Energieausweis erstellen lassen
Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder vermieten? Dann schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie einen Energieausweis vorweisen müssen. Ein Energiepass ist zehn Jahre lang gültig. Danach müssen Sie Ihren Energieausweis erneuern, das heißt: einen neuen Energieausweis erstellen lassen – und zwar von einer Person, die dafür qualifiziert ist.
Für Neubauten wird vor dem Erstbezug ein Energiebedarfsausweis erstellt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Energieausweis erstellen
- 2. Energieausweis verlängern
- 3. Neuen Energieausweis bei Sanierung erstellen lassen
- 4. Heizung austauschen oder Energieträger wechseln: Auswirkung auf den Energieausweis
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5. FAQs: Energieausweis erstellen lassen
- 5.1 Wann muss ich einen Energieausweis erstellen lassen?
- 5.2 Energieausweis oder Energiepass erstellen – gibt es da Unterschiede?
- 5.3 Ist eine Ortsbegehung Pflicht, um einen Energieausweis zu erstellen?
- 5.4 Muss ich einen Energieausweis für das ganze Gebäude erstellen lassen?
- 5.5 Wann muss ein Bedarfsausweis erstellt werden?
- 5.6 Wann darf ein Verbrauchsausweis erstellt werden?
- 5.7 Wie viel kostet es, einen Energieausweis bei der Heid Immobilien GmbH erstellen zu lassen?
- 5.8 Kann man Energieausweise auch für einzelne Wohnungen erstellen lassen?
- 5.9 Wird der Energiepass registriert?
- 5.10 Wie lange ist ein erstellter Energieausweis gültig?
- 5.11 Kann ich den Energieausweis verlängern lassen?
- 5.12 Kann ich einen Energieausweis auch online erstellen lassen?
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Energieausweis erstellen
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, führt kein Weg am Energieausweis, auch Energiepass genannt, vorbei: Er gibt an, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist. In Deutschland ist er aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) mittlerweile für fast alle Gebäude verpflichtend.
Unsere qualifizierten und zugelassenen Energieberater erstellen Ihren Energiepass mit großer Sorgfalt. Gerne sehen wir uns die Energieversorgung in Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder Ihrer Gewerbeimmobilie direkt vor Ort an. Dies ist nicht zwingend notwendig, um einen rechtsgültigen Energiepass zu erstellen, aber empfehlenswert, da bei einer Besichtigung wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Sollten Sie ohnehin eine energetische Sanierung in Erwägung ziehen und einen Kostenplan für dieses Vorhaben benötigen, erstellen wir gerne ein entsprechendes Gutachten für Sie.
Ein weiterer Vorteil bei Heid: Während Ihr Schornsteinfeger einen Energieausweis nur mit wochenlangem Vorlauf erstellen kann, erstellen unsere qualifizierten Sachverständigen Ihren Energiepass auch kurzfristig.
Energieausweis verlängern
Ein rechtskonform erstellter Energiepass gilt gemäß § 79 GEG für zehn Jahre. Anschließend müssen Sie den Energieausweis erneuern. Es ist nicht möglich, den Energiepass mit denselben Daten ohne Aufwand neu auszustellen – selbst, wenn sich an der Heizung und Energiezufuhr nichts geändert hat. Baumängel wie Wärmebrücken oder schlechte Dämmung sind ebenso Faktoren, die die Energieeffizienz beeinflussen können, wie (nicht) ausgetauschte Fenster und Türen oder anhaltender Leerstand in der Nachbarwohnung oder im Geschäft hinter der Wand.
Bietet Ihnen ein Energieberater auf seiner Website an, den Energieausweis zum Schnäppchenpreis zu verlängern, seien Sie skeptisch. Letztendlich müssen Sie den Energieausweis ordnungsgemäß erneuern – sprich: einen neuen erstellen lassen.
Neuen Energieausweis bei Sanierung erstellen lassen
Unter gewissen Umständen läuft die Uhr für die Erneuerung des Energieausweises bereits früher ab. Wenn Sie Ihr Haus – egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude – sanieren, benötigen Sie bei bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 80 Abs. 2 GEG in Einklang mit § 48 GEG) umgehend einen neuen Energieausweis. Das ist der Fall, wenn im Rahmen der Renovierung Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden, die zu einer Neuberechnung des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes (bei aneinandergereihter Bebauung von Wohnimmobilien) gemäß § 29 GEG führen.
