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Wertermittlung von Photovoltaikanlagen

In Deutschland sind fast zwei Millionen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Betrieb. Mit Photovoltaikanlagen wird Geld verdient, obwohl die Einspeisevergütung weiter sinkt. Wo Einnahmen generiert werden, möchte der Staat ein Stück vom Kuchen haben. Daher spielt die Wertermittlung von Solarparks und Co. unter anderem für das Finanzamt eine Rolle. Wir erklären, welches gesetzeskonforme Bewertungsverfahren sich für die Werteinstufung von Photovoltaikanlagen eignet und für welche Anwendungsfälle es zum Einsatz kommt.

Solarpark auf Freifläche

Solarpark: Photovoltaikanlagen auf einer Freifläche.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Wert einer PV-Anlage ermitteln Gutachter primär für steuerliche Zwecke (Bilanzierung, Erbschaft) sowie für gerichtliche Auseinandersetzungen, Firmenübernahmen und -pleiten.
  • Keines der etablierten Bewertungsverfahren passt perfekt für die Wertermittlung von Photovoltaikanlagen. Ein modifiziertes Ertragswertverfahren kommt dem Wert der Solaranlage am nächsten. Je nach Grund für die Bewertung kann statt dem Ertragswert der Sach-, Buch- oder Restwert berechnet werden.
  • Zustand, Restlaufzeit und Fehleranfälligkeit der PV-Anlage zählen neben den Wetterdaten, dem Reinertrag und der Absicherung (Vertrag und/oder Grundbuch) zu den relevantesten Faktoren, die den Wert der Solaranlage beeinflussen.

Anlässe für die Wertermittlung einer Photovoltaikanlage

Der Wert einer Photovoltaikanlage wird in den meisten Fällen aus einem der folgenden Gründe durch einen externen Gutachter ermittelt:

  • Jahresabschluss des Unternehmens (Bilanzierungsgutachten).
  • Liquidation von Unternehmen oder Betrieben (Insolvenz). Sind PV-Anlagen von der Auflösung einer Firma betroffen, fließen sie in den Liquidationswert ein.
  • Kauf und Verkauf von Betriebsvermögen. Gerade bei Firmenübernahmen finden Photovoltaikanlagen Einzug in die Ermittlung des Substanzwertes.
  • Beleihungswert der Photovoltaikdienstbarkeit, falls der Eigentümer der Aufdachanlage nicht der Grundstückseigentümer ist. Ist der Eigentümer der PV-Anlage gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks, unterliegt die Photovoltaikanlage der Haftung des auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechts – insofern die Grundschuld noch besteht. Bevor die Bank einem Grundstückseigentümer oder PV-Anlagen-Betreiber fünf- oder sechsstellige Summen leiht, wird sie ein Beleihungswertgutachten in Auftrag geben. Dadurch erfährt sie, bis zu welcher Höhe sie das Unterfangen risikoarm finanzieren kann.
  • Streitigkeiten rund um Grunddienstbarkeiten in Bezug auf PV-Anlagen, zum Beispiel wenn der Eigentümer der Aufdachanlage nicht identisch zum Grundstückseigentümer ist.
  • Bewertung von Energiefonds zur Kapitalanlage mittels eines Portfoliogutachtens.
  • Ermittlung der Erbschaftssteuer, falls jemand eine Photovoltaikanlage oder ein Grundstück mit einer PV-Anlage darauf erbt.
  • Versteigerung von Grundstücken.

Rechtliches Durcheinander

Gemäß einem Urteil des Landgerichts Passau (Az.: 2 T 22/12) vom 28.02.2012 werden Photovoltaikanlagen als Zubehör betrachtet und in die Festsetzung des Verkehrswertes eines Gebäudes miteinbezogen.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hingegen erläutert in seinem Beschluss vom 11.05.2012 (Az.: 12 W 230/12), dass eine mitverkaufte Aufdachanlage (Photovoltaik) nicht Bestandteil der Hauptsache (Grundstück) ist und somit nicht in den Geschäftswert für die Eintragung der Auflassungsvormerkung einzubeziehen ist.

