Fragen & Anworten

Allgemeine Informationen zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung

Was ist eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

Eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung dient der Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie. Sie weist den wahr­schein­lichs­ten Kaufpreis im nächsten Verkaufsfall aus. Hierfür werden Eigenschaften und die Lage der Immobilie sowie rechtliche Umstände berücksichtigt.

Wie wird eine Immobilie bewertet?

In Deutschland werden verschiedene Verfahren zur Ver­kehrs­wert­ermitt­lung von bebauten und unbebauten Grundstücken herangezogen. Dabei handelt es sich um normierte Verfahren nach der Im­mo­bi­li­en­wert­ver­mitt­lungs­ord­nung und §194 Baugesetzbuch. So wird garantiert, dass es sich um eine objektive Bewertung handelt. Beim sogenannten Er­trags­wert­ver­fah­ren werden die aktuellen Miet­ver­hält­nis­se sowie die mittel- und langfristige Stand­ort­ent­wick­lung berücksichtigt. Das Sach­wert­ver­fah­ren berechnet den Verkehrswert auf Grundlage des Wertes des Bodens und der baulichen Anlagen. Für die Bewertung der Bausubstanz werden die Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten, das Alter der Immobilie, eventuelle Schäden oder Mängel und weitere Faktoren berücksichtigt, die den Wert beeinflussen können. Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren dient der Bewertung von Grundstücken. Der Verkehrswert wird hier durch den Vergleich mit anderen aktuell auf dem Markt angebotenen Grundstücken ermittelt. In die Beurteilung fließen daneben die Größe und Schnitt des Grundstücks, der Standort und mögliche bauliche Ausnutzungen mit ein.

Wer führt eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung durch?

Die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen werden ausschließlich von qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen durchgeführt.

Was kostet eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

Die Kosten einer Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind abhängig vom Wert der Immobilie. Die Kosten der Wertermittlung Ihrer Immobilien könne Sie bei uns individuell erfragen.

Welche Unterlagen werden für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung benötigt?

Die benötigten Unterlagen hängen vom Be­wer­tungs­ver­fah­ren ab. Im Vorfeld werden wir dies mit Ihnen absprechen und uns um die Beschaffung der Dokumente kümmern. Der Auflistung können Sie Unterlagen entnehmen, die möglicherweise benötigt werden:

  • Grundbuchauszug
  • Baubeschreibung
  • Auszug aus dem Bebauungsplan
  • Flä­chen­be­rech­nung
  • Auszug aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan
  • Eingabepläne
  • Mietverträge
  • Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten­ab­rech­nung
  • Amtlicher Lageplan
  • Er­schlie­ßungs­kos­ten­bei­trags­be­schei­de
  • Bau­kos­ten­auf­stel­lung
  • Tei­lungs­er­klä­rung
  • Bodengutachten
  • Kostennachweis für Sonderbauteile
  • Erb­bau­rechts­ver­trag
  • Energieausweis

Die Unterlagen können wir selbst beschaffen oder falls Sie Kopien besitzen können Sie diese uns beim Ortstermin bzw. via Email oder Post übersenden.

Wie lange dauert eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

Je nach Größe und Bebauung der Immobilie werden circa 1-2 Wochen für die Erstellung eines Gutachtens benötigt. Sollte bei Ihnen ein dringender Fall vorliegen ist es möglich eine Express Bearbeitung zu veranlassen.

Notwendige Unterlagen und spezifische Anforderungen

Wofür werden Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen benötigt?

Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen werden für un­ter­schied­li­che Zwecke benötigt. Dies können sein:

  • An- und Verkauf der Immobilie
  • Zu­ge­winn­aus­gleich bei Ehescheidungen
  • Ver­mö­gens­über­sicht
  • Pflicht­tei­ler­gän­zungs­an­spruch bei Er­baus­ein­an­der­set­zun­gen
  • Einlagen oder Entnahmen von Be­triebs­ver­mö­gen
  • Ermittlung der Erbschafts- oder Schen­kungs­steu­er als Nachweis eines niedrigeren Wertes nach § 198 BewG
  • Teil­wert­ermitt­lung
  • Bestimmung des Wertes von Wohnrechten
  • Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che
  • Ermittlung des Beleihungswerts bei Finanzierungen
  • Ermittlung des Ver­si­che­rungs­werts bei Ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen
Wann kann auf ein vollständiges Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ten verzichtet werden?

