Öffentlich bestellter Gutachter für Immobilien

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzes­konform

Wir erstellen unsere Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach §194 BauGB und ImmoWertV bzw. BelWertV.

Zertifiziert

Unsere Gutachter sind von TÜV, DEKRA, DIA, HypZert und EIPOS zertifiziert.

Kostenlose Erstberatung

Für unsere unverbindliche Erstberatung entstehen keine Kosten.

Fest­preis­ga­ran­tie

Sie erhalten von uns ein Fest­preis­an­ge­bot für volle Kos­ten­si­cher­heit.

Vereidigte Gutachter

Unsere Gutachter sind öffentlich bestellt & vereidigt. Unsere Expertise wird von Behörden & vor Gericht anerkannt.

Bekannt aus

Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grund­stücks­ty­pen:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Wie sind öffentlich bestellte Sachverständige für Immobilien qualifiziert?

Öffentlich bestellte Gutachter sind Sachverständige, die das Ver­wal­tungs­ver­fah­ren der IHK durchlaufen haben. Nach einer ausführlichen Überprüfung wird in einem Votum durch das Fachgremium die öffentliche Bestellung bestätigt und der Anwärter als Sach­ver­stän­di­ger für Immobilien vereidigt.

Kriterien, die öffentlich bestellte Gutachter mitbringen müssen, umfassen

  • besondere Sachkunde samt Qua­li­täts­nach­wei­sen,
  • persönliche Eignung,
  • Sorgfalt und Ver­trau­ens­wür­dig­keit
  • sowie Objektivität.

Gut zu wissen: Öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­stän­di­ger ist die einzige geschützte Be­rufs­be­zeich­nung im Bereich Wertermittlung für Immobilien.

Mit der öffentlichen Bestellung sind Sachverständige dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, ihre Aufträge gewissenhaft zu bearbeiten und dabei den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. Zudem unterliegen sie der Schweigepflicht und müssen unparteiisch und unabhängig handeln.

Sechs anerkannte Zer­ti­fi­zie­run­gen für Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge.

Vorgehen bei der Beauftragung eines öffentlich bestellten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ters

Einen öffentlich bestellten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter können Sie auch als Privatperson einfach selbst beauftragen. In nur vier Schritten halten Sie das fertige Gutachten in den Händen:

1. Senden Sie eine Anfrage mit Ihrem Anliegen an die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.

2. Gemeinsam finden wir heraus, welche Art von Gutachten am besten zu den Anforderungen passt.

3. Wir vereinbaren einen Termin für die Besichtigung des Grundstücks oder der Immobilie. Vor Ort macht sich der Gutachter ein Bild.

4. Nach der Besichtigung fertigt der öffentlich bestellte und vereidigte Sach­ver­stän­di­ger anhand seiner Eindrücke und Unterlagen das Gutachten nach ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren an.

Häufige Fragen zu öffentlich bestellten Gutachtern für Immobilien

Informieren Sie sich zu den Bedingungen rund um Gutachten durch öffentlich bestellte Sachverständige.

Wie viel kostet ein öffentlich bestellter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter?

Ein öffentlich bestellter Sach­ver­stän­di­ger für Immobilien verlangt üblicherweise rund 160 Euro netto pro Stunde. Wie hoch die Kosten für einen öffentlich bestellten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Je nach Größe der Immobilie, Nutzungsart und Komplexität des Sachverhalts variiert der Preis. Ein vollständiges Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erhalten Sie ab 2.790 Euro. Für Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en fallen die Kosten deutlich höher aus, da hier zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Wer beauftragt einen öffentlich bestellten Sach­ver­stän­di­gen?

Die Beauftragung eines vereidigten Gutachters für Immobilien ist nicht den Gerichten vorbehalten. Auch als Privatperson können Sie die Dienst­leis­tun­gen in Anspruch nehmen und sich so bereits vorbeugend gegen Rechts­strei­tig­kei­ten absichern. Im Rechtsfall kann der öffentlich bestellte Gutachter von Staats­an­walt­schaf­ten und Rechtskanzleien sowie dem Gericht selbst beauftragt werden.

Wann sollte ein öffentlich bestellter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter beauftragt werden?

Bei allen Anliegen rund um Immobilien, die häufig ein Ge­richts­ver­fah­ren nach sich ziehen, ist ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen empfehlenswert. Wer nicht die Kosten für ein zusätzliches Gutachten tragen möchte, sorgt vor, indem er direkt ein anerkanntes, voll­um­fäng­li­ches Gutachten in Auftrag gibt. Dasselbe gilt für Anliegen, die von einer öffentlichen Behörde, meist dem Finanzamt, bearbeitet werden müssen. Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH stehen auch nach Abgabe des Gutachtens noch für etwaigen Klärungsbedarf der Behörden zur Verfügung.

Achtung: Ein Kurzgutachten reicht nicht aus. Beauftragen Sie das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten in voller Länge, um ein be­hör­den­kon­for­mes und gerichtsfestes Dokument zu erhalten.

Welche Konsequenzen hat es, wenn der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nicht öffentlich bestellt ist?

Vor Gericht hat nur das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters Bestand. Gutachten, in denen nicht alle Formalia eingehalten werden, werden nicht als Beweismittel anerkannt. Die Folge: Es wird ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das erneut Kosten verursacht.

Für welche Sachgebiete gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

Es gibt verschiedene Bereiche, in denen Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt werden. Handwerkliche, technische und wirtschaftliche Fragestellungen bilden die drei Hauptgruppen. Vereidigte Sachverständige für Immobilien gehören zusammen mit Sach­ver­stän­di­gen für Un­ter­neh­mens­be­wer­tun­gen der letzten Gruppe an. Alle Themen rund um die Bewertung von Immobilien werden von öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern für Immobilien bearbeitet.

Öffentlich bestellte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter finden

Bei der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung können Sie sich auf die Qualifizierung der Gutachter verlassen. Vielfältige Zer­ti­fi­zie­run­gen und die Bestellung durch die IHK sind bei unseren Sach­ver­stän­di­gen Voraussetzung. Fordern Sie bei uns ein
Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen an und erhalten Sie ein objektives, gerichtsfestes Dokument.

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