Verkehrswertgutachten: So viel ist Ihre Immobilie wert

Ein Verkehrswertgutachten stellt eine objektive, verlässliche, rechtskonforme und realistische Schätzung des Wertes Ihrer Immobilie dar. Immobiliengutachter erstellen Verkehrswertgutachten für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück. Verkehrswertgutachten für Immobilien, die von zertifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen angefertigt werden, gelten vor Gericht und werden von Behörden wie dem Finanzamt akzeptiert.

Zertifizierter Sachverständiger für Verkehrswertgutachten

Sachverständiger gibt Verkehrswertgutachten für Immobilien ab.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Gesetzeskonform

Unsere Verkehrswertgutachten erstellen wir nach §194 BauGB und ImmoWertV bzw. BelWertV.

Zertifiziert

Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von TÜV, IHK, DEKRA, DIA, HypZert und EIPOS.

Kostenlose Erstberatung

Bei unserer Erstberatung fallen keine Kosten für Sie an.

Festpreisgarantie

Wir erstellen Ihnen ein Festpreisangebot, welches Ihnen volle Kostensicherheit bietet.

Individuelle Lösungen

Auch bei individuellen Anliegen finden wir die ideale Lösung für Sie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkehrswert einer Immobilie ist ihr Marktwert.
  • Vollgutachten ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Verkehrswertgutachten.
  • Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie für das Finanzamt, für gerichtliche Auseinandersetzungen, für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zur Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und in vielen Fällen auch bei einer Erbschaft oder Scheidung.
  • Gesetzliche Vorgaben für ein ordentliches Verkehrswertgutachten stehen im Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) sowie in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
  • Ein seriöser Immobiliensachverständiger begutachtet das Gebäude vor Ort und errechnet den Verkehrswert mit gesetzeskonformen Bewertungsverfahren daraufhin unter Berücksichtigung der Daten der Gutachterausschüsse und der Dokumente zum konkreten Objekt.
  • Auf der Immobilie lastende Rechte spielen bei der Wertermittlung im Rahmen des Verkehrswertgutachtens ebenso eine Rolle wie Alter und Zustand des Gebäudes sowie die lokale Marktsituation ein.
  • Die Kosten für ein gesetzeskonformes Verkehrswertgutachten beginnen ab 2.640.

Mit einem seriösen Verkehrswertgutachten gehen Sie sicher, kompetente und verlässliche Angaben zum Wert Ihrer Immobilie zu erhalten. Unsere vielfach zertifizierten Sachverständigen erstellen auch kurzfristig Verkehrswertgutachten für Privat- und Gewerbekunden zu sämtlichen Objektarten. Hierbei stehen Ihnen Experten für jeden Immobilientyp zur Verfügung, um eine professionelle Marktwertermittlung zu ermöglichen.

Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grundstückstypen:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pflegeappartments

Gewerbeimmobilien

Grundstücke & Rechte

Anlässe für ein Verkehrswertgutachten von Immobilien

Wofür benötigen Sie das Gutachten? Für eine Werteinschätzung rein interessehalber zu Kauf- oder Verkaufszwecken oder vor einer anstehenden Renovierung genügt ein Kurzgutachten. Soll der Wert jedoch vor Gericht Bestand haben und von Behörden wie dem Fiskus anerkannt werden, empfiehlt es sich, das Verkehrsgutachten eines öffentlich bestellten und/oder zertifizierten Immobiliensachverständigen proaktiv einzureichen.

Häufige Anlässe, die ein Verkehrswertgutachten für Haus und Grund erfordern sind:

Kostenlos anrufen: 0800 - 9090 282

Häufige Fragen rund um das Verkehrswertgutachten für Immobilien

Was ist ein Verkehrswertgutachten für Immobilien?

Als Verkehrswert bezeichnet man den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Der Verkehrswert ist laut § 194 BauGB der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Geschäftsbedingungen erzielbar ist. Persönliche Verhältnisse spielen dabei keine Rolle. Das Verkehrswertgutachten hält also fest, wie hoch der aktuelle Marktwert einer Immobilie auf Grundlage aller wichtigen Gegebenheiten ist. Gesetzliche Regelungen zur Verkehrswertermittlung finden sich darüber hinaus in § 8 ImmoWertV.

Was ist ein Marktwertgutachten für Immobilien?

Marktwert ist der gebräuchliche und internationale Begriff für den Verkehrswert. Ein Marktwertgutachten für eine Immobilie ist ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB und wird nach den Maßstäben der ImmoWertV erstellt. Neben Daten der Gutachterausschüsse haben zahlreiche Wertfaktoren wie beispielsweise die Bausubstanz oder die Lage Einfluss auf den Marktwert einer Immobilie.

Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten lässt sich für jede Art von Immobilie anfertigen. Mit ihm erhalten Sie eine verlässliche Angabe zum Marktwert Ihrer Immobilie. In den folgenden Fällen kann ein Verkehrswertgutachten eine wichtige Grundlage sein, um den Wert eines Hauses zu bestimmen:

Zwingend benötigen Sie ein Verkehrsgutachten bei:

  • gerichtlichen Auseinandersetzungen, darunter Zwangsversteigerungen
  • Angelegenheiten des Nachlassgerichtes oder Betreuungsgerichtes
  • zu hoch angesetzten Werten durch das Finanzamt
  • bei der Übertragung von Betriebs- in Privatvermögen
  • für finanzwirtschaftliche Zwecke wie Bilanzierung gemäß HGB

Das Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen wird vom Finanzamt anerkannt und ist gerichtsfest.

Dafür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten

Für diese Anwendungsfälle benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.

Worauf beruht das Verkehrswertgutachten einer Immobilie?

Damit ein Verkehrswertgutachten den Marktwert einer Immobilie möglichst genau angibt und aussagekräftig ist, muss der Sachverständige über verschiedene Kenntnisse verfügen:

  1. Immobilienkenntnis: Der Sachverständige muss die Immobilie selbst genau untersuchen. Er inspiziert unter anderem Mängel und Schäden an der Bausubstanz und prüft die Dokumente des Grundstücks, um Altlasten, Baulasten und mögliche rechtliche Beschränkungen der Immobilie wie etwa Erbbaurecht, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch oder Wohnrecht herauszufinden und in der Wertermittlung angemessen zu berücksichtigen.
  2. Marktkenntnis: Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Verkehrswertgutachten aussagekräftig und objektiv ist, sollten Sie es bei einem geprüften und zertifizierten Experten in Auftrag geben, der Informationen der Gutachterausschüsse erhält und sich mit dem lokalen Immobilienmarkt bestens auskennt.
  3. Methodenkenntnis: Welches Verfahren muss für die Immobilienbewertung verwendet werden? Die ImmoWertV sowie die Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertrichtlinie legen fest, unter welchen Voraussetzungen ein Bewertungsverfahren zu nutzen ist. Um modellkonform arbeiten zu können, müssen gegebenenfalls Anpassungen an das Berechnungsmodell getätigt werden, um die korrekte Verwendung von Marktanpassungsfaktoren gewährleisten zu können.

✔ Ihr Vorteil: Unsere Sachverständigen verfügen über verschiedenste Zertifizierungen. Dazu zählen unter anderem die von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert, IHK und TÜV.

Welche Unterlagen sind für ein Verkehrswertgutachten für Immobilien notwendig?

Grundsätzlich sind die folgenden Unterlagen erforderlich, um ein fundiertes Verkehrswertgutachten für Immobilien erstellen zu können:

Tipp: Falls Sie noch keinen gültigen, aktuellen Energieausweis für Ihre Immobilie haben, erstellt ein qualifizierter Gutachter Ihnen diesen gerne.

Bei Renditeimmobilien wie dem Erwerb von Wohnungs- und Teileigentum in Mehrfamilienhäusern sind weitere Unterlagen notwendig:

Gegebenenfalls benötigt der Gutachter auch eine notarielle Beurkundung über Nießbrauch/Wohnrecht oder einen Erbbaurechtsvertrag.

Tipp: Liegen Ihnen einige der Unterlagen nicht vor, können Sie sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einsehen und anfordern.

Sollten Sie die Dokumente nicht haben oder beschaffen können, übernehmen unsere Sachverständigen das mit einer entsprechenden Vollmacht gerne für Sie. Die Anträge sind im Festpreis inkludiert. Lediglich die von den Behörden in Rechnung gestellten Auslagen müssen wir an Sie weiterreichen.

Welche Informationen sind für die Erstellung des Gutachtens erforderlich?

Anhand der folgenden Fragen klären wir mit Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs, welche Dokumente wir für Ihr Verkehrswertgutachten benötigen:

  • Anlass: Wofür benötigen Sie das Gutachten? Erbschaft, Scheidung, Schenkung, Gerichtsprozess, Zwangsversteigerung, Finanzierung, Finanzamt, Kauf, Verkauf, Bilanzierung von Anlagevermögen nach HGB?
  • Objekttyp: Um welche Art von Immobilie handelt es sich? Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt, Betreiberimmobilie etc.
  • Haushalte: Wie viele Wohneinheiten gibt es?
  • Standort: Wo befindet sich die Immobilie?
  • Rechtslage: Müssen Rechte von Dritten bewertet werden, die im Grundbuch eingetragen sind (zum Beispiel ein Sanierungsvermerk)? Liegen Baulasten wie zum Beispiel ein Wegerecht vor? Sind Altlasten im Altlastenverdachtskataster dokumentiert?
  • Baurecht: Welches Baurecht gilt für das Grundstück? Ist eine Bebauung nach §30 (Bebauungsplan), §33 (Planaufstellung), §34 (Umgebungsbebauung) bzw. §35 (Bauen im Außenbereich) des Baugesetzbuches möglich?
  • Anzahl der zu bewertenden Stichtage: Welcher Stichtag gilt gemäß ImmoWertV? Der Wertermittlungsstichtag ist gemäß §3 ImmoWertV der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und damit entscheidend für die Marktverhältnisse. Der Qualitätsstichtag wird in §4 ImmoWertV beschrieben und ist entscheidend für den Zustand der Immobilie oder des Grundstücks. Beide Stichtage können dasselbe Datum besitzen. Relevant sind diese beiden Stichtage auch für den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung.

