Energieausweis erstellen lassen

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Deutschlandweit

Energieausweise stellen wir im gesamten Bundesgebiet aus.

Rechtssicher gemäß
GEG

Beim Erstellen Ihres En­er­gie­aus­wei­ses halten wir die gesetzlichen Vorgaben des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) gewissenhaft ein.

Inklusive Registrierung

Nachdem wir Ihren Energieausweis erstellt haben, nehmen wir die Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik kostenlos für Sie vor.

Fest­preis­ga­ran­tie

Wenn Sie Ihren Energieausweis von uns erstellen lassen, garantieren wir Ihnen den vereinbarten Festpreis.

Kurzfristige Termine
möglich

Unsere Energieberater nehmen auch gerne kurzfristige Aufträge an.

Bekannt aus

Ein rechtskonform erstellter Energiepass gilt gemäß § 79 GEG für zehn Jahre. Anschließend müssen Sie den Energieausweis erneuern. Es ist nicht möglich, den Energiepass mit denselben Daten ohne Aufwand neu auszustellen – selbst, wenn sich an der Heizung und Energiezufuhr nichts geändert hat. Baumängel wie Wärmebrücken oder schlechte Dämmung sind ebenso Faktoren, die die En­er­gie­ef­fi­zi­enz beeinflussen können, wie (nicht) ausgetauschte Fenster und Türen oder anhaltender Leerstand in der Nachbarwohnung oder im Geschäft hinter der Wand.

Bietet Ihnen ein Energieberater auf seiner Website an, den Energieausweis zum Schnäpp­chen­preis zu verlängern, seien Sie skeptisch. Letztendlich müssen Sie den Energieausweis ordnungsgemäß erneuern – sprich: einen neuen erstellen lassen.

Unter gewissen Umständen läuft die Uhr für die Erneuerung des En­er­gie­aus­wei­ses bereits früher ab. Wenn Sie Ihr Haus – egal ob Wohn- oder Ge­schäfts­ge­bäu­de – sanieren, benötigen Sie bei bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 80 Abs. 2 GEG in Einklang mit § 48 GEG) umgehend einen neuen Energieausweis. Das ist der Fall, wenn im Rahmen der Renovierung Sa­nie­rungs­maß­nah­men an der Gebäudehülle durchgeführt werden, die zu einer Neuberechnung des Pri­mär­ener­gie­be­darfs und des Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lus­tes (bei an­ein­an­der­ge­reih­ter Bebauung von Wohnimmobilien) gemäß § 29 GEG führen.

Heizung austauschen oder Energieträger wechseln: Auswirkung auf den Energieausweis

Tauschen Sie nur den Heizkessel aus, montieren neue Heizkörper oder bauen eine Fußbodenheizung ein, bleibt der bestehende Energieausweis gültig. Es kann dennoch sinnvoll sein, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, da diese Maßnahmen auch im Einzelnen signifikante Verbesserungen in puncto En­er­gie­ef­fi­zi­enz bewirken können.

Wechseln Sie den Energieträger, kommt es auf die Heizart an. Eine Umstellung von Öl auf Gas ist unkritisch, von Heizöl auf Pellets hingegen relevant. Im ersten Fall müssen Sie Ihren Energieausweis üblicherweise nicht erneuern, im zweiten schon. Sobald Photovoltaik neu ins Spiel kommt, ist ein neuer Energieausweis ebenfalls notwendig.

Weitere Maßnahmen, die in derart in die Gebäudehülle eingreifen, dass eine Neuberechnung des Pri­mär­ener­gie­be­darfs und des Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lus­tes erfolgen muss, sind neue Fenster. Auch ein Lüftungssystem mit Wär­me­rück­ge­win­nung löst eine Neuberechnung aus. Der Einbau einer simplen Klimaanlage hingegen beeinträchtigt die Laufzeit des En­er­gie­aus­wei­ses nicht.

