Die Zukunft der Han­dels­im­mo­bi­li­en wird unweigerlich vom Online Shopping beeinflusst. Selbst Apotheken, die gemeinhin die höchste Flä­chen­pro­duk­ti­vi­tät im Einzelhandel aufweisen, kommen nicht am Internet-Geschäft vorbei. In diesem Beitrag widmen wir uns, unter Be­rück­sich­ti­gung der Her­aus­for­de­run­gen der Händler, der Wertermittlung von Han­dels­im­mo­bi­li­en.

Einzelhandelsimmobilie
Modern eingerichtete, großzügige, ebenerdige Ein­zel­han­dels­im­mo­bi­lie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Han­dels­im­mo­bi­li­en unterliegen, bedingt durch den Online-Versandhandel und verstärkt durch die Auswirkungen der Pandemie, prägenden Veränderungen.
  • Die größte Bedeutung bei der Bewertung einer Han­dels­im­mo­bi­lie kommt der Miete zu.
  • Weitere Kennzahlen für die Wertermittlung von Han­dels­im­mo­bi­li­en sind die Fläche, die Nutzungsdauer, der Lie­gen­schafts­zins und das Miet­aus­fall­wag­nis.
  • Relevante Faktoren sind zudem Raumaufteilung, Zugang, Schaufenster, Gebäudetechnik, Anlieferzone und mehr.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Arten von Han­dels­im­mo­bi­li­en

Han­dels­im­mo­bi­lie ist nicht gleich Han­dels­im­mo­bi­lie. Hauptsächlich geht es um Ein­zel­han­dels­im­mo­bi­li­en, also Geschäfte, die Waren an Endverbraucher verkaufen. Doch darüber hinaus gibt es weitere Immobilien, in denen gehandelt wird.

Zu den Han­dels­im­mo­bi­li­en zählen:

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Transformation: Zukunft von Han­dels­im­mo­bi­li­en

Han­dels­im­mo­bi­li­en unterliegen einem erheblichen Wandel, der vor allem durch die Auswirkungen des Online-Handels gesteuert wird. Spätestens seit der Corona-Pandemie stehen Han­dels­im­mo­bi­li­en vor großen Her­aus­for­de­run­gen und unter Druck.

Schwierig gestaltet sich gerade bei Han­dels­im­mo­bi­li­en mit mehreren Mietern die An­schluss­ver­mie­tung nach auslaufenden Verträgen. Der Trend wird tendenziell weg von den reinen Han­dels­im­mo­bi­li­en gehen. Stattdessen verspricht ein Konzept aus Lager im Keller, Einzelhandel im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen vielseitige Nut­zungs­po­ten­zia­le. Auch eine gemischte Nutzung von gewerblich genutzten Immobilien von Einzelhändlern und GastronomieBüro oder Co-Working-Space – oder mit Hotel scheint im Kommen zu sein.

Letztlich erleben reine Han­dels­im­mo­bi­li­en einen Rückgang – zu Gunsten von Lo­gis­tik­im­mo­bi­li­en in denen die Pakete für den (Online-)Versandhandel gepackt und verschickt werden.

Han­dels­im­mo­bi­li­en bewerten

Die Wertermittlung von Han­dels­im­mo­bi­li­en erfolgt über das Er­trags­wert­ver­fah­ren. Ein reiner Blick auf die Ist-Miete und Umsätze in der Vergangenheit genügt nicht. Der Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge führt eine Po­ten­zi­al­ana­ly­se durch, um den Ertragswert zu bestimmen.

Folgende Fragen gilt es im Rahmen der Bewertung in­ner­städ­ti­scher Ein­zel­han­dels­la­gen1 zu beantworten:

  • Sind die Umsätze beziehungsweise deren Potenzial für den derzeitigen Mieter ausreichend?
  • Für welche anderen Konzepte reicht das Umsatzpotenzial aus?
  • Passt die Fläche für diesen Mieter auch in Zukunft? Falls nicht: Kann sie ausgeweitet werden? Mit welchem Aufwand?
  • Bestehen bautechnische oder pla­nungs­recht­li­che Einschränkungen?

Die Bedeutung der Miete für Han­dels­im­mo­bi­li­en

Im Einzelhandel wird Miete als Teil des Umsatzes betrachtet. Sprich: Je höher der Umsatz, desto höher kann die Miete sein. Bei Le­bens­mit­tel­ge­schäf­ten gelten 3 bis 5 Prozent vom Umsatz als tragbare Mietbelastung (oder Umsatzpachtsatz). Für den Tex­til­ein­zel­han­del sind bis zu 10 Prozent akzeptabel. Für andere Ein­zel­han­dels­im­mo­bi­li­en liegt der Wert dazwischen.

Die Miete sowie miet­ver­trag­li­che Vereinbarungen (Stichworte: Kon­kur­renz­schutz/Bran­chen­aus­schluss, Ver­trags­lauf­zeit, Wert­si­che­rungs­klau­sel) sind ein maßgeblicher Faktor bei der Wertermittlung von Han­dels­im­mo­bi­li­en. Ob das Geschäft die Chance hat, dauerhaft ausreichend Gewinne zu erwirtschaften, hängt von den Fähigkeiten des Mieters, seinem Konzept, dem Standort und der Mietfläche ab. Eine Markt- und Standortanalyse vor Unterschrift des Ge­wer­be­miet­ver­trags ist ratsam.

Hinweis: Die zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH nehmen bei der Erstellung eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens auf Wunsch eine Standort- und Marktanalyse vor.

Ob­jekt­spe­zi­fi­sche Faktoren von Han­dels­im­mo­bi­li­en

Neben dem Themenkomplex Miete gibt es ob­jekt­spe­zi­fi­sche Faktoren, die für die Wertermittlung von Han­dels­im­mo­bi­li­en relevant sind – insbesondere für Ein­zel­han­dels­la­gen. Diese sind:

  • Anlieferzone
  • Gebäudetechnik
  • Ge­samt­miet­flä­che (an den Standort angepasst)
  • Mehr­ge­schos­sig­keit / interne Erschließung
  • Nachbarbebauung
  • Schaufenster und Zugang
  • Vorplatz und Gehweg
  • Zuschnitt, Raumaufteilung, Deckenhöhen, störende Raumelemente

Zum Beispiel wirken sich Wandelemente und Säulen als wertmindernd aus, da sie die Raumaufteilung beeinträchtigen und den Ge­stal­tungs­spiel­raum einschränken.

Für die interne Erschließung lässt sich festhalten:

Auf ebenerdigen Verkaufsflächen kann mehr Umsatz erzielt werden als im Ober- oder Untergeschoss. Entscheidend ist auch die Lage der Treppen oder Fahrstühle (Stichwort: Bar­rie­re­frei­heit): Diese sollen „die Sicht­be­zie­hun­gen innerhalb der Ladeneinheit nicht beeinträchtigen“ und müssen gleichzeitig so prominent platziert sein, dass der Kunde sie auf Anhieb wahrnimmt. 2

Textilgeschäft
Solide Raumaufteilung im Textilgeschäft.

Be­wer­tungs­re­le­van­te Kennziffern für Han­dels­im­mo­bi­li­en

Weitere Größen, die eine Rolle bei der Wertermittlung spielen, sind:

Nutzungsdauer, Miet­aus­fall­wag­nis und Lie­gen­schafts­zins unterscheiden sich je nach Art der Han­dels­im­mo­bi­lie. So liegt die Ge­samt­nut­zungs­dau­er für Ver­brau­cher­märk­te gemäß Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (Anlage 1 ImmoWertV) bei 30 Jahren, während Kaufhäusern ein 50-jähriges Bestehen zugestanden wird.

Das sogenannte Zoning ist maßgeblich für die Differenzierung der Mietansätze. Vermieter können für Läden, die ebenerdig zugänglich sind, mehr Miete verlangen als für Ge­schäfts­flä­chen im Ober- oder Untergeschoss. Im Untergeschoss sind es rund 40 Prozent der Erdgeschoss-Miete, im ersten Obergeschoss immerhin 50 bis 60 Prozent. Darüber liegende Handelsflächen erzielen selten mehr als ein Viertel der Erdgeschoss-Miete.

Darüber hinaus wirken sich die Schau­fens­ter­front, der Zuschnitt der Räume und die Gesamtfläche des Ladens auf die erzielbare Miete aus. Spitzenmieten kassieren Vermieter von Han­dels­im­mo­bi­li­en in 1-a-Lagen für ebenerdige Läden mit 100 m² Verkaufsfläche in rechteckigem Zuschnitt mit mindestens 6 m Schau­fens­ter­front. 3

Sollte eine Vergleichsmiete zu ermitteln sein, kann eine bran­chen­be­zo­ge­ne Miete für das Objekt über Um­satz­schät­zun­gen berechnet werden. Hierfür wird der kalkulierte Umsatz mit der bran­chen­üb­li­chen Umsatz-Mietbelastung multipliziert.

