Biogasanlagen sind ein besonders lukrativer Nebenerwerb für Landwirte mit Viehhaltung. Sie profitieren vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), eventuell von Pachteinnahmen und sogar von Erlösen durch Abfallprodukte. Wir erklären, wie Sachverständige den Wert einer Biogasanlage Finanzamt-konform ermitteln.

Biogasanlage von oben
Biogasanlage von oben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Biogasanlage besteht im Kern aus dem Block­heiz­kraft­werk (BHKW) mit umschließendem Gebäude (Container), dem Faulbehälter (Fermenter) mit Gasspeicher, dem Endlager für entgaste Gärrückstände (Nachgärer), einem Güllebehälter, einem Fahrsilo oder alternativem Lager für Substrate, den Rührwerken, sowie Betriebstechnik (Pumpen, Leitungen, Kabel, …).
  • Die Biogasanlage wird entweder vom Grund­stücks­ei­gen­tü­mer selbst betrieben und damit in den meisten Fällen gemeinsam mit dem Land­wirt­schafts­be­trieb bewertet. Oder der Landwirt verpachtet einen Teil seines Grundstücks an eine Gesellschaft, die eine Biogasanlage darauf errichtet.
  • Biogasanlagen sind flächenintensiv und weisen hohe Strom­ge­ste­hungs­kos­ten im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien auf. Als schwer zu kalkulierende, jedoch für den Betriebserfolg entscheidende Größe erweist sich der Kostenpunkt „Einkaufspreis für Substrate“.
  • Der eingespeiste Strom wird gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) je nach installierter Leistung und Kalenderjahr der Inbetriebnahme über die Dauer von zehn Jahren unterschiedlich hoch gefördert. Hinzu kommt bei der Verwendung von mindestens 80 Prozent anaerob vergärter Biomasse ein Güllebonus.
  • Sachverständige ermitteln je nach Anlass entweder den Ertragswert oder den Substanzwert (modifizierter Sach- beziehungsweise Zeitwert).
  • Zu den Anlässen gehören An­teils­be­wer­tung, Bilanzierung, Eingriffe in land­wirt­schaft­li­che Betriebe, Preisfindung, Schadensfälle, Sub­strat­be­schaf­fung und Verkauf.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Anlässe und Gründe für die Wertermittlung einer Biogasanlage

Der Wert einer Biogasanlage wird aus einem der folgenden Gründe ermittelt:

  • An­teils­be­wer­tung (bei Gesellschaften)
  • Beleihung
  • Eingriffe in land­wirt­schaft­li­che Betriebe
  • Erbschaft
  • Förderung mit Steuergeldern
  • Kauf
  • Preisfindung (Pachthöhe, sogenannte En­er­gie­frucht­fol­gen; Absatz von Gärresten)
  • Schadensfall (Versicherung)
  • Scheidung
  • Steuerliche Anlässe zur Wertermittlung, zum Beispiel zur Bilanzierung
  • Sub­strat­be­schaf­fung
  • Verkauf
  • Zwangs­ver­stei­ge­rung

Denkbare Szenarien, wie eine Biogasanlage betrieben wird:

  1. Der Landwirt produziert selbst Biomethan. Landwirtschaft und Biogasanlage sind entweder ein einheitlicher Gewerbebetrieb oder zwei separate Ein­zel­un­ter­neh­men, allerdings mit hoher Verflechtung innerhalb des Fir­men­kon­strukts. In beiden Fällen erfolgt eine gemeinsame Wertermittlung von land­wirt­schaft­li­chem Betrieb und Stromproduktion.
  2. Die Biogasanlage ist ein Ein­zel­un­ter­neh­men ohne Bezug zur Landwirtschaft.
  3. Die Biogasanlage wird von einer Gesellschaft betrieben. Sie bezahlt dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ein Nutzungsentgelt (Pacht).

Das Nutzungsentgelt für das Zur­ver­fü­gung­stel­len der Fläche für die Biogasanlage fließt in die Er­trags­wert­ermitt­lung des Land­wirt­schafts­be­triebs mit ein. Der Landwirt profitiert je nach Ver­trags­ge­stal­tung nicht nur von Pachteinnahmen, sondern auch durch Einnahmen aus dem Substratverkauf und Gärresten.

