Das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz regelt die gesetzlichen Anforderungen an die En­er­gie­ef­fi­zi­enz in Wohngebäuden, sprich den Wärmeschutz und die Energieträger für Heizung, Kühlung und Strom. Erfahren Sie in diesem Beitrag, inwiefern das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz Bestandsgebäude betrifft, welche Auflagen es im Neubau zu beachten gilt und was das neue Heizungsgesetz 2024 bringt.

Bestandsgebäude wird gedämmt
Neue Fassade, neues Dach – wenn Sie ein altes Haus sanieren, können Sie gleich noch Mo­der­ni­sie­run­gen gemäß GEG vornehmen..

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) aus dem Jahr 2020 schreibt Maßnahmen und Richtlinien zur En­er­gie­ef­fi­zi­enz bei Be­stands­im­mo­bi­li­en und im Neubau vor.
  • Außenbauteile, oberste Geschossdecke, Warm­was­ser­lei­tun­gen und Heizungsrohre müssen in Be­stands­ge­bäu­den gedämmt werden.
  • Neu: Es besteht eine Sa­nie­rungs­pflicht, wenn der Eigentümer wechselt.
  • GEG Neubau: Einhaltung des Standards von Effizienzhaus 55.
  • Förderoptionen: Fördergelder können durch das BAFA oder die KfW-Bank beantragt werden. Oder Sie setzen über die Steuer 20 Prozent der Kosten ab.
  • Das GEG soll alsbald verpflichtende Regeln zum Heizen beinhalten. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Heizungspflicht gibt es keine Aus­tausch­pflicht. Allerdings darf ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen, Erdgas oder Heizöl geheizt werden.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz?

Das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz ist der Zusammenschluss aus drei älteren Energiegesetzen, welche zum Ziel haben, den Energiebedarf in Gebäuden zu reduzieren und erneuerbare Energien im Im­mo­bi­li­en­sek­tor verstärkt einzusetzen.

  • Die En­er­gie­spar­ver­ord­nung EnEV,
  • das En­er­gie­spar­ge­setz EnEG
  • und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG

sind seit Ende 2020 als Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz wirksam. Darin enthalten sind sowohl Richtlinien für Bestandgebäude wie auch für den Neubau. Sie betreffen konkret die Wärme, Kühlung und Lüftung von Häusern, aber auch allgemeine energetische Anforderungen, Be­rech­nungs­grund­la­gen, Sonderfälle, Über­gangs­re­ge­lun­gen und die finanzielle Förderung. Auf diese Weise soll der Gebäudestand in Deutschland bis 2050 klimaneutral werden.

Gebäudeenergiegesetz (3 Säulen)
Die drei Säulen des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes.

Was besagt das neue Heizungsgesetz?

Das Heizungsgesetz 2024 soll in das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz aufgenommen werden. Die aktuellen Pläne (Stand: 7. Juli 2023) für kli­ma­freund­li­ches Heizen besagen:

  • Jede neu eingebaute Heizung soll ab Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden.
  • Es besteht keine Aus­tausch­pflicht: Bereits eingebaute Heizungen dürfen weiterlaufen und eingeschränkt repariert werden – bei einer Havarie (kaputten Heizung) wird es Über­gangs­fris­ten geben.
  • Allerdings soll ab 2045 Schluss sein: Fossile Brennstoffe, fossiles Erdgas sowie Heizöl werden dann nach Vorstellung der grün geprägten Bundesregierung Geschichte sein, wenn es um Heizungen in Gebäuden geht.

Wichtig für Vermieter: Mieter sollen vor zu hohen Betriebskosten und einer ebensolchen Umlage an den In­ves­ti­ti­ons­kos­ten für eine neue Heizung geschützt werden.

Baut ein Vermieter eine Biogasanlage ein, dürfen die Kosten für das Biogas sowie biogene Brennstoffe (Pellets, Biomasse) nur in der Höhe abgerechnet werden, die bei derselben Menge an Heizwärme mit einer effizienten Wärmepumpe anfallen würden.

Setzt der Vermieter stattdessen auf eine Wärmepumpe in einem energetisch schlechteren Gebäude, muss der Wirkungsgrad bei mindestens 2,5 liegen, damit eine Mo­der­ni­sie­rungs­um­la­ge erhoben werden kann. Liegt er darunter, dürfen nur 50 Prozent der In­ves­ti­ti­ons­kos­ten an Mieter weitergereicht werden.

