Angesichts zunehmender Energiekosten, der Erschöpfung natürlicher Ressourcen sowie der Auswirkungen auf Klima und Umwelt ist es notwendig, den En­er­gie­ver­brauch sowohl sparsam als auch effektiv und effizient zu gestalten. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über das Feld der Energieberatung. Erfahren Sie, wie Sie durch eine geschickte Verbindung verschiedener Maßnahmen eine Optimierung von Kosten, Nutzen und Ein­spar­po­ten­zia­len erzielen und auf welche Weise Sie sich staatliche Förderungen für Ihr Haus sichern.

Energieberatung
Energieberatung: Ihr Schlüssel zu einem grünen Zuhause.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Energieberatung unterstützt Verbraucher beim Energiesparen, indem ermittelt wird, wo und wie der En­er­gie­ver­brauch im Gebäude verringert werden kann.
  • Eine Energieberatung ist ein maß­ge­schnei­der­ter Prozess, der individuell an die Art und Größe des Objektes sowie an die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst wird.
  • Die Kosten für eine Energieberatung für ein Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus liegen bei rund 1.600 bis 2.000 Euro.
  • Eine Energieberatung ist nicht nur für ein bewohntes Haus sinnvoll, sondern auch für Nicht­wohn­ge­bäu­de wie Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en.
  • Teile der Energieberatung sind steuerlich absetzbar.
  • Eine qualifizierte Energieberatung wird staatlich gefördert, beispielsweise durch BAFA, BEG oder KfW.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist eine Energieberatung?

Eine Energieberatung oder auch Ge­bäu­de­en­er­gie­be­ra­tung ist eine Dienstleistung, die darauf abzielt, effiziente Energielösungen für Gebäude, Unternehmen oder Privathaushalte zu finden und umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt auf der Senkung des En­er­gie­ver­brauchs und der Kosten sowie auf der Förderung um­welt­freund­li­cher Praktiken.

Bei der Energieberatung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:

  • En­er­gie­ef­fi­zi­enz­be­ra­tung: Dabei wird untersucht, wie Energie aktuell in einem Gebäude oder Unternehmen genutzt wird. Dies umfasst die Überprüfung der Isolation, Heizungs- und Kühlsysteme, Beleuchtung und anderer en­er­gie­ver­brau­chen­der Systeme.
  • Identifikation von Ein­spar­po­ten­zia­len: Die Beratung zeigt auf, wo und wie Energie eingespart werden kann, zum Beispiel durch verbesserte Isolierung oder den Einsatz von en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Geräten.
  • Erneuerbare Energien: Beratung zu Möglichkeiten, erneuerbare Energiequellen wie Solarenergie, Windenergie oder Biomasse zu nutzen.
  • Kos­ten­ein­schät­zun­gen und Wirt­schaft­lich­keits­ana­ly­sen: Bewertung der Kosten für die Implementierung von En­er­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men und Berechnung der Amor­ti­sa­ti­ons­zeit.
  • Fördermittel und Subventionen: Informationen über staatliche Förderprogramme, Zuschüsse oder Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen, die für En­er­gie­ef­fi­zi­enz- und erneuerbare Energieprojekte verfügbar sind.
  • Planung und Umsetzung: Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz.

Für wen lohnt sich eine Energieberatung?

Eine Energieberatung kann sowohl für Neubauten als auch für Be­stands­im­mo­bi­li­en nützlich sein und betrifft verschiedene Personen und Organisationen, zum Beispiel:

  • Private Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tü­mer: Eigentümer von Ein- oder Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern können von einer Energieberatung profitieren, um ihre Energiekosten zu senken, den Wert ihrer Immobilie zu erhöhen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
  • Bauherren: Personen, die ein neues Haus bauen oder eine umfassende Sanierung planen, können durch eine Energieberatung Unterstützung bei der Planung en­er­gie­ef­fi­zi­en­ter Maßnahmen erhalten.
  • Unternehmen und Gewerbe: Unternehmen, die ihre Betriebskosten senken und gleichzeitig ihre Umweltbilanz verbessern möchten, können durch eine Energieberatung wertvolle Einblicke und Lösungen erhalten.
  • Vermieter und Mieter: Eine Energieberatung kann Vermieter dabei helfen, die En­er­gie­ef­fi­zi­enz ihrer Mietobjekte zu steigern, was sowohl für Mieter attraktiv ist als auch langfristig die Werthaltigkeit der Immobilien sichert.
  • Öffentliche Einrichtungen und Kommunen: Schulen, Krankenhäuser und andere öffentliche Einrichtungen können durch Energieberatung ihre Energiekosten senken und Vorbild in Sachen En­er­gie­ef­fi­zi­enz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz sein.

Übrigens: Wenn Sie Fördermittel des Bundes (BAFA und KfW) nutzen wollen, ist eine Energieberatung meist Pflicht. Ausnahmen gelten für kleinere Projekte (z. B. Pumpentausch), für die staatliche Zuschüsse auch ohne die Einbindung eines Energieberaters gewährt werden können.

Einfamilienhaus
Insbesondere ältere Gebäude sollten von Experten begutachtet werden.

Energieberatung für un­ter­schied­li­che Anlässe

Bei der Energieberatung gibt es un­ter­schied­li­che Aspekte und Her­aus­for­de­run­gen, je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsobjekt handelt.

Neubau

Bei Neubauten besteht die Möglichkeit, von Anfang an en­er­gie­ef­fi­zi­en­te Technologien und Materialien einzuplanen. Dies umfasst Aspekte wie Wärmedämmung, Fenster, Heizungs- und Kühlsysteme sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.

Hier konzentriert sich die Energieberatung auf die optimale Bauplanung, die Auswahl en­er­gie­ef­fi­zi­en­ter Materialien und die Integration erneuerbarer Energiesysteme.

Bestandsgebäude

Bestehende Gebäude haben oft weniger effiziente Systeme und Materialien. Die Herausforderung besteht darin, diese zu modernisieren, ohne die Grundstruktur des Gebäudes zu beeinträchtigen.

Energieberater analysieren hier den aktuellen En­er­gie­ver­brauch und empfehlen Maßnahmen zur Steigerung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz, wie zum Beispiel die Nachrüstung von Isolierung oder die Modernisierung von Heizungsanlagen – immer unter Be­rück­sich­ti­gung des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes.

Energieberatung bei Sanierung

Bei der Sanierung geht es oft darum, die En­er­gie­ef­fi­zi­enz eines älteren Gebäudes zu verbessern. Dies kann von kleinen Änderungen bis hin zu umfassenden Überholungen reichen.

Die Energieberatung bei Sanierungen fokussiert sich auf die Identifizierung von Schwachstellen im En­er­gie­ver­brauch und auf die Planung von Re­no­vie­rungs­maß­nah­men, die die En­er­gie­ef­fi­zi­enz erhöhen.

Energieberatung im Denkmalschutz

Denk­mal­ge­schütz­te Gebäude stehen oft unter besonderen Auflagen, was die Art der möglichen Veränderungen betrifft. En­er­gie­ef­fi­zi­enz muss hier mit dem Erhalt des kulturellen und historischen Werts des Gebäudes in Einklang gebracht werden.

Diese Art der Energieberatung erfordert spezielles Wissen über historische Bauweisen und Materialien sowie über moderne Technologien, die in einer denk­mal­ge­rech­ten Weise eingesetzt werden können.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

DIN 18599 oder DIN 16247 oder iSFP Energieberatung

Alle drei sind wichtige Werkzeuge und Richtlinien im Bereich der En­er­gie­ef­fi­zi­enz und -beratung, wobei jede einen etwas anderen Schwerpunkt hat – von der genauen technischen Bewertung von Gebäuden (DIN 18599) über die Bewertung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz von Unternehmen (DIN 16247) bis hin zur individuellen Beratung für Ge­bäu­de­sa­nie­run­gen (iSFP).

DIN 18599

Die DIN V 18599 bezieht sich auf die En­er­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäuden. Sie umfasst verschiedene Teile, die verschiedene Aspekte der En­er­gie­be­wer­tung von Gebäuden abdecken, wie z. B. Energiebedarf für Heizung und Warm­was­ser­be­rei­tung, Beleuchtung und raum­luft­tech­ni­sche Konditionierung.

DIN 16247

Die DIN 16247 bezieht sich auf Energieaudits. Ein Energieaudit umfasst eine systematische Inspektion und Analyse des En­er­gie­ver­brauchs in Unternehmen oder anderen Organisationen, um die En­er­gie­ef­fi­zi­enz zu verbessern und Ein­spar­po­ten­zia­le zu identifizieren.

iSFP Energieberatung

iSFP steht für „Individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan“ und ist ein Konzept in Deutschland, das sich auf die Energieberatung für Gebäude konzentriert. Der iSFP bietet Hauseigentümern einen maß­ge­schnei­der­ten Plan für die energetische Sanierung ihres Gebäudes über einen längeren Zeitraum hinweg. Dies umfasst Empfehlungen für Sa­nie­rungs­maß­nah­men, geschätzte Kosten und Ein­spar­po­ten­zia­le sowie Informationen über För­der­mög­lich­kei­ten.

Gibt es einen Unterschied zwischen Energieberatung und Energiecheck?

Ja, es gibt Unterschiede zwischen einer Energieberatung und einem Energiecheck, obwohl beide Begriffe eng miteinander verbunden sind und oft im Kontext der Bewertung und Optimierung des En­er­gie­ver­brauchs von Gebäuden verwendet werden.

Energieberatung:

  • Eine Energieberatung ist in der Regel umfassender und detaillierter.
  • Sie beinhaltet oft eine vollständige Analyse des En­er­gie­ver­brauchs eines Hauses oder Gebäudes und umfasst die Bewertung der Isolierung, der Heizungs- und Kühlsysteme, der Fenster, Türen und anderer Aspekte des Gebäudes, die den En­er­gie­ver­brauch beeinflussen.
  • Energieberater geben Empfehlungen zur En­er­gie­ef­fi­zi­enz, möglichen Mo­der­ni­sie­run­gen oder Renovierungen und liefern Informationen zu Fördermitteln.
  • Die Beratung kann sowohl technische Aspekte als auch Ver­hal­tens­än­de­run­gen abdecken, die zur En­er­gie­ein­spa­rung beitragen können.

Energiecheck:

  • Ein Energiecheck ist oft weniger umfangreich als eine vollständige Energieberatung. Er dient in der Regel als schnelle Überprüfung oder als erster Schritt zur Identifizierung of­fen­sicht­li­cher En­er­gie­ef­fi­zi­enz­pro­ble­me.
  • Der Energiecheck kann einfache Prüfungen und Messungen umfassen, wie das Überprüfen der Dämmung oder das Auffinden von Zugluftquellen.
  • Dieser Check ist oft kürzer und weniger kostspielig als eine vollständige Energieberatung.
Wohnhaus mit Photovoltaik-Solarmodulen
Überall im Gebäude verstecken sich Ein­spar­po­ten­zia­le – man muss sie nur finden.

Ablauf einer Energieberatung in 7 Schritten

Eine Energieberatung wird individuell gestaltet und kann sich abhängig von der Art und Größe des Objekts sowie den Anforderungen des Klienten unterscheiden. Das Hauptziel besteht darin, Methoden zu identifizieren, die eine effizientere Nutzung von Energie ermöglichen, um sowohl Energiekosten als auch die Umweltbelastung zu senken. Die Durchführung einer Energieberatung erfolgt in mehreren Phasen:

1. Kontaktaufnahme und Vorgespräch

Der erste Schritt ist in der Regel ein Vorgespräch, entweder telefonisch oder bereits persönlich bei Ihnen vor Ort. Dabei werden die Ziele der Energieberatung besprochen. Der Energieberater erfragt erste Informationen über das Objekt und die bestehenden En­er­gie­ver­brauchs­mus­ter.