So viel ist eine Biogasanlage wert

Geht es um die wirtschaftliche Betrachtung der Biogasanlage, ist der Substratpreis eine hochrelevante Kennzahl, da dieser entscheidend für den Betriebserfolg ist. Substratpreise müssen in den Wert­ermitt­lun­gen besonders gründlich kalkuliert werden – langfristig und realistisch. Je länger die Ver­trags­lauf­zei­ten für den Ankauf von Substraten sind, desto genauer ist das Ergebnis der Wertermittlung.

In die Berechnung fließen zudem die Frei­stel­lungs­kos­ten für den Rückbau der Biogasanlage nach Ablauf der Be­triebs­lauf­zeit. Da diese erst in der Zukunft anfallen, werden sie über die Restlaufzeit abgezinst. Gemäß Ein­kom­men­steu­er­ge­setz gilt für Rückstellungen ein Zinssatz von 5,5 Prozent für die Abzinsung (§ 6 Abs 1 Nr 3a e).

Biogasanlagen sind flächenintensiv. So benötigt eine Biogasanlage mit einer Nennleistung von 500 Kilowatt (KW) allein für den Anbau von Mais oder anderen Energiepflanzen sowie für die Sub­stra­t­ent­sor­gung zwischen 150 und 250 Hektar (ha) zusätzliche Fläche. Steht diese Zusatzfläche nicht oder nur befristet zur Verfügung, kann der reibungslose Betrieb der Anlage nicht gewährleistet werden. Dieser Nachteil wirkt sich erheblich auf den Wert der Biogasanlage aus, wird aber von den herkömmlichen Verfahren zur Wertermittlung von Grundstücken nicht abgedeckt. Daher erfolgen unabhängig vom gewählten Be­wer­tungs­ver­fah­ren Anpassungen.

Die Strom­ge­ste­hungs­kos­ten, also die Kosten, die zur En­er­gie­er­zeu­gung entstehen, sind bei Biogasanlagen in den letzten Jahren im Schnitt deutlich gesunken. Dennoch liegen sie noch deutlich höher als bei anderen erneuerbaren Energien, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:

Strom­ge­ste­hungs­kos­ten (ct/kWh)
Energieträger 2013 2018 2021
Biogas 13,5 – 21,5 10,1 – 14,7 7,2 – 17,3
Erdgas 7,5 – 9,8 7,8 – 10 7,8 – 13,1
Kohle 3,8 – 8 4,6 – 9,9 10,4 – 20
Photovoltaik (klein) 9,8 – 14,2 7,2 – 11,5 5,8 – 8
Photovoltaik (Großkraftwerk) 7,9 – 11,6 3,7 – 8,5 3,1 – 5,7
Wind (Land) 4,5 – 10,7 4 – 8,2 3,9 – 8,3
Wind (See) 11,9 – 19,4 7,5 – 13,8 7,2 – 12,1

Methan, das aus Biogasanlagen gewonnen wird, ist chemisch praktisch identisch mit Erdgas.

Hinweis: Wie eine Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung im Grundstücks- und Im­mo­bi­li­en­sek­tor funktioniert, zeigen wir auf unserer diesbezüglichen Dienst­leis­tungs­sei­te.

Aufbau einer Biogasanlage

Wir zeigen Ihnen in diesem Kapitel zunächst den Aufbau einer Biogasanlage in einer vereinfacht dargestellten Infografik (ohne Hof und Wohngebäude). Anschließend erläutern wir die un­ter­schied­li­chen Werte, die Sachverständige je nach Zweck für eine Biogasanlage ausrechnen:

Wenn Sie noch tiefer in die Materie einsteigen möchten, empfehlen wir den Artikel „Wertermittlung von Biogasanlagen“ von Dipl.-Ing. (FH) Peter Jäger und Dipl.-Ing. Dr. Markus Helm im Biogas Journal 1/2016 (S. 60 – 65), der das Fundament des nachfolgenden Abschnitts bildet.

Aufbau einer Biogasanlage
Vereinfachter Aufbau einer Biogasanlage.

Verkehrswert einer Biogasanlage

Der Verkehrswert einer Biogasanlage, die noch in Betrieb ist oder deren Betrieb wieder aufgenommen werden soll, ist identisch mit dem Ertragswert gemäß des Er­trags­wert­ver­fah­rens.

Dieser Wert spielt für Investoren eine Rolle, die eine zuverlässige Prognose von der Wirt­schaft­lich­keit der Biogasanlage benötigen. Letztlich liegt das Augenmerk auf dem Ertragswert in der Zukunft, da finanzielle Überschüsse die Er­folgs­grund­la­ge einer Biogasanlage für Investoren ausmachen.

