Der Kauf einer denk­mal­ge­schütz­ten Immobilie hat Vor- und Nachteile, kann Fluch und Segen sein. Einerseits profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen und historischem Charme. Andererseits benötigen Sie für jede In­stand­hal­tungs­maß­nah­me eine Genehmigung und investieren hohe Summen in Sa­nie­rungs­ar­bei­ten. Erfahren Sie, worauf es beim Kauf denk­mal­ge­schütz­ter Häuser ankommt und wann sie sich lohnen.

denkmalgeschütztes Fachwerkhaus
Bei einer Denkmal-Immobilie ist fast jede Sanierungs- oder In­stand­set­zungs­maß­nah­me ge­neh­mi­gungs­pflich­tig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einzeldenkmal: Äußeres Er­schei­nungs­bild und Innenräume stehen unter Denkmalschutz.
  • Ensembleschutz: Lediglich das äußere Er­schei­nungs­bild darf nicht eigenmächtig modernisiert, saniert oder verändert werden.
  • Denk­mal­ge­schütz­tes Haus kaufen – Vorteile: Historischer Charme, steuerliche Vorteile, Fördergelder für Baumaßnahmen, gesicherter Wert.
  • Denk­mal­ge­schütz­tes Haus kaufen – Nachteile: Hohe Kosten für historische Materialien und Bauweisen, strenge Auflagen durch das Denkmalamt, zeitintensive Ge­neh­mi­gungs­pro­zes­se, Verpflichtung zur Instandhaltung.
  • Ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ge Baumaßnahmen: Fassade, Fenster, Türen, Keller, Dachboden, Treppenhaus.
  • Förderungen für denk­mal­ge­schütz­te Gebäude: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, KfW, Zuschüsse durch die Länder.
  • Steuerliche Verhältnisse bei denk­mal­ge­schütz­ten Immobilien: Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Vermietung für acht Jahre 9 %, weitere vier Jahre 7 %; AfA für Selbstnutzer über zehn Jahre 9 %

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Diese Gebäude gelten in Deutschland als denk­mal­ge­schütz­te Häuser

Zu den Baudenkmälern zählen in Deutschland nicht nur Burgen, Kirchen oder Schlösser, sondern auch historische Wohnhäuser, Bauernhöfe oder In­dus­trie­an­la­gen. Welche Kriterien vorliegen müssen, damit ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Entscheidend ist nämlich nicht nur das Baujahr, sondern weitere Merkmale, wie

  • Architektur,
  • Seltenheitswert,
  • bauliche Qualität,
  • geschichtliche Zeugnisse der Baukultur
  • oder die Nähe zur regionalen Kultur.

Unter diesen weitgefassten Anhaltspunkten können Sie Denkmalschutz für ein Gebäude beantragen. Letztendlich entscheidet die Denkmalbehörde aber von Fall zu Fall. Ebenso können Sie auch die Aufhebung des Denkmalschutzes anstreben. Dafür müssen Sie jedoch nachweisen, dass die Gründe, weshalb das Gebäude unter Denkmalschutz steht, nicht mehr zutreffen.

Für viele Liebhaber, Eigentümer wie Mieter, ist es ein Traum ein solches ge­schichts­träch­ti­ges Haus zu beziehen. Das macht denk­mal­ge­schütz­te Immobilien zu einer beliebten Geldanlage und meist zu einem langjährigen Projekt, wenn Modernisierungs- und Sa­nie­rungs­ar­bei­ten anstehen. Denn wenn Sie ein denk­mal­ge­schütz­tes Haus kaufen, müssen Sie sich an die Vorgaben und Ge­neh­mi­gungs­pro­zes­se der Denkmalbehörde halten. Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf es beim Kauf einer historischen Immobilie ankommt.

Unterschiede zwischen Einzeldenkmal und Ensembleschutz

Grundsätzlich wird bei denk­mal­ge­schütz­ten Immobilien zwischen Einzeldenkmal und Ensembleschutz unterschieden. Die Einordnung ist entscheidend dafür, welche Baumaßnahmen Sie ohne Genehmigung ausführen dürfen.

