Bei Kin­der­ta­ges­stät­ten, Kindergärten oder Schulen ist eine Wertermittlung der jeweiligen Immobilie mit besonderen Her­aus­for­de­run­gen verbunden. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel das Wichtigste zur aktuellen Marktlage und erklären, wie die fundierte Bewertung von Kin­der­ta­ges­stät­ten, Schulen und ähnlich genutzten Gebäuden funktioniert.

Innenraum einer Kindertagesstätte
Die Wertermittlung von Kin­der­ta­ges­stät­ten hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wertermittlung von Kin­der­ta­ges­stät­ten, Schulen oder Kindergärten kann beim Verkauf oder der Beleihung entsprechender Objekte erforderlich sein.
  • Zahlreiche Faktoren fließen in den Wert ein, zum Beispiel die Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se, die demografische Entwicklung der Region oder die Kon­kur­renz­si­tua­ti­on.
  • Die vorrangige Methode zur Bewertung entsprechender Objekte ist das Sach­wert­ver­fah­ren. In einzelnen Fällen kann auch das Er­trags­wert­ver­fah­ren zum Einsatz kommen.
  • Die Wertermittlung von Schulen, Kin­der­ta­ges­stät­ten und Kindergärten ist äußerst komplex und sollte in jedem Fall von einem hinreichend qualifizierten Gutachter durchgeführt werden.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wann ist die Wertermittlung von Kin­der­ta­ges­stät­ten, Kindergärten und Schulen relevant?

Die Wertermittlung von Kindergärten, Kin­der­ta­ges­stät­ten oder Schulen kann aus verschiedenen Anlässen erforderlich sein, beispielsweise der Verkauf an private Träger oder deren Beleihung. In den meisten Fällen liegt der Grund für eine Bewertung allerdings in Compliance Transaktionen. Das heißt: Eine entsprechende Immobilie wird beispielsweise von der Stadt an das Land verkauft. Eine Bewertung ist in diesem Fall nötig, um den Preis zuverlässig festzusetzen.

Die Herausforderung besteht insbesondere darin, dass die Objekte in ihrer Ausgestaltung äußerst unterschiedlich sind und kaum Vergleichswerte zur Verfügung stehen. Daher sollte die Wertermittlung für Schulen, Kindergärten und Kin­der­ta­ges­stät­ten auf einem fundierten Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten und einer ausführlichen Analyse durch qualifizierte Sachverständige basieren.

Marktsituation bei Kin­der­ta­ges­stät­ten

Gerade die Wertermittlung von Kin­der­ta­ges­stät­ten hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und der Markt ist deutlich dynamischer geworden. Grund dafür ist der gesetzliche Be­treu­ungs­an­spruch, der im August 2013 eingeführt wurde. Seitdem haben auch Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen rechtlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer entsprechenden Einrichtung. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr gilt dieser Rechtsanspruch (bis zum Schuleintritt) bereits seit 1996.

Die Konsequenz: Die Kommunen waren gezwungen, die erforderlichen Be­treu­ungs­ka­pa­zi­tä­ten zu schaffen und zunehmend traten auch private Betreiber in den Markt ein. Zahlreiche Kitas wurden neugebaut oder revitalisiert – und damit wuchs auch die Notwendigkeit von Wert­ermitt­lun­gen bei den Kin­der­ta­ges­stät­ten.

Schulraum von innen
Die Wertermittlung von Schulen ist äußerst komplex und sollte von einem qualifizierten Gutachter durchgeführt werden.