Bei einem An- und Verkauf einer Immobilie kann auf eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verzichtet werden. Es genügt hier eine überschlägige Bewertung, da dem Käufer in der Regel ein Exposé sowie Unterlagen zum Objekt vorliegen. Durch den Vergleich mit anderen Objekten kann er sich einen Eindruck von den Markt­ver­hält­nis­sen verschaffen. Trotzdem sollten die Ge­bäu­de­be­stand­tei­le von einem Fachmann begutachtet werden, um Schäden und Mängel noch vor dem Kauf zu erkennen.

Ist der Energieausweis immer notwendig für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

Die En­er­gie­spar­ver­ord­nung verpflichtet den Verkäufer seit dem 01.05.2014 beim Verkauf einer Immobilie zur un­auf­ge­for­der­ten Vorlage des En­er­gie­aus­wei­ses. Die Ver­kehrs­wert­ermitt­lung unterstellt immer einen Verkauf, auch wenn dieser nicht realisiert wird. Daher ist ein Energieausweis auch bei einer Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung notwendig.

Wann kann auf ein vollständiges Im­mo­bi­li­en­wert­gut­ach­ten verzichtet werden?

Bei einem An- und Verkauf einer Immobilie kann auf eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verzichtet werden. Es genügt hier eine überschlägige Bewertung, da dem Käufer in der Regel ein Exposé sowie Unterlagen zum Objekt vorliegen. Durch den Vergleich mit anderen Objekten kann er sich einen Eindruck von den Markt­ver­hält­nis­sen verschaffen. Trotzdem sollten die Ge­bäu­de­be­stand­tei­le von einem Fachmann begutachtet werden, um Schäden und Mängel noch vor dem Kauf zu erkennen.

Wie erhalte ich einen Energieausweis für mein Objekt?

Sollten Sie nicht über einen gültigen Energieausweis für Ihr Objekt verfügen, können Sie diese bei uns erstellen lassen. Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.

Aspekte der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung

Können Baufehler und Bauschäden durch eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung exakt eingeschätzt werden?

Im Gutachten werden nur Bauschäden und -fehler berücksichtigt, soweit diese sichtbar sind. Dabei erfolgt eine pauschale Be­rück­sich­ti­gung bei der Ermittlung des Verkehrswertes. Bauschäden müssen häufig durch eingehendere Maßnahmen begutachtet werden, die oft mit Eingriffen in die Bausubstanz einhergehen. Dies kann im Rahmen der Ver­kehrs­wert­ermitt­lung nicht durchgeführt werden. Bei schwerwiegenden oder nicht zu iden­ti­fi­zie­ren­den Schadensbildern muss ein weiteres Gutachten für Bauschäden und Baumängel erfolgen. Ebenso müssen Fachgutachten bei tierischen und pflanzlichen Schädlingen (z.B. Holz­schutz­gut­ach­ten) oder bei ge­sund­heits­schä­di­gen­den Baummaterialien realisiert werden. Bei uns können Sie alle benötigten Fachgutachten in Auftrag geben.

Was ist eine Baulast?

Bei einer Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zwischen dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und einer Behörde. Sie wird bei bestimmten Bauvorhaben benötigt, um eine Baugenehmigung zu erwirken. Inhaltlich stimmt der Eigentümer zu, etwas zu dulden, zu unterlassen oder zu tun.

Wie wirkt sich eine Baulast auf den Wert einer Immobilie aus?

Der Einfluss einer Baulast auf den Wert einer Immobilie ist sehr individuell und muss für jede Immobilie neu berechnet werden. Bei einem Verkauf geht die Baulast auf den neuen Eigentümer über. Daher muss deren Wertauswirkung im Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten berücksichtigt werden.

Kann eine Immobilie verkauft werden, obwohl eine andere Person ein Wohnrecht darin besitzt?

