Sachverständige für Bauschäden: So helfen unsere Gutachter

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Ge­bäu­de­tech­ni­sche Expertise

Profitieren Sie von unserem zertifizierten Know-how im Bereich Gebäudetechnik.

Genaue Dokumentation

Schäden an Ihrer Immobilie erfassen unsere Sach­ver­stän­di­gen gewissenhaft und umfassend.

Fest­preis­ga­ran­tie

Wir garantieren Ihnen den mit Ihnen vereinbarten Preis. Es kommen keine versteckten Kosten auf Sie zu.

Kurzfristige Termine

Bei Bauschäden gilt es schnell zu handeln, deshalb nehmen unsere Gutachter auch kurzfristige Aufträge gerne an.

Deutschlandweit

Mehr als 115 Sachverständige von Heid erstellen im gesamten Bundesgebiet Bau­scha­den­gut­ach­ten.

Bekannt aus

Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grund­stücks­ty­pen:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Gut zu wissen: Ein Bauschaden ist nicht identisch ist mit einem Baumangel: Dieser ist die Folge einer mangelhaften Bauweise und entsteht schon während der Bauphase. Es handelt sich bei einem Baumangel also um eine unzureichende Leistung beim Bau der Immobilie, die zu einem Schaden führen kann. Unsere Sach­ver­stän­di­gen für Bauschäden erstellen auch Bau­män­gel­gut­ach­ten.

Inhalte eines Bauschadengutachtens
Infografik: Inhalte eines Bau­scha­den­gut­ach­tens

Oft hören unsere Gutachter für Bauschäden diese Fragen zum Bau­scha­den­gut­ach­ten:

Wodurch entstehen Bauschäden?

Bauschäden können durch Verschleiß, übermäßige Belastungen, falsche Nutzung, Unfälle, höhere Gewalt wie Gewitter oder Überflutungen, Baumaßnahmen am Nach­bar­grund­stück und einige weitere Auslöser entstehen.

Ein Bauschaden kann aber auch die Spätfolge einer mangelhaften Bauweise sein: etwa, wenn dem Statiker ein Fehler bei der Gebäudeplanung unterlaufen ist und sich infolgedessen das Tragewerk verbiegt.

Es ist aber auch möglich, dass die zur Bauzeit umgesetzten Bauarten oder -materialien mittlerweile überholt sind und heute nicht mehr dem technischen Standard entsprechen. Ein gängiges Beispiel dafür sind fehlende Abdichtungen an alten Kellerwänden, die sich in Form von Feuch­tig­keits­schä­den an der Fassade bemerkbar machen.

✓ Ihr Vorteil: Unsere Gutachter für Bauschäden sind kompetente Fachleute auf ihrem Gebiet, die unter anderem ausgebildete Architekten, Statiker und Ingenieure sind. So gewährleisten wir umfassendes bautechnisches Know-how und werden auch höchsten Qua­li­täts­stan­dards gerecht.

Welche Beispiele für Bauschäden gibt es?

Zu den bekanntesten Arten von Bauschäden zählen:

  • Abblätterungen an der Fassade aufgrund von Verschleiß
  • Abplatzungen bei über­be­an­spruch­ten Bauteilen
  • kristallartige Ablagerungen an der Bauoberfläche (sogenannte Ausblühungen)
  • Korrosion (Rostbildung) an metallischen Oberflächen
  • Durchfeuchtung, etwa durch einen Rohrbruch
  • Schimmelbefall

Wie erfasse ich Bauschäden?

Bauschäden können bei der Bauabnahme erfasst werden. Protokollieren Sie alle Bauschäden, setzen Sie Deadlines für Nachbesserungen und lassen Sie den Bauträger unterzeichnen. Wir haben Ihnen ein Muster-Protokoll zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.

Bauabnahmeprotokoll vorlage

Wann brauche ich ein Bau­scha­den­gut­ach­ten?

Ein Bau­scha­den­gut­ach­ten benötigen Sie in den folgenden Fällen:

  • bei der Bauabnahme: Häufig treten Bauschäden bereits bei der Bauabnahme auf oder innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der Immobilie. Deshalb ist es empfehlenswert, schon bei der Bauabnahme einen Sach­ver­stän­di­gen für Bauschäden hinzuzuziehen. Dieser kann fertige Leistungen überprüfen und mögliche Schäden frühzeitig entdecken.
  • um Rechtsansprüche durch entstandene Schäden geltend zu machen: Mit einem Bau­scha­den­gut­ach­ten haben Sie ein rechtskräftiges Dokument zur Hand, das Sie gegebenenfalls auch bei Rechts­strei­tig­kei­ten mit Dienstleistern oder Versicherern vor Gericht vorlegen können.

