Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten: So viel ist Ihre Immobilie wert

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzes​konform

Unsere Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erstellen wir nach §194 BauGB und ImmoWertV bzw. BelWertV.

Zertifiziert

Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von TÜV, DEKRA, DIA, HypZert und EIPOS.

Kostenlose Erstberatung

Bei unserer Erstberatung fallen keine Kosten für Sie an.

Festpreis​garantie

Wir erstellen Ihnen ein Fest­preis­an­ge­bot, welches Ihnen volle Kos­ten­si­cher­heit bietet.

Individuelle Lösungen

Auch bei individuellen Anliegen finden wir die ideale Lösung für Sie.

Bekannt aus

Mit einem seriösen Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten gehen Sie sicher, kompetente und verlässliche Angaben zum Wert Ihrer Immobilie zu erhalten. Unsere vielfach zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen erstellen auch kurzfristig
Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Privat- und Gewerbekunden zu sämtlichen Objektarten. Hierbei stehen Ihnen Experten für jeden Immobilientyp zur Verfügung, um eine professionelle Markt­wert­ermitt­lung zu ermöglichen.

Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grund­stücks­ty­pen:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Anlässe für ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von Immobilien

Wofür benötigen Sie das Gutachten? Für eine Wert­ein­schät­zung rein interessehalber zu Kauf- oder Verkaufszwecken oder vor einer anstehenden Renovierung genügt ein Kurzgutachten. Soll der Wert jedoch vor Gericht Bestand haben und von Behörden wie dem Fiskus anerkannt werden, empfiehlt es sich, das Ver­kehrs­gut­ach­ten eines öffentlich bestellten und/oder zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen proaktiv einzureichen.

Häufige Anlässe, die ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Haus und Grund erfordern sind:

Dafür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten
Für diese Anwendungsfälle benötigen Sie ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten.

Häufige Fragen rund um das
Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Immobilien

Was ist ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Immobilien?

Als Verkehrswert bezeichnet man den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Der Verkehrswert ist laut § 194 BauGB der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Ge­schäfts­be­din­gun­gen erzielbar ist. Persönliche Verhältnisse spielen dabei keine Rolle. Das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten hält also fest, wie hoch der aktuelle Marktwert einer Immobilie auf Grundlage aller wichtigen Gegebenheiten ist. Gesetzliche Regelungen zur Ver­kehrs­wert­ermitt­lung finden sich darüber hinaus in § 8 ImmoWertV.

Was ist ein Markt­wert­gut­ach­ten für Immobilien?

Marktwert ist der gebräuchliche und internationale Begriff für den Verkehrswert. Ein Markt­wert­gut­ach­ten für eine Immobilie ist ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten gemäß §194 BauGB und wird nach den Maßstäben der ImmoWertV erstellt. Neben Daten der Gut­ach­ter­aus­schüs­se haben zahlreiche Wertfaktoren wie beispielsweise die Bausubstanz oder die Lage Einfluss auf den Marktwert einer Immobilie

Wann brauche ich ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten?

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten lässt sich für jede Art von Immobilie anfertigen. Mit ihm erhalten Sie eine verlässliche Angabe zum Marktwert Ihrer Immobilie. In den folgenden Fällen kann ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eine wichtige Grundlage sein, um den Wert eines Hauses zu bestimmen:

Zwingend benötigen Sie ein Ver­kehrs­gut­ach­ten bei:

  • gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, darunter Zwangs­ver­stei­ge­run­gen
  • Angelegenheiten des Nach­lass­ge­rich­tes oder Be­treu­ungs­ge­rich­tes
  • zu hoch angesetzten Werten durch das Finanzamt
  • bei der Übertragung von Betriebs- in Privatvermögen
  • für fi­nanz­wirt­schaft­li­che Zwecke wie Bilanzierung gemäß HGB

Das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen wird vom Finanzamt anerkannt und ist gerichtsfest.

Worauf beruht das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten einer Immobilie?

Damit ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten den Marktwert einer Immobilie möglichst genau angibt und aussagekräftig ist, muss der Sachverständige über verschiedene Kenntnisse verfügen:

Im­mo­bi­li­en­kennt­nis: Der Sachverständige muss die Immobilie selbst genau untersuchen. Er inspiziert unter anderem Mängel und Schäden an der Bausubstanz und prüft die Dokumente des Grundstücks, um Altlasten, Baulasten und mögliche rechtliche Beschränkungen der Immobilie wie etwa ErbbaurechtGrund­dienst­bar­kei­tenNießbrauch oder Wohnrecht herauszufinden und in der Wertermittlung angemessen zu berücksichtigen.

Marktkenntnis: Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten aussagekräftig und objektiv ist, sollten Sie es bei einem geprüften und zertifizierten Experten in Auftrag geben, der Informationen der Gut­ach­ter­aus­schüs­se erhält und sich mit dem lokalen Immobilienmarkt bestens auskennt.