Ein Verkauf ist möglich, allerdings bleibt das Wohnrecht der Person bis zum Lebensende bestehen. Dies führt zu erheblichen Kauf­preis­ab­schlä­gen, da die Immobilie vom neuen Besitzer weder selbst genutzt noch vermietet werden kann. Das Wohnrecht ist auf die berechtigte Person beschränkt und endet mit deren Tod. Die Rechte können nicht an Dritte verkauft werden. Eine Vererbung oder Beleihung der Rechte ist ebenso nicht möglich.

Welche Kriterien werden bei der Beurteilung der Qualität der Wohnlage berücksichtigt?

In Mietspiegeln und Gut­ach­ter­aus­schüs­sen werden La­ge­de­fi­ni­tio­nen festgelegt. Je nach Stadt bzw. Gemeinde existieren verschieden viele Kategorien. In diese Bewertung fließen die Ver­kehrs­an­bin­dung, In­fra­struk­tur­ein­rich­tun­gen, Immissionen, bauliche Ausnutzung der Grundstücke, Zustand der Immobilien, Er­schei­nungs­bild des Viertels und Er­ho­lungs­flä­chen. Neben diesen objektiven Parametern spielen weitere Kriterien wie Bewohner- und Sozialstruktur sowie Image des Viertels eine Rolle bei der Bewertung der Wohnlage.

Welche Arten von Immobilien können bewertet werden?

Es werden alle Arten von bebauten und unbebauten Grundstücken bewertet sowie Sonder- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en. Unsere Experten können Sie gerne umfangreich beraten.

Methoden und technische Themen der Bewertung

Kann ein Gutachten ohne Ob­jekt­be­sich­ti­gung erstellt werden?

Die Begutachtung schreibt eine persönliche Besichtigung durch den Sach­ver­stän­di­gen vor. Eine Bewertung „nach Aktenlage“ ist daher nicht möglich.

Wie lange dauert eine Ob­jekt­be­sich­ti­gung?

Der Umfang der Besichtigung hängt von der Größe der zu begutachtenden Immobilie und dem Be­wer­tungs­um­fang ab. In der Regel kann der Ortstermin nach 1-2 Stunden abgeschlossen werden. Bei sehr großen Ge­bäu­de­kom­ple­xen kann die Besichtigung jedoch deutlich länger in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist die Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern?

Baden-Württemberg: 5,0% (gültig seit 05.11.2011)
Bayern: 3,5 (gültig seit 1998)
Berlin: 6,0% (gültig seit 01.01.2014)
Brandenburg: 6,5% (gültig seit 01.07.2015)
Bremen: 5,0 % (gültig seit 01.01.2014)
Hamburg: 4,5% (gültig seit 01.01.2009)
Hessen: 6,0% (gültig seit 01.08.2014)
Mecklenburg-Vorpommern: 5,0% (gültig seit 01.07.2012)
Niedersachsen: 5,0% (gültig seit 01.01.2014)
Nordrhein-Westfalen: 6,5% (gültig seit 01.01.2015)
Rheinland-Pfalz: 5,0% (gültig seit 01.03.2012)
Saarland: 6,5% (gültig seit 01.01.2015)
Sachsen: 3,5% (gültig seit gültig seit 1998)
Sachsen-Anhalt: 5,0% (gültig seit 01.03.2012)
Schleswig-Holstein: 6,5% (gültig seit 01.01.2014)
Thüringen: 5,0% (gültig seit 07.0.2011)

Wie wird das be­wer­tungs­re­le­van­te Baujahr bei kernsanierten Objekten ermittelt?
Darf ausgebaute Nutzfläche im Keller zur Wohnfläche addiert werden?

Solange die Fläche als Wohnfläche und nicht als Lagerfläche genutzt wird, kann die Wohnfläche nach der Wohn­flä­chen­ver­ord­nung ermittelt und zur restlichen Wohnfläche addiert werden.

