So wirkt sich das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude und im Neubau aus
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz in Wohngebäuden, sprich den Wärmeschutz und die Energieträger für Heizung, Kühlung und Strom. Erfahren Sie in diesem Beitrag, inwiefern das Gebäudeenergiegesetz Bestandsgebäude betrifft, welche Auflagen es im Neubau zu beachten gilt und was das neue Heizungsgesetz 2024 bringt.
Neue Fassade, neues Dach - bei der Sanierung eines alten Hauses können gleich noch Modernisierungen gemäß GEG gemacht werden
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Wichtigste in Kürze
- 2. Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
- 3. Was besagt das neue Heizungsgesetz?
- 4. Ab wann gilt das Heizungsgesetz 2024?
- 5. Welche Anforderungen gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude?
- 6. Was ändert sich für Eigentümer durch das GEG für Immobilien?
- 7. Welche Anforderungen stellt das GEG 2020 an den Neubau?
- 8. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Sanierungsmaßnahmen aus dem GEG?
-
9. Fragen & Antworten rund um das Gebäudeenergiegesetz
- 9.1 Was ist der U-Wert?
- 9.2 Was sind Sonneneintragskennwerte?
- 9.3 Gilt das GEG für Anbauten und Erweiterungen in Bestandsgebäuden?
- 9.4 Gilt das Gebäudeenergiegesetz auch für Ferienhäuser?
- 9.5 Gilt das Gebäudeenergiegesetz 2020 auch für denkmalgeschützte Häuser?
- 9.6 Sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet?
- 9.7 Ab wann müssen die Bestimmungen aus dem Gebäudeenergiegesetz 2020 umgesetzt werden?
- 9.8 Wie wird die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes sichergestellt?
- 10. Beratung zum Gebäudeenergiegesetz für Immobilien
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2020 schreibt Maßnahmen und Richtlinien zur Energieeffizienz bei Bestandsimmobilien und im Neubau vor.
- Außenbauteile, oberste Geschossdecke, Warmwasserleitungen und Heizungsrohre müssen in Bestandsgebäuden gedämmt werden.
- Neu: Es besteht eine Sanierungspflicht, wenn der Eigentümer wechselt.
- GEG Neubau: Einhaltung des Standards von Effizienzhaus 55.
- Förderoptionen: Fördergelder können durch das BAFA oder die KfW-Bank beantragt werden. Oder Sie setzen über die Steuer 20 Prozent der Kosten ab.
- Das GEG soll alsbald verpflichtende Regeln zum Heizen beinhalten. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Heizungspflicht gibt es keine Austauschpflicht. Allerdings darf ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen, Erdgas oder Heizöl geheizt werden.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz ist der Zusammenschluss aus drei älteren Energiegesetzen, welche zum Ziel haben, den Energiebedarf in Gebäuden zu reduzieren und erneuerbare Energien im Immobiliensektor verstärkt einzusetzen.
- Die Energiesparverordnung EnEV,
- das Energiespargesetz EnEG
- und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG
sind seit Ende 2020 als Gebäudeenergiegesetz wirksam. Darin enthalten sind sowohl Richtlinien für Bestandgebäude wie auch für den Neubau. Sie betreffen konkret die Wärme, Kühlung und Lüftung von Häusern, aber auch allgemeine energetische Anforderungen, Berechnungsgrundlagen, Sonderfälle, Übergangsregelungen und die finanzielle Förderung. Auf diese Weise soll der Gebäudestand in Deutschland bis 2050 klimaneutral werden.
Die drei Säulen des Gebäudeenergiegesetzes.
Was besagt das neue Heizungsgesetz?
Das Heizungsgesetz 2024 soll in das Gebäudeenergiegesetz aufgenommen werden. Die aktuellen Pläne (Stand: 7. Juli 2023) für klimafreundliches Heizen besagen:
- Jede neu eingebaute Heizung soll ab Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Es besteht keine Austauschpflicht: Bereits eingebaute Heizungen dürfen weiterlaufen und eingeschränkt repariert werden – bei einer Havarie (kaputten Heizung) wird es Übergangsfristen geben.