Die nachträgliche Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Dach führt gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs (Az.: VII ZR 348/13) zu der im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen langen Verjährungsfrist von fünf Jahren für Mängel an Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage zur dauerhaften Nutzung fest eingebaut wird, der Einbau einer grundlegenden Erneuerung gleicht und eine Funktion für das Trägergebäude erfüllt. Soll heißen: Ein Bauunternehmen, dass eine Photovoltaikanlage montiert, ist fünf Jahre lang zur Mängelbeseitigung verpflichtet.

Viele Landwirte stellen Teile ihres Grundstücks oder Dächer von Scheunen zur Solarstromproduktion zur Verfügung. Hier kann ein Verkehrswertgutachten erforderlich sein, wenn im Sinn der Hofnachfolge zu ermitteln ist, wieviel die PV-Anlage zu einem bestimmten Stichtag wert ist.

Achtung: Bei Photovoltaikanlagen im landwirtschaftlichen Bereich muss geklärt werden, ob sie zum Betrieb gehören (Gewerbesteuer) oder von den Grundstückseigentümern privat betrieben werden (Einkommensteuer).

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Unterschiedliche Werte für Photovoltaikanlagen

Barwert, Buchwert, Ertragswert, Restwert, Sachwert – welcher davon ist ausschlaggebend für die Beurteilung einer Solaranlage? In diesem Abschnitt erklären wir, was die unterschiedlichen Wertbegriffe aussagen und wann welcher Wert zum Einsatz kommt. Eindeutige gesetzliche Vorgaben gibt es zur Bewertung von Photovoltaikanlagen noch nicht. Den Rahmen steckt das Bewertungsgesetz in § 32 BewG für inländisches Betriebs- und Grundvermögen sowie forst- und landwirtschaftliches Vermögen ab. Letztlich landet man oft beim gemeinen Wert, der alle Umstände berücksichtigt, die den Preis der Photovoltaikanlage beeinflussen.

Einspeisevergütung für Solaranlagen

Der Sachverständige berechnet die jährlichen Einspeisegewinne (Reinertrag) basierend auf der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG § 37 - 38g). Der Höchstwert beträgt 5,9 Cent pro Kilowattstunde (ct/KWh) für Photovoltaikanlagen des ersten Segments (§ 37b EEG) und 9 ct/KWh für Solaranlagen des zweiten Segments (§ 38e EEG).

Als zweites Segment werden PV-Anlagen verstanden, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden und deren installierte Leistung maximal 20 Megawatt beträgt (§ 38c EEG). Die Vergütung verringert sich jährlich um ein Prozent (§ 38e Nr. 2 EEG). Der Zahlungsanspruch besteht für 21 Jahre (§ 38g EEG).

Photovoltaikanlage auf Gebäude

Zweites Segment: Photovoltaikanlagen auf einem Gebäude.

Ertragswert einer Photovoltaikanlage zur Verkehrswertbestimmung

Das Ertragswertverfahren ist die gesetzeskonforme Bewertungsmethode der Wahl, wenn das zu bewertende Grundstück, oder ein Gebäude darauf, Einnahmen erzielt. Eine PV-Anlage stellt zwar keine Immobilie dar, befindet sich aber mit Gewinnabsicht auf einem (Geschäfts-)Grundstück, insofern sie nicht primär der Eigenbedarfsdeckung dient.

Der von einem Sachverständigen zum Beispiel im Rahmen einer Entschädigung oder für steuerliche Zwecke zu ermittelnde Ertragswert gilt als Kapitalwert der Solaranlage. Er stellt den Barwert aller nachhaltig zu erzielenden Reinerträge dar und bezieht sich auf den Erfolg der PV-Anlage in der Zukunft.

Die Formel zur Berechnung des jährlichen Reinertrags einer Solaranlage lautet:

Reinertrag = Anlagengröße x Einspeisevergütung x spezifischer Ertrag

Die Anlagengröße wird in Kilowattpeak (KWp) angegeben und bezeichnet die elektrische Leistung der Solarzellen. Der spezifische Ertrag ist der Quotient aus KWh/KWp. Er fußt auf langjährigen Wetterdaten und berücksichtigt die altersbedingte Leistungsdegradation.

