Plau­si­bi­li­sie­rung von Gutachten

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Deutschlandweit

Gutachten plau­si­bi­li­sie­ren wir im gesamten Bundesgebiet.

Gesetzeskonform

Beim Plau­si­bi­li­sie­ren Ihres Gutachtens halten wir die gesetzlichen Vorgaben sorgfältig ein.

Vier-Augen-Prinzip

Wir sichern jedes Gutachten durch die Prüfung eines zweiten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ters ab.

Festpreis​garantie

Wir halten uns an den vereinbarten Preis, es kommen keine versteckten Kosten auf Sie zu.

Kurzfristige Termine möglich

Unsere Sach­ver­stän­di­gen nehmen auch kurzfristige Aufträge entgegen.

Bekannt aus

Wann sollte ich Gutachten überprüfen lassen?

Warum sollte ich ein existierendes privates oder gerichtliches Gutachten überprüfen lassen? Für die Plau­si­bi­li­sie­rung eines Gutachtens gibt es mehrere Gründe. Die häufigsten betreffen Aktualität, Scheidung, Erbschaft oder Steuerbescheide nach einer Schenkung.

Gutachten überprüfen lassen: Aktualität

Aktualität spielt bei einem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten eine wichtige Rolle. Ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten für Ihr Grundstück kann noch so präzise und korrekt sein – wenn es einige Jahre alt ist, stimmt der Wert nicht mehr. Eine Überprüfung ist notwendig, wenn der Bodenwert deutlich gestiegen ist oder umfangreichere Umbauten oder Mo­der­ni­sie­run­gen vorgenommen wurden.

Beispiele: Ihr Gutachten ist erst drei Jahre alt. Seitdem haben Sie die Terrasse in einen Wintergarten verwandelt, die Außenwände gedämmt, die sanitären Anlagen, die Heizungsanlage oder Rohre ausgetauscht, das Dach neu gedeckt – oder zumindest ein, zwei dieser Maßnahmen durchgeführt. Haben Sie also in die Modernisierung Ihrer Immobilie investiert, sollten Sie das Gutachten überprüfen lassen. Das alles wirkt sich wertverändernd auf Ihre Immobilie aus.

Ist Ihr Haus schon etwas älter und Sie haben seit dem jüngsten Gutachten vor mehreren Jahren nichts verändert, sollten Sie es vor einem Verkauf ebenfalls überprüfen lassen. Denn die marktbedingte Bo­den­wert­stei­ge­rung kann Ihr Grundstück schon nach wenigen Jahren wertvoller gemacht haben.

Relevant werden alle diese Punkte, wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten – oder wenn rechtliche Vorgänge wie eine Scheidung oder Erbschaft Sie zu einer Wertüberprüfung zwingen.

Expertentipp: Wenn das bestehende Gutachten mehr als ein Jahrzehnt alt ist oder sich zu viele Faktoren verändert haben, ist es sinnvoller, ein neues Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten zu erstellen, anstatt das bestehende zu überprüfen.

Gutachten überprüfen lassen: Trennung

Trennungen sind schmerzhaft – emotional, und möglicherweise auch finanziell. Das gilt für Trennungen im Privaten genauso wie für Trennungen auf beruflicher Ebene. In beiden Bereichen kann die Plau­si­bi­li­sie­rung von Gutachten sinnvoll sein.

Insbesondere bei Scheidungen sollte ein Gutachten unbedingt überprüft werden, wenn es von der Gegenseite beauftragt wurde. Selbst wenn es nicht zum Prozess kommt, können Sie ein überprüftes Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten bei einem au­ßer­ge­richt­li­chen Vergleich nutzen, um die Forderungen der Gegenpartei auf einen plausiblen Wert zu steigern oder zu senken.

Gut zu wissen: Oftmals erwirken Anwälte mit einem von Heid überprüften Gutachten vor Gericht, dass ein neues Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten über die Immobilie erstellt werden muss oder ein Vergleich erzielt werden kann.

Auch bei betrieblichen Trennungen müssen Sie unter Umständen ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten anfechten. Scheidet ein Gesellschafter aus der Firma aus, muss er ausbezahlt werden. Oftmals sind stille Reserven in Firmen über Immobilien gebunden. Nur durch ein Gutachten oder eine Plau­si­bi­li­sie­rung kann der wahre Wert der Immobilien aufgedeckt werden.

Gutachten überprüfen lassen: Steuerbescheide

Erbschaften sind ebenfalls ein möglicher Anwendungsfall für die Überprüfung eines Gutachtens. Einerseits, wenn ein Erbe ausbezahlt werden muss, andererseits, wenn das Finanzamt die Erb­schafts­steu­er für die Immobilie zu hoch ansetzt.

