Ihre Immobilienbewertung von Heid
Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Immobilienbewertung benötigen? Sie möchten erfahren, wer Ihr Haus bewerten kann, sodass das Gutachten im Ernstfall von Behörden und vor Gericht anerkannt wird? Wir verraten Ihnen, wie eine Immobilienbewertung abläuft, welche Kosten auf Sie zukommen und von welchen Vorteilen Sie bei den zertifizierten Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung profitieren.
Vorteile bei der Heid Immobilienbewertung
Warum soll nun ausgerechnet ein Sachverständiger von Heid Ihr Haus bewerten? Da gibt es einige Gründe:
Gesetzeskonform
Verkehrswertgutachten werden von Behörden und Gerichten anerkannt.
Zertifiziert
Unsere Gutachter sind u.a. von DEKRA, IHK und TÜV zertifiziert.
Vier-Augen-Prinzip
Jede Immobilienbewertung wird von einem zweiten Gutachter überprüft.
Festpreisgarantie
Ihre Immobilie bewerten wir ohne versteckte Kosten und zur Festpreisgarantie.
Regionale Expertise
Unsere Arbeitsweise basiert auf fundierten lokalen Marktkenntnissen.
Darüber hinaus stimmen wir im Vorfeld den Zweck des Gutachtens mit Ihnen ab und berücksichtigen den Grund der Bewertung. Sollte das Wertgutachten (ausgenommen: Kurzgutachten) von der Behörde oder der Justiz nicht anerkannt werden, profitieren Sie bei der Heid Immobilienbewertung von einer kostenlosen Nachbetreuung. Wir erläutern dem Beamten oder vor Gericht die Gültigkeit des ermittelten Immobilienwertes.
Überzeugen Sie sich gerne in einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir Ihr Anliegen erörtern, von unserer Kompetenz.

Das Wichtigste in Kürze
- Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wie die Gutachter der Heid Immobilien GmbH führen eine Immobilienbewertung in Deutschland durch, die von Behörden und vor Gericht anerkannt wird.
- Sie benötigen eine Immobilienbewertung in vielen Fällen. Unternehmen/r müssen Ihre Immobilie zum Beispiel regelmäßig für die Bilanz sowie bei der Entnahme von Betriebsvermögen bewerten lassen. Privatpersonen lassen ihr Haus bewerten, wenn freudige Anlässe wie eine Schenkung anstehen, insbesondere zur Steueroptimierung. Auch bittere Lebenssituationen wie ein Todesfall mit Immobilienerbschaft oder eine Scheidung mit Haus erfordern meist eine Immobilienbewertung.
- Der Gutachter macht sich bei einer Ortsbegehung persönlich ein Bild von Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie.
- Außerdem bezieht er in seine Berechnung Informationen aus Dokumenten wie der Baubeschreibung und dem Grundbucheintrag ein.
- Wenige Wochen nach der Beauftragung erhalten Sie eine aussagekräftige und objektive Immobilienbewertung für Ihre Zwecke.
Wann Sie eine Immobilienbewertung benötigen
Ob Sie ein Immobilienerbe erhalten haben, eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchten, oder eine Finanzierung benötigen – Sie fragen sich vermutlich, ob Sie dafür wirklich eine kostenpflichtige Immobilienbewertung brauchen. Es kommt darauf an.
Eine kostenlose Online-Immobilienbewertung kann zwar einen ersten Anhaltspunkt zum Preis einer Immobilie geben. Sie berücksichtigt aber nur einen Teil der Faktoren und kann eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen keinesfalls ersetzen.
In vielen Fällen ist ein qualitativ hochwertiges Immobiliengutachten sogar unerlässlich. Und zwar immer dann, wenn Sie den Verkehrswert gegenüber einer Behörde nachweisen müssen oder wenn Ihre Immobilie Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung wird. Dies passiert leider viel zu oft bei einer Erbschaft – beispielsweise, wenn Sie ein Haus erben und Ihre Geschwister auszahlen müssen – oder einer hässlichen Trennung. Dann entscheidet der Verkehrswert (Marktwert) über die Geldflüsse und Ausgleichszahlungen. Und diesen ermittelt ein entsprechend qualifizierter Sachverständiger. Dafür fertigt er ein Verkehrswertgutachten an.
