Markt­wert­gut­ach­ten für Immobilien & Grundstücke

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzes­konform

Unsere Markt­wert­gut­ach­ten erstellen wir nach §194 BauGB und ImmoWertV.

Zertifiziert

Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert und TÜV.

Kostenlose Erstberatung

Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen und stecken den Umfang des Gutachtens ab.

Fest­preis­ga­ran­tie

Wir halten uns an den vereinbarten Preis, auch wenn wir mehr Aufwand haben als kalkuliert.

Zweckmäßiges Gutachten

Wir haben bei der Erstellung des Marktwert­gutachtens Ihre Intention im Visier.

Bekannt aus

Gebäudearten, die wir für Sie bewerten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Was ist ein Markt­wert­gut­ach­ten?

Ein Markt­wert­gut­ach­ten ist eine akribische Wertschätzung einer Immobilie oder eines Grundstücks durch einen Sach­ver­stän­di­gen. Auf 15 bis 60 Seiten – je nach Art der Immobilie und Zweck des Gutachtens – ermittelt der Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge den Marktwert des Objekts. Dabei hält er sich an gesetzliche Vorgaben.

Gesetzliche Vorgaben für Markt­wert­gut­ach­ten

Gesetzliche Regelungen zum Markt­wert­gut­ach­ten für Immobilien und Grundstücke finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV).

§ 194 BauGB besagt, dass der Marktwert durch den Preis bestimmt wird, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Ge­schäfts­ver­kehr zu erzielen wäre. Er orientiert sich an den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Begebenheiten der Immobilie (zum Beispiel bestehende Mietverträge oder im Grundbuch eingetragene Grund­dienst­bar­kei­ten) sowie an der Lage des Grundstücks. Persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse dürfen keine Rolle spielen.

§ 6 ImmoWertV bestätigt diese Vorgaben und legt zudem fest, welche Be­wer­tungs­ver­fah­ren für ein Markt­wert­gut­ach­ten angewandt werden dürfen. Soll das Markt­wert­gut­ach­ten von Behörden akzeptiert oder gar vor Gericht eingereicht werden, sind in Deutschland lediglich drei Verfahren zulässig. Der Wert von Renditeobjekten wird per Er­trags­wert­ver­fah­ren ermittelt. Ein­fa­mi­li­en­häu­ser im Eigentum können besser durch das Sach­wert­ver­fah­ren bewertet werden. Gibt es genügend Ver­gleichs­ob­jek­te mit ähnlichen Merkmalen hinsichtlich Lage, Alter und Ausstattung, wird das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für sämtliche Gebäude und Grundstücke

Welches Markt­wert­gut­ach­ten ist das richtige?

Im Allgemeinen ist mit dem Markt­wert­gut­ach­ten meist ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten gemeint. Denn der Marktwert ist nichts anderes als der Verkehrswert. Das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten wird von Behörden wie dem Finanzamt anerkannt. Benötigen Sie ein Markt­wert­gut­ach­ten für einen Gerichtsprozess – zum Beispiel wegen einer Er­baus­ein­an­der­set­zung oder einer Scheidung mit Haus –, ist ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten unabdingbar. Es wird daher auch als Vollgutachten bezeichnet. Für private Zwecke – wenn Sie den Marktwert Ihrer Immobilie kennen möchten, um einen guten Verkaufspreis zu erzielen oder vor dem Kauf wissen möchten, ob die Forderung des Verkäufers angemessen ist – genügt ein Kurzgutachten. Die Wertermittlung erfolgt nach den gleichen Maßstäben wie beim Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, allerdings verzichten die Sach­ver­stän­di­gen auf einen ausführlichen Methodikteil. In unserem Ratgeber „Wertgutachten für Immobilien“ gehen wir noch genauer auf die Unterschiede von Markt­wert­gut­ach­ten ein. Benötigen Sie ein Markt­wert­gut­ach­ten für die Bank? Um die Höhe des Darlehens zu bestimmen, lassen Kreditgeber ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten anfertigen. Im weiteren Sinne können auch Miet­wert­gut­ach­ten als Markt­wert­gut­ach­ten betrachtet werden.

Was kostet ein Markt­wert­gut­ach­ten?

Die Kosten für ein Markt­wert­gut­ach­ten richten sich danach, wie umfangreich die Erstellung ist. Kurzgutachten für Wohnimmobilien gibt es ab 1.690 Euro. Gerichtsfeste und be­hör­den­kon­for­me Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten kosten ab 2.790 Euro. Üblicherweise rechnen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach Stunden ab. Der Stundensatz für erfahrene, zertifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter liegt ungefähr bei 160 Euro.

Vorteile eines Markt­wert­gut­ach­tens bei Heid

Ein Vorteil, wenn Sie ein Markt­wert­gut­ach­ten bei Heid in Auftrag geben: Wir erörtern im kostenlosen Erstgespräch, welches Gutachten Sie für welchen Zweck in welchem Umfang benötigen und machen Ihnen dann ein Fest­preis­an­ge­bot. Sie erhalten somit das genau passende Markt­wert­gut­ach­ten für Ihre Immobilie und erleben keine unliebsamen Überraschungen, wenn Sie die Rechnung dafür erhalten. Selbst­ver­ständ­lich berufen wir uns bei der Wertermittlung nicht nur auf die gesammelten Daten der Gut­ach­ter­aus­schüs­se, sondern begutachten Ihre Immobilie für eine fundierte Markt­ein­schät­zung bei einem Ortstermin.

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