Einzeldenkmäler sind Gebäude, die ganzheitlich geschützt werden sollen. Alte Fachwerkhäuser, herrschaftliche Gebäude aus der Gründerzeit oder historische Bauernhäuser gehören typischerweise dazu. Hier soll der historische Charakter des Hauses nicht nur nach außen, sondern auch in den Innenräumen bewahrt werden. In dem Fall müssen Sie selbst für den Austausch der Sanitäranlage die historische Bauweise berücksichtigen und Ihre Pläne mit dem Denkmalamt abstimmen. Unter Umständen kann sogar das Inventar, sprich Möbel oder Gemälde unter Denkmalschutz gestellt werden.

Ensembleschutz meint die Bewahrung einer Innenstadt, eines Straßenzugs, einer Siedlung oder auf sonstige Art zu­sam­men­ge­hö­ren­de Gebäude. Dabei geht es vorrangig um das äußere Er­schei­nungs­bild. Die Innenräume dagegen können Sie frei gestalten.

Einige Baudenkmäler werden sowohl als Einzeldenkmal deklariert, als auch unter Ensembleschutz gestellt.

Kriterien für denkmalgeschützte Immobilien
Kriterien für denk­mal­ge­schütz­te Immobilien

Vorteile beim Kauf denk­mal­ge­schütz­ter Gebäude

Mit dem Kauf einer denk­mal­ge­schütz­ten Immobilie erwerben Sie nicht nur ein Haus, sondern Kulturgut. Welche Vorteile das als Kapitalanlage, wie auch als Eigenheim beinhaltet, erfahren Sie im nachfolgenden Überblick.

Denk­mal­ge­schütz­te Häuser

  • … sind einzigartige Immobilien mit besonderem Charme.
  • … sind historische Bauten, „deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wis­sen­schaft­li­chen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“. (Bayerisches Denk­mal­schutz­ge­setz, Art. 1 Abs. 1 BayDSchG)
  • … bieten steuerliche Vorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer.
  • … liegen im Interesse der Allgemeinheit. Daher werden Baumaßnahmen staatlich gefördert.
  • … eignen sich durch die lukrative AfA besonders zur Vermietung.
  • … erfahren auf lange Sicht eine hohe Wertsteigerung und sind deshalb als langfristige Investition zu empfehlen.
  • … sind eine ökologische Alternative zum Neubau, weil keine neuen Ressourcen benötigt werden.

Nachteile beim Kauf denk­mal­ge­schütz­ter Immobilien

Ein historisches Haus zu kaufen, bringt leider nicht nur Vorteile mit sich. Beachten Sie daher die nachfolgenden Aspekte, die sich negativ auf Ihr Vorhaben auswirken können. So haben Sie bereits im Blick, worauf Sie vor dem Kauf der denk­mal­ge­schütz­ten Immobilie achten sollten.

Denk­mal­ge­schütz­te Häuser

  • … weisen meist wenig Isolierung und dadurch ein schlechte Energiebilanz auf. Dadurch entstehen höhere Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten.
  • … unterliegen strengen Auflagen für In­stand­hal­tungs­maß­nah­men. Als Eigentümer kommen (durchaus langwierige) bürokratische Prozesse auf Sie zu. Sie müssen vorab Pläne vorlegen und anschließend auf die Bauerlaubnis warten.
  • … erfordern nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Für die In­stand­hal­tungs­maß­nah­men müssen Sie eventuell spezialisierte Architekten, Ingenieure und Handwerker finden, um die Auflagen der Denkmalbehörde zu erfüllen. In manchen Fällen sind außerdem seltene und kostspielige Baumaterialien notwendig, die im Normalfall heute nicht mehr eingesetzt werden.
  • … sollen ihren historischen Charakter behalten. Aus diesem Grund können Ihnen Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen bei Bauvorhaben untersagt werden.
  • … bergen gerne unerwartete Mängel und Bauschäden, die saniert werden müssen, aber nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.
  • … verpflichten zu Instandhaltung, da sie Kulturgut darstellen, dass bewahrt werden soll.

Auch, wenn eine In­stand­hal­tungs­rück­la­ge primär in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern Anwendung findet, sollten Sie als Denkmal-Eigentümer eine solche aufbauen.

