Plausibilisierung von Gutachten
Bei der Plausibilisierung von Gutachten wird überprüft, ob der Inhalt eines Gutachtens nachvollziehbar und richtig ist. Möchte ein Rechtsanwalt ein gerichtliches Gutachten anfechten, holt er sich professionelle Hilfe von einem zertifizierten Sachverständigen. Denn trotz mathematischer Verfahren sind Gutachten letztendlich Schätzwerte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wann sollte ich Gutachten überprüfen lassen?
- 2. Immobiliengutachten anfechten
- 3. Welche Dokumente benötigt der Gutachter für die Plausibilisierung?
- 4. Wie hoch sind die Kosten für die Plausibilisierung eines Gutachtens?
- 5. Fachkompetenz von Immobiliengutachtern
- 6. Haftet ein Gutachter für sein Gutachten?
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Wann sollte ich Gutachten überprüfen lassen?
Warum sollte ich ein existierendes privates oder gerichtliches Gutachten überprüfen lassen? Für die Plausibilisierung eines Gutachtens gibt es mehrere Gründe. Die häufigsten betreffen Aktualität, Scheidung, Erbschaft oder Steuerbescheide nach einer Schenkung.
Gutachten überprüfen lassen: Aktualität
Aktualität spielt bei einem Immobiliengutachten eine wichtige Rolle. Ein Immobiliengutachten für Ihr Grundstück kann noch so präzise und korrekt sein – wenn es einige Jahre alt ist, stimmt der Wert nicht mehr. Eine Überprüfung ist notwendig, wenn der Bodenwert deutlich gestiegen ist oder umfangreichere Umbauten oder Modernisierungen vorgenommen wurden.
Beispiele: Ihr Gutachten ist erst drei Jahre alt. Seitdem haben Sie die Terrasse in einen Wintergarten verwandelt, die Außenwände gedämmt, die sanitären Anlagen, die Heizungsanlage oder Rohre ausgetauscht, das Dach neu gedeckt – oder zumindest ein, zwei dieser Maßnahmen durchgeführt. Haben Sie also in die Modernisierung Ihrer Immobilie investiert, sollten Sie das Gutachten überprüfen lassen. Das alles wirkt sich wertverändernd auf Ihre Immobilie aus.
Ist Ihr Haus schon etwas älter und Sie haben seit dem jüngsten Gutachten vor mehreren Jahren nichts verändert, sollten Sie es vor einem Verkauf ebenfalls überprüfen lassen. Denn die marktbedingte Bodenwertsteigerung kann Ihr Grundstück schon nach wenigen Jahren wertvoller gemacht haben.
Relevant werden alle diese Punkte, wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten – oder wenn rechtliche Vorgänge wie eine Scheidung oder Erbschaft Sie zu einer Wertüberprüfung zwingen.
Expertentipp: Wenn das bestehende Gutachten mehr als ein Jahrzehnt alt ist oder sich zu viele Faktoren verändert haben, ist es sinnvoller, ein neues Verkehrswertgutachten zu erstellen, anstatt das bestehende zu überprüfen.
Gutachten überprüfen lassen: Trennung
Trennungen sind schmerzhaft – emotional, und möglicherweise auch finanziell. Das gilt für Trennungen im Privaten genauso wie für Trennungen auf beruflicher Ebene. In beiden Bereichen kann die Plausibilisierung von Gutachten sinnvoll sein.
Insbesondere bei Scheidungen sollte ein Gutachten unbedingt überprüft werden, wenn es von der Gegenseite beauftragt wurde. Selbst wenn es nicht zum Prozess kommt, können Sie ein überprüftes Immobiliengutachten bei einem außergerichtlichen Vergleich nutzen, um die Forderungen der Gegenpartei auf einen plausiblen Wert zu steigern oder zu senken.
Gut zu wissen: Oftmals erwirken Anwälte mit einem von Heid überprüften Gutachten vor Gericht, dass ein neues Verkehrswertgutachten über die Immobilie erstellt werden muss oder ein Vergleich erzielt werden kann.
Auch bei betrieblichen Trennungen müssen Sie unter Umständen ein Immobiliengutachten anfechten. Scheidet ein Gesellschafter aus der Firma aus, muss er ausbezahlt werden. Oftmals sind stille Reserven in Firmen über Immobilien gebunden. Nur durch ein Gutachten oder eine Plausibilisierung kann der wahre Wert der Immobilien aufgedeckt werden.
Gutachten überprüfen lassen: Steuerbescheide
Erbschaften sind ebenfalls ein möglicher Anwendungsfall für die Überprüfung eines Gutachtens. Einerseits, wenn ein Erbe ausbezahlt werden muss, andererseits, wenn das Finanzamt die Erbschaftssteuer für die Immobilie zu hoch ansetzt.
Auch bei einer Schenkung können Plausibilisierungen ein geeignetes Mittel sein, um einen Steuerbescheid anzufechten. Erfahren Sie mehr über die Immobilienbewertung bei Schenkung und Erbschaft.
Immobiliengutachten anfechten
Unabhängig davon, ob Sie ein Immobiliengutachten anfechten möchten, weil Sie Ihrem Ex-Partner im Rahmen einer Scheidung keine überzogenen Summen ausbezahlen möchten, oder weil Sie den Bescheid des Finanzamts im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung als zu hoch empfinden – Sie benötigen eine Plausibilisierung des existierenden Gutachtens.
Expertentipp: Geben Sie nicht gleich ein neues Gutachten in Auftrag! Oftmals ist es preiswerter, ein bestehendes Gutachten der Gegenseite überprüfen zu lassen. Der Nutzen kann dabei unter Umständen sogar höher sein als ein neues Gutachten. Dies hängt maßgeblich vom Schätzwert des anderen Gutachters ab.
