Die Brut­to­grund­flä­che ist eine wichtige Größe. Nicht nur für Bauvorhaben, sondern auch bei der Ermittlung des Immobilienwerts nach dem Sach­wert­ver­fah­ren spielt sie eine Rolle. Wie Sie die Brut­to­grund­flä­che berechnen, was sie von anderen Flächen unterscheidet und welche Flächen sie – vom Dachgeschoss bis zum Keller – beinhaltet, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Grundriss mit Bruttogrundfläche
Die Brut­to­grund­flä­che ist ein wichtiger Faktor bei der Wertermittlung von Immobilien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Brut­to­grund­flä­che (BGF) ist die Summe aller Grundflächen einer Immobilie.
  • Für die Brut­to­grund­flä­che werden alle nutzbaren, umschlossenen Raumflächen einschließlich der Kon­struk­ti­ons­flä­chen samt Verputz und Verkleidung berechnet.
  • In die Brut­to­grund­flä­che werden alle Räume einbezogen, die zur Nutzfläche, Verkehrsfläche, Technikfläche und Kon­struk­ti­ons­grund­flä­che gehören.
  • Bei Bauvorhaben, Kauf oder Verkauf dient die Brut­to­grund­flä­che als Grundlage für die Wertermittlung nach dem Sach­wert­ver­fah­ren.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist die Brut­to­grund­flä­che? (BGF)

Das Deutsche Institut für Normung definiert die Brut­to­grund­flä­che, fälsch­li­cher­wei­se oft als Brut­to­ge­schoss­flä­che bezeichnet, als „die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks“. Die DIN 277 legt die Grundflächen und Rauminhalte von Gebäuden im Hochbau fest. Zur Brut­to­grund­flä­che (BGF) gehören die Net­to­raum­flä­chen (NRF) und die Kon­struk­ti­ons­flä­chen (KGF) aller Grundrissebenen eines Gebäudes.

Nettoraumfläche (NRF)

Die Nettoraumfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks ohne Be­rück­sich­ti­gung der Kon­struk­ti­ons­flä­chen. Sie kann unterteilt werden nach:

  • Nutzfläche (NF)
  • Technikfläche (TF)
  • Verkehrsfläche (VF)

Nutzfläche (NF)

Als Nutzfläche bezeichnet man die effektiv verfügbare Grundfläche aller Geschosse für die sinngemäße Nutzung eines Gebäudes. Verschiedene Nutzungsarten sind:

  • Wohnen und Aufenthalt: Wohnräume, Ge­mein­schafts­räu­me, Pausenräume, Warteräume, Speiseräume, Hafträume
  • Büroarbeit: Büroräume, Großraumbüros, Be­spre­chungs­räu­me, Schalterräume, Bedienungsräume, Aufsichtsräume
  • Produktion, Experimente, Hand- und Maschinenarbeit: Werkhallen, Werkstätten, Technologische Labore, physikalische und elek­tro­tech­ni­sche Labore, chemische und bak­te­rio­lo­gi­sche Labore, Tierhaltung, Pflanzenzucht, Küchen
  • Lagern, Verteilen und Verkaufen: Lagerräume, Sammlungsräume, Archive, Kühlräume, Annahme- und Ausgaberäume, Verkaufsräume, Aus­stel­lungs­räu­me
  • Bildung, Unterricht und Kultur: Unterrichts- und Übungsräume, Bibliotheken, Sporträume, Ver­samm­lungs­räu­me, Bühnen- und Studioräume, Schauräume, Sakralräume
  • Heilen und Pflegen: Räume mit medizinischer Ausstattung, Operationsräume, Strah­len­dia­gnos­tik und -therapie, Physiotherapie und Reha, Bettenräume, Pflegeräume
  • Sonstige Nutzflächen: Sanitärräume, Garderoben, Abstellräume, Fahr­zeug­ab­stell­flä­chen, Fahrgastflächen, Schutzräume

