Ihr Beleihungs­wertgutachten:
verlässliche Ri­si­ko­er­mitt­lung deutschlandweit

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzeskonform

Unsere Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten erstellen wir gemäß BelWertV sowie § 16 PfandBG.

Individuelle Lösungen

Auch bei individuellen Anliegen finden wir die ideale Lösung für Sie.

Deutschlandweit

Unsere Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ter sind im gesamten Bundesgebiet tätig.

Kostenlose Erstberatung

Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos.

HypZert-Gutachter

Unsere Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ter verfügen über das CIS-HypZert-(F)-Zertifikat, das als bran­chen­in­ter­ner Standard gilt.

Bekannt aus

Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grund­stücks­ty­pen:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten ist ein Gutachten, das im Rahmen der Im­mo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung von geprüften CIS-HypZert-(F)-Gutachtern erstellt wird. Der Gutachter orientiert sich dabei an den gesetzlichen Bestimmungen der Be­lei­hungs­wert­ver­ord­nung (BelWertV) und des Pfand­brief­ge­set­zes (PfandBG). Die Verordnungen legen nicht nur das fachliche Vorgehen fest, sondern setzen ebenso Anforderungen an die Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit des Gutachters. Ziel ist es, einen realistischen, nachhaltigen und langfristig haltbaren Wert der Immobilie zu ermitteln.

Wozu dient ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten für Immobilien?

Ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten dient dazu, eine zuverlässige, unparteiische und professionelle Bewertung des Wertes einer Immobilie zu liefern, die als Basis für Kre­dit­ent­schei­dun­gen dient und dabei hilft, das finanzielle Risiko für Kreditgeber zu minimieren.

Ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten ist für die zwei folgenden Szenarien notwendig:

  • als Mortgage Lending Value (MLV) für internationale Investoren und Fi­nan­zie­rungs­in­sti­tu­te
  • als Ent­schei­dungs­grund­la­ge für Finanzierungen mit Fremd­ka­pi­tal­ein­satz

Der dabei ermittelte Beleihungswert dient als Be­mes­sungs­grund­la­ge für die Kredithöhe des jeweiligen Antrags. Er beeinflusst maßgeblich, wie hoch die Darlehenssumme ist, die ein Kreditgeber zur Verfügung stellt.

Gut zu wissen: Der Beleihungswert ist der Wert, den ein Kreditinstitut als Grundlage für die Vergabe eines Hy­po­the­ken­dar­le­hens heranzieht. Er soll das Risiko für die Bank minimieren, falls der Kreditnehmer seinen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht nachkommt und die beliehene Immobilie verkauft oder versteigert werden muss. Üblicherweise bewilligen Banken Kredite, die sich auf 60 bis 80 Prozent des Immobilienwerts belaufen.

Welche Kosten fallen bei einem Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten an?

Die Kosten für ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten variieren je nach Größe und Lage der Immobilie, sowie dem Umfang und der Komplexität der Bewertung. Geprüfte und nach DIN 17024 zertifizierte Sachverständige sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben einen Stundensatz von zirka 160 Euro. Nach einem kostenlosen Erstgespräch kalkulieren wir die Höhe des Aufwands und erstellen Ihnen ein faires, individuelles Angebot.

Unsere nach CIS-HypZert-(F) zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter bewerten die verschiedensten Immobilientypen für Sie.

Ihr Vorteil: Unsere Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten bieten wir Ihnen mit einer Fest­preis­ga­ran­tie an. Das heißt: Sollte der Aufwand doch höher ausfallen als anfangs angenommen, bleibt es für Sie beim vereinbarten Preis und wir veranschlagen keine zusätzlichen Kosten.

Wer beauftragt ein Beleihung­swertgutachten?

Ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten wird in der Regel von Banken oder anderen Kre­dit­in­sti­tu­ten im Rahmen einer Finanzierung oder einer Im­mo­bi­li­en­be­lei­hung angefordert. Der Zweck des Gutachtens ist es, den Beleihungswert der Immobilie zu ermitteln.

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten für Privatpersonen

In einigen Fällen kann auch der Kreditnehmer selbst oder ein potenzieller Im­mo­bi­li­en­käu­fer ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten in Auftrag geben, um eine unabhängige Einschätzung des Wertes der Immobilie zu erhalten oder um die eigenen Ver­hand­lungs­po­si­tio­nen zu optimieren. Dies ist jedoch weniger üblich, da die Kosten für ein solches Gutachten relativ hoch sein können und die Banken für ihre Kreditvergabe ohnehin ein eigenes Gutachten verlangen.

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten für Versicherungen

Versicherungen nutzen Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten, um das Risiko bei der Versicherung von Immobilien zu bewerten. Der Beleihungswert gibt Aufschluss darüber, wie viel die Immobilie wert ist, was für die Festlegung von Ver­si­che­rungs­sum­men entscheidend ist.

  • Für die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann der Beleihungswert interessant sein, um die Ver­si­che­rungs­sum­me zu bestimmen. Für die Police ist allerdings eher der Marktwert relevant.
  • Einige Versicherungen bieten Produkte an, die Hy­po­the­ken­dar­le­hen gegen Ausfall absichern.
  • Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten investieren oft in Immobilien oder hy­po­the­ken­be­si­cher­te Wertpapiere. Ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten kann hierbei helfen, das In­ves­ti­ti­ons­ri­si­ko zu bewerten.

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten für Finanzmakler oder -vermittler

Finanzmakler und -vermittler benötigen Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten, um ihren Kunden passende Fi­nan­zie­rungs­an­ge­bo­te zu unterbreiten. Der Beleihungswert ist maßgeblich für die Bestimmung der Kredithöhe und -konditionen. Heißt: Finanzmakler nutzen diese Gutachten, um Kunden hinsichtlich der Machbarkeit von Finanzierungen und der damit verbundenen Risiken zu beraten.

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten für Berufsbetreuer

Berufsbetreuer verwalten das Vermögen ihrer Betreuten und sollen stets im besten Interesse derer handeln. Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten helfen dabei, fundierte Entscheidungen über den KaufVerkauf oder die Beleihung von Immobilien zu treffen. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Begleitung – von Anfang bis Ende.

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten für Steuerberater

Steuerberater nutzen Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten, um ihre Mandanten bei Kre­dit­ver­hand­lun­gen zu unterstützen. Ob es sich um die Bewertung für Einzelobjekte oder um ein umfangreiches Portfolio handelt – ein zentraler Ansprechpartner steht Ihnen stets zur Verfügung, um alle Prozesse nahtlos und effizient zu koordinieren. Das beschleunigt nicht nur den Be­wer­tungs­pro­zess, sondern liefert auch präzise und verlässliche Zahlen für Ihre steuerliche Beratung.

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten für Anwälte

Ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten dient einem Anwalt als Basis für die Beratung in im­mo­bi­li­en­recht­li­chen Angelegenheiten, insbesondere wenn es um die Beleihung oder den Verkauf von Immobilien geht.

Auch umfangreiche Immobilien-Portfolios Ihrer Mandanten bewerten wir schnell und effizient.

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten für Firmen und Bestandshalter

Unternehmen und Im­mo­bi­li­en­be­sit­zer nutzen Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten, um den Wert ihrer Bestände zu ermitteln und fundierte Entscheidungen über An- und Verkäufe oder die Wei­ter­ent­wick­lung von Immobilien zu treffen.

Sie benötigen den Beleihungswert für die Aufnahme von Hy­po­the­ken­dar­le­hen oder anderen Finanzierungen, indem sie den Wert ihrer Immobilien als Sicherheit einbringen.

Unsere nach CIS-HypZert-(F) zertifizierten Gutachter bewerten die verschiedensten Immobilientypen für Sie. Dazu zählt unter anderem die Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en und Wohnimmobilien, Immobilien mit gemischter Nutzung sowie Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en. Unser Team besitzt die notwendige Expertise, jedes dieser Objekte sorgfältig und präzise zu bewerten.

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten.

Wer darf ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten erstellen?

In Deutschland dürfen Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten nur von qualifizierten Experten erstellt werden. Generell sind dies Personen, die über die entsprechende fachliche Qualifikation und Erfahrung in der Bewertung von Immobilien verfügen. Zu den Fachleuten, die ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten erstellen dürfen, gehören zertifizierte CIS-HypZert-(F)-Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter.

Die Anforderungen an den Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ter sind in §§ 6 und 7 BelWertV spezifiziert:

  • besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung
  • langjährige Berufserfahrung in der Wertermittlung von Immobilien
  • spezielle Kenntnisse in der Erstellung von Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten
  • unabhängig vom Kre­dit­ak­qui­si­ti­ons- und Kre­dit­ent­schei­dungs­pro­zess
  • unabhängig von Ob­jekt­ver­mitt­lung, -verkauf und -vermietung
  • kein ver­wandt­schaft­li­ches, sonstiges rechtliches oder wirt­schaft­li­ches Verhältnis zum Darlehensnehmer
  • kein eigenes Interesse am Ergebnis des Gutachtens

Was macht ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ter?

Ein Gutachter für Beleihungswerte fertigt unter anderem für Banken, Bausparkassen, Kreditinstitute, Versicherungen und andere Auftraggeber Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten an. Dazu sind spezielle Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erforderlich. Die §§ 6 und 7 der BelWertV definieren besondere Anforderungen an den Gutachter und seine Unabhängigkeit.

Infografik zum Ablauf einer Be­lei­hungs­wert­ermitt­lung

Was zeichnet ein verlässliches Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten aus?