Es kann sich finanziell lohnen, ein Immobiliengutachten anzufechten und überprüfen zu lassen. In der Regel können Gutachten mit richtigen Verkehrswerten angegriffen werden. Das führt nicht selten zu einem niedrigeren Vergleichswert zwischen den Parteien bei Gerichtsverhandlungen. Bei Heid ist die Erstberatung kostenlos und unverbindlich.
Welche Dokumente benötigt der Gutachter für die Plausibilisierung?
Für die Überprüfung eines bestehenden Immobiliengutachtens, das Sie anfechten möchten, benötigen wir folgende Dokumente, sofern vorhanden:
- Altlastenauskunft
- Anliegerbescheinigung / erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Aufstellung mit allen Modernisierungen der letzten zehn Jahre
- Baubeschreibung
- Baulastenauskunft
- Energieausweis
- Flächenberechnungen (Wohn-/Nutzfläche)
- aktueller Grundbuchauszug
- Grundrisse und Bauzeichnungen (Schnitte, Ansichten)
- das Immobiliengutachten, das wir überprüfen sollen
- amtlicher Lageplan / Flurkarte
Ihnen liegen nicht alle Unterlagen vor? Die zuständige Bauaufsichtsbehörde sollte die Dokumente haben und Ihnen behilflich sein.
In besonderen Fällen benötigen wir außerdem:
- Denkmalbescheid (sofern das Anwesen unter Denkmalschutz steht)
- Eintragungsbewilligungen, falls Rechte in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen sind (Auflassungsvormerkung, Grunddienstbarkeiten wie das Wegerecht, Nießbrauch, Reallast, Vorkaufsrecht oder Beschränkungen wie ein Sanierungsvermerk)
- Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechten)
- Fördermittelauskunft (nur bei Wohnungsbindung)
- Miet- und Pachtverträge
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
Zu den Gebäudearten, die wir für Sie regelmäßig bewerten, zählen unter anderem:
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- & Geschäftshäuser
- Ferienhäuser & Wohnungen
- Pflegeappartments
Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Ärztezentren
- Logistik- & Hallenflächen
- Handels- & Dienstleistungsflächen
- Produktionsflächen & Werkstätten
- Industrie- & Technologieparks
- Landwirtschaftliche Betriebe
Sonderimmobilien
Grundstücke & Rechte
- Flächen im Außenbereich
- Land- & Forstwirtschaftliche Flächen
- Sanierungsgebiete
- Wohnrecht & Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Wie hoch sind die Kosten für die Plausibilisierung eines Gutachtens?
Die Kosten für die Überprüfung eines Gutachtens richten sich nach Art und Größe des Auftrags. Grundsätzlich gilt:
- Ein seriöser Immobiliengutachter verlangt zirka 160,00 € pro Stunde.
- Die Überprüfung eines bestehenden Gutachtens ist oftmals deutlich preiswerter als die Erstellung eines neuen Gutachtens.
✓ Ihr Vorteil: Wir sichern Ihnen eine Festpreisgarantie zu. Auch wenn unser Aufwand höher ausfällt als kalkuliert, halten wir uns an den zugesagten Preis.
Fachkompetenz von Immobiliengutachtern
Um ein privates oder gerichtliches Gutachten inhaltlich und methodisch anzugreifen, muss es von einem zertifizierten Sachverständigen überprüft werden, der nachweislich die Kompetenz für das entsprechende Fachgebiet hat. Beispiel Immobiliengutachten: Nur weil ein Gutachter fundierte Kenntnisse über die Bewertung von sakralen Altbauten hat, heißt das noch nicht, dass er auch Neubauten mit Swimmingpool richtig einschätzen kann.
Doch es muss gar nicht vor Gericht enden: Rechtsanwälte schalten Gutachter wie die geprüften Sachverständigen von Heid auch ein, wenn ein bestehendes Immobiliengutachten überarbeitet werden soll.
Gut zu wissen: Das Sachverständigen-Netzwerk von Heid deckt die komplette Bandbreite an Immobiliengutachten kompetent, objektiv und unabhängig ab.
Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von TÜV, DEKRA, DIA, HypZert und EIPOS. Wir finden auch bei individuellen Anliegen die ideale, gesetzeskonforme Lösung zum garantierten Festpreis. Wir analysieren und aktualisieren gerne ein bestehendes Gutachten für Sie!
Haftet ein Gutachter für sein Gutachten?
Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie aus einem Bewertungsportal haben, nützt er Ihnen nicht viel. Sie wissen nicht, wie er berechnet wird und ob er gesetzlichen Maßstäben standhält. Vor Gericht werden Sie mit einer kostenlosen Immobilienbewertung aus dem Internet nicht punkten. Diese Wertermittlung ist leider wertlos und weit von einem Gutachten entfernt.
Ein zertifizierter Gutachter hingegen ermittelt den Wert Ihrer Immobilie nicht nur auf Basis fundierter Kenntnisse und Kennzahlen. Der professionelle Sachverständige haftet auch für den Inhalt seines Gutachtens. Darüber hinaus dürfen zertifizierte Sachverständige auch andere Gutachten überprüfen.
Expertentipp: Vertrauen Sie bei wichtigen Immobiliengutachten nicht auf eine wertlose Wertermittlung aus dem Internet, sondern ziehen Sie einen professionellen Gutachter zu Rate.
Mit einem zertifizierten Gutachten der Sachverständigen von Heid erhalten Sie deutschlandweit eine verlässliche Auskunft über Ihre Immobilie oder bereits bestehende Gutachten zu Ihrer Immobilie.