Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en gelten als interessante Objekte zur Kapitalanlage. Es handelt es sich dabei meist um Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en, die vom Eigentümer an einen Unternehmer verpachtet oder vermietet werden. Der Unternehmer bewirtschaftet diese Immobilie in Eigenregie. Mit der Be­trei­ber­im­mo­bi­lie verwandt ist die Ma­nage­men­tim­mo­bi­lie. Auf die Unterschiede der beiden Begriffe und wie deren Wertermittlung erfolgt, gehen wir in diesem Beitrag ein.

Kletterhalle
Kletterhallen sind als Be­trei­ber­im­mo­bi­lie einzustufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en sind Objekte, die ein Eigentümer an einen Betreiber vermietet oder verpachtet. Dieser bewirtschaftet die Be­trei­ber­im­mo­bi­lie in Eigenregie.
  • Meist handelt es sich bei einer Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en um eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie.
  • Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en sind Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en, die mit einem höheren Risiko verbunden sind, da mehrere Betreiber mit dem Management der Immobilie betraut werden.
  • Welches Be­wer­tungs­ver­fah­ren angewandt wird, um den Wert einer Be­trei­ber­im­mo­bi­lie zu ermitteln, ist abhängig von der Art des Betriebs. Meistens läuft es auf das Ertrags- oder Pacht­wert­ver­fah­ren hinaus, seltener auf das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was sind Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en?

Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en zählen zu den Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en. Der Kernfaktor, der ein Objekt als Be­trei­ber­im­mo­bi­lie klassifiziert, ist die un­ter­neh­me­ri­sche Tätigkeit. Diese un­ter­neh­me­ri­sche Tätigkeit innerhalb der Immobilie ist die Voraussetzung, um Überschüsse zu erzielen. Diese Mehreinnahmen sind notwendig, um eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu erreichen, das in der Immobilie gebunden ist.

Beispiele für Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en

Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en sind vielfältig. Zu ihnen gehören viele

  • Frei­zeit­im­mo­bi­li­en wie Spaßbäder, Ver­an­stal­tungs­hal­len, Kinos, Sportanlagen (zum Beispiel Golfplatz)
  • Gas­tro­no­mie­be­trie­be und Hotels
  • So­zi­al­im­mo­bi­li­en (zum Beispiel Krankenhaus, Pflegeheim)
  • Ver­kehrs­im­mo­bi­li­en (zum Beispiel Bahnhof, Flughafen, Parkhaus)

Höheres Risiko bei Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en

Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en zählen ebenfalls zu den Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en. Der Unterschied ist gemäß Jenny Arens 1 der, dass bei einer Ma­nage­men­tim­mo­bi­lie mehrere Betreiber für den Erfolg oder Misserfolg des Objekts verantwortlich sind. Paradebeispiel für Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en sind Einkaufszentren. Diese werden von einem Center-Management koordiniert, während die einzelnen Ladenflächen von separaten Ge­wer­be­trei­ben­den gemietet werden. Somit besteht trotz einiger erfolgreicher Ankermieter das Risiko von Leerstand, Mietausfällen und Verlust.

Ein Risiko für beide Arten von Son­der­im­mo­bi­li­en, also Betreiber- und Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en, ist die eingeschränkte Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit – wobei diese nicht unbedingt auf das Beispiel Shoppingcenter zutrifft – sowie auslaufende Miet- und Pachtverträge ohne Chance auf zah­lungs­kräf­ti­ge Nachmieter.

Wertermittlung von Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en

Eine Bewertung der Be­trei­ber­im­mo­bi­lie durch einen zertifizierten Gutachter steht regelmäßig für die Bilanzierung an. Ratsam ist sie zudem, wenn Sie in eine Ma­nage­men­tim­mo­bi­lie investieren möchten. Entscheidend für die Wahl des geeigneten Be­wer­tungs­ver­fah­rens für Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en ist unter anderem, ob die gegenwärtige Nutzung auf­recht­erhal­ten beziehungsweise der Betrieb fortgeführt wird. Letztlich ist der konkrete Immobilientyp ausschlaggebend dafür, welches Be­wer­tungs­ver­fah­ren angewandt wird, um den Wert einer Be­trei­ber­im­mo­bi­lie zu ermitteln.

Selten gibt es für Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en genügend vergleichbare Objekte, die in einem angemessenen Zeitraum in der Region transferiert wurden, um das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren anzuwenden.

Primär kommt von den drei ge­set­zes­kon­for­men Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren das Er­trags­wert­ver­fah­ren zum Einsatz, da es sich bei Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en stets um Objekte mit starker Rendite-Orientierung handelt.

In der Regel verpachtet der Eigentümer die Immobilie an einen Betreiber, weswegen in der Praxis häufig das Pacht­wert­ver­fah­ren als Abwandlung des Er­trags­wert­ver­fah­rens angewandt wird.

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1 vgl. „Unterscheidung nach Immobilienarten“, in: Schulte et al: „Im­mo­bi­li­en­öko­no­mie I – Be­triebs­wirt­schaft­li­che Grundlagen“, S. 105, 5. Auflage, 2016