Pantheon-Instandhaltung
So weit wie beim Panthenon dürfen Sie als Eigentümer einer Denkmal-Immobilie in Deutschland es nicht kommen lassen.

Sie möchten wissen, was bei der Instandhaltung und Modernisierung auf Sie zukommt? Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein altes Haus sanieren. Damit Sie auch über versteckten Sa­nie­rungs­be­darf Bescheid wissen, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen, empfiehlt es sich ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erstellen zu lassen. Bei der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung werden Sie von zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tern begleitet, die auf Wunsch eine ausführliche Im­mo­bi­li­en­kauf­be­ra­tung erstellen.

Diese Baumaßnahmen sind in einem denk­mal­ge­schütz­ten Gebäude ge­neh­mi­gungs­pflich­tig

Welche Baumaßnahmen Sie in einem historischen Haus genehmigen lassen müssen, ist vom Grad des Denkmalschutzes abhängig. Steht das gesamte Gebäude, nicht nur das äußere Er­schei­nungs­bild, unter Denkmalschutz, benötigen Sie selbst für das Streichen der Wände eine Genehmigung. Bei vielen denk­mal­ge­schütz­ten Häusern betrifft die Erhaltung jedoch die Konstruktion und die Fassade. Dann können Sie die Renovierung und Gestaltung der Innenräume ohne Abklärung bei der Behörde vornehmen.

Welche Teile Ihres Gebäudes unter Denkmalschutz stehen, können Sie im Grundbuch nicht einsehen. Sprechen Sie daher vorab mit dem für Ihr Gebäude zuständigen Denkmalamt, welche Baumaßnahmen Sie selbstständig erledigen können.

Möchten Sie eine der folgenden Ge­bäu­de­be­stand­tei­le verändern oder sanieren, sollten Sie in jedem Fall eine Genehmigung einholen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, sonst können Ihnen Strafzahlungen drohen und gegebenenfalls der Rückbau in den ursprünglichen Zustand:

  • Fassade
  • Türen und Fenster
  • Keller und Dachboden
  • Treppenhaus

Die Anbringung von Balkonen, Vordächern, Solaranlagen oder auch nur Sa­tel­li­ten­schüs­seln wird in vielen Fällen grundsätzlich nicht genehmigt, da dies einen Eingriff in das Gesamtbild bedeutet. Bevor Sie sich hier die Mühe machen, Konzepte und Pläne zu erstellen, fragen Sie bei ihrem Denkmalamt nach, ob eine Chance auf Erfolg besteht.

modern eingerichteter Altbau
Sofern nicht anders vom Denkmalamt vorgegeben, können Sie in den meisten denk­mal­ge­schütz­ten Häusern die Innenräume nach Ihrem persönlichen Geschmack gestalten.

Zu guter Letzt geht es nicht nur um das Aussehen, sondern auch um die Nutzung der denk­mal­ge­schütz­ten Immobilie. Ehemalige In­dus­trie­ge­bäu­de können Sie nicht ohne Weiteres in Wohnraum umwandeln. Auch hierzu sollten Sie sich vorab den Rat der Denkmalbehörde einholen.

Förderungen für In­stand­hal­tungs­maß­nah­men denk­mal­ge­schütz­ter Gebäude

Da es sich bei denk­mal­ge­schütz­ten Gebäuden um Kulturgut handelt, das geschützt werden soll, können Sie für In­stand­hal­tungs­maß­nah­men und Sanierungen Fördergelder in Anspruch nehmen. Zuschüsse können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Gefördert werden energetische Sanierungen, sowie Einzelmaßnahmen, beispielsweise der Austausch der Fenster oder eine neue Heizungsanlage.

Auch auf Länderebene werden von den Landesämtern für Denkmalpflege Zuschüsse bereitgestellt. Fragen Sie dazu in Ihrer örtlichen Denk­mal­schutz­be­hör­de nach Informationen, da sich die Mittel und Rah­men­be­din­gun­gen ständig verändern.