Auf dieser Basis erhalten Sie von uns ein Festpreisangebot. Für ein unverbindliches Angebot können Sie uns unter der Rufnummer 0800 - 90 90 282 oder über unser Kontaktformular kontaktieren.

Ihr Vorteil: Wir beantragen alle erforderlichen Unterlagen für Sie, sofern das nötig ist. Die Anträge sind für Sie im Festpreis inklusive. Lediglich die Auslagen sind von Ihrer Seite zu tragen.

Wie erstellen Sachverständige ein Verkehrswertgutachten für Immobilien?

Ein seriöser Gutachter begutachtet eine Immobilie und ihren Zustand gewissenhaft im Rahmen einer gründlichen Besichtigung vor Ort. Er achtet dabei auf zahlreiche Wertfaktoren wie die Bausubstanz, Böden, Türen, Fenster, Heizung und viele weitere Gegebenheiten.

Zusätzlich berücksichtigt er die aktuellen Daten des Gutachterausschusses sowie die Gebäudedaten und nimmt Anpassungen im Hinblick auf die Situation auf dem Grundstücksmarkt vor. Abschließend fließt die lokale Kompetenz und die weitreichende Expertise der zertifizierten Sachverständigen in das Verkehrswertgutachten mit ein.

Je nach Bewertungsobjekt kommt ein anderes der drei gesetzeskonformen Verfahren zur Immobilienbewertung zum Einsatz. Bei Renditeimmobilien wendet der Sachverständige das Ertragswertverfahren an, während bei selbstbewohnten Objekten – speziell bei Eigentumswohnungen – nach Möglichkeit das Vergleichswertverfahren herangezogen wird. Parallel findet eine Berechnung mit Hilfe des Sachwertverfahrens statt, um auszuschließen, dass die Wertermittlung durch ein Verfahren zu weit von der Realität abweicht.

Da wir auch kurzfristige Aufträge annehmen, halten Sie Ihr gerichtsfestes Verkehrswertgutachten – ein Dokument von 50 bis 60 Seiten – nach einer Prüfung durch einen zweiten Sachverständigen je nach Dokumentenlage bereits wenige Tage nach dem Besichtigungstermin in den Händen.

Welche Kosten fallen bei einem Verkehrswertgutachten an?

Seit 2009 können Sachverständige ihre Honorare frei verhandeln. Eine gesetzliche Bindung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) besteht seitdem nicht mehr. Der Bundesverband für Sachverständige (BVS) hat eine Honorarrichtlinie veröffentlicht. Einige Sachverständige gestalten ihre Honorare auf Basis dieser Richtlinie, sie ist jedoch nicht bindend.

Grundsätzlich verdienen geprüfte und nach DIN 17024 zertifizierte Sachverständige sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zirka 160 € / Stunde:

Verkehrt-Faktoren und Anlässe für ein Verkehrswertgutachten

Worüber ein Verkehrswertgutachten Aufschluss gibt.

Gut zu wissen: Sofern die Vergütung des Sachverständigen vom Marktwert der Immobilie abhängt, ist der Gutachter bei der Bewertung nicht mehr zu 100 % objektiv. Das muss er für eine akkurate Bewertung jedoch sein. Vereinbaren Sie immer einen Festpreis für die Bewertung. Und verpflichten Sie den Gutachter dazu, das Verkehrswertgutachten nach den Vorgaben des §194 BauGB zu erstellen.

Ihr Vorteil: Wir bieten Ihnen unsere Verkehrswertgutachten zum Festpreis an.
Das heißt: Sie besitzen volle Kostentransparenz und Planungssicherheit von Anfang an. Stellt sich während der Erstellung des Verkehrswertgutachtens heraus, dass der Vorgang komplizierter ist als zu Beginn angenommen, ändert sich preislich nichts für Sie.

Ihr Verkehrswertgutachten von Heid Immobilienbewertung

Um ein aussagekräftiges Verkehrswertgutachten zu erhalten, benötigen Sie einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Gutachten gemäß den Standards von §194 BauGB und ImmoWertV und den dazugehörigen Richtlinien erstellt wird und die aktuelle regionale Marktlage sowie individuelle Besonderheiten sorgfältig Berücksichtigung finden.

Mit unseren Verkehrswertgutachten erhalten Sie eine gerichtsfeste, realistische und objektive Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie uns per Formular oder telefonisch unter 0800 - 90 90 282 und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch in einem unserer Sachverständigenbüros. Kurzfristige Termine sind für uns möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

Verkehrswertgutachten

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Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure



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Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!


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