Auch bei einer Baufinanzierung sitzt ein Sachverständiger mit im Boot. Meistens beauftragt die Bank den Experten, um den Beleihungswert zu ermitteln. Dieser ist niedriger als der Verkehrswert und ist die Grundlage dafür, wie viel Geld Ihnen das Kreditinstitut für Ihr Hausbauprojekt leiht.
Neben Verkehrs- und Beleihungswertgutachten erstellen Sachverständige noch zahlreiche weitere Gutachten. Dazu gehören
- Grundsteuer-Gutachten,
- Gutachten für die Versicherung bei Gebäudeschäden,
- Kurzgutachten für private Wertermittlung, zum Beispiel für Kauf und Verkauf einer Immobilie, um den Verkaufspreis festzulegen,
- Mietwertgutachten,
- Restnutzungsdauergutachten zum Nachweis einer schnelleren Abschreibung.
So läuft eine Immobilienbewertung ab
Sie möchten wissen, wie unsere Sachverständigen Ihre Immobilie bewerten? Wir erklären es Ihnen in weniger als zwei Minuten im Video:
Nachdem Sie nun gesehen haben, wie unsere Gutachter Ihr Haus bewerten, fassen wir Ihnen den Ablauf von der Beauftragung bis zum Erhalt des Gutachtens noch einmal grafisch zusammen.

Zufriedene Kunden, deren Immobilie wir bewertet haben
Immer noch nicht überzeugt? Wenn wir es nicht schaffen, dann vielleicht unsere zufriedenen Kunden.
Unsere Bewertungen bei Google
Immobilienbewertung in Deutschland
Unsere bundesweit ansässigen Sachverständigen bewerten
- Ihr Haus
- Ihre Wohnung
- Ihre Gewerbeimmobilie
überall in Deutschland mit Kenntnis des regionalen Immobilienmarktes. Damit Sie einen ersten, groben Orientierungspunkt für den ungefähren Wert Ihrer Immobilie bekommen, stellen wir Ihnen einen kostenlosen Rechner zur Verfügung. Dieser arbeitet allerdings mit nackten Zahlen, ohne den tatsächlichen Zustand der Immobilie zu kennen. Auch den Gebäudetyp und den Zweck der Immobilienbewertung kennt der Rechner nicht. Auf unserer Website stehen Ihnen verschiedene Rechner zur Verfügung, je nachdem, ob Sie zum Beispiel den Mietwert Ihrer Wohnung oder den Sachwert Ihres Einfamilienhauses näherungsweise kennen möchten. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Ertragswertrechner zur Verfügung. Das Ertragswertverfahren wird angewandt, wenn ein Objekt vermietet ist oder typischerweise vermietet werden kann. Noch präzisere Werte liefert das Vergleichswertverfahren, welches mangels Daten nicht immer genutzt werden kann.
Sie kennen nicht alle benötigten Daten oder möchten doch eine etwas genauere Immobilienbewertung?

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Wie wichtig ist die Lage meiner Immobilie?
Die Lage ist ein wesentliches Kriterium für die Immobilienbewertung – wenn nicht das wichtigste! Denn im Gegensatz zur Bausubstanz, dem Grundriss oder der Wohnfläche kann die Lage nicht verändert werden. Grundsätzlich gilt: Je besser die Lage, desto wertbeständiger die Immobilie. Bei guter Lage ist das Grundstück bedeutender als die Immobilie darauf. Bei schlechter Lage orientiert sich der Preis für die Immobilie stärker am Gebäude selbst.
Wie wirkt sich der Zustand auf die Immobilienbewertung aus?
Der Zustand des Objektes beeinflusst dessen Bewertung stark. Je nach Bausubstanz und Alter ist mit kostenintensiven Instandsetzungen und Modernisierungen zu rechnen. Stehen in den nächsten Jahren zwangsläufig Reparaturen, eine Wärmedämmung, der Austausch von Leitungen, der Elektrik oder der Heizungsanlage, der Ausbau des Dachgeschosses oder beispielsweise ein neues Dach an, schmälern diese Faktoren den Wert der Immobilie.
Wie wirkt sich die Ausstattung meiner Immobilie auf den Wert aus?
Nach Lage und Zustand ist die Ausstattung einer Immobilie häufig auch ein Faktor, der in die Immobilienbewertung einfließt. Objekte mit gehobener Ausstattung werden teurer bewertet als Immobilien mit einfacher Ausstattung. Insbesondere die Qualität der Einbauten (vor allem in Küche und Bad) wirkt sich auf den Wert aus. Seriöse Makler, die eine Immobilie in ihr Portfolio aufnehmen, inspizieren bei der Besichtigung des Objektes auch Fenster, Türen und Böden.
Welches Verfahren wird angewandt, um mein Haus zu bewerten?
Bei einer Immobilienbewertung in Deutschland kommt gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eines von drei gesetzeskonformen Bewertungsverfahren zum Einsatz. Welches das ist, richtet sich nach der Art der Immobilie.
Bei einer Renditeimmobilie, die Erträge abwirft oder wo dies zumindest möglich wäre – wie bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, die jederzeit vermietet werden könnte –, ist das Ertragswertverfahren die geeignete Methode, um die Immobilie zu bewerten.
Möchten Sie hingegen ein selbstbewohntes Haus bewerten lassen, sind dafür meist die Herstellungskosten ausschlaggebend für die Wertermittlung. Die Bewertung eines Einfamilienhauses erfolgt daher üblicherweise nach dem Sachwertverfahren.

Die bevorzugte, weil marktgetreueste Methode, ist das Vergleichswertverfahren. Es wird immer dann eingesetzt, wenn genügend aktuelle Transaktionsdaten vergleichbarer Objekte in derselben Gegend vorhanden sind. Bei einer normalen Mietwohnung ohne besondere Ausstattung in einem typischen Mehrfamilienhaus sind meist ausreichend Vergleichsdaten verfügbar.
Welche Rolle spielt der Immobilienspiegel bei der Bewertung meiner Immobilie?
Immobilienspiegel sind als Marktindikatoren ein hilfreiches Instrument bei der Immobilienbewertung, weil sie die aktuelle Preisentwicklung von Immobilien in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde abbilden. Verschiedene Anbieter (zum Beispiel Landesbausparkassen oder Verbände der Immobilienwirtschaft) analysieren Marktdaten und veröffentlichen sie in einem Immobilienspiegel. Es handelt sich hierbei um Mittelwerte der regionalen Immobilienkäufe, die eine Orientierung auf dem Markt ermöglichen.
Doch nicht nur Makler nutzen die Berichte als Orientierungshilfe: Auch Interessenten können sich mit ihrer Hilfe über Miet- und Kaufpreise informieren. Ein Vorteil ist, dass die Berichte neben aktuellen Daten auch Trends abbilden, sodass Marktentwicklungen prognostiziert werden können.
Allerdings sollte die Bewertung nicht allein auf Grundlage dieser Dokumente erfolgen, da die angegebenen regionalen Mittelwerte nicht für alle Objekte aussagekräftig sind. Bei der Immobilienbewertung spielen spezifische Aspekte wie Zustand und Lage des Gebäudes eine wichtige Rolle. Deshalb ist immer eine individuelle Analyse der entsprechenden Immobilie erforderlich.
Welche Immobilien bewerten Gutachter der Heid Immobilienbewertung?
Wertermittlungen nehmen unsere vielfach zertifizierten Immobiliensachverständigen unter anderem für folgende Wohn-, Gewerbe- und Sonderimmobilien sowie für Grundstücke und Rechte vor:
Gebäudearten, die wir für Sie bewerten
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- & Geschäftshäuser
- Ferienhäuser & Wohnungen
- Pflegeappartments
Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Ärztezentren
- Logistik- & Hallenflächen
- Handels- & Dienstleistungsflächen
- Produktionsflächen & Werkstätten
- Industrie- & Technologieparks
- Landwirtschaftliche Betriebe
Sonderimmobilien
- Hotelgebäude
- Pflegeimmobilien
- Krankenhäuser
- Gastronomiebetriebe
- Einkaufszentren
- Freizeitimmobilien
- Betreiberimmobilien
Grundstücke & Rechte
- Land- & Forstwirtschaftliche Flächen
- Sanierungsgebiete
- Wohnrecht & Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Bewertet Heid mein Haus auch kurzfristig?
Da wir Immobilienbewertungen im gesamten Bundesgebiet von mehr als 170 Experten vornehmen lassen, ist es uns möglich, auch kurzfristige Aufträge entgegenzunehmen. Weisen Sie uns gerne telefonisch darauf hin, dass Sie eine kurzfristige Bewertung benötigen. Unsere Experten melden sich schnellstmöglich bei Ihnen.
Welche Unterlagen muss ich für eine Immobilienbewertung vorbereiten?
Folgende Dokumente benötigt ein Gutachter, um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu können:
- Aufstellung mit allen wesentlichen Schäden, Instandsetzungen und Modernisierungen der letzten 20 Jahre
- Baubeschreibung
- Baugenehmigung
- Bauzeichnungen und Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten
- Energieausweis
- Flächen- und Raumberechnung (umbauter Raum (BRI) und Bruttogrundfläche (BGF))
- Wohnflächenberechnung sowie Nutzflächenberechnung
- aktueller Grundbuchauszug
- amtlicher Lageplan / Flurkarte
- Miet- und Pachtverträge / aktuelle Mietaufstellung (falls zutreffend)
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
In besonderen Fällen benötigen wir außerdem:
- Altlastenauskunft
- Anliegerbescheinigung / erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Baulastenauskunft
- Denkmalbescheid (sofern das Anwesen unter Denkmalschutz steht)
- Eintragungsbewilligungen, falls Rechte in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen sind (Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeiten wie das Wegerecht, Nießbrauch, Reallast, Vorkaufsrecht, Wohnrecht oder Beschränkungen wie ein Sanierungsvermerk)
- Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechten)
- Fördermittelauskunft (nur bei Wohnungsbindung)
Ihr Vorteil: Liegen Ihnen nicht alle Dokumente vor, kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde in den meisten Fällen weiterhelfen. Oder Sie stellen uns eine Vollmacht aus, damit wir die benötigten Dokumente für Sie anfordern dürfen.
Heid bewertet Ihre Immobilie kompetent und zuverlässig
Veräußern Sie Ihre Immobilie zum Marktpreis!
Die zertifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung bewerten Ihr Haus nach gesetzeskonformen Maßstäben für Ihre Zwecke. In unseren Gutachten legen wir dar, wie wir Ihre Immobilie bewerten. Sollten dennoch Fragen bestehen – ob von Ihnen oder einer Behörde –, beantworten wir diese gerne. Wir freuen uns auf Sie!
persönliche Beratung
Nach einem kostenlosen Erstgespräch vereinbaren wir gemeinsam einen Fixpreis, zu dem Sie Ihre Immobilie von uns schätzen lassen können. Sie erhalten ein seriöses Wertgutachten, das auf Wunsch auch vor Gericht und auf Behörden gültig ist.
Wir nehmen kurzfristige Aufträge in unseren zahlreichen Sachverständigenbüros in ganz Deutschland an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Heid Immobilien GmbH
Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure




