Marktwertgutachten für Immobilien & Grundstücke
Sie benötigen ein Marktwertgutachten für Ihr Grundstück, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder eine andere Immobilie? Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermitteln den Marktwert Ihres Wunschobjektes genau, zeitnah und nach anerkannten Verfahren gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Ein Marktwertgutachten erstellen wir selbstverständlich auch unbebaute Grundstücke.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Maklerangaben zum Marktwert einer Immobilie sind ungenau, da sie auf Schätzungen basieren. Das Marktwertgutachten eines Immobiliensachverständigen gibt Ihnen eine klare Vorstellung vom Marktwert Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie.
- Für ein Marktwertgutachten prüft der Sachverständige Dokumente wie Baubeschreibung und Grundbuchauszug.
- Er wendet das für den Immobilientyp passende gesetzeskonforme Bewertungsverfahren gemäß ImmoWertV an.
- Die Kosten für ein Marktwertgutachten beginnen je nach Umfang und Verwendungszweck ab 1.190 Euro.
Was ist ein Marktwertgutachten?
Ein Marktwertgutachten ist eine akribische Wertschätzung einer Immobilie oder eines Grundstücks durch einen Sachverständigen. Auf 15 bis 60 Seiten – je nach Art der Immobilie und Zweck des Gutachtens – ermittelt der Immobiliensachverständige den Marktwert des Objekts. Dabei hält er sich an gesetzliche Vorgaben.
Gesetzliche Vorgaben für Marktwertgutachten
Gesetzliche Regelungen zum Marktwertgutachten für Immobilien und Grundstücke finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
§ 194 BauGB besagt, dass der Marktwert durch den Preis bestimmt wird, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Er orientiert sich an den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Begebenheiten der Immobilie (zum Beispiel bestehende Mietverträge oder im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeiten) sowie an der Lage des Grundstücks. Persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse dürfen keine Rolle spielen.
§ 6 ImmoWertV bestätigt diese Vorgaben und legt zudem fest, welche Bewertungsverfahren für ein Marktwertgutachten angewandt werden dürfen. Soll das Marktwertgutachten von Behörden akzeptiert oder gar vor Gericht eingereicht werden, sind in Deutschland lediglich drei Verfahren zulässig. Der Wert von Renditeobjekten wird per Ertragswertverfahren ermittelt. Einfamilienhäuser im Eigentum können besser durch das Sachwertverfahren bewertet werden. Gibt es genügend Vergleichsobjekte mit ähnlichen Merkmalen hinsichtlich Lage, Alter und Ausstattung, wird das Vergleichswertverfahren für sämtliche Gebäude und Grundstücke bevorzugt.
Welches Marktwertgutachten ist das richtige?
Im Allgemeinen ist mit dem Marktwertgutachten meist ein Verkehrswertgutachten gemeint. Denn der Marktwert ist nichts anderes als der Verkehrswert. Das Verkehrswertgutachten wird von Behörden wie dem Finanzamt anerkannt. Benötigen Sie ein Marktwertgutachten für einen Gerichtsprozess – zum Beispiel wegen einer Erbauseinandersetzung oder einer Scheidung mit Haus –, ist ein Verkehrswertgutachten unabdingbar. Es wird daher auch als Vollgutachten bezeichnet.
Für private Zwecke – wenn Sie den Marktwert Ihrer Immobilie kennen möchten, um einen guten Verkaufspreis zu erzielen oder vor dem Kauf wissen möchten, ob die Forderung des Verkäufers angemessen ist – genügt ein Kurzgutachten. Die Wertermittlung erfolgt nach den gleichen Maßstäben wie beim Verkehrswertgutachten, allerdings verzichten die Sachverständigen auf einen ausführlichen Methodikteil. In unserem Ratgeber „Wertgutachten für Immobilien“ gehen wir noch genauer auf die Unterschiede von Marktwertgutachten ein.
Benötigen Sie ein Marktwertgutachten für die Bank? Um die Höhe des Darlehens zu bestimmen, lassen Kreditgeber ein Beleihungswertgutachten anfertigen. Im weiteren Sinne können auch Mietwertgutachten als Marktwertgutachten betrachtet werden.
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Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grundstückstypen.
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- & Reihenhäuser
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- Land- & Forstwirtschaftliche Flächen
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- Wohnrecht & Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Was kostet ein Marktwertgutachten?
Die Kosten für ein Marktwertgutachten richten sich danach, wie umfangreich die Erstellung ist. Kurzgutachten für Wohnimmobilien gibt es ab 1.190 Euro. Gerichtsfeste und behördenkonforme Verkehrswertgutachten kosten ab 1.990 Euro. Üblicherweise rechnen Immobiliengutachter nach Stunden ab. Der Stundensatz für erfahrene, zertifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter liegt ungefähr bei 160 Euro.
Vorteile eines Marktwertgutachtens bei Heid
Ein Vorteil, wenn Sie ein Marktwertgutachten bei Heid in Auftrag geben: Wir erörtern im kostenlosen Erstgespräch, welches Gutachten Sie für welchen Zweck in welchem Umfang benötigen und machen Ihnen dann ein Festpreisangebot. Sie erhalten somit das genau passende Marktwertgutachten für Ihre Immobilie und erleben keine unliebsamen Überraschungen, wenn Sie die Rechnung dafür erhalten. Selbstverständlich berufen wir uns bei der Wertermittlung nicht nur auf die gesammelten Daten der Gutachterausschüsse, sondern begutachten Ihre Immobilie für eine fundierte Markteinschätzung bei einem Ortstermin.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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