Den Ertragswert berechnet der Sachverständige anhand des durch­schnitt­li­chen Reinertrags. Dieser besteht auf der Haben-Seite aus den Vergütungen und Bonuszahlungen für Lieferungen von Strom, Wärme, Gas und Gärprodukten. Der Wert der Gärprodukte wird ausgeklammert, sofern diese bereits mit den Bezugskosten von Substraten verrechnet wurden. Vom Reinertrag abgezogen werden die Kosten für

  • Lohn, Versicherung, Abschreibungen, sonstige Gemeinkosten,
  • Laboranalysen und Be­ra­tungs­leis­tun­gen,
  • Wartung, Reparaturen, Betriebskosten (Technik, Gebäude)
  • Substrate (zugekauft oder selbst erzeugt).

Wird der Verkehrswert der Biogasanlage im Verkaufsfall für Käufer ermittelt, darf der Reinertrag von den betrieblichen Aufzeichnungen und den Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­gen der letzten drei Jah­res­ab­schlüs­se abgeleitet werden. Zu beachten ist allerdings, dass der ungestörte Betrieb einer Biogasanlage hinsichtlich Aufwendungen und Erträge keinesfalls mit dem Jahr der Inbetriebnahme gleichgesetzt werden kann.

Der so ermittelte Reinertrag wird angepasst. Ein Block­heiz­kraft­werk mit hohem Wirkungsgrad erhöht den Wert ebenso wie ein geringer Verschleiß oder eine Phase günstiger Sub­strat­ein­käu­fe. Wertsenkend bemerkbar machen sich unter anderem häufige oder schwerwiegende technische Störungen oder besonders hochpreise Substratzukäufe. Missmanagement des Betreibers wird in einer Er­trags­wert­be­rech­nung für einen Käufer korrigiert, sofern diese Mali keine zwingende Gültigkeit für die Zukunft haben (zum Beispiel lange Ver­trags­lauf­zei­ten für überteuerte Sub­strat­lie­fe­run­gen).

Anstelle des Er­trags­wert­ver­fah­rens können die Discounted-Cashflow-Methode oder eine Pe­ri­oden­be­trach­tung zur Ver­kehrs­wert­ermitt­lung von Biogasanlagen zum Einsatz kommen. Der Unterschied zwischen DCF- und dem Er­trags­wert­ver­fah­ren ist, dass beim Discounted-Cashflow Grö­ßen­än­de­run­gen im Zeitablauf berücksichtigt werden.

Die Pe­ri­oden­be­trach­tung unterscheidet sich vom statistischen Er­trags­wert­ver­fah­ren durch:

  • Jährliche Reinerträge statt durch­schnitt­li­cher jährlicher Reinertrag für die Restlaufzeit
  • Ab­zin­sungs­fak­to­ren aus Zinssatz und Jahr anstatt Barwert aus Zinssatz und Restlaufzeit

Der Ertragswert gemäß Pe­ri­oden­be­trach­tung setzt sich zusammen aus der Summe der Reinerträge multipliziert mit den Ab­zin­sungs­fak­to­ren.

Der vorläufige Ertragswert nach dem Er­trags­wert­ver­fah­ren ergibt sich aus der Multiplikation von Reinertrag und Barwert (Dis­kon­tie­rungs­sum­men­fak­tor). Um den modifizierten Ertragswert zu erhalten, werden die Kosten für den Er­neue­rungs­be­darf samt diskontierten Kosten für die Freimachung von diesem vorläufigen Ertragswert abgezogen.

Die Formel für den Verkehrswert gemäß Er­trags­wert­ver­fah­rens lautet für eine Biogasanlage demnach:

Modifizierter Ertragswert vor Steuer = (Reinertrag x Dis­kon­tie­rungs­sum­men­fak­tor) – Er­neue­rungs­be­darf – diskontierte Rück­stel­lungs­kos­ten

Bo­den­wert­ermitt­lung für eine Biogasanlage

Der Bodenwert eines Grundstücks mit Biogasanlage wird lediglich dann berechnet, wenn dies vorgeschrieben ist, zum Beispiel wenn der Verkauf der Anlage samt Grund und Boden ansteht. Nach Möglichkeit werden die Bodenwerte mittels Ver­gleichs­wer­ten gemäß Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren abgeleitet. Alternativen sind Auskünfte durch die Gut­ach­ter­aus­schüs­se oder lokale Bo­den­richt­prei­se. Letztere werden für bebaute Flächen im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) nur selten ausgewiesen. Als Aus­gangs­grund­la­ge dienen entweder Bodenpreise für Gewerbeflächen (mit Abschlag) oder Bodenpreise für land­wirt­schaft­li­che Flächen (mit Zuschlag).

