Mietwertgutachten: realistische und verlässliche Renditeermittlung für Mietobjekte

Ob Mieter, Vermieter oder Kapitalanleger: Ein Mietwertgutachten ist eine sinnvolle Investition, wenn es darum geht, den Wert und das Renditepotenzial eines Mietobjekts genau bestimmen zu lassen. Mit dem Mietgutachten eines zertifizierten Sachverständigen erhalten Sie eine verlässliche Auskunft über den Mietwert Ihrer Immobilie. So halten Sie zum Beispiel eine starke Durchsetzungsgrundlage für (oder gegen) eine Mieterhöhung in der Hand.

Immobiliengutachterin erstellt Mietwertgutachten

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Gesetzes​konform

Unsere Verkehrswertgutachten erstellen wir nach §194 BauGB und ImmoWertV bzw. BelWertV.

Zertifiziert

Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von TÜV, DEKRA, DIA, HypZert und EIPOS.

Kostenlose Erstberatung

Bei unserer Erstberatung fallen keine Kosten für Sie an.

Festpreis​garantie

Wir erstellen Ihnen ein Festpreisangebot, welches Ihnen volle Kostensicherheit bietet.

Individuelle Lösungen

Auch bei individuellen Anliegen finden wir die ideale Lösung für Sie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mietwertgutachten ist die Alternative zu Vergleichsobjekten oder dem Mietspiegel, wenn eine Durchsetzungsgrundlage für eine Mieterhöhung benötigt wird.
  • Mietgutachten kommen aber auch bei Zwangsversteigerungen, zur Anfechtung von Mieterhöhungen, zur Wohnwertermittlung oder Nutzungsentschädigung bei Scheidungen und zur Renditeeinschätzung von Mietobjekten für Kapitalanleger zum Einsatz.
  • Die Marktmiete darf 120 % der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschreiten.
  • Lage (im Gebäude, im Ort, im Land), Größe, Baujahr, Zustand und Ausstattung des Mietobjekts beeinflussen den Mietwert stark.
  • Die Rendite von Core-Objekten (das sind vorwiegend gewerblich genutzte Bestandsobjekte an Vorzeigestandorten, vermietet an solvente Mieter) ist in vielen Metropolregionen unter drei Prozent gesunken.

Verlässliche Mietwertgutachten für Renditeimmobilien

Wenn für die Gemeinde, in der Ihr Mietobjekt liegt, weder ein qualifizierter Mietspiegel noch ausreichend Vergleichsobjekte vorliegen, sollten Sie den Mietpreis mittels Mietwertgutachten ermitteln lassen. Mit einem Mietgutachten haben Sie zudem eine gute Grundlage, um eine angemessene Mieterhöhung im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen.

3 Grundlagen für eine Mieterhöhung

Um die Miete zu erhöhen, benötigen Sie eine Datengrundlage. Denn der Mieter muss einer Mieterhöhung nicht zustimmen. Sie benötigen seine einseitige und formlose Zustimmung allerdings, wenn Sie die Mieterhöhung nicht juristisch klären wollen. Mit jeder dieser drei Datenquellen können Sie Ihren Anspruch auf eine Mieterhöhung argumentativ unterstützen:

  • Mietspiegel: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel. Den einfachen Mietspiegel erstellen die Gemeinde oder Interessenvertreter (zum Beispiel der Mieterschutzbund oder Hausbesitzervereine) ohne formelles Verfahren. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter akzeptiert. Er wird von der Gemeindevertretung förmlich beschlossen und im zweijährigen Turnus erneuert. Da es keine Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels gibt, verzichten einige kleinere Städte oder Gemeinden darauf. Bei Neuvermietungen darf der Mietzins nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete des Geltungsraumes liegen.
  • Vergleichsobjekte: Der Vermieter kann drei vergleichbare Wohnungen, die ähnliche Vergleichsmerkmale aufweisen und möglichst in der gleichen Gemeinde liegen, ins Feld führen, um seine Mieterhöhung zu bekräftigen. Die Vergleichsobjekte müssen identifizierbar sein. Der Vermieter muss pro Vergleichswohnung die Anschrift (Straße, Hausnummer, Stockwerk, Lagebezeichnung im Stockwerk), den Quadratmeterpreis und Angaben über Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattung und Baujahr bekanntgeben. Höhere Datenschutzbedingungen erschweren es mittlerweile, genügend vergleichbare Immobilien zu finden.
  • Mietwertgutachten: Das Mietgutachten ist ein „Parteigutachten“. Es findet in einem etwaigen Gerichtsprozess Anklang, wenn es von einem zertifizierten Sachverständigen gesetzeskonform erstellt wurde, gilt allerdings nicht als Beweismittel.
Mieterhöhung – Mietspiegel, Vergleichsobjekte, Mietgutachten

Argumentationshilfen für eine Mieterhöhung: Mietspiegel, Vergleichsobjekte, Mietgutachten.

