Grund­stücks­be­wer­tung: Alles, was Sie wissen müssen

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzes­konform

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten bei der Bewertung von Grundstücken rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Zertifiziert

Verschiedene renommierte Zer­ti­fi­zie­run­gen zeichnen unsere Gutachter aus.

Lokale Expertise

Unsere Arbeitsweise basiert auf fundierten lokalen Markt­erkenntnissen.

Festpreis­garantie

Ihr Grundstück bewerten wir ohne versteckte Kosten und zur Festpreis­garantie.

Unabhängige Gutachter

Unsere Sach­verständigen für Immobilien halten den Ehrenkodex verschiedener Verbände und Institutionen ein.

Bekannt aus

Wann ist eine Grund­stücks­be­wer­tung sinnvoll?

In vielen Fällen ist eine professionelle Grund­stücks­be­wer­tung unumgänglich. Um Rechts­strei­tig­kei­ten auszuschließen, sollte bei Scheidung, Erbschaft und Co. eine objektive Grund­stücks­be­wer­tung vollzogen werden.

Geplanter Verkauf des Grundstücks

Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen und dafür einen vernünftigen Preis festlegen? Mit einer Grund­stücks­be­wer­tung bekommen Sie eine sachliche Begutachtung Ihres Grundstücks, anhand derer Sie einen
sinnvollen Verkaufspreis festsetzen können. So verlangen Sie weder zu wenig noch zu viel für Ihr Grundstück.

Scheidung

Bei einer Scheidung wird im Rahmen eines Zu­ge­winn­aus­gleichs geklärt, was mit dem gemeinsamen Grundstück geschieht. Das Grundstück kann verkauft werden – vor allem dann, wenn es sich keiner der beiden Partner leisten kann, den anderen auszubezahlen. Eine Grund­stücks­be­wer­tung gibt hier Aufschluss darüber, wie viel das Grundstück wert ist, zu welchem Preis Sie es verkaufen können und wie viel jeder Partner am Ende bekommen sollte.

Kommt es jedoch dazu, dass ein Partner das Grundstück behält und den anderen ausbezahlt, kann eine Grund­stücks­be­wer­tung auch hier für geklärte Fronten sorgen: Der auszuzahlende Partner bekommt dann genau die Summe, die ihm zusteht.

Erbschaft

Wenn Sie ein Grundstück oder Haus erben, können Sie mit einer Grund­stücks­be­wer­tung herausfinden, wie viel dieses wert ist. Das ist vor allem dann bedeutend, wenn Sie Teil einer Er­ben­ge­mein­schaft sind. Soll das Grundstück verkauft werden, klärt eine Grund­stücks­be­wer­tung darüber auf, wie hoch der Verkaufspreis sein sollte.

Sind Sie alleiniger Erbe, entscheiden Sie selbst, ob Sie das Grundstück verkaufen oder behalten. In jedem Fall müssen Sie Erb­schafts­steu­er auf Immobilien zahlen und diese hängt wiederum vom Grundstückswert ab. Verlassen Sie sich auf das Finanzamt, zahlen Sie wahrscheinlich zu viel.

Zwangs­ver­stei­ge­rung

Im Falle einer Zwangs­ver­stei­ge­rung wird der Grundstückswert durch das Amtsgericht festgesetzt. Dieser Richtwert dient als Be­mes­sungs­grund­la­ge für das Startgebot.

Beleihung oder Bilanzierung

Wenn Sie bei der Bank einen Kredit aufnehmen wollen, können Sie Ihr Grundstück als Sicherheit im Sinne von Eigenkapital einbringen. Die Bank prüft in diesem Fall den Beleihungswert des Grundstücks. Dieser sagt aus, welche Summe das Grundstück im Falle eines Verkaufs einbringen würde. Für die Bank ist das deshalb wichtig, da sie, sollten Sie den Kredit aus irgendwelchen Gründen nicht mehr abbezahlen können, Ihr Grundstück verkaufen würde, um die Schulden zu tilgen.

Ob Verkauf, Scheidung oder Erbschaft – eine Grund­stücks­be­wer­tung macht in vielen Situationen Sinn.
Ob Verkauf, Scheidung oder Erbschaft – eine Grund­stücks­be­wer­tung macht in vielen Situationen Sinn.

Wie wird der Wert eines Grundstückes ermittelt?

Die Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) gibt die gesetzliche Vorgehensweise für eine detaillierte Grund­stücks­wert­ermitt­lung vor. Eine allgemeine Formel zur Grund­stücks­be­wer­tung gibt es nicht.

Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt davon ab, wofür das Gutachten benötigt wird und ob es sich bei dem zu bewertenden Objekt um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt.

Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Am einfachsten funktioniert eine Grund­stücks­be­wer­tung mit dem sogenannten Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren. Der Vergleich kürzlich verkaufter Grundstücke in der Nähe des zu bewertenden Grundstücks bildet die Grundlage für die Bewertung durch den Sach­ver­stän­di­gen.

Das einzige Problem an diesem Verfahren: Lage, Nutzung, Bo­den­be­schaf­fen­heit und Zuschnitt der Grundstücke, die als Vergleich herangezogen werden, sollten möglichst mit dem zu bewertenden Grundstück vergleichbar sein. Wenn es in der näheren Umgebung Ihres Grundstücks keine vor Kurzem verkauften Grundstücke gibt, kann kein Vergleich angestellt und das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren nicht angewandt werden.

Grund­stücks­be­wer­tung mittels Bo­den­richt­wer­ten

Vor allem in begehrten Lagen sind unbebaute Grundstücke Mangelware und Vergleichswerte kaum vorhanden. Daher wird häufig nach den sogenannten Bo­den­richt­wer­ten bewertet. Gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) spiegeln diese den durch­schnitt­li­chen Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens in einer Region wider. Je höher der Bodenrichtwert in einer Gemeinde, desto höher ist in der Regel der Grund­stücks­preis.

Der Bodenrichtwert beschreibt also den Wert in Euro pro Quadratmeter Grundstück, den Sie mit der Grund­stücks­flä­che multiplizieren. Wichtig ist, dass spezielle Merkmale des Grundstücks durch Zu- oder Abschläge beim Bodenrichtwert Be­rück­sich­ti­gung finden müssen. Die Höhe dieser Ab- oder Zuschläge kann ein Gutachter zuverlässig bestimmen – weswegen Sie einen zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen für die Grund­stücks­be­wer­tung zu Rate ziehen sollten.

Welche Faktoren beeinflussen den Wert eines Grundstücks?

Was mindert den Wert eines Grundstücks? Und was hebt den Wert eines Grundstücks? Es gibt eine Reihe von Kriterien, die den Wert eines Grundstücks beeinflussen. Neben der aktuellen Marktlage, dem energetischen Zustand sowie dem baulichen und technischen Zustand der Immobilie müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden, um den Grundstückswert zu ermitteln:

Lage des Grundstücks

Die Lage gilt als eines der ent­schei­dends­ten Kriterien bei der Grund­stücks­be­wer­tung. Hierbei spielen sowohl Makro- als auch Mikrolage eine essenzielle Rolle:

Größe und Zuschnitt des Grundstücks

Die Größe eines Grundstücks ist im Grundbuch vermerkt. Dass die Größe des Grundstücks für dessen Wert entscheidend ist, dürfte selbsterklärend sein. Je größer das Grundstück, desto höher auch der Wert eines Grundstücks.

Ebenso wichtig ist der Zuschnitt. Haben Sie beispielsweise ein Grundstück mit 500 Quadratmetern, ist dieses mehr wert, wenn es eher quadratisch ist und einen unverbaubaren Blick bietet, als wenn es länglich und schmal sowie von allen Seiten eng umbaut ist.

Beschaffenheit von Grund & Boden

Bei der Bo­den­be­schaf­fen­heit geht es um den geologischen Aufbau und um die Grund­was­ser­ver­hält­nis­se des Grundstücks. Die Beschaffenheit des Bodens bestimmt darüber, ob dieser bebaut, beziehungsweise land­wirt­schaft­lich genutzt werden kann.

Überprüft wird außerdem, ob das Erdreich mit chemischen oder giftigen Stoffen verunreinigt ist. Gerade bei Flächen, die früher gewerblich oder industriell genutzt wurden, können Altlasten vorhanden sein.

Grad der Erschließung

Gut erschlossen ist ein Grundstück dann, wenn es an das Frisch- und Abwassernetz, die Strom- und Gasversorgung sowie an das Telefon- und Ka­bel­fern­seh­netz angeschlossen ist. Die einfache Rechnung hierbei: Je schlechter ein Grundstück erschlossen ist, desto niedriger ist sein Wert.

Besonders wichtig für die Grund­stücks­be­wer­tung ist die Bebaubarkeit eines Grundstückes. Je umfangreicher die Be­bau­ungs­mög­lich­kei­ten, desto höher der Grund­stücks­preis. Ein Grundstück, für das der Flä­chen­nut­zungs­plan bereits eine Bebauung in Aussicht stellt (Bau­erwar­tungs­land), ist mehr wert, auch wenn hier die eigentliche Erschließung noch aussteht.

Grund­stücks­be­wer­tung ab 2023

Mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 wurde das Be­wer­tungs­ge­setz im Hinblick auf die Bewertung von bebauten Grundstücken angepasst. Dies erfolgte durch umfangreiche Änderungen im Bereich des Er­trags­wert­ver­fah­rens beziehungsweise des Sach­wert­ver­fah­rens sowie durch eine Anpassung an die ImmoWertV im Bereich der Erbschafts- und Schen­kungs­steu­er.

Grundstücke und Immobilien werden seit 2023 steuerlich deutlich höher bewertet. So wurde die Nutzungsdauer von Wohnimmobilien von 70 auf 80 Jahre erhöht, was dazu führt, dass die Al­ters­wert­min­de­rung geringer ausfällt und der Restwert der Immobilie steigt. Sachwertfaktor und Regionalfaktor bringen weitere Änderungen mit sich.

Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grund­stücks­ty­pen:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Thema Grund­stücks­be­wer­tung.

Was ist der Grundstückswert?

Nach § 78 BewG (Be­wer­tungs­ge­setz) definiert sich der Grundstückswert wie folgt: „Der Grundstückswert umfasst den Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen.“

Welche Unterlagen braucht ein Gutachter zur Grund­stücks­be­wer­tung?

Ein Gutachter für Grund­stücks­be­wer­tung benötigt eine Reihe von Unterlagen, um eine zuverlässige Grund­stücks­be­wer­tung durchführen zu können. Die wichtigsten Dokumente sind:

Diese Dokumente sind wichtig, um einen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks zu erhalten, wie zum Beispiel Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se, Grund­stücks­grö­ße und etwaige Belastungen durch Baulasten oder Grund­dienst­bar­kei­ten.

Darüber hinaus sind bei einem bebauten Grundstück Bauzeichnungen und Belege über jegliche Mo­der­ni­sie­rungs­ar­bei­ten von Bedeutung, da sie einen Einblick in den baulichen Zustand des Gebäudes geben. Der Gutachter kann bei einer Besichtigung Mängel und Schäden erkennen, die den Wert des Grundstücks beeinflussen. Eine Wohn- und Nutz­flä­chen­be­rech­nung ist ebenfalls vonnöten, um den tatsächlichen Wert des Gebäudes zu ermitteln.

Wer ermittelt den Grundstückswert?

Wenn es darum geht, den Wert eines Grundstücks zu ermitteln, gibt es verschiedene Experten, die diese Aufgabe übernehmen können. Legen Sie Wert auf eine unabhängige Grund­stücks­be­wer­tung, die im Ernstfall von Behörden anerkannt wird, benötigen Sie ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Dieses sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen wie den Gutachtern der Heid Immobilien GmbH erstellt werden, um auch vor Gericht Bestand zu haben.

Wie viel kostet eine Grund­stücks­be­wer­tung?

Die Kosten für eine Grund­stücks­be­wer­tung können stark variieren und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen spielt die Art und Lage des Grundstücks eine wichtige Rolle, zum anderen hängt der Preis von dem gewählten Gutachten und dem ermittelten Wert ab.

  • Für ein Kurzgutachten dürfen Sie mit Kosten ab zirka 1.690 Euro rechnen. Ein Kurzgutachten ist jedoch nicht vor Gericht zugelassen und weniger detailliert als ein klassisches Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Es hat in der Regel eine Länge von bis zu 45 Seiten.
  • Für ein Vollgutachten, welches vor Gericht gültig ist, müssen ab 2.790 Euro eingeplant werden. Ein Vollgutachten ist etwa 60-120 Seiten lang und enthält eine ausführliche Analyse der Immobilie sowie eine fundierte Einschätzung des Verkehrswerts.

Es ist wichtig zu beachten, dass je höher der Verkehrswert der Immobilie ist, desto höher die Kosten für das Wertgutachten ausfallen können. Die genauen Kosten sollten im Vorfeld mit dem Sach­ver­stän­di­gen abgeklärt werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Grundsätzlich verlangen geprüfte und nach DIN 17024 zertifizierte Sachverständige sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zirka 160 Euro pro Stunde.

Gutachter für Grund­stücks­be­wer­tung bei Heid anfordern

Sie benötigen eine Grund­stücks­be­wer­tung? Mit den zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen und Gutachtern bei Heid haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihr Grundstück zuverlässig und professionell bewertet.

  • Unsere Gutachter dokumentieren den Zustand Ihres Grundstücks vor Ort. Dabei erfassen sie die Merkmale des Grundstücks umfassend und vermerken Schäden und Mängel, welche Ihr Grundstück aufweist und sich wertmindernd auswirken können.
  • Zudem binden unsere Gutachter Angaben der Gut­ach­ter­aus­schüs­se sowie die Daten Ihres Grundstücks in die Bewertung mit ein und analysieren diese.
  • Be­rück­sich­ti­gung findet bei der Analyse auch die Marktsituation, also das aktuelle Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
  • Abschließend lassen wir jedes Gutachten von einem weiteren Sach­ver­stän­di­gen nach dem Vier-Augen-Prinzip prüfen, um Ihnen größtmögliche Sicherheit bei der Bewertung zu ermöglichen.

Bei unserem Angebot richten wir uns nach Ihrer individuellen Situation und lassen Ihnen so die fachliche Unterstützung zukommen, die Sie benötigen. Für unsere Leistungen bieten wir Ihnen eine Fest­preis­ga­ran­tie ohne versteckte Kosten. Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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