Unbedingt aktualisieren müssen Sie den Energiepass, wenn eine Dämmung vorgenommen wurde. Egal, ob die Fassade gedämmt wird, das Dachgeschoss oder die Kellerdecke – Sie müssen den Energieausweis erneuern. Das ist auch überaus sinnvoll, da die En­er­gie­ef­fi­zi­enz durch diese Baumaßnahme signifikant verbessert wird.

Eine Immobilie in ländlicher Region mit schlechten Energiewerten ist heutzutage praktisch unverkäuflich. Ohne energetische Sanierung und frischem Be­darfs­en­er­gie­aus­weis kriegen Sie eine solche Landimmobilie im Jahr 2024 gar nicht mehr verkauft.

Haus, thermografisches Bild, Energieausweis und Raumpläne
Mit Thermografie und Co.: Bei einer umfassenden Modernisierung empfiehlt es sich, den Energieausweis zu erneuern.

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder ein Ge­schäfts­ge­bäu­de vermieten und vor der Modernisierung eine En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se im dunkelgelben bis roten Bereich (E bis H) gehabt haben, raten wir unbedingt zu einem neuen Energiepass. Denn die deutlich verbesserte En­er­gie­ef­fi­zi­enz macht Ihre Immobilie attraktiver, zieht mehr Käufer beziehungsweise Mieter an und kann zu einem höheren Verkaufspreis führen.

FAQs: Energieausweis erstellen lassen

Immer wieder erreichen unsere Energieberater folgende Fragen, die wir gerne beantworten.

Wann muss ich einen Energieausweis erstellen lassen?

Sie sind in zwei Fällen dazu verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen: bei einem Verkauf oder einer Vermietung Ihrer Immobilie. Der Grund: Ein Kauf- oder Mietinteressent soll erfahren, wie hoch die Energiekosten der Immobilie sind. Den Energieausweis müssen Sie in diesen Fällen bei der ersten Vor-Ort-Besichtigung vorlegen.

Gut zu wissen: Von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen sind denk­mal­ge­schütz­te Gebäude sowie kleine Häuser, deren Nutzfläche maximal 50 Quadratmeter beträgt.

Energieausweis oder Energiepass erstellen – gibt es da Unterschiede?

Nein. „Energieausweis“ ist die offizielle Bezeichnung, „Energiepass“ der um­gangs­sprach­li­che Begriff. Die Energieberater der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen einen rechtsgültigen Energieausweis einschließlich Registrierung.

Ist eine Ortsbegehung Pflicht, um einen Energieausweis zu erstellen?

Nein. Um den Energiepass zu erstellen, muss der Energieberater sich die energetischen Zustände vor Ort nicht ansehen. Allerdings ist dies sinnvoll, da eine Inspektion der Immobilie realistischere Ergebnisse bringt. Die Energieberater der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bevorzugen zur Erstellung aus­sa­ge­kräf­ti­ger Energieausweise eine Besichtigung vor Ort.

Muss ich einen Energieausweis für das ganze Gebäude erstellen lassen?

Prinzipiell wird ein Energiepass für das gesamte Gebäude erstellt. Eine Ausnahme sieht § 106 GEG für gemischt genutzte Gebäude vor. Wenn Ihre Immobilie also Wohnungen und zum Beispiel Büroräume, Arztpraxen oder Händler enthält, dürfen getrennte Energieausweise erstellt werden.

Wann muss ein Bedarfsausweis erstellt werden?

Bei Neubauten wird vorab ein Bedarfsausweis erstellt, da noch keine Ver­brauchs­kenn­zah­len vorliegen. Der umständliche, rein rechnerische Bedarfsausweis ist auch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten mit Bauantrag vor 1. November 1977 vorgeschrieben, sofern diese das An­for­de­rungs­ni­veau der Wär­me­schutz­ver­ord­nung aus demselben Jahr nicht erfüllen. Die Energieberater der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung empfehlen generell, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen, da die En­er­gie­ef­fi­zi­enz bei einem Ver­brauchs­aus­weis verzerrt sein kann, wenn Sie zum Beispiel Bewohner mit ungewöhnlichem Heizverhalten haben.