2. Vor-Ort-Termin und Datenerhebung

Der Energieberater vereinbart einen Termin zur Besichtigung der Immobilie und kommt zu Ihnen nach Hause, um speziell auf Ihre Immobilie einzugehen. Während dieses Termins werden detaillierte Informationen gesammelt, Messungen durchgeführt und Fotos gemacht. Dazu gehören der Zustand der Gebäudehülle, die Heizungs- und Kühlsysteme, die Beleuchtung, die verwendeten Geräte und andere Faktoren, die den En­er­gie­ver­brauch beeinflussen.

3. Analyse und Bewertung der aktuellen En­er­gie­si­tua­ti­on

Die gesammelten Daten werden analysiert, um Bereiche zu identifizieren, in denen Ver­bes­se­rungs­be­darf besteht. Dazu kann der Einsatz von spezieller Software gehören, um den En­er­gie­ver­brauch zu modellieren und Ein­spar­po­ten­zia­le zu identifizieren.

4. Entwicklung von Maßnahmen zur En­er­gie­ein­spa­rung

Aufbauend auf der Analyse werden Vorschläge für sinnvolle Sa­nie­rungs­maß­nah­men erarbeitet. Diese dienen der Unterstützung des Eigentümers in seiner Entscheidung für Sa­nie­rungs­maß­nah­men und stellen eine Vorbereitung für die Beantragung von vielen För­der­pro­gram­men dar.

5. Be­richt­erstat­tung und Empfehlungen

Der Energieberater erstellt einen detaillierten, schriftlichen Be­ra­tungs­be­richt, der eine Bewertung des aktuellen En­er­gie­ver­brauchs, eine Identifikation von Ineffizienzen und konkrete Vorschläge für En­er­gie­ein­spar­maß­nah­men enthält. Dies kann von einfachen Ver­hal­tens­än­de­run­gen bis hin zu größeren Investitionen wie der Modernisierung von Heizsystemen oder der Dämmung reichen. Die Ergebnisse der Energieberatung stellt der Berater in einem persönlichen Gespräch vor.

6. Umsetzung der gewählten Maßnahmen

Die Energieberatung ist absolut unverbindlich – sie verpflichtet Sie zu nichts. Sie allein entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden und welche nicht. Der Energieberater unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen.

7. Monitoring & Evaluierung

Nach Durchführung der Maßnahmen kann eine zusätzliche Untersuchung erfolgen, um die Effektivität und Wirksamkeit der umgesetzten Empfehlungen zu beurteilen. Dies kann das erneute Erfassen des En­er­gie­ver­brauchs und dessen Abgleich mit den Ausgangswerten einschließen.

Ablauf einer Energieberatung
Unsere Infografik zeigt den Ablauf einer Energieberatung.

Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung & Energieberatung

Die Heid Immobilien GmbH bietet eine Vielzahl von Leistungen an, um sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen dabei zu helfen, ihre En­er­gie­ef­fi­zi­enz zu verbessern, Kosten zu senken und um­welt­freund­li­cher zu werden. Zu unseren Haupt­dienst­leis­tun­gen im Bereich Energieberatung gehören:

  • Thermografie und Blower-Door-Tests: Diese Dienste beinhalten den Einsatz spezieller Geräte, um Wärmeverluste und Luftlecks in Gebäuden zu identifizieren. Sie sind besonders nützlich für die Erkennung von Iso­la­ti­ons­män­geln.
  • Energetische Sanierung: Beratung und Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz bestehender Gebäude. Dies umfasst oft die Modernisierung der Ge­bäu­de­iso­lie­rung, Fens­ter­er­neue­rung, Optimierung der Heizungs- und Kühlsysteme.
  • Ausstellung von En­er­gie­aus­wei­sen: Erstellung von En­er­gie­aus­wei­sen für Gebäude, die Informationen über den En­er­gie­ver­brauch und -bedarf enthalten. Dies ist insbesondere bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben.
  • Beratung zu erneuerbaren Energien: Ex­per­ten­be­ra­tung zur Nutzung von Photovoltaik, Wind­kraft­an­la­gen und anderen erneuerbaren Energiequellen.
  • För­der­mit­tel­be­ra­tung: Hilfe bei der Identifizierung und Beantragung von staatlichen oder privaten Fördermitteln und Zuschüssen für En­er­gie­ef­fi­zi­enz­pro­jek­te.
  • Beratung zur Heizungswechsel-Pflicht: Informationen und Empfehlungen zum Austausch alter Heizungsanlagen gemäß gesetzlicher Vorgaben und zur Auswahl effizienterer Heizsysteme inklusive Kosten-Nutzen-Analysen.
Unsere Dienstleistungen rund um das Thema Energie
Diese Dienst­leis­tun­gen bieten wir zum Thema Energie an.