Häufige Fragen zu Han­dels­im­mo­bi­li­en

Wir beantworten Ihnen nachfolgend die drei häufigsten Fragen zu Han­dels­im­mo­bi­li­en, die wir immer wieder gestellt bekommen.

Wer bewertet Han­dels­im­mo­bi­li­en?

Zertifizierte Sachverständige, die sich mit Immobilien und Be­triebs­wirt­schaft auskennen, können Han­dels­im­mo­bi­li­en bewerten. Ihr Gutachten und die Berechnungen dafür erstellen sie auf Basis aktueller Unterlagen – wirt­schaft­li­chen Kennzahlen sowie Dokumenten zum Gebäude – und einer persönlichen In­au­gen­schein­nah­me der Han­dels­im­mo­bi­lie. Die öffentlich bestellten Gutachter der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bewerten Ihre Han­dels­im­mo­bi­lie mit Sachkompetenz nach geltenden Standards.

Han­dels­im­mo­bi­li­en kaufen oder mieten?

Ob Sie eine Han­dels­im­mo­bi­lie kaufen oder mieten, liegt allein an Ihnen und Ihrem Konzept. Sind spezielle Einbauten für Ihre Ge­schäfts­tä­tig­keit nötig, kann ein Kauf vorteilhaft sein, da Sie Umbaumaßnahmen nicht mit dem Vermieter abstimmen müssen. Darüber hinaus schulden Sie dem Eigentümer keine Miete oder müssen diesen in Form einer Pacht am Umsatz beteiligen. Andererseits steht die Zukunft reiner Han­dels­im­mo­bi­li­en auf wackeligen Beinen. Selbst wenn die Nutzung als Wohnraum möglich erscheint, kann der Bebauungsplan ein Hindernis für die Umwidmung darstellen. Und ein Schnäppchen, das man mal eben aus der prall gefüllten Tasche finanziert, sind Han­dels­im­mo­bi­li­en nicht.

Wie komme ich an eine preiswerte Han­dels­im­mo­bi­lie?

An preislich interessante Han­dels­im­mo­bi­li­en kommen Sie entweder über persönliche Kontakte, über Zei­tungs­an­non­cen, über Online-Plattformen oder über Gewerbemakler . Der womöglich beste Weg ist allerdings, mit offenen Augen durch die Gemeinde oder Stadt zu laufen und auf Ladenflächen zu achten, die gemäß Schau­fens­ter­aus­hang zum Verkauf stehen. Ob diese den geforderten Kaufpreis wert sind, erfahren Sie mit einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen.

Gutachten für Han­dels­im­mo­bi­li­en

Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter ermitteln den Wert Ihrer Han­dels­im­mo­bi­lie präzise, zuverlässig, nach passenden ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren und gegebenenfalls auch kurzfristig.

Unsere Gutachten werden stets durch ein stützendes Verfahren und einen zweiten Gutachter abgesichert. Wir verfügen über alle relevanten Zer­ti­fi­zie­run­gen, darunter die wichtigsten Qua­li­fi­zie­run­gen von HypZert – der führenden Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in der Fi­nanz­wirt­schaft.

Wir unterstützen Sie im Bereich Han­dels­im­mo­bi­li­en mit folgenden Gutachten:

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 – 90 90 282 an, damit wir Ihre Fragen rund um die Wertermittlung Ihrer Han­dels­im­mo­bi­lie klären können.

1 vgl. Matthias Stich: „Bewertung von in­ner­städ­ti­schen Ein­zel­han­dels­la­gen“, in: Sven Bienert, Klaus Wagner (Hrsg.): „Bewertung von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en“, S. 136f., 2. Auflage, 2018

2 vgl. Matthias Stich: „Bewertung von in­ner­städ­ti­schen Ein­zel­han­dels­la­gen“, in: Sven Bienert, Klaus Wagner (Hrsg.): „Bewertung von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en“, S. 145ff, 2. Auflage, 2018

3 vgl. Matthias Stich: „Bewertung von in­ner­städ­ti­schen Ein­zel­han­dels­la­gen“, in: Sven Bienert, Klaus Wagner (Hrsg.): „Bewertung von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en“, S. 150f., 2. Auflage, 2018