Eine weitere Anlaufstelle ist die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Hierbei handelt es sich um eine private Initiative, die bundesweit Gelder für denk­mal­ge­schütz­te Gebäude zur Verfügung stellt. Allerdings ist die Bewilligung immer von der Höhe der Spendengelder abhängig und kommt daher eher öffentlichen und besonders alten Denkmälern zugute.

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Denk­mal­schutz­be­hör­den

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Denkmalbehörden in den verschiedenen Bundesländern, meist Landesamt für Denkmalpflege – oder kürzer: Lan­des­denk­mal­amt – genannt. Dort erhalten Sie einen ersten Einblick in die Voraussetzungen und Förderoptionen. Manche Bundesländer haben den Namen der Denkmalbehörde auf den Schwerpunkt Archäologie ausgeweitet.

Archäologische Ausgrabung
Den Landesämtern für Denkmalpflege obliegt in der Regel auch der Bereich Archäologie.

Haus mit Denkmalschutz kaufen – Erfahrungen

Celle beeindruckt mit seiner pittoresken Altstadt aus Fachwerkhäusern. Viele dieser Häuser stehen unter Denkmalschutz. Das führt in der Praxis allerdings nicht zu einem Boom, sondern eher zu einem Verfall der Gebäude. Kapitalkräftige Investoren scheuen sich, ein historisches Haus zu kaufen. Sie fürchten sich vor dem finanziellen Mehraufwand, wenn sie eine denk­mal­ge­schütz­te Immobilie kaufen. In­nen­ar­chi­tek­tin Susanne Schreiber-Beckmann aus Celle erklärt auf houzz.de, dass die Eigentümer von Denkmal-Immobilien „oft schlechte Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Denkmalbehörden gemacht“ hätten und das hübsche Fachwerkhaus allmählich verfallen ließen, anstatt sich mit Bürokraten und Auflagen herumzuärgern. Hinzu kämen Er­ben­ge­mein­schaf­ten, die sich nicht einig würden, was mit dem geerbten Haus passieren soll. In der Folge verfällt der Fachwerkkern der Celler Altstadt zunehmend, da der Status als Denkmal unbewohnten Häusern, in denen Sanierungsstau herrscht, nicht wirklich hilft.

Ein anderer Nutzer dieser Seite gab eine Anekdote zum Besten, die den behördlichen Irrsinn dokumentiert und die Risiken, denen Käufer einer Denkmal-Immobilie ausgesetzt sind. Ein Bauherr wollte demnach einen Dorf-Bahnhof ersteigern, der unter Denkmalschutz steht. Die untere Denkmalbehörde erteilte keine Auskunft zum Objekt, die obere ließ erst Gutachten erstellen, um die Auflagen für den Erwerber festzulegen. Der Sieger der Versteigerung kauft praktisch die Katze im Sack, da der Maß­nah­men­ka­ta­log erst noch entsteht. Finanzielles Fiasko und Rechts­strei­tig­kei­ten sind vorprogrammiert.

Weitgehender Konsens herrscht unter den Nutzern – viele von ihnen zumindest im weiteren Sinn aus der Im­mo­bi­li­en­bran­che – dahingehend, dass die Denk­mal­schutz­be­hör­den primär das Recht der Allgemeinheit auf den Erhalt des Kulturgutes sehen und (bisweilen willkürlich anmutende) Forderungen stellen – wie zum Beispiel die Verpflichtung, auch Innentüren im gleichen tradierten Farbton wie zur Gründerzeit zu streichen. Für Beratungen und Erklärungen hingegen würde auf Architekten und Baufirmen verwiesen.

Sanierungen, die mit den Anforderungen des Denkmalschutzes in Einklang stehen, ziehen teils horrende – und im Vorfeld oft unkalkulierbare – Kosten für die Eigentümer nach sich. Vermietet werden Kapitalanlage-Denkmäler ohne Erlaubnis auf Kom­fort­mo­der­ni­sie­run­gen im Inneren kaum noch. Schließlich lässt sich kaum ein Mieter darauf ein, hinter einer hübschen Fassade zu wohnen, in der die Heizkosten mangels Isolierung explodieren und es aufgrund der Bauweise – vor allem der Beschaffenheit von Fenstern und Türen – wie Hechtsuppe zieht.