Kosten, Förderungen und Unterstützungen

In diesem Abschnitt gehen wir darauf ein, mit welchen Kosten Sie bei der Energieberatung rechnen müssen und welche Förderprogramme und Unterstützungen Ihnen zur Verfügung stehen.

Was kostet eine Energieberatung?

Eine Energieberatung für Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser kostet durch­schnitt­lich 1.600 bis 2.000 Euro, mit Tests und Abnahmen mehr. Bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern und Nicht­wohn­ge­bäu­den ist die Energieberatung deutlich teurer.

Diese Kosten variieren abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel:

  • Komplexität des Hauses: Je komplexer die Architektur und je individueller die En­er­gie­ver­sor­gungs­sys­te­me des Hauses sind, desto aufwendiger und teurer wird die Beratung.
  • Umfang der Beratung: Eine umfassende Energieberatung, die eine detaillierte Analyse der Gebäudehülle, der Heizungs- und Kühlsysteme sowie individuelle Re­no­vie­rungs­emp­feh­lun­gen umfasst, ist kos­ten­in­ten­si­ver als ein einfacher Energiecheck.
  • Regionale Unterschiede: In einigen Regionen Deutschlands können die Preise für Dienst­leis­tun­gen wie En­er­gie­be­ra­tun­gen höher oder niedriger sein, abhängig von der lokalen Wirtschaftslage und dem Wettbewerb.

Diese Kosten müssen Sie allerdings nicht allein tragen, denn sie werden oftmals durch staatliche Förderprogramme teilweise oder ganz erstattet.

Steuertipp: Die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung können Sie unmittelbar zu 50 Prozent von der Steuer absetzen, ohne sie über mehrere Jahre verteilen zu müssen. Das heißt für Sie: Die Ausgaben im Rahmen einer Energieberatung können Sie steuerlich absetzen und somit Ihre finanzielle Belastung deutlich mindern.

Welche Förderprogramme gibt es?

Für das Jahr 2024 gibt es mehrere Förderprogramme im Bereich der Energieberatung und energetischen Sanierung, die durch verschiedene Institutionen wie das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angeboten werden.

Tipp: Für detailliertere Informationen zu den einzelnen För­der­pro­gram­men, An­trags­vor­aus­set­zun­gen und An­trags­pro­zes­sen empfehlen wir, die jeweiligen Websites des BAFA, der KfW und relevanter In­for­ma­ti­ons­por­ta­le zu konsultieren.

1. BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le

Das BAFA unterstützt im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäuden finanziell bei En­er­gie­be­ra­tun­gen. Dies umfasst eine Kostenübernahme von bis zu 80 Prozent der be­ra­tungs­re­le­van­ten Ausgaben, begrenzt auf

  • maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser und
  • maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten,
  • maximal 1.700 Euro für Nicht­wohn­ge­bäu­de mit einer Net­to­grund­flä­che unter 200 m²,
  • maximal 5.000 Euro für Nicht­wohn­ge­bäu­de mit einer Net­to­grund­flä­che zwischen 200 und 500 m²,
  • maximal 8.000 Euro für Nicht­wohn­ge­bäu­de mit einer Net­to­grund­flä­che über 500 m².