Technikfläche (TF)

Technische Funk­ti­ons­flä­chen für die Unterbringung zentraler Haustechnik werden der Technikfläche zugerechnet. Die entsprechenden Nutzungen sind:

  • Aufbereitung sowie Ver- und Entsorgung von Wasser
  • Heizung und Brauch­was­se­r­er­wär­mung
  • Raum­luft­tech­ni­sche Anlagen
  • Elektrische Stromversorgung
  • Fern­mel­de­tech­nik
  • Aufzugs- und Förderanlagen
  • Sonstige be­triebs­tech­ni­sche Anlagen

Verkehrsfläche (VF)

Alle Wege für den Zugang zu Räumen und den Verkehr innerhalb der Gebäude oder das Verlassen in Notfällen zählen zur Verkehrsfläche. Genaue Nutzungen werden wie folgt definiert:

  • Flure
  • Hallen
  • Treppen
  • Schächte für Förderanlagen
  • Fahr­zeug­ver­kehrs­flä­chen
  • Sonstige Verkehrsfläche

Kon­struk­ti­ons­grund­flä­che (KGF)

Die Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerkes ist die Kon­struk­ti­ons­grund­flä­che (KGF). Die Differenz zwischen der Brut­to­grund­flä­che und der Nettoraumfläche wird zur Ermittlung des KGF herangezogen.

Dazu gehören die für Bauteile nötigen Stehflächen, die nicht anderweitig genutzt werden können. Zu berücksichtigen sind jeweils die Fertigmaße folgender Bauteile in Bodennähe, einschließlich Putz und raumhoher Verkleidung:

  • Wände, Stütze, Pfeiler, Schornsteine
  • Raumhohen Vormauerungen und Verkleidungen
  • In­stal­la­ti­ons­hohl­räu­me
  • Wandnischen und –schlitze,
  • Wandöffnungen, z. B. Türen, Fenster, Durchgänge,
  • In­stal­la­ti­ons­ka­nä­le und -schächte
  • Kriechkeller bis 1,0 m² lichtem Querschnitt
Die Infografik gibt einen Überblick über die Grundflächen einer Immobilie.

Wann und wofür wird die Brut­to­grund­flä­che ermittelt?

Bei Bauprojekten wird die Brut­to­grund­flä­che herangezogen, um die normalen Ge­bäu­de­her­stel­lungs­kos­ten zu ermitteln. Die entsprechende Formel hierfür lautet:

Regel-Her­stel­lungs­kos­ten pro m² × Brut­to­grund­flä­che = Ge­bäu­de­her­stel­lungs­kos­ten

Bleiben wir bei unserem Beispiel mit einer BGF von 229,75 Quadratmetern. Die Regel-Her­stel­lungs­kos­ten werden von einem sach­ver­stän­di­gen Gutachter auf 1.200 Euro pro Quadratmeter geschätzt. Daraus ergibt sich die folgende Kos­ten­be­rech­nung:

1.200 € x 229,75 qm = 275.700 €

In unserem Beispiel belaufen sich die Ge­bäu­de­her­stel­lungs­kos­ten demnach auf 275.700 Euro. Diese Summe kann als Orientierung für geplante Bauvorhaben dienen. Es ist wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass diese Einschätzung nicht den tatsächlichen Baukosten entspricht, sondern den üblichen Her­stel­lungs­kos­ten pro Quadratmeter. Letztere werden je nach Art des Grundstücks und des Gebäudes ermittelt und können je nach Objekt variieren.

Steht ein Kauf oder Verkauf an, kann der Gutachter anhand der Her­stel­lungs­kos­ten den Sachwert einer Immobilie ermitteln. Dabei berücksichtigt er die Wertminderung des Gebäudes aufgrund von Abnutzung und anderen Al­te­rungs­pro­zes­sen.