Die Ermittlung des reinen Ertragswerts ist zulässig, führt aber nicht zu den bestmöglichen Ergebnissen. Ein modifiziertes Ertragswertverfahren fügt der alleingültigen Wertkomponente „Ertrag“ bis zur Restlaufzeit weitere Faktoren hinzu: Kosten für den laufenden Betrieb (inklusive Pacht), Instandhaltung und Reparaturen werden dabei ebenso einbezogen wie der technische Zustand der Photovoltaikanlage. Beispielsweise muss der Wechselrichter, der den von der PV-Anlage erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, funktionsbedingt in der Regel nach zehn bis 15 Jahren ausgetauscht werden. Diese Kernkomponente einer Solaranlage verschlingt inklusive Austausch und Garantieverlängerung rund 15 Prozent der Gesamtinvestitionen. Die Einnahmen können durch regelmäßige Reinigung und Wartung sowie vorteilhafte Vertragsgestaltung mit einem Direktvermarkter optimiert werden.

Faktoren, die den Reinertrag einer Photovoltaikanlage beeinflussen:
  • Lage innerhalb Deutschlands: Während Meteorologen im mitteldeutschen Raum rund 1.300 Stunden pro Jahr mit ausreichend direkter Sonneneinstrahlung verzeichnen, sind es in Norddeutschland mehr. Aber: immer noch deutlich weniger als die ungefähr 1.900 Sonnenstunden, mit denen Solaranlagenbetreiber in Bayern und Baden-Württemberg rechnen dürfen.
  • Ausrichtung und Neigungswinkel
  • Ausfallzeiten: Verschmutzung der Module, Temperatur am Standort des Wechselrichters, Verschattung und andere Ausfallgründe. Der Nutzungsgrad, neudeutsch „Performance Ratio“, von Solaranlagen liegt zwischen 75 und 85 Prozent des Sollertrags.
  • Technische Anlagenqualität: Art, Leistung, Auslegung, Wirkungsgrad und Schaltung der Module sowie der Anschluss an den Wechselrichter beeinflussen das Verhältnis von eingesetzter zu nutzbarer Energie.
  • Betriebswirtschaftliche Kennzahlen: Auf der Habenseite stehen Einspeisevergütung und Restnutzungsdauer. Die Gesamtnutzungsdauer wird üblicherweise auf 20 Jahre ausgelegt, wodurch Förderung und technische Veralterung weitgehend berücksichtigt sind. Auf der Ausgabenseite werden die Herstellungskosten, die jährlichen Betriebskosten (u.a. Instandhaltungsmaßnahmen, Miete für Stromzähler, Verwaltungskosten, Versicherungen, ggf. Pacht) und die abgezinsten Rückbau- und Entsorgungskosten in die Ertragswertermittlung einer PV-Anlage einbezogen.
  • Kapitalisierungszinssatz: Für die Berechnung des Sachverständigen spielt zudem der Kapitalisierungszinssatz zum Wertermittlungsstichtag eine Rolle. Dabei handelt es sich um eine Zusammenlegung von Basiszinssatz und Risikozuschlag. Für Solaranlagen betragen die Risikozuschläge meist 1 bis 2 Prozent. Der Kapitalisierungszinssatz wird maßgeblich vom technischen Zustand der Anlage beeinflusst. Fehlende Wartungsprotokolle, Ausfälle von Komponenten, schlampige Installation oder Serienfehler erhöhen den Risikozuschlag; eine fachgerecht installierte, regelmäßig gewartete und einwandfrei laufende Photovoltaikanlage wird mit Risikoabschlägen bedacht.
  • Zustand: Entscheidend ist nicht nur der Zustand der Solaranlage und ihrer Einzelteile, sondern auch der ihres „Trägers“, also des Daches oder der Lärmschutzwand etc.

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Sachwert einer Photovoltaikanlage

Der Sachwert einer Photovoltaikanlage gibt an, welcher Preis für die verbauten Komponenten in Anbetracht von Alter und Zustand gerechtfertigt ist. Relevant ist der Sachwert einer PV-Anlage lediglich für die Versicherung. Diese muss im Schadensfall die Versicherungssumme ausbezahlen, die sich anhand des Sachwertes der Solaranlage bemisst.

Werte von Photovoltaikanlagen (Infografik)

Die vier wichtigsten Werte von Photovoltaikanlagen.