Heizung austauschen oder Energieträger wechseln: Auswirkung auf den Energieausweis
Tauschen Sie nur den Heizkessel aus, montieren neue Heizkörper oder bauen eine Fußbodenheizung ein, bleibt der bestehende Energieausweis gültig. Es kann dennoch sinnvoll sein, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, da diese Maßnahmen auch im Einzelnen signifikante Verbesserungen in puncto Energieeffizienz bewirken können.
Wechseln Sie den Energieträger, kommt es auf die Heizart an. Eine Umstellung von Öl auf Gas ist unkritisch, von Heizöl auf Pellets hingegen relevant. Im ersten Fall müssen Sie Ihren Energieausweis üblicherweise nicht erneuern, im zweiten schon. Sobald Photovoltaik neu ins Spiel kommt, ist ein neuer Energieausweis ebenfalls notwendig.
Weitere Maßnahmen, die in derart in die Gebäudehülle eingreifen, dass eine Neuberechnung des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes erfolgen muss, sind neue Fenster. Auch ein Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung löst eine Neuberechnung aus. Der Einbau einer simplen Klimaanlage hingegen beeinträchtigt die Laufzeit des Energieausweises nicht.
Unbedingt aktualisieren müssen Sie den Energiepass, wenn eine Dämmung vorgenommen wurde. Egal, ob die Fassade gedämmt wird, das Dachgeschoss oder die Kellerdecke – Sie müssen den Energieausweis erneuern. Das ist auch überaus sinnvoll, da die Energieeffizienz durch diese Baumaßnahme signifikant verbessert wird.
Eine Immobilie in ländlicher Region mit schlechten Energiewerten ist heutzutage praktisch unverkäuflich. Ohne energetische Sanierung und frischem Bedarfsenergieausweis kriegen Sie eine solche Landimmobilie im Jahr 2024 gar nicht mehr verkauft.
Mit Thermografie und Co.: Bei einer umfassenden Modernisierung empfiehlt es sich, den Energieausweis zu erneuern.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder ein Geschäftsgebäude vermieten und vor der Modernisierung eine Energieeffizienzklasse im dunkelgelben bis roten Bereich (E bis H) gehabt haben, raten wir unbedingt zu einem neuen Energiepass. Denn die deutlich verbesserte Energieeffizienz macht Ihre Immobilie attraktiver, zieht mehr Käufer beziehungsweise Mieter an und kann zu einem höheren Verkaufspreis führen.
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FAQs: Energieausweis erstellen lassen
Immer wieder erreichen unsere Energieberater folgende Fragen, die wir gerne beantworten.
Wann muss ich einen Energieausweis erstellen lassen?
Sie sind in zwei Fällen dazu verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen: bei einem Verkauf oder einer Vermietung Ihrer Immobilie. Der Grund: Ein Kauf- oder Mietinteressent soll erfahren, wie hoch die Energiekosten der Immobilie sind. Den Energieausweis müssen Sie in diesen Fällen bei der ersten Vor-Ort-Besichtigung vorlegen.
✓ Gut zu wissen: Von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude sowie kleine Häuser, deren Nutzfläche maximal 50 Quadratmeter beträgt.
Energieausweis oder Energiepass erstellen – gibt es da Unterschiede?
Nein. „Energieausweis“ ist die offizielle Bezeichnung, „Energiepass“ der umgangssprachliche Begriff. Die Energieberater der Heid Immobilienbewertung erstellen einen rechtsgültigen Energieausweis einschließlich Registrierung.
Ist eine Ortsbegehung Pflicht, um einen Energieausweis zu erstellen?
Nein. Um den Energiepass zu erstellen, muss der Energieberater sich die energetischen Zustände vor Ort nicht ansehen. Allerdings ist dies sinnvoll, da eine Inspektion der Immobilie realistischere Ergebnisse bringt. Die Energieberater der Heid Immobilienbewertung bevorzugen zur Erstellung aussagekräftiger Energieausweise eine Besichtigung vor Ort.
Muss ich einen Energieausweis für das ganze Gebäude erstellen lassen?
Wann muss ein Bedarfsausweis erstellt werden?
Bei Neubauten wird vorab ein Bedarfsausweis erstellt, da noch keine Verbrauchskennzahlen vorliegen. Der umständliche, rein rechnerische Bedarfsausweis ist auch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten mit Bauantrag vor 1. November 1977 vorgeschrieben, sofern diese das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung aus demselben Jahr nicht erfüllen. Die Energieberater der Heid Immobilienbewertung empfehlen generell, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen, da die Energieeffizienz bei einem Verbrauchsausweis verzerrt sein kann, wenn Sie zum Beispiel Bewohner mit ungewöhnlichem Heizverhalten haben.
Wann darf ein Verbrauchsausweis erstellt werden?
Für einen Verbrauchsausweis werden die konkreten Energieverbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre genutzt. Ein Verbrauchsausweis ist prinzipiell bei allen Gebäuden, die nach 1977 gebaut wurden, erlaubt. Ältere Gebäude kommen nur für den Verbrauchsausweis in Frage, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- 5 oder mehr Wohnungen
- Bauantrag nach 1. November 1977
- Bauantrag vor 1. November 1977; 1 bis 4 Wohneinheiten, Anforderungen der Wärmeschutzverordnung erfüllt
Letzteres bedeutet oft: Nur, wenn die Immobilie saniert wurde, darf ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
Weitere Ausnahmen: Werden die Wohnungen dezentral geheizt, zum Beispiel über eine Gasetagenheizung, oder wurde das Gebäude kürzlich umfassend saniert, kann ein Verbrauchsausweis abgelehnt werden.
In unserem Magazin gehen wir genauer auf die beiden Energieausweis-Arten ein.
Wie viel kostet es, einen Energieausweis bei der Heid Immobilien GmbH erstellen zu lassen?
Unsere zertifizierten Energieberater erstellen einen anerkannten Energieausweis für 520 Euro. Das ist teurer, als wenn Sie einen Energiepass online erstellen lassen, bringt aber einige Vorteile mit sich:
- Wir besichtigen Ihre Immobilie und erzielen daher aussagekräftigere Ergebnisse.
- Unsere Energieausweise sind rechtskonform.
- Wir übernehmen die Registrierung des Energieausweises.
- Sie müssen bei uns nicht Monate auf einen Termin warten, sondern erhalten Ihren Energieausweis auch kurzfristig.
Kann man Energieausweise auch für einzelne Wohnungen erstellen lassen?
Nein, einen Energieausweis kann man nur für ein Gebäude erstellen lassen, jedoch nie nur für eine Wohnung.
Wird der Energiepass registriert?
Ja, das wird er: Seit dem 1. Mai 2014 gilt eine Registrierungspflicht für Energieausweise. Die Registrierung nimmt der Aussteller, bei dem Sie den Energieausweis erstellen lassen, beim Deutschen Institut für Bautechnik (kurz: DIBt) vor.
Wichtig: Das DIBt nimmt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden stichprobenartige Kontrollen vor. Auf den Energieausweis zu verzichten, ist demnach nicht ratsam.
Wie lange ist ein erstellter Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Danach müssen Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen.
Kann ich den Energieausweis verlängern lassen?
Nein, den Energieausweis können Sie nicht verlängern lassen. Ist die Frist von zehn Jahren abgelaufen, sind Sie dazu verpflichtet, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.
Kann ich einen Energieausweis auch online erstellen lassen?
Grundsätzlich können Sie einen Energieausweis online erstellen lassen. Allerdings sollten Sie beachten, dass falsche oder ungenaue Angaben dazu führen, dass der Energieausweis ungültig ist. In einem solchen Fall müssen Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen. Das gilt auch, wenn Sie versehentlich falsche Angaben gemacht haben.
✓ Ihr Vorteil: Lassen Sie Ihren Energieausweis von einem Fachmann der Heid Immobilien GmbH erstellen, müssen Sie sich um fast nichts kümmern. Denn unsere Sachverständigen übernehmen die Erstellung für Sie und gehen sicher, dass alle Angaben stimmen.