Verweigert Ihr Mieter die angestrebte Mieterhöhung, in Ihrer Gemeinde existiert kein Mietspiegel und Sie finden keine passenden Vergleichsobjekte, bleibt Ihnen nur noch ein Mietgutachten, um Ihren Mieterhöhungsanspruch zu untermauern.

Ein Mietwertgutachten ist also ein nützliches Dokument für Renditeimmobilien im privaten und gewerblichen Bereich.

Wir bieten unsere Mietwertgutachten für die folgenden Immobilienarten an:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pflegeappartments

Gewerbeimmobilien

Grundstücke & Rechte

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Mietwertgutachten: häufige Fragen & Antworten

Im Folgenden beantworten wir Ihnen häufige Fragen, die es zum Mietwertgutachten und den Leistungen unserer Immobiliengutachter gibt.

Was ist ein Mietwertgutachten?

Mit einem Mietwertgutachten, auch Mietgutachten genannt, erfahren Sie, wie hoch ein realistischer und vertretbarer Mietwert für Ihre Immobilie ist. Den Mietwert ermitteln Sachverständige, indem sie vergleichbare Objekte heranziehen, aber auch die individuellen Eigenschaften der Mietimmobilie berücksichtigen. Das heißt: Mit einem verlässlichen Mietwertgutachten erhalten Sie Auskunft über einen angemessenen Mietpreis für Ihre Immobilie auf dem örtlichen Markt.

Wann benötige ich ein Mietwertgutachten?

Ein Mietwertgutachten benötigen Sie

als Vermieter:

  • zur Durchsetzung einer Mieterhöhung, wenn weder Vergleichsmieten noch ein Mietspiegel vorliegen,
  • bei Auseinandersetzungen zur Miethöhe für Wohn- und Gewerbeimmobilien,
  • bei der Zwangsversteigerung als Grundlage für die Vereinbarung der Miethöhe zwischen Zwangsverwalter und Gläubigerbank.

als Mieter:

  • zur Anfechtung einer Mieterhöhung.

als Kapitalanleger:

  • zur Berechnung eines vertretbaren Mietpreises,
  • als Unterstützung bei der Einschätzung des Renditepotenzials der Immobilie.

bei einer Scheidung:

  • für die Miet- oder Wohnwertermittlung,
  • für die Nutzwertentschädigung im Scheidungsverfahren.

Experten-Tipp: Sobald Sie ein Mietwertgutachten benötigen, das Sie vor Gericht vorlegen müssen, sind Sie auf einen zertifizierten Immobiliengutachter angewiesen. Das Mietgutachten eines von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hat auf Ämtern und vor Gericht ebenso Bestand wie das Mietwertgutachten eines von DEKRA, EIPOS oder TÜV zertifizierten Gutachters. Das Mietwertgutachten eines freien und meist günstigeren Immobiliengutachters wird im Ernstfall nicht zugelassen.

✓ Ihr Vorteil: Anders als freie Immobiliengutachter sind sämtliche unserer Sachverständigen für Immobilien von der IHK geprüft und von renommierten Institutionen wie den oben genannten zertifiziert.

Was ist der Mietwert?

Bei der Mietwertermittlung tauchen zwei Begriffe auf, die sich unterscheiden:

  • ortsübliche Vergleichsmiete:
    Damit ist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 558 BGB (2)) der durchschnittliche Mietzins gemeint, der in einer Gemeinde oder in vergleichbaren Kommunen in den letzten vier Jahren für vergleichbare Objekte vereinbart oder geändert wurde. Die Vergleichbarkeit der Objekte bezieht sich auf Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Dabei ist auf eine in etwa gleichmäßige Verteilung der Mieten über die letzten vier Jahre zu achten. Die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt sich hingegen aus bestehenden Mietverhältnissen über vergleichbare Wohnungen. Sie ist eine marktorientierte, modifizierte Durchschnittsmiete.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete gilt nicht für preisgebundenen Wohnraum. Dazu zählt Wohnraum, bei welchem die Miethöhe durch ein Gesetz vorgegeben oder im Rahmen einer Förderzusage festgelegt wurde.
  • Marktmiete:
    Die Marktmiete ist die an einem bestimmten Tag (dem Stichtag) durchschnittlich erzielbare Miete bei Neuvermietungen. Bei Wohnraum gilt die sogenannte Wesentlichkeitsgrenze für Marktmieten. Die Marktmiete darf also 120 % der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Das heißt: Die Marktmiete bezieht sich unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage auf Neuvermietungen zu einem Stichtag, während die ortsübliche Vergleichsmiete Angaben zur durchschnittlichen Miethöhe der letzten Jahre liefert. Dieser Unterschied ist wichtig für die Ermittlung des Mietwerts, weil die Marktmiete, die Sie für ein privates Mietobjekt ansetzen, die ortsübliche Vergleichsmiete bis zu einer bestimmten Grenze übersteigen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete dient demnach als Orientierung, um die mögliche Marktmiete festzulegen.