Bei kernsanierten Gebäuden erfolgt nach der gutachterlichen Praxis nach Sprengnetter eine Verminderung des Baujahres um 8 Jahren vom ursprünglichen Baujahr. Ein 1980 erstelltes Objekt, welches 2015 kernsaniert wurde erhält so das neue Baujahr 1988.

Unter welchen Voraussetzungen können Kellerflächen als Nutzfläche angerechnet werden?

Nach der Bauordnung muss es sich um Auf­ent­halts­räu­me handeln. Die Raumhöhen werden in den jeweiligen Lan­des­bau­ord­nun­gen festgeschrieben. Darüber hinaus müssen Fensterflächen sowie Heizungen vorhanden sein. Kellerräume wie Abstellräume, Heizungskeller, Werkstatt oder Waschkeller können nicht als Wohnfläche angerechnet werden. Kellerräume, die nicht den Maßgaben der Bauordnung für Wohnfläche entsprechen, können als Hobbyräume mit deutlich reduzierter Wohnfläche angerechnet werden.

Wie wird die Wohnfläche in ausgebauten Dachgeschossen ermittelt?

Grundflächen mit einer Raumhöhe von mindestens 2 Metern können voll auf die Wohnfläche angerechnet werden. Die Flächen unterhalb der Dachschrägen sind mit 50% anzurechnen, sofern ihre Deckenhöhe zwischen 1 und 2 Metern liegt. Die Restlichen Flächen mit einer geringeren Deckenhöhe werden nicht berücksichtigt.

Wie werden Balkone auf die Wohnfläche angerechnet?

Die Grundflächen von Balkonen können zu 25% – 50% auf die Wohnfläche angerechnet werden. Die Bewertung hängt dabei vom Wohnwert des Balkons ab.

Was ist „Gartenland“ und wie wird die Fläche berechnet?

Gartenland bezeichnet die nicht bebaubare Fläche eines Grundstücks. Berechnung: Gartenland= Grund­stücks­flä­che- (Grund­stücks­brei­te x Richtwerttiefe) Die Richtwerttiefe sind in den Bo­den­richt­wert­kar­ten der jeweiligen Regionen festgelegt.

Wie werden Terrassen auf die Wohnfläche angerechnet?

Bei Ein­fa­mi­li­en­häu­sern werden die Terrassen nicht auf die Wohnfläche angerecht, da sie zu den Außenanlagen zählen. Bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen oder Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern werden die Ter­ras­sen­flä­chen mit 25% auf die Wohnfläche addiert. Abweichungen können nach den Wohnflächen- und Miet­wert­richt­li­ni­en bei sehr großen Terrassen und Terrassen mit geringem Wohnwert entstehen.

Unterschiede zwischen Gutachten und Stellungnahmen

Wie unterscheiden sich „gutachterliche Stellungnahmen“ von „Gutachten“?

Für die Erstellung eines Gutachtens müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. Der Sachverständige muss die Untersuchungen persönlich durchführen und das Objekt besichtigen. Gutachterliche Stellungnahmen bedürfen keinen speziellen Vorgaben. Die Wohnfläche kann hierbei z.B. vom Auftraggeber als Be­rech­nungs­grund­la­ge vorgegeben werden und muss nicht vom Sach­ver­stän­di­gen überprüft werden.

Warum kann nicht ein Makler meine Immobilie schätzen?

Makler verfügen in der Regel nicht über die notwendige Sachkompetenz, um alle wertrelevanten Faktoren der Immobilie zu berücksichtigen, da es sich bei der Be­rufs­be­zeich­nung Makler um keinen geschützten Beruf handelt. Meist können sie nur die Marktlage einschätzen. Faktoren wie das Baurecht, die Ge­neh­mi­gungs­fä­hig­keit, Wohnrechte oder Baumängel sind jedoch sehr wertrelevant. Somit können unter Umstanden völlig falsche Werte bei der Beurteilung ermittelt werden.

Bekomme ich bei einem Verkauf auch den ermittelten Verkehrswert?