Ölheizung
Von Ihrer alten Ölheizung werden Sie sich irgendwann verabschieden müssen.

Ab wann gilt das Heizungsgesetz 2024?

Das neue Heizungsgesetz ist noch nicht verabschiedet, geschweige denn rechtsgültig. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat einem Eilantrag gegen das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz (und damit auch dem neuen Heizungsgesetz 2024) stattgegeben. Die Politik will nach der Sommerpause ab September weiter im Bundestag über das neue Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz debattieren. Die Bundesregierung hält Sie in puncto neues Heizungsgesetz auf dem aktuellen Stand.

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Welche Anforderungen gelten nach dem Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz für Bestandsgebäude?

Grundsätzlich sieht das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz für Bestandsgebäude keine höheren Anforderungen vor, als bis 2020 schon galten. Neu ist, dass für die nachfolgenden Bereiche eine Austausch-, beziehungsweise Nachrüstpflicht gilt, die bei Missachtung laut § 108 mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Heizung und Wasseranlage

Öl- und Gasheizungen müssen spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden, idealerweise mit erneuerbaren Energien. Ab 2026 dürfen Ölheizungen nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden, etwa wenn sie als Hybridheizung mit Solarthermie funktionieren. Planen Sie daher sorgfältig, wofür Sie Ihre In­stand­hal­tungs­rück­la­ge einsetzen möchten.

Um einen optimalen Heizvorgang zu gewährleisten, verpflichtet das GEG Eigentümer außerdem zur Wartung der Heizanlage. Zu den erneuerbaren Energien für Heizungsanlagen zählt das GEG seit 2021 auch Biogas, Biomethan und biogenes Flüssiggas.

Techniker wartet eine Heizung
Bereits mit der regelmäßigen Wartung Ihrer Heizungsanlage können Sie Energie und Kosten sparen.

Dämmung

Um die En­er­gie­ef­fi­zi­enz zu steigern, schreibt das GEG Däm­mungs­maß­nah­men für Bestandsgebäude vor. So müssen die oberste Geschossdecke sowie alle Warm­was­ser­lei­tun­gen und Heizungsrohre gedämmt werden.

Außenbauteile

Außenbauteile umfassen Außenwände, Fenster, Türen, Dachflächen und Wände gegen das Erdreich. Diese müssen laut GEG bei einer Erneuerung ebenfalls festgelegte Dämmwerte einhalten, um einen Min­dest­wär­me­schutz zu erfüllen und sie dürfen den bestehenden Wärmeschutz nicht verschlechtern. Dies wird mit dem sogenannten U-Wert gemessen und belegt.

Was ändert sich für Eigentümer durch das GEG für Immobilien?

Neben den Maßnahmen, die unter die Austausch- und Nachrüstpflicht fallen, müssen Eigentümer von Be­stands­im­mo­bi­li­en bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie einen Energiepass mit folgenden Angaben vorlegen:

  • Handelt es sich um einen Energiebedarfs- oder En­er­gie­ver­brauchs­aus­weis?
  • Wie hoch ist der End­ener­gie­be­darf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Ge­bäu­de­nutz­flä­che im Jahr?
  • Welcher Energieträger wird genutzt (Wärmepumpe, Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, …)
  • Welcher En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se entspricht das Wohngebäude (A+ bis H)
  • Wann wurde das Haus gebaut?

Eigentümer benötigen bei Vermietung bereits zur Besichtigung der Immobilie eine Kopie des En­er­gie­aus­wei­ses. Bei einem Verkauf wird das Original mit der Ver­trags­un­ter­schrift übergeben.

Energieausweis für ein Einfamilienhaus
Nur mit einem aktuellen Energiepass kann eine Immobilie veräußert werden.

Fordern Sie einen Energiepass für Ihr Gebäude an, der den Vorgaben des GEG entspricht.

Welche Anforderungen stellt das GEG 2020 an den Neubau?

