Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer und Vermieter sollten die Bedeutung der Abschreibung von Heizungsanlagen nicht unterschätzen. Der Staat ermöglicht es, die Kosten für Installationen oder Erneuerungen von Heizungsanlagen über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Dies führt zu einer niedrigeren Steuerlast und verbessert durch Minderung der jährlichen Steuerschulden die Liquidität des Unternehmens oder der Immobilie. Darüber hinaus erlaubt die korrekte Handhabung von Abschreibungen von Heizungsanlagen eine genaue Planung der finanziellen Ausgaben. Gerade in Zeiten von En­er­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men und stetig steigenden Energiepreisen ist es essenziell, die steuerlichen Möglichkeiten im Sinne einer klugen Im­mo­bi­li­en­ver­wal­tung voll auszuschöpfen, um finanzielle Mittel für zukünftige Investitionen freizusetzen.

Fünf unterschiedliche Heizungsarten.
Fünf un­ter­schied­li­che Heizungsarten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die steuerlich relevante Nutzungsdauer einer Heizungsanlage richtet sich primär nach der Heizart. Für Elek­tro­hei­zun­gen setzt das Finanzamt die niedrigste Nutzungsdauer an, für Fuß­bo­den­hei­zun­gen die höchste.
  • Die Möglichkeiten zur Abschreibung können mit Hilfe eines Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­tens optimiert werden.
  • Für den Austausch von Heizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Steigerung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz setzt der Staat gezielte Anreize in Form von Förderungen.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Abschreibung von Heizungsanlagen: Steuerlich korrekt ansetzen

Zunächst einmal zählt die Heizungsanlage zu den abnutzbaren Wirt­schafts­gü­tern, deren Wert im Laufe der Zeit durch die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben wird. Dabei werden die Anschaffungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten der Anlage über ihre angenommene Nutzungsdauer verteilt. Die Nutzungsdauer von Heizungsanlagen wird in den amtlichen AfA-Tabellen festgelegt. Je nach Art und Effizienz des Heizsystems liegt sie zwischen 9 und 50 Jahren.

Eine sorgfältige Dokumentation der An­schaf­fungs­kos­ten und die Zuordnung zu den richtigen Kategorien in den AfA-Tabellen sind entscheidend, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können. Darüber hinaus ist es unerlässlich, den Unterschied zwischen Erhaltungs- und Her­stel­lungs­kos­ten zu verstehen, da dies Auswirkungen darauf hat, wie und wann diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Er­hal­tungs­auf­wand beschreibt die Kosten, die durch die Reparatur oder Erneuerung von Teilen der Heizungsanlage entstehen, um deren Funk­ti­ons­tüch­tig­keit sicherzustellen. Her­stel­lungs­kos­ten fallen beim Kauf oder einer wesentlichen Verbesserung einer Heizungsanlage an. Beispielsweise gilt der Austausch eines defekten Heizkessels durch ein gleichwertiges Modell als Er­hal­tungs­auf­wand, den Sie sofort absetzen dürfen. Hingegen zählt der Austausch einer alten Heizungsanlage gegen ein en­er­gie­ef­fi­zi­en­te­res System oft als Her­stel­lungs­kos­ten, die über die Ab­schrei­bungs­dau­er verteilt werden.

Info: Für vermietete Immobilien setzt der Gesetzgeber standardmäßig eine Ab­schrei­bungs­dau­er von 50 Jahren fest. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Immobilien spielen Faktoren wie Baujahr, Tragstruktur, Mo­der­ni­sie­rungs­grad und Gebäudeschäden eine wichtige Rolle.

Nutzungsdauer für Heizungsanlagen

Die Nutzungsdauer einer Heizungsanlage hängt von der Heizart ab. Die kürzeste Nutzungsdauer haben elektrische Heizungen, die längste Fuß­bo­den­hei­zun­gen.

Heizungsanlage Nutzungsdauer
Elektroheizung 9 Jahre
Infrarotheizung 10 Jahre
Solarthermie-Anlagen* 10 Jahre
Wärmepumpe 15 – 20 Jahre
Gasheizung*² 16 Jahre
Ölheizung 20 Jahre
Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge 20 Jahre
Pelletheizung (Biomasse) >20 Jahre
Fußbodenheizung*³ 50 Jahre
Heizkörper 50 Jahre

*So­lar­kol­lek­to­ren für Heizung & Brauchwasser
*²einschließlich Gas­brenn­wert­hei­zung
*³Für Kunststoffrohre von Fuß­bo­den­hei­zun­gen wird sogar eine Nutzungsdauer von 100 Jahren angenommen, für Kupferrohre ist sie praktisch unbegrenzt.