Zur groben Orientierung: Bodenwerte für Biogasanlagen-Standorte

  • sind mindestens doppelt so hoch wie Ackerlandwerte, teils sogar verfünffacht,
  • betragen zwischen 15 und 50 Prozent der Bodenpreise für Mischgebiete,
  • bewegen sich in einer Preisspanne zwischen 20 und 60 Prozent von Gewerbeflächen.

Beleihungswert einer Biogasanlage

Strittig ist unter Bankern, ob Biogasanlagen überhaupt beliehen werden können. Kreditgeber, die eine Biogasanlage beleihen, verlangen den Ausschluss spekulativer Annahmen zugunsten eines sehr vorsichtigen Wertansatzes. Während das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das Risiko für Absatz und Erlös mindert, erweist sich die Sub­strat­ver­sor­gung als schwer zu kalkulieren und umso riskanterer Faktor. Der Beleihungswert muss aus Sicht der Darlehensgeber über den gesamten Be­lei­hungs­zeit­raum mit einem ausreichenden Gegenwert gesichert sein. Der Kostenpunkt „Substrate“ wird in einem Be­lei­hungs­gut­ach­ten daher entweder mit großzügigen Aufschlägen eingepreist oder durch langfristige Lieferverträge geklärt sein.

Die Be­lei­hungs­gren­ze einer Biogasanlage liegt immer (deutlich) unter ihrem Verkehrswert. Gängige Kal­ku­la­ti­ons­grö­ßen sind ein Si­cher­heits­zu­schlag von zehn Prozent sowie ein Ka­pi­ta­li­sie­rungs­zins­satz von 6,5 bis 9,5 Prozent. Der Beleihungswert liegt folglich 16,5 bis 19,5 Prozent unter dem Verkehrswert der Biogasanlage. Für Wirt­schafts­ge­bäu­de liegt die Be­lei­hungs­gren­ze oftmals lediglich zwischen 50 und 70 Prozent ihres Wertes. Mangels Ver­gleichs­ob­jek­ten wird der dem Beleihungswert zugrunde liegende Verkehrswert mittels Er­trags­wert­ver­fah­ren geschätzt und durch das Sach­wert­ver­fah­ren abgesichert.

Zeitwert einer Biogasanlage

Der Zeitwert bezieht sich lediglich auf den Sachwert der Biogasanlage und wird vom wirt­schaft­li­chen Aspekt losgelöst. Der Sachverständige berechnet den Zeitwert beispielsweise im Insolvenzfall, wenn die Verwertung der Anlagen zur Disposition steht.

Der Zeitwert wird ausgehend vom An­schaf­fungs­wert berechnet. Berücksichtigt wird die bereits geleistete Nutzungsdauer, die ins Verhältnis zur zu erwartenden Lebensdauer gesetzt wird. Darüber hinaus fließen die Inflation (Teuerungsrate), basierend auf den Werten des Statistischen Bundesamtes, sowie der Ge­brauchs­wert­fak­tor ein. Den Ge­brauchs­wert­fak­tor ermittelt der Sachverständige anhand von Be­wer­tungs­kri­te­ri­en wie

  • dem Zustand der Biogasanlage (in Abhängigkeit von der technischen Lebensdauer),
  • dementsprechend dem Reparaturbedarf,
  • Maßnahmen zur Überholung der Biogasanlage,
  • der Arbeitsqualität der Anlage,
  • und dem Zubehör.
Wartungstechniker inspiziert Biogasanlage
Inspektion einer Biogasanlage.

Dazu verschafft sich der Gutachter einen persönlichen Eindruck von der Biogasanlage. Er nimmt den Bestand der einzelnen Aggregate (Fermenter, Pumpen, Steuerung, etc.) auf und prüft diese auf ihre Funktion. Außerdem inspiziert er Service-, Reparatur- und War­tungs­pro­to­kol­le.

Der Zeitwert einer Biogasanlage wird über ein modifiziertes Sach­wert­ver­fah­ren ermittelt. Der modifizierte Sachwert ist der vorläufige Sachwert abzüglich des Er­neue­rungs­be­darfs. Mängel, Schäden und wirtschaftliche Überalterung machen sich in Form von Abschlägen negativ bemerkbar. Über­durch­schnitt­lich gute Er­hal­tungs­zu­stän­de wirken sich mittel Zuschlägen wertsteigernd aus.