Die Anforderungen des GEG im Neubau orientieren sich am Effizienzhaus 55. Dies entspricht nach EU-Richtlinie einem Nied­rigst­ener­gie­ge­bäu­de, welches die höchstmögliche En­er­gie­ef­fi­zi­enz erreichen soll. Daher müssen im Neubau folgende Aspekte umgesetzt werden:

  • Der Pri­mär­ener­gie­be­darf im Jahr darf nicht höher sein als das 0,75-fache des Re­fe­renz­ge­bäu­des. Dies beinhaltet Strom, Heizung, Kühlung und warmes Wasser.

Wissenswert: Der Pri­mär­ener­gie­be­darf setzt sich zusammen aus dem Pri­mär­ener­gie­fak­tor und dem End­ener­gie­be­darf. Ersteres ist die Summe aus der Energie, welche für Herstellung und Transport aufgewendet wird, sowie die Energie, die tatsächlich im Wohngebäude ankommt. Der End­ener­gie­be­darf beschreibt die Energiemenge, welche über das ganze Jahr für eine angemessene Raum­in­nen­tem­pe­ra­tur und warmes Wasser sorgt.

Die Formel lautet dann:

Pri­mär­ener­gie­be­darf = End­ener­gie­be­darf x Pri­mär­ener­gie­fak­tor

  • Der Wärmeschutz muss mindestens dem des Re­fe­renz­ge­bäu­des entsprechen. Einen höheren Wärmeverlust darf die Gebäudehülle nicht aufweisen.
  • Bei konstruktiven Wärmebrücken, etwa der Verbindung zwischen Dach und Wand, muss der Wärmeverlust so gering wie möglich gehalten werden.
  • Der Hitzeschutz muss gewährleisten, dass der zugelassene Son­nen­ein­trags­kenn­wert nicht überschritten wird, damit sich die Räume nicht überhitzen und nicht zu viel Energie in die Kühlung fließt.
  • Übrigens: Der zulässige Son­nen­ein­trags­kenn­wert dient zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes. Für die Berechnung werden die Som­mer­kli­ma­re­gi­on, die Bauart der Immobilie, der Fens­ter­flä­chen­an­teil, die Nachtlüftung, vorhandene Son­nen­schutz­ver­gla­sung, Fensterneigung und -richtung sowie die passive Kühlung mit einbezogen. Das Gebäude muss luft­un­durch­läs­sig abgedichtet sein. Gleichzeitig muss der Min­dest­luft­wech­sel für Nutzer und Heizung hergestellt werden.
  • Es muss mindestens eine Form von erneuerbaren Energien genutzt werden, der auch einen gewissen Mindestanteil des Wärme- und Kältebedarfs deckt. Wie hoch der Anteil ausfällt, variiert je nach Energieträger.
  • Nach der Fertigstellung des Gebäudes muss ein Energieausweis ausgestellt werden, der die Energiebilanz belegt.

Welche För­der­mög­lich­kei­ten gibt es für Sa­nie­rungs­maß­nah­men aus dem GEG?

Unter Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, finden Sie die staatlichen Fördermaßnahmen. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) und der KfW-Bank durchgeführt.

Alternativ haben Sie die Option Sa­nie­rungs­maß­nah­men steuerlich abzusetzen. Insgesamt 20 Prozent der Kosten können Sie über drei Jahre verteilt erhalten. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie das Vorgehen ist, erfahren Sie in unserem Beitrag über energetische Sanierungen.

Die Bunderegierung hat in Bezug auf das neue Heizungsgesetz 2024 bereits So­zi­al­aus­gleichs­maß­nah­men und eine umfangreiche Förderung angekündigt.

Zwei Techniker bringen eine Photovoltaikanlage auf einem Dach an
Photovoltaik auf dem Dach ist eine Möglichkeit, um staatliche Förderung für Maßnahmen im Sinne des GEG für Immobilien zu erhalten.

Fragen & Antworten rund um das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz

Erhalten Sie bei der Heid Immobilien GmbH die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz.

Was ist der U-Wert?

Der U-Wert, auch Wär­me­durch­gangs­ko­ef­fi­zi­ent genannt, beschreibt wie viel Wärme über einen gewissen Zeitraum durch eine Fläche von einem Quadratmeter nach außen gelangt. Entsprechend sind kleinere U-Werte wünschenswert, da sie von einem höheren Dämmwert und damit von einer höheren En­er­gie­ef­fi­zi­enz zeugen.