- Allerdings soll ab 2045 Schluss sein: Fossile Brennstoffe, fossiles Erdgas sowie Heizöl werden dann nach Vorstellung der grün geprägten Bundesregierung Geschichte sein, wenn es um Heizungen in Gebäuden geht.
Wichtig für Vermieter: Mieter sollen vor zu hohen Betriebskosten und einer ebensolchen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung geschützt werden.
Baut ein Vermieter eine Biogasanlage ein, dürfen die Kosten für das Biogas sowie biogene Brennstoffe (Pellets, Biomasse) nur in der Höhe abgerechnet werden, die bei derselben Menge an Heizwärme mit einer effizienten Wärmepumpe anfallen würden.
Setzt der Vermieter stattdessen auf eine Wärmepumpe in einem energetisch schlechteren Gebäude, muss der Wirkungsgrad bei mindestens 2,5 liegen, damit eine Modernisierungsumlage erhoben werden kann. Liegt er darunter, dürfen nur 50 Prozent der Investitionskosten an Mieter weitergereicht werden.
Von Ihrer alten Ölheizung werden Sie sich irgendwann verabschieden müssen.
Ab wann gilt das Heizungsgesetz 2024?
Das neue Heizungsgesetz ist noch nicht verabschiedet, geschweige denn rechtsgültig. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (und damit auch dem neuen Heizungsgesetz 2024) stattgegeben. Die Politik will nach der Sommerpause ab September weiter im Bundestag über das neue Gebäudeenergiegesetz debattieren. Die Bundesregierung hält Sie in puncto neues Heizungsgesetz auf dem aktuellen Stand.
Welche Anforderungen gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude?
Grundsätzlich sieht das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude keine höheren Anforderungen vor, als bis 2020 schon galten. Neu ist, dass für die nachfolgenden Bereiche eine Austausch-, beziehungsweise Nachrüstpflicht gilt, die bei Missachtung laut § 108 mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Heizung und Wasseranlage
Öl- und Gasheizungen müssen spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden, idealerweise mit erneuerbaren Energien. Ab 2026 dürfen Ölheizungen nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden, etwa wenn sie als Hybridheizung mit Solarthermie funktionieren. Planen Sie daher sorgfältig, wofür Sie Ihre Instandhaltungsrücklage einsetzen möchten.
Um einen optimalen Heizvorgang zu gewährleisten, verpflichtet das GEG Eigentümer außerdem zur Wartung der Heizanlage. Zu den erneuerbaren Energien für Heizungsanlagen zählt das GEG seit 2021 auch Biogas, Biomethan und biogenes Flüssiggas.
Bereits mit der regelmäßigen Wartung Ihrer Heizungsanlage können Sie Energie und Kosten sparen.
Dämmung
Um die Energieeffizienz zu steigern, schreibt das GEG Dämmungsmaßnahmen für Bestandsgebäude vor. So müssen die oberste Geschossdecke sowie alle Warmwasserleitungen und Heizungsrohre gedämmt werden.
Außenbauteile
Außenbauteile umfassen Außenwände, Fenster, Türen, Dachflächen und Wände gegen das Erdreich. Diese müssen laut GEG bei einer Erneuerung ebenfalls festgelegte Dämmwerte einhalten, um einen Mindestwärmeschutz zu erfüllen und sie dürfen den bestehenden Wärmeschutz nicht verschlechtern. Dies wird mit dem sogenannten U-Wert gemessen und belegt.
Was ändert sich für Eigentümer durch das GEG für Immobilien?
Neben den Maßnahmen, die unter die Austausch- und Nachrüstpflicht fallen, müssen Eigentümer von Bestandsimmobilien bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie einen Energiepass mit folgenden Angaben vorlegen:
- Handelt es sich um einen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis?
- Wie hoch ist der Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr?
- Welcher Energieträger wird genutzt (Wärmepumpe, Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, …)
- Welcher Energieeffizienzklasse entspricht das Wohngebäude (A+ bis H)
- Wann wurde das Haus gebaut?