So bestimmen Sachverständige den Marktwert einer Immobilie nach dem Sach­wert­ver­fah­ren, das als das komplizierteste aller stan­dar­di­sier­ten Verfahren zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung gilt. Aus diesem Grund sollten Sie die Wertermittlung einem unabhängigen, zertifizierten Gutachter anvertrauen.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Brut­to­grund­flä­che berechnen: So geht’s

In einem Gebäude mit mehreren Stockwerken, Dachgeschoss oder Keller hat jedes Stockwerk seine eigene Grundfläche. Alle Ebenen zusammen ergeben die Brut­to­grund­flä­che Ihrer Immobilie. Die Berechnung der Brut­to­grund­flä­che gründet sich auf die Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV). Diese regelt in Anlehnung an die DIN 277, dass nur die bebauten Flächen eines Gebäudes bei der Ermittlung der BGF zu berücksichtigen sind. Dabei werden drei Bereiche unterschieden:

  • Bereich a: überdacht und allseitig bis zur vollen Höhe umschlossen
  • Bereich b: überdacht, aber nicht allseitig in voller Höhe umschlossen
  • Bereich c: nicht überdacht

Wenn Sie die Brut­to­grund­flä­che ermitteln, berücksichtigen Sie nur die Grundflächen der Bereiche a und b. Die Bereiche a sind vollständig in der Brut­to­grund­flä­che enthalten. Ebenso die Bereiche b, allerdings nur dort, wo die Flächen umschlossen sind.

Flächen, die nicht vollständig umschlossen sind, werden nur bis zur Begrenzung der vertikalen Projektion ihrer Überdeckung einbezogen (vgl. Infografik).

Ein Beispiel für die Ermittlung der Brut­to­grund­flä­che: Dachterrasse, teilweise geschlossen, teilweise nicht.

Die DIN 277 spezifiziert die Berechnung und die Flächen a, b und c weiter. In der Praxis wird die Brut­to­grund­flä­che allerdings nicht immer so genau ermittelt. Die Unterscheidung der Flächen ist jedoch wichtig, da sie im Sach­wert­ver­fah­ren zur Wertermittlung Ihrer Immobilie unterschiedlich berücksichtigt werden.

Das Sach­wert­ver­fah­ren basiert maßgeblich auf Markt- und Expertenwissen. Beauftragen Sie daher einen zertifizierten und unabhängigen Gutachter mit der Ermittlung des Marktwertes Ihrer Immobilie.

Sie können die BGF auch mit Hilfe unseres kostenlosen Rechners ermitteln: 

Wie groß ist Ihr Erdgeschoss?

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Haben Sie einen Keller?

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Haben Sie ein Dachgeschoss mit lichter Höhe > 1,25m?

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Haben Sie eine gedeckte Terrasse?

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Haben Sie einen umschlossenen Balkon?

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Haben Sie eine Garage?

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Wie wird die Brut­to­grund­flä­che berechnet?

Zur Ver­an­schau­li­chung, wie Sie die Brut­to­grund­flä­che berechnen, dient das folgende Beispiel. Wir gehen von einem Einfamilienhaus mit Keller, zwei Vollgeschossen und Dachboden aus. Wenn Sie schließlich alle Stockwerke zusammenzählen, erhalten Sie die Brut­to­grund­flä­che Ihres Hauses.

Geschoss Maße Fläche BGF Bereich
Dachgeschoss
Dachboden (lichte Höhe < 1,25 m) 9,5 x 7 m 66,5 qm NF
Zwischensumme 66,5 qm 0
Erdgeschoss
Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Gästezimmer, WC, Flur, Treppenhaus 9,5 x 7 m 66,5 qm 66,5 qm

NF, VF

Bereich a

Terrasse (nicht umschlossen) 8,5 x 2,5 21,25 qm Bereich c
Garage 5,5 x 5,5 30,25 qm 30,25 qm