Was gilt für die Mietwertermittlung beim Scheidungsverfahren?

Bleibt bei einer Scheidung ein Ehegatte im Haus oder der Wohnung, besteht gemäß § 1361b BGB häufig Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten Nutzwertentschädigung.

Dabei werden zwei Begriffe unterschieden:

  • Der „objektive Wohnwert“:
    Dieser entspricht der ortsüblichen Vergleichsmiete, die sich für das Bewertungsobjekt grundsätzlich erzielen lässt.
  • Der „angemessene“ oder „subjektive Wohnwert“:
    Darunter versteht man den Mietwert, den ein Ehegatte, der in der streitgegenständlichen Wohnimmobilie bleibt, gemäß seiner Einkommensverhältnisse für eine Miete aufwenden würde, im Sinne der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der angemessene, subjektive Wohnwert ist während des Trennungsjahres gültig, also solange die Scheidung noch nicht vollzogen ist. Die Rechtsprechung bestimmt dabei einen Wert, den der betreffende Ehegatte für eine kleinere, dem ehelichen Lebensstandard entsprechende Wohnung auf dem lokalen Wohnungsmarkt zahlen müsste. Je nach Region ist hierbei mit Beträgen zwischen 360 bis 600 Euro zu rechnen.

Sobald der Scheidungsantrag eingereicht ist, wird nicht mehr der subjektive Wohnwert angesetzt, sondern der objektive Wohnwert. Denn in diesem Fall gilt die Ehe als endgültig beendet. Es wird der Wert wirksam, welcher im Falle einer Vermietung des Objekts zu erzielen wäre. Weitere Informationen rund um das Thema Scheidung mit Haus können Sie hier nachlesen.

Welche Faktoren wirken sich auf die Höhe des Mietwerts aus?

Ein Immobiliengutachter, der den Mietwert Ihrer Immobilie sorgfältig ermittelt, berücksichtigt bei seinen Berechnungen eine Vielzahl verschiedener Faktoren. Dazu gehören:

  • Makrolage: Wo befindet sich die Immobilie regional betrachtet? Zwischen einer bayerischen Millionenstadt und einem abgelegenen Dorf in Brandenburg bestehen erhebliche Unterschiede auf dem Mietmarkt.
  • Mikrolage: Die Mikrolage bezieht sich auf das unmittelbare Umfeld der Immobilie. Beispielsweise wirken sich eine sehr gute Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten und städtische Infrastruktur wie Kindergärten und Schulen tendenziell wertsteigernd auf den Mietwert aus. Sogar die Lage innerhalb des Gebäudes hat Einfluss auf den Mietwert.
  • Größe: Die Art und Höhe der Räume Ihrer Immobilie sind ausschlaggebend für die Berechnung der Wohnfläche.
  • Ausstattung: Ein Mietobjekt, in dem Parkett verlegt ist, wird einen höheren Mietwert erzielen als eines mit PVC-Böden. Ist eine neue Einbauküche, ein modernes Bad, ein Aufzug oder ein Schwimmbad für die Hausgemeinschaft vorhanden, steigt der Wert ebenfalls.
  • Zustand: Der bauliche Zustand des Mietobjekts spielt ebenfalls eine Rolle bei der Mietwertermittlung. Modernisierungen und Instandsetzungen erhöhen den Wert. Hat der Vermieter lange nicht mehr in das Objekt investiert, sinkt der Wert.
  • Energiebilanz: Wenn Ihre Immobilie einen sehr hohen Energieverbrauch vorweist, ist das von Nachteil für den Mieter. In einem solchen Fall sinkt der Mietwert üblicherweise. Berücksichtigen Sie, dass Sie beim Verkauf einer Wohnung, aber auch zur Wertermittlung einen Energieausweis benötigen. Jetzt Energieausweis anfordern!

Weil die individuellen Faktoren einer Immobilie entscheidend für deren Mietwert sind, kommt es häufig vor, dass der ermittelte Mietwert von der ortsüblichen Miethöhe deutlich abweichen kann. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Sie sich an einen professionellen Immobiliengutachter wenden, der den Zustand Ihrer Immobilie auf Basis von Fachwissen und Erfahrung präzise und verlässlich einschätzen kann.