Wann darf ein Ver­brauchs­aus­weis erstellt werden?

Für einen Ver­brauchs­aus­weis werden die konkreten En­er­gie­ver­brauchs­da­ten der vergangenen drei Jahre genutzt. Ein Ver­brauchs­aus­weis ist prinzipiell bei allen Gebäuden, die nach 1977 gebaut wurden, erlaubt. Ältere Gebäude kommen nur für den Ver­brauchs­aus­weis in Frage, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • 5 oder mehr Wohnungen
  • Bauantrag nach 1. November 1977
  • Bauantrag vor 1. November 1977; 1 bis 4 Wohneinheiten, Anforderungen der Wär­me­schutz­ver­ord­nung erfüllt

Letzteres bedeutet oft: Nur, wenn die Immobilie saniert wurde, darf ein Ver­brauchs­aus­weis erstellt werden.

Weitere Ausnahmen: Werden die Wohnungen dezentral geheizt, zum Beispiel über eine Gas­eta­gen­hei­zung, oder wurde das Gebäude kürzlich umfassend saniert, kann ein Ver­brauchs­aus­weis abgelehnt werden.

In unserem Magazin gehen wir genauer auf die beiden Energieausweis-Arten ein.

Wie viel kostet es, einen Energieausweis bei der Heid Immobilien GmbH erstellen zu lassen?

Unsere zertifizierten Energieberater erstellen einen anerkannten Energieausweis für 640 Euro. Das ist teurer, als wenn Sie einen Energiepass online erstellen lassen, bringt aber einige Vorteile mit sich:

  • Wir besichtigen Ihre Immobilie und erzielen daher aus­sa­ge­kräf­ti­ge­re Ergebnisse.
  • Unsere Energieausweise sind rechtskonform.
  • Wir übernehmen die Registrierung des En­er­gie­aus­wei­ses.
  • Sie müssen bei uns nicht Monate auf einen Termin warten, sondern erhalten Ihren Energieausweis auch kurzfristig.

Kann man Energieausweise auch für einzelne Wohnungen erstellen lassen?

Nein, einen Energieausweis kann man nur für ein Gebäude erstellen lassen, jedoch nie nur für eine Wohnung.

Wird der Energiepass registriert?

Ja, das wird er: Seit dem 1. Mai 2014 gilt eine Re­gis­trie­rungs­pflicht für Energieausweise. Die Registrierung nimmt der Aussteller, bei dem Sie den Energieausweis erstellen lassen, beim Deutschen Institut für Bautechnik (kurz: DIBt) vor.

Wichtig: Das DIBt nimmt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden stich­pro­ben­ar­ti­ge Kontrollen vor. Auf den Energieausweis zu verzichten, ist demnach nicht ratsam.

Wie lange ist ein erstellter Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Danach müssen Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen.

Kann ich den Energieausweis verlängern lassen?

Nein, den Energieausweis können Sie nicht verlängern lassen. Ist die Frist von zehn Jahren abgelaufen, sind Sie dazu verpflichtet, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.

Kann ich einen Energieausweis auch online erstellen lassen?

Grundsätzlich können Sie einen Energieausweis online erstellen lassen. Allerdings sollten Sie beachten, dass falsche oder ungenaue Angaben dazu führen, dass der Energieausweis ungültig ist. In einem solchen Fall müssen Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen. Das gilt auch, wenn Sie versehentlich falsche Angaben gemacht haben.

✓ Ihr Vorteil: Lassen Sie Ihren Energieausweis von einem Fachmann der Heid Immobilien GmbH erstellen, müssen Sie sich um fast nichts kümmern. Denn unsere Sach­ver­stän­di­gen übernehmen die Erstellung für Sie und gehen sicher, dass alle Angaben stimmen.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.