Steuern auf Denkmal-Immobilien

Neben den Zuschüssen für In­stand­hal­tungs­maß­nah­men erhalten Sie bei denk­mal­ge­schütz­ten Häusern steuerliche Vorteile. Diese zahlen sich insbesondere bei vermieteten Denkmal-Immobilien aus, wo sie innerhalb von zwölf Jahren 100 Prozent der In­stand­hal­tungs­kos­ten, Renovierungen und Sanierungen von der Ein­kom­mens­steu­er absetzen können. In den ersten acht Jahren sind es neun Prozent, weitere vier Jahre sind es sieben Prozent. Die Denkmalbehörde stellt nach Abschluss der Baumaßnahmen eine Bescheinigung für das Finanzamt aus.

Der Kauf einer historischen Immobilie als Kapitalanlage lohnt sich steuerlich nur, wenn Sie das Haus über einen längeren Zeitraum halten. Verkaufen Sie das Haus bereits innerhalb der Ab­schrei­bungs­frist, kann der Erwerber die restliche AfA selten für sich beanspruchen. Das wirkt sich ungünstig auf den Verkaufspreis und die Käufersuche aus. Ein historisches Haus sollten Sie deshalb frühstens nach zwölf Jahren verkaufen, aber idealerweise noch länger, um eine Wertsteigerung zu erzielen.

Bewohnen Sie die denk­mal­ge­schütz­te Immobilie selbst, können Sie immerhin 90 % der Kosten bei den Steuern einsparen. Die Abschreibung ist hier nur über zehn Jahre, dafür zu jeweils neun Prozent möglich. Detaillierte Informationen zur Abschreibung von Denkmälern erhalten Sie im verlinkten Beitrag.

Ob es sich für Sie rentiert, eine historische Immobilie zu kaufen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Denkmal-AfA kann einer davon sein, sollte aber nicht im Fokus stehen, wenn Sie ein solches Kleinod erwerben. Kalkulieren Sie die Kosten für den Kauf eines denk­mal­ge­schütz­ten Gebäudes mittels eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens mit Kaufberatung der Heid-Gutachter. So können Sie sich im Vorhinein absichern, dass der Preis zum Sa­nie­rungs­be­darf passt, wenn Sie die Denkmal-Immobilie kaufen.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0800 - 909 02 82 oder Formular abschicken:

André Heid
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Häufige Fragen rund um den Kauf von denk­mal­ge­schütz­ten Immobilien

Wir haben häufige Fragen rund um denk­mal­ge­schütz­te Immobilien für Sie gesammelt und beantwortet.

Woher wissen Käufer, ob ein (historisches) Haus unter Denkmalschutz steht?

Der Voreigentümer hat eine Of­fen­ba­rungs­pflicht. Er darf Ihnen nicht verschweigen, dass Sie von ihm ein Denkmal kaufen – und eben nicht einfach nur ein Haus mit historischem Flair, mit dem Sie machen können, was Sie wollen. Im notariell beglaubigten Kaufvertrag muss festgehalten sein, dass Sie ein denk­mal­ge­schütz­tes Haus kaufen. Hat der Verkäufer Ihnen den Denkmal-Status des Kaufobjekts arglistig verschwiegen, dürfen Sie den Kauf rückgängig machen.

Aber der Notar prüft das doch?! Nein. Der Notar wirft einen Blick ins Grundbuch. Im Grundbuch (Abteilung Lasten und Beschränkungen) ist nicht unbedingt vermerkt, ob ein Haus unter Denkmalschutz steht. Gebäude, die von historischen Sa­nie­rungs­ge­bie­ten erfasst sind, werden je nach kommunaler Bausatzung mitunter ausdrücklich nicht im Grundbuch ausgewiesen. Aus einem eventuell vorhandenen Grund­buch­ein­trag geht zudem nicht hervor, welche Teile des Gebäudes und Grundstücks vom Denkmalschutz betroffen sind.