Ein Resultat dieser Beratung ist ein individueller Sa­nie­rungs­fahr­plan (iSFP), der weitere För­der­mög­lich­kei­ten eröffnet. Für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEG) ist ein zusätzlicher Einmalzuschuss von bis zu 500 Euro verfügbar, sofern der En­er­gie­be­ra­tungs­be­richt in der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung vorgestellt wird.

2. BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von En­er­gie­ef­fi­zi­enz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Das BEG umfasst drei Teilprogramme:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nicht­wohn­ge­bäu­de (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Förderfähig sind Maßnahmen, die die En­er­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäuden verbessern, einschließlich Fachplanung und Baubegleitung. Alle Investoren, die förderfähige Maßnahmen an Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäu­den durchführen, sind an­trags­be­rech­tigt.

3. KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die KfW zählt weltweit zu den Spitzenreitern unter den Förderbanken. Im Namen des Bundes und der Länder engagiert sie sich seit 1948 für die Aufwertung der wirt­schaft­li­chen, sozialen und ökologischen Bedingungen auf globaler Ebene. Ihre Projekte unterstützt die KfW durch die Vergabe von Krediten, die mit einem Til­gungs­zu­schuss einhergehen. Heißt: Nur ein Teil des geliehenen Betrags muss zurückgezahlt werden.

Bei der KfW wird die Energieberatung in Kombination mit weiteren Programmen gefördert:

  • für das Sanieren mit Zuschuss oder vergünstigtem Kredit.
  • für Neubau und Kauf mit vergünstigtem Kredit.

Welche Gebäudetypen qualifizieren sich für eine geförderte Energieberatung?

Eine geförderte Energieberatung steht generell für diverse Gebäudetypen zur Verfügung, darunter:

  • Wohngebäude, einschließlich Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser sowie Wohnungen: Hierbei können sowohl Eigentümer als auch Mieter, abhängig vom jeweiligen Programm, von der Förderung profitieren.
  • Nicht­wohn­ge­bäu­de & Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en: Bürogebäude, Lagerhallen und andere gewerbliche Einrichtungen können für eine Energieberatung qualifiziert sein.
  • Öffentliche Gebäude: Schulen, Krankenhäuser, Ver­wal­tungs­ge­bäu­de und andere öffentliche Einrichtungen sind ebenfalls förderfähig.
  • Denk­mal­ge­schütz­te Gebäude: Für denk­mal­ge­schütz­te Gebäude gibt es spezielle Förderprogramme, da die En­er­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men den Denk­mal­schutz­vor­schrif­ten entsprechen müssen.

Die genauen Anforderungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln unterscheiden sich je nach Programm. So unterstützt das BAFA speziell Wohngebäude in Deutschland, deren Nutzung ausschließlich dem Wohnen vorbehalten ist. Bei gemischt genutzten Gebäuden hängt die Förderfähigkeit davon ab, ob der Wohnbereich in der Energiebilanz wie ein separates Gebäude behandelt werden kann. Für die Beantragung der Fördermittel muss der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens zehn Jahren zurückliegen. Ebenfalls berücksichtigt werden beheizte Nicht­wohn­ge­bäu­de, die in Zukunft zu Wohnzwecken umgenutzt werden sollen.

Wichtig für potenzielle Käufer: Eine geförderte Energieberatung steht Ihnen erst nach dem Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags zur Verfügung. Die Eintragung im Grundbuch als neuer Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ist für die Inanspruchnahme nicht erforderlich.

Kann ein Gebäude auch mehrmals Gegenstand einer geförderten Energieberatung sein?

Ja, ein Gebäude kann laut BAFA mehrmals Gegenstand einer geförderten Energieberatung sein, sofern seit der letzten Beratung desselben Gebäudes mindestens vier Jahre vergangen sind. Bei einem Ei­gen­tü­mer­wech­sel kann die Energieberatung sofort wieder in Anspruch genommen werden, ohne eine Wartezeit einhalten zu müssen.

Ist die Energieberatung bei einer Umwidmung von Nicht­wohn­ge­bäu­de zu Wohngebäude förderfähig?

