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Bauvoranfrage – Das müssen Sie wissen

Sie möchten wissen, ob Sie auf dem anvisierten Grundstück das Projekt verwirklichen können, das Ihnen vorschwebt? Ein Bauvorantrag ist die Lösung. Wie Sie eine Bauvoranfrage stellen, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Geplante Bebauung für Bauvoranfrage

Bei einer Bauvoranfrage reichen Sie konkrete Vorschläge ein, wie das Grundstück bebaut werden soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bauvorbescheid ist eine rechtsverbindliche Auskunft auf eine Bauvoranfrage. Sie gilt für drei Jahre und klärt, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist. Ein positiver Bauvorbescheid für einen konkreten Bauvorschlag ist vor allem für Bauträger ein entscheidendes Kaufkriterium für Ihr Grundstück.
  • Die Bauvoranfrage wird auch Bauvorantrag genannt.
  • Die Bauvoranfrage stellen Sie bei der Baubehörde oder Gemeinde.
  • Sie dient der Klärung, ob das geplante Bauvorhaben verwirklicht werden kann oder Einschränkungen bestehen.
  • Die Kosten für eine Bauvoranfrage belaufen sich für Einfamilienhäuser je nach Gemeinde auf mehrere Hundert Euro. Bauvorbescheide für größere Immobilienprojekte sind entsprechend teurer.

Wofür stelle ich eine Bauvoranfrage?

Eine Bauvoranfrage stellen Sie vor allem dann, wenn es keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt und sich die Bebaubarkeit des Grundstücks nicht aus der umliegenden Bebauung ergibt. In einem solchen Fall reichen Sie bei der zuständigen Baubehörde Vorschläge ein, wie Sie sich die Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks vorstellen. Die Behörde stellt binnen weniger Wochen einen drei Jahre gültigen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid aus, mit dem Sie oder Ihr zukünftiger Käufer Planungssicherheit haben. Zwar muss die konkrete Bebauung des Grundstücks noch genehmigt werden – jedoch dürfen die Auflagen für eine Baugenehmigung, die einem eingereichten und akzeptierten Vorschlag, entsprechen, nicht wesentlich vom Bauvorbescheid abweichen.

Wie stelle ich eine Bauvoranfrage?

Die Bauvoranfrage reichen Sie in schriftlicher Form beim zuständigen Bauordnungsamt oder der Bauaufsichtsbehörde ein. Eine Auskunft erhalten Sie nur, wenn Sie Ihr legitimes Interesse an einem Bauvorbescheid nachweisen können. Als Grundstückseigentümer liegt dieses automatisch vor. Als Kaufinteressent benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers.

Dauer und Kosten einer Bauvoranfrage

Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage nimmt mehrere Wochen Zeit in Anspruch. Außerdem kostet sie Geld. Für eine Bauvoranfrage für eine kleinere Bebauung, wie zum Beispiel eine Doppelhaushälfte dürfen Sie mit 50 bis 500 Euro rechnen. Wollen Sie größere Objekte wie ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeimmobilie einreichen, belaufen sich die Kosten für eine Bauvoranfrage oft auf einen niedrigen vierstelligen Betrag.

Unterlagen für die Bauvoranfrage

Wenn Sie eine Bauvoranfrage einreichen, werden häufig folgende Unterlagen benötigt:

  • Bauantrag,
  • Baubeschreibung,
  • Bauzeichnungen,
  • Entwässerungsplan,
  • Nachweise zur Statik,
  • Lageplan und Auszug aus der Flurkarte,
  • Fotos, wie das Grundstück derzeit aussieht,
  • Einverständniserklärungen der Nachbarn.

Vorschriften aus dem Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wartet mit detaillierteren Informationen bezüglich der möglichen Bebauung auf als der Flächennutzungsplan. Im Bebauungsplan sollten für ein Grundstück folgende behördlichen Eintragungen festgelegt sein:

  • Abstandsflächen (Mindestabstand eines Gebäudes zum Nachbargrundstück),
  • Art der baulichen Nutzung (Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiet oder eine Mischung),
  • Baufenster, Baugrenzen und Baulinie,
  • baurechtliche Vorschriften, die nicht aus der Planzeichnung hervorgehen,
  • Bauweise und Bauformen (offene oder geschlossene Bauweise, Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser),
  • Dachform (zum Beispiel Pult- oder Satteldach) und Dachneigung in Grad sowie First- und Traufhöhe,
  • Geschossflächenzahl (Gebäudehöhe),
  • Grundflächenzahl.

Aus dem Bebauungsplan geht nicht klar hervor, ob Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen können? Reichen Sie einen Antrag für Ihr Bauvorhaben bei der Baubehörde ein. Das Baugenehmigungsverfahren kann sich allerdings hinziehen. Gehört Ihnen das Grundstück noch nicht, ist der kostengünstigere Bauvorantrag mit dem Vorbescheid als Ergebnis die geeignete Lösung für Sie.

Übrigens: Wie viel das Grundstück wirklich wert ist, erfahren Sie durch die Grundstücksbewertung eines Sachverständigen. Kontaktieren Sie uns per Formular oder unter der Telefonnummer 0800 - 90 90 282. Wir freuen uns auf Sie!

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

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