Gutachterliche Stellungnahme
Sie benötigen die Stellungnahme eines zertifizierten Sachverständigen in Bau- und Immobilienfragen? Wir erklären Ihnen, was eine gutachterliche Stellungnahme ist und welche Kriterien sie erfüllen muss, damit sie vor Gericht anerkannt wird.
Keine Sorge, so umfangreich sind gutachterliche Stellungnahmen im Immobiliensektor sehr selten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Wichtigste in Kürze
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2. Das sollten Sie über die gutachterliche Stellungnahme wissen
- 2.1 Was ist eine gutachterliche Stellungnahme genau?
- 2.2 Worin besteht der Unterschied zwischen Kurzgutachten und gutachterlicher Stellungnahme?
- 2.3 Wie viel kostet eine gutachterliche Stellungnahme?
- 2.4 Wer kann eine gutachterliche Stellungnahme beauftragen?
- 2.5 Gilt eine gutachterliche Stellungnahme bei einem Prozess?
- 3. Gutachterliche Stellungnahme von Heid
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Das Wichtigste in Kürze
- Die gutachterliche Stellungnahme ist kein Gutachten.
- In einer gutachterlichen Stellungnahme liefern Sachverständige eine ausführliche Antwort auf eine konkrete Fragestellung.
- Für die gutachterliche Stellungnahme existiert kein formales Korsett, an das sich der Sachverständige halten muss.
- Privatpersonen können ebenso Firmen eine gutachterliche Stellungnahme bei einem Sachverständigen anfordern. Oft sind es jedoch Gerichte, die eine Detailfrage von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wie den Gutachten der Heid Immobilien GmbH geklärt haben möchten.
Das sollten Sie über die gutachterliche Stellungnahme wissen
In vielen Ecken des Internets wird behauptet, die gutachterliche Stellungnahme sei mit einem Kurzgutachten gleichzusetzen. Das ist falsch. Oft orientieren sich Sachverständige beim Aufbau einer gutachterlichen Stellungnahme an einem Kurzgutachten, doch das ist keineswegs obligatorisch oder gar verpflichtend.
Was ist eine gutachterliche Stellungnahme genau?
Eine gutachterliche Stellungnahme kann als kritische Würdigung von einzelnen Aspekten und den sich daraus ergebenden Folgewirkungen betrachtet werden. Im Gegensatz zur gutachterlichen Stellungnahme beurteilt ein Gutachten den gesamten Sachverhalt.
Auftraggeber greifen auf eine gutachterliche Stellungnahme zurück, wenn
- ein bestimmter Sachverhalt aus einem Gutachten etc. näher erläutert werden soll,
- eine konkrete Fragestellung aus einem größeren Zusammenhang aufkommt und einer sachverständigen Untersuchung bedarf,
- eine Nachfrage zu einem oder mehreren Punkten aus einem Gutachten akribisch erklärt oder begründet werden soll,
- ein Spezialproblem besteht,
- ein gegnerisches Gutachten angegriffen wird,
- die Steuerberechnung des Finanzamts überprüft werden soll,
- die Zeit zur Klärung drängt,
- die Ergänzung eines Gutachtens notwendig ist, der benötigte Umfang aber kein neues Gutachten rechtfertigt.
Auf akribische Objektbeschreibungen wird daher meist verzichtet. Die gutachterliche Stellungnahme beinhaltet als Vorleistungen zur Beantwortung der spezifischen Frage in der Regel die Durchsicht der relevanten Unterlagen sowie je nach Umstand eine Ortsbesichtigung. Diese kann mangels Notwendigkeit oder mangels Durchführbarkeit entfallen. Ein Ortstermin entfällt beispielsweise meist dann, wenn das Haus bereits verkauft ist oder eine andere am Rechtsstreit beteiligte Person als der Auftraggeber darin wohnt und den Gutachter nicht hereinlässt.
Oft zielt eine gutachterliche Stellungnahme auf die Plausibilisierung von Gutachten ab und tendiert somit zur Überprüfung des methodischen Vorgehens eines existierenden Gutachtens.
Worin besteht der Unterschied zwischen Kurzgutachten und gutachterlicher Stellungnahme?
Ein Kurzgutachten ist ein vollwertiges Sachverständigengutachten, allerdings etwas kürzer als ein Verkehrswertgutachten und wird damit vor Gericht und von Behörden nicht anerkannt.
Eine gutachterliche Stellungnahme ist im Vergleich zum Kurzgutachten:
- formal offen: Der Gutachter kann seine Stellungnahme nach Gutdünken gliedern und ausführen, zumeist wird auf umfassende Objektbeschreibungen verzichtet;
- kürzer: Der Seitenumfang einer gutachterlichen Stellungnahme ist meist deutlich geringer als der eines Sachverständigengutachtens, je nach Sachverhalt können auch drei Seiten reichen;
- zeitsparend: Da es nicht um die komplette Bewertung einer Immobilie, eines Grundstücks oder eines Bauschadens geht, sondern um eine präzise Teilmenge daraus, spart der Gutachter Zeit und der Auftraggeber Geld;
- kostengünstig: Da sich der Gutachter auf die für die Fragestellung relevanten Aspekte und Dokumente konzentriert, bleibt die gutachterliche Stellungnahme preiswert.
Wie viel kostet eine gutachterliche Stellungnahme?
Die Kosten für eine gutachterliche Stellungnahme richten sich üblicherweise nach der Arbeitszeit, die der Sachverständige in die Beantwortung der angeforderten Fragestellung benötigt. Der übliche Stundensatz für einen qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen für Immobilienangelegenheiten liegt ungefähr bei 160 Euro. Die gutachterliche Stellungnahme ist üblicherweise deutlich günstiger als ein Kurzgutachten und bewegt sich je nach Komplexität des Sachverhalts und verlangtem Detailgrad meist im dreistelligen Bereich ab mindestens 640 Euro.
Bei der Heid Immobilien GmbH vereinbaren wir auf Basis der Informationen, die wir im kostenlosen Erstgespräch von Ihnen erhalten, einen Festpreis für die gutachterliche Stellungnahme.
Wer kann eine gutachterliche Stellungnahme beauftragen?
Jeder kann eine gutachterliche Stellungnahme bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Auftrag geben. Neben Unternehmen und Privatpersonen sowie Behörden sind es oftmals Gerichte, die Gutachter mit einer Stellungnahme beauftragen.
Privatpersonen fordern eine gutachterliche Stellungnahme oft bei Streitigkeiten rund um eine Immobilie mit bestehendem gegnerischen Verkehrswert- oder Schadensgutachten sowie im Zusammenhang mit einem Baumangel an. Über eine gutachterliche Stellungnahme kann zum Beispiel der Marktwert eines zwei Jahre alten Verkehrswertgutachtens kostengünstig auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Juristische Personen, vor allem Unternehmen mit Immobilienvermögen, bohren nach einer Due-Diligence-Prüfung oder einer Tech Due Diligence bei einzelnen Aspekten von spezifischem Interesse nach. Oft geht es dabei um einen Sanierungsplan beziehungsweise die sinnvolle Verteilung der Investitionen über die Restnutzungsdauer. Wenn wir eine Due Diligence für Sie durchführen, ist ein solcher Investitionsplan je nach Budget bereits darin enthalten.
Auch Behörden können prinzipiell eine gutachterliche Stellungnahme beauftragen. Die meisten gutachterlichen Stellungnahmen werden allerdings von der Justiz angefragt. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter kann einen Auftrag des Gerichts übrigens nicht ablehnen.
Gilt eine gutachterliche Stellungnahme bei einem Prozess?
Wenn es um die Wertermittlung von Grundstücken, Immobilien oder Bauschäden geht, zählt vor Gericht im Prinzip nur ein Verkehrswertgutachten, das von einem zertifizierten Immobiliensachverständigen mit entsprechenden Kenntnissen angefertigt wurde. Liegt ein solches Gutachten bereits vor – womöglich von der Gegenseite eingebracht –, kann ein Immobiliensachverständiger Ihrem Anwalt per gutachterlicher Stellungnahme die Punkte im gegnerischen Gutachten aufzeigen, an denen Sie dieses anfechten können.
Davon abgesehen werden gutachterliche Stellungnahmen, die vom Gericht angefordert werden und von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit ausreichender Qualifikation verfasst werden, anerkannt. Alle Sachverständigen der Heid Immobilien GmbH sind öffentlich bestellt und vereidigt sowie vielfach zertifiziert.
Gutachterliche Stellungnahme von Heid
Zwei Wochen nachdem wir alle benötigten Unterlagen erhalten haben, halten Sie unsere gutachterliche Stellungnahme in den Händen. In dringenden Fällen liefern wir Ihnen die gutachterliche Stellungnahme gegen Aufpreis bereits innerhalb von drei bis fünf Werktagen nach Eingang aller notwendigen Unterlagen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Behörden oft länger für die Bereitstellung von Dokumenten benötigen und dass Sie uns Bilder vom Objekt zukommen lassen, sofern wir dieses nicht selbst besichtigen können.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit einem Sachverständigen unter der Telefonnummer 0800 - 90 90 282 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!