Zer­schla­gungs­wert einer Biogasanlage

Im Rahmen eines Li­qui­da­ti­ons­ver­fah­rens wird der Zer­schla­gungs­wert der Biogasanlage als Wertuntergrenze ermittelt. Der Gutachter überprüft, welche Bestandteile der Anlage (Gebäude, Silos, Substratlager, Nachgärer, gegebenenfalls in anderer Funktion) noch genutzt werden können und für wie lange. Von den Ver­äu­ße­rungs­er­lö­sen aus dem Verkauf der Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de werden die Ver­bind­lich­kei­ten, Rückstellungen und Li­qui­da­ti­ons­kos­ten abgezogen.

Die Formel für den Zer­schla­gungs­wert einer Biogasanlage lautet demnach:

Zer­schla­gungs­wert = Ver­äu­ße­rungs­er­lö­se – Ver­bind­lich­kei­ten – Rückstellungen – Li­qui­da­ti­ons­kos­ten

Rechtliche Grundlagen für Biogasanlagen

Die energetische Nutzung von Biomasse ist ge­neh­mi­gungs­pflich­tig. Die gesetzlichen Grundpfeiler dafür finden sich in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB, im Gesetz über die Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung (UVPG) und im Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­setz (BImSchG), gegebenenfalls ergänzt durch Erlasse auf Landesebene. Um staatliche Förderprämien zu kassieren, müssen Quoten erfüllt werden, die mittels Einsatzstoff-Tagebuch nachgewiesen werden.

Hinweis: Bei der Bewertung von Biogasanlagen vergleicht der Sachverständige die Anlage im Ist-Zustand mit der vorliegenden Genehmigung.

Vorschriften in Bezug auf Dünger und Abfall

Bei der Produktion von Strom mittels Biomasse finden abfall- und düngerechtliche Vorschriften Anwendung. Vom An­la­gen­be­trei­ber einzuhalten sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Bestimmungen

Darüber hinaus sind unter anderem diverse technische Regeln für Be­triebs­si­cher­heit einzuhalten. Eine ausführliche Liste der zu beachtenden Gesetze, Regeln und Verordnungen für den Betrieb einer Biogasanlage, finden Sie bei Repro Mayr.

Einspeisung, Vergütung und Güllebonus

Die Bun­des­netz­agen­tur schreibt Biomasse- beziehungsweise Biogas-Projekte aus. Der Betreiber, der den Zuschlag erhält, darf für die nächsten zehn Jahre mit geförderten Abnahmepreisen kalkulieren (§ 39h EEG). Der Anspruch verfällt, wenn der eingesetzte Anteil an Mais oder Getreidekorn höchstens 40 Masseprozent im Kalenderjahr beträgt (§ 39i Abs. 1 EEG).

Der anzulegende Wert, mit dem der Gesetzgeber die Stromproduktion aus Biogasanlagen bezuschusst, liegt bei 14,3 Cent pro Kilowattstunde (ct/KWh) bis zu einer Be­mes­sungs­leis­tung von 500 Kilowatt (KW). Bei größeren Anlagen mit einer Be­mes­sungs­leis­tung von bis zu 20 Megawatt (MW) wird die Kilowattstunde mit 12,54 Cent vergütet. Ab 2022 verringern sich die anzulegenden Werte um zwei Nach­kom­ma­stel­len gerundet jährlich ab 1. Juli um 0,5 Prozent für Anlagen, die ihren Betrieb nach diesem Stichtag aufgenommen haben. Ausnahme: Biomasseanlagen bis 500 KW, die den Zuschlag in den Ausschreibungen der Jahre 2021 bis 2025 erhalten haben, bekommen sogar 0,5 ct/KWh mehr als ihren Gebotswert. Diese besonderen Zah­lungs­be­stim­mun­gen für Biomasseanlagen sind in § 39i EEG 2021 abgedruckt.

Gut zu wissen: Der „anzulegende Wert“, der die Kal­ku­la­ti­ons­ba­sis für den wirt­schaft­li­chen Erfolg einer Biogasanlage darstellt, wird von der Bun­des­netz­agen­tur ermittelt. Er stellt die Grundlage für die Berechnung von Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen, Marktprämien und Mie­ter­strom­zu­schlä­gen dar (§ 3 Nr. 3 EEG).