Marktsituation bei Schulen

Die überwiegende Mehrheit der Schulen liegt derzeit in öffentlicher Hand. Wir schätzen, dass der Anteil an Privatschulen unter zwei Prozent beträgt. Dennoch suchen Eltern vermehrt eine Alternative zu staatlichen Schulen und die Zahl an Einrichtungen in privater Trägerschaft zeigt einen Aufwärtstrend. Bei all­ge­mein­bil­den­den Schulen mit freien Trägern sind mehrere Fi­nan­zie­rungs­mo­del­le möglich:

  • Ersatzschulen, die allgemein zugänglich sein müssen und einen staatlichen Finanzausgleich erhalten. Dafür muss das Schulgeld sozial verträglich sein.
  • Schulen, die rein privat finanziert sind.
  • Modelle, die einer öffentlich-privaten Partnerschaft unterliegen (zum Beispiel Modelle mit langfristigen Mietverträgen oder Leasing)

Gut zu wissen: Bei Schulen oder Kitas mit privaten Trägern gibt es häufig eine Trennung zwischen Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum und Trägerschaft. Das heißt: Zwischen Eigentümer und Träger der Einrichtung besteht ein Ver­trags­ver­hält­nis und es werden Mieten zugrunde gelegt – je nach Immobilienart und Nutzungszweck kann dies einen Einfluss auf die Bewertung haben.

So funktioniert die Bewertung von Kin­der­ta­ges­stät­ten

Erfahren Sie in diesem Abschnitt, welche Faktoren bei der Wertermittlung von Kin­der­ta­ges­stät­ten relevant sind und über welche Methoden eine Bewertung durchgeführt werden kann.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Diese Faktoren beeinflussen den Wert

Zahlreiche Kriterien müssen bei der Wertermittlung von Kin­der­ta­ges­stät­ten berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • demografische Entwicklung der Region
  • Kon­kur­renz­si­tua­ti­on
  • Stand­ort­fak­to­ren wie Anfahrt und Einzugsgebiet
  • planungs- und baurechtliche Aspekte sowie Erschließung
  • ob­jekt­spe­zi­fi­sche Faktoren wie Aus­stat­tungs­merk­ma­le und Funktionalität
  • Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se
  • Ausgestaltung der Miet- oder Pachtverträge
Spielplatz einer Kindertagesstätte
Bei der Wertermittlung von Kin­der­ta­ges­stät­ten kommt insbesondere das Sach­wert­ver­fah­ren zum Einsatz.

Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren bei Kin­der­ta­ges­stät­ten

Um den Wert von Kin­der­ta­ges­stät­ten und Kindergärten zu ermitteln, gibt es keine all­ge­mein­gül­ti­gen Richtlinien. Primär kommt das Sach­wert­ver­fah­ren zum Einsatz, da in den meisten Fällen nicht genügend Ver­gleichs­prei­se beziehungsweise Ver­gleichs­miet­prei­se zur Verfügung stehen. Sofern Mietverträge existieren, ist auch die Ertragswert- oder die Pacht­wert­me­tho­dik möglich, die den Fokus auf die erzielbaren Erträge legen.

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So wird der Wert von Schulen ermittelt

Bei der Wertermittlung von Schulen ist die Situation ähnlich wie bei den Kin­der­ta­ges­stät­ten: Die vorrangige Wert­ermitt­lungs­me­tho­de ist das Sach­wert­ver­fah­ren, da es an Ver­gleichs­prei­sen mangelt. Sofern es einen Mietvertrag gibt – also die Einrichtung an einen Betreiber vermietet ist und als Renditeobjekt gilt – kann unter Umständen auch das Er­trags­wert­ver­fah­ren genutzt werden.

Wichtig: Je nach Bundesland gelten un­ter­schied­li­che Regelungen und es kommen verschiedene Modelle zur Refinanzierung zum Einsatz. Pauschale Mietansätze sind nicht möglich und werden von zahlreichen Faktoren wie der Trägerschaft oder den individuellen Gegebenheiten beeinflusst. Bei der Bewertung sind zahlreiche spezifische Kriterien zu beachten. Ein qualifizierter Gutachter ist daher unerlässlich, wenn Sie den Wert eines Schulgebäudes ermitteln möchten. Wenden Sie sich für Erstellung eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens für eine Schule an die kompetenten und zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH.

Zuverlässiges Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Kin­der­ta­ges­stät­ten, Kindergärten und Schulen

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