Mediation bei Immobilien oder Schieds­gut­ach­ten

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

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Bekannt aus

Was ist eine Mediation bei Immobilien?

Eine Mediation (lat. Vermittlung) bei Immobilien ist ein strukturierter, freiwilliger Prozess, bei dem die Parteien, die in einen Im­mo­bi­li­en­kon­flikt verwickelt sind, mit Hilfe eines neutralen Dritten – des Mediators – zu­sam­men­ar­bei­ten, um eine einvernehmliche, au­ßer­ge­richt­li­che Lösung zu finden. Die Mediation wird von einer speziell ausgebildeten und geschulten Person geleitet. Gesetzlich geregelt ist das Me­dia­ti­ons­ver­fah­ren im Me­dia­ti­ons­ge­setz (MediationsG).

Die Schlüsselrollen im Me­dia­ti­ons­ver­fah­ren

In einem Me­dia­ti­ons­ver­fah­ren kommen verschiedene Rollen zum Tragen, die jeweils spezifische Funktionen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten haben. Zu den zentralen Teilnehmern gehören der Schieds­gut­ach­ter, der Mediator und die Medianten.

Der Schieds­gut­ach­ter ist eine Fachperson, die herangezogen wird, um eine unparteiische Bewertung in technischen oder sachlichen Fragen zu geben, die innerhalb des Konflikts relevant sind. Er liefert ein Schieds­gut­ach­ten nach § 317ff BGB, das auf objektiven Kriterien basiert und dazu dient, strittige Punkte zu klären. Seine Rolle ist es nicht, zwischen den Parteien zu vermitteln, sondern eine fachliche Einschätzung zu präsentieren, die als gemeinsame Faktenbasis für die Verhandlung im Me­dia­ti­ons­pro­zess dient und von beiden Parteien als rechtlich bindend akzeptiert wird.

Der Mediator hingegen ist der neutrale und unparteiische Vermittler im Prozess. Er hat keine Ent­schei­dungs­ge­walt und führt keine eigenen Untersuchungen durch. Seine Aufgabe ist es, den Prozess zu leiten, den Dialog auf Augenhöhe zu fördern, den Parteien zu helfen, ihre jeweiligen Interessen und Bedürfnisse zu artikulieren und sie auf dem Weg zu einer ein­ver­nehm­li­chen Lösung zu unterstützen. Der Mediator sorgt für eine strukturierte Kommunikation, achtet darauf, dass die Regeln der Mediation eingehalten werden und dass ein fairer Ver­hand­lungs­pro­zess stattfindet. Ein guter Im­mo­bi­li­en­me­dia­tor bringt Taktgefühl, Empathie und Verständnis sowie spezifisches Fachwissen und hohe Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­kei­ten mit. Er unterliegt der Schweigepflicht.

Die Medianten sind die Kon­flikt­par­tei­en, die sich freiwillig entschieden haben, ihre Streitigkeiten durch Mediation zu lösen. Sie sind die aktiven Teilnehmer im Prozess und diejenigen, die letztendlich die Lösung erarbeiten und vereinbaren müssen. Die Medianten bringen ihre individuellen Sichtweisen, Interessen und Ziele in den Prozess ein und arbeiten gemeinsam daran, eine für alle akzeptable Lösung zu finden. Ihre Bereitschaft zur Kooperation und Kom­pro­miss­fin­dung ist entscheidend für den Erfolg der Mediation.

Mediatorin leitet durch die Immobilienmediation
Neutraler Boden: Mediatorin und Kon­flikt­par­tei­en gemeinsam an einem Tisch.

Wann ist eine Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on sinnvoll?