Eigentümer benötigen bei Vermietung bereits zur Besichtigung der Immobilie eine Kopie des Energieausweises. Bei einem Verkauf wird das Original mit der Vertragsunterschrift übergeben.
Nur mit einem aktuellen Energiepass kann eine Immobilie veräußert werden.
Fordern Sie einen Energiepass für Ihr Gebäude an, der den Vorgaben des GEG entspricht.
Welche Anforderungen stellt das GEG 2020 an den Neubau?
Die Anforderungen des GEG im Neubau orientieren sich am Effizienzhaus 55. Dies entspricht nach EU-Richtlinie einem Niedrigstenergiegebäude, welches die höchstmögliche Energieeffizienz erreichen soll. Daher müssen im Neubau folgende Aspekte umgesetzt werden:
- Der Primärenergiebedarf im Jahr darf nicht höher sein als das 0,75-fache des Referenzgebäudes. Dies beinhaltet Strom, Heizung, Kühlung und warmes Wasser.
Wissenswert: Der Primärenergiebedarf setzt sich zusammen aus dem Primärenergiefaktor und dem Endenergiebedarf. Ersteres ist die Summe aus der Energie, welche für Herstellung und Transport aufgewendet wird, sowie die Energie, die tatsächlich im Wohngebäude ankommt. Der Endenergiebedarf beschreibt die Energiemenge, welche über das ganze Jahr für eine angemessene Rauminnentemperatur und warmes Wasser sorgt.
Die Formel lautet dann:
Primärenergiebedarf = Endenergiebedarf x Primärenergiefaktor
- Der Wärmeschutz muss mindestens dem des Referenzgebäudes entsprechen. Einen höheren Wärmeverlust darf die Gebäudehülle nicht aufweisen.
- Bei konstruktiven Wärmebrücken, etwa der Verbindung zwischen Dach und Wand, muss der Wärmeverlust so gering wie möglich gehalten werden.
- Der Hitzeschutz muss gewährleisten, dass der zugelassene Sonneneintragskennwert nicht überschritten wird, damit sich die Räume nicht überhitzen und nicht zu viel Energie in die Kühlung fließt.
- Übrigens: Der zulässige Sonneneintragskennwert dient zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes. Für die Berechnung werden die Sommerklimaregion, die Bauart der Immobilie, der Fensterflächenanteil, die Nachtlüftung, vorhandene Sonnenschutzverglasung, Fensterneigung und -richtung sowie die passive Kühlung mit einbezogen. Das Gebäude muss luftundurchlässig abgedichtet sein. Gleichzeitig muss der Mindestluftwechsel für Nutzer und Heizung hergestellt werden.
- Es muss mindestens eine Form von erneuerbaren Energien genutzt werden, der auch einen gewissen Mindestanteil des Wärme- und Kältebedarfs deckt. Wie hoch der Anteil ausfällt, variiert je nach Energieträger.
- Nach der Fertigstellung des Gebäudes muss ein Energieausweis ausgestellt werden, der die Energiebilanz belegt.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Sanierungsmaßnahmen aus dem GEG?
Unter Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, finden Sie die staatlichen Fördermaßnahmen. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank durchgeführt.
Alternativ haben Sie die Option Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. Insgesamt 20 Prozent der Kosten können Sie über drei Jahre verteilt erhalten. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie das Vorgehen ist, erfahren Sie in unserem Beitrag über energetische Sanierungen.
Die Bunderegierung hat in Bezug auf das neue Heizungsgesetz 2024 bereits Sozialausgleichsmaßnahmen und eine umfangreiche Förderung angekündigt.
Photovoltaik auf dem Dach ist eine Möglichkeit, um staatliche Förderung für Maßnahmen im Sinne des GEG für Immobilien zu erhalten.
Fragen & Antworten rund um das Gebäudeenergiegesetz
Erhalten Sie bei der Heid Immobilien GmbH die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Gebäudeenergiegesetz.
Was ist der U-Wert?
Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, beschreibt wie viel Wärme über einen gewissen Zeitraum durch eine Fläche von einem Quadratmeter nach außen gelangt. Entsprechend sind kleinere U-Werte wünschenswert, da sie von einem höheren Dämmwert und damit von einer höheren Energieeffizienz zeugen.
Was sind Sonneneintragskennwerte?
Mit Hilfe von Sonneneintragskennwerten wird festgelegt, wieviel Schutz vor Sonneneinstrahlung im Sommer notwendig ist. Ermittelt wird er gemäß DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2 Mindestanforderungen an den Wärmeschutz.
Gilt das GEG für Anbauten und Erweiterungen in Bestandsgebäuden?
Das Gebäudeenergiegesetz betrifft auch Anbauten und Erweiterungen bei Bestandsgebäuden. Allerdings wird nun nicht mehr differenziert, ob es sich um eine Erweiterung mit oder ohne Wärmeerzeuger handelt. Wichtig ist vor allem der mittlere U-Wert, der bei Wohngebäuden nicht höher als das 1,2-fache des Referenzgebäudes liegen darf.
Gilt das Gebäudeenergiegesetz auch für Ferienhäuser?
Das Gebäudeenergiegesetz gilt auch für Ferienhäuser, wenn diese wohngebäudetypisch genutzt werden. Eine Ausnahme gilt für alle Ferienhäuser, die entweder weniger als vier Monate im Jahr bewohnt werden oder weniger als 25 Prozent des zu erwartenden jährlichen Energieverbrauchs benötigen.
Gilt das Gebäudeenergiegesetz 2020 auch für denkmalgeschützte Häuser?
Theoretisch gelten die Richtlinien aus dem Gebäudeenergiegesetz auch für denkmalgeschützte Häuser. Allerdings gibt es Sonderregelungen, da einige Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Außendämmung, bei Denkmalschutzimmobilien nicht durchgeführt werden können. Aus diesem Grund ist im Denkmalschutz auch kein Energieausweis vorgeschrieben. Erfahren Sie, worauf es sich zu achten lohnt, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus kaufen.
Sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet?
Ja, auch für Mehrfamilienhäuser gilt die Sanierungspflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz. Sie können jedoch nach § 102 eine Befreiung beantragen, wenn sich die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen nicht in der überschaubaren Zukunft durch die Einsparungen selbst tragen.
Ab wann müssen die Bestimmungen aus dem Gebäudeenergiegesetz 2020 umgesetzt werden?
Alle Bauvorhaben, die nach dem 01.11.2020 beantragt wurden sowie alle nicht genehmigungsbedürftigen Sanierungsmaßnahmen müssen das Gebäudeenergiegesetz erfüllen. Für Pflichtsanierungen gilt, dass diese bis spätestens zwei Jahre nach Eigentümerwechsel umgesetzt werden müssen. Sonst drohen die Bußgeldvorschriften aus § 108.
Wie wird die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes sichergestellt?
Die Kontrolle der Umsetzung wird auf Länderebene geregelt. Entsprechend wird in jedem Bundesland eine Behörde für diese Aufgabe bestimmt. Stichprobenartig sollen diese die Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen überprüfen.
Beratung zum Gebäudeenergiegesetz für Immobilien
Energetische Sanierungsmaßnahmen sind nicht nur aus nachhaltigen Gründen sinnvoll, sondern bedeuten vor allem wirtschaftliche Einsparungen. Wie der Standard aus dem GEG am besten erzielt wird und ob es sich lohnt eine noch höhere Energieeffizienz anzustreben, sollten Sie daher fachlich überprüfen lassen. Holen Sie sich Unterstützung durch die zertifizierten Energieberater der Heid Immobilien GmbH.
Lassen Sie sich objektiv beraten und finden Sie heraus, welche Sanierungsmaßnahmen den staatlichen und Ihren persönlichen Anforderungen entsprechen. Außerdem erstellen wir auf Wunsch gerne einen anerkannten Energieausweis nach Vorgaben des GEG für Immobilien für Sie.