NF

Bereich a

Zwischensumme 118 qm 96,75 qm
Obergeschoss
Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Bad, Flur, Treppenhaus 9,5 x 7 m 66,5 qm 66,5 qm NF, VF
Balkon (nicht umschlossen) 5 x 2,5 m 12,5 qm Bereich c
Zwischensumme 79 qm 66,5 qm
Kellergeschoss
Kellerraum, Waschraum, Hobbyraum, Technikraum, Flur, Treppenhaus 9,5 x 7 m 66,5 qm 66,5 qm

NF, TF, VF

Bereich a

Zwischensumme 66,5 qm 66,5 qm
Gesamtsumme 229,75 qm

Wichtig: Beachten Sie, dass tragende Konstruktionen wie Wände einschließlich Verputz oder Verkleidung ebenfalls in die Brut­to­grund­flä­che einbezogen werden.

Die Wohnfläche wird ohne diese Kon­struk­ti­ons­flä­chen berechnet, schließt aber andere Flächen wie Balkone und Terrassen anteilig mit ein.

Ausgebautes Dachgeschoss
Ein solches Dachgeschoss mit einer lichten Höhe von mehr als 1,25 Metern ist begeh- und nutzbar und wird daher auf die Brut­to­grund­flä­che angerechnet.

Welche Räume zählen nicht zur Berechnung der Brut­to­grund­flä­che?

Aus der obigen Tabelle ersehen Sie bereits, dass bei der Berechnung der Brut­to­grund­flä­che nicht alle Räume einer Etage berücksichtigt werden. Folgenden Flächen sind ausgeschlossen:

  • Dach- beziehungsweise Spitzböden, Mansarden und Kriechkeller mit einer lichten Höhe von weniger als 1,25 Metern
  • Bereiche, die ausschließlich für die Wartung, Inspektion und Reparatur von Bau­kon­struk­tio­nen und technischen Anlagen genutzt werden
  • Bereiche unter baulichen Hohlräumen, zum Beispiel über abgehängten Decken
Garage mit Auto
Die Garage ist als vollständig umschlossene Nutzfläche Teil der Brut­to­ge­schoss­flä­che, nicht aber der Wohnfläche.

Beinhaltet die Brut­to­grund­flä­che Dachgeschoss, Keller und Garage?

Die DIN 277 erlaubt es, Räume mit eingeschränkter Nutzbarkeit in die Brut­to­grund­flä­che einzubeziehen, zum Beispiel als Lager- und Abstellräume oder Räume für be­triebs­tech­ni­sche Anlagen.

Entscheidend für die Anrechenbarkeit etwa von Dachböden und Kellern ist deren Nutzbarkeit. Dachgeschosse und Kellerräume mit einer lichten Höhe von mindestens 1,25 Metern können als nutzbar angesehen werden, wenn sie begehbar sind und eine feste Decke haben. Räume, die weniger als 1,25 Meter hoch sind, werden nicht eingerechnet. Die lichte Höhe ist die Raumhöhe zwischen der Oberkante des fertigen Fußbodens und der Unterkante der Decke.

Vollständig umschlossene Garagen sind als Nutz-, Verkehrs- oder Technikflächen Teil des Bereichs a und werden in die Brut­to­grund­flä­che einbezogen. Carports, die überdacht, aber nicht allseitig in voller Höhe umschlossen sind, werden in die Fläche b und damit ebenfalls in die Brut­to­grund­flä­che eingerechnet.

Wie in der Skizze dargestellt, ist die Brut­to­grund­flä­che die Summe der Grundflächen der Bereiche a und b.

Kompetente und professionelle Wertermittlung Ihrer Immobilie

Als Experten auf diesem Gebiet berechnen wir den Wert Ihrer Immobilie unter anderem mit der Brut­tor­und­flä­che nach dem Sach­wert­ver­fah­ren. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Informationen zum Wert Ihrer Immobilie verlässlich und transparent in Bezug auf Aufwand und Kosten sind.