Von ·

Bewertung von Betreiberimmobilien

Betreiberimmobilien gelten als interessante Objekte zur Kapitalanlage. Es handelt es sich dabei meist um Gewerbeimmobilien, die vom Eigentümer an einen Unternehmer verpachtet oder vermietet werden. Der Unternehmer bewirtschaftet diese Immobilie in Eigenregie. Mit der Betreiberimmobilie verwandt ist die Managementimmobilie. Auf die Unterschiede der beiden Begriffe und wie deren Wertermittlung erfolgt, gehen wir in diesem Beitrag ein.

Kletterhalle

Kletterhallen sind als Betreiberimmobilie einzustufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betreiberimmobilien sind Objekte, die ein Eigentümer an einen Betreiber vermietet oder verpachtet. Dieser bewirtschaftet die Betreiberimmobilie in Eigenregie.
  • Meist handelt es sich bei einer Betreiberimmobilien um eine Gewerbeimmobilie.
  • Managementimmobilien sind Betreiberimmobilien, die mit einem höheren Risiko verbunden sind, da mehrere Betreiber mit dem Management der Immobilie betraut werden.
  • Welches Bewertungsverfahren angewandt wird, um den Wert einer Betreiberimmobilie zu ermitteln, ist abhängig von der Art des Betriebs. Meistens läuft es auf das Ertrags- oder Pachtwertverfahren hinaus, seltener auf das Vergleichswertverfahren.

Was sind Betreiberimmobilien?

Betreiberimmobilien zählen zu den Spezialimmobilien. Der Kernfaktor, der ein Objekt als Betreiberimmobilie klassifiziert, ist die unternehmerische Tätigkeit. Diese unternehmerische Tätigkeit innerhalb der Immobilie ist die Voraussetzung, um Überschüsse zu erzielen. Diese Mehreinnahmen sind notwendig, um eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu erreichen, das in der Immobilie gebunden ist.

Beispiele für Betreiberimmobilien

Betreiberimmobilien sind vielfältig. Zu ihnen gehören viele

  • Freizeitimmobilien wie Spaßbäder, Veranstaltungshallen, Kinos, Sportanlagen (zum Beispiel Golfplatz)
  • Gastronomie-Betriebe und Hotels
  • Sozialimmobilien (zum Beispiel Krankenhaus, Pflegeheim)
  • Verkehrsimmobilien (zum Beispiel Bahnhof, Flughafen, Parkhaus)

Höheres Risiko bei Managementimmobilien

Managementimmobilien zählen ebenfalls zu den Betreiberimmobilien. Der Unterschied ist gemäß Jenny Arens 1 der, dass bei einer Managementimmobilie mehrere Betreiber für den Erfolg oder Misserfolg des Objekts verantwortlich sind. Paradebeispiel für Managementimmobilien sind Einkaufszentren. Diese werden von einem Center-Management koordiniert, während die einzelnen Ladenflächen von separaten Gewerbetreibenden gemietet werden. Somit besteht trotz einiger erfolgreicher Ankermieter das Risiko von Leerstand, Mietausfällen und Verlust.

Ein Risiko für beide Arten von Sonderimmobilien, also Betreiber- und Managementimmobilien, ist die eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit – wobei diese nicht unbedingt auf das Beispiel Shoppingcenter zutrifft – sowie auslaufende Miet- und Pachtverträge ohne Chance auf zahlungskräftige Nachmieter.

Wertermittlung von Betreiberimmobilien

Eine Bewertung der Betreiberimmobilie durch einen zertifizierten Gutachter steht regelmäßig für die Bilanzierung an. Ratsam ist sie zudem, wenn Sie in eine Managementimmobilie investieren möchten. Entscheidend für die Wahl des geeigneten Bewertungsverfahrens für Betreiberimmobilien ist unter anderem, ob die gegenwärtige Nutzung aufrechterhalten beziehungsweise der Betrieb fortgeführt wird. Letztlich ist der konkrete Immobilientyp ausschlaggebend dafür, welches Bewertungsverfahren angewandt wird, um den Wert einer Betreiberimmobilie zu ermitteln.

Selten gibt es für Betreiberimmobilien genügend vergleichbare Objekte, die in einem angemessenen Zeitraum in der Region transferiert wurden, um das Vergleichswertverfahren anzuwenden.

Primär kommt von den drei gesetzeskonformen Wertermittlungsverfahren das Ertragswertverfahren zum Einsatz, da es sich bei Betreiberimmobilien stets um Objekte mit starker Rendite-Orientierung handelt.

In der Regel verpachtet der Eigentümer die Immobilie an einen Betreiber, weswegen in der Praxis häufig das Pachtwertverfahren als Abwandlung des Ertragswertverfahrens angewandt wird.

Heid bewertet Betreiberimmobilien

Die Sachverständigen der Heid Immobilien GmbH bewerten Management- und Betreiberimmobilien mi Argusaugen, akribischen Berechnungen und routinierter Fachkompetenz. Für unterschiedlichste Betreiberimmobilien haben unsere Gutachter bereits zahlreiche

Lassen Sie den Wert Ihrer Betreiber- oder Managementimmobilie sorgfältig und zeitnah von den Heid-Experten bewerten. Unsere Gutachten werden von Behörden wie dem Finanzamt ebenso anerkannt wie vor Gericht. Kontaktieren Sie uns per Formular oder Telefon unter 0800 - 90 90 282 für ein kostenloses Erstgespräch!

1 vgl. „Unterscheidung nach Immobilienarten“, in: Schulte et al: „Immobilienökonomie I – Betriebswirtschaftliche Grundlagen“, S. 105, 5. Auflage, 2016

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

IMMOBILIEN­BEWERTUNG

Ich habe den Datenschutz gelesen und verstanden.

Ich möchte den Newsletter abonnieren.

Das könnte Sie auch interessieren
Fachwerkhaus sanieren: Fassade, Dämmung & Haustechnik
Ein Fachwerkhaus zu sanieren ist nicht nur kostspielig, sondern kann auch leicht nach hinten losgehen, wenn Sie nicht die richtige Bauweise und geeignete Baumaterialen verwenden. Erfahren Sie, welche Sanierungsarbeiten bei Fachwerkhäusern häufig anfallen und wie Fassade, Dämmung und Innenausbau auch bei Denkmalschutz gelingen. Lesen Sie außerdem, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Zuschussmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
zum Artikel ->

Heid Immobilien GmbH

Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure



Immobiliengutachter

Kompetente Experten vor Ort, die den Markt präzise einschätzen können, erzielen höhere Verkaufspreise.
Zusätzlich profitieren Sie von unseren schlanken und effizienten Prozessabläufen. Die hieraus resultierenden Preisvorteile geben wir gerne an unsere Kunden weiter.

Wertermittlung Kosten

Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!


Jetzt kostenlos beraten lassen   Kontakt

 

©2019 Heid-Immobilienbewertung.de. All rights reserved. | Magazin | Leistungen | Ratgeber | Impressum | AGB | Datenschutz | Kontakt

Ausgezeichnet.org
Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren (Datenschutz)