Me­tho­den­kennt­nis: Welches Verfahren muss für die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verwendet werden? Die ImmoWertV sowie die Ertragswert-, Sachwert- und Ver­gleichs­wert­richt­li­nie legen fest, unter welchen Voraussetzungen ein Be­wer­tungs­ver­fah­ren zu nutzen ist. Um modellkonform arbeiten zu können, müssen gegebenenfalls Anpassungen an das Be­rech­nungs­mo­dell getätigt werden, um die korrekte Verwendung von Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren gewährleisten zu können.

✔ Ihr Vorteil: Unsere Sach­ver­stän­di­gen verfügen über verschiedenste Zer­ti­fi­zie­run­gen. Dazu zählen unter anderem die von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert, IHK und TÜV.

Welche Unterlagen sind für ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Immobilien notwendig?

Grundsätzlich sind die folgenden Unterlagen erforderlich, um ein fundiertes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Immobilien erstellen zu können:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baubeschreibung
  • Baugenehmigung
  • Bauzeichnungen, Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten
  • Flächen- und Raum­be­rech­nun­gen (Ku­ba­tur­be­rech­nung, Brut­to­grund­flä­che)
  • Wohn- und Nutz­flä­chen­be­rech­nung
  • amtlicher Lageplan
  • Energieausweis
  • Übersicht über wesentliche Schäden, Mo­der­ni­sie­run­gen und In­stand­hal­tungs­maß­nah­men der vergangenen 20 Jahre

Tipp: Falls Sie noch keinen gültigen, aktuellen Energieausweis für Ihre Immobilie haben, erstellt ein qualifizierter Gutachter Ihnen diesen gerne.

Bei Ren­di­teim­mo­bi­li­en wie dem Erwerb von Wohnungs- und Teileigentum in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern sind weitere Unterlagen notwendig:

  • Mietverträge oder Miet­zah­lungs­auf­stel­lung
  • Tei­lungs­er­klä­rung
  • aktuelle Be­schluss­samm­lung der Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung (die letzten drei Protokolle)
  • Höhe der In­stand­hal­tungs­rück­la­gen und des Hausgelds

Gegebenenfalls benötigt der Gutachter auch eine notarielle Beurkundung über Nießbrauch/Wohnrecht oder einen Erb­bau­rechts­ver­trag.

Tipp: Liegen Ihnen einige der Unterlagen nicht vor, können Sie sie bei der zuständigen Bau­auf­sichts­be­hör­de einsehen und anfordern.

Sollten Sie die Dokumente nicht haben oder beschaffen können, übernehmen unsere Sach­ver­stän­di­gen das mit einer entsprechenden Vollmacht gerne für Sie. Die Anträge sind im Festpreis inkludiert. Lediglich die von den Behörden in Rechnung gestellten Auslagen müssen wir an Sie weiterreichen.

Welche Informationen sind für die Erstellung des Gutachtens erforderlich?

Anhand der folgenden Fragen klären wir mit Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs, welche Dokumente wir für Ihr Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten benötigen:

  • Anlass: Wofür benötigen Sie das Gutachten? Erbschaft, Scheidung, Schenkung, Gerichtsprozess, Zwangs­ver­stei­ge­rung, Finanzierung, Finanzamt, Kauf, Verkauf, Bilanzierung von Anlagevermögen nach HGB?
  • Objekttyp: Um welche Art von Immobilie handelt es sich? Einfamilienhaus, Ei­gen­tums­woh­nung, Mehr­fa­mi­li­en­haus, Gewerbeobjekt, Be­trei­ber­im­mo­bi­lie etc.
  • Haushalte: Wie viele Wohneinheiten gibt es?
  • Standort: Wo befindet sich die Immobilie?
  • Rechtslage: Müssen Rechte von Dritten bewertet werden, die im Grundbuch eingetragen sind (zum Beispiel ein Sa­nie­rungs­ver­merk)? Liegen Baulasten wie zum Beispiel ein Wegerecht vor? Sind Altlasten im Alt­las­ten­ver­dachts­ka­tas­ter dokumentiert?
  • Baurecht: Welches Baurecht gilt für das Grundstück? Ist eine Bebauung nach §30 (Bebauungsplan), §33 (Planaufstellung), §34 (Um­ge­bungs­be­bau­ung) bzw. §35 (Bauen im Außenbereich) des Baugesetzbuches möglich?
  • Anzahl der zu bewertenden Stichtage: Welcher Stichtag gilt gemäß ImmoWertV? Der Wert­ermitt­lungs­stich­tag ist gemäß §3 ImmoWertV der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und damit entscheidend für die Markt­ver­hält­nis­se. Der Qua­li­täts­stich­tag wird in §4 ImmoWertV beschrieben und ist entscheidend für den Zustand der Immobilie oder des Grundstücks. Beide Stichtage können dasselbe Datum besitzen. Relevant sind diese beiden Stichtage auch für den Zu­ge­winn­aus­gleich bei einer Scheidung.