Restwert einer Photovoltaikanlage

Der Restwert gibt an, zu welchem Preis die Photovoltaikanlage verkauft werden kann. Er richtet sich primär nach der Restnutzungsdauer und den Renditeerwartungen des Käufers. Der Restwert, den man anhand eines Online-Rechners eingeben kann, entspricht im Prinzip dem sogenannten Zeitwert. Er stellt lediglich eine grobe Orientierung dar und hat keine gültige Aussagekraft, da er den Sachwert der Komponenten nicht berücksichtigt. Der so ermittelte Restwert kann die präzise Schätzung des Verkaufswerts durch einen Sachverständigen, der den technischen Zustand der PV-Anlage inspiziert und den Ertragswert am Zielort berechnet, nicht ersetzen.

Buchwert einer Photovoltaikanlage

Der Buchwert einer PV-Anlage wird für die Bilanzierung benötigt. Er wird mittels folgender Formel berechnet:

Buchwert = bilanzierte Anschaffungskosten - lineare Abschreibungen

Die Abschreibung erfolgt im Regelfall linear über die Gesamtnutzungsdauer von 20 Jahren. Falls keine Sonderabschreibungen existieren, beträgt die Höhe der Abschreibung pro Jahr fünf Prozent. Sachverständige bestätigen den Buchwert einer Solaranlage im Rahmen eines Bilanzierungsgutachtens, falls erforderlich.

Wird die Photovoltaikanlage verkauft, muss die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert als Buchgewinn realisiert werden. Dadurch fallen möglicherweise Steuern an.

Barwert einer Photovoltaikanlage

Nach 20 Jahren läuft die garantierte Einspeisevergütung einer Solaranlage und damit praktisch ihre Lebensdauer ab. Oft produzieren PV-Anlagen danach weiterhin Strom. Der Sachverständige ermittelt den Barwert anhand der zukünftigen, zu erwartenden Erträge in abgezinster Form. Er wird erst nach dem 20. Lebensjahr der PV-Anlage ermittelt, wobei die „neue“ Restlebenszeit wieder bei null beginnt.

Die Einsparungen erhöhen sich trotz Inflationsrate tendenziell, da die Stromgestehungskosten generell sinken. Es wird sukzessive günstiger, Solarstrom zu produzieren. Nur Windkraftwerke weisen ähnlich niedrige Stromgestehungskosten wie Photovoltaikanlagen auf.

Stromgestehungskosten (ct/kWh)
Energieträger 2013 2018 2021
Biogas 13,5 - 21,5 10,1 - 14,7 7,2 - 17,3
Erdgas 7,5 - 9,8 7,8 - 10 7,8 - 13,1
Kohle 3,8 - 8 4,6 - 9,9 10,4 - 20
Photovoltaik (klein) 9,8 - 14,2 7,2 - 11,5 5,8 - 8
Photovoltaik (Großkraftwerk) 7,9 - 11,6 3,7 - 8,5 3,1 - 5,7
Wind (Land) 4,5 - 10,7 4 - 8,2 3,9 - 8,3
Wind (See) 11,9 - 19,4 7,5 - 13,8 7,2 - 12,1

Große Solarparks produzieren den Strom deutlich günstiger als Kraftwerke auf Basis von Biogas, Erdgas oder Kohle.

Die Formel für den Barwert einer Photovoltaikanlage lautet:

Barwert = (Rohertrag - Bewirtschaftungskosten) x Barwertfaktor

Der Barwertfaktor ergibt sich gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV § 34) in Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer der Photovoltaikanlage und dem Liegenschaftszinssatz.

Häufige Fragen rund um die Bewertung von Photovoltaikanlagen

Diese Fragen stellen sich viele Investoren und Manager von Solarparks. Wir geben Antworten.

Wie werden Wirtschaftlichkeit und Rendite von Photovoltaikanlagen berechnet?

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaikanlagen erfolgt nach den betriebswirtschaftlichen Prinzipien, ähnlich wie bei einer Immobilie.

Drei Faktoren beeinflussen die Renditechancen von PV-Anlagen maßgeblich:

  1. Größe der Anlage

Als Faustregel gilt: Je größer die Solaranlage, desto geringer ist der Anteil am selbstverbrauchten Strom. Je mehr Solarmodule installiert werden, desto geringer sind die Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten pro Kilowatt Nennleistung. Allein für das Montagegerüst oder den Netzanschluss ist es aus Kostensicht praktisch unerheblich, wie viele Module in Betrieb genommen werden.

