Immobilieneigentümer und Vermieter sollten die Bedeutung der Abschreibung von Heizungsanlagen nicht unterschätzen. Der Staat ermöglicht es, die Kosten für Installationen oder Erneuerungen von Heizungsanlagen über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Dies führt zu einer niedrigeren Steuerlast und verbessert durch Minderung der jährlichen Steuerschulden die Liquidität des Unternehmens oder der Immobilie. Darüber hinaus erlaubt die korrekte Handhabung von Abschreibungen von Heizungsanlagen eine genaue Planung der finanziellen Ausgaben. Gerade in Zeiten von Energieeffizienzmaßnahmen und stetig steigenden Energiepreisen ist es essenziell, die steuerlichen Möglichkeiten im Sinne einer klugen Immobilienverwaltung voll auszuschöpfen, um finanzielle Mittel für zukünftige Investitionen freizusetzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die steuerlich relevante Nutzungsdauer einer Heizungsanlage richtet sich primär nach der Heizart. Für Elektroheizungen setzt das Finanzamt die niedrigste Nutzungsdauer an, für Fußbodenheizungen die höchste.
- Die Möglichkeiten zur Abschreibung können mit Hilfe eines Restnutzungsdauergutachtens optimiert werden.
- Für den Austausch von Heizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz setzt der Staat gezielte Anreize in Form von Förderungen.
Abschreibung von Heizungsanlagen: Steuerlich korrekt ansetzen
Zunächst einmal zählt die Heizungsanlage zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern, deren Wert im Laufe der Zeit durch die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben wird. Dabei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Anlage über ihre angenommene Nutzungsdauer verteilt. Die Nutzungsdauer von Heizungsanlagen wird in den amtlichen AfA-Tabellen festgelegt. Je nach Art und Effizienz des Heizsystems liegt sie zwischen 9 und 50 Jahren.
Eine sorgfältige Dokumentation der Anschaffungskosten und die Zuordnung zu den richtigen Kategorien in den AfA-Tabellen sind entscheidend, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können. Darüber hinaus ist es unerlässlich, den Unterschied zwischen Erhaltungs- und Herstellungskosten zu verstehen, da dies Auswirkungen darauf hat, wie und wann diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Erhaltungsaufwand beschreibt die Kosten, die durch die Reparatur oder Erneuerung von Teilen der Heizungsanlage entstehen, um deren Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Herstellungskosten fallen beim Kauf oder einer wesentlichen Verbesserung einer Heizungsanlage an. Beispielsweise gilt der Austausch eines defekten Heizkessels durch ein gleichwertiges Modell als Erhaltungsaufwand, den Sie sofort absetzen dürfen. Hingegen zählt der Austausch einer alten Heizungsanlage gegen ein energieeffizienteres System oft als Herstellungskosten, die über die Abschreibungsdauer verteilt werden.
Info: Für vermietete Immobilien setzt der Gesetzgeber standardmäßig eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren fest. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Immobilien spielen Faktoren wie Baujahr, Tragstruktur, Modernisierungsgrad und Gebäudeschäden eine wichtige Rolle.
Nutzungsdauer für Heizungsanlagen
Die Nutzungsdauer einer Heizungsanlage hängt von der Heizart ab. Die kürzeste Nutzungsdauer haben elektrische Heizungen, die längste Fußbodenheizungen.
Heizungsanlage | Nutzungsdauer |
Elektroheizung | 9 Jahre |
Infrarotheizung | 10 Jahre |
Solarthermie-Anlagen* | 10 Jahre |
Wärmepumpe | 15 – 20 Jahre |
Gasheizung*² | 16 Jahre |
Ölheizung | 20 Jahre |
Photovoltaikanlage | 20 Jahre |
Pelletheizung (Biomasse) | >20 Jahre |
Fußbodenheizung*³ | 50 Jahre |
Heizkörper | 50 Jahre |
*Solarkollektoren für Heizung & Brauchwasser
*²einschließlich Gasbrennwertheizung
*³Für Kunststoffrohre von Fußbodenheizungen wird sogar eine Nutzungsdauer von 100 Jahren angenommen, für Kupferrohre ist sie praktisch unbegrenzt.