Auf dieser Basis erhalten Sie von uns ein Fest­preis­an­ge­bot. Für ein unverbindliches Angebot können Sie uns unter der Rufnummer 0800 90 90 282 oder über unser Kontaktformular kontaktieren.

✔ Ihr Vorteil: Wir beantragen alle erforderlichen Unterlagen für Sie, sofern das nötig ist. Die Anträge sind für Sie im Festpreis inklusive. Lediglich die Auslagen sind von Ihrer Seite zu tragen.

Wie erstellen Sachverständige ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für Immobilien?

Ein seriöser Gutachter begutachtet eine Immobilie und ihren Zustand gewissenhaft im Rahmen einer gründlichen Besichtigung vor Ort. Er achtet dabei auf zahlreiche Wertfaktoren wie die Bausubstanz, Böden, Türen, Fenster, Heizung und viele weitere Gegebenheiten. Zusätzlich berücksichtigt er die aktuellen Daten des Gut­ach­ter­aus­schus­ses sowie die Gebäudedaten und nimmt Anpassungen im Hinblick auf die Situation auf dem Grund­stücks­markt vor. Abschließend fließt die lokale Kompetenz und die weitreichende Expertise der zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen in das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten mit ein. Je nach Be­wer­tungs­ob­jekt kommt ein anderes der drei ge­set­zes­kon­for­men Verfahren zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung zum Einsatz. Bei Ren­di­teim­mo­bi­li­en wendet der Sachverständige das Er­trags­wert­ver­fah­ren an, während bei selbstbewohnten Objekten – speziell bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen – nach Möglichkeit das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren herangezogen wird. Parallel findet eine Berechnung mit Hilfe des Sach­wert­ver­fah­rens statt, um auszuschließen, dass die Wertermittlung durch ein Verfahren zu weit von der Realität abweicht. Da wir auch kurzfristige Aufträge annehmen, halten Sie Ihr gerichtsfestes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten – ein Dokument von 50 bis 60 Seiten – nach einer Prüfung durch einen zweiten Sach­ver­stän­di­gen je nach Dokumentenlage bereits wenige Tage nach dem Be­sich­ti­gungs­ter­min in den Händen.

Verkehrt-Faktoren und Anlässe für ein Verkehrswertgutachten
Worüber ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten Aufschluss gibt.

Welche Kosten fallen bei einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten an?

Seit 2009 können Sachverständige ihre Honorare frei verhandeln. Eine gesetzliche Bindung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) besteht seitdem nicht mehr. Der Bundesverband für Sachverständige (BVS) hat eine Ho­no­rar­richt­li­nie veröffentlicht. Einige Sachverständige gestalten ihre Honorare auf Basis dieser Richtlinie, sie ist jedoch nicht bindend.

Grundsätzlich verdienen geprüfte und nach DIN 17024 zertifizierte Sachverständige sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zirka 160 € / Stunde:

  • Bei einfachen Grundstücken und Wohnimmobilien sollten Sie daher mit Preisen zwischen 2.390 € – 2.800 € für ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten rechnen.
  • Komplexere Immobilien wie Hotelgebäude und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en oder Immobilien mit Belastungen durch Rechte von Dritten (zum Beispiel NießbrauchWohnrechtLeitungsrechtWegerecht und Erbbaurecht) nehmen mehr Zeit in Anspruch und können demnach auch teurer sein.

Gut zu wissen: Sofern die Vergütung des Sach­ver­stän­di­gen vom Marktwert der Immobilie abhängt, ist der Gutachter bei der Bewertung nicht mehr zu 100 % objektiv. Das muss er für eine akkurate Bewertung jedoch sein.
Vereinbaren Sie immer einen Festpreis für die Bewertung. Und verpflichten Sie den Gutachter dazu, das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach den Vorgaben des §194
BauGB
zu erstellen.

Ihr Vorteil: Wir bieten Ihnen unsere Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten zum Festpreis an.

Das heißt: Sie besitzen volle Kos­ten­trans­pa­renz und Pla­nungs­si­cher­heit von Anfang an. Stellt sich während der Erstellung des Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens heraus, dass der Vorgang komplizierter ist als zu Beginn angenommen, ändert sich
preislich nichts für Sie.

Ihr Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung

Um ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten zu erhalten, benötigen Sie einen unabhängigen und zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Gutachten gemäß den Standards von §194 BauGB und ImmoWertV und den dazugehörigen Richtlinien erstellt wird und die aktuelle regionale Marktlage sowie individuelle Besonderheiten sorgfältig Be­rück­sich­ti­gung finden.

Mit unseren Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erhalten Sie eine gerichtsfeste, realistische und objektive Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch in einem unserer Sach­ver­stän­di­gen­bü­ros. Kurzfristige Termine sind für uns möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.