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ermittelt den Preis, der bei einem Verkauf am wahr­schein­lichs­ten erzielt wird. Eine Garantie, dass dieser Preis bei einem Verkauf gezahlt wird, stellt das Gutachten jedoch nicht dar. Es können sowohl höhere als auch niedriger Preise erzielt werden. Entscheidend ist oft der Zeitraum, innerhalb dessen die Immobilie verkauft werden soll. Je länger der Zeitraum, desto wahr­schein­li­cher ist es einen Käufer zu finden, der bereit ist den ermittelten Wert zu zahlen. In jedem Fall stellt der Verkehrswert eine seriöse Orientierung dar, wie viel üblicherweise für die Immobilie gezahlt werden würde.

Finanzielle und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Themen

Wann muss das Gutachten bezahlt werden?

Im Regelfall wir die Zahlung zum Zeitpunkt der übergabe des Gutachtens fällig. Im Einzelfall können gesonderte Regelungen getroffen werden. Bitte sprechen Sie uns individuell darauf an.

Wie verläuft eine Begutachtung?

Die Dauer der Besichtigung ist abhängig von der Größe und anderen Merkmalen der Immobilie. Es sollte sichergestellt sein, dass alle Räumlichkeiten, inklusive Keller und Spitzboden, besichtigt werden können. Sollte es sich um ein vermietetes Objekt handeln, müssen die Mieter im Vorfeld über die Besichtigung informiert werden.

Ist der Sachverständige zur Ver­schwie­gen­heit verpflichtet?

Alle Informationen, die durch die gutachterliche Tätigkeit gewonnen wurden, unterliegen der Schweigepflicht. Dies bezieht sich sowohl auf personen- als auch objektbezogene Erkenntnisse.

Muss der Auftraggeber bei der Besichtigung anwesend sein?

Nein. Das gesamte Vorgehen kann im Vorfeld vertraglich festgelegt werden, sodass die Anwesenheit des Besitzers nicht notwendig ist.

Erhält man die Unterlagen nach der Anfertigung des Gutachtens zurück?

Ja, Sie erhalten alle von Ihnen zur Verfügung gestellten sowie die für das Gutachten von uns beschafften Dokumente nach der Erstellung des Gutachtens zurück. Wir behalten Kopien von diesen Unterlagen, damit nachträglich nachvollzogen werden kann, auf welcher Grundlage die Berechnung erfolgte.

Ein­fluss­fak­to­ren auf den Immobilienwert

Welche Merkmale mindern den Wert einer Immobilie?

Die Lage kann den Wert einer Immobilie mindern. Als wertmindernde Lagen gelten: Lärm- und em­mis­si­ons­be­las­te­te Straßen/ Bahnlinien, Geruchs-, Geräusche- oder Lärm­be­läs­ti­gun­gen aus der Umgebung oder im Haus (z.B. Flugrouten), Wohnungen im Hinterhaus/Erdgeschoss. Daneben kann die Ausstattung einer Immobilie sich auf ihren Wert auswirken. Negativ wirken sich dabei veraltete Elektroanlagen und Heizungen, fehlende Tritt­schall­däm­mung, schad­stoff­hal­ti­ge Baumaterialien (z.B. Asbest), Alter der Immobilie und fehlende Kellerräume aus.

Welche Merkmale erhöhen den Wert einer Immobilie?

Der wichtigste Aspekt ist die Lage der Immobilie. Wertsteigernd wirken sich hierbei die Süd-/Westausrichtung, ein Blick ins Grüne, ruhige Innenhöfe, höhere Etagen, die Nähe zu Grünanlagen, Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, eine ruhige Wohnlage mit guten Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten sowie die Infrastruktur (Schulen, ärzte, etc.) Neben der Lage spielt die Ausstattung der Immobilie eine Rolle. Hierzu zählen: großzügige Balkone/ Terrassen, hochwertige neue Bäder, Einbauküchen, en­er­gie­ef­fi­zi­en­ter Ausbau, Stuck, Parkett, originale Kassettentüren, großzügiges Raumambiente, moderne Haustechnik (z.B. Klimaanlagen), Gartenzugang, Aufzug, barrierefreier Ausbau, Garagen, Lagerräume. Die genannten Aspekte erhöhen sowohl den Verkehrswert als auch die Vermietbarkeit einer Immobilie.