Gutachterliche Stellungnahme

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zertifiziert

Die Gutachter der Heid Immobilien GmbH sind vielfach zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt.

Konkret

Eine gutachterliche Stellungnahme beantwortet genau die Punkte, die Sie wissen möchten und spart sich unnötiges Drumherum.

Fachkenntnisse

Unsere Gutachter bilden sich in un­ter­schied­li­chen Spe­zi­al­be­rei­chen fort. Wir sind für jedes Immobilien-Anliegen qualifiziert.

Kostenlose Erstberatung

Das Erstgespräch ist für Sie gratis. Anschließend halten wir uns an den vereinbarten Festpreis.

Kurzfristige Termine

Eine gutachterliche Stellungnahme geben wir auch kurzfristig mit der gebotenen Sorgfalt ab. Üblich sind 2 -3 Wochen Bearbeitung ab Erhalt aller Unterlagen.

Bekannt aus

Das sollten Sie über die gutachterliche Stellungnahme wissen

In vielen Ecken des Internets wird behauptet, die gutachterliche Stellungnahme sei mit einem Kurzgutachten gleichzusetzen. Das ist falsch. Oft orientieren sich Sachverständige beim Aufbau einer gutachterlichen Stellungnahme an einem Kurzgutachten, doch das ist keineswegs obligatorisch oder gar verpflichtend.

Was ist eine gutachterliche Stellungnahme genau?

Eine gutachterliche Stellungnahme kann als kritische Würdigung von einzelnen Aspekten und den sich daraus ergebenden Folgewirkungen betrachtet werden. Im Gegensatz zur gutachterlichen Stellungnahme beurteilt ein Gutachten den gesamten Sachverhalt.

Auftraggeber greifen auf eine gutachterliche Stellungnahme zurück, wenn

  • ein bestimmter Sachverhalt aus einem Gutachten etc. näher erläutert werden soll,
  • eine konkrete Fragestellung aus einem größeren Zusammenhang aufkommt und einer sach­ver­stän­di­gen Untersuchung bedarf,
  • eine Nachfrage zu einem oder mehreren Punkten aus einem Gutachten akribisch erklärt oder begründet werden soll,
  • ein Spezialproblem besteht,
  • ein gegnerisches Gutachten angegriffen wird,
  • die Steu­er­be­rech­nung des Finanzamts überprüft werden soll,
  • die Zeit zur Klärung drängt,
  • die Ergänzung eines Gutachtens notwendig ist, der benötigte Umfang aber kein neues Gutachten rechtfertigt.

Auf akribische Ob­jekt­be­schrei­bun­gen wird daher meist verzichtet. Die gutachterliche Stellungnahme beinhaltet als Vorleistungen zur Beantwortung der spezifischen Frage in der Regel die Durchsicht der relevanten Unterlagen sowie je nach Umstand eine Orts­be­sich­ti­gung. Diese kann mangels Notwendigkeit oder mangels Durch­führ­bar­keit entfallen. Ein Ortstermin entfällt beispielsweise meist dann, wenn das Haus bereits verkauft ist oder eine andere am Rechtsstreit beteiligte Person als der Auftraggeber darin wohnt und den Gutachter nicht hereinlässt.

Oft zielt eine gutachterliche Stellungnahme auf die Plau­si­bi­li­sie­rung von Gutachten ab und tendiert somit zur Überprüfung des methodischen Vorgehens eines existierenden Gutachtens.

Worin besteht der Unterschied zwischen Kurzgutachten und gutachterlicher Stellungnahme?

Ein Kurzgutachten ist ein vollwertiges Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten, allerdings etwas kürzer als ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten und wird damit vor Gericht und von Behörden nicht anerkannt.

Eine gutachterliche Stellungnahme ist im Vergleich zum Kurzgutachten:

  • formal offen: Der Gutachter kann seine Stellungnahme nach Gutdünken gliedern und ausführen, zumeist wird auf umfassende Ob­jekt­be­schrei­bun­gen verzichtet;
  • kürzer: Der Seitenumfang einer gutachterlichen Stellungnahme ist meist deutlich geringer als der eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens, je nach Sachverhalt können auch drei Seiten reichen;
  • zeitsparend: Da es nicht um die komplette Bewertung einer Immobilie, eines Grundstücks oder eines Bauschadens geht, sondern um eine präzise Teilmenge daraus, spart der Gutachter Zeit und der Auftraggeber Geld;
  • kostengünstig: Da sich der Gutachter auf die für die Fragestellung relevanten Aspekte und Dokumente konzentriert, bleibt die gutachterliche Stellungnahme preiswert.

Wie viel kostet eine gutachterliche Stellungnahme?

Die Kosten für eine gutachterliche Stellungnahme richten sich üblicherweise nach der Arbeitszeit, die der Sachverständige in die Beantwortung der angeforderten Fragestellung benötigt. Der übliche Stundensatz für einen qualifizierten und zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­an­ge­le­gen­hei­ten liegt ungefähr bei 160 Euro. Die gutachterliche Stellungnahme ist üblicherweise deutlich günstiger als ein Kurzgutachten und bewegt sich je nach Komplexität des Sachverhalts und verlangtem Detailgrad meist im dreistelligen Bereich ab mindestens 640 Euro.Bei der Heid Immobilien GmbH vereinbaren wir auf Basis der Informationen, die wir im kostenlosen Erstgespräch von Ihnen erhalten, einen Festpreis für die gutachterliche Stellungnahme.

Wer kann eine gutachterliche Stellungnahme beauftragen?

Jeder kann eine gutachterliche Stellungnahme bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen in Auftrag geben. Neben Unternehmen und Privatpersonen sowie Behörden sind es oftmals Gerichte, die Gutachter mit einer Stellungnahme beauftragen. Privatpersonen fordern eine gutachterliche Stellungnahme oft bei Streitigkeiten rund um eine Immobilie mit bestehendem gegnerischen Verkehrswert- oder Scha­dens­gut­ach­ten sowie im Zusammenhang mit Baumängeln an. Über eine gutachterliche Stellungnahme kann zum Beispiel der Marktwert eines zwei Jahre alten Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens kostengünstig auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Juristische Personen, vor allem Unternehmen mit Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen, bohren nach einer Due-Diligence-Prüfung oder einer Tech Due Diligence bei einzelnen Aspekten von spezifischem Interesse nach. Oft geht es dabei um einen Sanierungsplan beziehungsweise die sinnvolle Verteilung der Investitionen über die Rest­nut­zungs­dau­er. Wenn wir eine Due Diligence für Sie durchführen, ist ein solcher In­ves­ti­ti­ons­plan je nach Budget bereits darin enthalten. Auch Behörden können prinzipiell eine gutachterliche Stellungnahme beauftragen. Die meisten gutachterlichen Stellungnahmen werden allerdings von der Justiz angefragt. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter kann einen Auftrag des Gerichts übrigens nicht ablehnen.

Gilt eine gutachterliche Stellungnahme bei einem Prozess?

Wenn es um die Wertermittlung von Grundstücken, Immobilien oder Bauschäden geht, zählt vor Gericht im Prinzip nur ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, das von einem zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen mit entsprechenden Kenntnissen angefertigt wurde. Liegt ein solches Gutachten bereits vor – womöglich von der Gegenseite eingebracht –, kann ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger Ihrem Anwalt per gutachterlicher Stellungnahme die Punkte im gegnerischen Gutachten aufzeigen, an denen Sie dieses anfechten können.

Davon abgesehen werden gutachterliche Stellungnahmen, die vom Gericht angefordert werden und von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen mit ausreichender Qualifikation verfasst werden, anerkannt. Alle Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH sind öffentlich bestellt und vereidigt sowie vielfach zertifiziert.

Gutachterliche Stellungnahme von Heid

Zwei Wochen nachdem wir alle benötigten Unterlagen erhalten haben, halten Sie unsere gutachterliche Stellungnahme in den Händen. In dringenden Fällen liefern wir Ihnen die gutachterliche Stellungnahme gegen Aufpreis bereits innerhalb von drei bis fünf Werktagen nach Eingang aller notwendigen Unterlagen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Behörden oft länger für die Bereitstellung von Dokumenten benötigen und dass Sie uns Bilder vom Objekt zukommen lassen, sofern wir dieses nicht selbst besichtigen können.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit einem Sach­ver­stän­di­gen über unsere Telefonnummer oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
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Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.