Kühe grasen vor einer Biogasanlage
Der Güllebonus wirkt sich auf die Pachthöhe einer Biogasanlage aus.

Der sogenannte Güllebonus beeinflusst die Pachthöhe. Strom, der durch die anaerobe Vergärung von Biomasse gewonnen wird, wird gemäß § 44 EEG mit 22,23 ct/KWh vergütet. Wo mehr Fördermittel fließen, schlagen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer mit höherem Pachtzins zu. Den Güllebonus können nur kleine Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von maximal 150 KW geltend machen. Der Betreiber muss seine Quoten mit einem Einsatzstoff-Tagebuch belegen. Der Güllebonus ist Segen und Fluch gleichermaßen, denn kann der Betreiber den Mindestanteil an anaerober Vergärung von Biomasse (= Gülle) von 80 Prozent pro Jahr nicht einhalten, wird er im Hinblick auf die Förderung mit einer Sperre belegt. Gleiches gilt bei Verstößen gegen das Tier­ge­sund­heits­ge­set­zes.

Auswirkungen von Biogasanlagen auf den Wert von Nach­bar­grund­stü­cken

Biogasanlagen wirken sich auf Grundstücke in der Umgebung aus. Deren Attraktivität sinkt durch die Errichtung einer Biogasanlage beträchtlich. Wie hoch der Wertverlust ist, lässt sich nicht wie bei einer Windkraftanlage anhand der Entfernung beziffern. Allerdings gilt unter Maklern: Je näher ein Grundstück an einer Biogasanlage steht, desto schwieriger ist es zu verkaufen. 20 Prozent Abschläge sollten verkaufswillige Nachbarn mindestens einkalkulieren. In der Praxis ist ein Wohnhaus neben einem land­wirt­schaft­li­chen Betrieb mit angeschlossener Biomethananlage oft unverkäuflich.

Die Be­gleit­erschei­nun­gen, die diese Art der Stromproduktion mit sich bringen, stoßen den Nachbarn übel auf, wie im Merkur zu lesen ist. Der idyllische Blick in unverbaute Landschaft ist passé, stattdessen drohen Grund­was­ser­ver­schmut­zung und ein erhöhtes Ver­kehrs­auf­kom­men; Gestank ist unvermeidlich. Die wertmindernden Ärgernisse beginnen bei der Anlieferung von Gülle und enden bei möglichen Störfällen.

Eine Entschädigung für Anwohner und benachbarte Ge­wer­be­trei­ben­de ist nicht vorgesehen. Anders sieht es aus, wenn ein Störfall in der Biogasanlage direkten Schaden in der Nachbarschaft verursacht. Dann steht entweder der Betreiber oder dessen Versicherung in der Pflicht. Als die Gemeinde Engstingen von stinkendem Gärsubstrat, das aus einem lecken Silo der angrenzenden Biogasanlage auslief, überflutet wurde, hatten die Geschädigten selbst ein Jahr nach der Katastrophe noch keinen Cent Entschädigung gesehen.

Gutachten für Biogasanlagen

Sie benötigen ein Wertgutachten für Ihre Bio­me­than­pro­duk­ti­on? Die erfahrenen, unabhängigen und vielfach zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH erstellen ein detailliertes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, das Sie zum Beispiel für den Kauf oder Verkauf oder als Ent­schei­dungs­grund­la­ge für oder gegen die Weiterführung des Betriebs nach Ablauf der Förderung verwenden können. Unsere neutralen Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Biogasanlagen sind Finanzamt-konform und gerichtsfest. Darüber hinaus führen wir eine Technical Due Diligence für Biogas-Immobilien durch und unterstützen Banken bei der Kreditvergabe mit einem Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten.

Unsere Experten sind mit anderen erneuerbaren Energien ebenso vertraut. Wir erstellen unter anderem auch Gutachten für Solaranlagen und Windparks. Sprechen Sie uns darauf an!

Ihre Vorteile, wenn Sie ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten für Ihre Biogasanlage bei Heid bestellen: Wir nehmen kurzfristige Aufträge an und bleiben trotzdem genau in der Wertermittlung. Um einen möglichst exakten Wert zu ermitteln, wenden wir mindestens zwei geeignete Be­wer­tungs­ver­fah­ren an. Um Fehler auszuschließen, überprüft ein zweiter Sach­ver­stän­di­ger die Berechnung. Mehrkosten fallen für Sie dank unserer Fest­preis­ga­ran­tie nicht an.