Die Werte, die aus den AfA-Tabellen hervorgehen, dienen als Richtwerte. Die steuerlich relevante Nutzungsdauer von Heizungsanlagen kann durch ein Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten gesenkt werden.

Info: Zen­tral­hei­zun­gen in Wohngebäuden gehören stets der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, werden also als Ge­mein­schafts­ei­gen­tum klassifiziert. Lediglich Heizkörper können per Tei­lungs­er­klä­rung als Sondereigentum deklariert werden.

Steuerliche Aspekte beim Einbau und Austausch von Heizungsanlagen

Wir erläutern Ihnen nachfolgend, wann und wie Sie welche Dienst­leis­tun­gen rund um Heizungsanlagen von der Steuer absetzen. Nehmen Sie vor einem Hei­zungs­aus­tausch dennoch Verbindung mit einem versierten Steuerberater auf, um die steuerlichen Implikationen individuell zu prüfen und die finanziellen Vorteile optimal zu nutzen.

Info: Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung unterstützen nicht nur Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer bei der steu­er­op­ti­mier­ten Abschreibung einer Heizungsanlage, sondern auch Steuerberater, die ihre Mandanten mit Immobilien bestmöglich betreuen möchten.

Ist der Einbau einer neuen Heizung Er­hal­tungs­auf­wand?

Wenn die Heizungsanlage als Ersatz für eine bereits bestehende Anlage installiert wird, dienen die Maßnahmen primär der Erhaltung der Nutzung des Gebäudes und können damit steuerlich als Er­hal­tungs­auf­wand geltend gemacht werden. Führt der Heizungseinbau zu einer wesentlichen Verbesserung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz über das ursprüngliche Maß hinaus, wird er als Her­stel­lungs­kos­ten betrachtet und muss abgeschrieben werden.

Hand­wer­kerleis­tun­gen für die Heizung steuerlich absetzen

Um Hand­wer­kerleis­tun­gen für die Heizung steuerlich abzusetzen, ist es wichtig, die spezifischen Voraussetzungen und Nach­weis­pflich­ten zu beachten. Grundsätzlich können Aufwendungen für Hand­wer­ker­ar­bei­ten an einer Heizungsanlage im Rahmen der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienst­leis­tun­gen geltend gemacht werden. Diese umfassen sowohl die Arbeitskosten als auch eventuelle Fahrtkosten. Materialkosten können hingegen nicht abgesetzt werden.

Achten Sie als Eigentümer der Immobilie unbedingt darauf, dass der Handwerker die Rechnung korrekt ausstellt. Insbesondere muss er Arbeitsleistung und Materialkosten aufschlüsseln. Um eine sorgfältige Dokumentation zu gewährleisten, erfolgt die Bezahlung des Hei­zungs­mon­teurs durch Überweisung auf dessen Konto.

Austausch der Heizungsanlage: Werbungskosten oder nachträgliche Her­stel­lungs­kos­ten?

Der Austausch einer Heizungsanlage ist kostspielig. Handelt es sich bei diesen Ausgaben im steuerlichen Sinn um Werbungskosten oder um nachträgliche Her­stel­lungs­kos­ten? Werbungskosten können sofort in dem Jahr, in dem sie anfallen, in voller Höhe abgesetzt werden. Her­stel­lungs­kos­ten werden hingegen über die Nutzungsdauer der Heizungsanlage abgeschrieben.

Erneuerungen und Mo­der­ni­sie­run­gen, die die Funktionalität oder den Wert der Anlage wesentlich steigern, gelten als Her­stel­lungs­kos­ten. Ein Beispiel hierfür ist der Umstieg auf ein modernes, en­er­gie­spa­ren­des Heizsystem, das die Effizienz der Immobilie deutlich verbessert.

Förderungen und steuerliche Optimierung von Heizungsanlagen

Der Staat unterstützt den Austausch veralteter Heizsysteme mit einer Förderung. Doch lässt sich die direkte finanzielle Unterstützung mit Steuervorteilen kombinieren? Eine gesicherte Auskunft hierzu geben das Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (§ 35 EStG ff.) und Ihr Steuerberater.