Wichtig: Voraussetzung dabei ist jedoch, dass es sich bei dem Sach­ver­stän­di­gen um einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter handelt. Das heißt, dass dieser von der IHK geprüft ist und seine Fachkompetenz nachweisen kann. Das Bau­scha­den­gut­ach­ten eines freien Sach­ver­stän­di­gen ist dagegen nicht zulässig vor Gericht.

✓ Ihr Vorteil: Sämtliche Sach­ver­stän­di­gen und Gutachter der Heid Immobilien GmbH sind öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter. Das heißt für Sie: Entscheiden Sie sich dafür, uns mit einem Bau­scha­den­gut­ach­ten zu beauftragen, können Sie dieses Gutachten auch vor Gericht verwenden.

Was erfasst ein Sach­ver­stän­di­ger für Bauschäden bei der Erstellung des Gutachtens?

Die folgenden Inhalte enthält Ihr Bau­scha­den­gut­ach­ten, das die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH erstellen:

  • Aufnahme des Schadensumfangs: Unsere Gutachter dokumentieren die Schäden an Ihrer Immobilie umfassend und erstellen auch entsprechende Nachweise.
  • Klärung der Schadensursache und Plau­si­bi­li­täts­prü­fung: Neben der Scha­dens­do­ku­men­ta­ti­on ermitteln unsere Sach­ver­stän­di­gen auch die Ursache des Bauschadens und prüfen diese auf ihre Plausibilität.
  • Mas­sen­er­mitt­lung und Scha­dens­be­wer­tung: Neben den Schäden selbst erfassen unsere Gutachter auch das genaue Ausmaß des Bauschadens und nehmen eine realistische Einschätzung der Kosten vor, die durch entsprechende Re­pa­ra­tur­maß­nah­men entstehen würden.
  • Dokumentation von Vorschäden: Um ein möglichst aus­sa­ge­kräf­ti­ges und genaues Gutachten zu erstellen, erfassen unsere Sach­ver­stän­di­gen auch mögliche Vorschäden.
  • Bezifferung der Wertminderung: Um Ihnen größtmögliche Klarheit zu verschaffen, benennen wir in unseren Bau­scha­den­gut­ach­ten auch die Höhe der Wertminderung, die infolge des Bauschadens eintritt.
  • Ri­si­ko­be­ur­tei­lung: Abschließend nehmen unsere Gutachter für Bauschäden auch eine Einschätzung des Risikos vor: Das heißt, Sie erfahren, wie hoch die Wahr­schein­lich­keit ist, dass gleiche Schäden erneut eintreten.

Was zeichnet einen Sach­ver­stän­di­gen für Bauschäden aus?

Ein Gutachter für Bauschäden ist üblicherweise ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger, der Weiterbildungen im Bereich Bau gemacht hat. Zum Beispiel zertifiziert die DEKRA Baugutachter für Bauschäden & Baumängel, wenn die Sach­ver­stän­di­gen einen Lehrgang zur Bau­scha­den­be­wer­tung erfolgreich absolviert haben. Dies schließt Expertise in der Schim­mel­be­ra­tung ein. Auch private Fort­bil­dungs­in­sti­tu­te wie die Sach­ver­stän­di­gen Akademie bieten eine entsprechende Weiterbildung an. Die Zertifizierung als Gutachter für Schäden an Gebäuden erfolgt dort nach Qualifikation des TÜV Rheinland.

Welche Kosten fallen bei einem Bau­scha­den­gut­ach­ten an?

Die genaue Höhe der Kosten hängt immer vom Umfang der Beauftragung ab. Grundsätzlich beträgt der Stundensatz eines kompetenten Gutachters für Bauschäden zirka 160 Euro pro Stunde.

✓ Ihr Vorteil: Sämtliche Sach­ver­stän­di­gen und Gutachter der Heid Immobilien GmbH sind öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter. Das heißt für Sie: Entscheiden Sie sich dafür, uns mit einem Bau­scha­den­gut­ach­ten zu beauftragen, können Sie dieses Gutachten auch vor Gericht verwenden.

Schützen Sie Ihre Immobilie mit dem Bau­scha­den­gut­ach­ten von Heid

Mit einem Bau­scha­den­gut­ach­ten unserer Sach­ver­stän­di­gen profitieren Sie von einer verlässlichen Erfassung und Analyse von Bauschäden, die unsere Gutachter auf Basis größter bautechnischer Expertise vornehmen.

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