Eine verbindliche Auskunft, ob Sie gerade eine denk­mal­ge­schütz­te Immobilie kaufen, erteilt Ihnen auf Nachfrage die lokale Denkmalbehörde. Diese veröffentlicht eine amtliche Denkmalliste. In diesem regionalen Denk­mal­ver­zeich­nis sind alle Häuser aufgelistet, die unter Denkmalschutz stehen.

Achtung: Eine moderne Raumausstattung oder eine Solaranlage auf dem Dach legen zwar die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Objekt nicht um eine Immobilie unter Denkmalschutz handelt. Dieser Schein kann jedoch trügen. Denn in manchen Fällen erlaubt die Denkmalbehörde sogar energetische Sanierungen und Mo­der­ni­sie­run­gen.

historischer Marktplatz
Häufig werden Altstädte unter Ensembleschutz gestellt, da sie das äußere Er­schei­nungs­bild einer Stadt maßgeblich prägen.

Was muss man beachten, wenn man ein denk­mal­ge­schütz­tes Haus kauft?

Vor dem Kauf einer historischen Immobilie sollten Sie wissen, welche Sa­nie­rungs­ar­bei­ten, nicht nur akut, sondern in den nächsten Jahren, auf Sie zukommen. Holen Sie sich realistische Schätzungen für die Kosten der anstehende Sa­nie­rungs­ar­bei­ten ein, damit Sie schon vor dem Erwerb auf den Aufwand vorbereitet sind. Selbst, wenn Sie die Kosten steuerlich absetzen können, Sie müssen zunächst in Vorleistung gehen. Überlegen Sie auch, ob Sie die Zeit für die bürokratischen Prozesse aufbringen können.

Neben den finanziellen und zeitlichen Ressourcen sollte das Baudenkmal die üblichen Kriterien erfüllen. Lage, Anbindung und Infrastruktur sollten zu Ihren Vorstellungen passen. Das gilt auch, falls Sie nicht selbst einziehen, sondern das historische Haus als Kapitalanlage kaufen, da Sie ohne Arbeitsplätze, Ein­kauf­mög­lich­kei­ten oder medizinische Versorgung schlechtere Chancen haben, Mieter zu finden.

Die Investition in eine denk­mal­ge­schütz­te Immobilie lohnt sich nur, wenn der Einkaufpreis nicht zu hoch liegt und Sie die AfA übernehmen können, denn als Eigentümer einer denk­mal­ge­schütz­ten Immobilie sind Sie verpflichtet, das Haus in einem guten Zustand zu erhalten.

Wie finden Sie ein denk­mal­ge­schütz­tes Haus zum Kauf?

Denk­mal­ge­schütz­te Immobilien finden Sie bei verschiedenen staatlichen sowie privaten Anbietern. Viele Bundesländer bieten eine Denkmalbörse an, auf der Sie historische Häuser kaufen können. Darüber hinaus stehen Ihnen Plattformen kommerzieller und gemeinnütziger Anbieter zur Verfügung oder Sie nehmen die Dienste eines Maklers in Anspruch. Mithilfe ihres Netzwerks gelingt es Maklern leichter, Denkmal-Immobilien und historische Immobilien, die zum Verkauf stehen, ausfindig zu machen.

Was darf man bei einem denk­mal­ge­schütz­ten Haus verändern?

Welche Rechte Sie als Eigentümer einer denk­mal­ge­schütz­ten Immobilie haben und bei welchen Maßnahmen Sie vorher eine Genehmigung einholen müssen, hängt von der individuellen Regelung für Ihr Gebäude ab. Lassen Sie sich deshalb vorab von der örtlichen Denk­mal­schutz­be­hör­de beraten, damit keine unangenehmen Überraschungen entstehen.

In der Regel bezieht sich der Denkmalschutz auf das Gesamtbild und den Charakter einer Immobilie. Das bedeutet Fassade, Fenster, Anbauten und alles, was zum äußeren Er­schei­nungs­bild gehört, bedarf einer Genehmigung. Im Inneren dürfen Sie häufig Mo­der­ni­sie­run­gen vornehmen, ohne dass es den Denkmalschutz betrifft. In manchen Fällen steht sogar nur ein Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz. Zur Absicherung sollten Sie dennoch vorher immer mit der zuständigen Person von der zuständigen Denk­mal­schutz­be­hör­de sprechen.