Auch bei einer Schenkung können Plau­si­bi­li­sie­run­gen ein geeignetes Mittel sein, um einen Steuerbescheid anzufechten.

Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten anfechten

Unabhängig davon, ob Sie ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten anfechten möchten, weil Sie Ihrem Ex-Partner im Rahmen einer Scheidung keine überzogenen Summen ausbezahlen möchten, oder weil Sie den Bescheid des Finanzamts im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung als zu hoch empfinden – Sie benötigen eine Plau­si­bi­li­sie­rung des existierenden Gutachtens.

Expertentipp: Geben Sie nicht gleich ein neues Gutachten in Auftrag! Oftmals ist es preiswerter, ein bestehendes Gutachten der Gegenseite überprüfen zu lassen. Der Nutzen kann dabei unter Umständen sogar höher sein als ein neues Gutachten. Dies hängt maßgeblich vom Schätzwert des anderen Gutachters ab.

Es kann sich finanziell lohnen, ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten anzufechten und überprüfen zu lassen. In der Regel können Gutachten mit richtigen Verkehrswerten angegriffen werden. Das führt nicht selten zu einem niedrigeren Vergleichswert zwischen den Parteien bei Ge­richts­ver­hand­lun­gen. Bei Heid ist die Erstberatung kostenlos und unverbindlich.

Für die Überprüfung eines bestehenden Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens, das Sie anfechten möchten, benötigen wir folgende Dokumente, sofern vorhanden:

  • Alt­las­ten­aus­kunft
  • An­lie­ger­be­schei­ni­gung / er­schlie­ßungs­bei­trags­recht­li­che Auskunft
  • Aufstellung mit allen Mo­der­ni­sie­run­gen der letzten zehn Jahre
  • Baubeschreibung
  • Bau­las­ten­aus­kunft
  • Energieausweis
  • Flä­chen­be­rech­nun­gen (Wohn-/Nutzfläche)
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Grundrisse und Bauzeichnungen (Schnitte, Ansichten)
  • das Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, das wir überprüfen sollen
  • amtlicher Lageplan / Flurkarte

In besonderen Fällen benötigen wir außerdem:

Ihnen liegen nicht alle Unterlagen vor? Die zuständige Bau­auf­sichts­be­hör­de sollte die Dokumente haben und Ihnen behilflich sein.

Zu den Gebäudearten, die wir für Sie regelmäßig bewerten, zählen unter anderem:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Fachkompetenz von Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tern

Um ein privates oder gerichtliches Gutachten inhaltlich und methodisch anzugreifen, muss es von einem zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen überprüft werden, der nachweislich die Kompetenz für das entsprechende Fachgebiet hat. Beispiel Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten: Nur weil ein Gutachter fundierte Kenntnisse über die Bewertung von sakralen Altbauten hat, heißt das noch nicht, dass er auch Neubauten mit Swimmingpool richtig einschätzen kann.

Doch es muss gar nicht vor Gericht enden: Rechtsanwälte schalten Gutachter wie die geprüften Sach­ver­stän­di­gen von Heid auch ein, wenn ein bestehendes Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten überarbeitet werden soll.

Gut zu wissen: Das Sach­ver­stän­di­gen-Netzwerk von Heid deckt die komplette Bandbreite an Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten kompetent, objektiv und unabhängig ab.

Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von TÜV, DEKRA, DIA, HypZert und EIPOS. Wir finden auch bei individuellen Anliegen die ideale, ge­set­zes­kon­for­me Lösung zum garantierten Festpreis. Wir analysieren und aktualisieren gerne ein bestehendes Gutachten für Sie!

Haftet ein Gutachter
für sein Gutachten?

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie aus einem Be­wer­tungs­por­tal haben, nützt er Ihnen nicht viel. Sie wissen nicht, wie er berechnet wird und ob er gesetzlichen Maßstäben standhält. Vor Gericht werden Sie mit einer kostenlosen Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung aus dem Internet nicht punkten. Diese Wertermittlung ist leider wertlos und weit von einem Gutachten entfernt.

Ein zertifizierter Gutachter hingegen ermittelt den Wert Ihrer Immobilie nicht nur auf Basis fundierter Kenntnisse und Kennzahlen. Der professionelle Sachverständige haftet auch für den Inhalt seines Gutachtens. Darüber hinaus dürfen zertifizierte Sachverständige auch andere Gutachten überprüfen.

Expertentipp: Vertrauen Sie bei wichtigen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten nicht auf eine wertlose Wertermittlung aus dem Internet, sondern ziehen Sie einen professionellen Gutachter zu Rate.

Mit einem zertifizierten Gutachten der Sach­ver­stän­di­gen von Heid erhalten Sie deutschlandweit eine verlässliche Auskunft über Ihre Immobilie oder bereits bestehende Gutachten zu Ihrer Immobilie.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
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Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.