Eine Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on erweist sich immer dann als sinnvoll, wenn un­ter­schied­li­che Meinungen auf­ein­an­der­tref­fen und eine zielführende Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Parteien ins Stocken gerät. Da Immobilien oft den größten Wert und Streitpunkt darstellen, sind Konflikte fast unvermeidlich. Miss­ver­ständ­nis­se können zu ernsthaften Aus­ein­an­der­set­zun­gen führen, Emotionen eskalieren und Spannungen entstehen. Ohne Mediation können sich hohe Gerichtskosten anhäufen, der Streit zieht sich in die Länge und bereitet allen Beteiligten unnötigen Stress. Der Im­mo­bi­li­en­ver­kauf verzögert sich, Leerstand ist die Folge.

Die Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on bietet hingegen einen Rahmen, in dem alle Parteien gemeinsam und zielgerichtet an einer Lösung arbeiten können. Mögliche An­wen­dungs­ge­bie­te einer Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on:

  • Nach­bar­schafts­kon­flik­te: Streitigkeiten über Grenzlinien, Lärmbelästigung, Baumbestand oder Sicht­be­hin­de­run­gen
  • Miet­strei­tig­kei­ten: Konflikte zwischen Vermietern und Mietern über Themen wie Mietrückstände, Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen, In­stand­hal­tungs­pflich­ten oder Kündigungen
  • Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten: Differenzen innerhalb einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft über Ge­mein­schafts­ei­gen­tum, Renovierungen, energetische Sanierungen oder die Hausordnung
  • Familieninterne Aus­ein­an­der­set­zun­gen: Erb­strei­tig­kei­ten innerhalb der Er­ben­ge­mein­schaft oder Aufteilung von Immobilien nach einer Scheidung
  • Baukonflikte: Unstimmigkeiten zwischen Bauherren, Auftragnehmern und Architekten über Bau­ver­zö­ge­run­gen, Baumängel oder Kos­ten­über­schrei­tun­gen
  • Zwangs­ver­stei­ge­run­gen: Drohende Tei­lungs­ver­stei­ge­rung oder Zwangs­ver­stei­ge­rung sowie Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nah­men
  • Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge: Betriebliche Nachfolgen von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en
  • Kauf- und Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen: Unstimmigkeiten bei der Kauf­preis­fin­dung

Vorteile einer Mediation bei Immobilien

Einer der Hauptvorteile eines Me­dia­ti­ons­ver­fah­rens gegenüber einem Ge­richts­ver­fah­ren ist die aktive Rolle der Kon­flikt­par­tei­en: Sie entscheiden selbst über ihre Zukunft, anstatt diese Entscheidung einem Richter zu überlassen. Der au­ßer­ge­richt­li­che Weg einer Einigung spart nicht nur Zeit, Kosten und Nerven, sondern zielt auch darauf ab, eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen.

Weitere Vorteile des Me­dia­ti­ons­ver­fah­rens:

Ihr Vorteil bei Heid: Wir genießen eine hohe Akzeptanz und Ver­trau­ens­wür­dig­keit bei unseren Kunden. Für viele unserer Kunden haben wir bereits einvernehmlich optimale Lösungen für beide Parteien gefunden.

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

So läuft eine Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on ab

Bei der Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on handelt es sich um einen mehrstufigen Ansatz, der von der ersten Kontaktaufnahme bis zur endgültigen Einigung reicht. Dieser Prozess ist geprägt von Transparenz, Fairness und dem Streben nach einer Lösung, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Erstgespräch: Klärung von Interessen und Zielen

Die Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on beginnt mit einem Erstgespräch, bei dem alle beteiligten Parteien zusammentreffen. In dieser Phase werden die Grundlagen für den weiteren Me­dia­ti­ons­pro­zess gelegt. Es geht darum, die Interessen, Bedürfnisse und Erwartungen aller Beteiligten zu verstehen und die Ziele der Mediation zu definieren. Der Mediator stellt seinen Ansatz vor, klärt über die Prinzipien der Vertraulichkeit auf und erläutert den geplanten Ablauf der Mediation. Dieses Vorgespräch bildet die Basis für eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit.