Die Werte, die aus den AfA-Tabellen hervorgehen, dienen als Richtwerte. Die steuerlich relevante Nutzungsdauer von Heizungsanlagen kann durch ein Restnutzungsdauergutachten gesenkt werden.
Info: Zentralheizungen in Wohngebäuden gehören stets der Wohnungseigentümergemeinschaft, werden also als Gemeinschaftseigentum klassifiziert. Lediglich Heizkörper können per Teilungserklärung als Sondereigentum deklariert werden.
Steuerliche Aspekte beim Einbau und Austausch von Heizungsanlagen
Wir erläutern Ihnen nachfolgend, wann und wie Sie welche Dienstleistungen rund um Heizungsanlagen von der Steuer absetzen. Nehmen Sie vor einem Heizungsaustausch dennoch Verbindung mit einem versierten Steuerberater auf, um die steuerlichen Implikationen individuell zu prüfen und die finanziellen Vorteile optimal zu nutzen.
Info: Die Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung unterstützen nicht nur Immobilieneigentümer bei der steueroptimierten Abschreibung einer Heizungsanlage, sondern auch Steuerberater, die ihre Mandanten mit Immobilien bestmöglich betreuen möchten.
Ist der Einbau einer neuen Heizung Erhaltungsaufwand?
Wenn die Heizungsanlage als Ersatz für eine bereits bestehende Anlage installiert wird, dienen die Maßnahmen primär der Erhaltung der Nutzung des Gebäudes und können damit steuerlich als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden. Führt der Heizungseinbau zu einer wesentlichen Verbesserung der Energieeffizienz über das ursprüngliche Maß hinaus, wird er als Herstellungskosten betrachtet und muss abgeschrieben werden.
Handwerkerleistungen für die Heizung steuerlich absetzen
Um Handwerkerleistungen für die Heizung steuerlich abzusetzen, ist es wichtig, die spezifischen Voraussetzungen und Nachweispflichten zu beachten. Grundsätzlich können Aufwendungen für Handwerkerarbeiten an einer Heizungsanlage im Rahmen der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Diese umfassen sowohl die Arbeitskosten als auch eventuelle Fahrtkosten. Materialkosten können hingegen nicht abgesetzt werden.
Achten Sie als Eigentümer der Immobilie unbedingt darauf, dass der Handwerker die Rechnung korrekt ausstellt. Insbesondere muss er Arbeitsleistung und Materialkosten aufschlüsseln. Um eine sorgfältige Dokumentation zu gewährleisten, erfolgt die Bezahlung des Heizungsmonteurs durch Überweisung auf dessen Konto.
Austausch der Heizungsanlage: Werbungskosten oder nachträgliche Herstellungskosten?
Der Austausch einer Heizungsanlage ist kostspielig. Handelt es sich bei diesen Ausgaben im steuerlichen Sinn um Werbungskosten oder um nachträgliche Herstellungskosten? Werbungskosten können sofort in dem Jahr, in dem sie anfallen, in voller Höhe abgesetzt werden. Herstellungskosten werden hingegen über die Nutzungsdauer der Heizungsanlage abgeschrieben.
Erneuerungen und Modernisierungen, die die Funktionalität oder den Wert der Anlage wesentlich steigern, gelten als Herstellungskosten. Ein Beispiel hierfür ist der Umstieg auf ein modernes, energiesparendes Heizsystem, das die Effizienz der Immobilie deutlich verbessert.