Es gibt auch Baudenkmäler mit ausgeweiteten Vorschriften. Gar­ten­be­leuch­tung, Umzäunung oder Bewegungsmelder zählen unter Umständen zum äußeren Er­schei­nungs­bild und müssen vor der Installation abgeklärt werden. Auch Aus­stat­tungs­ge­gen­stän­de im Inneren des Hauses können unter Denkmalschutz gestellt werden, wie etwa Möbelstücke oder Gemälde. Dies trifft meist jedoch nicht auf Privathäuser zu.

Wie läuft die Beantragung von Baumaßnahmen bei einem denk­mal­ge­schütz­ten Haus ab?

Wenn Sie eine Modernisierungs- oder In­stand­hal­tungs­maß­nah­me oder sonstigen Eingriff an Ihrem Baudenkmal planen, kontaktieren Sie die Denk­mal­schutz­be­hör­de in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt. Diese arbeiten eng mit dem Denkmalschutz auf Landesebene zusammen und erhalten von ihnen die fachliche Stellungnahme.

Schildern Sie zunächst schriftlich Ihr geplantes Vorhaben und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ge­biets­re­fe­ren­ten. Dann geht es an die konkrete Planung. Holen Sie sich dafür die Unterstützung einer Fachperson, etwa eines Architekten ein, der mit Ihnen ein Konzept für Maßnahmen, Kosten und Zeitrahmen erstellt. Stimmen Sie das Konzept erneut mit Ihrem Ge­biets­re­fe­ren­ten ab, bevor Sie die Baugenehmigung beantragen. Warten Sie den Bescheid mit der Erlaubnis ab und beginnen Sie erst dann mit der Durchführung.

Den genauen Ablauf, passende Checklisten und Dokumente erhalten Sie in Ihrer lokalen Denk­mal­schutz­be­hör­de. Kümmern Sie sich bereits frühzeitig um die Beantragung, da die Genehmigung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie anschließend sicher, dass die Bauarbeiten vorgenommen werden, da die Genehmigung meist nur für einen begrenzten Zeitraum Gültigkeit besitzt. Das sind in der Regel zwar einige Jahre, dennoch sollten Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen.

Welche Dokumente sind für die Beantragung von Fördergeldern für denk­mal­ge­schütz­te Häuser notwendig?

Die Beantragung von Fördergeldern für denk­mal­ge­schütz­te Immobilien sollte vor dem Beginn der Maßnahme eingereicht und genehmigt werden. Auf diese Weise können Sie noch Änderungen vornehmen, falls diese für die Bewilligung der Förderung notwendig sind. Abgeschlossene oder bereits begonnene Maßnahmen können nicht nachträglich bezuschusst werden! Beachten Sie außerdem, dass die meisten Fördermittel bis Mitte des Jahres erschöpft sind.

Für die Beantragung müssen Sie den Zu­wen­dungs­an­trag samt detaillierten Kos­ten­vor­anschlä­gen und Fotos der Immobilie einreichen. Danach folgen Aus­zah­lungs­an­trag und Ver­wen­dungs­nach­weis. Die Dokumente und Anweisungen für den ein­kom­men­steu­er­li­chen Grund­la­gen­be­scheid erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer örtlichen Denk­mal­schutz­be­hör­de.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Gesetze zum Denkmalschutz?

Die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen das Denk­mal­schutz­ge­setz, sind – wie das Gesetz selbst – Ländersache. Je nach Grad der Ord­nungs­wid­rig­keit und der örtlichen Bestimmungen kann ein Verstoß Bußgelder bis zu 60.000 Euro nach sich ziehen. Wird der Verstoß als Straftat gewertet, können Strafgelder in Millionenhöhe anfallen oder Frei­heits­stra­fen verhängt werden. So möchten die Länder verhindern, dass besonders dort, wo Immobilien heiß umkämpft sind, Häuser illegal abgerissen und durch höhere, lukrative Gebäude ersetzt werden. In jedem Fall kann die Denk­mal­schutz­be­hör­de den Rückbau zum ursprünglichen Zustand verlangen.