Eine Umwidmung von Nicht­wohn­ge­bäu­de zu Wohngebäude ist förderfähig, sofern das Gebäude beheizt und in Zukunft als Wohnstätte genutzt wird.

Für denk­mal­ge­schütz­te Gebäude gibt es eine Sonderregelung: Diese können ebenfalls eine Förderung erhalten, selbst wenn sie zuvor nicht geheizt waren.

Können gemischt genutzte Objekte Gegenstand einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude sein?

Ja. Die Bedingungen, nach denen die Gebäudeteile eines gemischt genutzten Gebäudes zusammen oder separat beurteilt werden, finden sich in § 106 GEG.

3 Tipps zur Beantragung und Nutzung von Fördermitteln

Die Beantragung und Nutzung von Fördermitteln für eine Energieberatung ist eine hervorragende Möglichkeit, um die Kosten für die Verbesserung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz Ihres Hauses oder Unternehmens zu senken. Hier sind drei Tipps, die Ihnen dabei helfen können, an eine geförderte Ge­bäu­de­en­er­gie­be­ra­tung zu gelangen:

  • Recherche und Planung: Informieren Sie sich über aktuelle Förderprogramme auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Die Programme können je nach Standort und Gebäudetyp variieren. Überprüfen Sie daher die spezifischen Anforderungen des Förderprogramms.
  • Qualifizierte Energieberater finden: Es ist wichtig, einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater einzuschalten, der in der En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist. Die meisten Förderprogramme setzen dies für eine Förderung voraus.
  • Dokumentation und Antragstellung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind und der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Häufig übernimmt der Energieberater diese Aufgaben für Sie.
Wärmebildkamera-Inspektion eines Fensterbaus
Mit der Wär­me­bild­tech­no­lo­gie identifizieren Energieberater Iso­la­ti­ons­män­gel an Fenstern.

Wer darf eine Energieberatung durchführen?

Energieberater ist keine geschützte Be­rufs­be­zeich­nung. Das bedeutet: Jeder kann sich Energieberater nennen und entsprechende Leistungen anbieten. Allerdings haften Energieberater für ihre Be­ra­tungs­leis­tung.

Achtung: Gefördert werden die Leistungen in der Regel nur, wenn der Energieberater in der En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist.

Bevor eine Aufnahme in diese Liste erfolgt, ist ein mehrstufiges Auf­nah­me­ver­fah­ren zu durchlaufen. Bewerber sind dazu angehalten, die geforderten Belege für ihre Grund- und Zu­satz­qua­li­fi­ka­tio­nen vorzulegen, um als Experten für Energieberatung in die Datenbank eingetragen zu werden. Im Anschluss ist alle drei Jahre zu belegen, dass sie an Weiterbildungen teilgenommen haben. Ihre praktischen Erfahrungen sind durch entsprechende Nachweise zu bestätigen.

Zertifizierte Energieberatung durch die Heid Immobilien GmbH

Die Bedeutung einer fundierten Energieberatung kann nicht oft genug betont werden, vor allem wenn es darum geht, die Auswirkungen von Sa­nie­rungs­maß­nah­men auf den En­er­gie­ver­brauch eines Gebäudes zu verstehen. Eine solche ganzheitliche Analyse, die den spezifischen Cha­rak­te­ris­ti­ken des Bauwerks Rechnung trägt, erfordert das Fachwissen eines Experten – und genau hier setzt die Heid Immobilien GmbH an.

Wir bieten eine regionale Energieberatung, die sich durch Neutralität und Unabhängigkeit auszeichnet. Unser Service umfasst die persönliche Vor-Ort-Besichtigung Ihres Objekts und die Empfehlung zuverlässiger Bauträger für die erfolgreiche Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Zudem sind wir stolz darauf, dass viele unserer Gutachter in der En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sind, was unsere Kompetenz und unser Engagement im Bereich der Energieberatung unterstreicht.

Vertrauen Sie auf die Kompetenz der Heid Immobilien GmbH, um Ihr Gebäude en­er­gie­ef­fi­zi­en­ter und somit zukunftssicher zu gestalten. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen!