.
  • Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verkehrswert der Immobilie sowie von der Höhe des Freibetrags ab.
  • Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Erbschaft? Das hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe ab. Je nach Verwandtschaftsgrad werden Erben in drei Steuerklassen eingeteilt. Dazu erfahren Sie weiter unten mehr.
  • Wann entfällt die Erbschaftssteuer auf Immobilien? Liegt der Wert der Immobilie unterhalb des verfügbaren Freibetrags, entfällt die Erbschaftssteuer. Es gibt überdies weitere Möglichkeiten, Erbschaftssteuer zu sparen bzw. komplett zu umgehen (siehe unten).

Was ist die Erbschaftssteuer und wann wird sie fällig?

Die Erbschaftssteuer muss entrichtet werden, wenn ein Vermögenswert, bspw. eine Immobilie, nach dem Tod des Eigentümers an dessen Erben geht. Liegt der Wert der Immobilie oberhalb der Freibetragsgrenze, wird Erbschaftssteuer fällig . Wie hoch der Freibetrag ist, hängt dabei immer vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Die Erbschaftssteuer muss dabei immer von der/den erbenden Person/en bezahlt werden.

Erbschaftssteuer umgehen

Unter bestimmten Umständen können Sie als Immobilienerbe die Erbschaftssteuer umgehen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Je nach Verwandtschaftsverhältnis werden Erbende in drei Steuerklassen eingeteilt . Aus diesen ergeben sich dann wiederum die Freibeträge.

Steuerklassen & Freibeträge

Im Folgenden sehen Sie, welche Personen welchen Steuerklassen zuzuordnen sind.

  • Steuerklasse I: Ehegatte, eingetragene Lebenspartner, Kinder (leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder), Kinder verstorbener Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern & Großeltern
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner
  • Steuerklasse III: nicht verwandte Personen, unverheiratete Lebenspartner

Folgende Freibeträge gelten dafür:

Erbschaftssteuer umgehen Freibeträge

Bei einer Erbschaft können Sie je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser unterschiedliche Freibeträge ausnutzen.

Höhe der Steuer

Die Höhe der Steuer hängt dann schlussendlich davon ab, welcher Restbetrag nach Abzug des Freibetrags noch übrig bleibt. Ob man beispielsweise die Erbschaftssteuer beim Neffen umgehen kann, erfahren Sie in diesen zwei Rechenbeispielen:

Bsp. 1 : Sie erben von Ihrer Mutter ein Haus mit einem Verkehrswert von 600.000 €. Als Kind der Verstorbenen gehören Sie der Steuerklasse I an und haben einen Freibetrag von 400.000 €. Zieht man diesen vom Wert der Immobilie ab, bleiben 200.000 € zu versteuernder Restbetrag übrig. Wenn Sie nun unten in der Grafik nachsehen, erkennen Sie, dass dafür nach Ihrer Steuerklasse 11 % Erbschaftssteuer zu entrichten sind. Umgerechnet sind das am Ende 22.000 € Erbschaftssteuer .

Bsp. 2 : Sie erben von Ihrem Onkel eine Immobilie im Wert von 500.000 €. Mit diesem Verwandtschaftsverhältnis (Onkel - Nichte/Neffe) fallen Sie in die Steuerklasse II und es stehen Ihnen 20.000 € an Freibetrag zu. Zieht man den Freibetrag vom Wert der Immobilie ab, bleiben 480.000 € zu versteuernder Restbetrag übrig. In der Grafik sehen Sie, dass für Ihre Steuerklasse dafür 25 % Erbschaftssteuer zu entrichten sind, was umgerechnet 120.000 € entspricht .

Erbschaftssteuer umgehen Steuerhöhe

Die Höhe der Erbschaftssteuer ergibt sich aus der Steuerklasse und dem Restbetrag nach Abzug der Freibeträge.

So können Sie die Erbschaftssteuer umgehen

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie die Erbschaftssteuer legal umgehen können. So müssen Sie nach Erhalt des Erbes keine Erbschaftssteuer entrichten. Diese Möglichkeiten haben Sie :

Freibeträge nutzen

Der einfachste Weg, die Erbschaftssteuer zu reduzieren bzw. im besten Fall zu umgehen, ist die Nutzung der Freibeträge. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen sind diese unterschiedlich hoch (siehe oben). Liegt der Wert der vererbten Immobilie unterhalb des verfügbaren Freibetrags, entfällt die Erbschaftssteuer komplett . Doch auch, wenn der Wert der Immobilie über dem Freibetrag liegt, kann dieser die Steuerlast zum Teil erheblich senken.

Gut zu wissen: Ehepartner und Kinder der verstorbenen Person können unabhängig von den Freibeträgen eine selbstgenutzte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie nach Erbfall noch mindestens 10 Jahre in der Immobilie wohnen bleiben.

Änderung der Familienverhältnisse

Eine Veränderung des (Verwandtschafts-)Verhältnisses zum Erblasser kann die Steuerlast positiv beeinflussen . Das kann z. B. durch eine Heirat erreicht werden.

  • So wird aus dem ledigen Lebenspartner ein Ehepartner, oder mit anderen Worten: Aus Steuerklasse III wird Steuerklasse I und aus 20.000 € Freibetrag werden 500.000 € Freibetrag für den Erbfall.
  • Da das Vererben von Immobilien an Kinder eine Erleichterung der Steuerlast herbeiführen kann, ist eine Adoption ebenfalls eine gute Möglichkeit. Indem der Erblasser eine nahestehende Person adoptiert, ändern sich für diesen die Verhältnisse im Erbfall: Er steigt als Adoptivkind in die Steuerklasse I auf und erhält 400.000 € Freibetrag.

Schenkung

Zwar wird auch bei einer Schenkung eine Steuer (= Schenkungssteuer) fällig, diese kann aber umgangen werden – in der Regel sogar einfacher als bei einer Erbschaft. Denn hier können die geltenden Freibeträge (die gleich sind wie bei einer Erbschaft) alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden .

Beispiel : Ein Immobilieneigentümer möchte seine Immobilie im Wert von 700.000 € an seinen Sohn vererben. Um Steuern zu sparen, entscheidet er sich für eine Schenkung zu Lebzeiten und teilt diese in zwei Etappen. Er verschenkt den ersten Teil der Immobilie und kann dafür den gesetzlichen Freibetrag von 400.000 € (entsprechend der Erbschaft/Schenkung eines Hauses an Kinder) komplett ausnutzen. Nach 10 Jahren kann er den zweiten Teil (= die restlichen 300.000 €) verschenken und dafür wieder den Freibetrag von 400.000 € voll ausschöpfen. Da beide Freibeträge zusammen höher sind als der Gesamtwert der Immobilie und die Freibeträge bei keiner der beiden Schenkungen überschritten wurden, bleibt die Schenkung völlig steuerfrei.

Supervermächtnis im Berliner Testament

Die Bestimmung eines sogenannten Supervermächtnisses im Berliner Testament kann die Senkung bzw. Vermeidung der Erbschaftssteuer herbeiführen. Hierbei geht es darum, dass der länger lebende Ehepartner als alleiniger Erbe eingesetzt wird . Kinder gehen im ersten Erbfall leer aus. Das Problem daran ist aber, dass mit den Kindern als Erben auch deren Freibeträge wegfallen. Der Ehepartner muss im schlimmsten Fall mit hohen Erbschaftssteuern rechnen.

Das Supervermächtnis im Berliner Testament kann hier gegensteuern. Es legt fest, dass der hinterbliebene Ehepartner frei über das Erbe verfügen darf und dieses in Form von Vermächtnissen an die Kinder weitergeben kann. So können auch die Freibeträge der Kinder ausgenutzt werden und die Erbschaftssteuer kann gesenkt oder sogar ganz umgangen werden.