  1. Stromspeicher

Stromspeicher ermöglichen einen höheren Eigenverbrauch, sind jedoch teuer in der Anschaffung und verhältnismäßig kurzlebig. Eine PV-Anlage wird normalerweise 20 Jahre oder länger betrieben. Während dieser Zeit muss der Stromspeicher mindestens einmal ausgetauscht werden. Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss, dass Photovoltaikanlagen ohne Stromspeicher Renditen von drei bis vier Prozent bringen, PV-Anlagen mit Stromspeicher weniger.

  1. Standort und Dachausrichtung

Für die Installation von Solarmodulen eigenen sich Dächer mit einem Neigungswinkel von 25 bis 60 Grad. Optimal sind Satteldächer, die eine Neigung zwischen 38 und 45 Grad aufweisen – und die häufigste Dachform in Deutschland darstellen. Deutlich mehr ins Gewicht als die Dachart fällt der Standort. Die Sonne versorgt Bayern und Baden-Württemberg mit mehr Strahlen und damit mit mehr Energiepotenzial als viele Gebiete in Norddeutschland.

Lesetipp: Erfahren Sie bei uns, wie die Wirtschaftlichkeit und die Mietrendite von Immobilien berechnet wird.

Wie hoch ist der Restwert einer PV-Anlage nach 10 Jahren?

In der Bilanz beläuft sich der Buchwert einer Photovoltaikanlage nach zehn Jahren bei Anwendung der linearen Abschreibung über 20 Jahre exakt auf die Hälfte der Anschaffungskosten. Hat der Betreiber aus steuerlichen Gründen Sonderabschreibungen in der Anfangsphase geltend gemacht, ist der restliche Buchwert entsprechend niedriger. Der Sachwert verringert sich nicht linear, da die Leistung der Module abnimmt. Diese Degradation beträgt allerdings pro Jahr weniger als ein Prozent.

Die Hersteller der PV-Module geben eine Produkt- und eine Leistungsgarantie. Die Produktgarantie besagt, dass das Solarmodul sauber verarbeitet wurde und keine Materialfehler aufweist. Sie wird meist auf 15 bis zu 30 Jahre bei teuren, hochwertigen Photovoltaikmodulen ausgesprochen. Die Leistungsgarantie verspricht im Regelfall 97 Prozent der Nennleistung. Auch dieses Qualitätsversprechen verringert sich mit der Zeit. Nach zehn Jahren beträgt die Nennleistung oft nur noch 90 Prozent.

Um einen realistischen Restwert einer Photovoltaikanlage zu erhalten, kontaktieren Sie einen qualifizierten Sachverständigen.

Kostenlose Beratung: 0800 - 9090 282

Wie hoch ist der Restwert einer Photovoltaikanlage nach 20 Jahren?

In Amortisationsrechnungen neigt sich die Lebensdauer von Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren meist dem Ende. In der Bilanz hat die Solaranlage nach 20 Jahren keinen Buchwert mehr. Dennoch kann eine PV-Anlage darüber hinaus zur Stromerzeugung betrieben werden. Sie hat im Falle einer Veräußerung noch einen Verkaufswert beziehungsweise einen Barwert, wenn weiterhin Energie eingespeist wird. Die Höhe des Restwerts hängt vom technischen Zustand, der voraussichtlichen zusätzlichen Betriebsdauer und ertragsrelevanten Standortfaktoren ab.

Was kostet der Rückbau einer Photovoltaikanlage?

Zusammen mit den Betriebskosten liegen die Kosten für den Rückbau einer Photovoltaikanlage bei 4 bis 8 ct/KWh und sind damit höher als die Stromgestehungskosten. Wenn dem Betreiber nach Auslaufen der EEG-Förderung kein Deal für eine überraschend lukrative Direktvermarktung winkt, wird es sehr schwer, Gewinn mit der gewerblichen Stromproduktion zu verdienen.