Ein verlässliches Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten ist für die Finanzierung von Immobilien wichtig, da es als Grundlage für die Kreditvergabe dient. Dazu sind mehrere Kriterien notwendig:

  • Spezifität: Das Gutachten muss spezifisch auf die zu bewertende Immobilie eingehen und Besonderheiten sowie rechtliche Gegebenheiten berücksichtigen.
  • Objektivität: Das Gutachten muss von einem unabhängigen und qualifizierten Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ter erstellt werden, der kein eigenes Interesse am Ergebnis des Gutachtens hat. Die Bewertung soll ausschließlich auf Fakten basieren.
  • Unabhängigkeit: Ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten sollte unbedingt unabhängig von vorübergehenden, kon­junk­tur­be­ding­ten Wert­schwan­kun­gen und von spekulativen Einflüssen sein.
  • Rechtliche Konformität: Das Gutachten muss den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen des Kreditinstituts genügen.

 Ihr Vorteil: Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung sowie die anspruchsvolle CIS-HypZert-(F)-Zertifizierung können wir Ihnen höchste Standards bei unseren Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten bieten. Zusätzlich sichern wir jedes Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten mit dem Vier-Augen-Prinzip ab.

Welche Kriterien berücksichtigt das Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten einer Immobilie?

Das jeweilige Kreditinstitut muss sich darauf verlassen können, dass der Wert während der gesamten Beleihungsdauer bei einer Veräußerung mit hoher Wahr­schein­lich­keit erzielt werden kann. Für Banken sind deshalb die folgenden Kriterien hinsichtlich des Be­lei­hungs­wert­gut­ach­tens entscheidend:

  • Erstellung gemäß Pfand­brief­ge­setz,
  • Be­lei­hungs­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung sowie
  • die CIS-HypZert-(F)-Zertifizierung als bankeninterner Standard.

✓ Ihr Vorteil: Unsere Sach­ver­stän­di­gen verfügen über die wichtigsten Zer­ti­fi­zie­run­gen. Neben der CIS-HypZert-(F)-Zertifizierung bringen unsere Gutachter weitere angesehene Zer­ti­fi­zie­run­gen, etwa durch TÜV, DEKRA, IHK oder EIPOS mit.

Welche Unterlagen sind für ein Immobilien-Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten notwendig?

Grundsätzlich sind die folgenden Unterlagen erforderlich, damit unsere HypZert-Gutachter den Beleihungswert für Sie fundiert und präzise ermitteln können:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte/amtlicher Lageplan
  • Grundrisse
  • Schnitte/Ansichten
  • Wohn­flä­chen­be­rech­nung und Nutz­flä­chen­be­rechnung
  • Baubeschreibung
  • Bau­las­ten­aus­kunft
  • Alt­las­ten­aus­kunft
  • Miet- und Pachtverträge
  • aktueller Energieausweis
  • An­lie­ger­be­schei­ni­gung oder er­schlie­ßungs­bei­trags­recht­li­che Auskunft
  • bereits vorhandene Wert­ermitt­lun­gen
  • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Mo­der­ni­sie­run­gen

In den folgenden Fällen benötigen wir zum Erstellen des Be­lei­hungs­wert­gut­ach­tens weitere Dokumente:

  • bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen: Tei­lungs­er­klä­rung
  • bei Wohnungsbindung: För­der­mit­tel­aus­kunft
  • bei Rechten in Abteilung II des Grundbuchs: zugehörige Ein­tra­gungs­be­wil­li­gung
  • bei Erbbaurechten: den Erb­bau­rechts­ver­trag

✓ Ihr Vorteil: Wir beantragen alle erforderlichen Unterlagen für Sie. Für ein unverbindliches Angebot erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0800/90 90 282.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Markt- und einem Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten?

Der Unterschied zwischen einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten (Markt­wert­gut­ach­ten) und einem Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten liegt in ihrem Zweck und in den Be­wer­tungs­kri­te­ri­en, die zur Ermittlung der Werte herangezogen werden.

Der Verkehrswert bezeichnet den aktuellen Marktwert einer Immobilie, der am Be­wer­tungs­stich­tag nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie zu erzielen wäre.

Der Beleihungswert  ist ein konservativer Wert, der speziell für die Kreditvergabe durch Banken oder Finanzinstitute ermittelt wird. Er dient als Grundlage für die Festlegung des maximalen Kreditbetrags, der gegen die Sicherheit der Immobilie vergeben wird. Beim Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten werden ähnliche Faktoren wie beim Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten betrachtet, jedoch mit einem stärkeren Fokus auf die langfristige Werthaltigkeit und die Ri­si­ko­ab­si­che­rung der Bank. Der Beleihungswert liegt in der Regel unter dem Verkehrswert, um eventuelle Markt­schwan­kun­gen und das Risiko eines Zah­lungs­aus­falls zu berücksichtigen.

Sichern Sie sich Ihr Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten – zertifiziert und verlässlich

Mit unseren Gutachten sichern Sie sich eine Ermittlung des Be­lei­hungs­wer­tes Ihrer Immobilie sowohl nach bewährten Standards als auch entsprechend der individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie. So ermöglichen wir Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen und sich das Risiko einer Kreditvergabe umfassend zu ermitteln.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer bundesweit tätigen CIS-HypZert-(F)-Gutachter. Auch kurzfristige Einsätze sind möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.