Erbschaftssteuer Immobilien umgehen

Mit einem Supervermächtnis im Berliner Testament kann der hinterbliebene Ehepartner als Alleinerbe die Erbschaftssteuer senken bzw. umgehen.

Vererbung auf Umwegen

Um möglichst hohe Freibeträge ausnutzen zu können, kann eine Vererbung auf Umwegen sinnvoll sein. Das folgende Beispiel führt das anschaulich vor:

Eine Person möchte ihre Immobilie im Wert von 300.000 € an eine gute Freundin vererben. Um Steuern zu vermeiden, sollte sie diese im Testament aber nicht als Haupterbin eintragen , da diese lediglich einen Freibetrag von 20.000 € erhalten würde.

Die Immobilieneigentümerin kann veranlassen, dass bspw. ihre Eltern im Testament als Haupterben eingetragen werden . Diese können hierfür einen Freibetrag von je 100.000 € geltend machen (siehe Grafik oben). Zusätzlich sollte die Erblasserin ihre gute Freundin als Nacherbin festlegen, die nach dem Tod der Eltern die Immobilie erhält.

Mit diesen Schritten erhöht sich der Freibetrag der Freundin von 20.000 auf 200.000 € und sie hat am Ende einen zu versteuernden Betrag von 100.000 € (Immobilienwert von 300.000 € – Freibetrag von 200.000 €). Die Steuerlast beträgt nun entsprechend der Steuerklasse III noch 30.000 € – ohne die Vorkehrungen hätte die Freundin eine Erbschaftssteuer von 84.000 € bezahlen müssen.

Fazit: Erbschaftssteuer umgehen

Bei jeder Immobilienerbschaft wird eine Erbschaftssteuer fällig. Diese kann im schlimmsten Fall eine hohe finanzielle Belastung für die erbenden Personen darstellen. Es gibt aber einige Möglichkeiten, wie Sie die Steuer ganz legal senken oder sogar komplett umgehen können . Welcher Weg in Ihrer Situation der passendste ist, können Sie mithilfe dieses Beitrags individuell entscheiden.

Gerne stehen wir von Heid-Immobilienbewertung Ihnen beratend zur Seite , um für Sie eine möglichst geringe Steuerlast im Erbfall herausholen zu können. Kontaktieren Sie uns!

FAQs: Erbschaftssteuer umgehen

Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien?

Die Erbschaftssteuer entfällt dann, wenn der Wert der vererbten Immobilie unterhalb der verfügbaren Freibeträge liegt . Es gibt zudem weitere Wege, wie Sie die Erbschaftssteuer umgehen bzw. zumindest reduzieren können (siehe oben).

Kann man Erbschaftssteuer durch Schenkung umgehen?

Gegebenenfalls können Sie die Erbschaftssteuer durch Schenkung umgehen . Bei jeder Schenkung wird aber auch eine Schenkungssteuer fällig. Diese können Sie aber in der Regel leichter umgehen als die Erbschaftssteuer, wodurch sich eine Schenkung zu Lebzeiten in vielen Fällen lohnen kann.

Kann man die Erbschaftssteuer bei einer nicht-verwandten Person umgehen?

Nicht-verwandte Personen (außer Ehepartner und eingetragene Partner) gehören im Erbfall der Steuerklasse III an und erhalten lediglich einen Freibetrag von 20.000 €. Da Immobilien in der Regel einen deutlich höheren Wert als 20.000 € haben, ist eine Deckung durch den Freibetrag eher unwahrscheinlich . Möglichkeiten, auch bei nicht-verwandten Personen die Erbschaftssteuer zu umgehen bzw. diese deutlich zu reduzieren, finden Sie im Beitrag in den Kapiteln “Änderung der Familienverhältnisse” und “Vererbung auf Umwegen”.

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

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