Was sind Son­nen­ein­trags­kenn­wer­te?

Mit Hilfe von Son­nen­ein­trags­kenn­wer­ten wird festgelegt, wieviel Schutz vor Son­nen­ein­strah­lung im Sommer notwendig ist. Ermittelt wird er gemäß DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2 Min­dest­an­for­de­run­gen an den Wärmeschutz.

Gilt das GEG für Anbauten und Erweiterungen in Be­stands­ge­bäu­den?

Das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz betrifft auch Anbauten und Erweiterungen bei Be­stands­ge­bäu­den. Allerdings wird nun nicht mehr differenziert, ob es sich um eine Erweiterung mit oder ohne Wärmeerzeuger handelt. Wichtig ist vor allem der mittlere U-Wert, der bei Wohngebäuden nicht höher als das 1,2-fache des Re­fe­renz­ge­bäu­des liegen darf.

Gilt das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz auch für Ferienhäuser?

Das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz gilt auch für Ferienhäuser, wenn diese wohn­ge­bäu­de­ty­pisch genutzt werden. Eine Ausnahme gilt für alle Ferienhäuser, die entweder weniger als vier Monate im Jahr bewohnt werden oder weniger als 25 Prozent des zu erwartenden jährlichen En­er­gie­ver­brauchs benötigen.

Gilt das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz 2020 auch für denk­mal­ge­schütz­te Häuser?

Theoretisch gelten die Richtlinien aus dem Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz auch für denk­mal­ge­schütz­te Häuser. Allerdings gibt es Son­der­re­ge­lun­gen, da einige Sa­nie­rungs­maß­nah­men, wie beispielsweise die Außendämmung, bei Denk­mal­schut­zim­mo­bi­li­en nicht durchgeführt werden können. Aus diesem Grund ist im Denkmalschutz auch kein Energieausweis vorgeschrieben. Erfahren Sie, worauf es sich zu achten lohnt, wenn Sie ein denk­mal­ge­schütz­tes Haus kaufen.

Sind Eigentümer von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern zu Sa­nie­rungs­maß­nah­men verpflichtet?

Ja, auch für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser gilt die Sa­nie­rungs­pflicht aus dem Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz. Sie können jedoch nach § 102 eine Befreiung beantragen, wenn sich die Kosten für die Sa­nie­rungs­maß­nah­men nicht in der überschaubaren Zukunft durch die Einsparungen selbst tragen.

Ab wann müssen die Bestimmungen aus dem Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz 2020 umgesetzt werden?

Alle Bauvorhaben, die nach dem 01.11.2020 beantragt wurden sowie alle nicht ge­neh­mi­gungs­be­dürf­ti­gen Sa­nie­rungs­maß­nah­men müssen das Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz erfüllen. Für Pflicht­sanie­run­gen gilt, dass diese bis spätestens zwei Jahre nach Ei­gen­tü­mer­wech­sel umgesetzt werden müssen. Sonst drohen die Buß­geld­vor­schrif­ten aus § 108.

Wie wird die Umsetzung des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes sichergestellt?

Die Kontrolle der Umsetzung wird auf Länderebene geregelt. Entsprechend wird in jedem Bundesland eine Behörde für diese Aufgabe bestimmt. Stich­pro­ben­ar­tig sollen diese die Energieausweise und In­spek­ti­ons­be­rich­te über Klimaanlagen überprüfen.

Beratung zum Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz für Immobilien

Energetische Sa­nie­rungs­maß­nah­men sind nicht nur aus nachhaltigen Gründen sinnvoll, sondern bedeuten vor allem wirtschaftliche Einsparungen. Wie der Standard aus dem GEG am besten erzielt wird und ob es sich lohnt eine noch höhere En­er­gie­ef­fi­zi­enz anzustreben, sollten Sie daher fachlich überprüfen lassen. Holen Sie sich Unterstützung durch die zertifizierten Energieberater der Heid Immobilien GmbH.

Lassen Sie sich objektiv beraten und finden Sie heraus, welche Sa­nie­rungs­maß­nah­men den staatlichen und Ihren persönlichen Anforderungen entsprechen. Außerdem erstellen wir auf Wunsch gerne einen anerkannten Energieausweis nach Vorgaben des GEG für Immobilien für Sie.