Besichtigung: Objektive Bewertung der Immobilie

Ein wesentlicher Schritt in der Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on ist die Besichtigung und Bewertung der betreffenden Immobilie. Dabei werden alle relevanten Aspekte der Immobilie, wie Zustand, Lage, Ausstattung und eventuelle Mängel, genau betrachtet. Häufig wird ein unabhängiger Sach­ver­stän­di­ger hinzugezogen, um ein objektives Schieds­gut­ach­ten zu erstellen. Diese Phase ist entscheidend, um ein realistisches Verständnis des Immobilienwerts zu erlangen und später im Me­dia­ti­ons­pro­zess fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Besprechung: Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung als Grundlage

Nach der Bewertung der Immobilie folgt die Besprechung des ermittelten Wertes. In dieser Phase werden die Ergebnisse der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit allen Beteiligten diskutiert. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis über den Wert der Immobilie zu entwickeln. Diese Phase kann auch dazu dienen, un­ter­schied­li­che Sichtweisen und Wert­vor­stel­lun­gen zu klären und gegebenenfalls anzunähern. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, einen Konsens über den Wert der Immobilie zu finden oder zumindest die Differenzen einzugrenzen.

Mediation: Verhandlung ein­ver­nehm­li­cher Lösungen

Die eigentliche Mediation beginnt, nachdem alle vorbereitenden Schritte abgeschlossen sind. In dieser Phase arbeitet der Mediator mit den Parteien zusammen, um eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Dies beinhaltet die Erörterung verschiedener Optionen, das Verhandeln über Bedingungen und das Finden von Kompromissen. Der Mediator fördert die Kommunikation zwischen den Parteien, hilft bei der Überwindung von Konflikten und sorgt dafür, dass alle Beteiligten gleichermaßen zu Wort kommen und ihre Interessen sachlich einbringen können.

Ab­schluss­ver­ein­ba­rung: Besiegelung der erzielten Einigung

Der Abschluss des Me­dia­ti­ons­pro­zes­ses mündet in der Erstellung einer Ab­schluss­ver­ein­ba­rung. Diese Vereinbarung fasst alle getroffenen Entscheidungen und Vereinbarungen schriftlich zusammen und wird von allen Parteien unterzeichnet. Sie beinhaltet detaillierte Regelungen zu den vereinbarten Punkten, wie etwa zum Verkaufspreis, zu den Über­tra­gungs­mo­da­li­tä­ten und zu eventuellen weiteren Bedingungen. Die Ab­schluss­ver­ein­ba­rung ist bindend und stellt die Lösung des Konflikts dar.

So läuft eine Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on ab.

Kosten einer Mediation bei Immobilien

Bei Streitigkeiten rund um den Im­mo­bi­li­en­ver­kauf kann die Mediation als wirksames Mittel zur Konfliktlösung eingesetzt werden. Ein zentraler Vorteil der Mediation liegt in den Kosten: Diese sind durch­schnitt­lich um etwa 40 Prozent niedriger als die üblichen Anwalts- und Gerichtskosten.

In der Regel sollten die Aufwendungen für eine Mediation die Kosten eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens nicht überschreiten. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie dem Detailgrad, dem Umfang und der jeweiligen Situation ab. Bei der Heid Immobilien GmbH beträgt das Stundenhonorar für eine Mediation 160 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Letztlich bewegen sich die Kosten für eine Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on in etwa auf dem Niveau eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens (ab 2.640 Euro).

In Bezug auf die Kostenübernahme ist es üblich, dass diese unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zwischen den Medianten aufgeteilt wird. Viele Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen haben mittlerweile die Mediation als Instrument zur Konfliktlösung in ihr Leis­tungs­port­fo­lio aufgenommen und übernehmen die Kosten.

Sie benötigen ein Schieds­gut­ach­ten als Grundlage für Ihre Mediation? Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH erstellen Ihnen unter Fest­preis­ga­ran­tie gerne ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten unter Be­rück­sich­ti­gung der relevanten Fragestellung. Der Vorteil? Sollten Sie sich innerhalb der Mediation nicht auf eine Lösung einigen, hat das Gutachten auch vor Gericht Bestand.