Kann ich eine neue Heizungsanlage trotz Förderung steuerlich absetzen?

Nein, Sie können neue Heizung nicht steuerlich absetzen, wenn Sie bereits eine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben. Sie müssen sich zwischen der Förderung und dem Steuerbonus entscheiden. In den meisten Fällen lohnt sich die Inanspruchnahme der Förderung mehr als der Steuervorteil.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zielt auf eine umfassende energetische Sanierung ab. Der Hei­zungs­aus­tausch wird als Einzelmaßnahme oder als Teil einer Kom­plett­sa­nie­rung unterstützt. Eine BEG gibt es sowohl in Form von Zuschüssen als auch als zinsgünstigen Kredit. Die genaue Ausgestaltung hängt vom Sa­nie­rungs­kon­zept und dem angestrebten Ef­fi­zi­enz­stan­dard ab. Kombinieren Sie den Heizungstausch mit weiteren energetischen Maßnahmen (z. B. Dämmung, Fenstertausch), erreichen Sie höhere Förderquoten.

Pelletheizung.
Pelletheizung in Wohngebäude.

BAFA zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) fördert nur noch die Optimierung der Heizung in Be­stands­ge­bäu­den. Die Heizung muss älter als zwei Jahre sein und darf bei Wärmeerzeugung durch fossile Brennstoffe (Gasheizung, Ölheizung) höchstens 20 Jahre alt sein. Die förderfähigen Ausgaben für die Hei­zungs­op­ti­mie­rung sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr limitiert. Mit einem Sa­nie­rungs­fahr­plan ist eine Verdopplung möglich. Ziel muss die Steigerung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz sein. Der Weg dahin ist meist ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

Die Zuschüsse für Wohngebäude betragen:

  • 15 Prozent bzw. 20 Prozent mit eigenständigem Sa­nie­rungs­fahr­plan (mindestens 300 Euro)
  • 50 Prozent bei Emis­si­ons­min­de­rung von Bio­mas­se­hei­zun­gen

KfW-Förderung für Hei­zungs­aus­tausch

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen und teilweise Til­gungs­zu­schüs­se für energetische Sanierungen. Die Förderung unterstützt Investitionen, die den Ge­samt­ener­gie­ver­brauch eines Gebäudes nachhaltig senken. Der Austausch der Heizung ist dafür eine zentrale Maßnahme. KfW-Darlehen werden oft in Kombination mit BEG-Zuschüssen beansprucht, um ein optimales Fi­nan­zie­rungs­kon­zept für die Modernisierung zu erstellen. Das KfW-Förderprogramm 458 richtet sich sowohl an Privatpersonen und Selbstnutzer als auch an vermietete Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser.

Die Grundförderung des Programms beträgt 30 Prozent – und zwar für:

  • Bio­mas­se­hei­zun­gen
  • Brenn­stoff­zel­len­hei­zun­gen
  • Ge­bäu­den­etz­an­schluss
  • Hybridheizungen (30 % der In­ves­ti­ti­ons­kos­ten in eine was­ser­stoff­fä­hi­ge Heizung)
  • So­lar­ther­mie­an­la­gen
  • Wär­me­netz­an­schluss
  • Wärmepumpen

oder eine andere, „innovative Heizungstechnik“.

Gut zu wissen: Zusätzlich zur Grundförderung gibt es Boni für bestimmte Technologien (Austauschprämie, Effizienzbonus) oder Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die drei Förderwege ergänzen sich: BAFA bietet direkte Zuschüsse speziell für den Heizungstausch auf moderne Systeme, BEG fördert umfassende energetische Maßnahmen mit flexiblen Zuschuss- und Kre­dit­kon­struk­tio­nen, und KfW ermöglicht durch attraktive Fi­nan­zie­rungs­an­ge­bo­te die Realisierung eines ganzheitlichen Mo­der­ni­sie­rungs­kon­zepts.

Achtung: Die Förderprogramme und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Bestehende Programme laufen aus, neue kommen hinzu – auch auf regionaler Ebene.

Die zertifizierten Energieberater der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen gerne einen individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan für Sie und führen anerkannte und nützliche Energieaudits für Unternehmen und Privatpersonen durch.