Förderungen und steuerliche Optimierung von Heizungsanlagen
Der Staat unterstützt den Austausch veralteter Heizsysteme mit einer Förderung. Doch lässt sich die direkte finanzielle Unterstützung mit Steuervorteilen kombinieren? Eine gesicherte Auskunft hierzu geben das Einkommensteuergesetz (§ 35 EStG ff.) und Ihr Steuerberater.
Kann ich eine neue Heizungsanlage trotz Förderung steuerlich absetzen?
Nein, Sie können neue Heizung nicht steuerlich absetzen, wenn Sie bereits eine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben. Sie müssen sich zwischen der Förderung und dem Steuerbonus entscheiden. In den meisten Fällen lohnt sich die Inanspruchnahme der Förderung mehr als der Steuervorteil.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zielt auf eine umfassende energetische Sanierung ab. Der Heizungsaustausch wird als Einzelmaßnahme oder als Teil einer Komplettsanierung unterstützt. Eine BEG gibt es sowohl in Form von Zuschüssen als auch als zinsgünstigen Kredit. Die genaue Ausgestaltung hängt vom Sanierungskonzept und dem angestrebten Effizienzstandard ab. Kombinieren Sie den Heizungstausch mit weiteren energetischen Maßnahmen (z. B. Dämmung, Fenstertausch), erreichen Sie höhere Förderquoten.

BAFA zur Heizungsoptimierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert nur noch die Optimierung der Heizung in Bestandsgebäuden. Die Heizung muss älter als zwei Jahre sein und darf bei Wärmeerzeugung durch fossile Brennstoffe (Gasheizung, Ölheizung) höchstens 20 Jahre alt sein. Die förderfähigen Ausgaben für die Heizungsoptimierung sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr limitiert. Mit einem Sanierungsfahrplan ist eine Verdopplung möglich. Ziel muss die Steigerung der Energieeffizienz sein. Der Weg dahin ist meist ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
Die Zuschüsse für Wohngebäude betragen:
- 15 Prozent bzw. 20 Prozent mit eigenständigem Sanierungsfahrplan (mindestens 300 Euro)
- 50 Prozent bei Emissionsminderung von Biomasseheizungen
KfW-Förderung für Heizungsaustausch
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen und teilweise Tilgungszuschüsse für energetische Sanierungen. Die Förderung unterstützt Investitionen, die den Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes nachhaltig senken. Der Austausch der Heizung ist dafür eine zentrale Maßnahme. KfW-Darlehen werden oft in Kombination mit BEG-Zuschüssen beansprucht, um ein optimales Finanzierungskonzept für die Modernisierung zu erstellen. Das KfW-Förderprogramm 458 richtet sich sowohl an Privatpersonen und Selbstnutzer als auch an vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser.
Die Grundförderung des Programms beträgt 30 Prozent – und zwar für:
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- Gebäudenetzanschluss
- Hybridheizungen (30 % der Investitionskosten in eine wasserstofffähige Heizung)
- Solarthermieanlagen
- Wärmenetzanschluss
- Wärmepumpen
oder eine andere, „innovative Heizungstechnik“.
Gut zu wissen: Zusätzlich zur Grundförderung gibt es Boni für bestimmte Technologien (Austauschprämie, Effizienzbonus) oder Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die drei Förderwege ergänzen sich: BAFA bietet direkte Zuschüsse speziell für den Heizungstausch auf moderne Systeme, BEG fördert umfassende energetische Maßnahmen mit flexiblen Zuschuss- und Kreditkonstruktionen, und KfW ermöglicht durch attraktive Finanzierungsangebote die Realisierung eines ganzheitlichen Modernisierungskonzepts.
Achtung: Die Förderprogramme und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Bestehende Programme laufen aus, neue kommen hinzu – auch auf regionaler Ebene.
Die zertifizierten Energieberater der Heid Immobilienbewertung erstellen gerne einen individuellen Sanierungsfahrplan für Sie und führen anerkannte und nützliche Energieaudits für Unternehmen und Privatpersonen durch.