Person unterschreibt Abschlussvereinbarung
Mit Unterschrift zum Konsens: Die Parteien akzeptieren die Ab­schluss­ver­ein­ba­rung.

Häufige Fragen zum Schieds­gut­ach­ten

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Schieds­gut­ach­ten im Rahmen einer Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on.

Was ist ein Schieds­gut­ach­ten?

Ein Schieds­gut­ach­ten ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem und bezeichnet ein Gutachten, das von einem neutralen Dritten, dem sogenannten Schieds­gut­ach­ter, erstellt wird, um bei einem Streit zwischen zwei oder mehreren Parteien eine bindende Entscheidung über eine oder mehrere strittige Fragen zu treffen. Es wird häufig in zi­vil­recht­li­chen Streitigkeiten eingesetzt, um eine schnelle und kostengünstige Lösung zu finden, ohne dass ein Ge­richts­ver­fah­ren notwendig wird. Gesetzlich basiert das Schieds­gut­ach­ten auf den Regelungen der §§ 317ff BGB.

Der Schieds­gut­ach­ter wird entweder von den Parteien ausgewählt oder durch eine bereits im Vertrag festgelegte Schiedsstelle benannt. Das Schieds­gut­ach­ten kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie zum Beispiel die Bewertung von Sachschäden, die Feststellung von Baumängeln, die Ermittlung von Un­ter­neh­mens­wer­ten oder die Überprüfung von Abrechnungen.

Welchen Umfang hat ein Schieds­gut­ach­ten?

Der Umfang eines Schieds­gut­ach­tens kann stark variieren und hängt von der Komplexität des zu klärenden Sachverhalts, den Anforderungen der Parteien und den Vereinbarungen ab, die im Vorfeld getroffen wurden. Es gibt keine all­ge­mein­gül­ti­ge Regel für den Umfang eines Schieds­gut­ach­tens, da jedes Gutachten individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnitten ist.

Ein Schieds­gut­ach­ten könnte sich auf eine einfache Fragestellung beziehen, wie zum Beispiel die Höhe eines Schadens, und dementsprechend kurz und präzise ausfallen. In anderen Fällen, wie bei der Bewertung eines Unternehmens oder der Beurteilung komplexer technischer Mängel, kann das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten sehr umfangreich und detailliert sein (50-60 Seiten).

Ein Schieds­gut­ach­ten enthält typischerweise folgende Elemente:

  • Einleitung: Hier wird der Auftrag beschrieben, die Parteien werden genannt und der Hintergrund des Streitfalls wird dargelegt.
  • Auftrag und Fragestellung: Die genaue Fragestellung, die durch das Schieds­gut­ach­ten geklärt werden soll, wird definiert.
  • Methodik: Die Methoden und Verfahren, die der Schieds­gut­ach­ter anwendet, um zu seinem Urteil zu kommen, werden erläutert.
  • Feststellungen: Dieser Teil enthält die Ergebnisse der Untersuchungen, die der Schieds­gut­ach­ter durchgeführt hat, inklusive der Sammlung und Auswertung von Daten.
  • Bewertung: Der Schieds­gut­ach­ter bewertet die Feststellungen und zieht Schluss­fol­ge­run­gen.
  • Ergebnis: Das Schieds­gut­ach­ten schließt mit einer klaren und eindeutigen Antwort auf die gestellte Fragestellung ab.
  • Anhänge: Gegebenenfalls werden Anhänge mit zusätzlichen Informationen, Daten, Diagrammen, Fotos oder anderen relevanten Dokumenten beigefügt.

Welche Daten und Unterlagen sind für ein Schieds­gut­ach­ten relevant?

Die für ein Schieds­gut­ach­ten relevanten Daten und Unterlagen hängen stark von der spezifischen Fragestellung und dem Kontext des Falles ab. Generell ist es die Aufgabe des Schieds­gut­ach­ters, alle relevanten Informationen zu sammeln, zu prüfen und zu bewerten. Die Parteien sollten darauf achten, vollständige und genaue Informationen bereitzustellen, um die Qualität und Akzeptanz des Schieds­gut­ach­tens zu gewährleisten. In manchen Fällen kann der Schieds­gut­ach­ter auch zusätzliche Informationen anfordern oder eigene Nachforschungen anstellen, wenn dies für die Erstellung des Gutachtens notwendig ist.

Hier sind einige Beispiele für Daten und Unterlagen, die häufig benötigt werden:

  • Ver­trags­do­ku­men­te: Alle Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien, die den Rahmen für die Streitigkeit bilden
  • Korrespondenz: Schriftverkehr zwischen den Parteien, einschließlich E-Mails, Briefe und Protokolle von Besprechungen
  • Technische Dokumentation: Baupläne, Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, technische Spezifikationen und Prüfberichte
  • Finanzielle Unterlagen: Rechnungen, Kos­ten­vor­anschlä­ge, Buch­hal­tungs­un­ter­la­gen, Bilanzen und andere finanzielle Aufstellungen
  • Fotos und Videos: Visuelle Beweise, die den Zustand von Objekten oder die Durchführung von Arbeiten zum Zeitpunkt bestimmter Ereignisse dokumentieren
  • Expertisen: Frühere Gutachten, Laborergebnisse, Ma­te­ri­al­ana­ly­sen oder ähnliche Dokumente
  • Protokolle und Aussagen: Aussagen oder eidesstattliche Erklärungen von Zeugen, Unfallberichte, Polizeiberichte und Protokolle von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten
  • Gesetzliche und regulatorische Dokumente: Relevante gesetzliche Bestimmungen, Normen und Richtlinien
  • Wartungs- und Ser­vice­un­ter­la­gen: War­tungs­pro­to­kol­le und Ser­vice­his­to­ri­en

Wann lohnt sich ein Schieds­gut­ach­ten?

Ein Schieds­gut­ach­ten lohnt sich in Situationen, in denen zwei Parteien einen spezifischen Aspekt ihres Konflikts durch eine neutrale und fachkundige Bewertung klären möchten, ohne ein formelles Ge­richts­ver­fah­ren anzustreben. Es ist besonders nützlich, wenn es um technische oder be­wer­tungs­be­zo­ge­ne Fragen geht, bei denen ein Experte eine fundierte Einschätzung abgeben kann. Ein Schieds­gut­ach­ten kann Zeit, Geld und Nerven sparen, da es in der Regel schneller und kos­ten­ef­fi­zi­en­ter ist als ein Gerichtsprozess.

Mediation als Lösungsansatz bei Im­mo­bi­li­en­kon­flik­ten

Konflikte im Bereich Immobilien, sei es innerhalb einer Er­ben­ge­mein­schaft oder einer Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, können nicht nur emotional belastend, sondern auch finanziell aufreibend sein. In solchen Fällen bietet sich eine Mediation als effektive Lösungsmethode an, um langwierige und kostspielige Prozesse zu vermeiden. Ein Schieds­gut­ach­ten der Heid Immobilien GmbH, gestützt durch jahrelange Erfahrung in der Im­mo­bi­li­en­bran­che, dient dabei als verlässliche Basis zur Konfliktlösung. Unsere Sach­ver­stän­di­gen stehen auf Wunsch auch als unabhängige Dritte zur Verfügung und führen durch die Mediation.

Sollten Sie Fragen haben oder eine detaillierte Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser kostenfreier Ersttermin bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend über die Vorteile einer Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on zu informieren und zu erfahren, wie unsere Gutachten und Dienst­leis­tun­gen Ihnen helfen können, Ihre Konflikte effizient und unter Wahrung des gegenseitigen Respekts zu lösen.

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