Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilien
Wenn es hart auf hart kommt und Sie mit einer Immobilie vor Gericht landen, zählt das, was schwarz auf weiß von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dokumentiert und nachgewiesen ist. Erfahren Sie, welche Qualifizierung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung vorausgeht, wann Sie auf einen ebensolchen Immobiliengutachter angewiesen, was er kostet sind und wie Sie ihn beauftragen.
Bei öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern für Immobilien können Sie sich sicher sein, dass diese qualifiziert sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das ist die Aufgabe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilien
- 2. Wie sind öffentlich bestellte Sachverständige für Immobilien qualifiziert?
- 3. Vorgehen bei der Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachters
-
4. Häufige Fragen zu öffentlich bestellten Gutachtern für Immobilien
- 4.1 Wie viel kostet ein öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter?
- 4.2 Wer beauftragt einen öffentlich bestellten Sachverständigen?
- 4.3 Wann sollte ein öffentlich bestellter Immobiliengutachter beauftragt werden?
- 4.4 Welche Konsequenzen hat es, wenn der Immobiliengutachter nicht öffentlich bestellt ist?
- 4.5 Für welche Sachgebiete gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter?
- 5. Öffentlich bestellte Immobiliengutachter finden
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Das ist die Aufgabe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilien
Die Aufgabe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist es, seine Fachkenntnis einzusetzen, um neutrale, fundierte Gutachten zu erstellen, die vor Gericht herangezogen werden können. Weitere Aufgaben umfassen beratende, überwachende oder schiedsgerichtliche Tätigkeiten. Mögliche Anwendungsfälle entstehen bei Reststreitigkeiten aufgrund von:
Als vereidigter Sachverständiger für Immobilien steht ein Gutachter im Dienst des Staates. Er ist dazu verpflichtet, auf Anfrage eines Gerichts ein Gutachten zu erstellen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn ein Interessenskonflikt besteht.
Wichtig: Vor Gericht sind nur vollwertige Verkehrswertgutachten oder spezialisierte Gutachten wie das Restnutzungsdauer- oder Mietwertgutachten anerkannt. Ein Kurzgutachten oder eine Portfoliobewertung reichen nicht aus.
Wie sind öffentlich bestellte Sachverständige für Immobilien qualifiziert?
Öffentlich bestellte Gutachter sind Sachverständige, die das Verwaltungsverfahren der IHK durchlaufen haben. Nach einer ausführlichen Überprüfung wird in einem Votum durch das Fachgremium die öffentliche Bestellung bestätigt und der Anwärter als Sachverständiger für Immobilien vereidigt.
Kriterien, die öffentlich bestellte Gutachter mitbringen müssen, umfassen
- besondere Sachkunde samt Qualitätsnachweisen,
- persönliche Eignung,
- Sorgfalt und Vertrauenswürdigkeit
- sowie Objektivität.
Gut zu wissen: Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist die einzige geschützte Berufsbezeichnung im Bereich Wertermittlung für Immobilien.
Mit der öffentlichen Bestellung sind Sachverständige dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, ihre Aufträge gewissenhaft zu bearbeiten und dabei den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. Zudem unterliegen sie der Schweigepflicht und müssen unparteiisch und unabhängig handeln.
Sechs anerkannte Zertifizierungen für Immobiliensachverständige.
Vorgehen bei der Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachters
Einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter können Sie auch als Behörde, Unternehmen oder Privatperson beauftragen. In nur vier Schritten halten Sie das fertige Gutachten in den Händen:
- Senden Sie eine Anfrage mit Ihrem Anliegen an die Heid Immobilienbewertung.
- Gemeinsam finden wir im kostenlosen Erstgespräch heraus, welche Art von Gutachten am besten zu den Anforderungen passt.
- Wir vereinbaren einen Termin für die Besichtigung des Grundstücks oder der Immobilie. Vor Ort macht sich der Gutachter ein Bild.
- Nach der Besichtigung fertigt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger anhand seiner Eindrücke und Unterlagen das Gutachten nach gesetzeskonformen Bewertungsverfahren an.
Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grundstückstypen:
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- & Geschäftshäuser
- Ferienhäuser & Wohnungen
- Pflegeappartments
Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Ärztezentren
- Logistik- & Hallenflächen
- Handels- & Dienstleistungsflächen
- Produktionsflächen & Werkstätten
- Industrie- & Technologieparks
- Landwirtschaftliche Betriebe
Sonderimmobilien
Grundstücke & Rechte
- Flächen im Außenbereich
- Land- & Forstwirtschaftliche Flächen
- Sanierungsgebiete
- Wohnrecht & Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Häufige Fragen zu öffentlich bestellten Gutachtern für Immobilien
Informieren Sie sich zu den Bedingungen rund um Gutachten durch öffentlich bestellte Sachverständige.
Wie viel kostet ein öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter?
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger für Immobilien verlangt üblicherweise rund 160 Euro netto pro Stunde. Wie hoch die Kosten für einen öffentlich bestellten Immobiliensachverständigen letztlich ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Je nach Größe der Immobilie, Nutzungsart und Komplexität des Sachverhalts variiert der Preis. Der ungefähre Kostenrahmen für Verkehrswertgutachten beträgt bei Wohnimmobilien meist ab 2.640 Euro. Für Spezialimmobilien fallen die Kosten deutlich höher aus, da hier zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Wer beauftragt einen öffentlich bestellten Sachverständigen?
Die Beauftragung eines vereidigten Gutachters für Immobilien ist nicht den Gerichten vorbehalten. Auch als Privatperson oder Unternehmen können Sie die Dienstleistungen in Anspruch nehmen und sich so bereits vorbeugend gegen Rechtsstreitigkeiten absichern.
Im Rechtsfall kann der öffentlich bestellte Gutachter von Staatsanwaltschaften und Rechtskanzleien sowie dem Gericht selbst beauftragt werden.
Wann sollte ein öffentlich bestellter Immobiliengutachter beauftragt werden?
Bei allen Anliegen rund um Immobilien, die ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen, ist ein Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen empfehlenswert. Wer nicht die Kosten für ein zusätzliches Gutachten tragen möchte, sorgt vor, indem er direkt ein anerkanntes, vollumfängliches Gutachten in Auftrag gibt. Dasselbe gilt für Anliegen, die von einer öffentlichen Behörde, meist dem Finanzamt, bearbeitet werden müssen. Die Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung stehen auch nach Abgabe des Gutachtens noch für etwaigen Klärungsbedarf seitens der Behörden zur Verfügung.
Achtung: Ein Kurzgutachten reicht nicht aus. Beauftragen Sie das Verkehrswertgutachten in voller Länge, um ein behördenkonformes und gerichtsfestes Dokument zu erhalten.
Welche Konsequenzen hat es, wenn der Immobiliengutachter nicht öffentlich bestellt ist?
Vor Gericht hat nur das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Bestand. Gutachten, in denen nicht alle Formalia eingehalten werden, werden nicht als Beweismittel anerkannt. Die Folge: Es wird ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das erneut Kosten verursacht.
Für welche Sachgebiete gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter?
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt werden. Handwerkliche, technische und wirtschaftliche Fragestellungen bilden die drei Hauptgruppen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilien gehören zusammen mit Sachverständigen für Unternehmensbewertungen der letzten Gruppe an. Alle Themen rund um die Bewertung von Immobilien werden von öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern für Immobilien bearbeitet.
Öffentlich bestellte Immobiliengutachter finden
Bei der Heid Immobilienbewertung können Sie sich auf die Qualifizierung der Gutachter verlassen. Vielfältige Zertifizierungen und die Bestellung durch die IHK sind bei unseren Sachverständigen Voraussetzung. Fordern Sie bei uns ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an und erhalten Sie ein objektives, gerichtsfestes Dokument.
Gerne beraten wir Sie dazu in einem ersten, unverbindlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0800 - 90 90 282 oder füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus. Wir melden uns umgehend und machen auch kurzfristige Anfragen möglich.