✓ Ihr Vorteil: Die Kenntnis des regionalen Mietmarktes sowie eine Vor-Ort-Besichtigung sind essenziell, um die Miethöhe verlässlich ermitteln zu können. Deshalb verfügen wir über ein breites Netzwerk lokal tätiger Experten, die den Mietwert Ihrer Immobilie grundsätzlich vor Ort ermitteln. Zudem lassen wir jedes unserer Gutachten von einem zweiten Sachverständigen gemäß Vier-Augen-Prinzip prüfen. So können wir Ihnen höchste Qualitätsstandards garantieren.

Welche Unterlagen benötigt ein Sachverständiger, um ein Mietwertgutachten zu erstellen?

Damit ein professioneller Immobiliengutachter Ihnen ein verlässliches Mietwertgutachten erstellen kann, sollten Sie die folgenden Unterlagen bereitstellen:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Bauunterlagen, Bauzeichnungen und Grundrisse aller Geschosse
  • Kubaturberechnung, Wohn- oder Nutzflächenberechnung, Ansichten und Schnitte (sofern vorhanden)
  • aktuelle Flurkarte oder amtlichen Lageplan
  • Auskunft zu Baulasten
  • Auskunft zu Altlasten
  • Angaben zum Baujahr, der Größe und dem Ausstattungsstandard des Mietobjekts sowie ggf. einer Geschosslage
  • Miet- oder Pachtvertrag
  • Zeitpunkt der letzten Mietanpassung
  • Übersicht durchgeführter Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • ggf. eine Mängelliste
  • aktueller Energieausweis
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • bei Erbbaurechten den Erbbaurechtsvertrag
  • bei Wohnungsbindung die entsprechende Fördermittelauskunft
  • die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung (aus denen hervorgeht, welche Instandhaltungsmaßnahmen anstehen und wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist)
  • ggf. eine Gerichtsakte mit allen Parteienvorgängen

Der Immobiliengutachter greift außerdem auf die Daten der Gutachterausschüsse, den lokalen Mietspiegel sowie Informationen zu Neuvermietungen aus Immobilienportalen zurück, um ein präzises und gesetzeskonformes Mietgutachten zu erstellen.

Wie hoch sind die Kosten für ein Mietwertgutachten?

Die Kosten für ein Mietwertgutachten richten sich nach Art und Größe des Auftrags. In vielen Fällen ist das Mietwertgutachten mit 60 bis 80 Seiten aufwändiger als ein Verkehrswertgutachten. Hier können sich je nach Immobilienart und Umfang des Auftrags sehr unterschiedliche Preisspannen ergeben. Grundsätzlich verlangt ein seriöser Immobiliengutachter 160 € pro Stunde. Mietwertgutachten für Mietwohnungen, die auch vor Gericht Bestand haben sollen, beginnen in der Regel bei 1.990 € zuzüglich Nebenkosten (zum Beispiel für die Beschaffung von Dokumenten).

Der Auftraggeber eines Mietgutachtens muss dieses auch bezahlen. Das heißt: Wenn Sie als Vermieter ein Mietwertgutachten in Auftrag geben, um eine Mieterhöhung durchzusetzen, können Sie die Kosten dafür nicht auf Ihren Mieter umlegen.

✓ Ihr Vorteil: Wir sichern Ihnen eine Festpreisgarantie zu. Das heißt: Am Preis, den wir mit Ihnen vereinbaren, ändert sich für Sie nichts. Das gilt auch, wenn der Aufwand höher ausfällt als von uns angenommen.

Mietwertgutachten von Heid: verlässliche Wertermittlung für Ihr Mietobjekt

Mit den Mietwertgutachten unserer Immobiliengutachter gehen Sie sicher, eine realistische Auskunft zum Mietwert Ihrer Immobilie zu erhalten. Da wir gesetzeskonforme Bewertungsverfahren anwenden und höchste Qualitätsstandards ansetzen, halten Sie mit einem Mietgutachten von Heid ein starkes Dokument in den Händen, um eine Mieterhöhung durchzusetzen oder ein ungerechtfertigtes Mieterhöhungsverlangen anzufechten.

Wenn auch Sie ein professionelles Mietwertgutachten anfordern möchten, können Sie sich unverbindlich und kostenlos von uns beraten lassen. Kontaktieren Sie uns dafür gerne unter der Rufnummer 0800 - 90 90 282 oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Auch kurzfristige Aufträge nehmen wir entgegen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

Mietwertgutachten

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