Der Rückbau ist verpflichtend, wenn die PV-Module nicht mehr betriebsfähig sind (zum Beispiel nach einem Hagelschaden) oder verkauft und an einen anderen Standort abtransportiert werden. Der Rückbau der Solaranlage umfasst neben den Modulen auch die Aufständerung sowie die Leitungen bis zum Netzanschlusspunkt. Allein der Rückbau der Verkabelung umfasst die Arbeitsschritte Aufgraben, Demontage der Kabel, Verfüllen der entstandenen Gräben und Wiederherstellen der standorttypischen Oberfläche. Wer vorab teure Verlegehilfen installiert, spart sich beim Rückbau das Graben.

Wird die Photovoltaikanlage ausrangiert, kommen auf den Betreiber Kosten für Recycling oder Entsorgung hinzu. Moderne Solarmodule können bis zu 95 Prozent wiederverwertet werden. Eine schlechte Idee ist es, die Solarmodule selbst auszuschlachten (Kupfer!), das Metall zu verkaufen und den Schrott beim zertifizierten Entsorger abzugeben. Der darf die Annahme zerstörter PV-Module verweigern beziehungsweise enorme Aufpreise für die Annahme verlangen. Den ordnungsgemäßen Abbau der Solaranlage muss der Betreiber (oder der zertifizierte Entsorger) bei der Stiftung EAR melden.

Je nach Vertragssituation kann es sein, dass entweder der Pächter oder der Grundstückseigentümer für die Entsorgungskosten aufkommen muss.

Wartungsarbeiten an Photovoltaikanlage auf Dach

Wartungsarbeiten an einer Aufdach-Photovoltaikanlage.

PV-Anlage auf Hausdach von Immobilieneigentümer installiert – Wie sichere ich meine Firma ab?

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Grundstück beziehungsweise der Immobilie eines anderen installiert, muss sich weitreichend absichern. Einerseits benötigen der PV-Anlagen-Betreiber und seine Techniker Zugang zu den Solarmodulen zwecks Wartung und Reparatur. Andererseits muss neben Rechten und Pflichten auch das Finanzielle wasserdicht geregelt sein. Verträge reichen im Ernstfall zur Durchsetzung oftmals nicht aus. Eine bessere Absicherung bietet das Instrument Grunddienstbarkeit. Ein Grundbucheintrag, der den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem fremden Grundstück bestätigt, hat vor Gericht einen höheren Stellenwert als ein Vertrag.

Wie wirken sich Fördergelder auf den Wert von PV-Anlagen aus?

Zuschüsse aus Förderprogrammen werden bei der Wertermittlung von Photovoltaikanlagen während des geförderten Zeitraums entsprechend berücksichtigt. Neben der Einspeisevergütung, die für alle Betreiber von Solaranlagen und PV-Modulen interessant ist, gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten.

Gerade für Vermieter reizvoll ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird durch die BEG für Wohngebäude sowohl für Komplettsanierungen als auch Neubauten stärker als bislang belohnt. Ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genügt.

Hinzu kommt mit dem EEG 2021 die Überarbeitung des Mieterstroms, jetzt „Quartierstrom“. Der Solarstrom muss nicht mehr vom Dach des gleichen Gebäudes kommen, um – von der Gewerbesteuer befreit – vom Mieterstromzuschlag zu profitieren. Ergänzt werden diese interessanten Zuschussmöglichkeiten von regionalen Förderprogrammen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sollten sich im Zuge einer anstehenden energetischen Sanierung umfassend über Photovoltaik informieren.

Wertermittlung von Solarparks

Folgende Faktoren beeinflussen den Wert einer PV-Anlage:

  • Zustand der Photovoltaikanlage
  • Fehleranfälligkeit (Wartung, Monitoring)
  • Restlaufzeit
  • Absicherung (Vertrag und Grundbuch)
  • Wetterdaten – denn tatsächlich ist ein Photovoltaikmodul an einem Ort mit wenig Sonneneinstrahlung von geringerem Wert als das gleiche Modul auf einem Feld mit durchschnittlich zwölf Sonnenstunden am Tag, 300 Tage pro Jahr.
  • Stromertrag

Sie sind an einer Wertermittlung Ihrer gewerblichen Photovoltaikanlage / Ihres Solarparks interessiert? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Egal ob Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten oder Bilanzierungsgutachten – unsere Sachverständigen kennen sich mit der Wertermittlung von PV-Anlagen aus und unterstützen Sie gerne mit dem passenden Wertgutachten!

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

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