Aktuell gibt es in Deutschland über 730 Golfanlagen. Wie alle Frei­zeit­im­mo­bi­li­en zählen Golfplätze zu den Spezial- bzw. Son­der­im­mo­bi­li­en. Dieser Begriff umfasst Objekte, die meist nur einem spezifischen Zweck dienen. Aufgrund ihrer eingeschränkten Nutzbarkeit weisen Son­der­im­mo­bi­li­en im Vergleich zu mul­ti­funk­tio­na­len Liegenschaften ein größeres Risiko, aber auch eine höhere Ren­di­te­er­war­tung auf. Des Weiteren sind sie nur auf einem sehr kleinen Markt handelbar. Für eine Bewertung stehen deshalb kaum Vergleichswerte zur Verfügung. Die Bewertung von Golfplätzen erfordert Fachwissen und Erfahrung.

Sachverständiger Immobilienbewertung Golplatz

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Golfplatz ist nicht gleich Golfplatz

Weit verbreitet sind 18-Loch-Golfanlagen, die in der Regel eine Fläche von rund 70 Hektar umfassen. Je nach Größe des Areals sind ebenso Anlagen mit 9, 27, 36 oder 45 Spielbahnen vorzufinden. Im Unterschied zu anderen Sportstätten sind Golfplätze nicht genormt. Die Planung und Gestaltung erfolgt durch ausgebildete Land­schafts­ar­chi­tek­ten oder erfahrene Golfspieler. Dabei werden sowohl topografische Gegebenheiten wie z. B. Bäume oder Bäche einbezogen als auch künstliche Hindernisse geschaffen.

Neben der Rasenfläche umfasst eine Golfanlage meist ein Clubhaus, Umkleidekabinen mit Sa­ni­tär­ein­rich­tun­gen, einen Golf-Shop und ein Restaurant. Darüber hinaus sind eine Caddiehalle zur Aufbewahrung der Utensilien, Maschinenhallen für die Wartung und Pflege sowie Parkflächen Bestandteil der Anlage. Golfplätze unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Bauqualität und des Pflegezustands. Auch bei den Be­trei­ber­mo­del­len gibt es Differenzen. Üblicherweise werden Golfanlagen als Clubs geführt, wobei Kapital- oder Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten die Trägerschaft übernehmen.

Zahlreiche Aspekte beeinflussen den Wert

Immobiliengutachten Golfanlagen Golfplatz
Für Golfplätze gelten die gleichen Ge­setz­mä­ßig­kei­ten wie für Management- bzw. Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en. Für die Wertermittlung müssen neben standort-, objekt- und ver­trags­be­zo­ge­nen Faktoren auch Eigentums- sowie Be­sitz­ver­hält­nis­se analysiert werden.

Stand­ort­be­zo­ge­ne Faktoren sind von entscheidender Bedeutung für den Erfolg einer Golfanlage. Dazu zählen u. a. die ver­kehrs­tech­ni­sche Anbindung, das Image und die Be­völ­ke­rungs­ent­wick­lung der Region sowie deren Kaufkraftniveau. Zu den objektbezogenen Faktoren gehören beispielsweise die Bo­den­be­schaf­fen­heit der Liegenschaft, notwendige Ent- oder Be­wäs­se­rungs­maß­nah­men, die Funktionalität der Gebäude und die Belichtung der Anlage.

In den seltensten Fällen ist der Golfplatz Eigentum des Betreibers oder Clubs. Aufgrund der hohen An­schaf­fungs­kos­ten werden die großflächigen Grundstücke häufig langfristig gepachtet. Inhalte des Pachtvertrages sind ebenfalls bei der Bewertung einer Golfanlage zu berücksichtigen. Beispielsweise ist in vielen Verträgen eine Rückbaupflicht festgeschrieben, die sich wertmindernd auswirkt.

Golfplätze lassen sich kaum anderweitig nutzen. Aufgrund dessen ist immer der Ertragswert, d. h. der Wert bei Fortführung des Betriebes, zu ermitteln. Golfanlagen sind meist wenig rentabel, sodass der Ertragswert in der Regel deutlich unter dem Sachwert liegt.

Bewertung ist mit Her­aus­for­de­run­gen verbunden

Die Bewertung von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en – also auch von Golfanlagen – ist eine äußerst komplexe Aufgabe. Im Rahmen der Ver­kehrs­wert­ermitt­lung ist der Gutachter mit zahlreichen Fragen konfrontiert, die es zu beantworten gilt: Wird die Liegenschaft bestmöglich genutzt? Oder sind Um­nut­zungs­po­ten­zia­le feststellbar?

Der Sachverständige muss nicht nur die oben genannten wertrelevanten Aspekte berücksichtigen, sondern auch den regionalen Golfmarkt kennen, um eine marktnahe Bewertung durchführen zu können. Zudem ist häufig eine Anpassung der üblichen Be­wer­tungs­ver­fah­ren an das spezielle Objekt erforderlich.

Eine weitere Herausforderung, die sich ergibt: Es sind kaum Ver­gleichs­prei­se verfügbar. Das liegt vor allem daran, dass sich bestehende Anlagen in ihrer Gestaltung und Qualität oft erheblich voneinander unterscheiden, verschiedene Be­triebs­kon­zep­te vorliegen und der Markt für Golfplätze sehr beschränkt ist.